Tonziegel Schnittkante streichen: Notwendigkeit, Kosten & Gewährleistung?
In diesem Forum sind Sie: Dach📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und Kostentragung für das Streichen der Schnittkanten von Tonziegeln nach dem Anpassen an eine Gaube. Es wird die Unterscheidung zwischen VOB- und BGB-Verträgen sowie die Rolle des Generalübernehmer-Vertrags beleuchtet. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, wer die Kosten für das Streichen der Schnittkanten tragen muss. Die Wahl des richtigen Farbtons, idealerweise vom Hersteller empfohlen, ist entscheidend für ein optisch ansprechendes Ergebnis.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Tonziegel Schnittkante streichen: Notwendigkeit, Kosten & Gewährleistung?
nachdem unser Dach eigentlich mit Betondachsteinen gedeckt werden sollte, haben wir gegen Mehrpreis mit dem Beiträger eine Eindeckung mit Tonziegeln in Titansilber vereinbart. Diese wurden nun auch eingedeckt. Oberhalb unserer Tonnengaube mussten die Ziegel dem Verlauf der Gaube angepasst und somit geschnitten werden. Da Tonziegel ja nicht durchgefärbt sind, sieht man nun die rote Schnittkante. Unser Bauträger möchte nun das Streichen der Schnittkante (ca. 4 m insgesamt) extra in Rechnung stellen. Ist das i.O. oder müsste das eigentlich in dem schon gezahlten Mehrpreis (dem keine spezifizierten Leistungen zugrunde liegen, sondern einfach nur: "Tonziegel statt Betondachsteine") enthalten sein?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein Streichen mit ungeeignetem Lack – nur keramikkompatibler Speziallack nach fachgerechter Vorbehandlung zulässig, sonst Risiko von Farbabplatzung und Feuchteschäden.
🔴 KRITISCH: Die Dachabdichtung, Statik und Witterungsbeständigkeit dürfen durch Schnittkantenbearbeitung nicht beeinträchtigt werden – vor jeglichem Anstrich fachliche Prüfung durch Dachdecker oder Sachverständigen.
⚠️ WICHTIG: Ein einheitliches Erscheinungsbild (z. B. „Titansilber“) ist nur dann vertraglich geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart – prüfen Sie Bauvertrag und Leistungsbeschreibung schriftlich.
⚠️ WICHTIG: Das Streichen ist rein ästhetisch – kein bauphysikalischer oder sicherheitsrelevanter Mangel, solange die Dachhaut funktionsfähig bleibt.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Frage, ob die Schnittkante bei Tonziegeln gestrichen werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich dient das Streichen der Schnittkante dazu, die Optik zu verbessern und das Eindringen von Feuchtigkeit zu reduzieren.
Notwendigkeit: Ob ein Anstrich notwendig ist, hängt von der Art der Ziegel, der Schnittqualität und den optischen Ansprüchen ab. Bei hochwertigen Ziegeln mit glatter Schnittkante ist ein Anstrich oft nicht zwingend erforderlich.
Kosten: Die Kosten für das Streichen der Schnittkanten können je nach Aufwand und Material variieren. Klären Sie mit Ihrem Bauträger, wer diese Kosten trägt, insbesondere da ursprünglich Betondachsteine geplant waren.
