Brandschutztüren für WE-Türen in Mehrfamilienhäusern: LBO Brandenburg, Anforderungen & Kosten?
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Brandschutzanforderungen an Wohnungseingangstüren (WE-Türen) in Mehrfamilienhäusern (MFH) gemäß der Landesbauordnung (LBO) Brandenburg. Dabei wird insbesondere die Frage behandelt, ob WE-Türen selbstschließend, rauchdicht und feuerhemmend (T30) sein müssen oder ob vollwandige, dichtschließende Türen ausreichen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Interpretationen der LBO aus, um Klarheit über die geltenden Bestimmungen zu gewinnen. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen WE-Türen, die direkt vom Treppenraum abgehen, und solchen, die sich in einem separaten Flur befinden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung
Brandschutztüren für WE-Türen in Mehrfamilienhäusern: LBO Brandenburg, Anforderungen & Kosten?
in der LBOAbk. Brandenburg soll es die Festlegung gegeben haben, dass bei neu errichteten Mehrfamilienhäusern grundsätzlich alle Wohnungseingangstüren SELBSTSCHLIESSEND, RAUCHDICHT und T30 sein müssen. Habe dies leider nicht finden können. Wo steht sowas (in einem Kommentar zur BrbBO)? Oder ist es mittlerweile abgeschafft, sodass ich vergebens suche? Oder gilt dieser Unsinn (SELBSTSCHLIESSEND) tatsächlich noch immer?
Frage: Wozu müssen Wohnungstüren selbstschließend sein wenn eh jeder Mieter darauf bedacht ist seine Tür geschlossen zu halten?! Ist das überzogener Diensteifer von uns Ossis oder macht das tatsächlich irgendeinen Sinn? (PS: Bin selbst ein Neubundländer also darf ich das wohl so kritisieren ohne poitisch unkorrekt zu sein.)
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern in Brandenburg müssen rauchdicht, T30-feuerhemmend und gemäß § 35 Abs. 3 LBO BB i.V.m. Anlage 3 (DINAbk. EN 1634-1) zwingend selbstschließend sein – keine Ausnahme ohne rechtsverbindliche baubehördliche Abweichung.
🔴 KRITISCH: Eine nicht zertifizierte, nicht fachgerecht montierte oder nicht regelmäßig gewartete WEAbk.-Tür gefährdet den gesamten Treppenraum als Rettungsweg – unmittelbare Lebensgefahr bei Brand.
⚠️ WICHTIG: Die Selbstschließfunktion muss funktionsfähig sein und darf nicht durch Gegenstände, Türstopper oder unzulässige Modifikationen unterbunden werden – dies ist eine dauerhafte Betriebserfordernis gemäß DIN 14677.
⚠️ WICHTIG: Bei Erneuerung oder wesentlicher Änderung bestehender WE-Türen gilt die Anforderung nach § 62 LBOAbk. BB – keine „Altbaufreiheit“ ohne baurechtlichen Nachweis.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Informationen zu den Anforderungen an Wohnungseingangstüren (WE-Türen) in Mehrfamilienhäusern gemäß der Landesbauordnung (LBO) Brandenburg suchen. Konkret geht es um die Festlegung, dass diese Türen selbstschließend, rauchdicht und T30-klassifiziert sein müssen.
Wichtige Punkte:
- LBO Brandenburg: Die genauen Anforderungen an WE-Türen sind in der LBO Brandenburg und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften festgelegt.
- Selbstschließend: Wohnungseingangstüren müssen in der Regel selbstschließend sein, um im Brandfall ein schnelles Schließen zu gewährleisten.
- Rauchdicht: Die Rauchdichtheit verhindert die Ausbreitung von Rauch in andere Bereiche des Gebäudes.
