Grundwasserabsenkung: Wer trägt die Kosten? Gebühren, Verantwortlichkeiten & rechtliche Aspekte

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Kosten für die Grundwasserabsenkung trägt. Dabei spielen der Bauvertrag, das Leistungsverzeichnis (LV), die VOB und die Bodenbeschaffenheit eine wichtige Rolle. Es wird diskutiert, ob die Kosten vom Bauherrn, Rohbauer oder Architekten zu tragen sind. Die korrekte Auslegung des Vertrages und die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sind entscheidend.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Grundwasserabsenkung: Wer trägt die Kosten? Gebühren, Verantwortlichkeiten & rechtliche Aspekte

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wie hatten gerade Stress mit unserem Rohbauer. Kurz vorausgeschickt: Wir bauen Aufgrund von Schichtenwasser ein Haus mit oranger Wanne (übrigens ohne Stahlfaserbewehrung). Im Vertrag mit dem Rohbauer steht Folgendes: "Eine Grundwasserabsenkung ist vorzuhalten. Die Baugrube ist vom Auftragnehmer zu schützen und bis 0,5 m unter der Sohle grundwasserfrei zu halten. " Naiv wie wir sind, dachten wir, dass auf uns dann keine Kosten mehr zukommen. Nun hat der Architekt uns aber einen Antrag an die Stadtentwässerung zugeschickt, mit dem wir die Einleitung des abgepumpten Wassers beantragen sollen. Veranschlagte Kosten ca. 4000 €! Diese Kosten trägt angeblich immer der Bauherr. Stimmt das? Bekannte haben übrigens einfach so eingeleitet  -  ohne Antrag, ohne Gebühren, war aber wohl auch nicht viel.
Aber was fallen da für Strafen an, wenn das rauskommt?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
  • Name:
  • Ulrike
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation ohne vorherige wasserrechtliche Erlaubnis – Verstoß gegen § 12 WHG mit Bußgeldern bis 50.000 € und Schadensersatzrisiko.

    🔴 KRITISCH: Vor Einleitung muss stets eine chemische Analyse des abgepumpten Wassers erfolgen, um Schadstoffe aus Altlasten oder Kontaminationen auszuschließen – Bauherr haftet als Grundstückseigentümer unmittelbar.

    ⚠️ WICHTIG: Der Bauvertrag regelt ausschließlich die technische Trockenhaltung – nicht Genehmigungsverfahren, Gebühren oder Einleitungspflicht; diese sind gesondert abzuklären und schriftlich festzuhalten.

    ⚠️ WICHTIG: Kosten von ca. 4.000 € für eine Einleitungserlaubnis sind ungewöhnlich hoch – es ist eine detaillierte Aufschlüsselung durch die Stadtentwässerung einzufordern, um versteckte Behandlungs- oder Mengengebühren zu identifizieren.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, wer die Kosten für die Grundwasserabsenkung trägt, hängt stark von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Ich empfehle, den Bauvertrag genau zu prüfen.

    Wichtige Punkte:

    • Vertragliche Vereinbarungen: Was wurde im Vertrag zwischen Bauherr und Rohbauer bezüglich der Grundwasserabsenkung vereinbart?
    • Ursache der Absenkung: Ist die Grundwasserabsenkung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (z.B. unerwartet hohes Schichtenwasser) notwendig geworden?
    • Verantwortlichkeit: Wer ist für die Planung und Durchführung der Grundwasserabsenkung verantwortlich?

    Ich rate dazu, die folgenden Schritte zu unternehmen:

    • Prüfung des Bauvertrags: Lassen Sie den Bauvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen.
    • Gespräch mit dem Rohbauer: Suchen Sie das Gespräch mit dem Rohbauer, um die Kostenfrage zu klären.
    • Einholung eines Gutachtens: Bei Uneinigkeit kann ein Gutachten eines Sachverständigen Klarheit schaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kostenübernahme schriftlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Kostenverteilung und rechtlichen Pflichten bei einer Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens. Der Bauherr hat einen Vertrag mit einem Rohbauer, der die Vorhaltung einer Grundwasserabsenkung sowie die Trockenhaltung der Baugrube vorsieht. Die konkrete Gebührenpflicht für die Einleitung des geförderten Wassers in die Kanalisation ist jedoch nicht explizit im Vertrag geregelt, was zu einer typischen Konfliktsituation führt.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Architekten, dass die Kosten für die Einleitungserlaubnis und die dazugehörigen Gebühren in der Regel vom Bauherrn zu tragen sind, ist rechtlich zutreffend. Die vertragliche Pflicht des Rohbauers beschränkt sich auf die technische Durchführung der Wasserhaltung, nicht auf die öffentlich-rechtlichen Genehmigungsgebühren.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten von ca. 4000 € erscheinen für eine Einleitungserlaubnis sehr hoch. Es ist zu prüfen, ob hier zusätzliche Kosten für eine aufwändige Wasserbehandlung oder eine mengenabhängige Gebühr enthalten sind. Der Bauherr sollte eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren von der Stadtentwässerung anfordern.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass Bekannte das Wasser "einfach so" ohne Antrag eingeleitet haben, ist kein rechtlich haltbarer Maßstab. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Menge des eingeleiteten Wassers und der Dauer des Verstoßes, kann aber schnell mehrere tausend Euro betragen.

    🔴 Gefahr: Eine illegale Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation stellt einen Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die kommunale Entwässerungssatzung dar. Neben Bußgeldern drohen auch Schadensersatzforderungen für mögliche Schäden am Kanalsystem oder der Kläranlage.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte den Antrag auf Einleitungserlaubnis umgehend und korrekt bei der zuständigen Behörde stellen. Parallel dazu ist zu prüfen, ob die Kosten für die Einleitungserlaubnis vertraglich auf den Rohbauer abgewälzt werden können. Hierzu sollte der Bauvertrag von einem Fachanwalt für Bau- oder Wasserrecht geprüft werden. Von einer illegalen Einleitung ohne Genehmigung ist dringend abzuraten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Baustelle mit Schichtenwasser, bei der eine oranger Wanne ohne Stahlfaserbewehrung geplant ist und eine vertraglich vereinbarte Grundwasserabsenkung bis 0,5 m unter der Fundamentsohle erforderlich ist. Die Bauherren gehen fälschlich davon aus, dass der Rohbauer sämtliche damit verbundenen Kosten trägt – doch der Vertrag regelt lediglich die technische Verantwortung für die Trockenhaltung, nicht die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Einleitung des abgepumpten Wassers.

    🔴 Gefahr: Die unbefugte Einleitung von Grundwasser in öffentliche Entwässerungssysteme oder Gewässer stellt eine strafbare Ordnungswidrigkeit nach § 12 WHG dar und kann Bußgelder bis zu 50.000 € sowie Schadensersatzansprüche nach sich ziehen – insbesondere bei Verschmutzung oder Überlastung der Kanalisation.

    🔴 Gefahr: Schichtenwasser kann gelöste Schadstoffe (z. B. aus Altlasten, Bodenkontamination oder ehemaligen Deponien) enthalten; eine ungeprüfte Einleitung birgt erhebliche Umwelt- und Haftungsrisiken für den Bauherren als Rechtsinhaber des Grundstücks.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage "Kosten trägt immer der Bauherr" ist nicht pauschal richtig – vielmehr ergibt sich die Kostenverantwortung aus Vertrag, Baugenehmigung, örtlichen Satzungen der Stadtentwässerung und dem Wasserhaushaltsgesetz; der Rohbauer haftet nur für vertraglich vereinbarte Leistungen, nicht für behördliche Genehmigungsverfahren.

    ➕ Ergänzung: Vor der Einleitung ist stets eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Anzeige erforderlich; zudem kann eine chemische Analyse des abgepumpten Wassers notwendig sein, um Schadstoffe nachzuweisen oder auszuschließen – dies ist nicht Teil der Rohbau-Leistung.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Vertragsformulierung "Grundwasserabsenkung ist vorzuhalten" keine Kostenübernahme durch den Rohbauer impliziert, ist juristisch korrekt – Absenkung ist eine technische Maßnahme, Einleitung und Genehmigung sind gesonderte, rechtlich eigenständige Aufgaben.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Baugrund und Wasserrecht, um die hydrogeologische Situation zu bewerten, die Einleitungspflicht zu klären und die Genehmigungsunterlagen fachlich zu begleiten – verzichten Sie keinesfalls auf den Antrag bei der Stadtentwässerung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein, dass die Vertragsformulierung „Grundwasserabsenkung ist vorzuhalten“ nicht automatisch die finanzielle Verantwortung für Genehmigungsgebühren, Einleitungserlaubnis oder Wasseranalyse beim Rohbauer begründet.
    • Alle drei bestätigen: Die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Einleitung des Grundwassers liegt primär beim Bauherrn als Rechtsinhaber des Grundstücks.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont primär vertragliche Klärung als ersten Schritt, nennt aber keine konkreten Rechtsgrundlagen (WHG, Entwässerungssatzung).
    • DeepSeek und Qwen heben explizit § 12 WHG sowie kommunale Satzungsrechte hervor – GoogleAI lässt diese rechtlichen Verankerungen aus.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die Notwendigkeit einer chemischen Wasseranalyse auf Schadstoffe – weder GoogleAI noch DeepSeek erwähnen dies explizit.
    • DeepSeek betont die Unzulässigkeit von „Bekannten-Praxis“ (illegale Einleitung) als Ordnungswidrigkeit – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • Qwen und DeepSeek warnen vor Schadensersatzansprüchen bei Kanalschäden – GoogleAI fokussiert auf Streitvermeidung, nicht auf Haftungsfolgen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert allgemein: „Wer ist verantwortlich?“ – bleibt offen, ob Architekt oder Rohbauer haften könnten.
    • DeepSeek und Qwen schließen – unter Berufung auf WHG und Vertragsauslegung – eine Haftung des Architekten oder Rohbauers für Einleitungspflicht und Gebühren klar aus: Es ist eine alleinige Verantwortung des Bauherrn im öffentlich-rechtlichen Bereich.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen (klare Haftung des Bauherrn nach WHG, keine Vertragsverschiebung) wird vorrangig übernommen – Vorsichtsprinzip bei rechtlicher Haftung.
    • Die von Qwen geforderte chemische Wasseranalyse wird als zwingende Ergänzung eingeführt – keine Einleitung ohne vorherige Prüfung auf Schadstoffe.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Vertragliche Kostenübernahme durch Rohbauer❌ WiderspruchKein Konsens: GoogleAI bleibt unklar; DeepSeek & Qwen lehnen Vertragsbegründung ab – technische Absenkung ≠ Genehmigungsverantwortung.
    Rechtliche Verantwortung für Einleitung✅ KonsensVollständiger Konsens: Bauherr ist nach WHG §12 und örtlichen Satzungen ausschließlicher Verantwortlicher.
    Notwendigkeit einer Wasseranalyse⚠️ AbwägungQwen fordert zwingend Analyse; DeepSeek erwähnt Verschmutzungsrisiko, GoogleAI nicht – Konsens: Hochriskant ohne Prüfung → als Pflicht eingestuft.
    Rechtswidrigkeit illegaler Einleitung✅ KonsensVollständiger Konsens: Strafrechtlich relevante Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000 € (Qwen) bzw. erheblichen Sanktionen (DeepSeek, GoogleAI).
    Handlungsempfehlung✅ KonsensVollständiger Konsens: Sofortiger Antrag auf Einleitungserlaubnis; Prüfung des Bauvertrags durch Fachanwalt; keine Einleitung vor Genehmigung und ggf. Analyse.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr muss unverzüglich die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis beantragen, eine chemische Wasseranalyse veranlassen und den Bauvertrag durch einen Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen – weder Rohbauer noch Architekt können diese Aufgaben rechtlich abnehmen oder finanzieren.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnbefugte Einleitung ohne GenehmigungBußgeld bis 50.000 €, strafrechtliche Verfolgung, Stilllegung der Baustelle
    🔴 RisikoSchadstoffhaltiges Grundwasser (z. B. aus Altlasten)Haftung für Schäden an Kläranlage/Kanalnetz, Nachsorgekosten, Umweltstrafrecht
    🔴 RisikoFehlende oder unklare Vertragsregelung zur EinleitungLangwierige Rechtsstreitigkeiten mit Rohbauer, Kostenexplosion durch parallele Verfahren
    🔴 RisikoVerzögerung des GenehmigungsantragsBaustopps, Vertragsstrafen, Mehrkosten durch verlängerte Absenkung
    🔴 RisikoFalsche oder unvollständige GebührenaufschlüsselungÜberzahlung von Gebühren bis zu mehreren Tausend Euro ohne Prüfmöglichkeit
    ✅ ChanceFrühzeitige wasserrechtliche Abstimmung mit StadtentwässerungSchnellere Genehmigung, mögliche Vereinfachungen (z. B. Anzeigeverfahren statt Erlaubnis)
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten HydrogeologenFundierte Risikoeinschätzung, nachweisbare Sorgfaltspflicht, Entlastung im Streitfall
    ✅ ChanceÜberprüfung der Entwässerungssatzung auf MengenstaffelungMöglichkeit, Einleitungsmenge zu reduzieren oder alternative Ableitung (z. B. Versickerung) zu prüfen
    ✅ ChanceSchriftliche Vereinbarung mit Rohbauer zu MitwirkungspflichtenPraktische Unterstützung bei Messung, Dokumentation und technischer Umsetzung – ohne Kostenübernahme
    ✅ ChanceNutzung von Förderprogrammen für GrundwassermanagementTeilfinanzierung von Monitoring, Analyse oder technischer Infrastruktur durch Kommune oder Land

