Dachsanierung mangelhaft: Vorgehen bei Mängeln, Nachbesserung & Rechte der Eigentümer?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Bei mangelhafter Dachsanierung ist die Eigentümergemeinschaft (WEG) haftbar zu machen. Ein Anwalt sollte die WEG schriftlich in Haftung nehmen und die Verwaltung zur Sanierung auffordern. Das Dach ist in der Regel Gemeineigentum, wodurch alle Miteigentümer beteiligt sind. Ein lösungsorientierter Ansatz im Guten ist empfehlenswert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Dachsanierung mangelhaft: Vorgehen bei Mängeln, Nachbesserung & Rechte der Eigentümer?

Hallo
Meine Schwester hat eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus (Eigentümergemeinschaft).
Das Dach wurde letztes Jahr saniert. Wir bekamen das nicht mit, da meine Schwester gerade im Urlaub war. Als wir das Dach besichtigten traten einige auch für den Laien sichtbare Mängel auf. Ich vermute, dass ein Sachverständiger noch mehr finden wird.
Die Dacharbeiten wurden von der Verwaltung komplett bezahlt. Ob / wie eine Abnahme erfolgte ist fraglich.
In einer Versammlung konnte der Dachdecker sich rechtfertigen und sicherte Nachbesserung zu. Diese konnte nur letztes Jahr nicht mehr stattfinden (Wetter), aber auch dieses Jahr hat sich noch nichts getan. Wie wir nun mitbekommen haben, hat sich das Ordnungsamt mit der Firma befasst und festgestellt, dass dieser gar keine Dachdeckerarbeiten ausführen darf und durfte.
Wir wollen ein ordnungsgemäßes Wind- und regendichtes Dach. Allerdings haben wir keine Lust, dass noch weiter herumgemurkst wird.
In der Eigentümerversammlung lief es auf ein Gemoschel mit dem Handwerker hinaus, jedoch nicht auf eine saubere Lösung der Probleme.
Wie ist nun die Lage? Darf der Handwerker weiterhin nachbessern (etwa mit Ausnahmegenehmigung)? Oder dar die Verwaltung nun einen anderen Handwerker beauftragen?
Die anderen Eigentümer fühlen sich nicht betroffen. Die wohnen ja nicht unter dem Dach.
Wie muss vorgegangen werden, dass das Dach auch richtig saniert wird:
Wie können wir das durchsetzen und wie auch eine gute handwerkliche Ausführung sicherstellen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Max
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  • Max
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik zur Prüfung der Wind- und Regendichtigkeit, statischen Sicherheit und bauphysikalischen Integrität – Verzögerung birgt akutes Wasserschadens- und Schimmelrisiko.

    🔴 KRITISCH: Keine weiteren Arbeiten durch die ursprüngliche, nicht berechtigte Firma – dies verstößt gegen Bauordnung und DINAbk. 18531 und schließt Haftung aus.

    ⚠️ WICHTIG: Schriftliche Mängelrüge an die Hausverwaltung mit Fristsetzung unter Einschluss aller dokumentierten Mängel, Fotos und Hinweis auf fehlende Fachqualifikation des ausführenden Unternehmens.

    ⚠️ WICHTIG: Unverzügliche Sicherstellung aller Bauunterlagen (Vertrag, Zahlungsbelege, Baugenehmigung, Nachweis der Handwerksberechtigung) – deren Nichtvorlage ist ein Indiz für gravierende Verwaltungsdefizite.

    ⚠️ WICHTIG: Keine formelle Abnahme des Daches durch die Eigentümergemeinschaft vor Vorlage eines anerkannten Sachverständigengutachtens – Abnahme unter diesen Umständen würde Gewährleistungsrechte ausschließen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Mängel an der Dachsanierung in der Dachgeschosswohnung Ihrer Schwester festgestellt haben. Da es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ist das Vorgehen etwas komplexer.

    🔴 Gefahr: Nicht erkannte oder nicht behobene Mängel am Dach können zu erheblichen Schäden am Gebäude führen, wie z.B. Wassereintritt, Schimmelbildung oder Schäden an der Bausubstanz.

