Bauträger-Insolvenz: Risse im Innenputz – Wer haftet für Schäden & Gewährleistung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Bei Bauträger-Insolvenz ist die Klärung der Gewährleistungsansprüche bei Rissen im Innenputz entscheidend. Die Abtretung von Rechten gegen die Gewerke an den Bauherren kann ein wichtiger Faktor sein. Kulanz der Handwerker ist in solchen Situationen oft schwierig, da auch sie finanzielle Risiken tragen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauträger-Insolvenz: Risse im Innenputz – Wer haftet für Schäden & Gewährleistung?

Hallo
Wir haben im März 2000 einen Neubau fertiggestellt und unser Bauträger ist ca. 1/2 Jahr später in Konkurs gegangen.
Nach ca. 1 Jahr ergaben sich Risse im Innenputz und ein ca. 3 m² große Deckenfläche des Innenputzes ist heruntergekommen.
Wir haben bei der Putz-Firma reklamiert und die lehnte eine Nachbesserung ab mit der Begründung, der Bauträger wäre zuständig und wir sollten unsere Ansprüche dort geltend machen.
Meine Frage: Hat der Handwerker trotzdem eine Gewährleistungspflicht? Sollten wir zum Rechtsanwalt gehen?
Sind die Risse im Innenputz besorgniserregend oder deuten auf weiterführende Probleme (Spannungen im Mauerwerk etc.) hin? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Claus Golling
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  • Claus Golling
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Sperrung der betroffenen Raumzone – herabfallender Putz (3 m²) stellt akute Verletzungsgefahr dar.

    🔴 KRITISCH: Statische Prüfung durch zertifizierten Bausachverständigen oder Statiker erforderlich – Risse können auf Setzungen, Tragwerksprobleme oder strukturelle Überlastung hinweisen.

    ⚠️ WICHTIG: Keine eigenständige Sanierung oder Reparatur vor Klärung der Ursache – Manipulation könnte Beweise zerstören und Haftungsansprüche gefährden.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation aller Schäden (Fotos, Videos, Zeitstempel), aller Kommunikation mit Putzfirma, Architekten und ggf. ehemaligem Bauträger.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nach der Insolvenz Ihres Bauträgers Probleme mit Rissen im Innenputz und herabfallendem Putz haben. Das ist ärgerlich, da Gewährleistungsansprüche oft schwer durchzusetzen sind, wenn der Bauträger nicht mehr existiert.

    Grundsätzlich gilt: Sie haben Gewährleistungsansprüche für Mängel am Bau. Diese richten sich primär gegen den Bauträger. Durch die Insolvenz ist es jedoch schwierig, diese Ansprüche durchzusetzen. Prüfen Sie, ob eine Bauleistungsversicherung oder eine andere Versicherung des Bauträgers besteht, die für solche Schäden aufkommen könnte.

    Handwerkerhaftung: In bestimmten Fällen können Sie auch direkt gegen den Handwerker vorgehen, insbesondere wenn dieser den Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies ist jedoch oft schwer nachzuweisen.

    🔴 Gefahr: Risse im Putz können auf tieferliegende Probleme im Mauerwerk hindeuten.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen die besten Vorgehensweisen aufzeigen. Zudem sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, um die Ursache der Risse zu ermitteln und Folgeschäden auszuschließen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall beschreibt einen Sachverhalt aus dem Jahr 2000, bei dem nach Fertigstellung eines Neubaus durch einen zwischenzeitlich insolventen Bauträger Risse im Innenputz und ein Ablösen einer Deckenfläche aufgetreten sind. Die Putzfirma verweist auf die Zuständigkeit des Bauträgers. Aus heutiger Sicht ist die rechtliche und technische Bewertung dieses Altfalls komplex, da die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 5 Jahren für Bauleistungen nach BGBAbk. längst abgelaufen sind. Eine direkte Inanspruchnahme der Putzfirma aus Gewährleistung ist daher in der Regel nicht mehr möglich.