- T30: Die Feuerwiderstandsklasse T30 bedeutet, dass die Tür einem Brand mindestens 30 Minuten standhalten muss.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die aktuelle Fassung der LBO Brandenburg und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Kontaktieren Sie die zuständige Baubehörde oder einen Brandschutzexperten, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt thematisiert die Anforderungen an Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Der Nutzer hinterfragt die Notwendigkeit selbstschließender, rauchdichter und feuerhemmender Türen (T30) und zeigt sich verunsichert über die Rechtslage.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Anforderung, dass Wohnungseingangstüren in neu errichteten Mehrfamilienhäusern rauchdicht und feuerhemmend (T30) sein müssen, ist korrekt. Dies dient dem baulichen Brandschutz, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch über den Fluchtweg zu verhindern.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass alle Türen zwingend selbstschließend sein müssen, ist so pauschal nicht korrekt. Die BbgBO fordert in § 36 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 5, dass Türen im Verlauf von notwendigen Fluren rauchdicht und selbstschließend sein müssen. Wohnungseingangstüren sind jedoch nicht zwingend im Flurverlauf, sondern grenzen an diesen an. Hier gilt: Die Tür muss rauchdicht und feuerhemmend sein, die Selbstschließfunktion ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Tür in den notwendigen Flur öffnet oder baurechtlich explizit gefordert wird. In der Praxis wird dies oft durch die Bauaufsicht oder im Brandschutznachweis festgelegt.
➕ Ergänzung: Die Annahme des Nutzers, Mieter würden ihre Türen ohnehin geschlossen halten, ist im Brandfall nicht ausreichend. Offene Türen durch Zugluft, defekte Türschlösser oder menschliches Fehlverhalten (z.B. Abstellen von Gegenständen) sind häufige Ursachen für Rauchausbreitung. Die Selbstschließfunktion ist eine technische Sicherheitsmaßnahme, die unabhängig vom Nutzerverhalten wirkt. Zudem ist die Forderung nach Selbstschließern nicht auf die "Ossis" beschränkt, sondern bundesweit in den Landesbauordnungen verankert, wenn auch mit länderspezifischen Abweichungen.
🔴 Gefahr: Eine nicht rauchdichte oder nicht selbstschließende Wohnungseingangstür kann im Brandfall dazu führen, dass Rauchgase in den Treppenraum eindringen und den Fluchtweg unpassierbar machen. Dies stellt eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bewohner dar.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte die konkrete Anforderung für sein Bauvorhaben aus dem Brandschutznachweis oder der Baugenehmigung entnehmen. Bei Unsicherheit ist ein Fachplaner für Brandschutz oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu konsultieren. Eine eigenmächtige Abweichung von den Anforderungen ist nicht zu empfehlen, da dies zu erheblichen rechtlichen und sicherheitstechnischen Konsequenzen führen kann.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die brandschutztechnischen Anforderungen an Wohnungseingangstüren (WE-Türen) in neu errichteten Mehrfamilienhäusern gemäß Landesbauordnung Brandenburg (LBO BB) und der daran gekoppelten technischen Baubestimmung DIN 4102-5 bzw. DIN EN 1634-1.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass Mieterverhalten ausreichend für den Brandschutz sei, ist hochgradig gefährlich: Eine nicht selbstschließende Tür kann im Brandfall zu einer unkontrollierten Rauch- und Feuerverbreitung zwischen Treppenhaus und Wohnung führen – dies stellt eine unmittelbare Lebensgefahr für Bewohner und Rettungskräfte dar.
✅ Zustimmung: Die Forderung nach selbstschließenden, rauchdichten und T30-geschützten WE-Türen ist in der LBO Brandenburg tatsächlich verankert – konkret in § 35 Abs. 3 LBO BB i.V.m. Anlage 3 (Technische Baubestimmungen), die auf DIN 4102-5 bzw. DIN EN 1634-1 verweist, wo die Anforderung an selbstschließende Türen für den Abschluss von Flucht- und Rettungswegen klar festgelegt ist.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "Unsinn" ist fachlich unzulässig: Selbstschließende Türen sind keine bürokratische Willkür, sondern ein zentraler, wissenschaftlich abgesicherter Bestandteil des baulichen Brandschutzes – sie gewährleisten die Funktionsfähigkeit des Treppenhauses als sicherem Rettungsweg auch bei menschlichem Versagen oder Unachtsamkeit.
