Wohnfläche nimmt nach oben zu: Ursachen für unterschiedliche Flächen in Etagenwohnungen?
In diesem Forum sind Sie: Grundriss-Diskussionen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, warum die Wohnfläche in einem Mehrfamilienhaus von unten nach oben zunimmt. Mögliche Ursachen sind unterschiedliche Wandstärken in Altbauten, die Anrechnung von Terrassen und Balkonen nach verschiedenen Verordnungen (II. BV, WFlVO), sowie die Bauweise mit KSL-Mauerwerk, die zu Wärmebrücken und Schimmelbildung führen kann. Die genaue Fragestellung des Nutzers bezieht sich auf die korrekte Anrechnung seiner Terrasse im Vergleich zu den Balkonen der darüber liegenden Wohnungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Wohnfläche nimmt nach oben zu: Ursachen für unterschiedliche Flächen in Etagenwohnungen?
ich wohne in einem 6-geschossigen Haus im Erdgeschoss. Die Wohnungen über mir haben den gleichen Grundriss. Wieso nimmt die Wohnfläche der Wohnungen bis in den obersten Stock kontinuierlich zu? Die Wohnung ganz oben hat z.B. ca. 3 m² mehr Fläche, im 2. Stock ca. 1,8 m² mehr Fläche. Werden die Wände nach oben immer dünner?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unverzügliche Prüfung der Flächenberechnung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baubegleitung und Wohnflächenverordnung (WoFlV), da eine systematische Zunahme von 1,8 m² bis 3 m² auf Rechtsverstöße oder fehlerhafte Bauausführung hindeuten kann.
🔴 KRITISCH: Keine Annahme einer „normalen“ Flächenzunahme – tragende und trennende Wände dürfen nicht nach oben hin dünner ausgeführt werden, ohne statischen und brandschutztechnischen Nachweis; dies stellt eine gravierende Sicherheits- und Rechtsverletzung dar.
⚠️ WICHTIG: Abgleich aller Wohnflächenangaben mit den genehmigten Bauplänen und der korrekten Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV), insbesondere hinsichtlich Dachschrägen, Balkonen, Wandstärken und Fensterlaibungen.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation sämtlicher Messungen, Grundrisse und Bauakten – insbesondere bei Mietverträgen oder Kaufverträgen mit flächenabhängiger Miete oder Kaufpreisverrechnung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich sehe mehrere mögliche Ursachen für die Zunahme der Wohnfläche in den oberen Stockwerken:
- Schräge Wände im Dachgeschoss: Im obersten Stockwerk können Dachschrägen die nutzbare Wohnfläche vergrößern.
- Wegfall von Schächten: Lüftungs- oder Installationsschächte, die im Erdgeschoss vorhanden sind, können in den oberen Etagen entfallen und so die Wohnfläche vergrößern.
- Veränderte Wandstärken: Die Stärke der Außenwände kann sich nach oben hin verringern, was zu einer größeren Innenfläche führt.
- Ungenauigkeiten beim Bau: Leichte Abweichungen beim Bau können sich summieren und zu messbaren Unterschieden in der Wohnfläche führen.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Baupläne der verschiedenen Etagen, um die genauen Ursachen für die Flächenunterschiede zu ermitteln. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Architekten oder Bausachverständigen zu Rate zu ziehen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der geschilderte Sachverhalt beschreibt eine kontinuierliche Zunahme der Wohnfläche in den oberen Etagen eines Mehrfamilienhauses. Der Nutzer vermutet, dass die Wände nach oben dünner werden könnten. Diese Annahme ist jedoch bautechnisch in der Regel nicht korrekt, da tragende Wände in einem Gebäude meist durchgehend gleich stark sind oder im Erdgeschoss sogar dicker sein können.
✅ Zustimmung: Die Beobachtung einer Flächenzunahme ist korrekt und kann verschiedene bauliche Ursachen haben. Der Nutzer hat ein gutes Auge für Details bewiesen.
⚠️ Korrektur: Die Vermutung, dass Wände nach oben dünner werden, ist in den meisten Fällen falsch. Die Ursache liegt vielmehr in der Gebäudegeometrie und der Bauweise, nicht in der Wandstärke.
