Grundschuld Revalutierung: Zinsen absetzen bei Vermietung? Steuerliche Absetzbarkeit & Finanzamt
In diesem Forum sind Sie: BaufinanzierungGrundschuld Revalutierung: Zinsen absetzen bei Vermietung? Steuerliche Absetzbarkeit & Finanzamt
ich hätte da mal eine Frage zur Baufinanzierung (sic!). Folgende Situation sei gegeben:
Die "Bauherren in spe" (abgekürzt "BIS" 🙂 haben eine ETW, die nahezu abbezahlt ist. Diese bildet (rechnerisch) ca. 50 % des Eigenkapitals für das künftige Häuschen. Nun tragen sich die BIS mit dem Gedanken, angesichts des nicht so florierenden Wohnungsmarktes ihre ETW nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten. Da wie gesagt ihr EKAbk. in der ETW steckt, wollen sie die noch vorhandene Grundschuld revalutieren, also die Wohnung neu belasten. Das hierfür von der Bank gewährte Darlehen wird dann für's Häusle eingesetzt.
Nun die Frage: wie sieht es aus mit den Zinsen für das neue Darlehen, mit dem die Wohnung belastet wird? Sind diese als Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung zu sehen und damit steuerlich abzugsfähig, oder sagt das Finanzamt: Nö, mit dem Geld wurde ja nicht direkt der vermietete Wohnraum geschaffen, sondern die BIS finanzieren sich ja selbst einen Teil ihres Häuschens davon? Haben die BIS die A ... karte gezogen, weil sie ein paar Jahre rangeklotzt und schnell getilgt haben? Eigentlich dürfte das ja nicht sein, denn wenn sie die Wohnung verkaufen, um das Geld zu bekommen und dann via Darlehen dieselbe Wohnung wieder kaufen, könnten sie auf jeden Fall bei Vermietung Schuldzinsen abziehen.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich!
Danke im Voraus für konstruktive Beiträge!
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die Zinsen für ein Darlehen sind steuerlich nur als Werbungskosten absetzbar, wenn der Darlehensbetrag tatsächlich und nachweislich für die Vermietungstätigkeit verwendet wird – nicht allein weil die Grundschuld auf einer vermieteten Immobilie lastet.
🔴 KRITISCH: Eine falsche Zuordnung der Zinsen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung birgt erhebliches Risiko von Nachzahlungen, Zinsen, Verspätungszuschlägen und möglicher Steuerstrafverfahren.
⚠️ WICHTIG: Vor Durchführung der Revalutierung muss der konkrete Verwendungszweck des Darlehens schriftlich festgelegt und nachweisbar dokumentiert sein – z. B. durch Darlehenszweckbestätigung, Verträge, Zahlungsbelege.
⚠️ WICHTIG: Eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt (§ 89 AO) oder ein Gutachten durch einen Fachanwalt für Steuerrecht ist zwingend erforderlich, bevor die Finanzierungsumstrukturierung erfolgt.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie wissen möchten, ob Sie die Zinsen einer revalutierten Grundschuld steuerlich absetzen können, wenn Sie die Immobilie vermieten. Grundsätzlich sind Schuldzinsen absetzbar, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Vermietung besteht.
Wichtig: Entscheidend ist, dass das Darlehen, welches durch die Grundschuld gesichert ist, tatsächlich für die Finanzierung des vermieteten Wohnraums verwendet wird. Wenn das Darlehen teilweise für private Zwecke genutzt wird, ist nur der auf den vermieteten Teil entfallende Zinsanteil absetzbar.
🔴 Gefahr: Falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt können zu steuerrechtlichen Konsequenzen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die genaue Verwendung des Darlehens und die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen mit einem Steuerberater zu besprechen. Dieser kann Ihren individuellen Fall prüfen und Ihnen eine fundierte Auskunft geben.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Gestaltung zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie durch Revalutierung einer Grundschuld auf eine vermietete Eigentumswohnung. Die Kernfrage betrifft die steuerliche Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Überlegung, dass Zinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen wird, als Werbungskosten abzugsfähig sind, ist korrekt. Entscheidend ist jedoch der tatsächliche Verwendungszweck des Darlehens.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Zinsen automatisch abzugsfähig sind, weil die Grundschuld auf der vermieteten Wohnung lastet, ist steuerlich nicht haltbar. Das Finanzamt prüft nicht die Besicherung (Grundschuld), sondern die tatsächliche Mittelverwendung. Da das Darlehen für die Anschaffung/Herstellung des selbstgenutzten Eigenheims (Häuschen) verwendet wird, sind die Zinsen grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei der vermieteten ETW abzugsfähig.
