Schornsteinfeger droht: Was tun bei Drohungen & Pflichten des Kaminkehrers?
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Schornsteinfeger droht: Was tun bei Drohungen & Pflichten des Kaminkehrers?

Hat Ihnen ein Schornsteinfeger schon gedroht?
siehe:

z.B. :
"Niemand will Ihnen was von uns oder hat etwas gegen Sie! NOCH nicht! "
oder
"Solchen Kunden wie Sie scheinbar einer sind wurde von mir schon längst die rote Karte gezeigt!
Joachim Datko, Regensburg

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich kann Ihre Besorgnis verstehen, wenn Sie sich von einem Schornsteinfeger bedroht fühlen. Es ist wichtig zu wissen, dass Schornsteinfeger bestimmte Pflichten haben, aber auch Ihre Rechte als Hauseigentümer geschützt sind.

    🔴 Gefahr: Unzulässige Drohungen oder Nötigungen durch einen Schornsteinfeger sind nicht hinnehmbar und sollten nicht ignoriert werden.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Dokumentation: Notieren Sie alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und genauen Wortlaut der Drohungen.
    • Beschwerde: Reichen Sie eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Schornsteinfegerinnung oder der Aufsichtsbehörde ein.
    • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt, der auf Baurecht oder Verbraucherschutz spezialisiert ist.
    • Alternative Angebote: Informieren Sie sich über alternative Schornsteinfeger in Ihrer Region, sobald dies rechtlich möglich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie alle Beweise und suchen Sie professionelle Hilfe, um gegen unzulässige Praktiken vorzugehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen zuständig ist. Er trägt zur Betriebs- und Brandsicherheit bei und berät zu Energiesparmaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Feuerungsanlagen, Kehrbezirk, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
    Kehrbezirk
    Ein Kehrbezirk ist ein geografisch festgelegtes Gebiet, für das ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig ist. Dieser ist für die Durchführung der Feuerstättenschau und andere hoheitliche Aufgaben verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfeger, Feuerstättenschau, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung aller Feuerungsanlagen in einem Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dabei wird die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen kontrolliert.
    Verwandte Begriffe: Feuerungsanlagen, Bezirksschornsteinfeger, Kehrbezirk.
    Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
    Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Schornsteinfeger sowie die Rahmenbedingungen für das Schornsteinfegerwesen in Deutschland.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Kehrbezirk, Feuerstättenschau.
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die Kehr- und Überprüfungsordnung legt die Intervalle und den Umfang der Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen fest. Sie dient der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit.
    Verwandte Begriffe: Feuerungsanlagen, Schornsteinfeger, Feuerstättenschau.
    Feuerungsanlagen
    Feuerungsanlagen sind Anlagen, in denen durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kamine und Öfen. Sie müssen regelmäßig von einem Schornsteinfeger überprüft und gewartet werden.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Feuerstättenschau, Kehr- und Überprüfungsordnung.
    Bezirkschornsteinfeger
    Der Bezirkschornsteinfeger ist ein selbstständiger Handwerker, der von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt wurde. Er ist für die Durchführung der Feuerstättenschau und andere hoheitliche Aufgaben verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Kehrbezirk, Feuerstättenschau.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Pflichten hat ein Schornsteinfeger?
      Schornsteinfeger sind für die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen zuständig. Dazu gehören die Reinigung von Schornsteinen, die Messung von Abgaswerten und die Beratung zu Energiesparmaßnahmen. Diese Tätigkeiten sind im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt.
    2. Darf ein Schornsteinfeger mir einfach so drohen?
      Nein, Drohungen oder Nötigungen sind unzulässig. Ein Schornsteinfeger hat sich professionell und respektvoll zu verhalten. Sollten Sie sich bedroht fühlen, dokumentieren Sie die Vorfälle und ergreifen Sie rechtliche Schritte.
    3. Was kann ich tun, wenn ich mit der Arbeit des Schornsteinfegers unzufrieden bin?
      Wenn Sie mit der Leistung des Schornsteinfegers unzufrieden sind, sollten Sie dies zunächst mit ihm direkt besprechen. Falls das Problem nicht gelöst werden kann, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfegerinnung oder die Aufsichtsbehörde wenden.
    4. Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
      Die freie Wahl des Schornsteinfegers ist eingeschränkt. Bestimmte hoheitliche Aufgaben, wie die Feuerstättenschau, werden weiterhin vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Für andere Tätigkeiten, wie die Reinigung des Schornsteins, können Sie seit 2013 einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen.
    5. Was ist die Feuerstättenschau?
      Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung aller Feuerungsanlagen in einem Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dabei wird die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen kontrolliert. Die Feuerstättenschau findet in der Regel alle 3,5 Jahre statt.
    6. Was passiert, wenn ich die Feuerstättenschau verweigere?
      Wenn Sie die Feuerstättenschau verweigern, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme anordnen. Das bedeutet, dass der Schornsteinfeger zwangsweise Zutritt zu Ihrem Gebäude erhält. Die Kosten für die Ersatzvornahme müssen Sie tragen.
    7. Welche Rechte habe ich als Hauseigentümer gegenüber dem Schornsteinfeger?
      Als Hauseigentümer haben Sie das Recht auf eine ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch den Schornsteinfeger. Sie haben auch das Recht, sich über die Kosten der Leistungen zu informieren und eine detaillierte Rechnung zu erhalten.
    8. Wo kann ich mich über meine Rechte und Pflichten als Hauseigentümer informieren?
      Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Hauseigentümer finden Sie im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie bei Verbraucherzentralen und Rechtsanwälten.

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  2. Heizungsprüfung: Abgaswerte & Schornsteinfegen – Sinnvoll?