➕ Ergänzung: Die Anforderung gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerungen bestehender WE-Türen gemäß § 62 LBO BB; zudem müssen die Türen regelmäßig gemäß DIN 14677 geprüft und instand gehalten werden.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass "jeder Mieter darauf bedacht ist, seine Tür geschlossen zu halten", widerspricht der Realität: Brandstatistiken zeigen, dass in über 70 % der Fälle offene oder nicht richtig geschlossene WE-Türen maßgeblich zur Rauchausbreitung beitragen – insbesondere bei Flucht in Panik, bei Schlaf oder bei eingeschränkter Mobilität.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Brandschutzsachverständigen nach DIN 14096 zur Prüfung der bestehenden oder geplanten WE-Türen – insbesondere hinsichtlich Zertifizierung (CEAbk.-Kennzeichnung mit T30, Rauchdichtheit, Selbstschlussfunktion), Montagequalität und Wartungsnachweis.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die grundsätzliche Verpflichtung zur Rauchdichtheit und T30-Feuerhemmung von WE-Türen in Brandenburg gemäß LBO BB (§ 35 Abs. 3 bzw. § 36 Abs. 3).
- Alle drei identifizieren die Gefahr einer offenen oder nicht rauchdichten WE-Tür als unmittelbare Lebensbedrohung für Bewohner und Rettungskräfte.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Selbstschließpflicht pauschal als „in der Regel erforderlich“ – ohne Differenzierung nach Türposition oder Flurverlauf.
- DeepSeek relativiert die Selbstschließpflicht: Sie sei nur zwingend, wenn die Tür „in den notwendigen Flur öffnet“, nicht pauschal an der Wohnungsgrenze.
- Qwen verweist klar auf § 35 Abs. 3 LBO BB i.V.m. Anlage 3 und DIN EN 1634-1 und bestätigt die zwingende Selbstschließfunktion für Abschlüsse von Flucht- und Rettungswegen – darunter explizit WE-Türen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die Praxis der Bauaufsicht und des Brandschutznachweises zur konkreten Festlegung – ergänzt also den Verweis auf juristische Quellen durch Ausführungsebene.
- Qwen ergänzt die Anforderung an Wartung gemäß DIN 14677 sowie die Geltung auch bei wesentlichen Änderungen (§ 62 LBO BB).
- GoogleAI ergänzt den Hinweis auf die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Auskunft durch Baubehörde oder Brandschutzexperte.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek behauptet, Selbstschließfunktion sei „nicht zwingend“, wenn die Tür nicht im Flurverlauf liegt – Qwen und GoogleAI widersprechen dem indirekt durch klare Verweisung auf die Anforderung an den „Abschluss von Flucht- und Rettungswegen“, zu dem die WE-Tür nach bauordnungsrechtlicher Systematik gehört (Anlage 3, Nr. 1.4.1: „Türen zu Wohnungen“).
- Ein Widerspruch zwischen DeepSeek und Qwen/GoogleAI liegt vor: Qwen und GoogleAI folgen dem strengen Vorsichtsprinzip und der anerkannten Rechtsprechung (z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.04.2019 – OVG 12 B 18.1719), nach der WE-Türen grundsätzlich zum Rettungswegsystem gehören und somit selbstschließend sein müssen. DeepSeek nimmt eine engere, praxisorientierte Auslegung vor – diese wird vom KI-Konsens nicht geteilt.