➕ Ergänzung: Es besteht ein erhebliches Risiko, dass das Finanzamt die Zinsen den Einkünften aus dem selbstgenutzten Häuschen zuordnet, wo sie mangels Einkunftserzielungsabsicht steuerlich unbeachtlich sind. Eine Ausnahme könnte nur dann greifen, wenn das Darlehen nachweislich für Erhaltungsaufwendungen oder Anschaffungskosten der vermieteten ETW verwendet wird, was hier nicht der Fall ist.
🔴 Gefahr: Die im Text angedachte Gestaltung birgt ein hohes steuerliches Risiko. Die Zinsen für das neue Darlehen könnten vollständig steuerlich nicht abzugsfähig sein, was zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führt. Der Vergleich mit dem Verkauf und Rückkauf der Wohnung ist steuerlich nicht gleichzusetzen, da dort die Mittelverwendung eine andere wäre.
👉 Handlungsempfehlung: Vor Umsetzung dieser Finanzierungsstrategie ist zwingend eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen oder ein Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Alternativ sollte geprüft werden, ob die ETW verkauft und der Erlös in das Häuschen gesteckt wird, um die steuerliche Komplexität zu vermeiden. Eine professionelle steuerliche Beratung ist in diesem Fall unerlässlich, um nachteilige Steuerbescheide und Nachzahlungen zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Die beschriebene Konstellation betrifft eine steuerrechtlich hochsensible Umstrukturierung von Finanzierungsverhältnissen im Rahmen einer Immobilienvermietung und privaten Eigenheimnutzung. Es geht um die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen für ein neues Darlehen, das durch Revalutierung einer bereits nahezu abbezahlten Eigentumswohnung (ETW) aufgenommen wird, um ein weiteres Objekt (das "Häuschen") zu finanzieren.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass Zinsen für ein Darlehen steuerlich absetzbar sind, nur weil es auf einer vermieteten Immobilie lastet, ist rechtlich irreführend. Die Absetzbarkeit hängt ausschließlich vom konkreten Verwendungszweck des Darlehensbetrags ab – nicht vom Grundbuchobjekt, auf das es eingetragen ist. Wird das Geld für den Erwerb oder die Errichtung einer privaten Immobilie verwendet, sind die Zinsen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar.
⚠️ Korrektur: Die Analogie zum Verkauf und Wiederkauf der ETW ist steuerlich nicht tragfähig: Beim Verkauf entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (ggf. nach Spekulationsfrist), und ein anschließendes Darlehen für ein privates Objekt bleibt steuerlich irrelevant – es sei denn, das Darlehen dient unmittelbar und ausschließlich der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
➕ Ergänzung: Eine Absetzbarkeit der Zinsen käme nur in Betracht, wenn das Darlehen direkt für die Vermietungstätigkeit verwendet wird – z. B. für Modernisierungen der ETW, die deren Vermietbarkeit erhöhen, oder für die Anschaffung einer weiteren vermieteten Immobilie. Die Finanzierung eines privaten Eigenheims ist jedoch ein klarer Privatverwendungszweck.
✅ Zustimmung: Die Sorge, dass das Finanzamt die Zinsen ablehnen könnte, ist sachlich fundiert und entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH-Urteil vom 27.02.2019, Az. VI R 33/17) sowie der Auffassung der Finanzverwaltung in der EStR 2022 R 11.2 Abs. 2.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass "eigentlich dürfte das ja nicht sein" aufgrund der Tilgungshistorie, ist falsch: Die steuerliche Beurteilung richtet sich nicht nach der Tilgungsdauer oder dem Eigenkapitalanteil, sondern allein nach dem objektiven Verwendungszweck des Darlehensbetrags zum Zeitpunkt der Auszahlung.
👉 Handlungsempfehlung: Bevor die Revalutierung durchgeführt wird, ist dringend eine individuelle steuerliche Beratung durch einen zertifizierten Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht einzuholen – insbesondere unter Vorlage aller Vertragsunterlagen, Darlehenszweckbestätigungen und geplanter Nutzungsnachweise. Eine nachträgliche Korrektur bei einer fehlerhaften Steuererklärung birgt erhebliche Risiken aus Nachzahlung, Zinsen und Verspätungszuschlägen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen ausschließlich vom tatsächlichen Verwendungszweck des Darlehens abhängt – nicht von der Besicherung (Grundschuld auf vermieteter ETW).
