Fristen für Nachbesserung beim Fensterbau: Was tun bei Pfützen & Wasserschäden?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Bei Wasserschäden durch mangelhaften Fensterbau sind korrekte Fristsetzung und die Beauftragung kompetenter Handwerker entscheidend. Betriebsferien des Auftragnehmers verlängern nicht automatisch die Frist. Mangelfolgeschäden wie beschädigtes Parkett dürfen nicht vom Verursacher selbst behoben werden. Bei erfolgloser Nachbesserung kann eine Drittfirma auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Fristen für Nachbesserung beim Fensterbau: Was tun bei Pfützen & Wasserschäden?

Die Ursache der sich nun stellenden Rechtsfrage hatte ich schon mal in diesem Forum Beschrieben (Artike 1333,

Wir hatten dem Fensterbauer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, um die Fenster fachgerecht abzudichten.
Eine Nachbesserung ist auch erfolgt, die Qualität der Arbeit kann (konnte) ich als Laie natürlich schlecht beurteilen. Jedenfalls konnte man danach nicht mehr zwischen Fenster und Laibung "durchsehen".
Nach dem gestrigen starken Regen weiß ich allerdings: hat nichts gebracht. Trotz geschlossenem Fenster ist im Wohnzimmer Wasser eingedrungen (Pfützen auf Parkett!), wie dicht die anderen Fenster sind ist zumindest fraglich. Eine offizielle Abnahme ist nicht erfolgt. Die Rechnung ist zu ca. 50 % (ca. 4800 €)  -  gottseidank  -  noch nicht bezahlt.
Ich habe dem Fensterbauer heute morgen nochmals eine Frist zur unverüglichen (ohne Datumsangabe) Mängelbeseitigung per Fax und Einschreiben geschickt.
Der Vertag ist wohl BGBAbk. (da in der Auftragsbestätigung nichts von VOBAbk. steht).
Rechtliche Fragen :

  • Muss ich ein konkretes Datum angeben? Dann hole ich das schnellstens nach. Auf der anderen Seite ist es ja offenslichtlich, dass man hier von "Gefahr im Verzug" sprechen kann, um weitere Bauschäden zu vermeiden.
  • Welche Frist ist angemessen?
  • Da es sich um die 2. Nachbesserung handelt: Ich habe vor, diese von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Kann ich die Kosten des SV (insbesondere wenn weiter Mängel festgestellt werden) an den Fensterbauer weiterleiten?
  • Ab wann habe ich das Recht, einen Dritten mit der Beseitigung des Mangels zu beauftragen und die Kosten weiterzuleiten
  • Bei eventuellen Folgeschäden (z.B. Parkett): Abzug vom Rechnungsbetrag möglich?
  • Da BGB Vertrag gibt es ja Gewährleistung von 5 Jahren. Schließt das evtl. Folgeschäden (z.B. Feuchtigkeit im Mauerwerk, Schimmelbildung) mit ein oder bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Fenster selber (und vielleicht dass sie nicht rausfallen).

Vielen Dank für Hinweise, auch Links / BGB § etc. willkommen.
Guido Ludwig

  • Name:
  • Guido Ludwig
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche fachkundige Prüfung von Feuchtigkeit im Mauerwerk und Schimmelbildung – beides kann die Statik gefährden und akute Gesundheitsrisiken (vor allem bei Kindern, Allergikern) verursachen.

    🔴 KRITISCH: Sofortige Unterbrechung weiterer Wassereinträge – bis zur Klärung der Ursache darf kein Regenwasser mehr in die Wohnung eindringen; bei drohendem Starkregen gegebenenfalls Notabdichtung durch Fachfirma einleiten.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparaturversuche an der Fenster-Dichtungsebene (z. B. Silikonanstriche), da dies nachweisbare Beweise für die ursprüngliche Mängelsituation zerstören und Gewährleistungsansprüche gefährden kann.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit undichten Fenstern haben und sich fragen, welche Fristen für die Nachbesserung gelten und welche Rechte Sie haben. Da Wasser ins Wohnzimmer eindringt und Pfützen auf dem Parkett entstehen, besteht dringender Handlungsbedarf.

