Selbstbezug im vermieteten Altbau: Möglichkeiten, Voraussetzungen & Risiken für Eigentümer?

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Selbstbezug im vermieteten Altbau: Möglichkeiten, Voraussetzungen & Risiken für Eigentümer?

Guten Tag!
Ich habe vor mir einen Altbau zu kaufen. Finanzierung wäre kein Problem. Da ich aber mindestens eine Wohnung selber nutzen möchte ergibt sich da ein Problem. Das Haus ist voll vermietet.
Welche Möglichkeiten gibt es dort selber einzuziehen?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit?
Muss ich die Mietverträge übernehmen?
Ich weiß, dass diese Frage nicht zum Thema Baufinanzierung passt, wäre aber für eine Beantwortung sehr dankbar.
Markus Solven
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  • Markus Solven
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eigenbedarfskündigung ist kein Automatismus – sie bedarf stets eines nachweislich dringenden, persönlichen, nicht vorgeschobenen Bedarfs und unterliegt strengen sozialen Hürden (§ 574 BGBAbk.).

    🔴 KRITISCH: Unzulässige Kündigung oder Druck auf Mieter (z. B. Abfindungsangebote unter Zwang) kann zu Schadensersatz, Unterlassungsverfügungen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen – insbesondere bei älteren, behinderten oder familienbelasteten Mietern.

    ⚠️ WICHTIG: Der Erwerber tritt kraft Gesetzes in alle bestehenden Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB); eine einseitige Vertragsänderung oder vorzeitige Räumung ist rechtswidrig.

    ⚠️ WICHTIG: Denkmalrechtliche Auflagen, Sanierungsgebiet-Verordnungen oder Mietpreisbremse können den Selbstbezug gänzlich ausschließen oder zusätzliche Genehmigungen erfordern.

    ⚠️ WICHTIG: Bei gerichtlich angefochtener Kündigung droht nicht nur Verzögerung (mehrere Jahre), sondern auch finanzielle Haftung für Mietausfälle und Kosten des Rechtsstreits.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Als zukünftiger Eigentümer eines vermieteten Altbaus haben Sie grundsätzlich das Recht auf Selbstbezug. Allerdings sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten:

    1. Eigenbedarf anmelden: Sie müssen den Mietern den Eigenbedarf schriftlich mitteilen und diesen nachvollziehbar begründen. Gründe können beispielsweise der eigene Wohnbedarf, der Bedarf von Familienangehörigen oder von Hausangestellten sein.

    2. Kündigungsfristen beachten: Die Kündigungsfristen für Eigenbedarf sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und richten sich nach der Mietdauer. Sie betragen in der Regel drei, sechs oder neun Monate.

    3. Härtefall prüfen: Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Umzug für den Mieter mit erheblichen gesundheitlichen oder finanziellen Belastungen verbunden wäre.

    4. Rechtliche Beratung einholen: Ich empfehle Ihnen, sich vor der Kündigung von einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Mietverträge genau und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie Eigenbedarf anmelden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft den Erwerb eines voll vermieteten Altbaus mit dem Ziel des Selbstbezugs. Dies ist ein klassischer Fall von Eigenbedarf, der rechtlich strengen Regeln unterliegt. Der Käufer tritt grundsätzlich in alle bestehenden Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB), eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in der Annahme, dass ein Selbstbezug automatisch und kurzfristig möglich sei. Bei Altbauten mit langjährigen Mietverhältnissen kann die Kündigung wegen Eigenbedarfs an hohen Hürden scheitern, insbesondere wenn der Mieter Härtegründe geltend macht (z.B. Alter, Behinderung, soziale Bindung).

    ➕ Ergänzung: Der Käufer muss die Mietverträge zwingend übernehmen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfristen (bis zu 9 Monate bei Altverträgen) und unter Beachtung der Sozialklausel (§ 574 BGB) möglich. Zudem darf der Eigenbedarf nicht vorgeschoben sein, sonst drohen Schadensersatzforderungen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Finanzierung das einzige Problem sei, ist irreführend. Das eigentliche Risiko liegt in der zeitlichen Verzögerung und rechtlichen Unsicherheit. Selbst bei berechtigtem Eigenbedarf kann der Einzug um Monate oder Jahre verzögert werden, wenn der Mieter Widerspruch einlegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf sollte der Eigentümer dringend einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Lassen Sie die bestehenden Mietverträge prüfen und klären Sie, ob eine Eigenbedarfskündigung realistisch ist. Alternativ könnten Sie mit den Mietern eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung gegen Abfindung anstreben. Kaufen Sie das Objekt nicht in der Erwartung eines sofortigen Selbstbezugs, sondern kalkulieren Sie eine Übergangszeit von mindestens 9-12 Monaten ein.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die rechtliche und praktische Machbarkeit eines Selbstbezugs in einem voll vermieteten Altbau durch den zukünftigen Eigentümer – ein Thema mit erheblichen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Risiken.

