Lastschrifteinzug (LSV) für Tilgung widerrufen: So geht's + Alternativen zur Anschlussfinanzierung?
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Lastschrifteinzug (LSV) für Tilgung widerrufen: So geht's + Alternativen zur Anschlussfinanzierung?

Hallo,
habe derzeit zwei Darlehen bei der gleichen Bank für eine Immobilie laufen:
Ein ganz normales Annuitätendarelehen mit Tilgung und eines ohne Tilgung bzw. Tilgung bei Fälligkeit LSV. LSV ist an Bank abgetreten.
Dieses Konstrukt hat mir mal ein Immobilienmakler empfohlen. Ich bin nicht mehr ganz davon überzeugt, nicht zuletzt auch Aufgrund der schlechten Entwicklungen der LSV.
Wie kann ich die Tilgung per LSV wieder rückgängig machen?
Ist es z.B. möglich bei der nächsten Anschlussfinanzierung (in 2003) ein ganz normales Annuitätendarlehen zu wählen?
Für einen Tipp wäre ich dankbar
Viele Grüße
Andreas
  • Name:
  • Andreas
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    Ich verstehe, dass Sie den Lastschrifteinzug (LSV) für ein tilgungsfreies Darlehen widerrufen möchten. Da die LSV an die Bank abgetreten wurde, ist der Widerruf nicht so einfach wie bei einer normalen Lastschrift.

    Vorgehensweise:

    • Gespräch mit der Bank: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um eine Lösung.
    • Prüfung der Abtretungsvereinbarung: Lassen Sie sich die Abtretungsvereinbarung aushändigen und prüfen Sie, ob ein Widerruf möglich ist oder welche Bedingungen daran geknüpft sind.
    • Alternative Tilgungsformen: Besprechen Sie mit der Bank alternative Tilgungsformen für Ihr Annuitätendarlehen, z.B. eine Sondertilgung oder eine Anpassung der monatlichen Rate.

