Fensterbestellung Vorkasse: Keine Lieferung, falsche Ware – Rechte & Rückforderung?
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Bei Problemen mit Fensterbestellungen nach Vorkassezahlung (Nichtlieferung, falsche Ware) ist die Einschaltung eines Anwalts für Baurecht ratsam. Eine Betrugsanzeige gegen die Fensterfirma sollte in Erwägung gezogen werden, insbesondere bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung. Die Kommunikation mit der Firma sollte dokumentiert werden, um Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, Fristen zu beachten, um den Anspruch auf Kaufpreiserstattung nicht zu verlieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Fensterbestellung Vorkasse: Keine Lieferung, falsche Ware – Rechte & Rückforderung?
mein Mann und ich haben im August 2004 bei einer Bauelemente Firma Fenster und Türen im Wert von 8.600,00 € bestellt. Diese sollten wir bei Bestellung und Erhalt der Rechnung Bar bezahlen.
Also wurde dies von uns gutgläubig am 09.08.04 bezahlt. Nach div. Zusagen über genauen Liefertermin (mehrere Lügen wie z.B. Lkw hatte einen Unfall, Firma liefert nicht ... deshalb Baustopp ) baten wir im Dezember 2004 um Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Nach einigen gescheiterten Kontaktaufnahmen (Zusage dass er Geld persönlich vorbeibringt etc.) fanden wir am 24.12.2004 endlich einen Scheck in Höhe von 8.000,00 € in unserem Briefkasten.
(Diese Handlung wurde auch per SMS angekündigt ) Diesen Scheck habe ich dann voller Hoffnung direkt zur Bank gebracht. Am 30.12.04 erhielten wir dann im Urlaub einen Anruf das dieser Scheck nicht gedeckt sei! Darauf hin haben wir ihm angedroht einen RA einzuschalten. Nach mehreren versuchen uns hinzuhalten (er könnte nichts für Lieferschwierigkeiten per SMS etc.) wurden dann am 12.01.05 ein Teil der Fenster geliefert und eingebaut. Am nächsten Tag sollten weitere eingebaut werden, war bis heute noch nicht da! Außerdem stellte mein Mann dann am gleichen Abend fest das nicht die von uns Bestellten Fenster geliefert wurden. (sehen auch sehr billig aus ) Wir wurden aber auch leider nicht darauf hingewiesen. Jetzt am 18.01.05 versuchen wir immer noch ihn telefonisch zu erreichen und uns zu erkundigen was die restliche Ware macht! Was sollen wir tun, wie gehen wir am besten vor? Im Moment sind wir ratlos! Für einen schnellen Rat wäre wir Ihnen sehr dankbar!
Wohnort: Eppelborn, Bundesland: Saarland
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige bautechnische Prüfung der bereits eingebauten Fenster durch zertifizierten Bausachverständigen – Mängel können zu Wärmeverlust, Feuchteschäden, Einbruchsicherheitsrisiken und statischer Instabilität führen.
🔴 KRITISCH: Rechtliche Verjährung ist – bei Vertragsabschluss im August 2004 – mit August 2007 faktisch eingetreten; gerichtliche Durchsetzung der ursprünglichen Kaufansprüche ist praktisch aussichtslos.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Beweise (Zahlungsbelege, ungedeckter Scheck vom 24.12.2004, SMS, Lieferpapiere, Fotos der falschen/minderwertigen Fenster) ist zwingend für eventuelle Ausnahmeregelungen (z. B. arglistige Täuschung nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGBAbk.).
⚠️ WICHTIG: Keine weiteren Zahlungen oder Leistungen an den Verkäufer – bei bestehender Insolvenzgefahr oder nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit besteht erneutes Verlustrisiko.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Fenster und Türen per Vorkasse bezahlt haben, aber entweder keine Lieferung erfolgte oder die falsche Ware geliefert wurde. Das ist sehr ärgerlich.
🔴 Gefahr: Bei Vorkasse besteht immer das Risiko, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Schriftliche Aufforderung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) zur Lieferung der bestellten Ware. Fordern Sie ihn auf, die Falschlieferung zu korrigieren.
- Rücktritt vom Vertrag: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Erklären Sie den Rücktritt schriftlich und fordern Sie die Rückzahlung des Kaufpreises.
- Rechtliche Schritte: Wenn der Fensterbauer nicht zahlt, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt kann Sie beraten und Ihre Ansprüche durchsetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. Suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klassischen Fall von Vertragsverletzung durch einen Bauelemente-Händler, der nach Vorkasse von 8.600 Euro weder vollständig liefert noch den Kaufpreis zurückzahlt. Die Zahlung erfolgte im August 2004, die Teil-Lieferung mangelhafter Fenster im Januar 2005. Die Situation ist rechtlich und finanziell ernst, da der Händler offenbar zahlungsunfähig oder unseriös agiert.
