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Teilkäufer - Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer

Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit

Pyramiden von Gizeh Agypten: Die Pyramiden sind die ältesten noch erhaltenen und höchsten Bauwerke der Welt. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Pyramiden von Gizeh Agypten: Die Pyramiden sind die ältesten noch erhaltenen und höchsten Bauwerke der Welt. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt: Teilkäufer

Ein Teilkäufer ist eine Partei, die einen Anteil an einer Immobilie im Rahmen eines Teilverkaufs erwirbt. Der Teilkäufer ermöglicht den Eigentümern, einen Teil ihres Wohneigentums zu verkaufen, behält jedoch die bisherigen Eigentümer im Rahmen eines Nießbrauchrechts in der Immobilie.

Synonyme für "Teilkäufer": Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer

Weitere Synonyme und Erklärungen von "Teilkäufer" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex