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Eigentumswohnung - Wohnungseigentum, Eigentumswohnanlage, Wohnung in Eigenbesitz, Eigentumsappartement, Etagenwohnung, Eigentumsfläche, Condominium, Eigenheimwohnung, Privatwohnung, Wohnungseigentumseinheit

Eigentumswohnung - Wohnungseigentum, Eigentumswohnanlage, Wohnung in Eigenbesitz...

Eigentumswohnung
Bild: Lotus Design N Print / Unsplash

Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt. Eigentumswohnungen bieten den Eigentümern bestimmte Rechte und Freiheiten, während sie gleichzeitig Teil eines größeren Wohnkomplexes oder Gebäudes sind. Der Besitz einer Eigentumswohnung umfasst nicht nur die Wohneinheit selbst, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser, Aufzüge oder Grünflächen. Eigentümer zahlen in der Regel monatliche Gebühren für die Instandhaltung dieser gemeinschaftlichen Bereiche. Eigentumswohnungen können als Kapitalanlage dienen und bieten oft steuerliche Vorteile. Die Verwaltung wird meist durch eine Eigentümergemeinschaft geregelt, die Entscheidungen über Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen trifft. Der Kauf einer Eigentumswohnung erfordert oft eine sorgfältige Prüfung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung und der finanziellen Verpflichtungen. In vielen Städten sind Eigentumswohnungen eine beliebte Alternative zum Einfamilienhaus, da sie oft zentraler gelegen und pflegeleichter sind.

Synonyme für "Eigentumswohnung": Wohnungseigentum, Eigentumswohnanlage, Wohnung in Eigenbesitz, Eigentumsappartement, Etagenwohnung, Eigentumsfläche, Condominium, Eigenheimwohnung, Privatwohnung, Wohnungseigentumseinheit

Bedeutungsunterschiede:

  • Eine Eigentumswohnung ist eine einzelne Wohnung in einem größeren Gebäude, die sich im Eigentum einer Person befindet.
  • Wohnungseigentum beschreibt das Konzept des Besitzes einer Wohnung, im Gegensatz zu Mietwohnungen.
  • Eine Eigentumwohnanlage oder Eigentumswohnanlage ist eine Gemeinschaft von Eigentumswohnungen, die gemeinsame Bereiche und Einrichtungen teilen.
  • Wohnung in Eigenbesitz und Eigentumsappartement sind alternative Begriffe, die ebenfalls den individuellen Besitz einer Wohnung betonen.

Fachgebiete: Immobilienwirtschaft, Wohnungsbau, Eigentumsrecht, Vermögensverwaltung, Stadtplanung, Finanzierung.

Situationen: Immobilienkauf, Altersvorsorge, Vermietung, Eigentümerversammlungen, Renovierung, Wertanlage.

Kontexte:

  • In der Immobilienwirtschaft werden Eigentumswohnungen als attraktive Anlageform gehandelt.
  • Das Eigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in Mehrparteienhäusern.
  • Stadtplaner berücksichtigen bei der Entwicklung neuer Wohngebiete die Nachfrage nach Eigentumswohnungen.
  • In der Finanzberatung wird der Erwerb von Wohnungseigentum oft als Baustein der Altersvorsorge empfohlen.

Beispielsätze:

  • Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen eine langfristige Investition in die Zukunft.
  • Das Wohnungseigentum bringt sowohl Rechte als auch Pflichten in der Eigentümergemeinschaft mit sich.
  • In der Eigentumswohnanlage teilten sich die Besitzer die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung.
  • Eine Wohnung in Eigenbesitz kann im Alter finanzielle Sicherheit bieten.
  • Das moderne Eigentumsappartement bot einen atemberaubenden Blick über die Stadt.

Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Eigentumswohnung" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex

Beispielbild:

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt
Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt
Bild: Lotus Design N Print / Unsplash