    🔴 Gefahr: Eindringendes Wasser kann zu erheblichen Bauschäden führen, insbesondere zu Feuchtigkeit im Mauerwerk und Schimmelbildung. Dies kann die Bausubstanz gefährden und gesundheitliche Risiken bergen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie die Wasserschäden und Pfützen, um den Zustand zu dokumentieren.
    • Mängelanzeige: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Beziehen Sie sich dabei auf die ursprüngliche Auftragsbestätigung und den bereits erfolgten Nachbesserungsversuch.
    • Sachverständiger: Wenn der Fensterbauer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt oder die Mängelbeseitigung nicht fachgerecht erfolgt, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Mängel begutachten und ein Gutachten erstellen.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen.

    Beachten Sie, dass Sie bei Mängeln am Bauwerk grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) haben. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie unter Umständen den Rechnungsbetrag mindern oder Schadensersatz fordern.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer eine letzte, angemessene Frist zur Mängelbeseitigung per Einschreiben mit Rückschein und kündigen Sie an, nach Fristablauf einen Sachverständigen zu beauftragen und rechtliche Schritte einzuleiten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine kritische Situation nach einer mangelhaften Fensternachbesserung, bei der trotz Abdichtungsversuchen erneut Wasser in Form von Pfützen auf dem Parkett eingedrungen ist. Dies deutet auf einen schwerwiegenden Mangel hin, der nicht nur die Fensterfunktion, sondern auch die Bausubstanz und das Eigentum gefährdet. Als Laie ist es verständlich, dass die Qualität der Arbeit schwer zu beurteilen ist, jedoch zeigt der Wassereintritt, dass die Nachbesserung offensichtlich unzureichend war.

    🔴 Gefahr: Die eingedrungene Feuchtigkeit stellt ein akutes Risiko für Folgeschäden dar, insbesondere für das Parkett, das Mauerwerk und die mögliche Schimmelbildung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um weitere Bauschäden zu vermeiden.

    ➕ Ergänzung: Die gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung sollte zwingend ein konkretes Datum enthalten, um rechtssicher zu sein. Eine angemessene Frist beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage, bei Gefahr im Verzug kann diese jedoch verkürzt werden. Die Kosten für einen Sachverständigen können dem Fensterbauer in Rechnung gestellt werden, wenn die Mängel bestätigt werden. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann ein Dritter mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden, die Kosten sind dann vom Fensterbauer zu tragen.

    ✅ Zustimmung: Die Überlegung, die Rechnung zu 50 % zurückzuhalten, ist strategisch klug und sichert die Position des Auftraggebers. Die Gewährleistung von 5 Jahren nach BGBAbk. umfasst grundsätzlich auch Folgeschäden, sofern diese auf den ursprünglichen Mangel zurückzuführen sind, wie etwa Feuchtigkeit im Mauerwerk oder Schimmelbildung.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer umgehend eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung mit konkretem Datum (z.B. 14 Tage). Beauftragen Sie parallel einen zertifizierten Sachverständigen für Fenster und Bauschäden, um die Mängel und Folgeschäden dokumentieren zu lassen. Ziehen Sie rechtliche Beratung hinzu, um die Kosten für den Sachverständigen und eventuelle Schäden am Parkett geltend zu machen. Dokumentieren Sie alle Schritte und Schäden fotografisch.

    KI-Analyse (Qwen)

    Wassereintrag durch Fensterkonstruktionen stellt einen gravierenden Mangel dar, der nicht nur die Funktionstüchtigkeit, sondern auch die Bausubstanz und die Gesundheit der Nutzer gefährdet. Die beschriebenen Pfützen auf dem Parkett weisen auf eine massive Undichtheit hin, die bereits zu einer unmittelbaren Feuchtelast im Mauerwerk und im Holzboden geführt hat. Solche Schäden können innerhalb weniger Tage zu Quellungserscheinungen, Verformungen, Holzschädlingen und beginnender Schimmelbildung führen – insbesondere bei fehlender Lüftung oder bei Dämmung im Bereich der Fensterlaibung.