    Ich empfehle folgendes Vorgehen:

    • Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen.
    • Sachverständigen hinzuziehen: Ein unabhängiger Sachverständiger kann die Mängel fachgerecht beurteilen und ein Gutachten erstellen.
    • Verwaltung informieren: Informieren Sie die Hausverwaltung schriftlich über die Mängel und fordern Sie zur Nachbesserung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Eigentümerversammlung: Bringen Sie das Thema in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache. Beschließen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
    • Rechtliche Beratung: Bei Uneinigkeiten oder Verweigerung der Nachbesserung kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Sachverständigen zur Begutachtung der Mängel und informieren Sie die Hausverwaltung schriftlich.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine mangelhafte Dachsanierung in einer Eigentümergemeinschaft, bei der die ausführende Firma offenbar nicht zur Durchführung von Dachdeckerarbeiten berechtigt war. Dies stellt ein erhebliches Problem dar, da die Arbeiten möglicherweise nicht fachgerecht ausgeführt wurden und die Mängelbeseitigung durch denselben Betrieb rechtlich und technisch fragwürdig ist.

    🔴 Gefahr: Die fehlende Berechtigung der Firma zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten ist ein schwerwiegender Mangel. Es besteht die akute Gefahr, dass das Dach nicht wind- und regendicht ist, was zu Folgeschäden wie Feuchtigkeitseintritt, Schimmelbildung oder statischen Problemen führen kann. Zudem könnte die Haftung der Verwaltung und der Eigentümergemeinschaft bei weiteren Schäden tangiert sein.

    ➕ Ergänzung: Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, ein mangelfreies Gemeinschaftseigentum zu gewährleisten. Die Verwaltung muss hier aktiv werden und darf nicht auf die Nachbesserung durch einen nicht qualifizierten Betrieb vertrauen. Die bloße Zusage des Dachdeckers zur Nachbesserung ist rechtlich nicht bindend, wenn die Firma nicht die erforderliche Qualifikation besitzt.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass andere Eigentümer sich nicht betroffen fühlen, ist fachlich falsch. Ein mangelhaftes Dach betrifft die gesamte Bausubstanz des Hauses und kann zu Wertminderung aller Wohnungen führen. Jeder Eigentümer hat ein Interesse an der Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Dachtechnik mit einer detaillierten Mängelanalyse. Lassen Sie die Feststellungen des Ordnungsamtes dokumentieren. Fordern Sie die Verwaltung schriftlich auf, einen neuen, qualifizierten Dachdeckerbetrieb zu beauftragen und die Kosten für die Mängelbeseitigung von der ursprünglichen Firma zurückzufordern. Ziehen Sie rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Betracht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Dachsanierung weist mehrere gravierende fachliche und rechtliche Mängel auf: Unzulässige Ausführung durch einen nicht berechtigten Handwerker, fehlende oder unzureichende Abnahme, offensichtliche bauphysikalische Mängel (Wind- und Regendichtigkeit), sowie eine unklare Verantwortungszuweisung innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

    🔴 Gefahr: Ein Dach, das von einer nicht berechtigten Firma errichtet wurde, erfüllt weder die Anforderungen der Bauordnung noch der DIN 18531. Dies birgt erhebliche Risiken: Wassereintritt, Schimmelbildung, Holzzerstörung, statische Unsicherheit bei Sturm und mögliche Haftungsansprüche bei Schäden an Nachbarobjekten oder Personen.

    🔴 Gefahr: Die fehlende ordnungsgemäße Abnahme durch die Eigentümergemeinschaft oder einen unabhängigen Sachverständigen bedeutet, dass die Gewährleistungsfrist nicht wirksam begonnen hat – doch gleichzeitig besteht keine rechtliche Sicherheit, dass die Mängel überhaupt behoben werden, solange kein formeller Mängelanspruch gestellt wurde.

    ⚠️ Korrektur: Der Handwerker darf keinesfalls weiterarbeiten – auch nicht mit "Ausnahmegenehmigung". Die Baugenehmigung und die Zulassung zur Ausführung von Dacharbeiten sind zwingend erforderlich; eine nachträgliche Genehmigung für bereits fehlerhaft ausgeführte Arbeiten existiert nicht.

    ➕ Ergänzung: Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse der Gemeinschaft handlungsfähig zu sein. Ein Auftrag an einen anderen, fachlich qualifizierten und versicherungsfähigen Dachdecker ist nicht nur zulässig, sondern geboten – insbesondere wenn der ursprüngliche Auftragnehmer seine Leistung nicht fristgerecht und mangelfrei erbracht hat.

    ➕ Ergänzung: Die Tatsache, dass andere Eigentümer sich "nicht betroffen" fühlen, ist rechtlich irrelevant: Das Dach ist Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGAbk., und alle Eigentümer tragen die Kosten und das Risiko – auch bei Schäden, die erst später sichtbar werden (z. B. Dämmungsschäden, Konstruktionsrost).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (z. B. durch die IHKAbk. oder die Architektenkammer), um einen umfassenden Mängelbericht zu erstellen – dieser bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte (Mängelrüge, Schadensersatz, Ersatzvornahme).

    👉 Handlungsempfehlung: Die Verwaltung muss auf Grundlage des Sachverständigengutachtens unverzüglich eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, um die Ersatzvornahme durch einen qualifizierten Fachbetrieb zu beschließen und die notwendigen Mittel bereitzustellen – unter Ausschluss jeglicher weiterer Einflussnahme des nicht berechtigten Unternehmens.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Haftung der Verwaltung (bei Pflichtverletzung) und des nicht berechtigten Unternehmens zu prüfen – insbesondere hinsichtlich Schadensersatz, Rückforderung der bereits gezahlten Vergütung und Durchsetzung der Ersatzvornahme.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie von der Verwaltung schriftlich die Vorlage aller Unterlagen zum Dachprojekt ein: Auftragsvertrag, Zahlungsbelege, Abnahmeprotokoll (sofern existent), Baugenehmigung und Nachweis der Handwerkerzulassung – denn deren Nichtvorlage ist ein weiterer Indikator für grobe Verwaltungsdefizite.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik, um die aktuelle Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Daches zu bewerten – insbesondere hinsichtlich Wind- und Regendichtigkeit, statischer Stabilität und bauphysikalischer Integrität. Eine weitere Verzögerung birgt erhebliche Risiken für das gesamte Gebäude.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren Wassereintritt, Schimmelbildung und Bauschäden als akute Gefahr und fordern die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen als dringendste Maßnahme.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI erwähnt die fehlende Berechtigung der Firma nicht explizit, während DeepSeek und Qwen diesen Punkt als zentralen rechtlichen und technischen Mangel hervorheben – Qwen ergänzt zudem den Verstoß gegen DIN 18531 und die Bauordnung.

    ➕ Ergänzung: Qwen liefert detaillierte Rechtsgrundlagen (§ 5 Abs. 2 WEG), klärt zur Gewährleistungsfrist und formuliert fünf konkrete Handlungsempfehlungen – darunter die Forderung nach Vorlage aller Bauunterlagen, was bei GoogleAI und DeepSeek nicht vorkommt.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI erwähnt die Möglichkeit einer Nachbesserung durch denselben Betrieb, während DeepSeek und Qwen dies ausdrücklich ablehnen („keine Ausnahmegenehmigung“, „keine nachträgliche Genehmigung“). Die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert – Vorsichtsprinzip: Keine weiteren Arbeiten durch nicht berechtigte Firma.

    👉 Empfehlung: Qwen bietet den umfassendsten und rechtlich fundiertesten Ansatz; DeepSeek unterstreicht die Haftungsrisiken der Verwaltung besonders nachdrücklich; GoogleAI liefert ein gut strukturiertes, aber weniger tiefgreifendes Verfahrensmodell – für die Praxis ist die Kombination aus Qwens Rechtsgrundlagen, DeepSeeks Haftungsanalyse und Googles praktischem Vorgehensplan optimal.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Unmittelbare Gefahr durch WassereintrittAlle Modelle bestätigen: akut – führt zu Schimmel, Holzzerstörung, Bauschäden; sofortige fachliche Prüfung erforderlich.
    Fachliche Berechtigung der ausführenden FirmaDeepSeek & Qwen einstimmig: Fehlende Berechtigung ist schwerwiegender Mangel; GoogleAI erwähnt dies nicht – Konsens folgt den beiden strengeren Einschätzungen.
    Verantwortung der VerwaltungAlle drei Modelle fordern aktives Handeln der Verwaltung – Qwen konkretisiert die gesetzliche Pflicht, DeepSeek betont Haftungsrisiken, GoogleAI pragmatisiert die Kommunikation.
    Zulässigkeit einer Nachbesserung durch dieselbe FirmaGoogleAI bleibt unklar / lässt Nachbesserung zu; DeepSeek & Qwen lehnen dies konsequent ab – Konsens folgt dem Vorsichtsprinzip: ❌ Nicht zulässig.
    Notwendigkeit einer außerordentlichen Eigentümerversammlung⚠️Qwen und DeepSeek fordern dies explizit, GoogleAI verweist nur allgemein auf die „nächste Versammlung“ – Konsens: erforderlich bei akutem Risiko, daher ⚠️ Abwägung zugunsten Dringlichkeit.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (IHK/Architektenkammer) zur detaillierten Mängelanalyse – unter besonderer Prüfung von Regen- und Winddichtigkeit, statischer Stabilität und Fachqualifikation des ursprünglichen Auftragnehmers. Vorliegen des Gutachtens ist zwingende Voraussetzung für alle weiteren Rechts- und Verwaltungsschritte.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoWassereintritt durch mangelhafte DachabdichtungSofortige Schäden an Dämmung, Konstruktion und Innenräumen; langfristig Schimmel, Holzfaulnis, Wertverlust
    🔴 RisikoHaftungsansprüche wegen fehlender HandwerksberechtigungEigentümergemeinschaft oder Verwaltung haften für Schäden an Dritten (Nachbarhäuser, Personen), Schadensersatzforderungen
    🔴 RisikoUnwirksame Abnahme des DachesGewährleistungsfrist nicht eingeleitet; rechtliche Durchsetzung von Mängelbeseitigung erheblich erschwert oder ausgeschlossen
    🔴 RisikoStatische Unsicherheit bei Sturm oder SchneelastUnvorhersehbare Gefährdung der Gebäudesicherheit, mögliche Einsturzrisiken im Extremfall
    🔴 RisikoMangelnde Transparenz und Unterlagenverweigerung durch VerwaltungVerhinderung der Rechtsdurchsetzung, Verdacht auf grobe Pflichtverletzung, mögliche Amtshaftung
    ✅ ChanceErsatzvornahme durch qualifizierten FachbetriebSchaffung eines dauerhaft sicheren, normkonformen Daches mit dokumentierter Gewährleistung und Haftung
    ✅ ChanceStärkung der Verwaltungsverantwortung durch klare RechtsdurchsetzungNachhaltige Verbesserung der Hausverwaltung, Prävention zukünftiger Mängel und Kostenoptimierung
    ✅ ChanceRechtliche Rückforderung bereits gezahlter BeträgeFinanzielle Entlastung der Eigentümergemeinschaft bei nachweislich nicht erbrachter bzw. nicht fachgerechter Leistung
    ✅ ChanceSchaffung eines nachweisbaren Mängelberichts als Grundlage für FördermittelMöglichkeit, staatliche Programme (z. B. BAFA, KfW) für energetische Dachsanierung in Anspruch zu nehmen
    ✅ ChanceGemeinschaftliche Klärung und Stärkung der EigentümerkooperationAufbau transparenter Entscheidungsprozesse, langfristig stabilere Verwaltung und höhere Objektwerte

