Parkettboden Abnahme: Großer Ast – Mangel oder zulässig? Rechte & Ansprüche
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Parkettboden Abnahme: Großer Ast – Mangel oder zulässig? Rechte & Ansprüche

Werte Experten,
ich brauche einen dringenden Rat. Heute erfolgt die Abnahme
meiner Eigentumswohnung, in welcher ein 8 mm Eicheparkettboden
verlegt wurde.
Bei der Abnahme musste ich feststellen, dass an einer Stelle
eine große Auffälligkeit vorherrscht. (Siehe Foto).
Kann dieser Punkt beanstandet werden oder muss ich diesen
optischen Mangel hinnehmen?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Parkettboden Abnahme: Großer Ast – Mangel oder zulässig? Rechte & Ansprüche" im BAU-Forum "Estrich und Bodenbeläge"
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  • Name:
  • Joschi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Bei der Abnahme eines Parkettbodens stellt sich die Frage, ob ein auffälliger Ast einen Mangel darstellt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der vereinbarten Beschaffenheit des Parketts.

    Grundsätzlich gilt: Ein Naturprodukt wie Holz kann natürliche Merkmale wie Äste aufweisen. Allerdings dürfen diese Merkmale die Gebrauchstauglichkeit und das Gesamtbild des Bodens nicht erheblich beeinträchtigen.

    Prüfen Sie folgende Punkte:

    • Vereinbarung: Was wurde im Kaufvertrag oder der Baubeschreibung bezüglich der Holzsortierung und Astigkeit vereinbart?
    • Technische Regeln: Entspricht der Ast den einschlägigen Normen (z.B. DINAbk. EN 13489 für Parkett)?
    • Optischer Eindruck: Beeinträchtigt der Ast das Gesamtbild des Bodens erheblich? Ist er beispielsweise stark beschädigt oder fällt er extrem aus dem Gesamtbild?

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (Foto, Protokoll) und setzen Sie dem Verkäufer/Handwerker eine Frist zur Nachbesserung. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Sachverständigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahme
    Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers, dass die erbrachte Leistung (z.B. die Verlegung des Parkettbodens) vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Werkvertrag, Mängelrüge
    Sachmangel
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache (z.B. der Parkettboden) nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch eignet.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Nacherfüllung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Sachmängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Nacherfüllung, Garantie
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Nachbesserung
    DIN EN 13489
    Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Parkettböden fest, einschließlich der zulässigen Toleranzen für natürliche Merkmale wie Äste.
    Verwandte Begriffe: Parkett, Norm, Qualitätsstandard
    Holzsortierung
    Die Holzsortierung beschreibt die Klassifizierung von Holz nach verschiedenen Kriterien wie Astigkeit, Farbabweichungen und Maserung.
    Verwandte Begriffe: Holzqualität, Parkett, Naturprodukt
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, dass die Kaufsache einen Mangel aufweist.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Abnahme

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "vereinbarte Beschaffenheit" bei Parkett?
      Die vereinbarte Beschaffenheit bezieht sich auf die Eigenschaften des Parketts, die im Kaufvertrag oder der Baubeschreibung festgelegt wurden. Dazu gehören Holzart, Sortierung, Oberflächenbehandlung und zulässige natürliche Merkmale wie Äste.
    2. Welche Rolle spielen Normen bei der Beurteilung von Parkettmängeln?
      Normen wie die DIN EN 13489 für Parkett definieren Qualitätsstandards und zulässige Toleranzen für verschiedene Eigenschaften, einschließlich Astigkeit. Sie dienen als Referenz für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt.
    3. Wie dokumentiere ich einen Parkettmangel richtig?
      Erstellen Sie Fotos des Mangels, notieren Sie die genaue Position und Größe des Astes, und vermerken Sie den Mangel im Abnahmeprotokoll. Lassen Sie sich die Mängelrüge vom Verkäufer/Handwerker bestätigen.
    4. Was kann ich tun, wenn der Verkäufer den Mangel nicht anerkennt?
      Holen Sie ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ein. Das Gutachten kann als Grundlage für weitere Verhandlungen oder eine gerichtliche Auseinandersetzung dienen.
    5. Welche Rechte habe ich bei einem Sachmangel am Parkett?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    6. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel am Parkett zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme des Parketts. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel reklamieren.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die Gewährleistung hinausgeht.
    8. Kann ich den Parkettboden selbst reparieren, wenn ein Ast ein Problem darstellt?
      Kleine Ausbesserungen können Sie eventuell selbst vornehmen. Bei größeren Schäden oder Unsicherheiten sollten Sie jedoch einen Fachmann hinzuziehen, um Folgeschäden zu vermeiden.