🔴 Gefahr: Der geplatzte Scheck über 8.000 Euro ist ein starkes Indiz für mangelnde Liquidität oder betrügerische Absicht des Verkäufers. Die gelieferten Fenster entsprechen nicht der Bestellung und wirken minderwertig, was auf eine arglistige Täuschung hindeuten könnte. Ohne sofortige rechtliche Schritte droht der vollständige Verlust der geleisteten Zahlung.
✅ Zustimmung: Die Entscheidung, einen Rechtsanwalt einzuschalten, war absolut richtig. Die Drohung mit rechtlichen Schritten ist in dieser Eskalationsstufe der einzig erfolgversprechende Weg. Die Dokumentation aller Zahlungen, SMS und des Schecks ist vorbildlich und wird vor Gericht entscheidend sein.
➕ Ergänzung: Es sollte umgehend eine Frist zur Nacherfüllung oder Rückzahlung gesetzt werden (max. 10 Tage). Parallel ist die Einleitung eines Mahnverfahrens oder die Beantragung eines gerichtlichen Zahlungsbefehls zu prüfen. Zudem könnte eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) erwogen werden, da der Scheck wissentlich ohne Deckung ausgestellt wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie noch heute einen Fachanwalt für Vertragsrecht oder Schuldenrecht. Lassen Sie die mangelhaften Fenster durch einen unabhängigen Sachverständigen dokumentieren und bewerten. Setzen Sie dem Händler eine letzte schriftliche Frist per Einschreiben mit Rückschein. Prüfen Sie parallel, ob eine Vermögensauskunft oder Insolvenzantragstellung sinnvoll ist, um weitere Gläubiger zu schützen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß aus dem Jahr 2004: Zahlung einer Vorkasse in Höhe von 8.600,00 € für Fenster und Türen, gefolgt von Lieferverzug, ungedecktem Scheck, teilweiser Lieferung falscher Ware und systematischer Vertragsverletzung durch den Verkäufer.
🔴 Gefahr: Die Lieferung falscher, vermutlich minderwertiger Fenster stellt eine erhebliche Sicherheits- und Funktionsrisiko dar – insbesondere hinsichtlich Wärmedämmung, Einbruchschutz, Feuchteschutz und statischer Integration in die Gebäudehülle.
🔴 Gefahr: Der ungedeckte Scheck vom 24.12.2004 deutet auf Insolvenz- oder Zahlungsunfähigkeitsrisiken hin, die bereits 2004 bestanden – dies erhöht das Risiko, dass die gelieferte Ware nicht den geltenden Bauproduktenrichtlinien (z. B. CE-Kennzeichnung, DINAbk.-Normen) entspricht.
⚠️ Korrektur: Die Rechtsansprüche aus diesem Vertrag sind nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich verjährt: Die regelmäßige Verjährungsfrist für Kaufverträge beträgt drei Jahre (§ 438 BGB) und begann spätestens mit Vertragsabschluss im August 2004 – somit endete die Verjährung im August 2007.
➕ Ergänzung: Trotz Verjährung können unter Umständen Ausnahmen bestehen – etwa bei arglistiger Täuschung (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die eine Verjährungshemmung oder -neubeginn auslösen könnte, sofern konkrete Beweise (z. B. SMS, schriftliche Zusagen, Zeugenaussagen) vorliegen.
➕ Ergänzung: Auch baurechtliche Mängelansprüche (z. B. bei fehlender CEAbk.-Kennzeichnung oder nicht eingehaltener Energieeinsparverordnung) unterliegen besonderen Fristen und können ggf. über die Gewährleistungsfrist hinaus bestehen – insbesondere wenn die Fenster baurechtlich genehmigungspflichtig waren.
❌ Widerspruch: Eine bloße "Ratlosigkeit" ist heute nicht mehr zielführend: Die Verjährung ist faktisch eingetreten, sodass gerichtliche Durchsetzung der ursprünglichen Rückzahlungs- oder Lieferansprüche praktisch aussichtslos ist – dies muss klar kommuniziert werden, um falsche Erwartungen zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter (z. B. mit Bausachverständigen- oder VDBUM-Zertifizierung), um die eingebauten Fenster auf CE-Kennzeichnung, Wärmedämmwert (Uw-Wert), Einbruchschutzklasse und baurechtliche Konformität zu prüfen – bei Mängeln kann ggf. ein Anspruch gegen den Bauherrn oder eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die Vorkasse als grundsätzlich risikoreiches Zahlungsverfahren im Baubereich.
- Alle drei fordern schriftliche Dokumentation aller Kommunikation und Beweise (Zahlungsbelege, Scheck, SMS, Lieferpapiere).
- Alle drei stimmen darin überein, dass ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Vertragsrecht einzuschalten ist – zumindest zur Klärung der Rechtslage.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht von einer aktuellen, durchsetzbaren Rücktritts- und Rückzahlungsanspruch aus – ohne Verjährungshinweis.
- DeepSeek betont die aktuelle Dringlichkeit rechtlicher Schritte, ohne explizit die Verjährung zu thematisieren.
- Qwen stellt klar: Verjährung seit August 2007 eingetreten, weshalb die ursprünglichen Ansprüche praktisch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar sind – diese Bewertung wird von GoogleAI und DeepSeek nicht geteilt.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die bautechnische Dimension: Risiken durch mangelhafte Fenster (Wärmedämmung, Einbruchschutz, CE-Konformität) – von GoogleAI und DeepSeek nicht behandelt.
- DeepSeek ergänzt den Aspekt der Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) – nicht erwähnt bei GoogleAI oder Qwen.
- Qwen nennt konkrete Ausnahmeregelungen zur Verjährung (arglistige Täuschung nach § 199 BGB) und baurechtliche Mängelansprüche, die ggf. noch bestehen – nicht bei den anderen Modellen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI und DeepSeek unterstellen weiterhin eine gerichtlich durchsetzbare Rückzahlungs- oder Lieferpflicht des Verkäufers.
- Qwen widerspricht dies klar: „Die Verjährung ist faktisch eingetreten, gerichtliche Durchsetzung ist praktisch aussichtslos“ – im Sinne des Vorsichtsprinzips wird diese sicherere, realistischere Einschätzung priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Verjährung nach Qwen als maßgeblich anerkennen – Fokus auf bautechnische Risikobewertung und mögliche Dritthafterklärung (z. B. Haftpflichtversicherung, Bauherr).
- Strategische Kombination aus rechtlicher Erstberatung (zur Prüfung von Verjährungsausnahmen) und technischer Gutachterbeauftragung (zur Prüfung der eingebauten Fenster).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Verjährung der Kaufansprüche ❌ Widerspruch GoogleAI & DeepSeek: nicht thematisiert / implizit als durchsetzbar dargestellt. Qwen: Verjährung seit 2007 eingetreten → KI-Konsens folgt Qwen (Vorsichtsprinzip: praktisch nicht mehr durchsetzbar). Risiko der Vorkasse ✅ Konsens Alle drei Modelle bewerten Vorkasse als hochrisikoreiches Verfahren – besondere Sorgfalt und Absicherung erforderlich. Bautechnische Risiken der gelieferten Fenster ⚠️ Abwägung Nur Qwen thematisiert bauphysikalische und sicherheitsrelevante Risiken (Uw-Wert, Einbruchschutz, CE-Kennzeichnung). GoogleAI und DeepSeek fokussieren auf Vertragsrecht – KI-Konsens priorisiert Qwens technische Warnung als kritisch. Dokumentationspflicht ✅ Konsens Alle Modelle fordern vollständige schriftliche Dokumentation (Zahlungsbelege, Scheck, SMS, Lieferunterlagen). Notwendigkeit fachrechtlicher Beratung ✅ Konsens Alle drei Modelle empfehlen ausdrücklich die Einschaltung eines Rechtsanwalts – mit Spezialisierung (Vertrags-, Schulden- oder Baurecht). 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie davon aus, dass die ursprünglichen Kaufansprüche verjährt sind. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf die bautechnische Bewertung der eingebauten Fenster und prüfen Sie, ob aus baurechtlichen Mängeln (z. B. fehlende CE-Kennzeichnung, Verstoß gegen Energieeinsparverordnung) noch Ansprüche gegen andere Beteiligte (z. B. Bauherr, Versicherung) bestehen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Verjährung der ursprünglichen Ansprüche Vollständiger Verlust der Möglichkeit, Kaufpreis zurückzuerhalten oder Lieferung gerichtlich zu erzwingen. 🔴 Risiko Technische Mängel der eingebauten Fenster (z. B. zu hoher Uw-Wert) Langfristige Energiekostensteigerung, Feuchteschäden, Schimmelbildung und Wertminderung des Gebäudes. 🔴 Risiko Fehlende CE-Kennzeichnung oder Normkonformität Rechtliche Haftung des Bauherrn, Probleme bei der Bauabnahme oder der späteren Veräußerung des Objekts. 🔴 Risiko Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Verkäufers Keine Aussicht auf Rückzahlung oder Nacherfüllung; Risiko für weitere Gläubiger. 🔴 Risiko Sicherheitsmängel (z. B. ungeeigneter Einbruchschutz) Erhöhte Einbruchsgefahr, fehlende Versicherungsleistung im Schadensfall, Haftungsrisiko für den Eigentümer. ✅ Chance Nachweis arglistiger Täuschung (z. B. ungedeckter Scheck + falsche Zusagen) Verjährungshemmung oder -neubeginn gem. § 199 BGB → rechtliche Durchsetzbarkeit bleibt möglich. ✅ Chance Technische Gutachtenerstellung Ermöglicht Ansprüche gegen Bauherr, Versicherung oder Hersteller – unabhängig vom Verkäufer. ✅ Chance Einleitung eines Mahnverfahrens / Zahlungsbefehls Einfache, kostengünstige Möglichkeit zur vorläufigen Feststellung der Forderung – ggf. als Grundlage für Insolvenzantrag. ✅ Chance Strategische Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs Kann Druck auf den Verkäufer ausüben, zur Einigung bewegen oder bei Insolvenz Gläubigerstellung ermöglichen. ✅ Chance Aufbau einer Gläubigergruppe mit anderen Geschädigten Stärkere Verhandlungsposition, gemeinsame Rechtsverfolgung, geringere Einzelkosten. Orientierungshilfen
- Bautechnische Risikoprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. VDBUM- oder Bausachverständigen-geprüft) zur Prüfung der eingebauten Fenster auf CE-Kennzeichnung, Uw-Wert, Einbruchschutzklasse und baurechtliche Konformität.
- Rechtliche Erstberatung einholen: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Vertragsrecht oder Baurecht – mit dem expliziten Auftrag, die Verjährungssituation und mögliche Ausnahmen (z. B. arglistige Täuschung) zu prüfen.
- Einschreiben mit letzter Frist versenden: Setzen Sie dem Fensterbauer per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Frist von 10 Tagen zur vollständigen Nacherfüllung oder Zahlung – als formelle Grundlage für weitere Schritte.
- Dokumentation systematisch vervollständigen: Sammeln Sie alle Belege (Kontoauszüge, Scheckkopie vom 24.12.2004, SMS-Verläufe, Lieferbelege, Fotos der Fenster), ordnen Sie sie chronologisch und speichern Sie Kopien sicher ab.
- Mahnverfahren prüfen: Lassen Sie durch Ihren Anwalt prüfen, ob ein gerichtlicher Zahlungsbefehl (§ 688 ZPO) möglich ist – zur schnellen und kosteneffizienten Feststellung der Forderung.
- Strategische Strafanzeige erwägen: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über die Aussichten einer Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) – insbesondere angesichts des wissentlich ungedeckten Schecks.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vorkasse
- Vorkasse bedeutet, dass der Käufer die Ware oder Dienstleistung vor der Lieferung bezahlen muss. Dies birgt für den Käufer das Risiko, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Verwandte Begriffe: Anzahlung, Rechnung, Zahlungsbedingungen.
- Rücktritt vom Vertrag
- Der Rücktritt vom Vertrag ist eine Möglichkeit, einen Kaufvertrag aufzulösen. Er ist möglich, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt (z.B. Nichtlieferung oder Lieferung mangelhafter Ware). Verwandte Begriffe: Widerruf, Anfechtung, Kaufpreiserstattung.
- Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, bei Mängeln der Ware vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Reparatur.
- Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch die Verletzung einer Vertragspflicht entstanden sind. Verwandte Begriffe: Aufwendungsersatz, Folgeschaden, Verzugsschaden.
- Mahnbescheid
- Ein Mahnbescheid ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Er wird beim zuständigen Mahngericht beantragt. Verwandte Begriffe: Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Klage.
- Insolvenz
- Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverwalter.
- Verjährung
- Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverlust.
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was kann ich tun, wenn der Fensterbauer trotz Fristsetzung nicht liefert?
Antwort: Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises fordern. Setzen Sie dem Fensterbauer eine letzte Frist und erklären Sie, dass Sie bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten werden. - Frage: Welche Rechte habe ich, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist oder nicht der Bestellung entspricht?
Antwort: Sie haben das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, der Verkäufer muss entweder die mangelhafte Ware reparieren oder Ihnen eine mangelfreie Ware liefern. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Frage: Kann ich Schadensersatz fordern, wenn mir durch die Nichtlieferung oder Falschlieferung ein Schaden entstanden ist?
Antwort: Ja, unter Umständen können Sie Schadensersatz fordern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen durch die Verzögerung zusätzliche Kosten entstanden sind (z.B. für eine Notverglasung). - Frage: Was ist ein Mahnbescheid und wie hilft er mir?
Antwort: Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Sie können einen Mahnbescheid beantragen, wenn der Fensterbauer die Rückzahlung des Kaufpreises verweigert. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. - Frage: Welche Rolle spielt die Beweislast in meinem Fall?
Antwort: Grundsätzlich müssen Sie als Käufer beweisen, dass Sie die Ware bestellt und bezahlt haben. Der Verkäufer muss beweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß geliefert hat. Bewahren Sie daher alle Unterlagen (Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlungsbeleg) sorgfältig auf. - Frage: Was ist, wenn der Fensterbauer insolvent ist?
Antwort: Im Falle einer Insolvenz des Fensterbauers müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sind in der Regel gering. - Frage: Gibt es eine Verjährungsfrist für meine Ansprüche?
Antwort: Ja, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. - Frage: Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Antwort: Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere wenn der Fensterbauer sich weigert zu zahlen oder die Angelegenheit komplex ist. Ein Anwalt kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
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Baurecht: Anwalt einschalten bei Fensterbestellung-Problemen
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, ...
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt,, gehen Sie nicht über Los, ...
In Ihrer Situation sehe ich keine andere Lösung als die Einschaltung eines im Baurecht versierten RA. Beachten Sie bitte das es in dieser Situation auf Feinheiten beim Anmelden von Ansprüchen usw. geht die der Laie häufig nicht kennt. Das Verhältnis zu Ihrem Lieferanten werden Sie sowieso nicht mehr erheblich verschlechtern können.
PS: Verkneifen kann ich mir allerdings nicht den Kommentar das es freundlich gesagt blauäugig ist den kompletten Rechnungsbetrag im Voraus zu zahlen. Eine Anzahlung ist ja OK , aber der Verkäufer hat ja einen guten Teil der Leistung (z.B. Transport und Einbau) noch gar nicht erbracht. -
Rechtsberatung: Anwaltliche Hilfe bei Fenster-Nichtlieferung
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort ich werde ...
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort ... ich werde Ihren Rat befolgen und schnellst möglich einen Anwalt einschalten. -
Betrugsanzeige: Fensterfirma wegen Vorkasse-Problemen melden
Zögern Sie nicht ...
Grundsätzlich möchte ich mich meinem Vorredner (oder sagt man Vorschreiber?) anschließen.
Zögern Sie bitte nicht - nach Absprache mit dem Rechtsanwalt- eine Anzeige wegen Betrug zu erstatten.
Aus meiner Erfahrung als SV kann ich sagen, dass das hier sehr nach "in Insolvenz gehen" aussieht.
Ich unterstelle mal, dass die Verzögerung bewusst erzeugt wurde, um mit Ihrem Geld andere Löcher zu stopfen. Dies könnte den Tatbestand des Betruges erfüllen.
Wenn Ihr Fensterlieferant Angst vor einer evtl. Vorstrafe hat, dann könnte ihn eine solche Anzeige evtl. beflügeln, noch ein paar € zusammen zu kratzen.
MfG
Jürgen Sieber -
Dank für Rechtsberatung bei Fensterbestellung-Problemen
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Vielen Dank für Ihre Antwort! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei Problemen mit Fensterbestellungen nach Vorkassezahlung (Nichtlieferung, falsche Ware) ist die Einschaltung eines Anwalts für Baurecht ratsam. Eine Betrugsanzeige gegen die Fensterfirma sollte in Erwägung gezogen werden, insbesondere bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung. Die Kommunikation mit der Firma sollte dokumentiert werden, um Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, Fristen zu beachten, um den Anspruch auf Kaufpreiserstattung nicht zu verlieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Baurecht: Anwalt einschalten bei Fensterbestellung-Problemen betont wird, sind Feinheiten bei der Anmeldung von Ansprüchen entscheidend und sollten von einem Fachmann geprüft werden.
🔴 Kritisch/Risiko: Eine verzögerte Reaktion und das Versäumnis, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten, kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschweren, insbesondere wenn die Fensterfirma in Insolvenz geht. Das Risiko eines Betrugs ist nicht zu unterschätzen, wie im Beitrag Betrugsanzeige: Fensterfirma wegen Vorkasse-Problemen melden dargelegt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige wegen Betrugs, um den Druck auf die Fensterfirma zu erhöhen und Ihre Chancen auf eine Kaufpreiserstattung zu verbessern. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen mit der Firma.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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