    Orientierungshilfen

    1. Sofortigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (z. B. über IHK oder Architektenkammer) – nicht einen privaten Gutachter ohne offizielle Bestellung.
    2. Hausverwaltung schriftlich informieren: Senden Sie ein formloses, aber vollständiges Schreiben mit detaillierter Mängelliste, Fotoanlagen und klarem Hinweis auf fehlende Handwerksberechtigung der ursprünglichen Firma – mit Fristsetzung für Stellungnahme.
    3. Alle Bauunterlagen einfordern: Fordern Sie von der Verwaltung schriftlich die Vorlage des Auftragsvertrags, aller Zahlungsbelege, der Baugenehmigung, des Abnahmeprotokolls (sofern existent) und des Nachweises der Handwerksberechtigung – unter Hinweis auf § 28 WEG.
    4. Außerordentliche Eigentümerversammlung beantragen: Initiiert die Verwaltung keine Versammlung innerhalb von 14 Tagen, setzen Sie gemäß § 23 Abs. 2 WEG die Einberufung durch mindestens ein Viertel der Eigentümer durch.
    5. Rechtsanwalt für WEG-Recht konsultieren: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, um Schadensersatzansprüche, Ersatzvornahme und Haftungsfragen zu klären.
    6. Keine Abnahme oder Zahlung leisten: Verzichten Sie unter keinen Umständen auf eine formelle Abnahme oder weitere Zahlungen bis Vorlage eines anerkannten Sachverständigengutachtens und Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dachsanierung
    Die Dachsanierung umfasst die Reparatur oder Erneuerung des Daches eines Gebäudes. Sie kann verschiedene Arbeiten umfassen, wie z.B. die Erneuerung der Dacheindeckung, die Dämmung des Daches oder die Reparatur von Dachkonstruktionen.
    Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Dachdämmung, Dachkonstruktion
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im Baurecht kann ein Mangel z.B. eine fehlerhafte Ausführung von Bauarbeiten sein.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadenersatz
    Eigentümergemeinschaft
    Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn ein Gebäude in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Die Eigentümer bilden eine Gemeinschaft und müssen gemeinsam Entscheidungen treffen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Im Baubereich werden Sachverständige häufig zur Begutachtung von Mängeln eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Expertise
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Werkvertrag, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Nachbesserung, Schadenersatz
    Nachbesserung
    Die Nachbesserung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln an seiner Leistung zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Mängelbeseitigung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Eigentümer bei Mängeln an der Dachsanierung?
      Als Eigentümer haben Sie das Recht auf Nachbesserung der Mängel. Die Eigentümergemeinschaft muss die Mängelbeseitigung durchsetzen. Bei Verweigerung der Nachbesserung können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    2. Wie lange habe ich Zeit, Mängel an der Dachsanierung zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Mängel sollten jedoch so schnell wie möglich nach Entdeckung gemeldet werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
    3. Was kostet ein Sachverständigengutachten für Dachmängel?
      Die Kosten für ein Sachverständigengutachten variieren je nach Umfang und Komplexität der Mängel. Sie können mit Kosten im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro rechnen.
    4. Kann ich die Kosten für den Sachverständigen auf die Eigentümergemeinschaft umlegen?
      Das hängt von der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft ab. In der Regel werden die Kosten für die Begutachtung von Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern getragen.
    5. Was passiert, wenn sich die Eigentümergemeinschaft nicht auf eine Nachbesserung einigen kann?
      In diesem Fall kann eine Klage vor dem zuständigen Gericht erforderlich sein. Das Gericht kann die Eigentümergemeinschaft zur Nachbesserung verpflichten.
    6. Wer haftet für Schäden, die durch die mangelhafte Dachsanierung entstehen?
      In erster Linie haftet das ausführende Unternehmen für die Schäden. Die Eigentümergemeinschaft kann Schadenersatzansprüche geltend machen.
    7. Was ist eine Abnahme der Dachsanierung?
      Die Abnahme ist die förmliche Bestätigung der Eigentümergemeinschaft, dass die Dachsanierung ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Was passiert, wenn die Dachdeckerfirma insolvent geht?
      In diesem Fall kann es schwierig sein, die Mängel zu beseitigen. Eventuell kann eine Bürgschaft oder Versicherung des Dachdeckerbetriebs in Anspruch genommen werden.

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    • Bauabnahme Checkliste
      Checkliste für die Bauabnahme, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
  2. Haftung bei Dachsanierung: WEG haftbar machen – So geht's!

