Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht bei Öffnungen unter 2,5 m²?

In diesem Forum sind Sie: Außenwände und Fassaden

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Stürzen und Rollschichten bei Verblendmauerwerk, insbesondere bei Öffnungen unter 2,5 m². Laut VOB/C werden Öffnungen unter dieser Größe zwar übermessen, die Frage ist jedoch, ob Stürze und Rollschichten zusätzlich als besondere Leistungen abgerechnet werden dürfen. Die Expertenmeinungen deuten darauf hin, dass Stürze und Sohlbänke nach DIN 18330 (VOB/C) als besondere Leistungen gelten und somit gesondert ausgeschrieben und berechnet werden können. Dies gilt wohl auch für Hintermauerwerk. Bei innenliegenden Rollladenkästen im zweischaligen Mauerwerk ist die Abrechnung der Fensteröffnungen ohne Sturz ebenfalls ein Thema.

✅ Empfehlung · ⚠️ Wichtiger Hinweis · 👉 Handlungsempfehlung

Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht bei Öffnungen unter 2,5 m²?

Abrechnung Verblendmauerwerk
Öffnungen unter 2,5 m² werden laut VOBAbk./C übermessen.
Dürfen der Sturz im Verblendmauerwerk und die Rollschicht als Außenfensterbank in einer Öffnung unter 2,5 m² gesondert abgerechnet werden?
  • Name:
  • Enrico
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine gesonderte Abrechnung von Sturz oder Rollschicht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung und separate Leistungsposition im Leistungsverzeichnis.

    🔴 KRITISCH: Bei öffentlichen Aufträgen ist die strikte Einhaltung der VOB/C-DINAbk. 18331 (nicht 18330) zwingend – falsche Abrechnung führt zu Rückforderung und Prüfungsanfechtung.

    ⚠️ WICHTIG: Die Übermessungsregel (Öffnungen ≤ 2,5 m² werden nicht abgezogen) gilt ausschließlich für die Verblendflächenberechnung – sie begründet keinerlei Anspruch auf gesonderte Abrechnung von Sturz oder Rollschicht.

    ⚠️ WICHTIG: Sturz ist grundsätzlich integraler Bestandteil der Mauerwerkshöhe und nicht automatisch abrechenbar; Rollschicht nur dann gesondert abrechenbar, wenn konstruktiv, materialmäßig und funktional von der Verblendfläche abweicht.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage bezieht sich auf die Abrechnung von Verblendmauerwerk gemäß VOBAbk./C, insbesondere im Hinblick auf Öffnungen unter 2,5 m².

    Laut VOB/C werden Öffnungen unter 2,5 m² in der Regel übermessen, das heißt, sie werden bei der Abrechnung nicht von der Gesamtfläche abgezogen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sturz und Rollschicht innerhalb dieser Öffnungen gesondert abgerechnet werden dürfen.

    Die separate Abrechnung von Sturz und Rollschicht hängt von den konkreten Vereinbarungen im Bauvertrag und den spezifischen Regelungen der VOB/C ab. Es ist entscheidend, ob diese Elemente als separate Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind oder ob sie bereits in der Einheitspreis für das Verblendmauerwerk einkalkuliert wurden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis auf separate Leistungspositionen für Sturz und Rollschicht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit einem Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Verblendmauerwerk nach VOB/C, speziell die Frage, ob Stürze und Rollschichten bei Öffnungen unter 2,5 m² gesondert abgerechnet werden dürfen. Die VOB/C regelt in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) die Abrechnung von Bauleistungen, wobei die DIN 18330 für Mauerarbeiten maßgeblich ist. Nach der ATV DIN 18330, Abschnitt 5.1.1, werden Öffnungen mit einer Einzelfläche bis 2,5 m² grundsätzlich nicht abgezogen, sondern übermessen. Dies bedeutet, dass die Fläche der Öffnung in der Abrechnung enthalten bleibt, ohne dass ein Abzug erfolgt.

    ✅ Zustimmung: Die Aussage, dass Öffnungen unter 2,5 m² laut VOB/C übermessen werden, ist korrekt. Dies gilt für die reine Mauerwerksfläche, bei der Aussparungen für Fenster oder Türen nicht abgezogen werden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist jedoch die Unterscheidung zwischen der Grundleistung (Mauerwerk) und den Nebenleistungen (Stürze, Rollschichten). Die VOB/C definiert in der DIN 18330, dass Stürze und Fensterbänke (Rollschichten) als besondere Leistungen gelten, die gesondert abzurechnen sind, sofern sie nicht in der Positionsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses enthalten sind. Die Übermessungsregel bezieht sich nur auf die Fläche des Mauerwerks, nicht auf die darin enthaltenen Bauteile.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Annahme, dass Stürze und Rollschichten bei kleinen Öffnungen nicht gesondert abrechenbar sind, kann zu erheblichen Abrechnungsfehlern führen. Dies birgt das Risiko von Nachträgen oder Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das konkrete Leistungsverzeichnis (LVAbk.) auf die genauen Positionsbeschreibungen. Sind Stürze und Rollschichten als eigenständige Positionen ausgeschrieben, sind diese unabhängig von der Öffnungsgröße gesondert abzurechnen. Bei Unklarheiten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder einen erfahrenen Bauabrechnungssachverständigen, um eine korrekte Abrechnung nach VOB/C sicherzustellen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die zulässige Einzelabrechnung von Sturz und Rollschicht im Verblendmauerwerk bei Fenster- oder Türöffnungen unter 2,5 m² gemäß VOB/C – insbesondere der DIN 18331 (Auszug: Mauerarbeiten).

    ✅ Zustimmung: Die VOB/C regelt in Abschnitt 2.2.2 der DIN 18331 ausdrücklich, dass Öffnungen bis 2,5 m² bei Verblendmauerwerk nicht abzuziehen sind – sie werden also übermessen, was bedeutet, dass die Fläche der Öffnung nicht von der Gesamtverblendfläche abgezogen wird.

    ⚠️ Korrektur: Eine gesonderte Abrechnung von Sturz und Rollschicht als eigenständige Positionen ist jedoch nicht automatisch zulässig – sie setzt voraus, dass diese Bauteile tatsächlich separat ausgeführt, vertraglich vereinbart und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert sind.

    ➕ Ergänzung: Der Sturz im Verblendmauerwerk ist grundsätzlich Bestandteil der Mauerwerkshöhe und nicht automatisch als zusätzliche Leistung zu verstehen; die Rollschicht (Außenfensterbank) hingegen kann als eigenständige Bauteilposition gelten – aber nur, wenn sie konstruktiv und funktional von der Verblendfläche abweicht (z. B. aus anderem Material, mit eigener Abdichtung, statisch getrennt).

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, pauschal anzunehmen, dass Sturz und Rollschicht bei jeder Öffnung unter 2,5 m² gesondert abrechenbar seien – dies widerspricht der VOB/C, die eine Abrechnung nur bei tatsächlich gesonderter Ausführung und vertraglicher Vereinbarung zulässt.

    🔴 Gefahr: Eine unberechtigte Einzelabrechnung birgt das Risiko einer Auftraggeber-Rückforderung, Prüfungsanfechtung durch den Rechnungsprüfer oder einer Ablehnung im Abrechnungsverfahren – insbesondere bei öffentlichen Aufträgen mit strenger VOB/C-Kontrolle.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor Abrechnung die vertraglichen Leistungsverzeichnisse, die Ausführungspläne und die Baubeschreibung auf explizite Vereinbarung von Sturz und Rollschicht als gesonderte Positionen; bei Zweifeln beauftragen Sie einen zertifizierten Baukosten- oder VOB-Sachverständigen zur vertraglichen Einordnung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle bestätigen die Übermessungsregel nach VOB/C-DIN 18331 für Öffnungen ≤ 2,5 m² (kein Abzug von der Verblendfläche).
    • Alle betonen die zentrale Bedeutung des Leistungsverzeichnisses und der vertraglichen Vereinbarung für die gesonderte Abrechnung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkrete Norm (lediglich „VOB/C“), DeepSeek verweist fälschlich auf DIN 18330 (für Mauerarbeiten), Qwen korrigiert auf DIN 18331 (für Verblendmauerwerk) – dies ist normativ entscheidend.
    • GoogleAI bleibt vage zu Sturz/Rollschicht; DeepSeek unterstellt stärkere Abrechenbarkeit, Qwen betont die Erfordernis konstruktiver Abweichung für Rollschicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fügt den wichtigen Hinweis auf die Trennung von „Grundleistung“ (Mauerwerk) und „besonderen Leistungen“ (Sturz, Fensterbank) hinzu – dies stärkt die Systematik der VOB/C-Auslegung.
    • Qwen ergänzt die konstruktive Differenzierungsanforderung für Rollschichten (Material, Abdichtung, statische Trennung), was GoogleAI und DeepSeek nicht leisten.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek behauptet, Stürze seien „grundsätzlich gesondert abrechenbar“, sofern nicht im LV enthalten – Qwen widerspricht klar: Sturz ist integraler Höhenteil des Verblendmauerwerks und nicht pauschal abrechenbar. Qwens Einschätzung ist sicherer (Vorsichtsprinzip) und normkonformer (DIN 18331, Abs. 2.2.2 und 4.1.2).
    • GoogleAI suggeriert indirekt, dass Vertragszweifel grundsätzlich zugunsten des Auftragnehmers entschieden werden könnten – Qwen und DeepSeek weisen korrekt auf das Risiko der Rückforderung hin, wobei Qwens Hinweis auf die Prüfungsanfechtung durch Rechnungsprüfer bei öffentlichen Aufträgen die sicherere Sicht darstellt.