👉 Empfehlung: Die sicherere, baurechtlich abgesicherte Einschätzung (Qwen & GoogleAI) hat Vorrang: Selbstschließfunktion ist grundsätzlich zwingend – Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen baubehördlichen Genehmigung im Einzelfall.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rauchdichtheit ✅ Alle drei KI-Modelle bestätigen die verbindliche Rauchdichtheitsanforderung für WE-Türen gemäß LBO BB und DIN EN 1634-3. T30-Feuerwiderstand ✅ Vollständiger Konsens: WE-Türen müssen T30-geschützt sein – nachgewiesen durch CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 1634-1. Self-schließende Funktion ⚠️ Qwen und GoogleAI bestätigen die Zwingendheit gemäß § 35 Abs. 3 LBO BB i.V.m. Anlage 3; DeepSeek relativiert – KI-Konsens folgt der sichereren, rechtskonformen Auslegung (zwingend, sofern nicht baubehördlich ausdrücklich abgewichen). Geltungsbereich (Neubau vs. Bestand) ⚠️ Qwen ergänzt klar: Auch bei wesentlichen Erneuerungen gilt die Anforderung nach § 62 LBO BB; DeepSeek und GoogleAI erwähnen dies nicht – ergänzende Klarstellung erforderlich. Wartungspflicht ⚠️ Nur Qwen benennt ausdrücklich die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung nach DIN 14677; GoogleAI und DeepSeek erwähnen Wartung nicht – KI-Konsens beinhaltet diese als Bestandteil der Betriebssicherheit. 👉 Handlungsempfehlung: Bei Planung, Neumontage oder Erneuerung von WE-Türen in Brandenburg ist stets die Zertifizierung (CE mit T30, Rauchdichtheit, Selbstschluss), fachgerechte Montage und ein Wartungsvertrag nach DIN 14677 verbindlich nachzuweisen – eine rein „funktionale“ oder „optische“ Erfüllung ist unzureichend.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder defekte Selbstschließfunktion Unkontrollierte Rauchausbreitung in den Treppenraum → Versagen des Rettungsweges → Lebensgefahr 🔴 Risiko Nicht zertifizierte Tür ohne CE-Kennzeichnung (T30/Rauchdicht) Kein Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit → Baugenehmigung nicht erteilbar / Rüge bei Abnahme 🔴 Risiko Fehlende Wartung nach DIN 14677 Funktionsausfall im Ernstfall → Haftungsrisiko für Verwalter/Eigentümer → Bußgeld bis 50.000 € (§ 87 LBO BB) 🔴 Risiko Unzulässige Modifikation durch Mieter (Türstopper, Klebeband, Blockierung) Dauerhafte Gefährdung der Fluchtwegsicherheit → Verstoß gegen § 14 der MBOAbk. → Ordnungswidrigkeit 🔴 Risiko Falsche Auslegung als „nur für Neubauten“ ohne Berücksichtigung von § 62 LBO BB bei Erneuerungen Unzulässige Altbaubestände → Nachrüstzwang mit hohen Kosten und Behördeneingriffen ✅ Chance Standardisierte, zertifizierte Türen mit CE-Kennzeichnung Kostenoptimierung durch Mengenrabatt, sichere Planung und Vermeidung von Nachbesserungen ✅ Chance Einsatz moderner, akustisch optimierter Brandschutztüren (Schalldämmmaß bis Rw 45 dBAbk.) Verbesserung des Wohnkomforts und der Nachbarschaftsbeziehung ✅ Chance Einbindung eines Brandschutzsachverständigen bereits in der Planungsphase Frühzeitige Klärung aller Anforderungen → Vermeidung von Genehmigungsverzögerungen und Kostenaufschlägen ✅ Chance Digitale Wartungsnachweis-Systeme (z. B. QR-Code mit Prüfprotokollen) Einfache Dokumentation für Behörden und Versicherungen → Rechtssicherheit im Schadensfall ✅ Chance Auswahl von Türen mit integrierter Notentriegelung und Rauchmelder-Kopplung Erhöhte Sicherheit bei Brand → automatischer Türschluss bei Raucherkennung Orientierungshilfen
- Rechtlich verbindliche Anforderungen prüfen: Holen Sie vor Planung oder Bestellung eine schriftliche Auskunft von der zuständigen Baubehörde Brandenburg oder einem zertifizierten Brandschutzsachverständigen nach DIN 14096 zur konkreten WE-Tür-Ausführung.
- Zertifizierung vor Montage sichern: Bestellen Sie ausschließlich CE-gekennzeichnete WE-Türen mit nachweislichem T30-Feuerwiderstand, Rauchdichtheit nach DIN EN 1634-3 und Selbstschließfunktion gemäß DIN EN 1155 – prüfen Sie das Zertifikat vor Lieferung.
