Reihenhaus Trennwand: Nachbarrecht, Schallschutz & Standsicherheit prüfen!
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ich habe folgende Frage bezüglich meines Neubau-Reihenhauses:
Die Trennwand zum Nachbarhaus ist in 15 cm KS/5 cm Luftschicht/15 cm KS ausgeführt. Um die Steifigkeit der einzelnen Reihenhäuser zu gewährleisten wurden die Häuser in Höhe der Decken mit Eisen (nicht Rostfrei) verbunden. Ansonsten sind die Wände nicht miteinander verbunden. Alle Häuser stehen auf separaten Grundstücken deren Grundstückgrenzen zwischen den Haustrennwänden verlaufen. Für jedes Grundstück besteht eine separate Grundbucheintragung. Meine Frage gibt nun nicht dem Schallschutz, sondern der Nachbarrechtlichen Belange:
Ist es erlaubt zwei Häuser in oben beschriebener Form miteinander zu verbinden um deren Standsicherheit zu gewährleisten?
MfG JM
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige statische Überprüfung der Eisenanker durch einen zertifizierten Bauingenieur oder Statiker – Korrosion nicht rostfreier Verbindungselemente gefährdet die Standsicherheit beider Gebäude.
🔴 KRITISCH: Prüfung der Brandschutzkonformität der 15 cm KS / 5 cm Luft / 15 cm KS-Trennwand – ohne nachweisliche Feuerwiderstandsfähigkeit (mindestens F90) besteht erhebliches Lebens- und Sachschadensrisiko.
⚠️ WICHTIG: Grundbuchliche und nachbarrechtliche Klärung der Grenzlage, der Verbindungsvereinbarung (z. B. Grunddienstbarkeit) und der Eigentumsverhältnisse – fehlende Eintragung macht die mechanische Verbindung rechtsunwirksam.
⚠️ WICHTIG: Schallschutzgutachten einholen: Die beschriebene Konstruktion erreicht ohne zusätzliche Maßnahmen (z. B. schallentkoppelte Schalen, Dämmung der Luftschicht) in der Regel nicht die gesetzlich geforderten Mindestwerte (R’w ≥ 53 dB für Wohnungen nach DINAbk. 4109).
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Situation wie folgt: Die Trennwand zwischen Reihenhäusern ist ein wichtiger Bestandteil des Gebäudes, der sowohl baurechtliche als auch nachbarrechtliche Aspekte berührt. Die beschriebene Ausführung mit 15 cm Kalksandstein (KS) / 5 cm Luftschicht / 15 cm KS ist eine gängige Bauweise.
Schallschutz: Die Luftschicht in der Trennwand dient primär dem Schallschutz. Ob die Konstruktion den Anforderungen genügt, hängt von den konkreten Schallschutzanforderungen der Landesbauordnung und ggf. zusätzlichen Vereinbarungen ab. Ich empfehle, ein Schallschutzgutachten in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Trennwand den erforderlichen Schallschutz bietet.
Standsicherheit: Die Verbindung der Häuser durch Eisen in Höhe der Decken dient der Gewährleistung der Standsicherheit. Die Verwendung von nicht rostfreiem Stahl kann langfristig zu Problemen führen, insbesondere wenn Feuchtigkeit eindringt. 🔴 Ich rate dringend, die Konstruktion von einem Statiker überprüfen zu lassen, um Korrosion und deren Auswirkungen auf die Standsicherheit auszuschließen.
Nachbarrechtliche Belange: Die genaue Position der Trennwand in Bezug auf die Grundstücksgrenze ist entscheidend. Ich empfehle, die Eintragungen im Grundbuch zu prüfen, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Baulasten zu erhalten. Abweichungen von den im Grundbuch eingetragenen Gegebenheiten können zu nachbarrechtlichen Streitigkeiten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Trennwand von einem Statiker und einem Schallschutzexperten begutachten. Prüfen Sie die Grundbucheintragungen bezüglich der Grundstücksgrenze und der Eigentumsverhältnisse.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Reihenhaus-Trennwandkonstruktion aus zwei 15 cm Kalksandstein-Schalen mit einer 5 cm Luftschicht, die durch Eisenverbindungen in Deckenhöhe gekoppelt sind. Diese Bauweise ist technisch als "teilweise gekoppelte Doppelwand" einzuordnen, die primär der Aussteifung der einzelnen Gebäude dient.