    🔴 Gefahr: Unkontrollierte Feuchtigkeit im Mauerwerk birgt das Risiko von langfristigem Baubestandsverlust, mikrobiologischem Befall (Schimmel, Bakterien) und gesundheitlichen Beeinträchtigungen – insbesondere bei Allergikern oder Kindern. Die bereits sichtbare Wasseransammlung ist ein klarer Indikator für eine systematische Konstruktions- oder Ausführungsfehler, nicht nur eine oberflächliche Dichtungsstörung.

    🔴 Gefahr: Ein weiterer starker Regen könnte zu erheblichen Folgeschäden führen: Aufquellung des Parketts, Ausbildung von Schimmelpilzen hinter Wänden, Korrosion von Metallbefestigungen und irreversible Schäden an der statischen Substanz – besonders bei Altbauten mit nicht diffusionsoffenen Konstruktionen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine 'nicht mehr sichtbare Durchsicht' zwischen Fenster und Laibung ausreichend für Dichtigkeit sei, ist fachlich falsch: Die Dichtigkeit wird nicht visuell, sondern durch Druck- und Spritzwassertests sowie thermografische oder feuchtemessende Verfahren nachgewiesen – nicht durch subjektive Wahrnehmung.

    ➕ Ergänzung: Die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach § 438 BGB umfasst ausdrücklich auch Folgeschäden, sofern diese auf dem ursprünglichen Mangel beruhen – also auch Schäden am Parkett, Mauerwerk, Putz oder Schimmelbildung, sofern ein ursächlicher Zusammenhang nachweisbar ist.

    ➕ Ergänzung: Die Frist zur Nachbesserung muss nicht zwingend datiert sein, wenn 'Gefahr im Verzug' vorliegt – doch eine konkrete, kurze Frist (z. B. 3–5 Werktage) stärkt die Rechtsposition und dokumentiert die Dringlichkeit. Eine zweite erfolglose Nachbesserung berechtigt zur Abnahmeverweigerung und zum Rücktritt oder zur Mängelbeseitigung durch Dritte.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Fensterbau und Feuchteschäden (z. B. nach DINAbk. 18069 oder mit Zertifizierung durch die Bau-Prüfstelle), um den Mangel, die Ursache und mögliche Folgeschäden zu dokumentieren – dies ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte, insbesondere für Schadensersatzansprüche und Kostenumlage.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren den Wassereintritt als gravierenden, rechtlich relevanten Mangel, der zu Feuchtigkeit im Mauerwerk, Schimmelbildung und Schäden am Parkett führt – mit einheitlichem Fokus auf die akute Gefahr für Bausubstanz und Gesundheit.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI sieht eine angemessene Frist als grundsätzlich offen, DeepSeek konkretisiert sie auf 10–14 Tage, Qwen betont dagegen „Gefahr im Verzug“ und empfiehlt 3–5 Werktage bei bereits sichtbaren Pfützen – der konservativere Wert (Qwen) wird hier priorisiert.

    ➕ Ergänzung: Qwen liefert entscheidende fachliche Präzision zur Dichtigkeitsprüfung (keine visuelle Beurteilung, sondern Druck-/Spritzwassertest oder Thermografie), DeepSeek ergänzt die Kostenumlage für Sachverständige bei bestätigtem Mangel, GoogleAI betont die Rechtsfolgen bei erfolgloser Nacherfüllung (Minderung, Rücktritt).