    Die anderen Eigentümer ...
    Werter Fragesteller
    werden sich sehr schnell betroffen fühlen, wenn Sie denen schriftlich mitteilen, dass Sie die WEGAbk. für alle Schäden an Ihrem Sondereigentum + Hausrat haftbar machen.
    Das und die Vertragsfragen nur mit einem Anwalt regeln.
    Mein Vorschlag:
    Der Anwalt schreibt der WEG die Haftbarmachung und der Verwaltung eine Aufforderung zur Sanierung mit der Androhung der Inregressnahme der Verwaltung.
    Und soll die Verwaltung doch den Rest auseinanderklamüsern. dafür kassiert die Geld.
  3. Dachsanierung: Gemeineigentum, Miteigentümer & Nachbesserungsrecht

    Foto von Stefan Ibold

    hmm
    Moin,
    das sind fast alles reine Rechtsfragen, die ich nicht rechtssicher beantworten kann und darf, deshalb ist es meine Private Meinung und keine Rechtsberatung.
    Das Dach wird wohl in der Teilungserklärung als Gemeineigentum stehen. Mithin sind alle Miteigentümer sehr wohl daran beteiligt, auch wenn sie das idiell wohl nicht meinen.
    Wo es m.E. echt kompliziert wird ist bei der Frage, ob der AN den Auftrag hätte ausführen dürfen. unterstellen wir mal ja, dann hat er auch das Recht zur Nachbesserung.
    Unterstellen wir nein, dann, ja dann ... Ich weiß es nicht.
    Wurde denn anlässlich der Eigentümerversammlung eine Frist zur Nachbesserung gesetzt? Und wenn ja, wenn diese auch nach einer evtl. neuen Fristsetzung fruchtlos verstrichen ist, dann könnte der Verwalter eine andere Firma auffordern. Hinter der Kohle, die die Nachbesserung kosten wird, werden Sie aber vermutlich hinterherrennen können.
    Zur Qualitätssicherung oder -Überprüfung können Sie z.B. einen öbuvAbk. SV beauftragen. Allerdings wird der vermutlich erst einmal eine Bestandaufnahme durchführen, denn wenn er nach Abschluss der Arbeiten sein OK gibt, aber noch irgendwelche anderen fehlerhaften Ausführungen vorhanden sind, könnte er in die Haftung kommen. Und das will der garantiert auch nicht.
    Grüße
    Stefan Ibold
  4. Dachsanierung Mängel: Lösungsorientierter Ansatz – Erste Schritte

    Danke Für die Hinweise Werde es erst mal ...
    Danke Für die Hinweise.
    Werde es erst mal im Guten probieren.
    Gruß
    Max
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachsanierung Mängel: Rechte, Vorgehen & Nachbesserung

    💡 Kernaussagen: Bei mangelhafter Dachsanierung ist die Eigentümergemeinschaft (WEGAbk.) haftbar zu machen. Ein Anwalt sollte die WEG schriftlich in Haftung nehmen und die Verwaltung zur Sanierung auffordern. Das Dach ist in der Regel Gemeineigentum, wodurch alle Miteigentümer beteiligt sind. Ein lösungsorientierter Ansatz im Guten ist empfehlenswert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Komplexität der Rechtsfragen bei der Beurteilung von Mängeln und Nachbesserungsansprüchen, wie im Beitrag Dachsanierung: Gemeineigentum, Miteigentümer & Nachbesserungsrecht erläutert wird. Es ist ratsam, sich rechtlich abzusichern, bevor man weitere Schritte unternimmt.

    ✅ Zusatzinfo: Die schriftliche Haftbarmachung der WEG kann den Prozess beschleunigen, wie im Beitrag Haftung bei Dachsanierung: WEG haftbar machen – So geht's! beschrieben. Dies sollte jedoch in Absprache mit einem Anwalt erfolgen, um rechtlich korrekt vorzugehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit einem klärenden Gespräch und dokumentieren Sie alle Mängel. Falls keine Einigung erzielt wird, ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu und informieren Sie sich über Ihre Rechte als Eigentümer. Ein erster Schritt im Guten kann oft hilfreich sein, wie im Beitrag Dachsanierung Mängel: Lösungsorientierter Ansatz – Erste Schritte angedeutet wird.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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