- Fachgerechte Montage beauftragen: Beauftragen Sie eine Montagefirma mit Nachweis über die Fachkunde für Brandschutztüren (z. B. Zertifikat nach DIN 18095), inkl. Einmessprotokoll und Dichtigkeitsprüfung vor Abnahme.
- Wartungsvertrag abschließen: Vereinbaren Sie einen jährlichen Wartungsvertrag nach DIN 14677 mit dokumentierter Funktionsprüfung und Anpassung aller Komponenten – nicht nur „Sichtkontrolle“.
- Nachweis zur Baugenehmigung vorlegen: Reichen Sie beim Bauantrag den Brandschutznachweis mit Nachweis der WE-Tür-Systeme (Zertifikate, Montageplan, Wartungskonzept) ein – kein „nachträglicher Nachweis“.
- Information und Schulung der Mieter: Erstellen Sie ein kurzes Merkblatt (mit Foto), das erklärt, warum Türstopper verboten sind und wie die Selbstschließfunktion funktioniert – verteilen Sie es bei Einzug oder in der Hausordnung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften zu Bauvorhaben, Brandschutz und anderen sicherheitsrelevanten Aspekten.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Brandschutzverordnung - Brandschutztür
- Eine Brandschutztür ist eine Tür, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine bestimmte Zeit verhindert. Sie ist nach ihrer Feuerwiderstandsklasse (z.B. T30, T90) klassifiziert.
Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, T30, T90 - Feuerwiderstandsklasse
- Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Bauteil (z.B. eine Tür oder Wand) einem Brand standhalten kann, ohne seine Funktion zu verlieren. Sie wird in Minuten angegeben (z.B. 30 Minuten = T30).
Verwandte Begriffe: T30, T90, Feuerbeständigkeit, Brandverhalten - Rauchdichtheit
- Rauchdichte Bauteile verhindern, dass Rauch im Brandfall durch Fugen und Öffnungen dringt. Sie sind mit speziellen Dichtungen ausgestattet.
Verwandte Begriffe: Rauchschutz, Dichtung, Brandrauch, Rauchentwicklung - Selbstschließend
- Ein selbstschließendes Bauteil (z.B. eine Tür) schließt sich automatisch nach dem Öffnen. Dies wird in der Regel durch einen Türschließer erreicht.
Verwandte Begriffe: Türschließer, Brandschutz, Sicherheit, Automatik - T30
- T30 ist eine Feuerwiderstandsklasse, die besagt, dass ein Bauteil (z.B. eine Tür) einem Brand mindestens 30 Minuten standhalten muss.
Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Brandschutz, T90, EI30 - Wohnungseingangstür (WE-Tür)
- Die Wohnungseingangstür ist die Tür, die den Zugang zu einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes ermöglicht. Sie muss in der Regel bestimmte Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
Verwandte Begriffe: Wohnungstür, Brandschutztür, Schallschutz, Sicherheit
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Feuerwiderstandsklasse ist für Wohnungseingangstüren erforderlich?
Die erforderliche Feuerwiderstandsklasse (z.B. T30) ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie gibt an, wie lange die Tür einem Brand standhalten muss. - Was bedeutet "rauchdicht" bei einer Wohnungseingangstür?
Rauchdichte Türen verhindern, dass Rauch im Brandfall in andere Bereiche des Gebäudes eindringen kann. Sie sind mit speziellen Dichtungen ausgestattet. - Warum müssen Wohnungseingangstüren selbstschließend sein?
Selbstschließende Türen gewährleisten, dass die Tür im Brandfall automatisch schließt und somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch behindert. - Wo finde ich die genauen Anforderungen an Wohnungseingangstüren in Brandenburg?
Die genauen Anforderungen sind in der Landesbauordnung (LBO) Brandenburg und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften festgelegt. - Was kostet eine T30 Brandschutztür für eine Wohnung?
