Nachunternehmer-Erpressung durch Mängelgutachten: Vorgehen, Risiken & Gegenmaßnahmen?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Nachunternehmer-Erpressung durch Mängelgutachten: Vorgehen, Risiken & Gegenmaßnahmen?
Frage nun: 1. Kennt jemand ähnliche Vorgänge? 2. Muss man sich so einen "Sachverständigen" gefallen lassen? 3. Ist schon jemand erfolgreich gegen sowas vorgegangen, wenn ja wie?
PS: Es geht hier wirklich nicht um gerechtfertigte AbzAbk.üge etc, sondern um üble Methoden von Baufirmen.
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf unlautere Geschäftspraktiken sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte zu wahren und sich vor finanziellen Schäden zu schützen.
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Ich sehe hier ein potenzielles Problem der unlauteren Geschäftspraktik. Ein Generalunternehmer, der systematisch Mängel durch einen Sachverständigen suchen lässt, um Nachunternehmer unter Druck zu setzen, könnte gegen geltendes Recht verstoßen. 🔴
Mögliche Vorgehensweisen des Generalunternehmers:
- Erstellung von überzogenen Mängellisten: Der Sachverständige listet Mängel auf, die entweder nicht vorhanden oder unerheblich sind.
- Druckausübung bei der Bezahlung: Die Bezahlung des Nachunternehmers wird verzögert oder gekürzt, bis die vermeintlichen Mängel beseitigt sind.
- Einladung zu Gesprächen mit dem Ziel der Einigung: Der Nachunternehmer wird zu Gesprächen eingeladen, in denen er unter Druck gesetzt wird, Nachlässe zu gewähren.
Schutzmaßnahmen für Nachunternehmer:
- Dokumentation der eigenen Leistung: Führen Sie eine detaillierte Dokumentation Ihrer erbrachten Leistungen, inklusive Fotos und Videos.
- Eigene Gutachten einholen: Bei strittigen Mängeln sollten Sie ein eigenes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben.
- Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Vorfälle genau und holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand, um Ihre Ansprüche zu sichern.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Generalunternehmer
- Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt und koordiniert die verschiedenen Gewerke. Er schließt Verträge mit den Nachunternehmern und ist für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Nachunternehmer, Bauleitung - Nachunternehmer
- Ein Nachunternehmer ist ein selbstständiger Handwerker oder ein Unternehmen, das von einem Generalunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen eines Bauprojekts beauftragt wird. Er ist dem Generalunternehmer gegenüber verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Subunternehmer, Handwerker, Bauleistung - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Er wird häufig bei Streitigkeiten über Mängel oder Schäden hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger - Mängelrüge
- Eine Mängelrüge ist die Beanstandung eines Mangels an einer erbrachten Leistung. Sie muss dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden und den Mangel genau beschreiben.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag - Bauhandwerkersicherung
- Die Bauhandwerkersicherung ist eine Sicherheit, die ein Bauunternehmer von seinem Auftraggeber verlangen kann, um seine Werklohnforderung abzusichern. Sie dient dazu, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren.
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Sicherheitseinbehalt, Vorauszahlung - Bürgschaft
- Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich ein Bürge verpflichtet, für die Schulden eines Dritten einzustehen, falls dieser nicht zahlen kann.
Verwandte Begriffe: Sicherheit, Garantie, Haftung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn ein Generalunternehmer unberechtigte Mängelrügen erhebt?
Dokumentieren Sie die Mängelrügen sorgfältig und holen Sie sich eine zweite Meinung von einem unabhängigen Sachverständigen ein. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls gegen die unberechtigten Forderungen vorzugehen. - Wie kann ich mich als Nachunternehmer vor Erpressung schützen?
Führen Sie eine detaillierte Dokumentation Ihrer Leistungen, inklusive Fotos und Videos. Achten Sie auf eine klare und eindeutige Vertragsgestaltung. Bei strittigen Mängeln sollten Sie ein eigenes Gutachten in Auftrag geben und rechtlichen Rat einholen. - Welche Rolle spielt ein Sachverständiger in solchen Fällen?
Ein Sachverständiger sollte neutral und unabhängig sein. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Sachverständige des Generalunternehmers parteiisch ist, sollten Sie ein eigenes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einholen. - Was sind die rechtlichen Grundlagen bei Mängelrügen?