    ❌ Widerspruch: GoogleAI erwähnt keine konkrete Fristangabe als zwingend erforderlich; DeepSeek und Qwen fordern dies ausdrücklich („konkretes Datum“ bzw. „3–5 Werktage“). Da die Rechtssicherheit in Fristsetzungen höchste Priorität hat, wird hier die strengere, eindeutigere Forderung von DeepSeek und Qwen als sicherere Einschätzung übernommen.

    👉 Empfehlung: Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN 18069 (Qwen) als zentraler Schritt – nicht nur zur Dokumentation, sondern als Grundlage für alle weiteren rechtlichen und technischen Maßnahmen; GoogleAI und DeepSeek stimmen darin überein, dass dies Voraussetzung für Kostenumlage und Schadensersatz ist.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Dringlichkeit der MaßnahmenUnverzügliche Maßnahmen erforderlich: Keine Verzögerung bei Sachverständigenbeauftragung oder Fristsetzung.
    Frist für Nachbesserung⚠️Bei Gefahr im Verzug: 3–5 Werktage; andernfalls 10–14 Tage – aber stets mit konkretem Datum und schriftlich per Einschreiben.
    Fachliche UrsachenanalyseKeine visuelle Dichtigkeitsbeurteilung ausreichend – erforderlich: Drucktest, Thermografie oder Feuchtemessung durch zertifizierten Sachverständigen.
    Gewährleistungsumfang5-Jahres-Gewährleistung nach § 438 BGB deckt auch Folgeschäden ab (Parkett, Mauerwerk, Schimmel), soweit ursächlicher Zusammenhang nachweisbar ist.
    EigenreparaturAlle drei Modelle warnen einhellig davor – Eigenreparaturen gefährden die Beweislage und Ansprüche.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer innerhalb von 24 Stunden eine letzte, schriftliche Nachbesserfrist mit konkretem Datum (max. 5 Werktage ab Versand), beauftragen Sie parallel einen DIN 18069-zertifizierten Sachverständigen und dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch – ohne Verzögerung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnkontrollierter Feuchteeintrag über FensterlaibungLangfristiger Baubestandsverlust, statische Instabilität, insbesondere bei Altbauten mit Putzschichten und nicht diffusionsoffenen Dämmungen.
    🔴 RisikoSchimmelbildung hinter Wänden und im EstrichGesundheitsgefährdung (Allergien, Atemwegserkrankungen), teure Sanierung, Wertminderung der Immobilie.
    🔴 RisikoVerzögerung bei SachverständigenbeauftragungVerlust der Beweiskraft (trocknende Spuren, verdeckte Schäden), Ausschluss von Kostenumlage und Schadensersatz.
    🔴 RisikoUnzureichende Fristsetzung (ohne Datum / zu lang)Rechtliche Unwirksamkeit, Verlängerung des Streits, Verjährungsrisiko für Ansprüche.
    🔴 RisikoAusbleiben einer formalen MängelanzeigeVerlust der Gewährleistungsansprüche – Fristenbeginn nicht nachweisbar, Beweislastverschiebung zu Lasten des Auftraggebers.
    ✅ ChanceFrühzeitige sachverständige DokumentationVolle Kostenumlage, stärkere Verhandlungsposition, schnelle Schadensregulierung durch Versicherung oder Auftragnehmer.
    ✅ ChanceNutzung der 5-Jahres-GewährleistungAbdeckung aller Folgeschäden (Parkettschäden, Putzabriss, Schimmelbekämpfung), auch bei erst später sichtbaren Auswirkungen.
    ✅ ChanceRechtliche Klarstellung durch Anwalt für BaurechtVermeidung von Formfehlern, sichere Durchsetzung von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen.
    ✅ ChanceProfessionelle Fensterfachfirma als ErsatzbeauftragterFachgerechte, dauerhafte Sanierung nach DIN 4108 und DIN 18069 – Sicherstellung der langfristigen Dichtigkeit.
    ✅ ChanceKoordinierte Lüftungs- und TrocknungsmaßnahmenVorbeugung weiterer Schäden, Beschleunigung der Trocknung, geringere Sanierungskosten bei frühem Eingreifen.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige sachverständige Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden einen zertifizierten Sachverständigen für Fensterbau und Feuchteschäden nach DIN 18069 – z. B. über die Bau-Prüfstelle oder die Liste der anerkannten Sachverständigen der Architektenkammer.
    2. Fristsetzung per Einschreiben: Versenden Sie noch heute ein schriftliches Nachbesserungsschreiben mit konkretem Ablaufdatum (max. 5 Werktage ab Versanddatum) per Einschreiben mit Rückschein – verweisen Sie ausdrücklich auf die bereits erfolgte erfolglose Nachbesserung und die sichtbaren Pfützen.
    3. Vollständige Schadensdokumentation: Fotografieren Sie alle Wasserschäden (Pfützen, feuchte Stellen an Wand/Fensterlaibung, Farbabplatzungen, Verfärbungen), machen Sie Zeitstempel-Aufnahmen und erstellen Sie eine schriftliche Schadensliste mit Datum.
    4. Rechtsberatung einholen: Vereinbaren Sie binnen 48 Stunden ein Erstgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt – bringen Sie das Auftragsdokument, die Mängelanzeige und erste Schadensfotos mit.
    5. Keine Eigenreparatur oder Dichtungsversuche: Unterlassen Sie sämtliche Versuche, die Fensterdichtung selbst zu verbessern (kein Silikon, kein Klebeband, keine mechanische Nachjustierung) – dies gefährdet Ihre Rechtsansprüche.
    6. Notabdichtung bei Wetterumschwung: Sollte innerhalb der Frist Starkregen prognostiziert sein, beauftragen Sie unverzüglich eine Notabdichtungs-Fachfirma (nicht den Fensterbauer!) zur vorübergehenden Sicherung – dokumentieren Sie den Auftrag und alle Kosten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben werden. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Sie umfasst die Nachbesserung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Schadensersatz
    Der Anspruch auf Ausgleich eines Schadens, der durch einen Mangel entstanden ist. Er kann neben der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Fristsetzung
    Das Setzen einer angemessenen Frist zur Erbringung einer Leistung oder zur Beseitigung eines Mangels. Sie ist erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
    Verwandte Begriffe: Verzug, Mahnung, Nacherfüllung
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Mängeln oder Schäden herangezogen wird. Das Gutachten dient als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Mängelanzeige
    Verzug
    Der Zustand, in dem sich ein Schuldner befindet, wenn er eine fällige Leistung nicht erbringt. Er ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Fristsetzung, Mahnung, Nacherfüllung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Frist ist für eine Nachbesserung angemessen?
      Die Frist muss angemessen sein, um dem Handwerker die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben. Die Angemessenheit hängt vom Umfang und der Komplexität des Mangels ab. In der Regel sind 2-3 Wochen ausreichend.
    2. Was passiert, wenn der Handwerker die Frist zur Nachbesserung versäumt?
      Wenn der Handwerker die Frist zur Nachbesserung versäumt, können Sie ihm eine weitere Frist setzen oder direkt einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen.
    3. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn durch den Mangel Schäden entstanden sind?
      Ja, wenn durch den Mangel Schäden entstanden sind (z.B. Wasserschäden am Parkett), können Sie Schadensersatz vom Handwerker fordern. Sie müssen den Schaden und den Zusammenhang mit dem Mangel nachweisen.
    4. Wie lange habe ich Gewährleistung auf die Fenster?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Handwerker für Mängel, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten.
    5. Was ist, wenn der Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftritt?
      Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist haftet der Handwerker nur noch, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    6. Muss ich dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
      Ja, grundsätzlich müssen Sie dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor Sie andere Maßnahmen ergreifen.
    7. Was ist, wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist?
      Wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    8. Kann ich die Rechnung kürzen, wenn Mängel vorhanden sind?
      Ja, Sie können die Rechnung in angemessenem Umfang kürzen, bis die Mängel beseitigt sind.