Gewährleistung: Prüfen Sie, ob das Streichen der Schnittkanten im Leistungsverzeichnis enthalten ist oder ob es eine separate Vereinbarung gibt. Klären Sie auch, ob das Nicht-Streichen der Schnittkanten Auswirkungen auf die Gewährleistung hat.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vom Bauträger schriftlich bestätigen, ob das Streichen der Schnittkanten erforderlich ist und wer die Kosten übernimmt. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen unabhängigen Dachdecker zurate.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage, ob das nachträgliche Streichen von Schnittkanten an Tonziegeln eine gesonderte, vergütungspflichtige Leistung darstellt oder ob diese Arbeit bereits durch den vereinbarten Mehrpreis für die Tonziegel abgegolten ist. Entscheidend ist die Auslegung des Bauvertrags und der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Da der Mehrpreis pauschal und ohne spezifizierte Einzelleistungen vereinbart wurde, ist zu prüfen, ob die fachgerechte Verarbeitung der Tonziegel, inklusive der optischen Korrektur von Schnittkanten, zum vertraglich geschuldeten Gesamtergebnis gehört.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Annahme des Fragestellers, dass Tonziegel nicht durchgefärbt sind und geschnittene Kanten daher die rote Scherbenfarbe zeigen, ist fachlich korrekt. Dies ist ein bekanntes optisches Problem bei der Verarbeitung von engobierten oder glasierten Tonziegeln.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass das Streichen der Schnittkanten automatisch im Pauschal-Mehrpreis enthalten sei, ist rechtlich nicht zwingend. Ein Pauschalpreis für "Tonziegel statt Betondachsteine" umfasst in der Regel das Material und dessen fachgerechte Verlegung. Die optische Nachbearbeitung von Schnittkanten ist jedoch eine spezielle Zusatzleistung, die nicht standardmäßig zur fachgerechten Verlegung gehört, es sei denn, der Vertrag oder die Baubeschreibung schreiben ein einheitliches Erscheinungsbild vor.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung. Wurde ein "einheitliches Erscheinungsbild in Titansilber" oder eine "optisch geschlossene Fläche" vereinbart, dann ist die Nachbesserung der Schnittkanten sehr wahrscheinlich geschuldet. Fehlt eine solche Vereinbarung, handelt es sich um eine "Mehr- oder Zusatzleistung", die der Bauträger gesondert berechnen darf. Die Kosten von ca. 4 Metern Streicharbeit sind als geringfügig zu betrachten, der Streitwert ist niedrig.
👉 Handlungsempfehlung: Der Fragesteller sollte zunächst seinen Bauvertrag und die Baubeschreibung prüfen, ob dort ein einheitliches Farbbild oder die Behandlung von Schnittkanten erwähnt wird. Falls nicht, empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung mit dem Bauträger, z.B. eine Kostenbeteiligung oder die Akzeptanz der geringen Zusatzkosten, um weiteren Streit zu vermeiden. Bei Uneinigkeit kann eine schriftliche Klarstellung der Leistungspflichten oder die Einschaltung eines Bauanwalts erwogen werden, wobei der geringe Streitwert eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Regel nicht rechtfertigt.
KI-Analyse (Qwen)
Die Nachfrage betrifft die vertragliche Einordnung der Nachbearbeitung geschnittener Tonziegel an einer Tonnengaube, insbesondere ob das Streichen der roten Schnittkanten als zusätzliche Leistung vom Bauträger separat in Rechnung gestellt werden darf.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Mehrpreis für Tonziegel automatisch alle anfallenden Anpassungsleistungen wie Schneiden, Verputzen oder Streichen umfasst, ist rechtlich nicht haltbar – es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart oder ergibt sich zwingend aus der vertraglichen Beschreibung der Bauleistung.
➕ Ergänzung: Tonziegel sind keramisch gebrannt und nicht durchgefärbt; die rote Schnittkante ist ein typisches, technisch bedingtes Merkmal. Eine farbliche Angleichung ist zwar optisch wünschenswert, aber keine zwingende bauphysikalische oder sicherheitsrelevante Maßnahme – sie dient allein der ästhetischen Vollständigkeit.
✅ Zustimmung: Der Bauträger ist grundsätzlich berechtigt, zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang oder im Mehrpreis ausdrücklich enthalten sind, separat zu vergüten – insbesondere wenn es sich um individuelle Anpassungen (wie das Schneiden und Nachstreichen an einer komplexen Gaube) handelt, die nicht zum Standardumfang einer Dacheindeckung gehören.
➕ Ergänzung: Die Gewährleistungspflicht des Bauträgers erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung – nicht auf zusätzliche, nicht vereinbarte Optimal-Lösungen. Ein bloßes optisches Missverhältnis an Schnittkanten stellt keinen Mangel dar, solange die Dachabdichtung, Statik und Witterungsbeständigkeit gewährleistet sind.