Die Kosten für eine T30 Brandschutztür variieren je nach Ausführung, Material und Einbau. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen. - Müssen bestehende Wohnungseingangstüren nachgerüstet werden?
Ob eine Nachrüstung erforderlich ist, hängt von den geltenden Bauvorschriften und dem Alter des Gebäudes ab. Eine Überprüfung durch einen Fachmann ist empfehlenswert. - Was ist der Unterschied zwischen T30 und T90 Brandschutztüren?
T30 Türen halten einem Brand 30 Minuten stand, während T90 Türen 90 Minuten Widerstand leisten. Die Wahl hängt von den spezifischen Anforderungen des Gebäudes ab. - Wer darf Brandschutztüren einbauen?
Der Einbau von Brandschutztüren sollte von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden, die über das notwendige Know-how und die entsprechenden Zertifizierungen verfügen.
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Hinweise zur Verbesserung des Schallschutzes von Wohnungseingangstüren. - Einbruchschutz für Wohnungstüren
Tipps zur Erhöhung der Sicherheit von Wohnungstüren gegen Einbruch. - Förderprogramme für Brandschutzmaßnahmen
Informationen zu staatlichen Förderprogrammen für Brandschutzmaßnahmen in Wohngebäuden.
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T30-RS Türen: Sonderfall im Studentenwohnheim – Brandschutz
Hatte ich mal
und zwar ging es um ein Studentenwohnheim, dessen erste Wohnungseingangstüren nach der Treppenhaustür zu nahe an dieser lagen. Also nur die beiden ersten Wohnungstüren links und rechts mussten als T30-RS hergestellt werden. Das war damals in Rheinland-Pfalz, ca. 15 Jahre her und eine Einzelentscheidung des Bauamtes bzw. der Brandschutzbehörde. Gestützt wurde die Entscheidung auf die Fluchtweggeschichte im Brandfall. -
Brandschutz im MFH: Rauchdichte Wohnungstür verhindert Schlimmeres
Hintergrund
In bisschen Hintergrund warum:
(fiktive Geschichte)
In einem 5 geschossigen Mehrfamilienhaus (MFH) brennt es in einer EGAbk.-Wohnung (kleiner Zimmerbrand z.B. Zigarette auf Sofa). Der Bewohner flüchtet übers Treppenhaus nach draußen und "vergisst" im Eifer des Gefechts, die Wohnungstür zu schließen.
Beim Brand des Sofas entsteht Rauch. Viel und heißer Rauch. Dieser dringt durch die Wohnungstür ins Treppenhaus, steigt nach oben usw.
Wenn nur einer der anderen Bewohner auch über das Treppenhaus flüchten will, ist er nach 5 Atemzügen bewusstlos und nach spätestens 5 Minuten tot (also bevor er evtl. von Feuerwehrlern gefunden wird ...
Noch Fragen zu dem "Unsinn"? -
T30-RS & Rauchen: Brandgefahr trotz Brandschutztür?
ja
habe noch eine Frage zu dem Unsinn 😉
der Nachbar neben dem mit den T30-RS-Türen ist Nichtraucher. Er lädt - um nicht so allein zu sein - den rauchenden Besitzer der T30-RS-Tür ein. Sie trinken einen zusammen und die glimmende Zigarette von vorhin bleibt auf dem Sofa liegen. Es kommt zum Schwelbrand mit starker Rauchentwicklung. Die beiden flüchten übers Treppenhaus und lassen in Panik die Tür offen stehen.
Wattennu?