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  2. Fristverlängerung Fensterbau – Betriebsferien des Handwerkers?

    Nachtrag
    Verlängern sich die Fristen, wenn z.B. der Fensterbauer Betriebsferien macht? (ich habe aus anderen Gründen in den letzten Tagen mehrfach ohne Erfolg versucht, ihn zu erreichen).
    Auf der einen Seite kann er natürlich nicht nachbessern, wenn er gar nicht da ist, aber da hier definitiv Gefahr im Verzug ist (mögliche Folgeschäden, Parkett) kann ich auch nicht warten und warten ...
    • Name:
    • Guido Ludwig
  3. Mangelfolgeschaden Parkett – Keine Frist für Selbstbeseitigung!

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Mangelfolgeschaden
    Der Schaden am Parkett ist ein sogenannter Mangelfolgeschaden. Einen Anspruch einen Mangelfolgeschaden selbst zu beseitigen hat der Mangelverursacher nicht.

    Einen festgelegte Frist für Nachbesserungen gibt es nicht und kann es nicht geben, da jeder Fall anders ist. Es muss nur eine "angemessene" Frist sein. Meines Wissens ist Urlaub kein Verzögerungsgrund. Ich würde ein Einwurfeinschreiben verwenden.

    Aus Ersatzvornahme, Beseitigung der Mangelfolgeschäden usw. haben Sie Geldforderungen an den Mangelverursacher  -  aber ob der freiwillig zahlt steht auf einem anderen Blatt. Dann bleibt nur der Gerichtsweg mit RA.

    Aber wie immer: meine Meinung und keine Rechtsberatung.

  4. Fensterbau Nachbesserung – Drittfirma bei Unfähigkeit beauftragen!

    drittfirma
    IMHO haben Sie  -  vorausgesetzt, der erste Versuch des ANs zur Mangelbeseitigung war erfolglos und gegen die aaRdTAbk., wie Sie es beschrieben haben  -  bereits jetzt das Recht, eine Drittfirma auf Kosten des ANs zu beauftragen. Es scheint nicht zumutbar, einem offenbar unfachgerecht arbeitenden Handwerder ad infinitum Nachbesserungsversuche ermöglichen zu müssen.
    (meine pers. Meinung)
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fristen & Nachbesserung beim Fensterbau: Wasserschäden vermeiden

    💡 Kernaussagen: Bei Wasserschäden durch mangelhaften Fensterbau sind korrekte Fristsetzung und die Beauftragung kompetenter Handwerker entscheidend. Betriebsferien des Auftragnehmers verlängern nicht automatisch die Frist. Mangelfolgeschäden wie beschädigtes Parkett dürfen nicht vom Verursacher selbst behoben werden. Bei erfolgloser Nachbesserung kann eine Drittfirma auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass laut Mangelfolgeschaden Parkett – Keine Frist für Selbstbeseitigung! der Verursacher eines Mangelfolgeschadens keinen Anspruch auf Selbstbeseitigung hat. Dies betrifft insbesondere Schäden am Parkett durch Wassereintritt.

    ✅ Zusatzinfo: Eine angemessene Frist zur Nachbesserung muss gesetzt werden, wobei Urlaub des Handwerkers in der Regel kein Verzögerungsgrund ist. Im Falle von Gefahr im Verzug, wie bei möglichen Folgeschäden am Parkett, sollte nicht unnötig gewartet werden, wie im Beitrag Fristverlängerung Fensterbau – Betriebsferien des Handwerkers? diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer eine angemessene Frist zur Nachbesserung der Abdichtung. Dokumentieren Sie alle Mängel und Folgeschäden sorgfältig. Bei erfolgloser Nachbesserung oder Unzumutbarkeit weiterer Versuche, ziehen Sie in Erwägung, gemäß Fensterbau Nachbesserung – Drittfirma bei Unfähigkeit beauftragen! eine Drittfirma auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers zu beauftragen. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

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