    👉 Empfehlung:

    • Bei Normverweis: Qwens klare Zuordnung zu DIN 18331 ist verbindlich – dies hat Priorität vor DeepSeeks Verweis auf DIN 18330.
    • Bei Abrechenbarkeit: Qwens restriktive, konstruktionsbasierte Auslegung für Rollschicht und seine klare Ablehnung der pauschalen Sturz-Abrechenbarkeit ist der sicherere und normkonforme Standard.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Übermessungsregel für Öffnungen ≤ 2,5 m²✅ KonsensAlle Modelle stimmen überein: Kein Flächenabzug bei Verblendmauerwerk gemäß VOB/C-DIN 18331 Abs. 2.2.2.
    Gesonderte Abrechnung von Sturz❌ WiderspruchDeepSeek sieht grundsätzliche Abrechenbarkeit („besondere Leistung“), Qwen und GoogleAI betonen die Abhängigkeit von vertraglicher Vereinbarung; Qwen korrigiert zudem: Sturz ist integraler Höhenteil – KI-Konsens folgt Qwens sicherer Einschätzung: Keine pauschale Abrechenbarkeit.
    Gesonderte Abrechnung von Rollschicht⚠️ AbwägungDeepSeek und Qwen bestätigen Abrechenbarkeit bei gesonderter Position im LV; Qwen fügt entscheidende konstruktive Voraussetzung hinzu (Material-, Abdichtungs- und statische Abweichung) – dies ist maßgeblich für den KI-Konsens.
    Normative Grundlage❌ WiderspruchDeepSeek nennt fälschlich DIN 18330; GoogleAI bleibt unpräzise; Qwen benennt korrekt DIN 18331 – KI-Konsens folgt Qwen: Nur DIN 18331 ist für Verblendmauerwerk maßgeblich.
    Risiko unberechtigter Abrechnung✅ KonsensAlle Modelle warnen vor Rückforderung, Prüfungsanfechtung oder Streit – besonders bei öffentlichen Aufträgen mit strenger VOB/C-Kontrolle.

    👉 Handlungsempfehlung: Verwenden Sie ausschließlich DIN 18331 als normative Grundlage; prüfen Sie jedes Sturz- und Rollschicht-Angebot auf explizite LV-Position und konstruktive Abweichung (insb. bei Rollschicht); gehen Sie stets vom Ausschluss der Abrechenbarkeit aus, solange nicht alle Voraussetzungen normkonform nachgewiesen sind.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFalsche Zuordnung zu DIN 18330 statt DIN 18331Rechtliche Unwirksamkeit der Abrechnung, insbesondere bei Prüfung durch Rechnungsprüfer oder Kämmerer.
    🔴 RisikoGesonderte Abrechnung von Sturz ohne LV-PositionUnerlaubte Doppelabrechnung, da Sturz integraler Teil der Verblendhöhe – Rückforderung durch Auftraggeber.
    🔴 RisikoRollschicht als „Standardfensterbank“ abgerechnet, obwohl sie aus identischem Verblendermaterial und ohne eigene Abdichtung ausgeführt istTechnisch und normativ nicht begründete Einzelposition – Ablehnung im Abrechnungsverfahren.
    🔴 RisikoMangelnde Dokumentation der vertraglichen Vereinbarung (LV, Pläne, Baubeschreibung)Kein Nachweis für gesonderte Leistung – Beweislastversagen im Streitfall.
    🔴 RisikoAnnahme, Übermessung begründe automatisch Anspruch auf NebenleistungenFundamentaler Fehlschluss – Übermessung betrifft ausschließlich die Flächenberechnung, nicht die Leistungsstruktur.
    ✅ ChanceKlare Trennung von Verblendfläche und Rollschicht in Planung und LVErlaubt rechtsichere gesonderte Abrechnung mit transparentem Kalkulationsgrund.
    ✅ ChanceEinsatz von abweichendem Rollschicht-Material (z. B. Naturstein statt Klinker)Erbringt objektiv nachweisbare konstruktive Differenzierung – sichert Abrechenbarkeit nach DIN 18331.
    ✅ ChanceFrühzeitige vertragliche Klärung mit Auftraggeber vor LeistungsbeginnVermeidet Nachträge, Streit und Abrechnungsverspätung – steigert Kalkulationssicherheit.
    ✅ ChanceStandardisierung von Rollschicht-Detailplänen mit Angabe von Material, Dämmung und AbdichtungStellt wiederholbare, prüfbare Ausführungsgrundlage für alle Öffnungen bereit.
    ✅ ChanceNutzung von VOB/C-konformen Muster-Leistungsverzeichnissen mit klar separierten PositionenReduziert Vertragsrisiko und erleichtert die Abrechnung durch Rechts- und Prüfsicherheit.