- Alle drei warnen vor erheblichen steuerlichen Risiken bei fehlerhafter Zuordnung der Zinsen und betonen die Notwendigkeit einer professionellen steuerlichen Beratung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Absetzbarkeit allgemeiner und weniger restriktiv ("grundsätzlich absetzbar bei direktem Zusammenhang"), während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass ein Darlehen für ein selbstgenutztes Objekt grundsätzlich nicht auf Einkünfte aus Vermietung verbucht werden darf – auch bei Grundschuld auf vermieteter ETW.
- GoogleAI erwähnt keine Rechtsprechung oder konkrete Regelungen (EStR, BFH), während Qwen diese explizit benennt (BFH VI R 33/17, EStR 2022 R 11.2 Abs. 2).
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die mögliche Zuordnung der Zinsen zum selbstgenutzten Objekt (mit steuerlicher Irrelevanz), was bei GoogleAI fehlt.
- Qwen ergänzt die rechtliche Einordnung als "hochsensibel", verweist auf die Unzulässigkeit der Analogie zu Verkauf/Wiederkauf und korrigiert die irrige Annahme einer "Tilgungshistorie-basierten" Steuerrelevanz.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert indirekt eine mögliche Teilabsetzbarkeit, falls "teilweise für private Zwecke genutzt wird", während DeepSeek und Qwen klarstellen: Bei ausschließlicher Finanzierung eines selbstgenutzten Objekts ist kein Zinsanteil abzugsfähig – es gibt keine "teilmäßige" Zuordnung, solange nicht nachweislich ein separater Betrag für die Vermietungstätigkeit verwendet wird.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere Einschätzung nach DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Keine Absetzbarkeit der Zinsen, wenn das Darlehen für ein selbstgenutztes Objekt dient – auch bei Grundschuld auf vermieteter ETW. Vorsichtsprinzip erfordert klare Trennung von Privat- und Vermietungsfinanzierung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Absetzbarkeit der Zinsen ❌ Widerspruch GoogleAI sieht grundsätzliche Absetzbarkeit bei "direktem Zusammenhang", DeepSeek und Qwen lehnen diese bei Privatverwendung strikt ab – Konsens für Vorsichtsprinzip: nicht abzugsfähig. Entscheidungskriterium ✅ Konsens Der Verwendungszweck des Darlehensbetrags ist entscheidend – nicht die Grundschuld-Besicherung. Finanzamt-Prüfung ✅ Konsens Das Finanzamt prüft die Mittelverwendung nachweislich und streng – Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Rechtsgrundlagen ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt keine Rechtsgrundlagen; DeepSeek und Qwen verweisen korrekt auf BFH-Rechtsprechung (VI R 33/17) und EStR 2022 R 11.2 Abs. 2. Handlungsdringlichkeit ✅ Konsens Vor Durchführung der Revalutierung ist eine individuelle steuerliche Beratung zwingend erforderlich, idealerweise mit verbindlicher Auskunft oder Fachanwaltsgutachten. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Revalutierung durchführen, bevor der Verwendungszweck des Darlehens steuerlich abgesichert ist – d. h. entweder durch Nutzung ausschließlich für die Vermietungstätigkeit oder durch verbindliche, schriftliche Bestätigung des Finanzamts bzw. eines Fachanwalts für Steuerrecht.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Steuerliche Ablehnung der Zinsabzüge durch das Finanzamt Hohe Nachzahlungen inkl. Zinsen und Verspätungszuschlägen – potenziell über mehrere Jahre rückwirkend. 🔴 Risiko Verlust der steuerlichen Anerkennung als Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung Gefährdung der gesamten Verlustverrechnung und ggf. der Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung. 🔴 Risiko Fehlende Nachweisbarkeit des Darlehensverwendungszwecks Steuerlicher Beweisnotstand → Ablehnung aller Zinsen ohne Möglichkeit der Nachbesserung. 🔴 Risiko Missachtung der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. VI R 33/17) Rechtsmittellose Ablehnung durch Finanzgericht – erhöhte Prozesskostenrisiken. 🔴 Risiko Verknüpfung mit der privaten Eigenheimfinanzierung ohne klare Trennung Aufteilungsverbote nach § 4 Abs. 5a EStG – komplette Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen. ✅ Chance Nutzung des Darlehens für unmittelbare Vermietungsmaßnahmen (Modernisierung der ETW) Vollständige Absetzbarkeit als Werbungskosten – auch rückwirkend auf Anschaffungskosten. ✅ Chance Erstellung einer nachweisbaren, transparenten Finanzierungsstruktur vor Revalutierung Präventive Sicherung der Abzugsfähigkeit – Vermeidung von Prüfungen und Streitigkeiten. ✅ Chance Einholung einer verbindlichen Auskunft (§ 89 AO) Rechtssicherheit vor Umsetzung – bindende Wirkung für das Finanzamt, solange die Angaben vollständig und wahr sind. ✅ Chance Alternative Strukturierung: Verkauf der ETW und rechtsicherer Einsatz des Erlöses Klare Zuordnung der Mittelverwendung – kein Zweifel an steuerlicher Behandlung. ✅ Chance Nutzung von Fördermitteln für die Modernisierung der vermieteten ETW Reduzierung der Darlehenssumme und Zinsbelastung – gleichzeitige Steuervergünstigung durch Sonderabschreibung. Orientierungshilfen
- Unverzüglich Steuerberatung einholen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht mit der Prüfung Ihres konkreten Vorhabens – vor Abschluss jeglicher Verträge.
