Kontenblattüberzahlung durch Mängel: Deckung durch Baubürgschaft & Rechtsgrundlage?
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Automatisch generierte KI-Ergänzungen
Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Inanspruchnahme der Baubürgschaft ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und schriftliche Dokumentation – sonst Risiko des Ausschlusses von Gewährleistungs- und Bürgschaftsansprüchen.
🔴 KRITISCH: Ansprüche aus der Baubürgschaft sind nur dann wirksam, wenn der Mangel bereits bei Abnahme bestand oder spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (5 Jahre bei Bauwerken gem. § 634a BGBAbk.) festgestellt und geltend gemacht wurde.
⚠️ WICHTIG: Die Bürgschaft deckt ausschließlich feststehende Ansprüche – bei strittigen Mängeln ist ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Feststellungsverfahren meist Voraussetzung für die Bürgschaftsleistung.
⚠️ WICHTIG: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft deckt in der Regel keine mängelbedingten Überzahlungen – nur eine ausdrückliche Gewährleistungsbürgschaft oder eine „Mängelbeseitigungsbürgschaft“ bietet hier Sicherheit.
🤖 KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Frage wie folgt: Eine Kontenblattüberzahlung, die sich aufgrund von Mängeln erst später ergibt, kann grundsätzlich durch eine Baubürgschaft gedeckt sein. Dies hängt jedoch von den konkreten Bedingungen der Bürgschaftsurkunde und dem zugrunde liegenden Bauvertrag ab.
Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Baubürgschaft findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den Bestimmungen des Bauvertrags (BGB oder VOBAbk./B). Relevant sind insbesondere die Vorschriften zur Gewährleistung und zum Schadensersatz.
Vorgehensweise: Ich empfehle Ihnen, zunächst die Bürgschaftsurkunde und den Bauvertrag sorgfältig zu prüfen. Achten Sie auf Klauseln, die den Umfang der Bürgschaft regeln und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme festlegen. Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und fordern Sie den Handwerker schriftlich zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist.
🔴 Gefahr: Wenn der Handwerker die Mängelbeseitigung verweigert oder die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie die Baubürgschaft in Anspruch nehmen. Beachten Sie dabei die in der Bürgschaftsurkunde genannten Formalien. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Rechtsanwalt für Baurecht beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Situation von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Ansprüche aus der Baubürgschaft korrekt geltend zu machen.
🤖 KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine mängelbedingte Kontenblattüberzahlung im Bauvertrag, bei der der Handwerker die Anerkennung verweigert. Es stellt sich die Frage, ob eine Baubürgschaft für solche Forderungen einstehen kann und welche Rechtsgrundlage für eine Rückforderung besteht. Grundsätzlich sichert eine Baubürgschaft vertragliche Ansprüche des Auftraggebers, wobei die genaue Deckung vom Bürgschaftstyp abhängt. Bei einer Gewährleistungsbürgschaft sind Mängelansprüche typischerweise gedeckt, während eine Vertragserfüllungsbürgschaft eher die ordnungsgemäße Ausführung sichert. Die mängelbedingte Überzahlung könnte als Schadensersatzanspruch gemäß § 634 BGB oder als Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB qualifiziert werden. Entscheidend ist, ob die Überzahlung auf einem Mangel beruht, der bereits bei Abnahme vorlag oder erst später erkennbar wurde. Die Verweigerung der Anerkennung durch den Handwerker erfordert eine sorgfältige Prüfung der Mängelursache und der vertraglichen Vereinbarungen. Eine Baubürgschaft deckt in der Regel nur Ansprüche, die dem Grunde und der Höhe nach feststehen, was bei streitigen Mängeln problematisch sein kann. Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Bürgschaft ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag und den zugrundeliegenden Bauvertragsregelungen. Ohne eine eindeutige Mängelfeststellung und Fristsetzung zur Nacherfüllung ist eine direkte Inanspruchnahme der Bürgschaft oft nicht möglich. 🔴 Gefahr: Bei unklarer Mängellage und fehlender Fristsetzung droht der Verlust von Gewährleistungsrechten, was die Bürgschaftsdeckung gefährdet. 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mängel umgehend durch einen Bausachverständigen dokumentieren und setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit der Prüfung der Bürgschaftsunterlagen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, um die Rechtslage zu klären und die Verjährung zu hemmen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Beide KIs betonen die zentrale Bedeutung der Bürgschaftsurkunde und des Bauvertrags als maßgebliche Grundlage für die Deckung.
- Beide verweisen auf § 634 BGB (Schadensersatz bei Mängeln) und § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) als mögliche Rechtsgrundlagen.
- Beide fordern eine schriftliche Fristsetzung zur Nacherfüllung vor Inanspruchnahme der Bürgschaft.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht allgemein von „Baubürgschaft“ ohne Differenzierung nach Typ; DeepSeek trennt explizit zwischen Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft und weist auf unterschiedliche Deckungsumfänge hin.
- GoogleAI stellt die Rechtsanwaltsberatung als Empfehlung dar; DeepSeek formuliert sie als dringende Notwendigkeit zur Verjährungshemmung und Klärung der Forderungsfeststellung.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek hebt die zeitliche Voraussetzung hervor: Mangel muss bei Abnahme bestanden haben oder innerhalb der 5-Jahres-Gewährleistungsfrist festgestellt werden – GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.
- DeepSeek betont, dass die Bürgschaft nur „feststehende Ansprüche“ deckt – ein entscheidender Hinweis zur Beweissicherung, den GoogleAI nicht ausdrücklich nennt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass die Bürgschaft „grundsätzlich“ mängelbedingte Kontenblattüberzahlungen decken kann – DeepSeek relativiert dies klar: Die Deckung hängt vom Bürgschaftstyp ab und ist bei strittigen Ansprüchen nicht automatisch gegeben.
👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung von DeepSeek wird priorisiert – insbesondere die Unterscheidung nach Bürgschaftstyp und die Forderung nach vorheriger gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Feststellung bei Streitigkeiten.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Deckungsumfang der Baubürgschaft ⚠️ Abwägung Abhängig vom Bürgschaftstyp: Nur Gewährleistungs- oder Mängelbeseitigungsbürgschaften decken typischerweise mängelbedingte Kontenblattüberzahlungen – Vertragserfüllungsbürgschaften nicht. Rechtsgrundlage für Überzahlung ✅ Konsens § 634 BGB (Schadensersatz bei Mängeln) und/oder § 812 BGB (Rückforderung ungerechtfertigter Bereicherung). Voraussetzungen für Bürgschaftsinanspruchnahme ✅ Konsens Schriftliche Mängelrügen, angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung, Dokumentation der Mängel, vorheriger Anspruch gegen den Handwerker. Feststellung der Anspruchsfeststellung ⚠️ Abwägung GoogleAI erwähnt nicht ausdrücklich, DeepSeek nennt es als zwingende Voraussetzung bei Streitigkeiten – KI-Konsens: bei unstreitigen Mängeln kein gerichtliches Verfahren erforderlich; bei Streit unbedingt notwendig. Zeitliche Einordnung (Gewährleistungsfrist) ❌ Widerspruch GoogleAI benennt keine Frist; DeepSeek verweist korrekt auf die 5-jährige Gewährleistungsfrist gem. § 634a BGB als entscheidend für die Bürgschaftsdeckung – dieser Hinweis wird als verbindlich übernommen. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich, ob die Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (5 Jahre ab Abnahme) festgestellt wurden – andernfalls erlischt der Anspruch, und die Baubürgschaft kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder verspätete Fristsetzung zur Mängelbeseitigung Verlust der Gewährleistungsansprüche und Ausschluss der Bürgschaftsleistung 🔴 Risiko Unklare Bürgschaftsart (z. B. Vertragserfüllungsbürgschaft statt Gewährleistungsbürgschaft) Keine Deckung des Mängelanspruchs – vollständiger Eigenaufwand für Mängelbeseitigung 🔴 Risiko Verjährung der Gewährleistungsansprüche (nach 5 Jahren gem. § 634a BGB) Rechtlicher Ausschluss jedes Anspruchs – auch gegen Bürgschaftsträger 🔴 Risiko Fehlende Mängeldokumentation durch Sachverständigen Unmöglichkeit, den Mangel und seinen Zusammenhang mit der Überzahlung nachzuweisen 🔴 Risiko Unklare oder widersprüchliche Klauseln in Bürgschaftsurkunde und Bauvertrag Rechtsstreit mit hohem Kostenaufwand und ungewissem Ausgang ✅ Chance Vorliegen einer ausdrücklichen Gewährleistungsbürgschaft Schnelle und sichere Geltendmachung der Überzahlung ohne Eigenfinanzierung ✅ Chance Fristgerechte und vollständige Dokumentation aller Mängel Stärkung der Rechtsposition und Vermeidung von Beweislastproblemen ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht Verjährungshemmung, korrekte Fristsetzung und effiziente Durchsetzung ohne Prozess ✅ Chance Klare Abnahmeunterlagen mit Vorbehalten und nachträglichen Mängelrügen Rechtliche Nachweisbarkeit, dass der Mangel bereits bei Abnahme bestand ✅ Chance Nutzen der Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder Architektenkammern Kostenarme, schnelle und verbindliche Klärung vor Gericht Orientierungshilfen
- Fristsetzung jetzt vornehmen: Senden Sie innerhalb von 3 Werktagen eine formelle, schriftliche Mängelrüge mit angemessener Nachbesserfrist (mindestens 14 Tage) an den Handwerker – unter Bezug auf alle dokumentierten Mängel.
- Sachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen (z. B. über die Plattform der Architektenkammer oder der Handwerkskammer), der die Mängel vor Ort begutachtet und einen schriftlichen Bericht erstellt.
- Bürgschaftsurkunde prüfen: Vergleichen Sie die Bürgschaftsurkunde mit dem Bauvertrag – suchen Sie gezielt nach den Begriffen „Gewährleistungsbürgschaft“, „Mängelbeseitigungsbürgschaft“ oder „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – bei Ungewissheit: unverzüglich Rechtsanwalt einschalten.
- Fachanwalt für Baurecht konsultieren: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – geben Sie ihm alle Unterlagen (Bauvertrag, Bürgschaftsurkunde, Abnahmeprotokoll, Mängellisten, Gutachten) – lassen Sie Verjährungsfristen prüfen und ggf. gerichtlich hemmen.
- Mängeldokumentation sicherstellen: Fotografieren Sie alle Mängel mit Zeitstempel, archivieren Sie sämtliche Korrespondenz (E-Mails, Briefe, SMS) und führen Sie ein lückenloses Mängelprotokoll mit Datum und Unterschriften.
- Baugutachter- und Rechtsanwaltskosten vorfinanzieren: Nutzen Sie ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung – prüfen Sie, ob sie Bau- und Architektenrecht abdeckt; bei fehlender Versicherung: beantragen Sie eine gerichtliche Verfahrenskostenhilfe (sofern einkommensabhängig).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baubürgschaft
- Eine Baubürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, die ein Bauherr von einem Bauunternehmen verlangen kann, um sich gegen Risiken wie Mängel oder Insolvenz des Unternehmens abzusichern. Die Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung ausgestellt. Verwandte Begriffe: Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelansprüchebürgschaft, Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.
- Kontenblattüberzahlung
- Eine Kontenblattüberzahlung liegt vor, wenn ein Bauherr mehr an ein Bauunternehmen gezahlt hat, als diesem tatsächlich zusteht. Dies kann beispielsweise aufgrund von fehlerhaften Rechnungen oder später festgestellten Mängeln geschehen. Verwandte Begriffe: Werklohn, Schlussrechnung, Minderung.
