Schornsteinberechnung: Wer ist zuständig? Kosten, Ablauf & benötigte Daten?
In diesem Forum sind Sie: Nutzung alternativer Energieformen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 07.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Zuständigkeit für die Schornsteinberechnung bei einem geplanten Holzvergaserkessel. Hersteller sollten ihre Aussagen zur Eignung des Schornsteins belegen können. Oftmals scheuen sich Hersteller oder Schornsteinfeger vor der Berechnung. Es wird empfohlen, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen oder einen Händler zu suchen, der Unterstützung bietet.
Schornsteinberechnung: Wer ist zuständig? Kosten, Ablauf & benötigte Daten?
ich will mein Problem mal in Stichworten schildern:
Ich möchte zukünftig (zusätzlich) mit Stückholz heizen. Angepeilt ist ein Holzvergaserkessel. Schornstein ist leider nur ein 130 er, runder Zug mit 8,4 m Höhe (Boden Aufstellungsort bis Kopf).
Nach direkter Rücksprache mit Firma Solarbayer würde eine 16 kW-Variante mit zusätzlichem Saugzuggebläse funktionieren und wäre an dem Zug normal zu betreiben.
Der Schornsteinfegermeister sagt er rechnet das nicht, wenn ich ihm aber den rechnerischen Nachweis des Herstellers bringe ist es ok. Der Händler bei dem ich den Solarbayer kaufen würde sagt er und der Herstellen können/wollen nicht rechnen, das macht aber gern der Schornsteinfeger ...
Ihr ahnt sicher meine Frage ... und nun? 🙂
Wessen Aufgabe ist das die Berechnung zu machen? Oder habe ich das Glück, dass keiner Lust dazu hat und ich irgend jemand dritten beauftragen muss?
Danke und Gruß
Danny
-
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Sicherheitshinweise: Schornsteinberechnung: Wer macht's?
🔴 Gefahr: Ein falsch dimensionierter Schornstein kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftung führen.
KI-Analyse (GoogleAI): Schornsteinberechnung: Wer macht's?
Ich verstehe, dass Sie einen Holzvergaserkessel an einen bestehenden Schornstein anschließen möchten und sich fragen, wer die Schornsteinberechnung durchführt. Grundsätzlich ist die korrekte Dimensionierung des Schornsteins entscheidend für einen sicheren und effizienten Betrieb der Feuerstätte.
Die Berechnung des Schornsteins kann von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden:
- Schornsteinfeger: Ihr Schornsteinfeger ist ein wichtiger Ansprechpartner und kann die Berechnung durchführen oder zumindest überprüfen.
- Heizungsbauer: Viele Heizungsbauer bieten die Schornsteinberechnung als Teil ihrer Dienstleistung an, insbesondere wenn sie den Holzvergaserkessel installieren.
- Hersteller des Holzvergaserkessels: Einige Hersteller bieten Berechnungen oder zumindest Richtwerte für die benötigte Schornsteindimensionierung an.
Wichtig ist, dass die Berechnung nach den geltenden Normen (z.B. DINAbk. EN 13384) erfolgt und die spezifischen Anforderungen des Holzvergaserkessels berücksichtigt werden. Ein zu kleiner Schornsteinquerschnitt kann zu Problemen wie unvollständiger Verbrennung, Rauchgasrückstau und erhöhter Brandgefahr führen. 🔴
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Schornsteinfeger und dem Heizungsbauer, wer die Schornsteinberechnung übernimmt und lassen Sie sich die Ergebnisse schriftlich bestätigen.
KI-Analyse (DeepSeek): Schornsteinberechnung: Wer macht's?
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konstellation bei der Nachrüstung einer Holzheizung, bei der die Zuständigkeit für die Schornsteinberechnung zwischen Schornsteinfeger, Hersteller und Händler unklar ist. Der Nutzer plant die Installation eines 16 kW Holzvergaserkessels von Solarbayer an einem bestehenden 130er Schornstein mit 8,4 m Höhe. Der Schornsteinfeger verweigert die Berechnung, verlangt aber einen rechnerischen Nachweis, während Hersteller und Händler diese Aufgabe ebenfalls ablehnen.