    Orientierungshilfen

    1. Normative Grundlage prüfen: Stellen Sie sicher, dass sämtliche Vertragsunterlagen (LV, Pläne, Baubeschreibung) explizit auf DIN 18331 Bezug nehmen – alle Verweise auf DIN 18330 sind unzulässig und müssen korrigiert werden.
    2. Leistungsverzeichnis analysieren: Prüfen Sie jede LV-Position auf Sturz und Rollschicht: Nur bei eigenständiger, nummerierter Position mit klarer Leistungsbeschreibung ist gesonderte Abrechnung zulässig.
    3. Rollschicht-Dokumentation sammeln: Sammeln Sie für jede Rollschicht Detailpläne, Materialdatenblätter und Abdichtungsnachweise – ohne Nachweis konstruktiver Abweichung (z. B. anderes Material, eigene Dämmung, separater Anschluss) ist keine gesonderte Abrechnung möglich.
    4. Sturz-Abrechnung unterlassen: Verzichten Sie grundsätzlich auf gesonderte Abrechnung von Sturz bei Verblendmauerwerk – dieser ist nach DIN 18331 integraler Teil der Mauerwerkshöhe und nicht als Nebenleistung ausgestaltet.
    5. Fachliche Vorabstimmung vereinbaren: Fordern Sie vor Ausführungsbeginn eine schriftliche, vertraglich bindende Klärung vom Auftraggeber an, falls Rollschicht als gesonderte Leistung vorgesehen ist – mit konkreter Beschreibung der Abweichungskriterien.
    6. Abrechnungsdokumentation archivieren: Legen Sie alle LV-Ausgaben, Planänderungen, Baubeschreibungen und Genehmigungen chronologisch ab – für den Fall einer Prüfung durch Rechnungsprüfer oder Sachverständigen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verblendmauerwerk
    Verblendmauerwerk ist eine nichttragende Mauerschicht, die vor eine tragende Wand gesetzt wird. Es dient hauptsächlich der optischen Gestaltung und dem Schutz der tragenden Wand.
    Verwandte Begriffe: Sichtmauerwerk, Klinkerfassade, Fassadenverkleidung.
    Sturz
    Ein Sturz ist ein Bauelement, das über einer Öffnung (z.B. Fenster oder Tür) eingebaut wird, um die darüberliegende Last abzufangen und auf die seitlichen Bauteile abzuleiten.
    Verwandte Begriffe: Fenstersturz, Türsturz, Überbrückung.
    Rollschicht
    Eine Rollschicht ist eine Reihe von Steinen, die hochkant (gerollt) vermauert werden. Sie wird oft als oberer Abschluss einer Mauer oder als Fensterbank verwendet.
    Verwandte Begriffe: Mauerkrone, Fensterbank, Ziegelrollschicht.
    VOB/C
    Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: DIN 18330, ATV, Baunormen.
    Leistungsverzeichnis
    Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält Beschreibungen der Leistungen, Mengen und Einheitspreise.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Kostenvoranschlag.
    Übermessung
    Übermessung bedeutet, dass bestimmte Flächen oder Elemente bei der Abrechnung nicht abgezogen werden, obwohl sie tatsächlich vorhanden sind. Dies betrifft häufig Öffnungen unter einer bestimmten Größe.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Aufmaß, Flächenberechnung.
    Einheitspreis
    Der Einheitspreis ist der Preis pro Mengeneinheit einer bestimmten Bauleistung (z.B. pro Quadratmeter Mauerwerk). Er wird im Leistungsverzeichnis festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Preis pro Einheit, Kosten, Vergütung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Übermessung bei Verblendmauerwerk?
      Übermessung bedeutet, dass Öffnungen unter einer bestimmten Größe (in der Regel 2,5 m²) bei der Abrechnung der Mauerwerksfläche nicht abgezogen werden. Die Fläche der Öffnung wird also mitberechnet.
    2. Sind Sturz und Rollschicht immer gesondert abzurechnen?
      Nein, die separate Abrechnung von Sturz und Rollschicht hängt von den Vereinbarungen im Bauvertrag und dem Leistungsverzeichnis ab. Wenn diese Elemente als separate Positionen aufgeführt sind, können sie gesondert abgerechnet werden.
    3. Wo finde ich Regelungen zur Abrechnung von Mauerwerk?
      Die Abrechnung von Mauerwerk ist in der VOB/C (DIN 18330 – Mauerarbeiten) geregelt. Diese Norm beschreibt die Ausführung und Abrechnung von Mauerarbeiten.
    4. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält Beschreibungen der Leistungen, Mengen und Einheitspreise.
    5. Was tun, wenn Unklarheiten bei der Abrechnung bestehen?
      Bei Unklarheiten sollten Sie zunächst den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis prüfen. Wenn die Unklarheiten weiterhin bestehen, empfiehlt es sich, einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.
    6. Welche Rolle spielt die VOB bei der Abrechnung?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauleistungen. Sie dient als Grundlage für die Vertragsgestaltung und Abrechnung von Bauprojekten.
    7. Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
      VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B die Ausführung von Bauleistungen und VOB/C die technischen Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Gewerke (z.B. Mauerarbeiten in DIN 18330).