➕ Ergänzung: Häufige Ursachen für die Flächenzunahme sind: 1. Schrägen und Dachschrägen: In den oberen Etagen können Dachschrägen oder Gauben zusätzliche Fläche schaffen. 2. Rücksprünge der Fassade: Oft springt die Außenwand in höheren Etagen zurück, was die Grundfläche vergrößert. 3. Balkone oder Loggien: Diese können in den oberen Etagen anders berechnet oder angebaut sein. 4. Messfehler oder unterschiedliche Berechnungsmethoden: Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) kann je nach Baujahr und Bundesland variieren.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die genauen Grundrisse und die Wohnflächenberechnung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung oder einem Architekten überprüfen. Dieser kann die exakten Ursachen für die Flächendifferenz ermitteln und Ihnen eine verbindliche Auskunft geben. Zudem sollten Sie die Angaben im Mietvertrag oder Kaufvertrag mit den tatsächlichen Gegebenheiten abgleichen.
KI-Analyse (Qwen)
Die beobachtete Zunahme der Wohnfläche nach oben in einer Etagenwohnung ist kein typisches, normkonformes Phänomen und weist auf eine Abweichung von den baurechtlichen und baukonstruktiven Vorgaben hin.
🔴 Gefahr: Eine systematische Zunahme der Wohnfläche über die Geschosse deutet möglicherweise auf fehlerhafte Flächenberechnung, unzulässige Abweichungen bei der Ausführung (z. B. zu dünne Trennwände oder fehlende Berücksichtigung von Bauteildicken), oder gar auf nicht genehmigte bauliche Veränderungen hin – insbesondere wenn die Wände tatsächlich nach oben dünner werden.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass Wände nach oben absichtlich dünner ausgeführt werden, ist bauphysikalisch und statisch nicht zulässig; tragende und trennende Bauteile müssen die geforderten Anforderungen an Standsicherheit, Schallschutz und Brandschutz in jedem Geschoss erfüllen – eine Reduzierung der Wanddicke ohne Nachweis ist rechtswidrig.
➕ Ergänzung: Die Wohnflächenberechnung nach § 2 der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berücksichtigt Wandstärken, Dämmung und Bauteilpositionen – kleinste Abweichungen in der Vermessung oder bei der Einbeziehung von Balkonen/Dachgeschossflächen können zu systematischen Fehlern führen, die sich kumulativ über die Geschosse bemerkbar machen.
✅ Zustimmung: Es ist durchaus plausibel, dass bei ungenauer oder nicht einheitlicher Messpraxis (z. B. unterschiedliche Berücksichtigung von Wandstärken oder Fensterlaibungen) Flächenunterschiede entstehen – doch eine kontinuierliche Zunahme von 1,8 m² bis 3 m² ist quantitativ auffällig und erfordert Klärung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine solche Flächenzunahme „normal“ oder technisch bedingt sei, ist falsch – die DINAbk. 277-1 und die WoFlV verlangen einheitliche, nachvollziehbare und dokumentierte Berechnungsgrundlagen für alle Wohnungen eines Gebäudes.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baubegleitung und Flächenberechnung, um die tatsächlichen Grundrisse, Wandkonstruktionen und die korrekte Anwendung der WoFlV zu überprüfen – insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Mietpreisüberhöhungen oder rechtlicher Ansprüche aus fehlerhaften Angaben in Mietverträgen oder Verkaufsunterlagen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle bestätigen, dass eine Beobachtung einer Flächenzunahme nach oben plausibel ist und bauliche Ursachen haben kann.
- Alle stimmen darin überein, dass ein Architekt oder Sachverständiger zur Klärung hinzugezogen werden muss.
- Alle nennen Dachschrägen und Mess-/Berechnungsunterschiede als mögliche Ursachen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwägt Wandstärkenreduktion als mögliche Ursache – DeepSeek verneint dies grundsätzlich als bautechnisch unplausibel – Qwen bewertet es als rechtswidrig und sicherheitsrelevant.
- DeepSeek listet „Rücksprünge der Fassade“ als häufige Ursache – GoogleAI und Qwen erwähnen diesen Punkt nicht.
➕ Ergänzung:
- Qwen betont die Relevanz der DIN 277-1 und der einheitlichen Anwendung der WoFlV – nicht erwähnt von GoogleAI oder DeepSeek.
- DeepSeek hebt „Balkone/Loggien“ und „verschiedene Berechnungsmethoden nach Bundesland/Baujahr“ hervor – nicht explizit bei GoogleAI oder Qwen.