🔴 Gefahr: Die ungeklärte Zuständigkeit birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ein Holzvergaserkessel erzeugt sehr heiße Abgase, die bei unzureichender Schornsteinbemessung zu gefährlichem Schornsteinbrand, Abgasrückstau oder Kohlenmonoxidaustritt führen können. Die Aussage des Herstellers, dass ein Saugzuggebläse die Probleme lösen würde, ist kritisch zu hinterfragen, da dies die thermische Belastung des Schornsteins nicht reduziert.
➕ Ergänzung: Die Berechnung der Schornsteinabmessungen ist nach DIN EN 13384-1 und der Feuerungsverordnung (FeuVO) zwingend erforderlich. Der Schornsteinfeger ist nach § 14 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für die Abnahme der Anlage zuständig, nicht jedoch für die Planungsberechnung. Diese muss der Betreiber oder sein Planer vorlegen. Der Hersteller Solarbayer sollte technische Daten wie Abgastemperatur, -menge und -druck liefern, die für die Berechnung notwendig sind.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Schornsteinfeger die Berechnung durchführen müsse, ist falsch. Der Schornsteinfeger prüft lediglich die vorgelegten Unterlagen auf Plausibilität und erteilt die Betriebserlaubnis. Die Verantwortung für die korrekte Dimensionierung liegt beim Anlagenbetreiber oder dem von ihm beauftragten Fachplaner.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Schornsteinfegermeisters ist korrekt: Er rechnet nicht selbst, akzeptiert aber einen fachlich korrekten Nachweis. Dies ist branchenüblich und entspricht der Rechtslage.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Schornsteinfeger oder einen Energieberater mit der Berechnung nach DIN EN 13384-1. Lassen Sie sich vom Hersteller Solarbayer die vollständigen technischen Daten des Kessels (Abgastemperatur, -massenstrom, -druck) schriftlich geben. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der vorhandene 130er Schornstein überhaupt für den Betrieb eines Holzvergaserkessels geeignet ist, da oft ein größerer Querschnitt (150-180 mm) erforderlich ist. Planen Sie gegebenenfalls eine Sanierung des Schornsteins (z.B. Edelstahlrohr) ein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
KI-Analyse (Qwen): Schornsteinberechnung: Wer macht's?
Der Sachverhalt beschreibt eine geplante Umrüstung auf einen Holzvergaserkessel mit bestehendem Schornstein (130 mm, 8,4 m Höhe), bei der Unsicherheit über die Zuständigkeit für die erforderliche Schornsteinberechnung besteht. Diese Berechnung ist zwingend notwendig, um die sichere Abfuhr der Verbrennungsgase gemäß 1. BImSchV, DIN 18896 und VDIAbk. 2035 sicherzustellen.
🔴 Gefahr: Ein nicht berechneter oder falsch dimensionierter Schornstein birgt erhebliche Risiken: unvollständige Verbrennung, Kohlenmonoxidbildung, Rückstau von Rauchgasen ins Gebäude, Schornsteinbrand oder Kondensatbildung mit Korrosion und Schäden an Anlage und Mauerwerk.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, der Hersteller oder Händler 'könne/wolle nicht rechnen', ist fachlich unzutreffend: Der Hersteller ist verpflichtet, die Anschlussbedingungen (z. B. Mindestzug, Abgastemperatur, Druckverlust) vorzugeben – diese bilden die Grundlage für die Schornsteinberechnung, die jedoch nicht vom Hersteller, sondern von einer befugten Stelle durchgeführt werden muss.
➕ Ergänzung: Zuständig für die rechnerische Nachweisführung ist grundsätzlich ein nach DIN 18896 bzw. TRD 601 anerkannter Schornsteinfegermeister oder ein zertifizierter Feuerstätten- und Schornsteinfachbetrieb – nicht der Händler, nicht der Hersteller, und nicht der Anlagenbetreiber selbst.
✅ Zustimmung: Der Schornsteinfegermeister handelt korrekt, wenn er die Berechnung nicht eigenständig durchführt, aber den Nachweis akzeptiert – denn er ist gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz für die Abnahme und Überwachung zuständig, nicht primär für die Planung.
🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Saugzuggebläse 'mache alles gut', ist irreführend: Ein Gebläse verändert die Druckverhältnisse, erhöht aber das Risiko von Undichtigkeiten, Überhitzung und Fehlfunktionen – es ersetzt keinen rechnerischen Nachweis der natürlichen Zugverhältnisse und der gesamten Anlagensicherheit.
➕ Ergänzung: Erforderliche Daten für die Berechnung umfassen neben Schornsteinmaßen und -höhe auch Brennwert, Abgastemperatur, Abgasvolumenstrom, Lage der Feuerstätte, Umgebungsbedingungen (Gebäudehöhe, Windlastzone) sowie die genaue Bauart des Kessels – diese müssen vollständig und herstellerspezifisch vorliegen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfachbetrieb oder einen anerkannten Schornsteinfegermeister mit der rechnerischen Schornsteinabnahme nach DIN 18896 – eine Inbetriebnahme ohne diesen Nachweis ist rechtswidrig, versicherungsrechtlich riskant und stellt eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornsteinzug
- Der Schornsteinzug ist die treibende Kraft, die die Abgase durch den Schornstein nach außen befördert. Er entsteht durch den Temperaturunterschied zwischen den heißen Abgasen im Schornstein und der kühleren Umgebungsluft. Ein ausreichender Schornsteinzug ist wichtig für eine effiziente Verbrennung und die Vermeidung von Rauchgasrückstau.
Verwandte Begriffe: Abgas, Verbrennung, Unterdruck. - Holzvergaserkessel
- Ein Holzvergaserkessel ist eine Heizungsanlage, die Holz in einem zweistufigen Verfahren verbrennt. Zuerst wird das Holz unter Sauerstoffmangel vergast, wobei Holzgas entsteht. Dieses Holzgas wird anschließend in einer zweiten Stufe mit Sauerstoff verbrannt. Holzvergaserkessel sind effizienter und emissionsärmer als herkömmliche Holzheizungen.
Verwandte Begriffe: Biomasseheizung, Stückholzheizung, Verbrennung. - Schornsteinquerschnitt
- Der Schornsteinquerschnitt ist die Fläche des Schornsteinrohrs. Er muss ausreichend groß sein, um die Abgase der Feuerstätte sicher abzuführen. Ein zu kleiner Schornsteinquerschnitt kann zu Problemen wie Rauchgasrückstau und unvollständiger Verbrennung führen.
Verwandte Begriffe: Durchmesser, Abgasanlage, Dimensionierung. - DIN EN 13384
- DIN EN 13384 ist eine europäische Norm, die die Berechnung von Abgasanlagen (Schornsteinen) regelt. Sie legt die Verfahren zur Bestimmung des Schornsteinzugs und des Schornsteinquerschnitts fest.
Verwandte Begriffe: Norm, Abgasanlage, Berechnung. - Feuerungsverordnung
- Die Feuerungsverordnung (FeuVO) ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und deren Betrieb regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Abnahme von Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger.
Verwandte Begriffe: Brandschutz, Schornsteinfeger, Abnahme. - Saugzuggebläse
- Ein Saugzuggebläse ist ein Ventilator, der in Abgasanlagen eingesetzt wird, um den Schornsteinzug zu unterstützen oder zu ersetzen. Es wird verwendet, wenn der natürliche Zug des Schornsteins nicht ausreichend ist, um die Abgase sicher abzuführen.
Verwandte Begriffe: Ventilator, Abgas, Schornstein. - Abgastemperatur
- Die Abgastemperatur ist die Temperatur der Abgase, die aus der Feuerstätte austreten. Sie ist ein wichtiger Parameter für die Schornsteinberechnung, da sie den Schornsteinzug beeinflusst.
Verwandte Begriffe: Verbrennung, Wärme, Emission.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Warum ist die Schornsteinberechnung wichtig?
Die Schornsteinberechnung stellt sicher, dass der Schornsteinquerschnitt ausreichend ist, um die Abgase des Holzvergaserkessels sicher abzuführen. Ein korrekt dimensionierter Schornstein gewährleistet eine effiziente Verbrennung und minimiert das Risiko von Rauchgasrückstau und Kohlenmonoxid-Vergiftung. - Welche Daten werden für die Schornsteinberechnung benötigt?
Für die Schornsteinberechnung werden unter anderem folgende Daten benötigt: Art und Leistung der Feuerstätte (Holzvergaserkessel), Höhe und Querschnitt des Schornsteins, Art des Brennstoffs (Stückholz), Abgastemperatur und Förderdruck des Kessels. - Was passiert, wenn der Schornstein zu klein ist?
Ein zu kleiner Schornsteinquerschnitt kann zu unvollständiger Verbrennung, Rauchgasrückstau, erhöhter Brandgefahr und Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. In diesem Fall muss der Schornstein saniert oder ein neuer Schornstein installiert werden. - Kann ich die Schornsteinberechnung selbst durchführen?