Die rechtlichen Grundlagen für Mängelrügen finden sich im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGBAbk.). Hier sind die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Mängeln geregelt. - Kann ich als Nachunternehmer Schadensersatz fordern, wenn ich durch unberechtigte Mängelrügen einen Schaden erleide?
Ja, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch die unberechtigten Mängelrügen ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatz fordern. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie die Unberechtigkeit der Mängelrügen nachweisen können. - Wie gehe ich vor, wenn der Generalunternehmer die Zahlung verweigert?
Setzen Sie dem Generalunternehmer eine angemessene Frist zur Zahlung und mahnen Sie die offene Forderung an. Wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise eine Klage vor dem zuständigen Gericht. - Was ist eine Bauhandwerkersicherung?
Die Bauhandwerkersicherung ist eine Sicherheit, die ein Bauunternehmer von seinem Auftraggeber verlangen kann, um seine Werklohnforderung abzusichern. Sie dient dazu, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. - Wie kann ich eine Bauhandwerkersicherung geltend machen?
Die Bauhandwerkersicherung kann durch eine Bürgschaft oder eine Hinterlegung von Geld erfolgen. Wenn der Auftraggeber die Sicherheit nicht leistet, kann der Bauunternehmer die Arbeiten einstellen, bis die Sicherheit gestellt ist.
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Sachverständiger vs. Scharlatan: Risiken bei Mängelgutachten
so ein ähnlicher fall- und huhu, Herr Schotten
Hallo Nicky,
die Methode ist nicht unbekannt. Vor einigen Jahren war das hier bei mir in der Nähe gängige Praxis eines Bauunternehmens. Dr ist nun Gott sei Dank insolvent.
Bei Ihnen würde ich sagen, dass ein RA die Verträge der Unternehmen untereinander durchsehen müsste. Wenn da etwas von Sachverständigen erwähnt ist, das ist übrigens keine Seltenheit mehr und wenn es seriös ist, dann finde ich das gut, muss man gucken, welche Kriterien der erfüllen muss.
Grundsätzlich ist das Problem, dass der Begriff Sachverständiger nicht gesetzlich geschützt ist. Das trifft nur für den öffentlich bestellten und vereidigten zu. Es kann sich, wie offensichtlich in Ihrem Fall, jeder Scharlatan gütlich tun.
Wenn nun beweisbar ist, dass dr Mensch Gefälligkeitsbewertungen oder sogar - gutachten schreibt, dann gibt es vielleicht eine Chance.
Auf jeden Fall müsste er ja eigentlich die Mängel begründen.
Vielleicht sollten sich die Betroffenen einmal zusammensetzen.
Weiterhin muss Ihnen der Bauträger oder Generalunternehmer immer eine angemessene Frist der Nachbesserung setzen. Tut er das nicht, dann hat er letztlich keinen Anspruch auf Minderung. Denn nur damit "verdient" er ja.
Aber was sagt uns das wieder? Vertraue niemals einem Generalunternehmer, Bauträger, Generalübernehmer.
Sie sehen, liebe Bauherren/-innen, auch der Handwerker wird gewaltig über den Tisch gezogen.
MfG
Stefan Ibold -
Generalunternehmer-Pleite als Strafe? – Mängel richtig bewerten
da kann man nur hoffen ...
da kann man nur hoffen dass die (Generalunternehmer) auch bald pleite sind (als Strafe 😉
Das Problem ist, dass man die Mängel, die die aufschreiben i.d.R. nicht beseitigen kann, weil es halt keine sind oder weil ein Austausch von Teilen zu viel kosten würde. Der Nachlass, den der Generalunternehmer z.B. für einen Fleck (den man nur mit Lupe erkennt) fordert ist überdimensioniert hoch.
Der "Gutachter" ist eigentlich keiner, hat auch keine Ahnung von den Gewerken, agiert im Auftrag des Generalunternehmer. Was will man da erwarten, doch nicht etwa ein "neutrales" Gutachten. Nein, der versucht soviel wie möglich für seinen "Herren" aus den Handwerkern herauszuquetschen.
Aber was will man machen? Entweder man nimmt, was man kriegt oder bekommt NICHTS. Anwalt einschalten ist OK, hilf aber auch nur bedingt weiter, da letztlich alles vor Gericht enden würde. Dort hätte man zwar sehr gute Chancen zu gewinnen (wodurch man noch immer kein Geld hat), aber bis dahin vergeht zu viel Zeit um auf diese Summen zu verzichten. Und richtig gute Anwälte sind teuer (u.U. teurer als das Geld auf das man verzichten soll).
Mich würde interessieren, wie andere mit solchen Fällen umgegangen sind (Augen zu und durch und hinterher nicht mehr darüber reden? das ganze öffentlich machen? etc. ...) -
Eigenes Gutachten als Gegenmaßnahme gegen GU-Erpressung
wie wäre es
Hallo Nicky,
wie wäre es denn, wenn SIE ein Gutachten bestellen? Für Ihr Gewerk dürfte das so teuer ja nicht sein. Würde ich mal mit einem RA abklären. Aber so kampflos ergeben, ist ja genau das, worauf der Generalunternehmer wartet und hofft.
Aber Sie haben Recht, üble Methoden sind das.
Aus Diskretionsgründen, wo ist das BVAbk. und welches ist Ihr Gewerk?
können Sie mir das per E-Mail mitteilen.
Vielleicht kann man da was machen. Solchen eines auszuwischen kann ein Hobby von mir sein 🙂 )
MfG
Stefan Ibold -
Existenzbedrohung durch Mängelgutachten: Mitgefühl für Betroffene
Volles Mitgefühl
Tja Nicky, wir hängen in einer ähnlich gearteten Patsche, es geht um unsere Existenz, mal sehen was wird. -
Bau-Erpressung: Gesetze vs. Realität für kleine Betriebe
was einen nicht umbringt ...
was einen nicht umbringt macht hart (oder so 🙂
Was in unserem Hause "ein dummer Fehler" war (für diese Firma zu arbeiten), geht anderen (die auch auf dieser Baustelle waren) an die Existenz. Ich finde es immer wieder einfach unverschämt, unsere Politiker tönen zu hören, dass es genug Gesetzte gibt, um die Rechte der (kleinen) Betriebe durchzusetzen. Die müssten erstmal für längere Zeit selbst in einem Unternehmen arbeiten (ohne das überaus sichere und pünktliche Einkommen aus der Staatskasse), bevor sie irgendwelche Gesetze oder dergleichen beschließen dürften. Die Realität (und deren Möglichkeiten) sieht nun mal extrem anders aus, als es in Gesetzen und Regeln geschrieben steht. (Hat schon mal jemand erfolgreich versucht dieses Gesetzt zur Zahlungsbeschleunigung anzuwenden?)
Derartigen Unternehmen, die dreist und ungeschoren andere abzocken, passiert nichts. Sie können immer weiter machen. Außer nicht mehr für die zu arbeiten und jeden den man kennt davor zu warnen, kann man nichts tun. Es finden sich aber immer wieder Firmen, die trotzdem für diese Leute Arbeiten. Was soll man tun?
Es gibt wohl keinerlei Mittel, dagegen vorzugehen. Die deutsche Bauwirtschaft liegt am Boden. Aber nicht z.T. nicht aus eigenem Verschulden, sondern auch weil es derartige Unternehmen gibt, die andere freudestrahlend in den Ruin treiben, das Geld anderer abkassieren ohne dazu (z.B. wegen eigener Probleme) gezwungen zu sein.
Ich bin echt mehr als nur sauer und denke darüber nach, was man auf legalem Weg unternehmen kann. Werde mal die anderen Betroffen sprechen, vielleicht finden wir gemeinsam einem Weg, schließlich geht es hier nicht um einen bedauernswerten Einzelfall, sondern um Abzocke mit System und einen sehr großen Kreis von betroffenen. Kennt jemand vielleicht schon eine Homepage oder ein Forum zu diesem Thema?
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Austausch zu Baumängeln: Kontaktaufnahme für Betroffene
an "sonst immer"
Hallo
Du sagst "ähnliche Patsche"?
Da ich öffentlich nicht Firma, Ort, etc. nennen möchte, vielleicht schreibst Du mir eine E-Mail? -
Zahlungsbeschleunigung: Druckmittel gegen Generalunternehmer?
