wir sind kurz davor, ein tolles Grundstück zu erwerben - sind jetzt aber beim Blick auf den Bebauungsplan über den sog. Knickschutzstreifen gestolpert. Bedeutet - auf knapp 160 Quadratmetern des Grundstücks liegt ein Knick den wir laut Bebauungsgesetzt zu schützen haben.
Dort heißt es: "Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang einheimische und standortgerechte Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzung zu schließen. ".
Unsere Fragen dazu:
- Der Quadratmeterpreis für das Grundstück beträgt ca. 350 € - dabei zahlen wir für die 160 Quadratmeter Knick genau das gleiche wie für die frei zur Verfügung stehende Fläche. Das geht meiner Meinung nach so gar nicht - um wieviel würdet ihr versuchen den Preis zu drücken? (In einigen Gemeinden bekommt man den Knick von der Gemeinde geschenkt wenn man ihn artgerecht erhält ...)
- Kennt sich jemand mit Knicks aus? Was genau darf man denn nun und was nicht? Dürften wir beispielsweise eine Weißdornhecke (wächst hier) auf dem Knick anlegen und zu unserer Gartenseite hin beschneiden? Dürften wir einen Kräutergarten anlegen, wenn wir nur einheimische Wildkräuter verwenden? Igel und Kaninchen stört es ja wohl eher weniger, wenn ein wenig Symmetrie in ihren Knick kommt solange sie die Pflanzen kennen ...
Vielen Dank schon mal und Grüße, Elke & Thomas