- Qwen ergänzt die rechtliche Dimension: mögliche Mietpreisüberhöhungen und Ansprüche aus fehlerhaften Vertragsangaben.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI nennt „ungenaue Bauausführung“ als mögliche Ursache – Qwen bewertet eine systematische Flächenzunahme als „nicht normkonform“ und weist auf Rechtsverstoß hin; DeepSeek relativiert den Begriff „Ungenaue Bauausführung“ und betont stattdessen geplante architektonische Geometrie.
- GoogleAI und DeepSeek suggerieren einen gewissen Grad an „Normalität“ bei Flächenunterschieden – Qwen stellt dies ausdrücklich in Frage („❌ Widerspruch: Annahme, dass solche Flächenzunahme ‚normal‘ sei, ist falsch“) und betont die Pflicht zur einheitlichen, nachvollziehbaren Berechnung.
👉 Empfehlung: Die restriktivste, sicherheits- und rechtskonformste Einschätzung wird priorisiert: Qwens Haltung zur KrITISCHEN Prüfpflicht und zur Unzulässigkeit von Wanddickenreduktion ohne Nachweis gilt als maßgeblich – Vorsichtsprinzip vor technischer Spekulation.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Flächenzunahme als Beobachtung ✅ Alle drei Modelle bestätigen, dass die Beobachtung realistisch und häufig ist – aber nicht automatisch „normal“ oder unbedenklich. Ursache: Dachschrägen / Gauben ✅ Einhellig als plausibel und häufigster Grund akzeptiert. Ursache: Wandstärkenreduktion nach oben ❌ DeepSeek und Qwen lehnen dies entschieden ab; Qwen betont die Rechtswidrigkeit – GoogleAI erwähnt es nur als theoretische Möglichkeit ohne Nachweis. Ursache: Fassadenrücksprünge ⚠️ Nur DeepSeek nennt dies explizit – GoogleAI und Qwen nicht; daher als plausibel, aber nicht konsensfähig eingestuft. Rechtliche Verbindlichkeit der Flächenangaben ✅ Qwen unterstreicht dies am stärksten; DeepSeek und GoogleAI verweisen auf Vertragsabgleich – Konsens besteht in der Notwendigkeit der korrekten WoFlV-Anwendung. Notwendigkeit einer fachlichen Prüfung ✅ Alle drei Modelle fordern eindeutig und dringlich die Begutachtung durch Sachverständigen oder Architekten. 👉 Handlungsempfehlung: Die konsolidierte Analyse zeigt: Eine systematische Flächenzunahme über mehrere Geschosse kann nicht ohne weiteres als baulich bedingt oder harmlos betrachtet werden. Sie erfordert zwingend eine baurechtlich und messtechnisch abgesicherte Klärung – insbesondere vor dem Hintergrund der Wohnflächenverordnung (WoFlV), statischer Anforderungen und möglicher vertraglicher Konsequenzen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende statische Nachweisführung bei Wanddickenreduktion Gravierende Standsicherheitsmängel, Haftungsrisiko für Bauherr und Planer, mögliche Evakuierung 🔴 Risiko Fehlerhafte Wohnflächenberechnung nach WoFlV Mietpreisüberhöhungen, Rückzahlungsansprüche der Mieter, Schadensersatz bei Verkauf, Bußgeld nach § 6 Abs. 2 WoFlV 🔴 Risiko Unentdeckte nicht genehmigte bauliche Veränderungen Abbruchverfügung, Zwangsrückbau, Einbuße des Verkehrswerts der Immobilie 🔴 Risiko Messunsicherheit bei Dachschrägen und Balkonen Fehlberechnung der Miet- oder Kaufpreisgrundlage, Rechtsstreitigkeiten 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Berechnungsgrundlagen Unmöglichkeit einer nachträglichen Nachvollziehbarkeit – Ausschluss von Beweislastumkehr im Rechtsstreit ✅ Chance Systematische Prüfung als Anlass für umfassende Baubegleitung Erhöhung der Planungssicherheit, Vermeidung von Folgekosten, Vertrauensbildung bei Mietern/Käufern ✅ Chance Klärung als Basis für korrekte Modernisierungsplanung Gezielte Sanierung, z. B. gezielte Dämmung bei Dachschrägen, Einhaltung energetischer Standards ✅ Chance Optimierung der Flächennutzung durch klare Definition von Nutzflächen Bessere Raumplanung, höhere Wohnqualität, gezielte Anpassung von Möbel- und Einbauplanung ✅ Chance Aktualisierung der Grundrissdaten für digitale Zwillinge oder BIMAbk.-Nutzung Zukunftsfähige Dokumentation, bessere Wartungs- und Instandhaltungsplanung ✅ Chance Erhöhung der Transparenz gegenüber Mieter- und Eigentümergemeinschaft Reduktion von Konflikten, rechtssichere Verwaltung, verbesserte Kommunikation Orientierungshilfen
- Sofortige Sachverständigen-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baubegleitung und Wohnflächenverordnung (WoFlV) – nicht nur einen Architekten oder Statiker, sondern explizit einen mit Schwerpunkt Wohnflächenberechnung nach § 2 WoFlV.
