ich habe bei einer Neubauwohnung folgende Thematik bzgl. Trittschall:
Gutachten wurde erstellt. Folgende Feststellung:
Nach DINAbk. 4109 Beiblatt 2 ist der Trittschall eingehalten, jedoch sind die tiefenfrequenten Frequenzen unter 100 Hz rechnerisch (nach meiner Berechnung, da ich diese aus dem Messprotokoll lesen konnte) über den DIN 4109 Beiblatt 2 Wert, jedoch sind diese Werte rechtlich nicht relevant da diese nach aktueller Lage und Vorschrift DIN 4109 nicht ausgewertet werden für die Trittschall-Beurteilung.
Gibt es dazu bereits verwertbare Urteile? Studien beschäftigen sich mit dem Thema, Urteile aber dazu habe ich noch nicht gefunden.
Was könnte man bautechnisch machen? 2te Wand (z.B. Gipsdielenwand) einziehen um Schallschutz zu erhöhen?
vielen Dank