in unserem Bauwerkvertrag steht:
"Putzarbeiten Die Außenwand bekommt nach Wahl des Auftragnehmers einen mineralischen oder organischen Außenputz. Der Farbton wird gemeinsam vor Baubeginn nach Farbkarte des Auftragnehmers festgelegt ... "
Nun wurde der Außenputz jedoch nicht durchgefärbt, sondern lediglich farbig gestrichen.
Wir waren davon ausgegangen (und das hatte uns der Verkäufer auch mündlich versichert) das der Putz komplett durchgefärbt sei.
Ist das nun eine Tatsache (Außenputz nur farbig gestrichen) die wir hinnehmen müssen oder hätte der Putz gem. Vertrag durchgefärbt sein MÜSSEN?
Was sind die Unterschiede zwischen durchgefärbt und "nur" gestrichenem Außenputz? Außer das wir es optisch besser finden: wenn evtl. mal ein Kind mit dem Fahrrad an der Wand lang kratzt und nicht gleich die Farbe runter ist und der weiße Putz zum Vorschein kommt.
Bitte um Einschätzungen.
Freundliche Grüße K.K. BJ 2015/ NRW