    🔴 Gefahr: Das Herabfallen einer 3 m² großen Putzfläche stellt eine akute Sicherheitsgefahr dar, insbesondere wenn sich weitere Bereiche lösen könnten. Zudem können Risse im Putz auf tiefere Probleme wie Setzungen des Gebäudes oder Spannungen im Mauerwerk hindeuten, die eine statische Relevanz haben könnten.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage der Putzfirma, der Bauträger sei allein zuständig, ist rechtlich nicht korrekt. Grundsätzlich haften der Bauträger und die von ihm beauftragten Handwerker als Gesamtschuldner. Da der Bauträger jedoch insolvent ist, könnte eine direkte Inanspruchnahme des Handwerkers in Betracht kommen, wenn die Mängel auf dessen Werkleistung beruhen. Allerdings sind die Gewährleistungsansprüche nach § 634a BGB in der Regel nach 5 Jahren ab Abnahme verjährt, was hier der Fall ist.

    ➕ Ergänzung: Neben der Verjährung ist zu prüfen, ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde, was zu einer längeren Verjährungsfrist von 30 Jahren führen könnte. Dies ist jedoch schwer nachweisbar. Zudem könnte eine Berufung auf die Unmöglichkeit der Nacherfüllung wegen Insolvenz des Bauträgers den Handwerker nicht von seiner eigenen Haftung befreien, wenn der Mangel in seinem Verantwortungsbereich liegt. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist dringend anzuraten, um die konkreten Verjährungsfragen und mögliche Ausnahmen zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Sachverständigen für Bauschäden, um die Ursache der Risse und des Putzabfalls zu klären und eine statische Beurteilung des Gebäudes zu erhalten. Parallel dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten trotz der langen Zeit seit Fertigstellung zu prüfen. Dokumentieren Sie alle Schäden und die Kommunikation mit den beteiligten Firmen sorgfältig. Von einer eigenständigen Sanierung ist bis zur Klärung der Ursachen abzuraten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen Neubau aus dem Jahr 2000 mit nachträglich aufgetretenen Rissen im Innenputz sowie einem teilweisen Abplatzen einer 3 m² großen Deckenputzfläche – ein klarer Hinweis auf gravierende Haftungs- und Sicherheitsfragen.

    🔴 Gefahr: Ein herabfallender Putzteil stellt eine unmittelbare Verletzungsgefahr dar und deutet zudem auf schwerwiegende Ursachen hin – mögliche Ursachen sind statische Überlastung, unzureichende Haftung durch fehlerhafte Untergrundvorbereitung, falsche Putzmischung, unzureichende Trocknung oder strukturelle Setzungen im Tragwerk.

    ⚠️ Korrektur: Die Putzfirma kann sich nicht pauschal auf die Insolvenz des Bauträgers berufen: Als ausführender Unternehmer haftet sie grundsätzlich für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Leistung – die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt gemäß § 634a BGB zehn Jahre für Mängel an wesentlichen Bauteilen, doch auch für Putzarbeiten bestehen gesetzliche Gewährleistungsansprüche (mindestens zwei Jahre ab Abnahme), die nicht durch die Insolvenz Dritter entfallen.

    ➕ Ergänzung: Risse im Innenputz sind nicht per se harmlos – horizontale Risse oder Risse entlang Fugen können auf statische Probleme hinweisen, vertikale Risse oft auf Setzungen; eine fachliche Baubegutachtung ist zwingend erforderlich, um zwischen reinem Putzmangel und struktureller Gefährdung zu unterscheiden.

    ✅ Zustimmung: Der Hinweis auf die Notwendigkeit eines Rechtsanwalts ist sachgerecht – insbesondere bei insolventem Bauträger und ablehnender Handwerkerposition ist eine juristische Prüfung der Haftungsverteilung, der Verjährungsfristen (z. B. 5 Jahre für Bauverträge nach § 634a BGB) und möglicher Regressansprüche unverzichtbar.