    🔴 Gefahr: Ein Selbstbezug gegen den Willen bestehender Mieter ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig; die Kündigung zum Eigenbedarf unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen (§ 573 BGB) und ist bei Altbauten mit langjährigen Mietverhältnissen häufig gerichtlich nicht durchsetzbar – insbesondere bei fehlendem nachweisbarem, dringendem, persönlichen Bedarf oder bei Vorliegen von Schutzklauseln (z. B. in Mietpreisbremse-Gebieten oder bei sozialer Wohnraumförderung).

    🔴 Gefahr: Unzulässige Kündigungen oder Druck auf Mieter können zu Schadensersatzansprüchen, Unterlassungsverfügungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen (z. B. bei Nötigung) führen – insbesondere bei vulnerablem Mieterkreis (Senioren, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung).

    ⚠️ Korrektur: Der Käufer übernimmt nicht automatisch die Mietverträge – vielmehr treten die bestehenden Verträge kraft Gesetzes auf den Erwerber über (§ 566 BGB: "Kauf bricht nicht Miete"); eine einseitige Änderung oder Kündigung ist daher ausgeschlossen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.

    ➕ Ergänzung: Rechtlich zulässige Wege sind begrenzt: 1) Einvernehmliche Aufhebungsverträge mit allen Mietern (mit angemessener Abfindung), 2) Kündigung zum Eigenbedarf mit vollständigem Nachweis (z. B. familiärer Zusammenzug, gesundheitliche Notwendigkeit), 3) Nutzung einer bereits frei stehenden Wohnung – sofern vorhanden, oder 4) langfristige Planung über Vertragsabläufe (bei befristeten Mietverhältnissen).

    ➕ Ergänzung: Besondere Risiken bestehen in Sanierungsgebieten oder bei denkmalgeschützten Objekten: Hier können Auflagen zur Erhaltung des Wohnungsbestands oder zur Fortführung der Vermietung bestehen – ein Selbstbezug könnte gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen verstoßen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, muss ein auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisierter Rechtsanwalt die konkreten Mietverträge, die örtliche Rechtsprechung zum Eigenbedarf sowie eventuelle städtebauliche oder denkmalrechtliche Einschränkungen prüfen – eine vorschnelle Kaufentscheidung birgt erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Eigenbedarf ist kein Selbstverständlichkeitsrecht, sondern eine Ausnahme mit strengen Voraussetzungen (§ 573/574 BGB).
    • Sämtliche Analysen betonen die zwingende Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht vor Kauf und Kündigung.
    • Alle drei verweisen auf die gesetzliche Übernahme der Mietverhältnisse (§ 566 BGB) und die Unzulässigkeit einseitiger Vertragsänderung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Härtefallprüfung allgemein ("erhebliche gesundheitliche oder finanzielle Belastungen"); DeepSeek und Qwen konkretisieren die Risikogruppen (Senioren, Menschen mit Behinderung, Familien mit Kindern) und betonen die hohe gerichtliche Hürde – insbesondere bei langjährigen Mieterverhältnissen.
    • GoogleAI erwähnt keine denkmal- oder städtebaulichen Einschränkungen; Qwen hebt diese explizit als rechtliche Risikofaktoren hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die konkreten Alternativen zum Eigenbedarf: einvernehmliche Aufhebungsverträge mit Abfindung, Nutzung frei stehender Einheiten oder Abwarten befristeter Verträge – DeepSeek nennt Abfindung als Option, GoogleAI nicht.
    • DeepSeek und Qwen weisen auf die Gefahr der "vorgeschobenen" Eigenbedarfsbehauptung mit Schadensersatzfolgen hin – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen korrigiert GoogleAI und DeepSeek: "Der Käufer übernimmt nicht automatisch die Mietverträge" ist falsch – korrekt ist: "Die Mietverträge gehen kraft Gesetzes auf den Erwerber über" (§ 566). Alle drei Modelle stimmen letztlich mit dieser Rechtsgrundlage überein, aber GoogleAI und DeepSeek formulieren dies weniger präzise als Qwen, die den Irrtum explizit benennt und korrigiert.