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Genehmigung einholen: Stellen Sie noch heute den schriftlichen Antrag auf wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stadtentwässerung – ohne Genehmigung darf kein Tropfen Grundwasser eingeleitet werden.
    2. Wasserprobe veranlassen: Beauftragen Sie unverzüglich ein akkreditiertes Labor mit der chemischen Analyse des abgepumpten Grundwassers (Schwermetalle, organische Schadstoffe, Leitfähigkeit) – auf Basis des Ergebnisses wird die Einleitungspflicht konkretisiert.
    3. Bauvertrag juristisch prüfen lassen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, der den Vertrag auf vertragliche Kosten- und Mitwirkungspflichten zum Thema Einleitung untersucht – nicht auf „Grundwasserabsenkung“ fokussieren, sondern auf „Einleitung, Genehmigung, Analyse“.
    4. Gebührenaufstellung einfordern: Fordern Sie von der Stadtentwässerung eine detaillierte, positionsgenaue Aufschlüsselung der 4.000 € für die Einleitungserlaubnis ein – prüfen Sie auf Behandlungsgebühren, Mengenstaffelung oder Mehrfachanträge.
    5. Hydrogeologische Stellungnahme einholen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Baugrund und Wasserrecht mit einer Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation – diese dient als Nachweis der Sorgfaltspflicht und kann im Streitfall entscheidend sein.
    6. Schriftliche Absprache mit Rohbauer dokumentieren: Vereinbaren Sie mit dem Rohbauer schriftlich, dass er technische Unterstützung bei der Wasserführung, Messung und Dokumentation leistet – inklusive Anfertigung von Messprotokollen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundwasserabsenkung
    Eine temporäre Maßnahme, um den Grundwasserspiegel während Bauarbeiten abzusenken. Dies geschieht durch das Abpumpen von Grundwasser aus der Baugrube, um ein trockenes Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Grundwasserabsenkung erfordert in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Schichtenwasser, Wasserhaltung
    Schichtenwasser
    Grundwasser, das sich in einer begrenzten Bodenschicht befindet und durch wasserundurchlässige Schichten von anderen Grundwasservorkommen getrennt ist. Schichtenwasser kann bei Bauarbeiten zu Problemen führen, wenn es in die Baugrube eindringt.
    Verwandte Begriffe: Grundwasser, Porenwasser, Kapillarwasser
    Orange Wanne
    Eine Abdichtungsmethode für Gebäude im Grundwasserbereich, bei der eine wasserdichte Folie um das Gebäude gelegt wird. Sie ist flexibler als die "weiße Wanne" (wasserdichter Beton) und kann Bewegungen des Baukörpers besser aufnehmen.
    Verwandte Begriffe: Weiße Wanne, Schwarze Wanne, Bauwerksabdichtung
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Der Bauvertrag sollte detaillierte Angaben zum Bauvorhaben, den Kosten, den Terminen und den Verantwortlichkeiten enthalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk.
    Rohbauer
    Ein Bauunternehmen, das für die Errichtung des Rohbaus eines Gebäudes zuständig ist. Der Rohbau umfasst die tragenden Bauteile, wie z.B. Fundamente, Wände, Decken und Dach.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Handwerker, Subunternehmer
    Wasserbehörde
    Eine staatliche Behörde, die für den Schutz und die Bewirtschaftung des Grundwassers zuständig ist. Die Wasserbehörde erteilt Genehmigungen für Grundwasserentnahmen und überwacht die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Umweltamt, Regierungspräsidium, Wasserwirtschaftsamt
    Baugenehmigung
    Eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Die Baugenehmigung stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bebauungsplan

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Grundwasserabsenkung verantwortlich?
      Die Verantwortlichkeit für die Grundwasserabsenkung ist im Bauvertrag geregelt. In der Regel ist der Rohbauer oder ein spezialisiertes Unternehmen für die Durchführung zuständig. Der Bauherr trägt oft die Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Welche Genehmigungen sind für eine Grundwasserabsenkung erforderlich?
      Für eine Grundwasserabsenkung ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde erforderlich. Der Antrag muss detaillierte Angaben zur geplanten Absenkung, den zu erwartenden Auswirkungen und den Schutzmaßnahmen enthalten. Die Stadtentwässerung kann ebenfalls involviert sein, insbesondere wenn das abgepumpte Wasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
    3. Was passiert, wenn die Grundwasserabsenkung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird?
      Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Grundwasserabsenkung kann zu Schäden an Nachbargebäuden, Setzungen und Umweltproblemen führen. In solchen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es ist daher wichtig, dass die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
    4. Welche Kosten entstehen bei einer Grundwasserabsenkung?
      Die Kosten für eine Grundwasserabsenkung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie z.B. den Kosten für die Planung, die Genehmigung, die Installation der Pumpen, den Betrieb der Anlage und die Entsorgung des abgepumpten Wassers. Die genauen Kosten hängen von der Dauer der Absenkung, der Menge des abgepumpten Wassers und den örtlichen Gegebenheiten ab.
    5. Was ist eine "orange Wanne"?
      Eine "orange Wanne" ist eine spezielle Abdichtungsmethode für Gebäude, die im Grundwasserbereich errichtet werden. Sie besteht aus einer wasserdichten Folie, die das Gebäude vor eindringendem Wasser schützt. Im Gegensatz zur "weißen Wanne" (wasserdichter Beton) ist die orange Wanne flexibler und kann Bewegungen des Baukörpers besser aufnehmen.
    6. Was bedeutet "Schichtenwasser"?
      Schichtenwasser ist Grundwasser, das sich in einer bestimmten Bodenschicht (z.B. Sandschicht) befindet und durch eine wasserundurchlässige Schicht (z.B. Tonschicht) vom tieferen Grundwasser getrennt ist. Schichtenwasser kann bei Bauarbeiten zu Problemen führen, wenn es in die Baugrube eindringt.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Grundwasserabsenkung und Drainage?
      Eine Grundwasserabsenkung ist eine temporäre Maßnahme, um das Grundwasser während der Bauzeit abzusenken. Eine Drainage ist eine dauerhafte Einrichtung, um das Grundwasser dauerhaft abzuleiten und das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen.
    8. Welche Alternativen gibt es zur Grundwasserabsenkung?
      Alternativen zur Grundwasserabsenkung sind z.B. der Bau einer wasserdichten Baugrube (Spundwand), die Verwendung von wasserdichtem Beton (weiße Wanne) oder die Injektion von Dichtungsmitteln in den Boden. Die Wahl der geeigneten Methode hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den Kosten ab.

    Verwandte Themen

    • Bauwerksabdichtung im Grundwasser
      Verschiedene Methoden zur Abdichtung von Gebäuden gegen eindringendes Grundwasser.
    • Rechtliche Aspekte der Grundwasserabsenkung
      Genehmigungen, Auflagen und Verantwortlichkeiten bei der Grundwasserabsenkung.
    • Kostenfaktoren bei Bauprojekten im Grundwasserbereich
      Zusätzliche Kosten durch Grundwasserabsenkung, Abdichtung und spezielle Bautechniken.
    • Schäden durch Grundwasser
      Ursachen, Folgen und Sanierung von Schäden durch eindringendes Grundwasser.
    • Drainagesysteme für Gebäude
      Funktionsweise und Einsatz von Drainagen zur dauerhaften Ableitung von Grundwasser.
  2. Grundwasserabsenkung: Kosten durch Pumpen & Wasserzufluss

    "ob" Sie das hören wollen was ich zu sagen hab?
    • eine Grundabwasserabsenkung ist eine zusätzliche Leistung die gesondert zu vergüten ist ... die Anzahl der notwendigen Pumpen kann dabei meist vorher "nur" grob angeschätzt werden ... selbst Bodengutachten geben "hier" seltens dazu genaueren Aufschluss ... sprich "wenn" Sie ein pauschale für die Pumpen Absatzbecken Schläuche etc. haben können Sie 3 Ave Maria beten ... "ich" bin schon lange nimmer so verrückt und biete sowas pauschal an (!)
    • je nach Anzahl und Wasserzufluss erhöht sich die Anzahl der Pumpen bzw. deren Leistungsaufnahmen was natürlich wieder zu Lasten von Stromkosten geht ... ich glaub kaum das eine Unternehmer "vorher" so verrückt ist und auch die Stromkosten pauschaliert?
    • Wasserrechtliche Einleitungsgebühren Anträge dazu etc. ... spätestens nach dem 1 Tag an dem sich das Wasser dunkel verfärbt an Menge zunimmt wird man wasserrechtlich auf die Suche gehen um nachzuschaun wer einleitet ... für den Fall das Sie keine Genehmigung haben können Sie gleich die Pumpen abstellen und mit einer saftigen Strafe rechnen ... "auch" diese Gebühren sind zusätzliche Kosten die vom Bauherrn zu vergüten sind (!)
    • zur Ihre SFB Orangen Wanne ... bleibt bloß zu hoffen das Sie dafür wenigstens eine Bürgschaft in voller Höhe für den Zeitraum von 10 Jahren bekommen (!)
  3. Grundwasserabsenkung: Bauunternehmer trägt Kosten laut LB!

    in diesem Fall nur halb richtig
    laut ihrer lb ist die Zuständigkeit für die Leistung der Vorhaltung der gerätschaften und die eigentliche Arbeit  -  absenken des grundwasserspiegels für einen klar definierten Zeitraum (nehme ich mal an) eindeutig geregelt  -  hier trägt der Bauunternehmer die Kosten (die er natürlich vorher als gesonderte Position eingerechnet hat)
    mit dem Wasser sieht das natürlich anders aus  -  hier sagt Herr Thalhammer zu recht das die Menge des anfallenden Wassers und dessen Güte vorher nicht genau abzuschätzen und somit nicht kalkulierbar ist. dieser posten gehört zu den Gebühren! bei guter Beratung sollte hierfür in ihrer Finanzierungsberechnung ein ausreichend großer Betrag vorgemerkt sein.
    die Auskunft ihres Architekten ist also richtig  -  bedauerlich nur wenn es wirklich für sie überraschend gekommen sein sollte.
    fast das wichtigste Fundament auf dem ihr Haus steht  -  ist die Finanzierungsplanung. da sollte die Beratung mindestens genauso intensiv sein wie bei der vorbereitungs- und Ausführungsplanung.
    MfG
    jens
  4. Grundwasserabsenkung: Unternehmerrisiko bei Pauschalangeboten

    "mmmh"
    "na gut" ... dann bin ich mal das Unternehmerschwein und sage:

    Originalzitat:

    Eine Grundwasserabsenkung ist vorzuhalten

    "da" bin ich mal so frei und halte die "EINE"! Grundwasserabsenkung sprich "EINE" Pumpe samt Leitung und wenn's sein muss mit Strom für den gedachten Zeitraum frei ... "und" die restlichen mach ich per Nachtrag zu so einem Preis das ich mir auch noch nen satten Urlaub leisten kann (!)
    Bei uns gibt's Einfamilienhaus da reicht eine mittlere Pumpe mit einem Schachtring und ich habe bei uns schon 2 Straßenzüge weiter gebaut da wurden 6 schwere Bipo mit 6 großen Schachtringen und 3 Schlammfangbecken eingesetzt und samt denen musste das Bauwerk 25 cm höher gegründet werden ... sprich als Unternehmerrisiko versteh ich "da" schon was anderes (!)

  5. Grundwasserabsenkung: Kostenverteilung & Vertragsprüfung empfohlen

    Sehe das anders
    Wenn der Unternehmer so blöd ist "eine Grundwasserabsenkung vorzuhalten, mit der er die Baugrube bis 50 cm unter Sohle trocken hält", dann ist es seine Sache, wie er das macht (mit wieviel Pumpen) und es ist auch seine Sache wo er mit dem Wasser bleibt bzw. zu welchen Kosten er es loswird. Bevor ich mir als Bauherr die 4.000,- € anhängen lassen würde, Vertrag und LVAbk. vom Anwalt prüfen.
    • Name:
    • M.P.
  6. Grundwasserabsenkung: Unternehmerfreundlichkeit vs. Vertragsdetails

    "ahh" Herr Peters
    des iss aber jetzt schon unternehmerfeindlich andererseits würd ich sowas quasi planko gar ned unterschreiben.
    "vielleicht" bräuchte man wirklich mehr Angaben aus'n Vertrag um auf einen gemeinsamen Konsens zu kommen (!)
  7. Grundwasserabsenkung: Gebühren & Baubeginn-Abweichungen

    manfred manfred
    typisch deutsch  -  sorry! Rechtsanwalt Rechtsanwalt!
    ich brauche mich nicht wundern wenn ich allein in Berlin zig Seiten rechtsanwälte im telefonbuch habe.
    man könnte z.B. streiten ob bei einer durch den an verursachten Abweichung vom vereinbarten Baubeginn  -  der Durchführung und/oder Fertigstellung  -  ein gebührenanteil übernommen werden müsste. aber das ist ja nicht Gegenstand der frage.
    lau VOBAbk./C gehört die Leistung zu den besonderen Leistungen. diese wurde in die Leistungsbeschreibung aufgenommen  -  aber es steht nichts über Gebühren für das Abwasser. das ist nun aber eindeutige Regelung  -  was nicht beschrieben ist  -  schuldet der Unternehmer nicht!  -  außerdem handelt es sich um Gebühren!
    MfG
    jens
  8. Grundwasserabsenkung: Juristische Prüfung vs. VOB/C-Auslegung

    Ach H. Raabe,
    wer sonst soll's prüfen, wenn nicht ein Jurist. So einfach wie Sie es auf VOBAbk./C zurückführen ist es nun wirklich nicht. Was ist vereinbart? Ist VOB überhaupt vereinbart? usw ...
    • Name:
    • M.P.
  9. wenn sie meinen

    sie sind der "baufuchs"!
  10. Grundwasserabsenkung: Gebührenregelung im Bauvertrag prüfen!

    Ulrike  -  wenn du
    kosten für den Anwalt sparen möchtest  -  dann schau mal in deinen Bauvertrag oder Kaufvertrag was über Kosten für Gebühren drinnen steht  -  es würde mich sehr sehr wundern wenn Gebühren nicht eindeutig geregelt sind. (ich denke es ist eher die Ausnahme das Aufträge per Handschlag vergeben werden  -  sorry Herr meier  -  konnte ich mir nicht verkneifen!) die Kosten für das Abwasser der Wasserrückhaltung sind und bleiben nun mal Gebühren. so blöde das für dich ist.
    das mit den vorhaltekosten sehe ich etwas anders als Herr Thalhammer  -  weil eindeutig in der lv beschieben (sogar mit höhenangabe)  -  aber bitte  -  überlege doch mal  -  wie soll der Unternehmer die abwassergebühren kalkulieren können? (mit der Kristallkugel?) im Zweifel würde er drastisch darüber schätzen und zahlen müssten du das sowieso (oder meinst du im ernst das würde dir geschenkt?) nee ne.
    lg
    jens
  11. Grundwasserabsenkung: DIN-Normen gelten ohne Vereinbarung

    noch ein Wort zum baufuchs
    DINAbk.-Normen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung
    DIN-Vorschriften sind allgemeingültig und müssen nicht gesondert vereinbart werden. Sie gelten daher auch für BGBAbk.-Verträge. Dies gilt auch für die Abrechnungsvorschriften der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOBAbk./C.
    kopfschüttel!
    Gruß
    jens
  12. Grundwasserabsenkung: Rechtslage unklar? Vertrag & Gebühren prüfen

    Rechtslage also unklar?! Hier noch ein Nachtrag:
    Vielen Dank für die prompten Antworten. Ja, wir haben einen Vertrag nach VOBAbk.. Unser Vertrag bzw. das Leitungsverzeichnis ist zwar ca. 30 Seiten lang, aber zu Gebühren steht nichts weiter 'drin. Natürlich haben wir uns auch schon gewundert, wie der Rohbauer wohl kalkuliert. Aber die Ausschreibungsangebote waren durch die Bank viel höher als erwartet. Einer hatte sogar zu erkennen gegeben, dass er 4000 € einpreist. Tja, das ist dann wohl nur für die Pumperei. Wie ist denn das Verhältnis der Kosten für die "Leistung Grundwasserabsenkung" zu den Einleitungsgebühren?
    Herr Thalhammer, wir haben uns nicht zuletzt Aufgrund Ihrer Bedenken zusichern lassen, dass konventionell, also nicht SFB bewehrt wird. Zehn Jahre Garantie wird es geben. Nach einer Bürgschaft werden wir uns noch einmal erkundigen müssen.
    Viele Grüße
    Ulrike
  13. Grundwasserabsenkung: VOB-Bestandteil & Kostenverteilung

    Bestandteile der VOBAbk.
    sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart wurde.
    Verwendet der AN pauschalierte Beschreibungen muss er die Kosten, die zur Ausführung der pauschal beschriebenen Arbeiten notwendig sind tragen. Genau mit so einem Punkt hat es kürzlich einen Kollegen "erwischt".
    • Name:
    • M.P.
  14. Grundwasserabsenkung: Abrechnung nach DIN vs. VOB/C

    Herr Peters
    baufuchs sag ich jetzt nicht mehr zu ihnen!
    Abrechnungsvorschriften sind in der DINAbk. geregelt  -  das sie in der VOBAbk./c zusammengeführt werden ist davon unberührt!
    da ändert auch nichts dran das VOB/b einzelvertraglich mit privaten Bauherrn vereinbart werden muss!
    in der Regel stellt nicht der Unternehmer die lv's auf, sondern der Architekt. Ich fass es nicht. zweckargumentation anstatt Einsicht.
    MfG
    jens
  15. Grundwasserabsenkung: Rechtslage klar? Gebühren Bauherren-Sache!

    nein Ulrike
    die Rechtslage ist nicht unklar!
    übrigens zu den anwälten  -  vor Gericht treffen immer mindestens zwei aufeinander  -  zumindest bei entsprechendem streitwert!
    einer von beiden muss also mit seiner Rechtsauffassung immer falsch liegen oder an seine Rechnung denken  -  oder?
    Gebühren (sie schreiben es doch selbst) bleinen Bauherren-Sache!
    MfG
    jens
  16. Grundwasserabsenkung: Anwaltliche Beratung bei hohen Kosten sinnvoll

    @H. Raabe
    Wie Sie mich nennen ist mir gelinde gesagt ziemlich wurscht. Ich lasse mir nicht vom Metzger die Haare schneiden und nicht vom Frisöer juristische Fragen erklären. bei 4.000,- € lohnt es sich für eine Erstberatung 100-200 € beim Anwalt auszugeben. Der hat gegenüber dem Forum den Vorteil, dass er die kompletten Unterlagen einsehen kann. Mit Ihrem vorschnellen Urteil helfen Sie dem Fragesteller nicht.
    • Name:
    • M.P.
  17. Grundwasserabsenkung: Einfache Sachverhalte erkennen

    die Frage ist
    wie sie sich nennen! aber ich gebe es auf. einfache Sachverhalte zu erkennen ist nicht "einfach".
    MfG
    jens
  18. Grundwasserabsenkung: Gewährleistung & Leistungsbeschreibung prüfen

    "da" muss ich mich wohl entschuldigen (!)
    das mit den Stahlfaser habe ich falsch gelesen bzw. interpretiert (!) ... "ABER" was hilft Ihnen eine 10 Järige Gewährleistung wenn diese "nicht" abgesichert ist (!)
    Sie haben ein Leistungsverzeichnis ... was uns "hier" weiterbringen würde wäre den genauen Wortlaut dieser Leistungsbeschreibung für den besagten Bereich "hier" einzustellen ... "dabei" intersieren mit die Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis herzlich wenig es sei denn im Leistungstext der Position wäre ein Vermerk in diese Vorbemerkungen gelistet.
    Herr Raabe warum so angefressen ... s.o. Bauherr hat den Architekten genannt ich nehme nach dessen Einmischung an das jener seiner Interessen vertritt sprich beauftragt ist und damit wäre auch die VOBAbk. wirksam zu betrachten (!)
    "also" erst mal den Leistungstext abwarten und zurück lehnen 🙂
  19. Grundwasserabsenkung: Praxis vs. schnelle Urteile im Forum

    ja warum?
    so angefressen? Herr Peters hat mich mal so richtig von der Seite angemacht  -  da bin ich etwas nachtragend  -  gebe zu keine gute Eigenschaft!
    ihre Ausführungen  -  stimmen mich in diesem Fall  -  anders!
    man erkennt die tägliche Praxis! ich selbst rede oft wieder der verbreiteten Praxis hier im Forum schnelle urteile ohne entsprechende Fakten zu treffen. in diesem Fall hilft mir aber schon das was die Bauherrin beschrieben hat und die Auszüge aus ihrerm lv. eindeutiger geht es beinahe nicht mehr. der vorschnelle ruf nach dem Anwalt vermiest das tägliche leben und führt (der Anwalt berät eben nicht immer gegen seine Interessen  -  und er verdient Geld vor Gericht!  -  und das immer  -  ob er gewinnt  -  verliert  -  oder ein Vergleich geschlossen wird! (das reinste schlaraffenland)  -  zu stress stres stress  -  wo bei vernünftiger betrachtungsweise  -  ein offenes Gespräch bei Kaffee und Kuchen  -  keiner sein müsste.
    was Herr Peters sagt ist unlogisch und wird durch den ruf nach dem man oder der Frau mit dem schwarzen kittel nicht logischer! totschlagargument nenn ich das. treffen sich zwei Anwälte vor dem richterpult  -  wer freut sich?
    30 Seiten Vertrag interessieren mich aber auch  -  das gebe ich zu! 🙂
    MfG
    jens
  20. Grundwasserabsenkung: Einblick in den Leistungstext erforderlich!

    "die" zitierten Aussagen
    der Fragestellerin sind sicher "nicht" dem Leistungstext entnommen "weil" so gar ned kalkulierbar ... darum möchte ich erst mal mehr einblicke haben (!)
  21. Grundwasserabsenkung: Vorbemerkungen im LB & Rechtsstreit vermeiden

    Der Bau lässt einen langwierigen Rechtsstreit nicht zu.
    Na, da habe ich mit meinem Beitrag ja Grabenkämpfe ungeahnten Ausmaßes heraufbeschworen. Hier nur noch ein kurzes Feedback:
    Die LB verweist in keinem Punkt auf das Thema Grundwasserabsenkung. Diese wird nur wie von mir im Ausgangsbeitrag zitiert in den Vorbemerkungen abgehandelt.
    Da Arch. /Baufirma gegen uns sind und die Kellerausschachtung bereits in einer Woche erfolgen sollen, sehen wir von einem Rechtsstreit ab, dessen Ausgang ja anscheinend mehr als ungewiss ist. Morgen früh geht der Antrag zur Stadtentwässerung. Ansonsten werden wir versuchen, soviel Wasser wie möglich auf dem Grundstück versickern zu lassen (im Ring pumpen), das war der Tipp unseres Architekten. Wir sind gespannt, ob das bei unserem Lehmboden klappt.
    Ulrike
  22. Grundwasserabsenkung: Ringboden bei Lehmboden unwirtschaftlich

    "das" mit den Ringboden
    können Sie bei Lehm total vergessen (!) ... "weiterhin" muss des soweit von der Wasserhaltung erfolgen das dies meist unwirtschaftlich wird (!)
    Zitat:

    Die LB verweist in keinem Punkt auf das Thema Grundwasserabsenkung. Diese wird nur wie von mir im Ausgangsbeitrag zitiert in den Vorbemerkungen abgehandelt.
    "und"
    "Eine Grundwasserabsenkung ist vorzuhalten. Die Baugrube ist vom Auftragnehmer zu schützen und bis 0,5 m unter der Sohle grundwasserfrei zu halten.

    "ja" nur in den Vorbemerkung enthalten keine Position dafür ausgewiesen? ... dann wüsste ich zumindest wie ich als Unternehmer mich "jetzt" verhalten würde (!) ... "was" haben Sie einen einen Pauschal- oder einen Einheitspreisvertrag? ... "nö" die Geschichte schmeckt mir ned ... da fehlt mir was aus Sicht des Unternehmers (!)

  23. Grundwasserabsenkung: Wassermengenzähler sparen durch Ringpumpe?

    "sorry"
    meinte in einen Ring pumpen ... "warum" eigentlich? auf diese Weise sparen evtl. ein Wassermengenzähler seitens Wasserzweckverband erforderlich?
  24. Grundwasserabsenkung: Bauherr zahlt Gebühren - direkt oder indirekt

    Sie
    haben die Gebühren zu bezahen.
    Entweder direkt oder indirekt, indem Sie von Ihrem Bauunternehmen erwarten, dass dieses im Vorfeld die Gebühren
    a) einholt?
    b) abschätzt?
    c) vergisst?
    Sie ärgern sich eigentlich nur über die "plötzlich" entstandenen Zusatzkosten und ihr Ärger darüber hat Sie veranlasst, Ihren Bauunternehmer an den Pranger zu stellen.
    Geben Sie mal Infos zum Architekten. Welche Leistungsphasen wurden beauftragt?
  25. Grundwasserabsenkung: Kosten minimieren durch Optimierung & Versickerung

    eigentlich
    sollten Sie ein Baugrundgutachten haben, in dem eine ungefähre Beschreibung der Wasserhaltung und der zu erwartenden Mengen drin ist.
    Was Sie jetzt noch zur Kostenminimierung tun können ist: Grundwasserhaltung optimieren, Regenwasserkanal suchen, Versickerungsmöglichkeit suchen. Die Hauptkosten dürften nämlich die Kanalgebühren und nicht die Antragsgebühren sein.
  26. Grundwasserabsenkung: Kosten trägt Bauherr & Lehmboden-Problematik

    Diese Kosten ...
    trägt immer der Bauherr.
    Richtig. Entweder, in dem Sie direkt die Gebühren übernehmen. Oder in dem Sie der Unternehmer (erstmal) bezahlt und Ihnen in Form von Einheitspreisen zur Verfügung stellt  -  mit rd. 5  -  10 % Aufschlag.
    Das mit dem Absenken 50 cm unter Sohle klingt gut. Aber hat schon mal wer gesagt, wie das gehen soll bei Lehmboden? Und wurde geprüft, ob der Boden homogen ist?
    Wenn nicht, kann es nämlich beim Abschalten der Wasserhaltung bei Lehmboden unangenehm werden. Der quillt evtl. auf, weil er während der Wasserhaltung geschrumpft ist. Und wenn er das dann noch ungleichmäßig tut, ff.
    Nur mal so als Denkanstoß
  27. Grundwasserabsenkung: Geologe & stehendes Grundwasser prüfen!

    endlich mal einer mit einem 1 A Vorschlag!
    Herr Dühlmeyer  -  so sehe ich's auch. steht denn überhaupt fest, dass stehendes GW in der sohle angetroffen wird? Was sagt der Geologe?
    sehr geehrte Bauherrin  -  orangene Wanne= Readymix. wenn's stress mit dem Bauunternehmer (der i.d.R. nur die Produkte von Readymix UND die Pentaflex-Fugenbleche von Wolf) einbaut gibt, wenden sie sich doch mal an die. evtl. kann (um eine Rufschädigung zu verhindern) einer von denen etwas für sie tun. die haben eigentlich schon gute Leute, die auch mal etwas bewegen können  -  sie müssen nur weit oben trommeln..
    das mit der Versickerung ist eh für die Katz! das steht mal fest. außerdem sehe ich bei Lehmboden nicht so oft, dass stehendes Wasser sehr schnell nachläuft
  28. Grundwasserabsenkung: Lehmboden & Architekt-Kompetenz-Diskussion

    jetzt wirts aber
    wieder kaffeesatzleserei!
    da gibt es ein Architekt und ein Bauunternehmen die beide eine Grundwasserabsenkung machen wollen  -  da gibt es eine Bauherrin die im nebensatz was von Lehmboden erwähnt! jetzt wird sich auf "Lehm" gestürzt  -  der vorstand von redymix bemüht und der Architekt ist auch gleich unfähig  -  ich fasse das nicht!
    warum einfache  -  klare Antworten  -  die die tägliche Praxis wiedergeben  -  wenn es auch schön kompliziert geht und aus einer Baugrube und einem Keller die größte aller wissenschaften wird.
    Gebühren zahlt der Bauherr  -  beim Architekt geh ich erstmal davon aus das er Lehmboden von lehmhaltigen Boden unterscheiden kann und weiß wie Grundwasserabsenkungen funktionieren! 1
    Mahlzeit
    MfG
    jens
  29. Grundwasserabsenkung: Klare Antworten zur täglichen Praxis

    Herr Raabe!
    Ich gebe Ihnen hier >mal einfache  -  klare Antworten  -  die die tägliche Praxis wiedergeben<.
    Vor einigen Jahren habe ich ein Haus begutachtet. Grund des Gutachtens:
    "Kommen Sie bitte mal schanell vorbei, wir haben angebaut, und jetzt ist ein Riesenriss in der Wand"
    Hingefahren und wirklich einen Riesenriss angesehen, b= 1 cm. eine Hausecke (1-geschosser ohne Keller) abgesackt. Ich konnte ohne Fenster durch die Wand sehen.
    Aber die Hausecke war die, wo keiner drangebaut hatte. Außerdem war da schönes Gittx im Putz, musste also schon mal was gewesen sein.
    Draußen hinterm Haus ein Rasen mit 4 schönen großen Laubbäumen + 4 Wochen lang nicht 1 Tröpfchen Regen.
    Ich kannte den Boden in der Gegend ein bisschen, überwiegend lehmig aber völlig inhomogen. Mein Tipp war Schrumpfen des Lehms, mein Rat, nachprüfen mit Bodengutachten.
    Und der Bodengutachter hat mir recht gegeben. Die Bäume haben den Boden richtig ausgesaugt. Im Herbst war der Riss ein "normaler" Setzriss, weil der Boden nach Regen wieder gequollen war. Die Bäume gibt es nicht mehr ;-((.
    Und wenn  -  wer auch immer  -  bei Schichtenwasser eine Trockenlegung bis auf 50 cm unter Sohle verlangt, läutet bei mir ein kleines, leises Glöcklein 😉.
    Also habe ich nur mal ganz bescheiden einige Fragen formuliert. Muss ja keiner beantworten. Nicht wahr nicht nicht.
  30. Grundwasserabsenkung: Architekt-Kompetenz in Frage stellen?

    alles ligitim
    Herr Dühlmeyer  -  nur eine Frage  -  wie würden sie es als der beauftragte Architekt finden  -  wenn ein anderer Architekt ihre Arbeit  -  ihre Kompetenz  -  einfach mal so in frage stellt?
    negativbeispiele finden sie immer und überall!
    Gruß noch
    jens
  31. Grundwasserabsenkung: OT - Pflanzen & Wassergehalt im Lehmboden

    @Ralf, OT
    ich bezweifle sehr, dass der Kollege da Recht hatte mit den Bäumen.
    Pflanzen können bis zu einer Saugspannung von max. 4,2 bar Wasser aus dem Boden ziehen (Permanenter Welkepunkt). Ein typischer Lehm hat bei dieser Saugspannung immer noch 10  -  15 % Wassergehalt, ein reiner Ton noch über 30 %. Dieses Wasser ist aber nicht pflanzenverfügbar.
  32. Grundwasserabsenkung: Fragen stellen & Gründungskonzept prüfen

    Ich Stelle..
    Fragen, nicht in Frage, Herr Raabe!
    Und ICH habe kein Problem, wenn man mich frächt, ob ICH dies oder jenes bedacht habe. Habe ich's, ist's gut, habe ich nicht ist's noch besser, freut nämlich meine Haftpflicht. Und meine Selbstbeteiligung an der selben. 😉
    @ Matthias:
    Die Bäume alleine nicht, mag sein. Aber der Boden dort ist bekannt für seine jahreszeitlichen "Schwankungen". Ich habe eine kleinmaßstäbliche Bodenkarte von dem Gebiet gesehen. Ein Flickenteppich ist monochrom dagegen ;-((.
    Dort würde ich einen Auftrag ohne ein Bodengutachten und ein Gründungskonzept ablehnen.
  33. Grundwasserabsenkung: Lehmboden quillt nach Abschalten der Wasserhaltung

    au man
    Zitat 1: Das mit dem Absenken 50 cm unter Sohle klingt gut. Aber hat schon mal wer gesagt, wie das gehen soll bei Lehmboden?
    Zitat 2: Wenn nicht, kann es nämlich beim Abschalten der Wasserhaltung bei Lehmboden unangenehm werden. Der quillt evtl. auf, weil er während der Wasserhaltung geschrumpft ist. Und wenn er das dann noch ungleichmäßig tut, ff.
    <<<<<<<<<<< fragen? oder Kompetenz in frage stellen? sind sie der einzig gute Architekt in Deutschland?
    Gruß
    jens
  34. Grundwasserabsenkung: Bauantragsarchitektur - Antwort fehlt

    "Bauantragsarchitektur"
    war's hier lediglich (oder irgendeine Mauschelbeziehung), sonst hätte ich schon eine Antwort auf meine diesbezügliche Frage bekommen.
  35. Grundwasserabsenkung: Readymix-Tipp & Kostenverteilung im Vertrag

    Mann Herr Raabe wer stellt denn irgendeine Fachkompetenz ...
    Mann Herr Raabe ... wer stellt denn irgendeine Fachkompetenz in Frage? Das mit Readymix war nur ein Tipp bei Problemen. Die Vertragsgestaltung ist nicht so transparent, dass es offensichtlich ist, wer letztendlich die Kosten tragen wird. Ich sehe das auch so, dass schlussendlich die Bauherrschaft die Kosten für die genannten Gebühren zu tragen hat. In irgendeiner Passage des Vertrages, der BLB bzw. der Lieferbedingungen wird dies auch mit Sicherheit explizit aufgeführt worden sein.
    Zum Lehm: das Versickern, und da gehen die Meinungen nicht auseinander, ist doch auszuschließen. ( Architekt wollte dies machen ...).
    Sollte der Baugrund so sensibel sein, dass eine Absenkung auf mind. -0,50 m unter Sohle nötig ist, fragte ich mich nur, wo der Geologe ist, der das festgelegt hat und die Abnahme des Baugrundes durchführt. Oder hat der Architekt mit seinen Grundkenntnissen der Bodenmechanik festgelegt, dass Wasser, welches 50 cm unter Baugrund ansteht nichts anstellen kann? ... Man könnte nun weitergehen und von Geotextil und eventuellen Inhomogenitäten anfangen, welche bei solch Baugründen nicht unerwartet auftreten und vor allem extreme Abweichungen in der Gründungsstabilität und dem generellen Tragverhalten der Sohle verursachen. Mich würde das Bettungsmodul interessieren und vor allem, ob ein Bodenaustausch vorgenommen wird, welcher bei derartigen geologischen Verhältnissen oft nicht unter 60 cm dimensioniert werden kann.
    ... man (n) macht sich halt seine Gedanken ... und Herr Raabe ... die sind bekanntlich frei
    ;-)
  36. Grundwasserabsenkung: Bodenverhältnisse & Architekt vertrauen?

    Frau krause
    machen sie sich ihre Gedanken! aber verunsichern die Bauherrenschaft nicht! sie sprechen die ganze Zeit von "diesen" Bodenverhältnissen! kennen sie diese? da gibt es einen Architekt der sicher nicht auf der wassersuppe dahergeschwommen ist und eine Bauherrein die etwas von Lehmboden erzählt  -  was glauben sie wehm ich als expraktiker erstmal mehr vertraue (das ist kein Angriff auf die Fragestellerin) ich geh halt erstmal davon aus das der Architekt weiß was er tut.
    ist das soooooooooooooo schwer zu verstehen?
    MfG
    jens
  37. Grundwasserabsenkung: Schichtenwasser vs. Grundwasserabsenkung

    Eigentlich wollte..
    ich ja nicht mehr.
    Aber nun nochmal:

    1) in der Ausgangsfrage stehen zwei Begriffe drin
    > wir bauen wg Schichtenwasser ... <
    > Grundwasserabsenkung<
    Da stimmt schon mal was nicht. Ob nun die Fragestellerin Begriffe verwürfelt hat oder der Architekt/Bauträger da Mist in der LB hat, egal. Diskrepanz bleibt Diskrepanz.

    2)
    Sind das meine Erfahrungen, die ich der Fragestellerin als kleinen Schupps mitgeliefert habe, weil ich weiß, das oft genug  -  aus diversen Gründen  -  so etwas bei der Planung nicht bedacht wird.

    3)
    Habe ich NICHT geschrieben: Ihr Architekt ist wohl zu blöd, nen LVAbk. zu kritzeln und eine Planung zu basteln.
    Sondern ich habe nur gefragt, ob mögliche Folgen bedacht wurden. Das unterstellt niemandem irgendwas. Weder dem Architekt noch dem Bauträger noch der Fragestellerin.
    Wenn die Fachleute dran gedacht haben, tut die Frage keinem weh  -  und wenn nicht, bewahrt sie vor Schaden.
    OT @ Herrn Raabe
    In der Frage nach den Kosten der Sani-Installation sind Sie mit ein paar Infos in der Lage, die Qualität der Freundschaft und den Preis zu beurteilen. Und hier kritisieren Sie, dass auf denkbare Risiken hingewiesen wird.
    Ihr Maßstab scheint flexibel, Herr Raabe

  38. Grundwasserabsenkung: Mangelnde Transparenz des Angebots

    ich kritisierte in der freundschaft
    die mangelnde Transparenz des angebotes! kleiner Unterschied!
    sie haben recht  -  ich meine ruh. wie immer!
    MfG
    jens
  39. Grundwasserabsenkung: Forum & Fehleinschätzungen erlaubt?

    Fakten Fakten Fakten
    Welchen Sinn macht ein Forum wie dieses, wenn man sich hier nur auf Fakten stützen soll? Ein gewisses Maß an Fehleinschätzung wird immer dabei sein. Auch Ihre Beiträge werden nicht nur auf 100-prozentigen Aussagen basieren.
    Das mit dem Sickerwasser und der Absenkung in Verbindung mit dem Lehmboden ist schon ein paar Kommentare Wert. Und  -  manche Bauherren wären froh gewesen, hätten sie so eine "Angstmache" bei ihren Bauvorhaben gehabt. Es gibt unzählige Finanzierungen und private Schicksale, die wegen unterlassenen Hinweisen und falsch verstandener Zurückhaltung den Bach runter gegangen sind (sprichwörtlich)
    Aber mal ehrlich  -  wem schaden den die Hinweise auch wenn sie manchmal etwas weit her geholt sind? 😉
    Vertragen wir uns wieder
  40. Grundwasserabsenkung: Jana!

    ok
    mit dir immer jana!
    Gruß
    jens
  41. Grundwasserabsenkung: Unternehmer-Kalkulation interessiert!