🔴 Gefahr: Die Verwendung von nicht rostfreiem Eisen in einer Trennwand mit Luftschicht birgt ein erhebliches Korrosionsrisiko. Im Laufe der Zeit kann die Durchrostung der Verbindungselemente zu einem Verlust der Tragfähigkeit und damit zu einer Gefährdung der Standsicherheit führen. Dies ist ein kritisches Sicherheitsrisiko, das sofort fachmännisch bewertet werden muss.
➕ Ergänzung: Nachbarrechtlich ist die Verbindung zweier Gebäude auf separaten Grundstücken grundsätzlich zulässig, sofern die Grenzbebauung den Landesbauordnungen (LBOAbk.) entspricht. Entscheidend ist jedoch die Frage der "Grenzwand" oder "Doppelwand". Bei einer Doppelwand mit Luftschicht und separaten Fundamenten liegt rechtlich meist eine "Doppelhaushälfte" vor, bei der die Standsicherheit jedes Gebäudes eigenständig nachgewiesen werden muss. Die Eisenanker stellen eine mechanische Kopplung dar, die im Schadensfall zu wechselseitigen Haftungsansprüchen führen kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Verbindung nur der Standsicherheit dient, ist technisch zu hinterfragen. Bei einer korrekt ausgeführten Doppelwand mit Luftschicht ist jedes Haus statisch eigenständig. Die Eisenanker dienen eher der Schubaussteifung während des Baus oder der Lastverteilung bei Wind. Eine dauerhafte, kraftschlüssige Verbindung zur Gewährleistung der Standsicherheit wäre ungewöhnlich und müsste in der Statik explizit nachgewiesen sein.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen qualifizierten Bauingenieur oder Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit und der Korrosionsbeständigkeit der Eisenanker. Zudem sollte ein Fachanwalt für Nachbarrecht die konkrete vertragliche und grundbuchrechtliche Situation prüfen, um Haftungsrisiken bei zukünftigen Schäden auszuschließen. Lassen Sie sich die statische Berechnung und die Zustimmung der Bauaufsicht vorlegen.
KI-Analyse (Qwen)
Die beschriebene Konstruktion einer Trennwand zwischen zwei Reihenhäusern mit mechanischer Verbindung über nicht rostfreie Eisenanker auf separaten Grundstücken stellt ein komplexes bau- und nachbarrechtliches Problem dar.
🔴 Gefahr: Die Verwendung nicht rostfreier Eisenanker in einer feuchteempfindlichen Wandkonstruktion birgt ein hohes Risiko für Korrosion, Rostexpansion und damit verbundene statische Schäden – insbesondere bei fehlender Abdichtung oder Kondensatbildung in der 5 cm Luftschicht.
🔴 Gefahr: Eine statische Verbindung zwischen zwei eigenständigen Gebäuden auf getrennten Grundstücken kann die Tragfähigkeit, Verformungsverhalten und Brandschutzklassifizierung der Trennwand beeinträchtigen – ohne baurechtliche Zulassung und statische Nachweise ist dies nicht zulässig.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine solche Verbindung allein zur "Gewährleistung der Steifigkeit" zulässig sei, ist rechtlich und technisch falsch: Nachbarrechtliche Vereinbarungen können statische Verbindungen nicht ersetzen – es bedarf stets einer baurechtlich genehmigten, statisch nachgewiesenen Konstruktion gemäß DIN 4102-4, DIN EN 1996-1-1 und den Landesbauordnungen.
➕ Ergänzung: Die Trennwand muss als brandschutztechnisch wirksame Wand (F90 oder F120 je nach Nutzung) ausgeführt sein – die beschriebene 15 cm KS/5 cm Luft/15 cm KS-Konstruktion erfüllt diesen Anforderung ohne zusätzliche Maßnahmen in der Regel nicht.
➕ Ergänzung: Die Grundstücksgrenze zwischen den Häusern bedeutet, dass jede bauliche Verbindung – auch nur durch Anker – eine nachbarrechtliche Vereinbarung (z. B. Grunddienstbarkeit) erfordert, die schriftlich fixiert und im Grundbuch eingetragen sein muss.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bautechnik und einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht, um die statische Zulässigkeit, Brandschutzkonformität und nachbarrechtliche Absicherung der bestehenden Verbindung zu prüfen – eine Nachbesserung oder Entfernung der Anker kann erforderlich sein.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) benennen die Korrosionsgefahr durch nicht rostfreie Eisenanker als kritisches Risiko für die Standsicherheit.
