Tariflohn-Auskunft für Arbeitnehmer: Darf die Kreishandwerkerschaft Auskunft verweigern?
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Tariflohn-Auskunft für Arbeitnehmer: Darf die Kreishandwerkerschaft Auskunft verweigern?

Hallo! Mein Name ist Martin und ich bin seit 2 Jahren Zimmerergeselle.
Ich brauche eine Auskunft. Ist das richtig, dass z.B. die Kreishandwerkerschaft keine Auskunft über den Tariflohn den Arbeitnehmern geben darf, sondern nur den Arbeitgebern? Die hätten schlechte Erfahrungen damit gemacht, sagt die Kr. hndwrkschaft, welcher Art wollten sie mir nicht sagen. Das ist doch nicht richtig. Wer wird denn nach Tarif bezahlt, der Arbeitnehmer, und der sollte doch das Recht haben zu erfahren wie hoch sein Tarif ist, oder? Ich kann zwar mein Chef fragen aber ich weiß nicht, ob ich ihm alles glauben kann was er mir erzählt. Deshalb frage ich, kann mir jemand sagen wie hoch unser Tariflohn im Handwerk liegt? Und vielleicht auch wieviel Prozent tarifliche Lohnerhöhung es vor kurzem gab? Ich wäre sehr dankbar, denn ich glaube ich werde unterbezahlt bzw. nicht nach Tarif, der mir aber laut Vertrag zusteht, Danke!
  • Name:
  • Martin S.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich das Recht, Informationen über Ihren Tariflohn zu erhalten. Die Kreishandwerkerschaft ist jedoch nicht zwangsläufig die richtige Anlaufstelle für diese Information.

    Mögliche Informationsquellen:

    • Ihr Arbeitgeber: Dieser ist verpflichtet, Ihnen korrekte Auskunft über Ihren Lohn und dessen Zusammensetzung zu geben.
    • Ihre Gewerkschaft: Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann diese Ihnen Auskunft über geltende Tarifverträge geben.
    • Der Tarifvertrag selbst: Tarifverträge sind oft öffentlich zugänglich oder können bei den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband) angefordert werden.

    Es ist möglich, dass die Kreishandwerkerschaft interne Richtlinien hat, die die Auskunftserteilung an Arbeitnehmer einschränken. Dies entbindet Ihren Arbeitgeber jedoch nicht von seiner Auskunftspflicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Auskunft über Ihren Tariflohn auf. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Tariflohn
    Der Tariflohn ist die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung für bestimmte Tätigkeiten oder Berufsgruppen. Er wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und bietet Arbeitnehmern eine verbindliche Lohnsicherheit.
    Verwandte Begriffe: Mindestlohn, Gehalt, Lohnabrechnung, Tarifvertrag.
    Tarifvertrag
    Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Er regelt Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.
    Verwandte Begriffe: Tariflohn, Tarifbindung, Allgemeinverbindlicherklärung, Arbeitsvertrag.
    Kreishandwerkerschaft
    Die Kreishandwerkerschaft ist eine regionale Interessenvertretung des Handwerks. Sie unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe in verschiedenen Bereichen, wie z.B. bei der Ausbildung, der Betriebsberatung und der Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung.
    Verwandte Begriffe: Handwerkskammer, Innung, Handwerk, Arbeitgeberverband.
    Arbeitnehmer
    Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht. Er ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen und erhält dafür eine Vergütung.
    Verwandte Begriffe: Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Beschäftigung, Angestellter.
    Arbeitgeber
    Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die Arbeitnehmer beschäftigt und ihnen für ihre Arbeitsleistung eine Vergütung zahlt. Er hat bestimmte Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern, wie z.B. die Zahlung des vereinbarten Lohns und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.
    Verwandte Begriffe: Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Unternehmen, Betrieb.
    Tarifbindung
    Tarifbindung bedeutet, dass ein Arbeitgeber aufgrund seiner Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder aufgrund eines eigenen Tarifvertrags verpflichtet ist, die Bestimmungen des Tarifvertrags einzuhalten. Dies gilt in der Regel auch für die Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind.
    Verwandte Begriffe: Tarifvertrag, Arbeitgeberverband, Gewerkschaft, Allgemeinverbindlicherklärung.
    Allgemeinverbindlicherklärung
    Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags bewirkt, dass die Bestimmungen des Tarifvertrags für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche gelten, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgesprochen.
    Verwandte Begriffe: Tarifvertrag, Tarifbindung, Arbeitgeberverband, Gewerkschaft.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf Auskunft über meinen Tariflohn?
      Ja, grundsätzlich haben Sie das Recht, von Ihrem Arbeitgeber Auskunft über die Höhe Ihres Tariflohns und die Grundlage seiner Berechnung zu erhalten. Dieses Recht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und den geltenden Gesetzen.
    2. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir keine Auskunft über meinen Tariflohn gibt?
      Wenn Ihr Arbeitgeber die Auskunft verweigert, sollten Sie ihn zunächst schriftlich zur Auskunft auffordern. Bleibt die Auskunft weiterhin aus, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, beispielsweise eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
    3. Wo finde ich Informationen über den für mich geltenden Tarifvertrag?
      Informationen über den geltenden Tarifvertrag erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Gewerkschaft oder direkt bei den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband). Oft sind Tarifverträge auch online einsehbar.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Tariflohn und Mindestlohn?
      Der Mindestlohn ist eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die für alle Arbeitnehmer gilt. Der Tariflohn wird in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart und kann über dem Mindestlohn liegen.
    5. Kann mein Arbeitgeber mir weniger als den Tariflohn zahlen?
      In der Regel ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen den im Tarifvertrag vereinbarten Lohn zu zahlen, wenn er tarifgebunden ist oder der Tarifvertrag durch Allgemeinverbindlichkeit auch für ihn gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen wurde, die für Sie günstiger ist.
    6. Was bedeutet Tarifbindung?
      Tarifbindung bedeutet, dass ein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, oder dass er selbst einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen hat. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Bestimmungen des Tarifvertrags einzuhalten.
    7. Was ist eine Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags?
      Eine Allgemeinverbindlicherklärung bedeutet, dass ein Tarifvertrag durch staatlichen Beschluss für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche gilt, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.
    8. Welche Rolle spielt die Kreishandwerkerschaft bei Tarifverhandlungen?
      Die Kreishandwerkerschaft kann eine Rolle bei Tarifverhandlungen spielen, indem sie die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe vertritt. Sie ist jedoch nicht direkt an den Tarifverhandlungen beteiligt, sondern die Arbeitgeberverbände.