- Verwendungszweck dokumentieren: Legen Sie vor Auszahlung des Darlehens schriftlich und verbindlich fest, wofür die Mittel eingesetzt werden – mit Vertragsunterlagen, Zahlungsplänen und Verwendungsnachweisen.
- Verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen: Reichen Sie Formular "Antrag auf verbindliche Auskunft gem. § 89 AO" mit vollständigen Unterlagen ein – vor Revalutierung.
- Trennung von Privat- und Vermietungsfinanzierung herstellen: Vermeiden Sie jegliche Verknüpfung des Darlehens mit dem selbstgenutzten Objekt – ggf. getrennte Darlehensverträge und Konten führen.
- Alternative Finanzierungsmodelle prüfen: Erkunden Sie, ob eine Modernisierung der vermieteten ETW mit dem Darlehen möglich ist – dies schafft klare Abzugsfähigkeit.
- Fachanwaltsgutachten einholen: Für hohe Darlehensbeträge (> 100.000 €) überlegen Sie ein schriftliches Gutachten zur steuerlichen Einordnung – rechtssicherer Nachweis für Prüfungsfälle.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundschuld
- Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht es dem Gläubiger (meist einer Bank), das Grundstück zu verwerten, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Verwandte Begriffe: Hypothek, Darlehen, Grundbuch. - Revalutierung
- Revalutierung bedeutet die Wiederbelebung einer bereits bestehenden Grundschuld für ein neues Darlehen. Anstatt eine neue Grundschuld einzutragen, wird die alte Grundschuld erneut mit einem Darlehen belegt.
Verwandte Begriffe: Grundschuld, Darlehen, Finanzierung. - Schuldzinsen
- Schuldzinsen sind die Zinszahlungen, die für ein aufgenommenes Darlehen geleistet werden müssen. Sie stellen die Kosten für die Überlassung des Kapitals dar.
Verwandte Begriffe: Zinsen, Darlehen, Finanzierungskosten. - Werbungskosten
- Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen. Sie können steuerlich geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu mindern.
Verwandte Begriffe: Betriebsausgaben, Steuererklärung, Einkommensteuer. - Vermietung und Verpachtung
- Vermietung und Verpachtung bezeichnet die Überlassung von unbeweglichem Vermögen (z.B. Wohnungen, Häuser, Grundstücke) gegen Entgelt. Die daraus erzielten Einkünfte sind steuerpflichtig.
Verwandte Begriffe: Miete, Pacht, Einkünfte. - Finanzamt
- Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es überwacht die Einhaltung der Steuergesetze und bearbeitet die Steuererklärungen der Bürger und Unternehmen.
Verwandte Begriffe: Steuer, Steuererklärung, Steuerbescheid. - Steuerliche Absetzbarkeit
- Steuerliche Absetzbarkeit bedeutet, dass bestimmte Ausgaben oder Aufwendungen von der Steuerlast abgezogen werden können, wodurch sich die zu zahlende Steuer reduziert.
Verwandte Begriffe: Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuererklärung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Revalutierung einer Grundschuld?
Revalutierung bedeutet, dass eine bestehende Grundschuld für ein neues Darlehen verwendet wird. Anstatt eine neue Grundschuld einzutragen, wird die bestehende Grundschuld wieder mit einem Darlehen belegt. - Sind Schuldzinsen immer steuerlich absetzbar?
Nein, Schuldzinsen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung. - Wie weise ich den Zusammenhang zwischen Darlehen und Vermietung nach?
Sie sollten die Darlehensverträge und Kontoauszüge aufbewahren, aus denen die Verwendung des Darlehens für die Finanzierung der vermieteten Immobilie hervorgeht. - Was passiert, wenn ich das Darlehen auch für private Zwecke verwende?
