Vertragsbruch durch Unternehmer: Vergütung zurückhalten – Kriminell oder übliche Geschäftspraxis?
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Vertragsbruch durch Unternehmer: Vergütung zurückhalten – Kriminell oder übliche Geschäftspraxis?
Als ich mit dem Unternehmer noch "gut" konnte, habe ich ihm einen kleinen Auftrag besorgt. Bei diesem Auftrag ist der Vertrag direkt zwischen den Bauherren (gute Bekannte von mir) und den Unternehmer zustande gekommen. Inzwischen hat er seine Arbeiten dort auch aufgenommen, setzt die Bauherren jedoch nicht fort. Erst wenn sie ihm eine im Vergleich zur bereits erledigten Arbeit überzogene Abschlagszahlung überweisen würden, gingen die Arbeiten weiter. Er begründet dies damit, dass er von mir noch Geld zu bekommen habe. Er benutzt somit die Bauherren, die nun gar nichts damit zu tun haben, um gegen mich Druck aufzubauen bzw. setzt die Bauherren unter Druck - finanziell!
Kriminell oder nur gegen die guten Sitten? Ich will hier keine Antworten lesen, die ich verwerten könnte um gegen den Unternehmer vor zu gehen - bitte nicht falsch verstehen. Ich will einfach mal Eure Meinung zu sollchen Gepflogenheiten hören!
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Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, da der Unternehmer sich vertragswidrig verhalten hat und Sie daher einen Teil der Vergütung zurückhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Zurückhalten von Zahlungen bei einem Vertragsbruch grundsätzlich möglich ist, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.
🔴 Gefahr: Eigenmächtiges Handeln ohne rechtliche Grundlage kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist entscheidend, dass Ihr Vorgehen rechtlich abgesichert ist.
Ich empfehle Ihnen, sich eng mit Ihrem Anwalt abzustimmen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Prüfen Sie insbesondere, ob der Vertragsbruch des Unternehmers tatsächlich vorliegt und ob dieser schwerwiegend genug ist, um das Zurückhalten der Vergütung zu rechtfertigen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Vertragsverletzungen sorgfältig.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt über die rechtlichen Konsequenzen Ihres Handelns aufklären und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vertragsbruch
- Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn eine Partei die im Vertrag vereinbarten Pflichten nicht erfüllt. Dies kann die Nichtleistung, Schlechtleistung oder verspätete Leistung umfassen.
Verwandte Begriffe: Schlechtleistung, Leistungsstörung, Gewährleistung - Abschlagszahlung
- Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für eine bereits erbrachte Leistung, bevor die Gesamtleistung vollständig erbracht wurde. Sie dient dazu, dem Auftragnehmer einen Teil seiner Kosten zu decken.
Verwandte Begriffe: Teilzahlung, Vorauszahlung, Rechnung - Vergleich
- Ein Vergleich ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, um einen bestehenden Streit beizulegen. Beide Parteien geben dabei in der Regel Zugeständnisse, um eine Einigung zu erzielen.
Verwandte Begriffe: Einigung, Kompromiss, Schlichtung - Sitten
- Sitten im geschäftlichen Kontext beziehen sich auf die ungeschriebenen Regeln und Verhaltensweisen, die in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Geschäftsbereich üblich und akzeptiert sind. Sie basieren auf Tradition, Gewohnheit und moralischen Vorstellungen.
Verwandte Begriffe: Gepflogenheiten, Usancen, Brauchtum - Gepflogenheiten
- Gepflogenheiten sind etablierte und allgemein anerkannte Praktiken und Verhaltensweisen, die im Geschäftsleben üblich sind. Sie können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z.B. Vertragsverhandlungen, Zahlungsmodalitäten oder den Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern.
Verwandte Begriffe: Sitten, Usancen, Brauchtum - Bauherr
- Der Bauherr ist die Person oder Organisation, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert. Er trägt die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Fertigstellung des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Investor, Projektentwickler - Unternehmer
- Ein Unternehmer ist eine Person oder Organisation, die ein Gewerbe betreibt und auf eigene Rechnung und Verantwortung wirtschaftlich tätig ist. Er trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit.
Verwandte Begriffe: Selbstständiger, Freiberufler, Geschäftsmann
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vertragsbruch?
Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Dies kann beispielsweise die Nichtleistung einer vereinbarten Leistung oder die Lieferung mangelhafter Ware sein. - Darf ich bei einem Vertragsbruch einfach die Zahlung verweigern?
Nicht unbedingt. Das Zurückhalten von Zahlungen ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Vertragsbruch und der zurückbehaltenen Zahlung bestehen. Außerdem muss der Vertragsbruch erheblich sein. - Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn ich unberechtigt Zahlungen zurückhalte?
Wenn Sie unberechtigt Zahlungen zurückhalten, kann der Unternehmer Sie auf Zahlung verklagen. Im schlimmsten Fall müssen Sie nicht nur die ausstehende Zahlung leisten, sondern auch Schadensersatz zahlen. - Was ist eine Abschlagszahlung?
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für eine bereits erbrachte Leistung. Sie wird in der Regel vor der vollständigen Fertigstellung eines Auftrags geleistet. - Wie dokumentiere ich einen Vertragsbruch richtig?
Dokumentieren Sie alle Mängel und Vertragsverletzungen schriftlich und mit Fotos. Führen Sie ein Protokoll über alle Gespräche und Vereinbarungen mit dem Unternehmer. - Was ist ein Vergleich?
Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, um einen Streit beizulegen. Im Rahmen eines Vergleichs können Zugeständnisse von beiden Seiten gemacht werden. - Was bedeutet "Sitten" im geschäftlichen Kontext?
Sitten im geschäftlichen Kontext beziehen sich auf die üblichen und akzeptierten Verhaltensweisen und Gepflogenheiten in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Geschäftsbereich. - Was sind "Gepflogenheiten" im Geschäftsleben?
Gepflogenheiten sind etablierte und allgemein anerkannte Praktiken und Verhaltensweisen, die im Geschäftsleben üblich sind. Sie können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z.B. Vertragsverhandlungen, Zahlungsmodalitäten oder den Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern.
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Wichtige Klauseln und Inhalte eines Bauvertrags.
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Vergütung zurückhalten: Innovative Reaktion auf Vertragsbruch
Not macht erfinderisch!
Cleveres Bürschen, dein Unternehmer.
Sicherlich moralisch verwerflich, aber dafür erschreckend effektiv: "Was mögen wohl die guten Bekannten denken? "
Mehr wohl leider nicht.
Wegen so einem Mist vor Gericht ziehen? Wohl eher nicht.
Die Waffenwahl ist erfolgt. Nun sei Du mal'n bisschen innovativer ...
Ansonsten kannst wohl nichts anderes machen, als schleunigst eine endgültige Klärung der "alten Geschichte" herbeizuführen, notfalls verlustreich. -
Baukrise: Vertragsbruch als hausgemachtes Problem
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Vertragsbruch: Rufschädigung als Druckmittel des Unternehmers?
Tja und schon wieder Ärger
Wenn es Ihnen nichts ausgemacht hat, dem Unternehmer seinen ausstehenden Werklohn vorzuenthalten, so kriegt er Sie vielleicht mit Rufschädigung, denkt er sich und setzt bei Ihren Bekannten die Daumenschrauben an. Rechtens ist es nicht, aber nun stellt Sie der gute Bekannte zur Rede, was denn bei Ihnen so Geschäftssitte sei! Und was ärgerlich ist: Der gute Bekannte ist meist nicht so leicht abzuschütteln oder an einen Anwalt zu verweisen wie der Unternehmer. Das ist hart. Bleibt ihrem Bekannten doch nur, mit außerordentlicher Kündigung wegen Nichterfüllung zu drohen.
Was uns noch nicht verraten wurde: Wieviel Prozent haben Sie denn einbehalten und warum? -
VOB-Vertrag: Abschlagszahlungen und Aushändigungspflicht
Das tut auch nichts zur Sache
Vertragspartner ist nicht HP, sondern Bauherr und Unternehmer. Hat er denn vorher Abschlagszahlungen vereinbart, die VOB ausgehändigt, sprich liegt überhaupt VOB-Vertrag vor oder eben "nur" BGBAbk.. -
VOB-Aushändigung: Zeitgemäß oder obsolet im Baurecht?