🔴 Gefahr: Eine unzureichende oder nicht fachgerechte Nachbearbeitung (z. B. mit ungeeignetem Lack oder ohne Vorbehandlung) kann zu Farbabplatzungen, Feuchteeintrag oder beschleunigter Verwitterung führen – dies birgt langfristig Risiken für die Dachhaut und die darunterliegende Konstruktion.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung auf konkrete Vereinbarungen zum Umgang mit Schnittstellen und Nachbearbeitung; fordern Sie vom Bauträger schriftlich die technische Begründung für die Notwendigkeit des Streckens sowie ein Angebot mit fachgerechtem Verfahren (z. B. keramikkompatibler Speziallack); beauftragen Sie ggf. einen unabhängigen Bausachverständigen zur Bewertung der Vertragslage und der fachlichen Erforderlichkeit.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KIs bestätigen: Tonziegel sind nicht durchgefärbt – rote Schnittkante ist technisch bedingt und optisch auffällig.
- Alle drei KIs betonen: Keine bauphysikalische oder sicherheitsrelevante Notwendigkeit zum Streichen – reine Ästhetik.
- Alle drei KIs fordern: Prüfung des Bauvertrags und der Leistungsbeschreibung als zentralen Entscheidungsfaktor.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht von „Reduzierung des Feuchteeintrags“ als möglichen Grund – DeepSeek und Qwen widersprechen implizit: Qwen betont ausdrücklich „kein bauphysikalischer Mangel“, DeepSeek erwähnt Feuchte nicht.
- GoogleAI sieht „Schnittqualität“ als Entscheidungskriterium für Notwendigkeit – DeepSeek und Qwen fokussieren ausschließlich auf Vertragslage und Ästhetik, nicht auf Schnittgüte als technisches Kriterium.
➕ Ergänzung:
- Qwen hebt das Risiko einer ungeeigneten Lackierung (Farbabplatzung, Feuchteeintrag, Verwitterung) als kritisches Langzeitrisiko hervor – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht.
- DeepSeek konkretisiert den Streitwert („ca. 4 Meter Streicharbeit“) und bewertet ihn als geringfügig – GoogleAI und Qwen gehen nicht auf Kostenhöhe oder Streitwert ein.
- Qwen stellt klar, dass Gewährleistung nur für vertraglich geschuldete Leistungen gilt – GoogleAI erwähnt Gewährleistungsrisiko allgemein, DeepSeek nicht.
❌ Widerspruch:
- Zum Mehrpreis: DeepSeek erklärt, das Streichen sei „nicht standardmäßig zur fachgerechten Verlegung gehört“, Qwen bestätigt: „rechtlich nicht haltbar, dass Mehrpreis automatisch alle Anpassungsleistungen umfasst“ – GoogleAI bleibt vage und fordert nur „Klärung mit Bauträger“, ohne klare Einordnung.
- Zur Vertragsauslegung: DeepSeek fordert explizite Vereinbarung wie „einheitliches Erscheinungsbild“, Qwen verlangt „ausdrückliche vertragliche Regelung oder zwingende Ergibnis aus Beschreibung“ – GoogleAI nennt kein Kriterium für vertragliche Schuld, nur „Prüfung, ob im Leistungsverzeichnis enthalten“.
👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung von Qwen und DeepSeek wird priorisiert: Ein Pauschal-Mehrpreis für Tonziegel umfasst nicht automatisch das Streichen von Schnittkanten. Eine vertragliche Verpflichtung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung – Vorsichtsprinzip zugunsten des Verbrauchers bei unklaren Formulierungen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Technische Ursache der roten Schnittkante ✅ Alle drei KIs einig: Tonziegel sind keramisch gebrannt und nicht durchgefärbt – rote Scherbe ist physikalisch bedingt, nicht ein Mangel. Bauphysikalische Notwendigkeit des Streckens ✅ Alle drei KIs einig: Keine bauphysikalische, statische oder sicherheitsrelevante Erfordernis – reine Optik. Vertragliche Einordnung (Mehrpreis) ⚠️ DeepSeek & Qwen: Keine automatische Abdeckung – nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. GoogleAI: Unklar, fordert Prüfung, aber keine klare Einordnung. Gewährleistungsrelevanz ⚠️ Qwen & DeepSeek: Kein Gewährleistungsanspruch ohne vertragliche Vereinbarung. GoogleAI: nennt Gewährleistungsrisiko, aber ohne Einordnung. Risiko einer unsachgemäßen Lackierung ❌ Nur Qwen benennt explizit: Gefahr von Farbabplatzung, Feuchteeintrag und Verwitterung. GoogleAI und DeepSeek ignorieren dieses Risiko vollständig. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Vertrag und Leistungsbeschreibung auf ausdrückliche Vereinbarungen zum Erscheinungsbild; akzeptieren Sie keine Lackierung ohne Nachweis fachgerechten Verfahrens (keramiktauglicher Lack, Vorbehandlung); beauftragen Sie bei Zweifeln einen unabhängigen Dachfachmann zur technischen und vertraglichen Bewertung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Ungeeigneter Lack führt zu Farbabplatzung an Schnittkanten Langfristig: Feuchteeintrag, Korrosion der Dachkonstruktion, Schimmelbildung im Dachstuhl 🔴 Risiko Fehlende vertragliche Klärung führt zu Streit um Kostenübernahme Zeitaufwand, zusätzliche Kosten für Rechtsberatung, Verzögerung der Schlussrechnung 🔴 Risiko Subjektive Unzufriedenheit mit optischem Ergebnis trotz fachgerechter Ausführung Beanspruchung des Vertrauensverhältnisses zum Bauträger, Imageverlust, Nachbesserungsansprüche ohne Rechtsgrundlage 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Lackierungsverfahren (kein Herstellernachweis, keine Vorbehandlung) Keine Nachweisbarkeit der fachlichen Richtigkeit im Streitfall, Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen 🔴 Risiko Unsachgemäße Schnittkantenbearbeitung beschädigt Ziegelkante Reduzierte Lebensdauer der Ziegel, erhöhte Anfälligkeit für Frost- und Witterungsschäden ✅ Chance Einheitliches Farbbild durch fachgerechtes Streichen erhöht Wohnwert und Akzeptanz Stärkere Identifikation mit dem Objekt, bessere Vermarktung bei künftigem Verkauf ✅ Chance Klare vertragliche Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten Vermeidung von Konflikten, transparente Kostenplanung, Vertrauensbildung ✅ Chance Nutzung der Gelegenheit für fachliche Klärung mit Bauträger und Subunternehmen Gemeinsame Qualitätsstandards, frühzeitige Erkennung anderer optischer Unstimmigkeiten ✅ Chance Einsatz keramikkompatibler Systemlacke als Qualitätsmerkmal dokumentierbar Nachweis langfristiger Wertstabilität, mögliche Differenzierung im Vergleich zu Standardausführungen ✅ Chance Optimales Schnittkantenmanagement als Referenz für zukünftige Projekte Verbesserung interner Bauprozesse, Standardisierung bei Sonderformen wie Gauben Orientierungshilfen
- Sicherheitscheck durch Fachmann vor Anstrich: Beauftragen Sie einen unabhängigen Dachdecker oder Bausachverständigen, um zu prüfen, ob die Schnittkantenbearbeitung die Dachhautfunktion beeinträchtigt und ob ein Anstrich technisch überhaupt zulässig ist.
- Vertrag prüfen – schriftliche Klarstellung einholen: Fordern Sie vom Bauträger schriftlich die vertragliche Grundlage für das Streichen ein – insbesondere Hinweise auf „einheitliches Erscheinungsbild“, „Titansilber-Optik“ oder „geschlossene Fläche“ in der Leistungsbeschreibung.
- Lackierungsverfahren dokumentieren lassen: Verlangen Sie vom Bauträger vor Ausführung: Datenblatt des Speziallacks, Nachweis der Keramikkompatibilität, Beschreibung der Vorbehandlung (z. B. Reinigung, Grundierung) und Angaben zur UV-Beständigkeit.
- Kostenverteilung schriftlich fixieren: Vereinbaren Sie vor Arbeitsbeginn schriftlich, wer die Kosten für die Streichleistung trägt – ggf. in Form einer Kostenbeteiligung oder als freiwillige Ergänzungsleistung ohne Rechtsanspruch.
- Probeanstrich an unauffälliger Stelle durchführen: Fordern Sie einen Teststreifen an einer nicht sichtbaren Kante an, um Farbton, Haltbarkeit und Haftvermögen vor der Gesamtanwendung zu überprüfen.
- Abnahme nach Lackierung mit Protokoll: Dokumentieren Sie bei Abnahme ausdrücklich die Qualität des Anstrichs (Gleichmäßigkeit, Farbton, Haftung) – inkl. Foto- und Unterschriftenprotokoll.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Tonziegel
- Dachziegel aus gebranntem Ton, die zur Dacheindeckung verwendet werden. Sie sind in verschiedenen Formen und Farben erhältlich.
Verwandte Begriffe: Dachziegel, Betondachsteine, Dachdeckung - Schnittkante
- Die Kante, die beim Zuschneiden eines Materials entsteht. Bei Tonziegeln kann die Schnittkante ungeschützt sein und Feuchtigkeit aufnehmen.
Verwandte Begriffe: Kante, Zuschnitt, Bearbeitung - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist oft der Vertragspartner für den Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauunternehmen, Projektentwickler - Gewährleistung
- Die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an der Ware oder Leistung einzustehen.
Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel - Dachdeckung
- Die äußere Schicht eines Daches, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützt. Sie besteht aus verschiedenen Materialien wie Ziegeln, Schiefer oder Metall.
Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Dachhaut, Dachabdichtung - Leistungsverzeichnis
- Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, die ein Handwerker oder Bauunternehmen erbringen muss. Es ist Bestandteil des Bauvertrags.
Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Vertrag - Betondachsteine
- Dachsteine aus Beton, die eine Alternative zu Tonziegeln darstellen. Sie sind in der Regel günstiger, aber weniger langlebig.
Verwandte Begriffe: Dachziegel, Betondachpfannen, Dacheindeckung
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss man die Schnittkanten von Tonziegeln immer streichen?
Nein, es ist nicht immer zwingend erforderlich. Es hängt von der Art der Ziegel, der Qualität des Schnitts und den optischen Ansprüchen ab. Hochwertige Ziegel mit sauberer Schnittkante benötigen oft keinen Anstrich. - Wer trägt die Kosten für das Streichen der Schnittkanten?
Das hängt von der Vereinbarung mit dem Bauträger ab. Wenn ursprünglich Betondachsteine geplant waren und nun Tonziegel verwendet werden, sollte geklärt werden, ob der Anstrich der Schnittkanten im Mehrpreis enthalten ist. - Hat das Nicht-Streichen der Schnittkanten Auswirkungen auf die Gewährleistung?
Das sollte mit dem Bauträger oder einem Fachmann geklärt werden. In der Regel hat es keine Auswirkungen auf die Gewährleistung, solange die Funktionalität des Daches nicht beeinträchtigt wird. - Welche Farbe sollte man für das Streichen der Schnittkanten verwenden?
Es sollte eine spezielle Farbe für Tonziegel verwendet werden, die witterungsbeständig und farblich auf die Ziegel abgestimmt ist. Der Bauträger oder ein Fachhändler kann hierzu beraten. - Kann man die Schnittkanten auch selbst streichen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber handwerkliches Geschick und die richtige Ausrüstung. Es ist ratsam, sich vorher von einem Fachmann beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden. - Wie lange hält die Farbe auf den Schnittkanten?