- Genehmigungsunterlagen sammeln: Beschaffen Sie sämtliche Bauakten, Genehmigungsbescheide, Baupläne (Grundrisse aller Geschosse), Ausführungsplanzeichnungen und die ursprüngliche Wohnflächenberechnung – einschließlich aller Änderungsanträge.
- Verträge prüfen lassen: Geben Sie alle Miet- oder Kaufverträge mit Flächenangaben zusammen mit der Sachverständigenprüfung in Auftrag – zur Bewertung möglicher Rechtsfolgen (z. B. Rückzahlungsansprüche bei Überberechnung).
- Wandkonstruktionen dokumentieren: Fordern Sie bei der Prüfung explizit den Nachweis der Wandstärken aller Außen- und Trennwände pro Geschoss sowie die zugehörigen statischen und brandschutztechnischen Nachweise an.
- Flächenberechnung nach DIN 277-1 und WoFlV abgleichen: Lassen Sie die Prüfung auf Einhaltung der beiden Normen ausdrücklich fokussieren – insbesondere hinsichtlich Einbeziehung von Dachschrägen (≥ 1 m Höhe), Balkonflächen (50 %), Fensterlaibungen und Wanddickenberücksichtigung.
- Alle Messergebnisse digital archivieren: Erstellen Sie einen zentralen Ordner mit gescannten Plänen, Gutachten, Messprotokollen und Korrespondenz – mit klarem Zeitstempel und Versionskontrolle.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Wohnfläche
- Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Nicht zur Wohnfläche gehören beispielsweise Keller, Treppenhaus oder Gemeinschaftsräume.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, Wohnflächenverordnung - Grundriss
- Ein Grundriss ist eine maßstabsgetreue, horizontale Schnittzeichnung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er zeigt die Anordnung der Räume, Wände, Türen und Fenster.
Verwandte Begriffe: Bauplan, Schnittzeichnung, Ansicht - Dachschräge
- Eine Dachschräge ist eine geneigte Fläche, die durch das Dach eines Gebäudes entsteht. Flächen unter Dachschrägen werden bei der Wohnflächenberechnung nur anteilig berücksichtigt.
Verwandte Begriffe: Kniestock, Drempel, Giebel - Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Die Wohnflächenverordnung regelt die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland. Sie legt fest, welche Flächen wie angerechnet werden dürfen.
Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mietminderung, BGBAbk. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungen durchführt. Er kann beispielsweise die Wohnfläche überprüfen oder Bauschäden begutachten.
Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Gutachter - Mietminderung
- Eine Mietminderung ist die Reduzierung der Miete aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Eine zu geringe Wohnfläche kann ein Mangel sein, der zur Mietminderung berechtigt.
Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mängelanzeige, BGB - Installation Schacht
- Ein Installationsschacht ist ein vertikaler Kanal in einem Gebäude, der zur Verlegung von Leitungen für Sanitär, Heizung, Elektro oder Lüftung dient. Diese Schächte können in den unteren Geschossen mehr Platz einnehmen.
Verwandte Begriffe: Lüftungsschacht, Versorgungsschacht, Steigleitung
Häufige Fragen (FAQ)
- Warum ist die Wohnfläche in meiner Wohnung kleiner als in der Wohnung darüber?
Die Wohnfläche kann sich durch verschiedene Faktoren wie Dachschrägen, veränderte Wandstärken oder den Wegfall von Installationsschächten in den oberen Etagen vergrößern. Auch Ungenauigkeiten beim Bau können eine Rolle spielen. - Wie wird die Wohnfläche korrekt berechnet?
Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden beispielsweise Flächen unter Dachschrägen nur anteilig berücksichtigt. Es ist wichtig, die genauen Vorschriften zu beachten, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. - Was kann ich tun, wenn die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben im Mietvertrag abweicht?
Wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich von den Angaben im Mietvertrag abweicht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung. Ich empfehle, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen. - Spielt die Wandstärke eine Rolle bei der Berechnung der Wohnfläche?
Ja, die Wandstärke kann eine Rolle spielen, insbesondere wenn sich die Wandstärke zwischen den Etagen ändert. Dies kann zu unterschiedlichen Wohnflächen führen. - Sind Balkone und Terrassen vollständig in der Wohnfläche enthalten?
Balkone und Terrassen werden in der Regel nur zu einem bestimmten Prozentsatz (meist 25% bis 50%) in die Wohnfläche eingerechnet. Die genaue Regelung ist in der Wohnflächenverordnung festgelegt. - Was sind die Konsequenzen, wenn die Wohnfläche falsch angegeben ist?
Eine falsche Angabe der Wohnfläche kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Mietrecht. Mieter können unter Umständen eine Mietminderung fordern, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist als im Mietvertrag angegeben. - Wie finde ich heraus, ob die Wohnfläche korrekt berechnet wurde?
Ich empfehle, einen Bausachverständigen mit der Überprüfung der Wohnflächenberechnung zu beauftragen. Dieser kann die tatsächliche Wohnfläche ermitteln und mit den Angaben im Mietvertrag vergleichen. - Welche Rolle spielt der Grundriss bei der Wohnflächenberechnung?
Der Grundriss ist die Grundlage für die Wohnflächenberechnung. Er zeigt die Aufteilung der Räume und die Abmessungen, die für die Berechnung benötigt werden.
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Altbau: Ursache für zunehmende Wohnfläche durch dünnere Wände?
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Altbau?
Ist Baujahr 1977 ein Altbau? -
Präzisierung erforderlich: Konkrete Frage zur Wohnflächenberechnung!
NA EIN Neubau ist es JEDENFALLS NICHT!
Was soll die Gegenfrage. Konkretisieren Sie ihre ursprüngliche Frage, wozu brauchen Sie die Info und was ist Anlass des Problems? Sonst erhalten Sie nur eine einzige Antwort, die ihnen vermutlich wenig weiterhilft: Auf dem Bau ist alles möglich! -
Wohnflächenzunahme: KSL-Mauerwerk als Ursache im Altbau denkbar
Möglich ist zum Beispiel,
dass 1977 mit KSL-Mauerwerk gemauert wurde. Zugunsten des Wärmeschutzes wurden weniger druckfeste (leichte) Kalksand-Hochlochsteine verwendet, um die Drucklasten der Obergeschosse aufzunehmen und sicher ins Erdreich zu leiten mussten die Wände deshalb nach unten dicker werden - denkbar ist es. Gleiches Prinzip wie im gründerzeitlichen Ziegelbau! -
Hintergrund: Wohnflächen-Differenz durch Terrassen- und Balkon-Anrechnung
Hintergrund
Hintergrund ist die Frage der genauen Wohnfläche. Ursprünglich wollte ich wissen, ob meine Terrasse flächenmäßig genauso angerechnet wird wie die Balkons über mir. Sollte das der Fall sein, hätte ich mit der gleichen Fläche gerechnet. Zu meinem Erstaunen haben jedoch die Wohnungen über mir bis zu 3 Quadratmeter mehr, was für Verwirrung gesorgt hat.
Grüße in meine alte Heimat! -
Wohnflächenberechnung: II. BV vs. WFlVO für Terrassen/Balkone
II. BVAbk. für alte Verträge
und WFlVO für neue Verträge, da bzw. in den zugehoörigen Rechtskommentaren steht drin, wann eine Terrasse bzw. ein Balkon zu wieviel % angerechnet wird. Er muss rühig und sonnig sein, um überhaupt angerechnet zu werden. Fluglärm, Nordseite oder Balkon zur Hauptstraße = 0 % anrechenbar -
Terrassen-Anrechnung: Faktor 0,5 nach alter Wohnflächenverordnung
Anrechnung
Es ist definitiv so, dass die Anrechnung nach der alten Verordnung mit Faktor 0,5 erfolgt. Meine Terrasse (3,5*3,0 m) ist aber größer als die Balkons (3,5*1,5 m) darüber, aber nur, weil hier alle Mieter (wie auch mein Vormieter) die selbst vergrößert hat. Das ursprüngliche Maß kenne ich nicht. Ich habe die Wohnung aber so übernommen und die Grundfläche im Vertrag ist nicht geändert worden.