    🔴 Gefahr: Die Tatsache, dass bereits Putzteile herabgefallen sind, signalisiert ein akutes Sicherheitsrisiko – weitere Abplatzungen sind wahrscheinlich, insbesondere bei Erschütterungen oder Temperaturwechseln; eine sofortige Sperrung der betroffenen Raumzone ist bis zur Klärung geboten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen (z. B. Mitglied im BBV oder BVS) zur statischen und bauphysikalischen Begutachtung – parallel dazu kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber der Putzfirma und ggf. weiteren Beteiligten (z. B. Architekt, Statiker) zu prüfen und durchzusetzen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren den herabfallenden Putz als akute Sicherheitsgefahr und fordern eine sofortige fachliche Begutachtung.
    • Alle drei empfehlen dringend die Beauftragung eines Bausachverständigen zur Ursachenklärung (statistisch, bauphysikalisch, ausführungstechnisch).
    • Alle drei sehen die Notwendigkeit einer juristischen Prüfung durch einen Fachanwalt für Baurecht – insbesondere wegen der Insolvenz des Bauträgers und der Frage der Handwerkerhaftung.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek geht davon aus, dass die 5-Jahres-Gewährleistungsfrist nach § 634a BGB abgelaufen ist (da Baujahr 2000), während Qwen zusätzlich auf eine mögliche 10-Jahres-Frist für wesentliche Bauteile verweist und betont, dass Putzarbeiten grundsätzlich mindestens 2 Jahre Gewährleistung unterliegen – GoogleAI nennt keine konkrete Frist, spricht aber von "schwer durchzusetzenden" Ansprüchen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen fordert explizit die sofortige Raumsperrung – dieser Aspekt fehlt bei GoogleAI und ist bei DeepSeek nur implizit in der Formulierung "akute Sicherheitsgefahr" enthalten.
    • DeepSeek erwähnt die Möglichkeit der arglistigen Verschweigung mit 30-Jahres-Verjährung – ein Punkt, den GoogleAI und Qwen nicht aufgreifen.
    • Qwen konkretisiert die Rissformen als Diagnosehinweis (horizontale = statisch, vertikale = Setzung) – eine fachliche Differenzierung, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt klar: "Die Putzfirma kann sich nicht pauschal auf die Insolvenz des Bauträgers berufen", während GoogleAI nur vorsichtig von "möglicher Handwerkerhaftung bei grober Fahrlässigkeit" spricht – Qwens Einschätzung ist die sicherere, da sie das gesetzliche Gesamtschuldnerprinzip (§ 421 BGB) stärker betont und damit das Vorsichtsprinzip erfüllt.

    👉 Empfehlung: Die strengere rechtliche und sicherheitstechnische Einschätzung von Qwen wird priorisiert: Raumsperrung, Gesamtschuldnerhaftung der Putzfirma, Klärung durch Bausachverständigen vor jeglicher Reparatur.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Sicherheitsgefahr durch herabfallenden Putz Alle drei Modelle stimmen überein: akute Verletzungsgefahr – unverzügliche Raumsperrung und fachliche Begutachtung zwingend erforderlich.
    Ursachenanalyse der Risse Einheitliche Forderung nach statischer und bauphysikalischer Prüfung durch Sachverständigen; Risse werden als mögliche Folge struktureller oder ausführungstechnischer Mängel bewertet.
    Rechtliche Haftung der Putzfirma ⚠️ Qwen und DeepSeek bestätigen grundsätzliche Haftung (Gesamtschuldnerprinzip), GoogleAI betont die Nachweisbarkeit grober Fahrlässigkeit – Konsens: Haftung besteht grundsätzlich, aber Verjährung und Beweislast sind kritisch.
    Gewährleistungsfristen ⚠️ DeepSeek betont 5-Jahres-Frist, Qwen nennt 2–10 Jahre je nach Bauteil, GoogleAI vermeidet konkrete Fristen – Konsens: Für ein Baujahr 2000 ist die reguläre Frist abgelaufen; Ausnahmen (arglistige Verschweigung, gesicherte Kenntnis) sind prüfenswert, aber schwer nachweisbar.
    Vorgehensweise bei Sanierung Einstimmige Ablehnung einer Eigeninitiative: Keine Reparatur vor Klärung der Ursache und Absicherung der Rechtsposition.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bausachverständigen zur statischen und bauphysikalischen Begutachtung, ergänzen Sie dies durch eine juristische Prüfung bei einem Fachanwalt für Baurecht – und sperren Sie bis zur Klärung die betroffene Raumzone.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Herabfallen weiterer Putzteile ohne Vorwarnung Verletzungsgefahr für Bewohner, Sachschäden an Einrichtung, Haftung bei Schäden Dritter
    🔴 Risiko Unentdeckte statische Schwäche im Tragwerk Langfristige Gefährdung der Gebäudesicherheit, mögliche Nachrüstungskosten im sechsstelligen Bereich
    🔴 Risiko Verjährung aller Ansprüche ohne zeitnahe rechtliche Konsultation Endgültiger Verlust aller finanziellen und sachlichen Durchsetzungsmöglichkeiten
    🔴 Risiko Fehlinterpretation der Rissursache durch Laien oder nicht zertifizierte Gutachter Fehlinvestition in falsche Sanierung, Verschlechterung des Schadens, Beweisverwertbarkeit im Rechtsstreit gefährdet
    🔴 Risiko Verlust von Beweismitteln durch eigenständige Reparatur oder Reinigung Unmöglichkeit, Mangelursache nachzuweisen – entscheidende Schwächung der rechtlichen Position
    ✅ Chance Nutzung der Insolvenz zur Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Fachunternehmer Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung oder gerichtlichen Haftungsausübung unabhängig vom Bauträger
    ✅ Chance Erstellung eines vollständigen Gutachtens als Grundlage für Schadensersatz oder Wertminderung Stützung von Kaufpreisminderung, Wertausgleich bei Verkauf oder Schadensersatzklage
    ✅ Chance Dokumentation als Ansatz für Versicherungsansprüche (z. B. Bauherrenhaftpflicht, Hausratversicherung) Teilweiser oder vollständiger Kostenausgleich ohne eigenes finanzielles Risiko
    ✅ Chance Langfristige Stabilisierung durch fachgerechte Sanierung (nach Ursachenklärung) Erhöhung des Gebäudewerts, Vermeidung weiterer Folgeschäden, zukünftige Verkaufsfähigkeit gesichert
    ✅ Chance Rechtliche Klarstellung als Präzedenzfall für andere Betroffene des insolventen Bauträgers Stärkung kollektiver Ansprüche, gemeinsame Rechtsdurchsetzung, Verteilung von Kosten und Risiko

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherung: Sperren Sie den betroffenen Raum vollständig ab – markieren Sie den Gefahrenbereich, verbieten Sie den Zugang, und installieren Sie ggf. Sicherheitszonen (z. B. Absperrband mit Warnhinweis).
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 48 Stunden einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. Mitglied im BBV oder BVS) zur statischen und bauphysikalischen Begutachtung – vereinbaren Sie ausdrücklich die Prüfung auf Tragwerksrelevanz und Setzungsursachen.
    3. Rechtsberatung einholen: Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Baurecht – bringen Sie sämtliche Dokumente mit (Abnahmeprotokoll, Verträge, Fotos, Korrespondenz) und klären Sie die Möglichkeiten einer direkten Inanspruchnahme der Putzfirma und ggf. des Architekten.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie chronologisch alle relevanten Dokumente: Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, Zahlungsbelege, Fotos/Videos der Schäden mit Zeitstempel, alle E-Mails oder Briefe mit der Putzfirma, ggf. Insolvenzbeschluss des Bauträgers.
    5. Keine Reparatur vor Klärung: Verzichten Sie auf eigenständige Reparaturversuche, Putzabtragung oder Untergrundbehandlung – dies könnte als Beweisvernichtung gewertet werden und Ihre Ansprüche entgültig zunichtemachen.
    6. Versicherungsprüfung: Kontaktieren Sie Ihre Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung – fragen Sie nach einer möglichen Deckung für Gutachterkosten, Notmaßnahmen oder Schäden durch herabfallenden Putz.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Im Insolvenzverfahren werden die Vermögenswerte des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Verwandte Begriffe: Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverwalter.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer. Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Baumängel können zu Schäden und Wertminderungen führen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Fehler, Bauschaden.
    Innenputz
    Innenputz ist eine Schicht aus Mörtel oder Gips, die auf die Innenwände eines Gebäudes aufgetragen wird. Innenputz dient dazu, die Wände zu glätten, zu schützen und zu gestalten. Verwandte Begriffe: Außenputz, Mauerwerk, Verputzen.
    Mauerwerk
    Mauerwerk ist eine Konstruktion aus Steinen, Ziegeln oder Betonblöcken, die durch Mörtel verbunden sind. Mauerwerk bildet die tragende Struktur eines Gebäudes. Verwandte Begriffe: Wand, Fundament, Rohbau.
    Rechtsanspruch
    Ein Rechtsanspruch ist das Recht einer Person, von einer anderen Person eine bestimmte Leistung zu fordern. Rechtsansprüche können sich aus Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsgrundlagen ergeben. Verwandte Begriffe: Forderung, Schuld, Recht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert mit meinen Gewährleistungsansprüchen, wenn der Bauträger insolvent ist?
      Antwort: Ihre Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich weiterhin, sind aber schwerer durchzusetzen. Sie müssen Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenzmasse deckt jedoch oft nicht alle Forderungen ab.
    2. Frage: Kann ich den Handwerker direkt für die Putzschäden haftbar machen?
      Antwort: In Ausnahmefällen ja, wenn der Handwerker den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies ist jedoch schwer nachzuweisen. Eine direkte Haftung des Handwerkers ist eher selten.
    3. Frage: Welche Unterlagen benötige ich, um meine Ansprüche geltend zu machen?
      Antwort: Sie benötigen den Bauvertrag, Rechnungen, Mängelanzeigen, Gutachten (falls vorhanden) und alle relevanten Schriftwechsel mit dem Bauträger und den Handwerkern.
    4. Frage: Wie lange habe ich Zeit, meine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?
      Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Achten Sie darauf, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
    5. Frage: Was kostet mich die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht?
      Antwort: Die Kosten für eine anwaltliche Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Fragen Sie vorab nach den zu erwartenden Kosten.
    6. Frage: Wer trägt die Kosten für ein Gutachten zur Schadensursache?
      Antwort: Zunächst tragen Sie die Kosten für das Gutachten. Wenn sich herausstellt, dass ein Mangel vorliegt, für den der Bauträger oder ein Handwerker haftet, können Sie die Kosten als Schadenersatz geltend machen.
    7. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Antwort: Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers oder Handwerkers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Handwerkers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    8. Frage: Kann ich die Kosten für die Mängelbeseitigung von der Steuer absetzen?
      Antwort: Das hängt von den Umständen ab. Wenn die Immobilie vermietet wird, können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist dies in der Regel nicht möglich.

    Verwandte Themen

    • Bauleistungsversicherung
      Schutz vor Schäden während der Bauphase.
    • Mängelanzeige
      Formelle Mitteilung von Baumängeln an den Bauträger.
    • Selbstständiges Beweisverfahren
      Gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Baumängeln.
    • Bauvertrag
      Vertragliche Grundlage für Bauleistungen.
    • Insolvenzrecht
      Gesetzliche Regelungen für Insolvenzverfahren.
  2. Gewährleistung: Bauträger haftet für Putzrisse – Rechtsanspruch!

    Foto von Helmuth Plecker

    Eins nach dem anderen!
    1. Es ist richtig, dass Sie die Putzfirma nicht "packen" können, da Ihr Augtragnehmer (und somit Gewährleistungsgeber) für alle Mängelrügen zuständig ist. Wenn es keine Abtretung der Rechte und Pflichten gegeben hat, die zwischen Ihnen und Ihrem AN gemacht wird, ist das so. Alles weitere sollte Ihnen ein Rechtsanwalt schreiben  -  vielleicht unser Herr RA Schotten.
    2. Risse im Wandputz können verschiedene Ursachen haben, die hier ohne weitere Angaben und mitunter Fotos nicht bei Ihnen beurteilt werden können.
    3. Wenn die Putz von der Decke fällt, ist das nicht in Ordnung, da wurde wohl bei der Untergrundvorbereitung was falsch oder gar nicht gemacht.
  3. Bauträger-Insolvenz: Abtretung der Gewährleistungsrechte prüfen!