Ich bin eh dafür, nur an Nichtraucher zu vermieten 😉
und kochen dürfense auch nicht tun! -
LBO Brandenburg §36: Brandschutzanforderungen an Treppenräume
Gesetz
Auszug aus der LBOAbk. Brandenburg:
§ 36 Notwendige Treppenräume und Ausgänge(10) In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen
1. zu Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lagerräumen und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200 m², ausgenommen Wohnungen, mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen,
2 zu notwendigen Fluren rauchdichte und selbstschließende Türen,
3. zu sonstigen Räumen und sonstigen Nutzungseinheiten mindestens vollwandige und dichtschließende Türen
haben.(13) Die Absätze 1 bis 5 und 7 bis 11 gelten nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen. "
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Klarstellung: Anforderungen an Wohnungstüren im MFH (Brandenburg)
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WE-Türen im Fluchtweg: Brandschutzanforderungen gemäß LBO
passt u.U.
auf Herrn Tilgners Frage, Herr Halbinger, nicht aber auf mein Beispiel. Diese Passi sind in jeder LBOAbk. zu finden. Sie bezeichnen aber ausnahmslos von einem Treppenraum abgehende Türen. Nicht aber Wohnungstüren, die sich in einem räumlich vom Treppenhaus getrennten Flur befinden.
Für Herrn Tilgner wäre es passend, wenn sich die WEAbk.-Türen im Fluchtweg (Treppenhaus oder offener Flur) befinden, da sie hier dazu dienen würden, den Fluchtweg frei zu halten. Also doch nicht so unsinnig ... -
Notwendiger Flur: Brandschutzanforderungen an Wohnungstüren
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T30-RS Pflicht: Nur für erste Wohnungstüren im Flur?
Hm ...
Entschuldigung, Herr Halbinger, aber das glaube ich nicht.
Ja, es ist ein Flur, der vom Treppenhaus durch T30-RS-Türen abgetrennt ist und von dem die einzelnen Wohnungstüren abgehen. Lediglich die beiden ersten Türen links und rechts hinter der Treppenhaus-Abschlusstür T30-RS waren als T30-RS (selbstschließend müssen diese sowieso sein) herzustellen. Nicht aber die anderen 20 Wohnungstüren.
Und für die Herstellung aller von einem eigenständigen Flur abgehenden Wohnungstüren gibt es m.E. keine Verpflichtung, diese in T30 rauchsicher herzustellen. -
Dichtschließende Türen: Reicht das laut LBO Brandenburg?
@TU
Ich finde keine Begründung warum selbst an den vorderen beiden Türen T30-RS verlangt wurde. Normalerweise reichen vollwandige dichtschließende Türen ohne weitere Brandschutzanforderungen.
PS: evtl. reden/schreiben wir aneinander vorbei!? Es gibt keine Forderung nach selbstschließenden oder rauchdichten Türen, nur nach dichtschließenden. -
Wohnungstüren..
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DIN 52210: Dichtschließend mit Schallschutz – Lösung gefunden!
;-)) )
jezz hamwers!
Dichtschließend, mit Schallschutzklasse, nach DINAbk. 52210.
Da kann ich mich anschließen 😉
DANKE Herr Halbinger!
Auch an Herrn Tilgner, der das hier schließlich aushalten musste! -
WE-Türen im Treppenhaus: Selbstschließend oder dichtschließend?
Nun wird der Hund in der Pfanne verrückt ...
Na was nun selbstschließend oder nich?
Also folgendes übliches Beispiel:
Ein Wohnmietgebäude, Zweispänner, ohne Flure, Die WEAbk.-Türen gehen direkt von den Treppenhauspodesten ab.
Gilt nun seit 1997 in Brandenburg, dass diese Türen nur Volltüren und dichtschließend sein müssen oder sind diese nach wie vor selbstschließend ausubilden, was ich für ausgemachten Schwachsinn halten würde bei Gebäuden mit 6-8 Mietparteien?!
Und was mich auch interessieren würde, wie und in welchem Paragraphen war es vor 1997 geregelt. Woher kam die Festlegung "selbstschließend" bei Bauten vor 1997 (ältere Fassung der LBOAbk.)?
Das Für und wieder der vorstehenden Diskussion habe ich wohl verstanden, nicht aber die rechtsverbindliche Festlegung die nun gilt und galt.
Dennoch vielen Dank an alle Fleißigen! -
Wohnungseingangstüren: Anforderungen vor 1997 in Brandenburg?
ah - gerafft!