Ansatz vielleicht nicht schlecht
Hallo Nicky,
der Ansatz mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen ist vielleicht gar nicht so schlecht.
Wie wäre es denn, wenn sich die anderen Firmen eben diese Fertigstellung bescheinigen lassen? Da sollte man mal mit dem Anwalt drüber reden.
Wenn der Generalunternehmer merkt, dass Druck von der Gegenseite kommt, vielleicht lenkt er ein.
MfG
Stefan Ibold -
Klage gegen GU: Vergleich vs. Kostenrisiko bei Erpressung
wie gesagt ...
wie gesagt über derartige Aktionen (Rechtsanwalt etc.) lachen die auch nur. Denn dann hieße der Weg Klage zu erheben (auch wenn man eine Fertigstellungsbescheinigung hat, hat man noch lange kein Geld), denn auf Gesetze achten die nicht. Wenn es vor Gericht gehen würde, hieße der erste Schritt Vergleich und dabei büßt man ja auch ein (und die Kosten des RA nicht zu vergessen). Wer kann es sich schon leisten mehr als ein paar Monate auf das gesamte Geld zu warten? Denn das wäre so, wenn man den Klageweg einschlägt. Auf "vernünftigem" Weg, so unter normalen Menschen und im Einverständnis ist da nichts zu erreichen. Das ist nun mal so. Leider! Die sitzen doch am längeren Hebel also auf dem Geld und haben gar keine Not sich zu beeilen oder den Nachunternehmern entgegen zu kommen, sprich zu bezahlen. Das ist also Erpressung. -
Strafanzeige bei Erpressung durch Mängelgutachten sinnvoll?
-
Rechtsschutz bei Strafrecht: Schutz vor Anwaltskosten?
Huhu Herr RA Schotten!
Bei Strafrecht springt dann wohl auch die Rechtsschutzversicherung ein, wenn man eine solche hat. Dann hat Nicky zwar keine Ausgaben für den Anwalt, aber sein Geld immer noch nicht. Und wenn dann das Urteil evtl. zu seinen Gunsten gesprochen ist, ist er vielleicht schon insolvent.
Da sollte sich Herr Schotten mal drüber auslassen.
Beste Grüße. -
Handwerkskammer-Politik: Unterstützung von Bau-Erpressung?
"Dann wird doch überhaupt nicht mehr gebaut"
über dieses Thema, Beiträge, wie vor, habe ich schon vor einigen Jahren lang und breit mit der Handwerkskammer diskutiert. Die Handwerkskammern unterstützen diese Politik doch noch, und warum? damit überhaupt noch bebaut wird. Wo der kleine Handwerksmeister bleibt ist denen, auch den Herren bei der "Handwerksmaffia", scheiß egal. Wenn Du als kleiner Handwerksmeister andere nicht auch selber betrügen und bescheißen kannst, dann wird Dir noch gesagt, Sie tun mir leid. Als Handwerkmeister bis Du mindestens Mensch vierter Klasse und wär das nicht begreift wird gegebenerfalls noch mit einer Gewerbeuntersagung bestraft. DAS IST DEUTSCHLAND! Hier zählt nur noch Geld, Geld und noch mal Geld. -
HWK-Duldung von Erpressung? – Ein Missverständnis?
was nicht verstanden?
Hallo HHF,
Ähh, kann das sein, dass Sie da etwas nicht richtig verstanden haben?
Ich kann mir keine HWKAbk. vorstellen, die das oben geschilderte Verhalten dulden oder sogar fördern würde.
MfG
Stefan Ibold -
RA & SV: Erfolgsfaktoren bei Mängelgutachten-Anfechtung
Ein guter Rechtsanwalt ist das Zauberwort
Und der in Zusammenarbeit mit einem guten Sachverständigen. Dann stehen die Chancen schon besser. Ich erlebe es immer wieder, dass schlichtweg die falschen Fragen gestellt werden. Das sind dann die Fälle, die ewig dauern und ungewissen Ausgang haben. Bei guter Vorbereitung und enger Zusammenarbeit von RA und SV sieht das schon anders aus. Vergleichen Sie mal folgende Fragestellung:
1. "Entspricht die Abdichtung de Kellers dem Stand der Technik? "
2. "Entspricht die Abdichtung des Kellers der DINAbk. 18195, Teil 6, Abschn, 8.2? "
Na, klingelt es? -
Vertragsgestaltung: Schutz vor GU-Erpressung beginnt hier!