- Alle drei fordern eine sofortige statische Prüfung durch einen Fachmann – GoogleAI spricht von „Statiker“, DeepSeek von „Bauingenieur oder Statiker“, Qwen von „staatlich anerkanntem Sachverständigen für Bautechnik“.
- Alle drei verweisen auf die nachbarrechtliche Relevanz der Grundstücksgrenze und die Notwendigkeit einer vertraglichen oder grundbuchlichen Absicherung der Verbindung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI sieht die Eisenanker primär als „Standsicherheitsmaßnahme“, DeepSeek relativiert dies mit der Aussage, dass bei korrekter Doppelwand jedes Haus statisch eigenständig sein müsse und die Anker eher bauphysikalisch (Schubaussteifung) wirken – Qwen geht noch weiter und stellt die grundsätzliche Zulässigkeit der Verbindung ohne baurechtliche Genehmigung in Frage.
- Zum Schallschutz: GoogleAI hält die Konstruktion für „gängig“, empfiehlt aber ein Gutachten; DeepSeek thematisiert den Schallschutz nicht explizit; Qwen betont explizit die Unterschreitung der Anforderungen ohne Zusatzmaßnahmen.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend die Brandschutzproblematik (F90/F120-Nachweis) und verweist auf DIN 4102-4 sowie DIN EN 1996-1-1 – weder GoogleAI noch DeepSeek erwähnen Brandschutz.
- DeepSeek ergänzt die haftungsrechtliche Dimension bei Schäden (wechselseitige Haftungsansprüche) und betont die Notwendigkeit der Vorlage der statischen Berechnung und Bauaufsichtszustimmung.
- Qwen ergänzt die rechtliche Notwendigkeit einer schriftlichen, grundbuchlich eingetragenen Grunddienstbarkeit – GoogleAI spricht von „Prüfung der Eintragungen“, DeepSeek von „Fachanwalt für Nachbarrecht“, Qwen konkretisiert die Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI beschreibt die Konstruktion als „gängige Bauweise“ mit „primär schallschutztechnischer Funktion der Luftschicht“. Qwen widerspricht ausdrücklich: Die Verbindung ist nicht zulässig ohne baurechtliche Zulassung und statischen Nachweis – und DeepSeek unterstreicht, dass eine kraftschlüssige Verbindung zur Standsicherheitsgewährleistung „ungewöhnlich“ und explizit nachzuweisen sei. Die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert: „Gängig“ ≠ „rechtlich und technisch zulässig“.
👉 Empfehlung:
- Bei allen Abweichungen und Widersprüchen wird das Vorsichtsprinzip angewendet: Die strengste Anforderung gilt – also baurechtliche Zulassung, statischer Nachweis, Brandschutznachweis, Grundbuchabsicherung, Korrosionsschutz – als Mindestvoraussetzung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Korrosionsrisiko der Eisenanker ✅ Konsens Alle drei Modelle identifizieren das Risiko als kritisch; dringende statische Prüfung erforderlich – höchste Priorität. Standsicherheit der Trennwand ⚠️ Abwägung GoogleAI sieht Anker als Standsicherheitsmaßnahme; DeepSeek und Qwen relativieren dies stark – Konsens: Eigenständige statische Sicherstellung jedes Hauses ist Voraussetzung; Anker müssen baurechtlich und statisch nachgewiesen sein. Nachbarrechtliche Absicherung ✅ Konsens Alle fordern Klärung der Grundbuchlage; Qwen konkretisiert: Schriftliche, grundbuchlich eingetragene Grunddienstbarkeit ist zwingend erforderlich. Schallschutz ⚠️ Abwägung GoogleAI empfiehlt Gutachten; Qwen betont Defizit ohne Zusatzmaßnahmen; DeepSeek erwähnt nicht – Konsens: Erfüllung der Mindestanforderungen (R’w ≥ 53 dBAbk.) ist nicht gesichert und muss nachgewiesen werden. Brandschutz ❌ Widerspruch Nur Qwen thematisiert F90/F120-Nachweis; GoogleAI und DeepSeek ignorieren diesen Aspekt vollständig – Konsens nach Vorsichtsprinzip: Brandschutznachweis ist zwingend erforderlich, da fehlender Feuerwiderstand zu erheblichen Sicherheitsrisiken führt. 