    Wichtig: Eine Anschlussfinanzierung kann sinnvoll sein, um von besseren Zinsen zu profitieren oder die Tilgung anzupassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Bankberater, um die Möglichkeiten zur Widerrufung der LSV und alternative Finanzierungsoptionen zu besprechen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lastschrifteinzug (LSV)
    Ein Lastschrifteinzug ist ein Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) berechtigt ist, einen Geldbetrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) einzuziehen. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung.
    Verwandte Begriffe: SEPA-Lastschrift, Einzugsermächtigung, Abbuchung.
    Annuitätendarlehen
    Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, bei dem die monatliche Rate (Annuität) über die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Innerhalb der Annuität verschiebt sich das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil im Laufe der Zeit.
    Verwandte Begriffe: Tilgung, Zinsen, Darlehenslaufzeit.
    Tilgung
    Die Tilgung ist die planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sie erfolgt in der Regel in regelmäßigen Raten, die zusammen mit den Zinsen die monatliche Belastung darstellen.
    Verwandte Begriffe: Annuität, Zins, Darlehen.
    Anschlussfinanzierung
    Eine Anschlussfinanzierung ist die Finanzierung, die ein bestehendes Darlehen ablöst, wenn dessen Zinsbindung ausläuft. Sie ermöglicht es, von aktuellen Zinskonditionen zu profitieren oder die Darlehensbedingungen anzupassen.
    Verwandte Begriffe: Umschuldung, Forward-Darlehen, Zinsbindung.
    Abtretung
    Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen Gläubiger (Zessionar). Im Finanzbereich kann dies beispielsweise die Übertragung von Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag sein.
    Verwandte Begriffe: Zession, Forderungsübergang, Gläubigerwechsel.
    Zinsbindung
    Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindung kann der Zinssatz an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden.
    Verwandte Begriffe: Sollzinsbindung, Festzins, variable Verzinsung.
    Sondertilgung
    Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die über die vereinbarten regelmäßigen Tilgungsraten hinaus geleistet wird. Sie ermöglicht es, die Restschuld schneller zu reduzieren und die Laufzeit des Darlehens zu verkürzen.
    Verwandte Begriffe: Außerplanmäßige Tilgung, vorzeitige Tilgung, Tilgungsoption.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Lastschrifteinzug (LSV)?
      Ein Lastschrifteinzug (LSV) ist eine Vereinbarung, bei der ein Gläubiger (z.B. eine Bank) berechtigt ist, Geldbeträge vom Konto des Schuldners (z.B. Ihnen) abzubuchen. Dies geschieht in der Regel automatisch und regelmäßig, beispielsweise für monatliche Tilgungsraten.
    2. Kann ich einen Lastschrifteinzug einfach so widerrufen?
      Bei einem normalen Lastschrifteinzug ist ein Widerruf in der Regel problemlos möglich. Wenn die LSV jedoch an die Bank abgetreten wurde, kann der Widerruf komplizierter sein und ist möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
    3. Was ist eine Abtretungsvereinbarung?
      Eine Abtretungsvereinbarung ist ein Vertrag, bei dem ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen einen Schuldner (Debitor) an einen Dritten (Zessionar) überträgt. Im Kontext der LSV bedeutet dies, dass die Bank das Recht zur Abbuchung an einen Dritten abgetreten hat.
    4. Was ist eine Anschlussfinanzierung?
      Eine Anschlussfinanzierung ist eine neue Finanzierung, die aufgenommen wird, um ein bestehendes Darlehen abzulösen, wenn dessen Zinsbindung ausläuft. Dies ermöglicht es, von aktuellen Zinskonditionen zu profitieren oder die Darlehensbedingungen anzupassen.
    5. Was ist ein Annuitätendarlehen?
      Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, bei dem die monatliche Rate (Annuität) über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Diese Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen, wobei sich das Verhältnis im Laufe der Zeit verschiebt.
    6. Was bedeutet Tilgung bei Fälligkeit?
      Tilgung bei Fälligkeit bedeutet, dass während der Laufzeit des Darlehens keine Tilgung erfolgt. Der gesamte Darlehensbetrag wird erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.
    7. Welche Alternativen gibt es zur Tilgung bei Fälligkeit?
      Alternativen zur Tilgung bei Fälligkeit sind beispielsweise Annuitätendarlehen mit regelmäßiger Tilgung oder endfällige Darlehen mit separater Ansparung (z.B. über einen Bausparvertrag).
    8. Wie finde ich die beste Anschlussfinanzierung?
      Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken und Finanzdienstleister. Achten Sie nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf die Flexibilität der Tilgungsmöglichkeiten und eventuelle Sondertilgungsrechte.

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    • Umschuldung eines Kredits
      Informationen zu den Vorteilen und dem Ablauf einer Umschuldung, um Zinsen zu sparen.
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      Wie Sie sich günstige Zinsen für die Zukunft sichern können.
    • Tilgungsaussetzung beantragen
      Unter welchen Umständen eine Aussetzung der Tilgung möglich ist.
    • Kreditkündigung durch die Bank
      Was Sie tun können, wenn die Bank Ihren Kredit kündigt.
    • Vergleich von Kreditangeboten
      Worauf Sie beim Vergleich verschiedener Kreditangebote achten sollten.
  2. Anschlussfinanzierung: Bankgespräch & Risikoabsicherung!