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  2. Parkett: Harzgalle statt Astloch? – Unterscheidung & Beurteilung

    Astlöcher oder Harzgallen in Parkett
    Hallo Joschi,
    das sieht mir nicht nach Ast aus, sondern nach einer Harzgalle. Ist das möglich?
    Was für ein Parkett ist das?
    • ein Stabparkett?
    • ein Mehrschichtparkett (früher: Fertigparkett)
    • eine Massivdiele
    • Lamparkett
    • welche Sortierklasse gilt? (Symbole: Kreis, Dreieck oder Quadrat)

    Zusatzfragen:
    Klebt die Harzgalle (wenn es denn eine ist) oder ist eine Absenkung beim Überstreichen mit den Fingerkuppen zu fühlen?
    .-. -. -. -. -. -.
    MfG Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

  3. Eiche Mosaikparkett: Aufbau, Verlegung & Sortierklassen-Details

    Hallo Klaus, es handelt sich um einen 8 mm ...
    Hallo Klaus,
    es handelt sich um einen 8 mm starken Eiche Mosaik Parkett
    der im englischen Verband verlegt wurde. Die einzelnen Stäbchen
    sind auf einem Netz zu einem Quadrat von ca. 20 x 20 cm zusammengeklebt. Ich habe das jetzt mal so beschrieben weil ich ein Laie bin. Es ist also kein klassischer Einzelstaab Fertigparkett mit
    Nut. So ein einzelner Staab auf dem Netz hat ca. 2 cm Breite und 10 cm Länge.
    Was die Sortierklasse bin ich nicht sicher. Ich habe gerade die Baubeschreibung gelesen und da steht Eiche Natur.
    Eine genaue Sortierklasse ist direkt in der Baubeschreibung
    nicht definiert. Ich denke hiermit muss ich es wohl hinnehmen oder?
    Eine Absenkung ist nicht zu spüren.
    DENNOCH:
    Lässt sich so ein kleines Element austauschen? Die sind ja nicht
    mit einer Nut verbunden. Diesen Vorschlag fand der Abnahmeleiter aber nicht gut mit der Begründung: "Es würde danach noch schlimmer aussehen als jetzt" weil:

    1) Die Versiegelung nun über den ganzen Boden einheitlich ist
    und man die reparierte Stelle erkennen könnte wenn die Stelle neu Versiegelt wird.

    2) Die Hölzer aneinander gepresst sind und man dadurch Fugen sehen würde, wenn man ein neues einsetzt.
    Kann man diese Behauptungen so stehen lassen? Oder kann man
    diesen Staab bedenkenlos rausnehmen, ersetzen und neu versiegeln?
    Ich würde es auch aus eigener Tasche bezahlen wenn nötig. Der Parkettleger kommt eh nochmal, weil im an manchen Stellen der
    Kleber aus den Fugen quillt und diese Fehler kostenlos beseitigt werden. Bei diesem Anlass würde ich auch die oben genannte Reparatur beauftragen ...
    Nun ja, da frägt man sich als Kunde, ob so manch Parkettleges blind ist. Der ganze Boden einheitlich und an einer Stelle dieser
    Fehler ... Dieses "Plättchen" hätte man ruhig wegwerfen können ...
    Danke Klaus und einen schönen Abend,
    Joschi