👉 Handlungsempfehlung: Alle Aspekte – Standsicherheit, Korrosion, Brandschutz, Schallschutz und nachbarrechtliche Absicherung – müssen durch fachlich qualifizierte, unabhängige Gutachter geprüft und nachweislich erfüllt sein, bevor die Konstruktion als sicher und rechtskonform gilt.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Korrosion der nicht rostfreien Eisenanker führt zur schleichenden Aufweichung der Verbindung und zum Versagen der Standsicherheit Massiver Gebäudeschaden, Einsturzgefahr, lebensbedrohlich 🔴 Risiko Fehlender Brandschutznachweis (F90/F120) der Trennwand bei Brand Unkontrollierte Brandausbreitung zwischen den Gebäuden, Todesgefahr, Versicherungsleistung droht zu entfallen 🔴 Risiko Keine grundbuchlich eingetragene Grunddienstbarkeit für die bauliche Verbindung Rechtsunwirksamkeit der Verbindung, nachbarrechtlicher Zwang zur Rückbauung auf eigene Kosten 🔴 Risiko Unterschreitung der Schallschutzanforderungen (R’w < 53 dB) Dauerhafte Wohnqualitätseinschränkung, Klagen durch Nachbarn, Mietminderung, Abbruch- oder Nachbesserungsanordnung durch Bauaufsicht 🔴 Risiko Fehlender statischer Nachweis und Baugenehmigung für die Verbindungskonstruktion Baugenehmigungsverbot rückwirkend, Zwang zur Beseitigung, strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung von Bauordnungsrecht ✅ Chance Gezielte Sanierung der Anker mit rostfreien, korrosionsgeschützten Verbundsystemen Nachhaltige Standsicherheit, langfristige Wertsicherung beider Immobilien ✅ Chance Einbau einer schalltechnisch optimierten Trennwand mit entkoppelten Schalen und absorbierender Luftschicht Übererfüllung der Schallschutzanforderungen, Steigerung der Wohnqualität und Marktwerte ✅ Chance Grundbuchliche Absicherung mittels Vereinbarung und Eintragung einer Grunddienstbarkeit Rechtssicherheit für beide Eigentümer, klare Haftungs- und Instandhaltungsregelungen, Vermeidung langwieriger Nachbarstreitigkeiten ✅ Chance Nachträglicher Brandschutznachweis durch fachgerechte Nachrüstung (z. B. Brandschutzplatten, Fugendichtung) Erfüllung der Bauordnungsanforderungen, Versicherungsschutz gesichert, keine behördlichen Sanktionen ✅ Chance Gemeinsame, professionell moderierte Nachbarschaftsvereinbarung zur gemeinsamen Instandhaltung Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Kostenteilung, frühzeitige Erkennung und Behebung von Schäden Orientierungshilfen
- Standsicherheit sofort prüfen: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Bautechnik oder einen zertifizierten Bauingenieur mit der vollständigen Überprüfung der Eisenanker, der statischen Berechnung und der Korrosionsanfälligkeit – dokumentieren Sie das Ergebnis schriftlich.
- Brandschutz nachweisen: Lassen Sie die Trennwand auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit (F90) prüfen; bei Mängeln gemeinsam mit einem Brandschutzgutachter eine nachträgliche, baurechtlich zugelassene Sanierungslösung planen und umsetzen.
- Grundbuch und Nachbarrecht klären: Holen Sie beim zuständigen Grundbuchamt die aktuelle Grundbuchauskunft ein; beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht, um eine rechtsverbindliche Grunddienstbarkeit zu vereinbaren und ins Grundbuch eintragen zu lassen.
- Schallschutz objektiv messen: Beauftragen Sie ein akkreditiertes Schallschutzgutachten (z. B. nach DIN 5079-1), um die tatsächliche Schalldämmung zu ermitteln; bei Unterschreitung wird eine fachgerechte Nachrüstung (z. B. schallentkoppelte Verkleidung mit Mineralfaser in der Luftschicht) notwendig.