Die Haltbarkeit der Farbe hängt von der Qualität der Farbe und den Witterungsbedingungen ab. In der Regel sollte die Farbe mehrere Jahre halten, bevor eine Erneuerung notwendig ist. - Gibt es Alternativen zum Streichen der Schnittkanten?
Eine Alternative ist die Verwendung von Ziegeln mit werkseitig behandelten Schnittkanten. Diese sind in der Regel teurer, bieten aber eine dauerhafte und optisch ansprechende Lösung. - Was passiert, wenn Feuchtigkeit in die Schnittkanten eindringt?
Wenn Feuchtigkeit in die Schnittkanten eindringt, kann dies langfristig zu Schäden am Ziegel führen, insbesondere bei Frost. Ein Anstrich kann dies verhindern.
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Tipps zur Vorbeugung und Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden. - Gewährleistung bei Baumängeln
Rechte und Pflichten bei Mängeln am Bau.
-
Tonziegel Schnittkante: Empfehlung zur Farbwahl vom Hersteller
Extraleistung
Moin,
das würde ich als Extraleistung oder besondere Leistung (gem. VOBAbk.) betrachten.
Verwenden Sie eine Farbe, die vom Hersteller empfohlen wird.
Grüße
Stefan Ibold -
BGB-Vertrag: Tonziegel Schnittkante – Kostentragung unklar
Bin anderer Meinung,
da ich annehme, dass Verträge mit Bauträger selten nach VOBAbk. abgewickelt werden, wo diese Arbeit durchaus als Besondere Leistung gelten und separat bezahlt werden müssten.
Ich gehe hier mal von einem BGBAbk.-Vertrag aus, und da würden sich die Geister scheiden - Voraussage, wer die Kosten zu tragen hat, kaum möglich.
ABER: Was wäre, wenn Sie die Betonsteine behalten hätten? Oder haben Sie auch die Farbe der Eindeckung geändert? -
VOB-Vertrag: Tonziegel vs. Betondachsteine – Schnittkanten-Problem
Ergänzung
Der Vertrag sieht die VOBAbk. als Vertragsbestandteil vor (ist eigentlich kein Bauträgervertrag, sondern Generalübernehmer-Vertrag, das Grundstück gehörte mir schon). Bei Betondachsteinen ergibt sich das Problem glaube ich nicht, da diese soweit ich weiß durchgefärbt sind. -
Na dann,
siehe Antwort 1.
:-) -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und Kostentragung für das Streichen der Schnittkanten von Tonziegeln nach dem Anpassen an eine Gaube. Es wird die Unterscheidung zwischen VOB- und BGBAbk.-Verträgen sowie die Rolle des Generalübernehmer-Vertrags beleuchtet. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, wer die Kosten für das Streichen der Schnittkanten tragen muss. Die Wahl des richtigen Farbtons, idealerweise vom Hersteller empfohlen, ist entscheidend für ein optisch ansprechendes Ergebnis.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass bei BGB-Verträgen die Kostentragung für das Streichen der Tonziegel Schnittkante unklar sein kann, wie im Beitrag BGB-Vertrag: Tonziegel Schnittkante – Kostentragung unklar erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Bei Verwendung eines VOB-Vertrags kann das Streichen der Schnittkanten als besondere Leistung gelten, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Dies wird im Beitrag Tonziegel Schnittkante: Empfehlung zur Farbwahl vom Hersteller diskutiert.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für das Streichen der Schnittkanten können vermieden werden, wenn durchgefärbte Betondachsteine verwendet werden, da bei diesen keine unschönen Schnittkanten entstehen. Der Beitrag VOB-Vertrag: Tonziegel vs. Betondachsteine – Schnittkanten-Problem geht näher darauf ein.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab im Vertrag, wer die Kosten für das Streichen der Schnittkanten von Tonziegeln trägt, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Prüfen Sie, ob ein VOBAbk.- oder BGB-Vertrag vorliegt, da dies Auswirkungen auf die Kostentragung hat. Lassen Sie sich vom Hersteller der Tonziegel eine passende Farbe für das Streichen der Schnittkanten empfehlen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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