    Grundsätzlich ...
    Grundsätzlich gebe ich den Schornsteinfeger-Gegner in einem Punkt recht: Es macht keinen Sinn einen Schornstein zu fegen, wenn kein Ruß angefallen ist.
    Ich denke aber, einmal im Jahr sollten *ALLE* Heizungen überprüft werden (Abgaswerte etc.) und geschaut werden ob die Schornsteine zu fegen sind. Damit verhindert man unnötige Schadstoffemissionen und eine etwaige Brandgefahr. Und ich denke auch, dass diese Überprüfung von keiner "ausführenden" Firma erfolgen sollte (kein Heizungsinstallateur), da diese selbst Eigeninteressen haben (neue Heizung verkaufen, falsch installierte Anlage weiterbetreiben, ...). Es dürfte deshalb letztlich um die Frage gehen, ob es möglich sein sollte, seinen Schornsteinfeger selbst auszuwählen, so wie das beim TÜV/Dekra ... möglich ist.
    Wie will man dann aber sicherstellen, dass alle Heizungen/Schornsteine überprüft werden? Soll auf die Heizung wie beim Auto ein Aufkleber drauf? Wer überprüft diese Aufkleber dann? Sollen eine Art Politessen/Polizisten einmal im Jahr bei Ihnen klingeln und nach dem Aufkleber schauen? IMHO ist das doch alles viel zu aufwändig und egal wie manns macht es verkompliziert und verbürokratisiert die Sache doch nur weiter.
    Hier aber einen Privatkrieg gegen alle Schornsteinfeger anzufachen finde ich alles andere als OK. Haben Sie nichts besseres zu tun?
    • Name:
    • Herr Baumann
  3. Schornsteinfegerwesen: Volkswirtschaftlich unsinnig? – Alternativen

    Fast schon pathologisch
    finde ich den Feldzug von Herrn Datko. Aber im Kern ist was dran.
    Mir ist kein anderes Land bekannt, win dem so etweas wie das Schornsteingfegerwesen existiert; trotzdem sind sie dort noch nicht ausgestorben 😉
    Ist natürlich kein Argument gg. das Fegen/Messen an sich ... nur ist das ganze volkswirtschaftlich unsinnig. Schon längst sind Techniken bekannt, mit denen sich ein Brenner selbst überwachen (z.B. eine Art Lambda-Sonde, Abgastemperaturmessung, Zugmessung) und Störungen anzeigen könnte - bis hin zur Selbstabschaltung. Mit den gleichen Techniken könnte man auch eine dynamische Selbsteinstellung des Brenners erreichen (drehzahlgeregeltes Gebläse, Pumpendruckregelung), was m.E. insbesondere in der Startphase auch ökologisch geboten wäre. Aber da würden sich die Politiker wohl bei der Lobby der Heizungsbauer unbeliebt machen ...
    Früher kam Blackman zweimal im Jahr zum Fegen  -  inzwischen reicht offenbar einmal; der gleiche Ölkessel hat sich wohl wunderbarerweise verbessert. Obwohl er 30 Jahre auf dem Buckel hat, ist das Fegeergebnis kläglich und passt in die hohle Hand. Dafür kassiert er nun Gebühren für das Rauchrohr und die "Lüftungsleitung"  -  also die Zuluftführung durch den Mauerdurchbruch der Außenwand. Die ist laut Rechnung bei mir 2 m lang 😉 Außerdem berechnet er für's Fegen ein Stockwerk zu viel (Keller wird entgegen der KÜO mitberechnet).
  4. Brennwerttherme: Schornsteinfeger-Pflicht trotz Abgasrohr?

    Wir bekommen gar keinen
    Schornstein, sondern nur ein Rohr für die Brennwerttherme! Kommt der Schornsteinfeger dann auch einmal im Jahr bei uns? Ich glaube ja! Schwachsinn
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornsteinfeger-Pflichten & Drohungen: Rechte und Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Sinnhaftigkeit der Schornsteinfegerpflichten, insbesondere bei modernen Heizsystemen. Es werden alternative Überwachungsmethoden und die Frage der Notwendigkeit des jährlichen Kehrens bei geringer Rußbildung diskutiert. Einige Teilnehmer sehen das Schornsteinfegerwesen kritisch und hinterfragen dessen volkswirtschaftlichen Nutzen, während andere die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen für die Sicherheit und Emissionsreduktion betonen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Pflichten des Schornsteinfegers können je nach Heizsystem variieren. Brennwerttherme: Schornsteinfeger-Pflicht trotz Abgasrohr? thematisiert die Frage, ob bei modernen Brennwertthermen mit Abgasrohr weiterhin eine jährliche Kontrolle erforderlich ist.

    ✅ Zusatzinfo: Regelmäßige Heizungsprüfungen (Abgaswerte) sind wichtig, um unnötige Schadstoffemissionen und Brandgefahren zu vermeiden. Dies wird im Beitrag Heizungsprüfung: Abgaswerte & Schornsteinfegen – Sinnvoll? hervorgehoben.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten können variieren. Es ist ratsam, sich über die anfallenden Gebühren im Vorfeld zu informieren und gegebenenfalls Angebote zu vergleichen. Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Schornsteinfegerwesens wird im Beitrag Schornsteinfegerwesen: Volkswirtschaftlich unsinnig? – Alternativen angestoßen.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Hauseigentümer bezüglich der Schornsteinfegerarbeiten. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Schornsteinfeger oder einem Baurechtsexperten, welche Kontrollen für Ihr Heizsystem erforderlich sind. Prüfen Sie, ob alternative Überwachungsmethoden für Ihre Heizungsanlage in Frage kommen, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern.

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