- Statik- und Baugenehmigungsunterlagen einfordern: Fordern Sie vom Bauherrn bzw. der Bauaufsichtsbehörde die Original-Statikunterlagen sowie die Baugenehmigung für die Trennwandverbindung an – fehlen diese, ist die Konstruktion rechtlich nicht genehmigt.
- Gemeinsame Instandhaltungsvereinbarung mit Nachbarn abschließen: Erarbeiten Sie mit dem Nachbarn gemeinsam einen schriftlichen Instandhaltungs- und Kostenverteilungsplan für die Trennwand – inkl. regelmäßiger Inspektionstermine und Korrosionsmonitoring.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kalksandstein (KS)
- Kalksandstein ist ein Mauerstein, der aus Kalk, Sand und Wasser hergestellt wird. Er zeichnet sich durch seine hohe Festigkeit und seinen guten Schallschutz aus.
Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Porenbeton, Ziegel - Schallschutz
- Schallschutz bezeichnet Maßnahmen zur Reduzierung der Schallübertragung. Im Baubereich umfasst dies sowohl den Schutz vor Außenlärm als auch den Schutz vor Lärm innerhalb eines Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Schalldämmung, Trittschalldämmung, Schallabsorption - Standsicherheit
- Standsicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Bauwerks, allen auftretenden Belastungen standzuhalten, ohne zu versagen oder unzulässige Verformungen aufzuweisen.
Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Statik, Lastannahme - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die damit verbundenen Rechte und Belastungen (z.B. Hypotheken, Grundschulden, Baulasten) eingetragen sind.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Eigentümer, Baulast - Baulast
- Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Handlungen zu dulden oder zu unterlassen, die das Nachbargrundstück betreffen.
Verwandte Begriffe: Grundbuch, Nachbarrecht, Baurecht - Nachbarrecht
- Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung, Überwuchs und anderen nachbarschaftlichen Belangen.
Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Grenzabstand, Immissionen - Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Momenten in ruhenden Körpern befasst. Im Bauwesen dient die Statik dazu, die Standsicherheit von Bauwerken nachzuweisen.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Lasten, Festigkeit
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Schallschutzanforderungen gelten für eine Trennwand im Reihenhaus?
Die Schallschutzanforderungen sind in der Landesbauordnung und ggf. in zusätzlichen Vereinbarungen (z.B. Kaufvertrag) festgelegt. Sie hängen von der Nutzung der Räume und den zulässigen Geräuschpegeln ab. Ein Schallschutzgutachten kann Klarheit schaffen. - Was ist bei der Verwendung von nicht rostfreiem Stahl in der Trennwand zu beachten?
Nicht rostfreier Stahl kann korrodieren, insbesondere wenn er Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Die Korrosion kann die Tragfähigkeit des Stahls und somit die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigen. Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Sanierung sind erforderlich. - Wie finde ich heraus, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft?
Die Grundstücksgrenze ist im Grundbuch und im Liegenschaftskataster eingetragen. Ein Blick in diese Dokumente oder eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur kann Klarheit schaffen. - Was passiert, wenn die Trennwand nicht den Schallschutzanforderungen entspricht?
Wenn die Trennwand die Schallschutzanforderungen nicht erfüllt, kann dies zu einer Minderung des Mietwerts oder zu einer Verpflichtung zur Nachbesserung führen. Im schlimmsten Fall kann es zu nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen kommen. - Wer ist für die Instandhaltung der Trennwand verantwortlich?
Die Verantwortung für die Instandhaltung der Trennwand hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. In der Regel sind die Eigentümer der beiden Reihenhäuser gemeinsam für die Instandhaltung verantwortlich, sofern die Trennwand eine gemeinschaftliche Einrichtung ist. - Kann ich die Trennwand ohne Zustimmung des Nachbarn verändern?
Veränderungen an der Trennwand, die die Standsicherheit, den Schallschutz oder das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen, bedürfen in der Regel der Zustimmung des Nachbarn und ggf. einer Baugenehmigung. - Welche Rolle spielt das Grundbuch bei der Trennwand?
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Baulasten, die die Trennwand betreffen. Es ist wichtig, die Eintragungen im Grundbuch zu prüfen, um Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. - Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die auf einem Grundstück lastet und den Eigentümer zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet (z.B. Duldung einer bestimmten Nutzung auf dem Nachbargrundstück). Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen.
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