Fensterbau-Auftrag nicht ausgeführt (NRW): Rechte, VOB/B, Kosten & Alternativen?
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Fensterbau-Auftrag nicht ausgeführt (NRW): Rechte, VOB/B, Kosten & Alternativen?

Hallo ,
zunächst eine kurze Info: Wir bauen mit Architekten nach einzelgewerkvergabe der Auftrag mit dem Fensterbauer wurde nach VOBAbk. B/C vergeben (Bundesland NRW).
Wir haben folgendes Problem, gefordert war nach LVAbk. als auch im Auftrag und in der folgenden Korrespondenz mit dem Fensterbauer die Vereinbarung das alle Fenster WK2 erfüllen.
Die Fenster wurden mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geliefert (laut Aussage vom Fensterbauer hat dieses der Hersteller zu verantworten, für uns z.Z. nicht überprüfbar) und eingebaut, nach meiner expliziten Frage beim Architekten woran ich die WK2 erkennen kann, konnte er mir das nicht zufriedentstellend erklären (bis auf das eingebaute Glas welches A3 somit WK2 erfüllt).
Worauf der Architekt den Fensterbauer schriftlich um eine Klärung bat, dieser antwortete das die Fenster WK2 nicht erfüllen! , mit der Begründung das der Hersteller dieses zum Zeitpunkt der Lieferung in WK2 nicht herstelle.
Nun frage ich mich ob der Febnsterbauer nicht von sich aus vor Lieferung der Fenster uns bzw. den Architekten schriftlich über dieses gravierende Problem informieren müssen?
Schließlich mussten wir erst explizit nachfragen um die Wahrheit zu erfahren.
Kann ich nach VOB, trotz der nach Fesntsterbauer Meinung das es diese Fenster in WK2 nicht gibt, auf die Lieferung der vereinbarten Leistung (WK2) pochen oder könnte er vor Gericht, mit der Aussage WK2 nicht lieferbar, durchkommen und wir hätten die Kosten.
Der Fensterbauer macht den Vorschlag einen Nachlass von nur 70 € pro Fenster zu geben.
Sorry das es ein wenig lang geworden ist, ich bitte um eine kompetente Info.
Vielen DANK
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    Ich verstehe, dass Ihr Fensterbau-Auftrag in NRW trotz VOBAbk./B-Vertrag nicht ausgeführt wurde. Das ist ärgerlich und kann teuer werden.

    Wichtige Punkte, die ich sehe:

    • VOB/B: Da der Auftrag nach VOB/B vergeben wurde, haben Sie klare Rechte. Der Fensterbauer ist zur Leistung verpflichtet.
    • Verzug: Die Verzögerung des Fensterbauers ist ein Vertragsbruch. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz für entstandene Kosten (z.B. durch die Verzögerung).
    • Architekt: Der Architekt sollte hier eine vermittelnde Rolle einnehmen und die Situation klären.

    Mein Rat:

    • Schriftliche Mahnung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung des Auftrags.
    • Rechtsberatung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.
    • Alternativangebot: Holen Sie Angebote von anderen Fensterbauern ein, um den Schaden zu begrenzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Kosten sorgfältig. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB/B
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B regelt die Vertragsbedingungen im Bauwesen. Sie ist ein Standardwerk für Bauverträge.
    Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die Kompensation eines entstandenen Schadens. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Mängeln oder Verzug gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanspruch, Verzugsschaden
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Auftragnehmer, eine Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Sie ist oft Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Nacherfüllung, Verzug
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, bei Mängeln die Beseitigung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, den Mangel zu beheben.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadensersatz
    Verzug
    Verzug liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Dies kann Schadensersatzansprüche auslösen.
    Verwandte Begriffe: Fristüberschreitung, Mahnung, Schadensersatz
    Architekt
    Ein Architekt plant und überwacht Bauvorhaben. Er kann auch als Vermittler zwischen Bauherr und Handwerker fungieren.
    Verwandte Begriffe: Bauleiter, Planer, Bauingenieur
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet. Im Baurecht ist dies oft der Bauvertrag.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB/B, BGB-Vertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet VOB/B?
      VOB/B ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B. Sie regelt die Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauwesen und bietet eine ausgewogene Grundlage für Bauverträge.
    2. Welche Rechte habe ich bei Nichtausführung eines Auftrags nach VOB/B?
      Sie haben das Recht auf Vertragserfüllung, Schadensersatz bei Verzug und unter Umständen das Recht, den Vertrag zu kündigen und den Schaden durch einen anderen Unternehmer beheben zu lassen.
    3. Was ist eine angemessene Fristsetzung?
      Eine angemessene Frist zur Nacherfüllung hängt von der Art und dem Umfang der Leistung ab. In der Regel sind 2-3 Wochen angemessen, dies sollte aber im Einzelfall geprüft werden.
    4. Kann ich den Vertrag einfach kündigen?
      Eine Kündigung des Vertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn der Auftragnehmer die Leistung endgültig verweigert oder die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist.
    5. Welche Kosten kann ich als Schadensersatz geltend machen?
      Sie können alle Kosten geltend machen, die Ihnen durch die Nichtausführung des Auftrags entstanden sind, beispielsweise Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Unternehmers, Mietausfälle oder Finanzierungskosten.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt in diesem Fall?
      Der Architekt sollte als neutraler Berater und Vermittler zwischen Ihnen und dem Fensterbauer agieren. Er kann die Situation beurteilen und Lösungsvorschläge unterbreiten.
    7. Was ist, wenn der Fensterbauer Insolvenz anmeldet?
      Im Falle einer Insolvenz des Fensterbauers müssen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Befriedigung Ihrer Forderungen sind jedoch oft gering.
    8. Wie kann ich mich vor solchen Problemen schützen?
      Prüfen Sie vor der Auftragsvergabe die Bonität des Unternehmens, holen Sie Referenzen ein und achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Vertrag. Vereinbaren Sie gegebenenfalls Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt.