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    Foto von Martin Malangeri

    Zu lange raus
    aus dem Geschäft, aber von dem was ich zuletzt als Zimmerergeselle verdient habe, kann ich manchmal heute nur träumen. Scherz beiseite, wirklich weiterhelfen kann ich auch nicht also nur ein Tipp: Gewerkschaft Bau-Steine-Erden oder Kreishandwerkerschaft einer anderen Stadt nochmal versuchen.
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    Bau-Steine-Erde?
    Hallo, Danke für Deine Antwort. Aber heißt die Bau-Steine-Erde-Gewerkschaft jetzt nicht IG-Bau? Ich werde es trotzdem mal versuchen und außerhalb Göppingen auch, danke. Martin
    • Name:
    • Martin S.
  4. Innungsmeister als Informationsquelle nutzen

    Foto von Martin Malangeri

    IG-Bau ist richtig.
    Ich war noch auf einem historischen Stand. Wenn es dann immer noch nicht klappt, gib nochmal Bescheid und ich frage mal meinen Lehrmeister, zu dem ich immer noch losen Kontakt habe. Der ist Innungsmeister in Wuppertal. Grüße von
    • Name:
  5. Tarifvertrag Bauhauptgewerbe – Lohntabelle online

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    Tarifvertrag Bauhauptgewerbe
    anbei ein Link
  6. Fehlerhafte Links – Korrekturhinweis

    Foto von

    Alles richtig gemacht, Herr Rüpke?
    Link funktioniert nicht! Mit Grüßen
    • Name:
  7. Link-Probleme lösen – Doppelte URLs vermeiden

    Zweimal http://
    Das erste löschen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Lohnentwicklung – Vergleich Lehrlingsgehälter

    Foto von

    Hätt' ich auch selber draufkommen können,
    Danke MB, habe direkt mal nachgeschaut, die Lehrlinge im dritten bekommen doch mittlerweile glatt 700 DM mehr, als wir damals hatten, Frechheit das!
    • Name:
  9. Historische Löhne – Vergleich mit heutigen Gehältern

    700 DM mehr?
    Ich hatte nicht mal 700 DM. Verwöhnte Jugend 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Berufskleidung im Handwerk – Traditionen und Humor

    Foto von

    Nein, nichts verwöhnt
    Dachdecker können doch froh sein, wenn sie die schwarzen Hosen der Zimmerleute auftragen dürfen, hehehe! 😉
    • Name:
  11. Zimmerer vs. Dachdecker – Humorvolle Rivalität

    Pfffttt
    Die billigen Holzwurmhosen tragen wir nicht, unsere sind feinrippig 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Tarifauskunft in Lörrach – Mitarbeiterrechte gestärkt

    Der Vorstand der Kreishandwerkerschaft Lörrach gab der Geschäftsführung ...
    Der Vorstand der Kreishandwerkerschaft Lörrach gab der Geschäftsführung die Genehmigung auch Mitarbeitern Tarifauskünfte zu erteilen. Die Mitarbeiter können bei der Geschäftsstelle die Tarifverträge auch einsehen.
  13. Löhne im Süden – Historische Gehaltsvergleiche

    So sind wir halt ganz im Süden ...
    So sind wir halt ganz im Süden immer offen und ehrlich 🙂 He ich habe im dritten Schreinerlehrjahr anno 1984 DM 520 bekommen  -  Zimmerlehrlinge haben dagegen schon immer ganz gut verdient ... Ulf
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Tariflohn-Auskunft: Rechte und Möglichkeiten für Arbeitnehmer

    💡 Kernaussagen: Arbeitnehmer haben das Recht auf Tariflohn-Auskunft, auch wenn die Kreishandwerkerschaft diese verweigert. Alternativen wie die Gewerkschaft Bau-Steine-Erden – Alternative Anlaufstellen oder die Innungsmeister als Informationsquelle nutzen bieten Unterstützung. In Lörrach wurde die Tarifauskunft in Lörrach – Mitarbeiterrechte gestärkt, was zeigt, dass es regionale Unterschiede gibt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei fehlerhaften Links, wie im Beitrag Fehlerhafte Links – Korrekturhinweis, sollte auf doppelte URLs geachtet werden, um den Zugang zu wichtigen Informationen zu gewährleisten.

    📊 Zusatzinfo: Historische Gehaltsvergleiche, wie im Beitrag Löhne im Süden – Historische Gehaltsvergleiche, zeigen die Entwicklung der Löhne im Handwerk und bieten einen interessanten Einblick in die Gehaltsstruktur.

    👉 Handlungsempfehlung: Arbeitnehmer sollten sich bei der IG-Bau – Richtigstellung und weitere Schritte informieren und gegebenenfalls alternative Anlaufstellen nutzen, um ihre Rechte auf Tarifauskunft durchzusetzen.

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