  4. Mosaikparkett: Äste gemäß DIN 13488 – Bewertung & Toleranzen

    Äste in Mosaikparkett  -  Bewertung
    Hallo Joschi,
    alle Angaben, welche ich benötigte, habe ich tatsächlich ausnahmslos von Dir erhalten.
    Der Parkettwerkstoff ist nach DINAbk. 13488 "Holzfußböden  -  Mosaikparkettelemente" Ausgabe Mai 2003 zu beurteilen.
    Diese Norm liegt derzeit offen vor mir auf dem Schreibtisch.
    Die Sortierklasse ist bei der Angabe "Natur" gleichzusetzen mit dem "Quadratsymbol".
    Hier sind eigentlich (fast) alle Merkmale wie Äste >2 mm etc. zuklässig, soweit sie nicht die Funktion und die Dauerhaftigkeit des Parkettfußbodens beeinflussen.
    ABER!
    Du hattest schon den richtigen Hinweis selber gegeben.
    Das Parkett ist damit zwar nicht grundsätzlich mangelhaft, doch bei starken Abweichungen (und davon darf man angesichts des länglichen Erscheinungsbildes ausgehen) vom Allgemeinzustand muss der AN eine Auswahl der zu verlegenden Einheiten dahingehend treffen, dass keine optischen Beeinträchtigungen erfolgen und ein unter Berücksichtigung der Art und Verteilung dieser Merkmale einheitliches Oberflächenbild erzielt wird.
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Parkett mit hohem Splintanteil verlegt werden soll.
    Wie sieht es nun in Deinem Fall aus?
    So, wie das Foto zeigt, wäre zu klären, ob die betroffene Fläche gut einsehbar ist  -  oder unter einer späteren Aufstandsfläche eines Schrankes verschwindet.
    In letzterem Beispiels bräuchten wir nicht über eine zusätzliche Maßnahme zu reden. Der Fall würde als Hinzunehmende Unregelmäßigkeit ad acta gelegt werden.
    Ist der Bereich einsehbar, wirkt also damit diese längliche Struktur störend, so muss man sich über die weitere Vorgehensweise durchaus unterhalten.
    Warum?
    Der Parkettleger hat die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht auch am eingesetzten Material. Es muss vor der Verlegung prüfen, ob sich ggf. eine ungünstige Optik o.ä. ergeben kann.
    Nun würde ich nicht sofort "mit der Keule" auf alle Beteiligten am Bau losgehen. Auch der Parkettleger hat einmal einen schlechteren Tag.
    Ich würde vorschlagen, die Verlegeeinheit wieder aufzunehmen und gegen eine andere, farblich ins Gesamtbild passende Einheit auszutauschen.
    Das geht! Der Parkettleger ist ein Fachmann, welcher mit Holzwerkstoffen umzugehen vermag. Auch ohne Fugen in den Übergängen.
    Im Übrigen ist es ziemlich egal, ob Nut und Feder vorhanden wären. Den Austausch auch solcher Elemente (damals waren es zudem auch verleimte Laminatfußodenelemente, welche aus der Fläche herausgearbeitet und sauber ersetzt wurden) beherrsche sogar ich.
    Und da soll noch jemand behaupten, die Sachverständigen wären wie die Eunuchen: Sie wissen zwar wie es theoretisch geht, doch selber auszuführen Vermögen sie nicht ...

    Fazit:
    Bauleiter holen, ansprechen, dass auf jeden Fall ausgetauscht wird  -  Fertig!
    .-. -. -. -. -. -. -. -
    Viel Erfolg: Klaus

  5. Dank für Parkett-Expertise: Ergebnis-Update zur Abnahme folgt!

    Hallo Klaus, was soll ich sagen? TAUSEND DANK ...
    Hallo Klaus,
    was soll ich sagen?
    TAUSEND DANK FÜR DEINE Mühe!
    Es ist wirklich toll zu erfahren das es noch Menschen gibt
    die sich Mühe geben so umfangreich auf ein Problem zu Antworten.
    Ich werde die Angelegenheit morgen ansprechen mit Deinen Argumenten. Mal sehen was sich ergibt. Ich hoffe die sind einsichtig (((:
    Falls es Dich interessiert, werde ich auf jeden Fall das Ergebnis
    hier posten.
    Nochmals Danke und einen schönen Abend!
    Joschi
  6. Kleber quillt aus Parkettfugen: Ursachen & Schleif-Fragen

    Hallo Klaus, ich habe noch eine Frage. An ...
    Hallo Klaus, ich habe noch eine Frage. An manchen Stellen quillt der Kleber durch die Fugen. Wie kann es eigentlich sein, dass ein Kleber an den Fugen austritt? Der Parkettboden müsste doch vor dem versiegeln geschliffen werden? Würden hierbei die Klebereste nicht automatisch entfernt werden? Sprich: Ist es möglich das der Parkett gar nicht geschliffen wurde?
    2. Den Kleber kann man an der Oberfläche teilweise mit dem Fingernagel wegkratzen. Wie kann es sein, dass ein Kleber
    durch die Versiegelung "durchquillt" oder hat man den eventuell "mitversiegelt"?
    Was denkst Du?
    Viele Grüße,
    Joschi
  7. Mosaikparkett: Keine Abschleifen wegen geringer Nutzschicht!

    Mosaikparkett und ausgetretener Klebstoff
    Guten Morgen Joschi,
    derartige Parkettböden mit lediglich 8 mm Gesamtdicke sollte man nicht direkt nach der Verlegung ob ihrer ohnehin geringen Nutzschicht berauben. Jede Renovierung (schleifen) bedeutet ca. 1 mm bis 1,5 mm Materialverlust. So etwas will kein Hersteller seinem (End) Kunden antun!
    Das bedeutet: derartige Parkettarten sind meistens bereits werksseitig versiegelt, sie brauchen nur verlegt zu werden und sind nach dem Aushärten des Klebstoffbetts ohne weitere Nachbehandlung sofort nutzungsbereit.
    Für diese Vermutung spricht Vieles. Auch, da der Parkettleger die Verlegeeinheit in das Klebstoffbett gerückt und angeklopft hatte  -  und der Klebstoff hierdurch unbeabsichtigt zwischen den Elementkanten an die Oberfläche der Verlegeeinheiten geführt wurde.
    Da die Lamellenoberflächen bereits werksseitig versiegelt waren, brauchte der Parkettleger auch nicht mehr abschließend zu schleifen, zu verkitten, zu versiegeln.
    Der ausgetretene Klebstoff konnte sich seinem neuen Eigentümer so zur Schau stellen ...
    .-. -. -. -. -
    MfG Klaus
  8. Parkettleger behebt Mangel sofort: Hartwachs statt Zirkus!