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  2. WK2-Fenster: Vertragliche Pflicht zur Lieferung!

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    WK2
    Hallo,
    ein Name unter dem Beitrag wäre schon angebracht. Die meisten Antworten in der Regel nicht bei anonymen Fragestellern. Jedenfalls ich nicht.
    Wenn ein WK2-Fenster vertraglich vereinbart wird, dann muss es auch gelieferet werden. Wenn der Lieferant / der Hersteller das nicht kann, dann darf er den Auftrag nicht annehmen. Also können Sie pochen ...
    Ein WK2-Fenster ist erheblich teurer als ein "normales", es sei denn, Sie haben einen "Fensterbeschlag in Anlehnung an WK2" bestellt, aber selbst dann wären 70 € noch günstig. Immerhin hat ein Fenster 140 * 140 cm dann so seine 10  -  12 Pilzkopfverriegelungen.
    Mithin: da liegt einiges bei Ihnen im Argen, Sie haben das Recht die bestellte Ware zu erhalten, der Fensterlieferant muss nacherfüllen, fragt sich nur, was.
    Gruß khr
  3. WK2-Fenster: Anforderungen an Beschlag, Rahmen & Glas

    Hallo Herr Kries, sorry wg. dem Namen habe ...
    Hallo Herr Kries,
    sorry wg. dem Namen habe es einfach verpennt zu notieren.
    Der Auftrag wurde so erteilt das die gesamte Fensteranlagen WK2 erfüllen muss, das schwächste Glied in der WK2 Kette bestimmt meiener Meinung die gesamt Einstufung in die WK-Klasse, somit muss alles (Beschlag, Rahmenprofile, Befestigung mit dem Mauerwerk und Glas oder?) WK2 erfüllen damit man von WK2 Fenster sprechen kann.
    Wie ist die Sachlage zu bewerten das der Hersteller der Fenster kein WK2 zu dem Zeitpunkt liefern konnte, besteht keine Hinweispflicht des AN uns bzw. den Architekt. darüber zu informieren.?
    Wie sind unsere Chancen rechtlicher Art, gibt es bereits Erfahrungen wie bei vergleichbaren Fällen entschieden wurde, so das man sich evtl. darauf berufen kann.
    VIELEN DANK
    Weier
  4. WK2-Fenster: Mangel bei Abweichung vom Vertrag!

    Foto von

    Wer ist Kries?
    Hallo Herr Weier,
    wie die rechtliche Lage ist darf Ihnen nur erzählen, wer auch im Sommer mit einer schwarzen Robe 'rumrennt.
    Was Sie vertraglich vereinbart haben ist zu liefern, alles vom Vertrag Abweichende ist mangelhaft. Wenn der Hersteller Ihres Fensterlieferanten kein WK2 kann, dann muss er sich halt einen anderen suchen. Wenn er das nicht kann muss er den Auftrag ablehnen.
    In Ihrem Fall muss er seine Vertragsverpflichtung "nacherfüllen". Das wird so einfach nicht gehen, denn einfach die Beschläge tauschen ist nicht, da WK2 vom Hersteller mittels eines Prüfzeugnisses nach DINAbk. EN 1627ff bescheinigt werden muss. Das hat er nicht. Also gibt's niegelnagelneue Fenster. Mit Prüfzeugnis und mit WK2.
    Gruß! khr
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Fensterbau Auftrag NRW: Rechte bei Nichtausführung nach VOBAbk./B

    💡 Kernaussagen: Bei einem nicht ausgeführten Fensterbau-Auftrag in NRW nach VOB/B haben Auftraggeber Rechte auf Vertragserfüllung. Die WK2-Klassifizierung erfordert, dass alle Komponenten (Beschlag, Rahmen, Glas) den Standard erfüllen müssen. Weicht die Lieferung vom Vertrag ab, liegt ein Mangel vor.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut WK2-Fenster: Mangel bei Abweichung vom Vertrag! ist eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung als Mangel zu werten. Der Fensterbauer muss für die Einhaltung der WK2-Norm sorgen.

    ✅ Zusatzinfo: Gemäß WK2-Fenster: Vertragliche Pflicht zur Lieferung! muss ein vertraglich vereinbartes WK2-Fenster auch geliefert werden. Der Fensterlieferant trägt die Verantwortung, die Ware entsprechend zu beschaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertrag und die Leistungsbeschreibung genau. Fordern Sie vom Fensterbauer die Erfüllung des Auftrags gemäß VOB/B. Bei Mängeln setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung und ziehen Sie ggf. einen Anwalt für Baurecht hinzu. Beachten Sie die Gewährleistung und sichern Sie Beweise für die Nichtausführung.

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