Hallo als kleinerer Bauunternehmer habe ich die ...
Hallo,
als kleinerer Bauunternehmer habe ich die Diskiussion mit großem Interesse verfolgt und möchte vielleicht auch was zu dieser für jeden Handwerker brennenden Problematik beitragen.
1. Das A und O ist die Vertragsgestaltung, also der Anfang! wenn man da mehr als 5 % Einbehalt bis Fertigstellung hat soll man es eh lassen, die 5 % die dann über die Gutachtergeschichte möglicherweise nicht ausgezahlt werden sollten im Einzelfall zumindest nicht zum "Umschmiss" der Firma führen. Dann Verfahren wir, sodass wir wie schon richtig erörtert Mängel beseitgen soweit zumutbar, für den Rest angemessene Minderung anbieten und dann
Mahnbescheid und die Sache ausprozzesieren und zwar immer dann wenn auch nur der begründete Verdacht besteht dass wir bei dem üblichen Vergleich zumindest unsere juristischen Kosten einspielen, also nur sportlich um gegenzuhalten und deutlich zu zeigen dass es so zumindest mit uns nicht läuft!
Wenn vorher schon nicht regelmäßig oder nicht voll gezahlt wird:
sofort drohen die Arbeiten einzustellen und Bauhandwerkersicherungshypothek über Restschuld fordern, das ist nämlich echt eine klasse Sache, falls man nicht so blöd war und nen Vertrag unterschrieben hat wo dieses Recht rausgenommen wird aber dazu siehe Beginn bzw. AGB-widrig (wir als Handwerker kommen einfach nicht mehr drum rum uns auch ein solides Basisknowhow an Baurecht zu verschaffen) - jaja ich weiß, das mit dem Einstellen ist nicht so einfach, notfalls schicken wir die Leute in Urlaub, ist auch gut für die Firmenmoral damit unsere Jungs merken dass wir uns nicht von rechts nach links prügel lassen!
Das wichtigste ist konsequentes und entschlossenes Gegenhalten! und vor allem Konsequenzen ziehen, d.h. für solche AGs nicht mehr zu arbeiten.
2. Über den unter 1. beschriebenen "offiziellen"-Weg gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Zeiten sind hart, ich scheue mich nicht davor mit den gleichen Mitteln zurückzuschießen (soll natürlich keiner verletzt werden, z.B. rusisches Inkassobüro, habe auch schon gehört das solche Dinge so erledigt werden haha) ,
beispielsweise auch schon angesprochen Kontaktaufnahme zu anderen Beteiligten, am besten aber zu Kunden des AGAbk., rumposaunenen was geht was die treiben, Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, Betrug was weiß ich, Androhung bei Verkaufstagen auf mit gesamten Personal auf der Baustelle zu erscheinen, und Rabatz zu machen, Annonce in der jeweiligen Presse "Die Firma XY zahlt Ihre Handweker nicht - wer weiß mehr, droht Insolvenz? ", der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!
3. Auch wir haben als hauptsächliche "Häuslebauer" vor allem das Problem der Zahlungsziele, bei normalen Wohnhaus bauen wir pro Woche ein Geschoss d.h. im Extremfall 2,5 Wochen bis fertig zum Auffrichten, wenn wir da natürlich egal ob privat oder Bauträger
VOB Zahlungsziele vereinbaren würden hingen wir immer mit 80 % der Kosten in der Luft, also machen wir Zahlungspläne mit Zahlungzielen von max 1 Woche Skonto hin oder her, Auch bei EP-Verträgen gelingt uns zu 90 % die Vereinbarung von pauschalen AZ's nach Leistungsstand prozentual auf die ungefähre Auftragssumme bezogen, Aufmaß und Abrechnung dann mit Schlussrechnung, man kann grundsätzlich alles vereinbaren wenn man sich überlegt wies für einen sein muss und dies dann begründet (Liquidität) und es versucht und sich nicht an die VOBAbk. klammert und man denkt solange die VOB vereinbart ist passt schon, von wegen!
