wir haben in unserem Einfamilienhaus einen Raum in der Größe 4 x 6 m der sehr uneben ist und ein starkes Gefälle von bis zu 4 cm auf einer Länge von 5 m aufweist. Wir haben eine Übersicht mit den Höhenunterschieden im Rasterabstand von 1 m mehreren Firmen zukommen lassen. Nun hatten wir eine Firma die ein Angebot ohne weitere Leistungsbeschreibung abgegeben hat beauftragt den Boden auszugleichen. Die Bewertungen (über 500) waren durchweg positiv. Nach Abschluss der Arbeiten ist noch ein Gefälle von bis zu 29 mm bei 4 m Strecke vorhanden. Die Firma will den Mangel nur bei Berechnung zusätzlichen Kosten beseitigen. Es wurden von beiden Seiten im Vorwege keine Toleranzen bzgl. des Gefälles vereinbart. Kommt hier die DINAbk. 18202 zum tragen bzw. kann ich mich auf die DIN berufen? Die Grenzwerte für Winkelabweichungen würden hier bei 4 m max. 12 mm erlauben. Auf dem Untergrund soll eine Dämmung mit integrierter Fußbodenheizung verlegt werden und anschließend Trockenestrichelemente montiert werden.
Vielen Dank,