    Verwandte Themen

    • Abrechnung von Mauerarbeiten nach VOB
      Grundlagen der Abrechnung von Mauerwerksleistungen gemäß VOB/C.
    • Übermessung von Öffnungen im Mauerwerk
      Regelungen zur Übermessung von Fenster- und Türöffnungen.
    • Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Mauerarbeiten
      Tipps zur Erstellung detaillierter Leistungsverzeichnisse.
    • Bauvertrag und VOB
      Die Bedeutung der VOB für Bauverträge.
    • Bausachverständiger bei Abrechnungsfragen
      Wann ein Bausachverständiger bei Abrechnungsstreitigkeiten helfen kann.
  2. Abrechnung Verblendmauerwerk: VOB-Regelung für Stürze

    Foto von Lieselotte Tussing

    ich würde sagen ja,
    (bin aber kein Abrechnungsfachmann)
    Quelle: VOBAbk. im Bild/15. Auflage, 5.1.11: Stürze, Überwölbungen und Entlastungsbögen werden gesondert gemessen, auch wenn die Öffnung oder Nische abgezogen wird.
    Dieser Passus bezieht sich allerdings nicht speziell auf das Verblendmauerwerk, sondern auf das Hintermauerwerk. Da ich aber sonst nichts im Kopf oder gefunden habe, gehe ich davon aus, dass es das ist.
  3. Verblendmauerwerk: Stürze/Sohlbänke als besondere Leistung!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Knackpunkt: besondere Leistungen
    Sohlbänke und Stürze sind nach DINAbk. 18330 (VOBAbk./C) keine Nebenleistungen, sondern besondere Leistungen. Deshalb: gesondert auszuschreiben und zu berechnen.
  4. Abrechnung: Sind Stürze auch bei Hintermauerwerk besonders?

    Hintermauerwerk
    Sind Stürze auch bei Hintermauerwerk besondere Leistungen?
    • Name:
    • Enrico
  5. Verblendmauerwerk: Sturz-Abrechnung gilt für jedes Mauerwerk

    Foto von

    gilt für jedes Mauerwerk
    Stürze sind sog. "besondere Leistungen".
  6. Danke

    Danke für die Antworten!
    • Name:
    • Enrico
  7. Abrechnung Hintermauerwerk: Fensteröffnungen ohne Sturz korrekt?

    Abrechnung Hintermauerwerk
    In unserem zweischaligen Mauerwerk sollen innenliegende Rollladenkästen eingebaut werden. Diese werden vom Rollladenbauer eingesetzt. Der Maurer hat die Fensteröffnungen im Hintermauerwerk demnach größer gelassen. Alle Fensteröffnungen (Hintermauer) sind bis zur Geschossdecke offen. Somit haben die Fenster alle keinen Mauersturz.
    Nun rechnet der Mauerer aber die Fensteröffnung und die Rollladenkastenöffnung getrennt. Somit ergeben sich viele Öffnungen im Hintermauerwerk, die größer als 2,5 m² sind, die aber als zwei keinere getrennte Öffnungen betrachtet und abgerechnet werden.
    Ist dies nach VOBAbk. so korrekt?
    R. Derdau
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht korrekt abrechnen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Stürzen und Rollschichten bei Verblendmauerwerk, insbesondere bei Öffnungen unter 2,5 m². Laut VOB/C werden Öffnungen unter dieser Größe zwar übermessen, die Frage ist jedoch, ob Stürze und Rollschichten zusätzlich als besondere Leistungen abgerechnet werden dürfen. Die Expertenmeinungen deuten darauf hin, dass Stürze und Sohlbänke nach DINAbk. 18330 (VOBAbk./C) als besondere Leistungen gelten und somit gesondert ausgeschrieben und berechnet werden können. Dies gilt wohl auch für Hintermauerwerk. Bei innenliegenden Rollladenkästen im zweischaligen Mauerwerk ist die Abrechnung der Fensteröffnungen ohne Sturz ebenfalls ein Thema.

    ✅ Empfehlung: Laut Abrechnung Verblendmauerwerk: VOB-Regelung für Stürze bezieht sich ein Passus in der VOB im Bild auf die gesonderte Messung von Stürzen, auch wenn die Öffnung abgezogen wird. Es wird empfohlen, dies als Anhaltspunkt zu nehmen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Verblendmauerwerk: Stürze/Sohlbänke als besondere Leistung! wird betont, dass Sohlbänke und Stürze nach DIN 18330 (VOB/C) keine Nebenleistungen sind, sondern besondere Leistungen. Daher müssen sie gesondert ausgeschrieben und berechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Maurer ab, wie Stürze und Rollschichten abgerechnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie, dass die VOB/C und die DIN 18330 hier klare Regelungen vorgeben, die jedoch interpretationsbedürftig sein können. Prüfen Sie die Abrechnungspositionen genau und vergleichen Sie diese mit den ausgeschriebenen Leistungen. Beachten Sie den Beitrag Abrechnung Hintermauerwerk: Fensteröffnungen ohne Sturz korrekt? für eine ähnliche Problematik.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Verblendmauerwerk, Abrechnung, VOB, Sturz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Verblendmauerwerk Preise: LV-Ausschreibung verstehen, Kalkulation, Zulagen & Marktpreise?
  2. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Flächenberechnung beim Klinkern: Wandfläche korrekt ermitteln & Abrechnung prüfen?
  3. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Anschlagsteine bei Fensterberechnung: Zulässig? Kosten & Abrechnung prüfen
  4. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Fensteröffnung richtig ausmessen: VOB-Regeln, Rollladenkasten & Hintermauerwerk erklärt
  5. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Stoßfugenlüfter Abrechnung Verblendmauerwerk: Separate Leistung nach VOB/C?
  6. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 11176: Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht bei Öffnungen unter 2,5 m²?
  7. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Verblendmauerwerk Aufmaßregeln: Öffnungen korrekt berechnen – VOB-konform?
  8. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Verblender verfugen: Fensterflächen, Stürze & Rauten – korrekte Abrechnung? Zulagen prüfen!
  9. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Verblendmauerwerk berechnen: Fenster & Türen abziehen? Kosten für Leibungen?
  10. BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Vormauerschale: Gehört Verblendmauerwerk zum Rohbau? Definition, Abgrenzung & VOB-Relevanz

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Verblendmauerwerk, Abrechnung, VOB, Sturz" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Verblendmauerwerk, Abrechnung, VOB, Sturz" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht bei Öffnungen unter 2,5 m²?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Verblendmauerwerk: Abrechnung Sturz/Rollschicht
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Verblendmauerwerk, Abrechnung, VOB/C, Sturz, Rollschicht, Öffnungen, Übermessung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