4. Speziell was die Zahlungsmodalitäten angeht passt die VOB für den kleinen AN und damit schnellen AN einfach nicht, wir haben halt keine Baustellen die über 3 6 oder 18 Monate gehen, wie gesagt da helgen nur individuelle Vereinbarungen (siehe 3 und 1)!
5. Solange wir es nicht besser wissen gehen wir davon aus dass wir die besten Kunden der Welt haben, die alles fair bezahlen wollen! Also nicht die Firma mit Misstrauen und überzogener Vorsicht einengen!
6. Sorry für doe Rechtschreibung, war halt in Fahrt
7. Es gibt kein leichter verdiendes Geld als das Eintreiben von Außenständen, dieses Geld war nämlich schon verdient, man sollte sich Wundern wie leicht man manchmal auch noch bei Uralten Sachen Geld zurückholen (Kompromiße) kann wenn man nur mal den inneren Schweinehund des verletzten Stolzes überwindet und die Sachen nochmal angeht! , Hatte schon die Situation ein Anruf, 5 Minuten Gespräch und 15.000 DM Scheck (OK 50 % unserer allerdings 3 Jahre alten Forderung) ging raus - solche Sachen braucht man aber auch um Erfolglosigkeit nach großem Zeiteinsatz bei anderen Vorgängen zu kompensieren.
8. Ich hoffe ich habe jetzt nicht den Eindruck erweckt wir hätten alles im Griff oder so haha bei weitem nicht aber auf alle Fälle haben wir uns den veränderten Marktbedingungen ein wenig angepasst und ich hoffe das vielleicht der eine oder andere Handwerker was damit anfangen kann.
9. Ansonsten: Jeder Tag ist eine neue Chanche, allen Handwerkern die
auch wie wir täglich um die nackte Existenz kämpfen müssen meine Solidarität, Anerkennung und Respekt!
Mike (anonym, Bauunternehmer 12 Mann in Bayern) -
Bau-Erpressung: Regionale Unterschiede bei Spielregeln?
schön, wenn das alles so klappen würde ...
mein Vorredner hat da schon ganz gute Ideen, schön, wenn Sie das so realisieren können.
Hierzulande (anderswo in Deutschland) sind die Spielregeln andere. Leider.
Vielleicht erkläre ich das morgen mal genauer, heute Abend ist mir das zu nervig. Bis dann! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Nachunternehmer-Erpressung durch Mängelgutachten: Schutz & Gegenmaßnahmen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Erpressung von Nachunternehmern durch Generalunternehmer mithilfe von fingierten Mängelgutachten. Betroffene suchen nach Wegen, sich gegen diese unlauteren Praktiken zu wehren. Ein wichtiger Aspekt ist die Vertragsgestaltung, die bereits im Vorfeld Schutz bieten kann. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und einem qualifizierten Sachverständigen wird als erfolgversprechend angesehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Vertragsgestaltung: Schutz vor GU-Erpressung beginnt hier! betont wird, ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung entscheidend, um sich vor überhöhten Einbehalten und ungerechtfertigten Mängelforderungen zu schützen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Eigenes Gutachten als Gegenmaßnahme gegen GU-Erpressung schlägt vor, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, um den vom Generalunternehmer vorgelegten Mängeln entgegenzuwirken. Dies kann als Beweismittel dienen und die Verhandlungsposition stärken.
🔴 Risiko: Im Beitrag Klage gegen GU: Vergleich vs. Kostenrisiko bei Erpressung wird darauf hingewiesen, dass der Klageweg zwar eine Option ist, aber mit hohen Kosten und dem Risiko eines Vergleichs verbunden sein kann, bei dem man finanzielle Einbußen hinnehmen muss.
👉 Handlungsempfehlung: Betroffene Nachunternehmer sollten sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen versuchter Erpressung in Erwägung ziehen, wie im Beitrag Strafanzeige bei Erpressung durch Mängelgutachten sinnvoll? vorgeschlagen wird. Zudem ist es ratsam, sich mit anderen betroffenen Unternehmen auszutauschen und gemeinsam gegen die unlauteren Praktiken vorzugehen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - 10055: Nachunternehmer-Erpressung durch Mängelgutachten: Vorgehen, Risiken & Gegenmaßnahmen?
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