    👉 Empfehlung: Die sicherste Einschätzung folgt Qwen: Eigenbedarf ist bei Altbaumieterverhältnissen grundsätzlich "nicht zulässig gegen den Willen der Mieter", solange die strengen Voraussetzungen nicht lückenlos erfüllt sind – Vorsichtsprinzip vor Optimismus.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Grundlage Alle Modelle stimmen überein: § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) und § 574 BGB (Sozialklausel) sind zentral – kein automatischer Selbstbezug.
    Dringlichkeit der Rechtsberatung Vor Kaufvertrag und vor Kündigung ist ein Fachanwalt für Mietrecht zwingend erforderlich – alle KI-Analysen fordern dies einstimmig.
    Risiko Härtefall Hohe Erfolgsrisiken bei Kündigung wegen Eigenbedarf bei älteren, behinderten oder sozial eingebundenen Mietern – alle drei warnen davor.
    Alternativen zum Eigenbedarf ⚠️ Einvernehmliche Aufhebung mit Abfindung ist von DeepSeek und Qwen klar genannt; GoogleAI erwähnt sie nicht – Konsens besteht über Existenz, aber nicht über Priorisierung.
    Denkmal- und Ortsrechtliche Einschränkungen Nur Qwen hebt diese explizit als rechtlich bindende Risikofaktoren hervor – GoogleAI und DeepSeek bleiben hier stumm.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Eigenbezug im voll vermieteten Altbau ist keine verlässliche Planungsgrundlage. Kalkulieren Sie stattdessen mit einer mindestens 12-monatigen Vermietungsfortführung – oder erst nach vorheriger, schriftlicher Bestätigung eines Fachanwalts, dass alle Voraussetzungen für eine gerichtsfeste Eigenbedarfskündigung vorliegen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Gerichtliche Abweisung der Eigenbedarfskündigung Einzug verzögert sich um Jahre, Mietausfälle und Prozesskosten entstehen.
    🔴 Risiko Schadensersatzansprüche durch Mieter bei vorgeschobenem Eigenbedarf Finanzielle Haftung bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen bei Nötigung oder systematischem Druck.
    🔴 Risiko Verstoß gegen denkmalrechtliche oder städtebauliche Auflagen Unterlassungsverfügung, Zwangsmaßnahmen durch Bauaufsicht oder Rückstufung von Fördermitteln.
    🔴 Risiko Mieter mit Schutzstatus (Alt, Behinderung, Kinder) nutzen Sozialklausel erfolgreich Kündigung unwirksam – Fortführung der Vermietung über Lebenszeit des Mieters möglich.
    🔴 Risiko Finanzierungsrisiko durch eingeplante Eigenbedarfs-"Entlastung" Kalkulierte Eigenumsatz fehlt → Liquiditätsengpass, Zinsbelastung bleibt, Tilgung verzögert.
    ✅ Chance Einvernehmliche Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindung Schnellerer Zugriff auf Wohnungen mit klarer Rechtslage – wenn Mieter kooperativ sind und Abfindung realistisch ist.
    ✅ Chance Nutzung bereits frei stehender Einheiten im Objekt Keine Kündigung nötig – sofortige Inanspruchnahme möglich, falls verfügbar und rechtlich zulässig.
    ✅ Chance Abwarten befristeter Mietverträge oder natürlicher Räumung (z. B. Tod) Rechtssichere, konfliktfreie und kostenfreie Möglichkeit – erfordert aber Geduld und Planungssicherheit.
    ✅ Chance Langfristiges Sanierungskonzept mit zeitlich gestaffeltem Selbstbezug Ermöglicht schrittweisen Umbau und Einzug, kombiniert mit Mieterbindung und ggf. Fördermitteln.
    ✅ Chance Übernahme des bestehenden Mieterverhältnisses als Kapitalanlage Verlässliches Einkommen, steuerliche Vorteile, geringeres Risiko als Eigenbezug – Option zur Umplanung.