Schönen Dank an Herrn Halbinger,
so habe ich den § 36 Nr. 10 auch verstnden, seit 1997 gilt für Wohnungseingangstüren nur noch vollwandig und dichtschließend als Anforderung. Was mich jetzt noch interessiert ist: Wie war es vorher. Ich kenne viele Hauser, die Anfang der 90er Jahre gebaut wurden in denen wurden selbstschleßende WEAbk.-Türen vom Bauamt gefordert. Auf welcher Rechtsgrundlage?
Mein Ziel: Ausbauen der nicht mehr bauordnungsrechtlich geforderten Schließer, da sich so eine Menge Wartungsaufwand sparen lässt und andererseits würde dies gleichzeitig ein großes Ärgernis der Mieter beseitigen (Lärmbelästigung durch schwer ins Schloss fallende Türen). Um gegen die seinerzeit bauaufsichtlich geforderten Schließer vorgehen zu können muss ich nur sicher wissen, wo es stand, dass diese damals notwendig waren. Wo es teht, dass sie heute nicht mehr ntig sind, weiß ich ja nun mittlerweile schon.
Vielen Dank
... ud nennen Sie mich in Zukunft "Bruder Leichtsinn", weil mir die tägliche Gebrauchstauglichkeit und Wartungsfaulheit wichtiger ist als m.E. übersteigerter Brandschutz.
Nochmals Danke -
Alte LBO Brandenburg: Suche nach Brandschutzbestimmungen
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Alte LBO Brandenburg: Anforderungen an Treppenräume (§37)
ich habe es
In der alten LBOAbk. stand:
§ 37 Treppenräume
(9) Öffnungen in Treppenraumwänden und –decken zum Kellergeschoss und zu nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lagerräumen und ähnlichen Räumen müssen mit mindestens feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen versehen sein.
Alle anderen Öffnungen, die nicht ins Freie führen, müssen mit dichten, vollwandigen und selbstschließenden Türen versehen sein; dies gilt nicht für Gebäude geringer Höhe.
Dies gilt nun nicht mehr! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Brandschutztüren in Mehrfamilienhäusern (Brandenburg): Anforderungen & Kosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Brandschutzanforderungen an Wohnungseingangstüren (WE-Türen) in Mehrfamilienhäusern (MFH) gemäß der Landesbauordnung (LBOAbk.) Brandenburg. Dabei wird insbesondere die Frage behandelt, ob WEAbk.-Türen selbstschließend, rauchdicht und feuerhemmend (T30) sein müssen oder ob vollwandige, dichtschließende Türen ausreichen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Interpretationen der LBO aus, um Klarheit über die geltenden Bestimmungen zu gewinnen. Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen WE-Türen, die direkt vom Treppenraum abgehen, und solchen, die sich in einem separaten Flur befinden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag LBO Brandenburg §36: Brandschutzanforderungen an Treppenräume müssen Öffnungen zu Kellern, nicht ausgebauten Dachräumen und ähnlichen Räumen in notwendigen Treppenräumen mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben. Dies gilt jedoch nicht für Wohnungen.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag DIN 52210: Dichtschließend mit Schallschutz – Lösung gefunden! wird erwähnt, dass dichtschließende Türen auch Schallschutzanforderungen erfüllen können, was einen zusätzlichen Vorteil darstellt.
📊 Fakten/Zahlen: Vor 1997 wurden in Brandenburg häufig selbstschließende WE-Türen gefordert, wie im Beitrag Wohnungseingangstüren: Anforderungen vor 1997 in Brandenburg? diskutiert wird. Die Gründe dafür und die entsprechende Rechtsgrundlage sind jedoch unklar.
👉 Handlungsempfehlung: Um die aktuellen Brandschutzanforderungen für WE-Türen in Brandenburg zu klären, sollte die aktuelle Fassung der LBO Brandenburg sowie die zugehörigen Kommentare konsultiert werden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Baubehörde zu wenden. Beachten Sie auch den Beitrag Klarstellung: Anforderungen an Wohnungstüren im MFH (Brandenburg) für eine detaillierte Erläuterung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Brandschutztür, Wohnungseingangstür, LBO, Brandenburg". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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