Kurz noch zu den KSL-Steinen: wird sowas nur bei Innenwänden verwendet, oder auch bei Außenwänden. Wenn ja hat da nicht wärmetechnische Nachteile?
Sorry, bin kein Bau-Ing. sondern Masch. -bau-Ing.! -
KSL-Mauerwerk: Nachteile bei Wärmedämmung und Schimmelbildung
klar hat das Nachteile
KSL- ist lausig, was die Wärmedämmung betrifft, aber damals war es erlaubt, so wie in den 60 ern gern Betonhohlblocksteine verbaut wurden, die ebenfalls eine dämmtechnische Katastrophe sind. Mit den Folgen haben wir noch heute zu kämpfen - Schimmelpilz in Wohnräumen in energetisch bisher unsanierte Nachkriegsbauten. -
Schimmelbildung: Ursache durch Wärmebrücke an der Hausecke!
Schimmel
Schimmel kann ich auch bieten. Habe seit über 3 Jahren deshalb die Miete gekürzt. Vor kurzem war der Gutachter da. An der freistehenden Hausecke (Westwand) habe ich bei -12 Grad Außentemperatur und 18 Grad Raumtemperatur unten in der Ecke 6,5 Grad gemessen. Kein Wunder das es schimmelt, wenn die Wand 5 Gard kälter als das Fenster ist. Bin gespannt, wie das Gutachten aussehen wird und was mein Vermieter dann so vor hat!?
Hatte ich das jetzt richtig verstanden, dass auch die Außenwände nach oben dünner werden? Bei mir sind die Innenwände laut Bauzeichnung 24 cm dick (außen mit Klinker 37,5), aber da fehlt wohl noch der Putz, denn messen tue ich 28 cm. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Wohnfläche in Etagenwohnungen: Ursachen für Flächenunterschiede
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, warum die Wohnfläche in einem Mehrfamilienhaus von unten nach oben zunimmt. Mögliche Ursachen sind unterschiedliche Wandstärken in Altbauten, die Anrechnung von Terrassen und Balkonen nach verschiedenen Verordnungen (II. BVAbk., WFlVO), sowie die Bauweise mit KSL-Mauerwerk, die zu Wärmebrücken und Schimmelbildung führen kann. Die genaue Fragestellung des Nutzers bezieht sich auf die korrekte Anrechnung seiner Terrasse im Vergleich zu den Balkonen der darüber liegenden Wohnungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die unterschiedlichen Anrechnungsfaktoren für Terrassen und Balkone gemäß II. BV und WFlVO, wie im Beitrag Wohnflächenberechnung: II. BV vs. WFlVO für Terrassen/Balkone erläutert wird. Die Anrechnung hängt von Faktoren wie Ruhe, Sonneneinstrahlung und Lage ab.
📊 Zusatzinfo: In Altbauten können unterschiedliche Wandstärken in den Geschossen zu einer Zunahme der Wohnfläche nach oben führen, wie im Beitrag Altbau: Ursache für zunehmende Wohnfläche durch dünnere Wände? diskutiert wird. Dies ist auf die Bauweise zurückzuführen, bei der die Wände im Erdgeschoss stärker sind, um die Last der oberen Geschosse zu tragen.
🔴 Kritisch/Risiko: KSL-Mauerwerk kann, wie im Beitrag KSL-Mauerwerk: Nachteile bei Wärmedämmung und Schimmelbildung erwähnt, zu Problemen mit Wärmedämmung und Schimmelbildung führen. Dies ist besonders in energetisch unsanierten Nachkriegsbauten ein Problem. Eine Wärmebrücke an der Hausecke kann ebenfalls Schimmel verursachen, wie im Beitrag Schimmelbildung: Ursache durch Wärmebrücke an der Hausecke! beschrieben wird.
👉 Handlungsempfehlung: Um die genaue Wohnfläche zu bestimmen, sollte die Anrechnung der Terrasse gemäß den geltenden Verordnungen (II. BV oder WFlVO) geprüft werden. Bei Unsicherheiten sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Klärung der ursprünglichen Maße der Terrasse ist wichtig, wie im Beitrag Terrassen-Anrechnung: Faktor 0,5 nach alter Wohnflächenverordnung erwähnt wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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