    Orientierungshilfen

    1. Rechtsanwalt vor Kauf beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Unterzeichnung des Kaufvertrags einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – mit vollständigen Kopien aller Mietverträge, Grundbuchauszug und Sanierungsplan.
    2. Mietverträge systematisch auswerten: Sammeln Sie für jede Wohnung: Vertragsdatum, Mieteralter, Behinderungsgrad, Kinderzahl, Kündigungsrecht, Befristung, ggf. Wohnberechtigungsschein oder Förderstatus.
    3. Denkmal- und Ortsrecht prüfen: Fordern Sie beim zuständigen Bauamt und Denkmalschutzamt schriftliche Auskünfte zu Nutzungsbeschränkungen und Eigenbedarfszulässigkeit ein – dokumentieren Sie alle Antworten.
    4. Abfindungsoption konkret bewerten: Erstellen Sie für jede Wohnung eine realistische Abfindungskalkulation unter Einbeziehung lokaler Mietpreise, Mieterbindung und üblicher Marktpreise – inkl. Steuerauswirkungen.
    5. Finanzierungsplan überarbeiten: Legen Sie den Eigenbezug als "Option mit hoher Unsicherheit" aus – kalkulieren Sie alle Darlehensraten, Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen ausschließlich auf Basis einer dauerhaften Vermietung.
    6. Alternativen systematisch testen: Prüfen Sie, ob eine Wohnung bereits frei steht, ob ein befristeter Vertrag ausläuft oder ob ein Mieter aufgrund von Lebensumständen (z. B. Ruhestand, Umzug) in absehbarer Zeit freiwillig kündigen könnte.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Eigenbedarf
    Eigenbedarf bezeichnet den Bedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen, die vermietete Wohnung selbst zu nutzen. Er ist ein legitimer Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses.
    Verwandte Begriffe: Kündigungsgrund, Vermieterrechte, Wohnbedarf.
    Mietvertrag
    Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der die Bedingungen für die Überlassung einer Wohnung oder eines Hauses regelt. Er enthält unter anderem Angaben zur Miete, zur Mietdauer und zu den Rechten und Pflichten beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mietdauer, Kündigung.
    Kündigungsfrist
    Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Kündigungserklärung und dem tatsächlichen Ende des Mietverhältnisses liegen muss. Sie ist gesetzlich oder vertraglich geregelt und dient dem Schutz beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag.
    Härtefall
    Ein Härtefall liegt vor, wenn die Kündigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine unzumutbare Belastung darstellen würde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter schwer krank oder alt ist und ein Umzug mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Kündigung, Sozialklausel.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine zentrale Sammlung von Gesetzen, die das Zivilrecht in Deutschland regeln. Es enthält unter anderem Bestimmungen zum Mietrecht, Kaufrecht und Vertragsrecht.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht.
    Sperrfrist
    Eine Sperrfrist ist ein Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen rechtlich eingeschränkt oder verboten sind. Im Zusammenhang mit Mietrecht kann eine Sperrfrist nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung bestehen, während derer der neue Eigentümer nicht wegen Eigenbedarfs kündigen darf.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Eigenbedarf, Umwandlung.
    Anwalt für Mietrecht
    Ein Anwalt für Mietrecht ist ein Jurist, der sich auf das Mietrecht spezialisiert hat und Mandanten in allen Fragen rund um Mietverhältnisse berät und vertritt.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Rechtsberatung, Kündigung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Voraussetzungen müssen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sein?
      Für eine Eigenbedarfskündigung müssen Sie einen berechtigten Eigenbedarf haben, die Kündigung schriftlich und nachvollziehbar begründen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Zudem darf kein Härtefall des Mieters vorliegen, der die Kündigung unzumutbar macht.
    2. Wie lange sind die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf?
      Die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf richten sich nach der Mietdauer und betragen in der Regel drei Monate bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren.
    3. Was passiert, wenn der Mieter der Eigenbedarfskündigung widerspricht?
      Widerspricht der Mieter der Eigenbedarfskündigung, müssen Sie als Vermieter vor Gericht klagen, um die Kündigung durchzusetzen. Das Gericht prüft dann, ob der Eigenbedarf berechtigt ist und ob ein Härtefall des Mieters vorliegt.
    4. Kann ich als neuer Eigentümer sofort Eigenbedarf anmelden?
      Grundsätzlich ja, aber es gibt eine Sperrfrist von bis zu drei Jahren nach dem Kauf, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Diese Sperrfrist soll Mieter vor kurzfristigen Kündigungen schützen.
    5. Welche Kosten entstehen bei einer Eigenbedarfskündigung?
      Die Kosten für eine Eigenbedarfskündigung können je nach Fall unterschiedlich sein. Sie umfassen in der Regel Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für ein Gutachten.
    6. Was ist, wenn ich den Eigenbedarf nur vortäusche?
      Das Vortäuschen von Eigenbedarf ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzforderungen des Mieters führen. Zudem kann es strafrechtliche Konsequenzen haben.
    7. Kann ich eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, die ich nur als Zweitwohnung nutzen möchte?
      Ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf für eine Zweitwohnung zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerichte prüfen hierbei, ob ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung besteht.
    8. Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen im Haus habe?
      Auch wenn Sie mehrere Wohnungen im Haus haben, können Sie Eigenbedarf anmelden, wenn Sie eine bestimmte Wohnung für sich oder Ihre Familienangehörigen benötigen. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Kündigung der konkreten Wohnung erforderlich ist.

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