    Guten Morgen Klaus! Gute Nachricht: Der Parkettleger ist ...
    Guten Morgen Klaus! Gute Nachricht: Der Parkettleger ist uns zufällig über den Weg gelaufen und wir haben ihn uns gleich gekrallt. Er hat sich die Sache angeschaut und hat sich dearart
    gewundert, dass bei der Abnahme so ein Zirkus veranstaltet wurde. Er hat es sofort eingesehen und wird den Mangel umgehend beheben. Er sagte das ist gar kein Problem. Wir waren so erfreut, dass wir ihm gleich ein Trinkgeld zuegschoben haben. Das musste einfach sein ((((: Denn jetzt erspare ich mir den Aufwand "ewige" Diskussionen mit dem Bauträger zu führen, der ja scheinbar gar keine Ahnung hatte und nur darauf aus war, so wenig wie möglich beanstanden zu lassen.
    Was den Boden angeht, er wurde definitiv roh angeliefert. Ich habe mir die Verlegung in anderen Wohneinheiten angesehen und da wurde auch geschliffen und versiegelt.
    Der Parkettleger sagte aber, er wird den Kleber entfernen und den
    Boden an diesen Stellen wieder mit Wachs versiegeln. Damit wäre der Boden dann wieder dicht.
    Ist so ein Wachs auch beständig? Oder muss ich hier selbst hin und wieder "Nachwachsen"?
    Alles in allem bin ich jetzt aber sehr erleichtert und kann meine Wohnung nun richtig und ohne "Optische Fehler" genießen.
    Viele Grüße und einen schönen Tag,
    joschi
  9. Parkett-Mangel behoben: Happy End dank Hartwachs-Reparatur

    Schlusswort
    Offenbar hatte der Volksmund auch hier wieder Recht, wenn er behauptet: Ende gut  -  Alles gut.
    Der Parkettleger verwendet Hartwachs, um Lücken oder Macken in Parkettoberflächen wieder farbeinheitlich zu verschließen.
    Der Wachs wird zwecks Gebrauch erwärmt und härtet binnen weniger Minuten aus.
    Da bedarf es keiner Nachpflege seitens des Bauherrn oder anderen, wie z.B. "nachwachsen"!

    Es freut mich, wenn die Sache nun  -  recht zügig zudem  -  zu einem guten Ende kam. Ohne Streit!
    .-. -. -. -. -
    Eine angenehme Vorweihnachtszeit und auch zukünftig viel Freude mit dem neuen Fußboden: Klaus

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Parkettboden Abnahme: Ast – Mangel oder zulässig?

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Frage, ob ein Ast in einem Eicheparkettboden einen Mangel darstellt. Es wird die DINAbk. 13488 zur Beurteilung von Mosaikparkett herangezogen. Die Diskussion klärt, ob ausgetretener Kleber ein Problem ist und wie Mängel behoben werden können.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Mosaikparkett: Keine Abschleifen wegen geringer Nutzschicht! sollten Mosaikparkettböden mit geringer Dicke nicht direkt nach der Verlegung abgeschliffen werden, da dies die Nutzschicht weiter reduziert.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Mosaikparkett: Äste gemäß DIN 13488 – Bewertung & Toleranzen erklärt, dass die Sortierklasse "Natur" bei Mosaikparkett mit dem Quadratsymbol gleichzusetzen ist und Abweichungen im Erscheinungsbild zulässig sind, solange die Funktion und Dauerhaftigkeit des Parkettfußbodens nicht beeinträchtigt werden.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Parkettleger hat den Mangel (auffälliger Ast) umgehend behoben, indem er Hartwachs verwendet hat, um die Stelle farblich anzupassen (siehe Parkettleger behebt Mangel sofort: Hartwachs statt Zirkus!). Dies ist eine gängige Methode, um kleinere Macken oder Lücken in Parkettoberflächen auszubessern.

    Die Diskussion zeigt, dass bei der Abnahme von Parkettböden, insbesondere bei Eicheparkett in Eigentumswohnungen, die Normen und Toleranzen der jeweiligen Parkettart (z.B. Mosaikparkett) berücksichtigt werden müssen. Ein Sachverständiger kann bei der Beurteilung von Baumängeln und der Klärung von Gewährleistungsansprüchen helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Abnahme von Parkettböden sollte man sich fachkundigen Rat einholen und die entsprechenden Normen (z.B. DIN 13488) konsultieren. Der Beitrag Parkett: Harzgalle statt Astloch? – Unterscheidung & Beurteilung kann bei der Unterscheidung von Astlöchern und Harzgallen helfen.

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