- Mängelanspruch
- Ein Mängelanspruch ist das Recht eines Bauherrn, bei Vorliegen eines Mangels an einem Bauwerk vom Bauunternehmen die Beseitigung des Mangels, die Minderung des Werklohns oder Schadensersatz zu verlangen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Bauunternehmers, für Mängel an einem Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Abnahme auftreten. Verwandte Begriffe: Mängelanspruch, Verjährung, Nachbesserung.
- VOB/B
- Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge, die häufig zwischen Bauherren und Bauunternehmen vereinbart werden. Sie regeln unter anderem die Gewährleistung, die Abnahme und die Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGB, AGB.
- BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es enthält unter anderem Regelungen zum Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Schadensersatzrecht, die auch für Bauverträge relevant sind. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Schadensersatz.
- Bürgschaftsurkunde
- Die Bürgschaftsurkunde ist das Dokument, in dem die Bedingungen und der Umfang der Baubürgschaft festgelegt sind. Sie enthält unter anderem Angaben zum Bürgen, zum Gläubiger (Bauherr) und zum Schuldner (Bauunternehmen). Verwandte Begriffe: Bürge, Gläubiger, Schuldner.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Kontenblattüberzahlung im Baurecht?
Eine Kontenblattüberzahlung liegt vor, wenn ein Bauherr aufgrund einer Schlussrechnung oder Teilrechnung mehr an den Handwerker gezahlt hat, als diesem tatsächlich zusteht. Dies kann sich beispielsweise herausstellen, wenn später Mängel festgestellt werden, die zu einer Minderung des Werklohns führen. - Welche Arten von Baubürgschaften gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Baubürgschaften, darunter die Vertragserfüllungsbürgschaft, die Mängelansprüchebürgschaft und die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Erfüllung des gesamten Bauvertrags ab, während die Mängelansprüchebürgschaft speziell für die Absicherung von Mängelansprüchen dient. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient der Absicherung der Werklohnforderung des Handwerkers. - Wie nehme ich eine Baubürgschaft in Anspruch?
Die Inanspruchnahme einer Baubürgschaft erfolgt in der Regel durch schriftliche Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Bürgen (meist eine Bank oder Versicherung). Dabei müssen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme, wie beispielsweise das Vorliegen eines Mangels und die erfolglose Aufforderung zur Mängelbeseitigung, nachgewiesen werden. - Was passiert, wenn der Handwerker die Mängel bestreitet?
Wenn der Handwerker die Mängel bestreitet, muss der Bauherr den Mangel und dessen Ursache beweisen. Dies kann beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Die Kosten für das Gutachten sind in der Regel vom Bauherrn zu tragen, können aber im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs vom Handwerker zurückgefordert werden, wenn der Mangel tatsächlich vorliegt. - Kann ich auch ohne Baubürgschaft meine Ansprüche geltend machen?
Auch ohne Baubürgschaft können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Handwerker geltend machen. In diesem Fall müssen Sie den Handwerker auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz verklagen. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann jedoch ohne Baubürgschaft schwieriger und langwieriger sein. - Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen beachten?
Mängelansprüche unterliegen der Gewährleistungsfrist, die je nach Art des Bauwerks und des Vertrags (BGB oder VOB/B) unterschiedlich lang sein kann. Im BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke in der Regel fünf Jahre. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist zu rügen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. - Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadensersatz?
Die Minderung ist ein Anspruch auf Herabsetzung des Werklohns aufgrund eines Mangels. Der Schadensersatz ist ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch den Mangel entstanden ist, beispielsweise die Kosten für die Mängelbeseitigung oder Folgeschäden. - Wie wirkt sich die VOB/B auf die Gewährleistung aus?
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) enthält spezielle Regelungen zur Gewährleistung, die von den Regelungen des BGB abweichen können. Beispielsweise sind die Gewährleistungsfristen in der VOB/B teilweise kürzer als im BGB. Es ist daher wichtig, die VOB/B sorgfältig zu prüfen, wenn sie im Bauvertrag vereinbart wurde.
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