    Sprechen Sie mit Ihrer Bank
    Es kommt auch auf die Laufzeit der Lebensversicherung an. Läuft sie schon länger, können sie die Versicherung beitragsfrei stellen. Sie verlieren aber dann den Versicherungsschutz bzw. sind nur noch über eine geringere, beitragsfreie Summe versichert. Diesen können Sie durch eine einfache Risikolebensversicherung ersetzen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, dass Sie bei der Anschlussfinanzierung (oder evtl. früher) direkt tilgen wollen. Die Bank wird eher erleichtert sein, als sich verweigern. Sollte der ursprüngliche Risikoanteil an Ihrer LVAbk. nicht zur Absicherung benötigt werden, rate ich Ihnen, diesen zusätzlich mit in die Tilgung fließen zu lassen.
    Bei einer Finanzierung für eine eigengenutzte Immobilie ist der Einsatz eines Tilgungsträgers wie einer KLV nicht sinnvoll.
    Anders womöglich (pers. Steuersituation) bei einer Immobilie zur Vermietung etc. Das hat der Makler aber bestimmt gewusst. Nutzen Sie die Immobilie selbst, wollte er sich halt ein paar Markt Provision verdienen, bzw. jemandem zukommen lassen.
  3. LV-Prognose: Reicht die Ablaufleistung zur Tilgung?

    Seit wann läuft das?
    Darlehen und LVAbk.🔴
    Ich habe in diesem Jahr mehrfach solche Kombinationen (zu Sinn oder Unsinn siehe Herr Witzgall) zerlegt.
    Häufig kam bei einer Überprüfung heraus, das die LV die Ablaufleistung nach neusten Prognosen nicht erreichen wird. Das heißt nach 30 Jahren (oder wie auch immer) reicht das Kapital der LV nicht um das Darlehen zu tilgen.
    Je nachdem, wie lange die Finanzierung schon so läuft kann man verschiedene Lösungen anstreben.
    LV auflösen Erlös als Sondertilgung ins Darlehen, LV beitragsfrei stellen, LV weiterzahlen als Rentenaufstockung aber Darlehen mit mtl. Tilgung versehen.
    Ob Ihre Bank da mitspielt und in welchem Rahmen müssen Sie ausloten.
    Wenn Sie aber schon mal über die Auskunft des Versicherers nachweisen, das die Tilgung nicht reichen wird, sind die Chancen vielleicht ganz gut.
    Welche Bank möchte schon auf Beraterhaftung verklagt werden?
    Tilgungsaussetzung mit KLV bei der privat genutzten Immobilie ... ohne auf die Gefahren oder die Kosten hingewiesen zu sein, da könnte das ein oder andere Gericht mal wieder sehr verbraucherfreundlich entscheiden 😉
    Grüße aus der Heide
  4. Anschlussfinanzierung 2003: Alle Optionen prüfen!

    Du schreibst ja Anschlussfinanzierung in 2003!
    Da geht dann alles!
    Grüße
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Lastschrifteinzug Tilgung widerrufen: Alternativen zur Anschlussfinanzierung

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Widerruf des Lastschrifteinzugs (LSV) für ein Annuitätendarlehen und die Suche nach Alternativen zur Anschlussfinanzierung. Es wird die Sinnhaftigkeit von Kombinationen aus Darlehen und Lebensversicherung (LVAbk.) diskutiert, sowie die Bedeutung einer realistischen Prognose der LV-Ablaufleistung für die Tilgung. Abschließend wird die Notwendigkeit einer individuellen Beratung durch die Bank betont, um die optimale Lösung für die Anschlussfinanzierung zu finden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut LV-Prognose: Reicht die Ablaufleistung zur Tilgung? sollte geprüft werden, ob die Ablaufleistung der Lebensversicherung tatsächlich ausreicht, um das Darlehen vollständig zu tilgen. Andernfalls droht eine Finanzierungslücke.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Risikolebensversicherung kann eine Alternative zur bestehenden Lebensversicherung darstellen, um den Risikoanteil abzusichern, wie im Beitrag Anschlussfinanzierung: Bankgespräch & Risikoabsicherung! erwähnt wird. Dies kann insbesondere bei einer Vermietung der Immobilie steuerliche Vorteile bringen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf, um die Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung zu besprechen und die Vor- und Nachteile verschiedener Tilgungsstrategien zu analysieren. Prüfen Sie im Zuge dessen auch die Prognose Ihrer Lebensversicherung und lassen Sie sich hinsichtlich alternativer Absicherungsmöglichkeiten beraten. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Anschlussfinanzierung 2003: Alle Optionen prüfen!.

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