    "jetzt" iss er hin der Thread
    und dabei hätt mich so sehr interessiert was dieser Unternehmer denn wirklich kalkuliert hat ☹
  42. vielleicht

    erfahren wir es ja noch
  43. Grundwasserabsenkung: Kein weiteres Interesse erwartet

    Interesse ...
    da wird aber nichts mehr kommen  -  denk ich
  44. Grundwasserabsenkung: Unternehmer-LV & Einleitungsgebühren

    Tschja Sepp, ich auch Unternehmer.
    Ich lese das Lv des Unternehmers aber auch so.
    Er baut die Wasserhaltung auf und hält die vor. Er sengt ab bis auf -50 cm. Wie?  -  ist sein Bier. 10 Lanzen oder 500 Lanzen, eine Pumpe  -  oder 10  -  Egal. Sein Kalkulatorisches Risiko. Man könnte auch anders sagen, hier hat sich einer ohne Not, auf seinen Finanziellen Ruin eingelassen. BH zahlt Einleitungsgebühr und zusätzliche Auslagen.
    Sinn oder Unsinn  -  lasse ich hier mal außen vor.
    Nur der Ton stört mich gewaltig.
    Ich hatte 98 mal eine weiße Wanne in Hannover. Baugrundgutachtes schätzte 8000 Liter die Woche. Ich wunderte mich nur noch, wofür dann eine geschlossene Wasserhaltung. Naja, raus kamen dann 8000 m³, bei 80 Pf / 3 m³ schon eine Hausnummer. Gut das der BH das an mir vorbei, direkt vergeben hatte. Die hatten das mit einem Mal so Eilig, dass ich froh sein konnte, dass ich noch ausschalen durfte, bevor die die Baugrube zugeschüttet haben. (letzteres bitte als Scherz auffassen)
  45. Grundwasserabsenkung: Pumpenanzahl & regionale Schwankungen

    "sowas" kenne ich gar ned Mark
    ist schon ein Unterschied ob 1 Pumpe mit einem Schlammfangbecken oder 8 schwere mit 4 Schlammfangbecken ... und dann erst der Strom die diese Pumpen fressen ... bei unseren regionalen Grundwasserschwankungen wär's gescheiter bei so einer pauschale direkt aus'n 5 Stock zu springen ... sowas füllt man "nicht" aus wenn man seinen Betrieb morgen noch haben will (!)
    "kopfschüttelnd" (!)
  46. Grundwasserabsenkung: LV des Bauunternehmers & Nebenangebot

    Hast schon Recht Sepp
    jetzt hatte ich es aber so verstanden, dass dieses dass Lv des Bauunternehmer wäre. Der Text also von diesem  -  daher auch mein "ohne Not" mit eingebracht wurde. Wenn diesem nicht so ist, würde ich auch im Nebenangebot darauf hinweisen, dass dieses so nicht kalkulierbar wäre.
  47. Grundwasserabsenkung: Kosten in Position 1 des LV einkalkulieren

    Bauherren-Statement:
    Nachdem sich die ganze Diskussion um die Grundwasserabsenkung
    irgendwie verselbständigt hatte, hier für alle, die es interessiert noch ein paar Anmerkungen: In der Vorbemerkung des LVAbk. wurde geschrieben, dass die besagten Kosten für die Grundwasserabsenkung in die Position 1 des LV (Erdarbeiten) einzukalkulieren ist. Wie gesagt hatte einer der Bieter hier offensichtlich mit 4000 € kalkuliert. Für unsere Einleitungsgebühr hat der Arch. ebenfalls 4000 € kalkuliert. Beantragt bei der Stadt sind aber max 5 Tage mit jeweils 20 m³ pro Stunde.
    Kosten in Hannover: 0,84 € pro m³.
    Unser Bodengutachten enthält viele Daten, die mir nicht viel sagen. Der Boden ist in 4 Schichten aufgeteilt:
    Mutterboden, Lößlehm, Geschiebelehm, Verwitterungslehm, alles Bodenklasse 4. Außerdem sind Stauwasserstände angegeben. Des weiteren (für Frau Krause): Lößlehm mit Es 2, Geschiebelehm mit Es 5, Verwitterungslehm mit Es 8 MN /m².
    Aber ob das jetzt weiterhilft ...?
    Unser Arch. will übrigens immer noch den Versickerungsring legen. Und Samstag in einer Woche sollen dann die Kellerwände schon stehen. Dann wissen wir mehr.
    Gruß an die diskursfreudige Bauunternehmerschaft hier im Forum
    Ulrike
  48. Grundwasserabsenkung: Vorbemerkung & Kostenkalkulation

    "mmmh"
    Zitat:

    =>"In der Vorbemerkung des LVAbk. wurde geschrieben, dass die besagten Kosten für die Grundwasserabsenkung in die Position 1 des LV (Erdarbeiten) einzukalkulieren ist. Wie gesagt hatte einer der Bieter hier offensichtlich mit 4000 € kalkuliert. <="

    "dem" Unternehmer mit den 4000,- € ist auch nimmer zu helfen ... "wenn" es dafür keine Position mit zusätzlichen Angaben zu erwartende Menge/Grundwasserstand etc. gegeben hat dann würd ich sowas als "AGB-WIDRIG" sofort rauswerfen (!)

  49. Grundwasserabsenkung: Architekt-Ausschreibung & Vergleichbarkeit

    Also ...
    Werte Fragestellerin

    1) möchte ich Herrn Thalhammer zustimmen. Wer als Architekt sowas ausschreibt, sorgt dafür, dass die Angebote nicht mehr vergleichbar sind. A kalkuleirt Saugpumpe mit Erdspiessen, Ringleitung und Klärbecken ein, B eine Tauchpumpe mit zerdelltem Maurerkübel und Gartenschlauch. Und nun?

    2) 5 Tage Wasserhaltung für das Erstellen einer Bodenplatte + Wände reicht nicht  -  bei Grundwasser.
    Bei Schichten-X9X+X9XNiederschlagswasser ist das russisch Roulette gegen Petrus ;-(.

    3)
    Eine Ringleitung zur Versickerung bringt nur Stromkosten fürs im Kreis pumpen. Am besten ist die hier übliche Felddrainage noch intakt, dann kommt das Wasser schneller zurück als Sie "im Kreis pumpen" sagen können ☹.

  50. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grundwasserabsenkung: Kosten, Verantwortlichkeiten & Baurecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Kosten für die Grundwasserabsenkung trägt. Dabei spielen der Bauvertrag, das Leistungsverzeichnis (LV), die VOBAbk. und die Bodenbeschaffenheit eine wichtige Rolle. Es wird diskutiert, ob die Kosten vom Bauherrn, Rohbauer oder Architekten zu tragen sind. Die korrekte Auslegung des Vertrages und die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sind entscheidend.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Unklare Formulierungen im Leistungsverzeichnis (LV) bezüglich der Grundwasserabsenkung können zu erheblichen Mehrkosten führen, wie im Beitrag Grundwasserabsenkung: Vorbemerkungen im LB & Rechtsstreit vermeiden betont wird. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist essenziell.

    💰 Kosten: Die Kosten für die Grundwasserabsenkung umfassen nicht nur die reinen Pumpkosten, sondern auch Gebühren für die Einleitung des Wassers in die Kanalisation. Diese Gebühren können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen, wie in Grundwasserabsenkung: Kosten minimieren durch Optimierung & Versickerung erläutert wird.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Bieter hatte die Kosten für die Grundwasserabsenkung im vorliegenden Fall offenbar mit 4000 € kalkuliert, wie im Beitrag Grundwasserabsenkung: Kosten in Position 1 des LV einkalkulieren erwähnt wird. Dies zeigt die Bandbreite der möglichen Kosten und die Notwendigkeit einer genauen Kalkulation.

    🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis von einem Anwalt prüfen zu lassen, um Klarheit über die Kostenverteilung zu erhalten. Alternativ kann auch eine detaillierte Klärung mit dem Architekten und dem Rohbauer erfolgen. Siehe dazu auch Grundwasserabsenkung: Anwaltliche Beratung bei hohen Kosten sinnvoll.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kosten für die Grundwasserabsenkung vor Baubeginn. Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Berücksichtigen Sie die Bodenbeschaffenheit und die örtlichen Gegebenheiten bei der Planung. Weitere Informationen zur Optimierung der Kosten finden Sie im Beitrag Grundwasserabsenkung: Kosten minimieren durch Optimierung & Versickerung.

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