    Die Bauträgers ...
    Die Bauträgers haben hier zwar keine Lobby, sind aber manchmal gar nicht soo daneben. Genau für den beschriebenen Fall (nämlich den eigenen Konkurs) hatte meiner eine Klausel mit der Abtretung seiner Rechte gegen die Gewerke an den Bauherren in seinem Vertragsentwurf. Fast hätte ich den Passus aus Dummheit noch gekippt und selbst da hat er mich noch auf den drohenden Nachteil für mich hingewiesen. Also, nochmal im Vertrag nachlesen (wenn nicht bereits geschehen). Das Verhalten der Putzfirma mag vertraglich dicht sein, es ist jedoch sachlich unseriös und vielleicht mal einen Brief an die Innung Wert.
    • Name:
    • Markus Zapke
  4. Putzarbeiten: Kulanz vs. Zahlungssturheit bei Bauträger-Insolvenz

    Foto von

    Sachlich unseriös ist vielleicht zu hart!
    Vielleicht fehlt denen einfach nur der Hang zur Kulanz. Verstehen Sie mich nicht falsch, aber in der heutigen Zeit, wo auch andere Bauherren durch Zahlungssturheit machen Unternehmer an die Existensgrenze bringen und er vielleicht auch noch von dem Bauträger Geld zu bekommen hat, ist es nur verständlich, dass auch die putze hier zurückhaltender sind. Alles kostet nun mal Geld!
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauträger-Insolvenz: Risse im Innenputz – Gewährleistung & Haftung

    💡 Kernaussagen: Bei Bauträger-Insolvenz ist die Klärung der Gewährleistungsansprüche bei Rissen im Innenputz entscheidend. Die Abtretung von Rechten gegen die Gewerke an den Bauherren kann ein wichtiger Faktor sein. Kulanz der Handwerker ist in solchen Situationen oft schwierig, da auch sie finanzielle Risiken tragen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Gewährleistung: Bauträger haftet für Putzrisse – Rechtsanspruch! ist der Bauträger primär für Mängelrügen zuständig, sofern keine Abtretung der Rechte vorliegt. Ein Rechtsanwalt kann hier Klarheit schaffen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauträger-Insolvenz: Abtretung der Gewährleistungsrechte prüfen! betont, dass Bauträger in ihren Verträgen Klauseln zur Abtretung von Gewährleistungsrechten an Bauherren vorsehen können, was im Falle einer Insolvenz vorteilhaft sein kann.

    💰 Zusatzinfo: Es ist wichtig zu verstehen, dass Handwerker in Zeiten von Zahlungssturheit möglicherweise zurückhaltender agieren, da auch sie finanzielle Risiken tragen, wie im Beitrag Putzarbeiten: Kulanz vs. Zahlungssturheit bei Bauträger-Insolvenz erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Klauseln zur Abtretung von Gewährleistungsrechten. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber dem insolventen Bauträger und den Handwerkern zu klären. Dokumentieren Sie alle Mängel (Risse im Innenputz) mit Fotos und erstellen Sie ein detailliertes Schadensprotokoll.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger-Bilanz prüfen: Risiken erkennen, Insolvenz vermeiden? Expertenrat
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  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik nach Bauträger-Insolvenz: Wer zahlt Rechnung? Nutzungsrecht?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten Eigentumswohnung pro m²: Aktuelle Preise & Vergleich für Geschosswohnungsbau?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unterschreibt unfertige Gewerke: Was tun? Rechte, Vorgehen & Konsequenzen (BW)
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel Rohbau: Sachverständiger, Nachträge, Abnahme – Was tun bei Streit mit Bauunternehmer?

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