Die Schornsteinberechnung ist komplex und erfordert Fachkenntnisse. Ich empfehle, die Berechnung von einem Fachmann (Schornsteinfeger, Heizungsbauer) durchführen zu lassen. - Welche Normen sind bei der Schornsteinberechnung zu beachten?
Bei der Schornsteinberechnung sind unter anderem die DIN EN 13384 (Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren) und die Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. - Was kostet eine Schornsteinberechnung?
Die Kosten für eine Schornsteinberechnung variieren je nach Aufwand und Anbieter. Ich empfehle, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen zu vergleichen. - Muss der Schornstein nach der Berechnung vom Schornsteinfeger abgenommen werden?
Ja, der Schornstein muss nach der Installation oder Sanierung vom Schornsteinfeger abgenommen werden, um sicherzustellen, dass er den geltenden Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann. - Was ist ein Saugzuggebläse?
Ein Saugzuggebläse unterstützt den natürlichen Zug des Schornsteins, indem es die Abgase absaugt und in den Schornstein befördert. Dies kann erforderlich sein, wenn der natürliche Zug des Schornsteins nicht ausreichend ist.
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Grenzwerte für Abgasemissionen und deren Einhaltung.
-
Hersteller-Aussage: Schornsteinberechnung-Pflicht!
Ich sage es mal so ...
Wenn ein Verkäufer/Hersteller sagt - Das geht - dann sollte er diese Behauptung auch belegen können.
Kann er das nicht (weil er statt zu rechnen den Daumen in den Wind gehalten hat), würde mir das zu denken geben.
Ein Schornsteinfeger hat dann die Berechnung ggf. zu prüfen. -
Schornsteinberechnung: Hersteller in der Pflicht!
Nichts für ungut ...
Nichts für ungut das ist aber kein untypischer Fall. Untypisch ist hier höchstens, dass der Hersteller nicht rechnen will. Und der Schornsteinfeger kann es vermutlich nicht. Oder besser: er will es nicht.
Dieses Spielchen mit den Halbgöttern in Schwarz, oh es hängt mir so zum Hals raus ...
Dreh den Spieß um: sag dem Hersteller, Du kaufst, wenn ... oder noch besser: Zahlungsvereinbarung: zahlbar nach Abnahme durch den Schornsteinfeger. -
Schornsteinberechnung: Händler- vs. Hersteller-Auskunft
Dass der Hersteller nicht rechnen mag, hat mir ...
Dass der Hersteller nicht rechnen mag, hat mir der Händler "mitbeantwortet", an den habe ich mich damit natürlich zuerst gewandt, da ich gedacht habe das kein Hersteller für irgend nen "anonymen" Anruf etwas rechnet.
Dann werde ich wohl nochmal beim Hersteller anrufen und freundlich fragen und ansonsten muss ich wohl oder übel nen Händler suchen der netter ist ... da hat man mal wen ein paar Orte weiter und kann am Ende dooch wieder hundert km fahren ... : ( -
Empfehlung: KESA Aladin für Schornsteinberechnung
Versuchen Sie mal
Aladin von -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zuständigkeit für die Schornsteinberechnung bei einem geplanten Holzvergaserkessel. Hersteller sollten ihre Aussagen zur Eignung des Schornsteins belegen können. Oftmals scheuen sich Hersteller oder Schornsteinfeger vor der Berechnung. Es wird empfohlen, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen oder einen Händler zu suchen, der Unterstützung bietet.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Hersteller-Aussage: Schornsteinberechnung-Pflicht! sollte der Hersteller die Eignung des Schornsteins für den Holzvergaserkessel nachweisen können, andernfalls ist Vorsicht geboten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: KESA Aladin für Schornsteinberechnung empfiehlt die Software Aladin von KESA für die Schornsteinberechnung.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie den Hersteller in die Pflicht, die Schornsteinberechnung durchzuführen oder suchen Sie einen Händler, der Sie dabei unterstützt. Nutzen Sie gegebenenfalls die empfohlene Software Aladin zur Dimensionierung des Schornsteins. Klären Sie die Zuständigkeit für die Schornsteinberechnung im Vorfeld, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Die korrekte Dimensionierung des Schornsteins ist entscheidend für den sicheren und effizienten Betrieb des Holzvergaserkessels.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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