VOB-Aushändigung noch zeitgemäß?
Ist denn die Formelle Aushändigung einer VOB zur Wirksamwerdung eines VOB-Vertrages überhaupt noch zeitgemäß? Ich glaub es ja eher nicht, da die VOB zu kleinen Preisen für jedermann verfügbar ist. Wer käme auf die Idee beim Bäcker die Brote in einen BGBAbk.-Auszug § Kaufvertrag wickeln zu lassen, nur um den Vertrag gültig zu machen.
Etwas viel mehr zu diskutierendes sind doch da die DINAbk.-Normen als Regel der Technik, welche doch allen zugänglich sein und von allen angewandt werden soll.
@ Bob P.
Ich glaub es ging dem Fragesteller hier auch nicht üm fachliche Beratung, sondern eher darum, mit uns seine Entrüstung über die Verfahrenspraxis des Unternehmers zu teilen. Da ist die Art des Vertrages doch Wurscht.
Rechtens ist die beschriebene Verfahrensweise ohnehin weder nach VOBAbk. noch nach BGB, denn eine Schuldenabtretung an Dritte war meines Wissens nicht vereinbart. -
Vertragsbruch: Negative Erfahrungen und Konsequenzen
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Vertragsbruch: Formelle und reelle Unordnung beim Unternehmer
Was da abgeht ...
Was da abgeht ist weder formell noch reell in Ordnung. JDB hat recht. Sei innovativ. Nach dem Motto: Der Pleitegeier soll doch ruhig sein. Damals war er noch in Ordnung, aber auf einmal hat seine Bank ihm wohl den Kredit gekündigt. Seitdem baut er nur noch Mist. Ich habe es auch nicht gewusst, aber seitdem ich von ihm keine Vertragserfüllungsbürgschaften mehr bekomme ... oh man. Und deshalb habe ich ihm im Vorwege auch kein Geld mehr bezahlt. Seine Lieferanten scheinen ihm ja nur noch über Barzahlung Material zu verkaufen. Und erstmal bezahlen, bevor ich was bekomme, nee das wollt ich nicht, ihr wisst doch wie das ist ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vertragsbruch & Vergütung: Kriminell oder Geschäftspraxis im Bau?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit des Zurückhaltens von Vergütung bei Vertragsbruch durch einen Unternehmer. Es werden Aspekte der Rufschädigung, der Gültigkeit von VOBAbk.-Verträgen und innovative Reaktionen auf vertragswidriges Verhalten beleuchtet. Die Teilnehmer diskutieren, ob das Verhalten des Unternehmers kriminell ist oder einer üblichen Geschäftspraxis entspricht, und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Vertragsbruch: Rufschädigung als Druckmittel des Unternehmers? wird darauf hingewiesen, dass ein Unternehmer möglicherweise versucht, durch Rufschädigung Druck auszuüben, wenn ihm Werklohn vorenthalten wird. Dies ist zwar nicht rechtens, kann aber dennoch unangenehme Folgen haben.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB-Aushändigung: Zeitgemäß oder obsolet im Baurecht? thematisiert die Frage, ob die formelle Aushändigung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) noch zeitgemäß ist, da diese mittlerweile für jedermann zugänglich ist. Es wird argumentiert, dass die DINAbk.-Normen als Regel der Technik eine größere Bedeutung haben.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Vertragsbruch: Formelle und reelle Unordnung beim Unternehmer wird die Problematik von Unternehmern angesprochen, die aufgrund von Kreditkündigungen oder finanziellen Schwierigkeiten Mängel verursachen. Es wird empfohlen, auf Vertragserfüllungsbürgschaften zu achten, um sich vor solchen Risiken zu schützen.
👉 Handlungsempfehlung: Bei einem drohenden oder bereits erfolgten Vertragsbruch sollte man sich rechtlich beraten lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Es ist ratsam, Abschlagszahlungen zu vereinbaren und die VOB auszuhändigen, um eine klare vertragliche Grundlage zu schaffen. Weitere Informationen zur VOB finden Sie im Beitrag VOB-Vertrag: Abschlagszahlungen und Aushändigungspflicht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
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