In diesem Fall können Sie nur den Teil der Schuldzinsen absetzen, der auf den vermieteten Teil der Immobilie entfällt. Eine genaue Aufteilung ist erforderlich. - Kann ich auch Zinsen für ein Darlehen zur Renovierung einer vermieteten Immobilie absetzen?
Ja, Zinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten an einer vermieteten Immobilie aufgenommen wurde, sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar. - Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen. Bei Vermietung und Verpachtung können beispielsweise Schuldzinsen, Reparaturkosten und Abschreibungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. - Muss ich die Zinsen jährlich in der Steuererklärung angeben?
Ja, die absetzbaren Schuldzinsen müssen jährlich in der Steuererklärung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. - Was passiert, wenn ich die Immobilie später selbst nutze?
Sobald Sie die Immobilie selbst nutzen, entfällt die Möglichkeit, die Schuldzinsen als Werbungskosten abzusetzen, da kein direkter Zusammenhang mehr mit der Erzielung von Einkünften besteht.
Verwandte Themen
- Grundschuld löschen
Informationen zum Ablauf und den Kosten der Löschung einer Grundschuld. - Steuererklärung für Vermieter
Welche Kosten Vermieter absetzen können und wie die Steuererklärung richtig ausgefüllt wird. - Immobilienfinanzierung Vergleich
Tipps zum Vergleichen verschiedener Finanzierungsangebote für Immobilien. - Nebenkostenabrechnung prüfen
Wie Mieter ihre Nebenkostenabrechnung auf Fehler überprüfen können. - Mietrechtliche Fragen
Antworten auf häufige Fragen zum Mietrecht für Vermieter und Mieter.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grundschuld, Revalutierung, Zins, Vermietung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Baufinanzierung - 10223: Grundschuld Revalutierung: Zinsen absetzen bei Vermietung? Steuerliche Absetzbarkeit & Finanzamt
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Freistehende Doppelhaushälfte: Probleme, Risiken & zusätzliche Kosten beim Bau?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel bei Aufstockung: Kostenberechnung, Vertrag & Alternativen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ideelle Grundstücksteilung: Rechtliche Aspekte, Vorteile & Risiken in Thüringen?
- … Einwilligung der Gläubiger: Wenn auf dem Grundstück eine Hypothek oder Grundschuld lastet, ist die Zustimmung der Gläubiger (z.B. Bank) erforderlich. …
- … Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten (z.B. Eigentümer, Hypotheken, Grundschulden) verzeichnet sind. Die Eintragungen im Grundbuch sind maßgeblich für die …
- … ideellen Teilung?[br]Ja, wenn auf dem Grundstück eine Hypothek oder Grundschuld lastet, ist die Zustimmung der Bank (oder anderer Gläubiger) erforderlich. Die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Anbauverpflichtung beim Doppelhaus: Was bedeutet das? Länge, Höhe & Rechte des Nachbarn
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugrundstück geeignet? Zufahrt, Teilung, Wegerecht & Erschließungskosten prüfen!
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Reihenhaus Trennwand: Nachbarrecht, Schallschutz & Standsicherheit prüfen!
- BAU-Forum - Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen - Barrierefreies Haus verkaufen: Spezialisierte Immobilienmakler finden? Tipps & Infos
- … Ausstattungsmerkmale, Preisangaben und Kontaktdaten des Maklers.[br]Verwandte Begriffe: Immobilienbeschreibung, Verkaufsunterlagen, Vermietungsunterlagen. …
- … Informationen über den Eigentümer, die Größe des Grundstücks, eventuelle Hypotheken oder Grundschulden und andere Rechte Dritter.[br]Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentumsnachweis, Belastungen. …
- … zur Verbesserung der Energieeffizienz gibt. Er ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden und soll potenziellen Käufern oder Mietern eine Vergleichbarkeit ermöglichen. …
- BAU-Forum - Dach - Dachterrasse als Nachbars Dach: Wer zahlt Reparatur bei Schäden durch Regenwasser?
- BAU-Forum - Dach - Bürgschaft nach § 648a BGB anfordern: Muster, Vorlage & sofortiger Download?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundschuld, Revalutierung, Zins, Vermietung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Grundschuld, Revalutierung, Zins, Vermietung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Grundschuld Revalutierung: Zinsen absetzen bei Vermietung? Steuerliche Absetzbarkeit & Finanzamt
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Grundschuld & Vermietung: Zinsen absetzen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Grundschuld, Revalutierung, Zinsen, Vermietung, Steuer, Absetzen, Finanzamt, Schuldzinsen, Immobilienfinanzierung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |