Aushub entsorgen: Menge prüfen – Wiegescheine, Berechnung & Schiedsstelle bei Streit?
In diesem Forum sind Sie: Tiefbau und Spezialtiefbau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei der Aushubentsorgung ist die korrekte Mengenermittlung entscheidend. Die Diskussion dreht sich um die Prüfung von Wiegescheinen, die Berechnung des Aushubvolumens und die Anwendung der VOB-Regeln. Bei Streitigkeiten kann eine Schiedsstelle hinzugezogen werden. Wichtig ist der Unterschied zwischen festem und gelockertem Boden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Aushub entsorgen: Menge prüfen – Wiegescheine, Berechnung & Schiedsstelle bei Streit?
Vergangene Woche hat eine Baggerfirma die Baugrube bei mir ausgehoben und den Aushub entsorgt. Jetzt habe ich Rechnung für die Entsorgung von 320 m³ Aushub.
Nun kommt mir das verdammt viel vor. Da unsere Grundstick leichte Hanglage hat ist es schwer auszurechnen.
Jetzt hat er mir nach meiner Anfrage die Wiegescheine von Erddeponie vorgelegt.
Laut dem sind es 436 Tonen Erde was er angeliefert hat. Das Problem liegt jedoch daran, dass er mit mir in m³ abrechnet. Sind 436 Tonen Erde tatsächlich 320 m³ Gibt es ein verlässlicher Faktor wie man es umrechnet?
Nach dem ich ein wenig gerechnet habe müsste der Faktor 1,36 sein. Sollte heißen 1 m³ Erde ist 1,36 Tonen.
Das kommt mir allerdings wenig vor. Nachdem ich ein 1 Liter Gefäß mit der Erde von meinem Grundstück genau gefüllt habe (ja, ja die Mühe habe ich mir gemacht) es gewogen habe und mit 1000 multiplizierte, kommt bei mir ein Faktor von 1,7.
Kann mich hier in Forum vielleicht jemand aufklären?
Gibt es Schiedsstellen (kenne ich von KFZ Bereich) für solche Fälle?
Danke für jede Hilfe!
Gruß
Gabi
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Zahlung der Rechnung erst nach fachlich gesicherter Plausibilitätsprüfung der Aushubmenge – bis dahin schriftlicher Widerspruch einlegen und Zahlung verweigern.
🔴 KRITISCH: Unverzügliche Beauftragung eines geotechnischen Sachverständigen oder Baugutachters zur Laboranalyse der Rohdichte – Eigenmessungen allein sind nicht gerichtsfest.
⚠️ WICHTIG: Vollständige Archivierung aller Unterlagen: Wiegescheine mit Zeitstempel, Rechnung, Vertrag, Vermessungsunterlagen, Bodenprofil und eigenständige Messprotokolle.
⚠️ WICHTIG: Prüfung der vertraglichen Grundlage (VOBAbk./B oder freier Vertrag): Nur bei vertraglich vereinbarter Mengenfeststellung nach Wiegescheinen oder Vermessung ist die Abrechnung nach m³ ohne Nachweis der Dichte zulässig.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich der Aushubmenge. Eine Differenz zwischen geschätzter und tatsächlicher Menge ist nicht ungewöhnlich, sollte aber nachvollziehbar sein.
Prüfen Sie folgende Punkte:
- Wiegescheine: Fordern Sie die Wiegescheine der Erddeponie an. Diese dokumentieren die tatsächlich entsorgte Masse. Achten Sie auf das Datum und die Uhrzeit, um sicherzustellen, dass sie zu Ihrem Bauvorhaben gehören.
- Berechnungsgrundlage: Fragen Sie die Tiefbaufirma nach ihrer Berechnungsgrundlage für die Aushubmenge. Diese sollte nachvollziehbar sein und idealerweise auf einer Vermessung des Grundstücks basieren.
- Erdverdichtung: Beachten Sie, dass sich das Volumen von Erde beim Aushub vergrößert (Lockerung). Ein Faktor von 1,1 bis 1,4 ist üblich. Das bedeutet, 1 m³ gewachsener Boden entspricht nach dem Aushub 1,1 bis 1,4 m³ losem Aushub.
- Hanglage: Bei Hanglage ist eine genaue Berechnung schwieriger. Eine Vermessung durch einen Fachmann kann hier Klarheit schaffen.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Wiegescheine mit der Rechnung und der Berechnungsgrundlage der Firma. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit der Tiefbaufirma. Im Zweifelsfall kann eine Schiedsstelle oder ein Bausachverständiger helfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Abrechnungsdifferenz bei der Entsorgung von Aushubmaterial, bei der der Bauherr die berechnete Menge von 320 m³ bzw. 436 Tonnen anzweifelt. Die Kernfrage liegt in der korrekten Umrechnung zwischen Volumen (m³) und Gewicht (Tonnen), da die Rechnung auf m³-Basis erfolgt, die Wiegescheine jedoch das Gewicht in Tonnen ausweisen. Die vom Bauherrn selbst durchgeführte Dichtebestimmung mit einem 1-Liter-Gefäß ergab einen Faktor von 1,7 t/m³, während die Rechnung auf einem Faktor von 1,36 t/m³ basiert. Diese Diskrepanz ist erheblich und bedarf einer fachlichen Klärung.
✅ Zustimmung: Die Vorgehensweise des Bauherrn, die Wiegescheine anzufordern und eine eigene Dichtebestimmung durchzuführen, ist grundsätzlich richtig und nachvollziehbar. Die Skepsis gegenüber der berechneten Menge ist bei einem Volumen von 320 m³ für eine Baugrube bei Hanglage durchaus berechtigt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme eines pauschalen Umrechnungsfaktors von 1,36 t/m³ ist nicht haltbar. Der tatsächliche Faktor hängt stark von der Bodenart, der Feuchtigkeit und der Verdichtung ab. Lehmiger oder toniger Boden kann durchaus Dichten von 1,6 bis 2,0 t/m³ aufweisen, während sandiger oder kiesiger Boden eher bei 1,4 bis 1,6 t/m³ liegt. Die vom Bauherrn gemessenen 1,7 t/m³ sind daher plausibel und deuten auf einen schweren, bindigen Boden hin.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, dass die Wiegescheine der Erddeponie das tatsächlich angelieferte Gewicht dokumentieren. Wenn die Rechnung auf m³ lautet, muss der Unternehmer den Umrechnungsfaktor nachvollziehbar darlegen. Bei einem gemessenen Gewicht von 436 Tonnen und einem realistischen Faktor von 1,7 t/m³ ergäbe sich ein Volumen von nur etwa 256 m³ (436 / 1,7). Dies würde bedeuten, dass der Bauherr für rund 64 m³ zu viel bezahlt hätte.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Bauherr die Rechnung ohne Prüfung bezahlt und damit einen möglichen Überzahlungsbetrag von mehreren tausend Euro akzeptiert. Zudem könnte der Unternehmer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Wiegescheinen als verbindlichem Nachweis bestehen, wenn der Bauherr nicht rechtzeitig widerspricht.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und die Zahlung bis zur Klärung verweigern. Er sollte den Unternehmer auffordern, den Umrechnungsfaktor von 1,36 t/m³ detailliert zu begründen und die Bodenart sowie den Feuchtigkeitsgehalt zu benennen. Parallel dazu empfiehlt sich die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen für Erdbau oder eines Bauingenieurs, der die tatsächliche Dichte des Bodens vor Ort prüfen kann. Als Schiedsstelle kommt die örtliche Handwerkskammer, die Verbraucherzentrale oder im Streitfall ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Betracht. Der Bauherr sollte alle Unterlagen (Wiegescheine, Rechnung, eigene Berechnungen) sorgfältig aufbewahren.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die Plausibilitätsprüfung einer Aushub-Entsorgungsrechnung, bei der 320 m³ Aushub mit 436 Tonnen angelieferter Erde angegeben sind – was einem Umrechnungsfaktor von ca. 1,36 t/m³ entspricht. Der Bauherr hat durch eine Eigenmessung einen deutlich höheren Faktor von 1,7 t/m³ ermittelt, was auf eine erhebliche Diskrepanz hinweist.
🔴 Gefahr: Eine systematische Unterlieferung oder falsche Abrechnung von Aushubmengen birgt finanzielle Risiken und kann bei fehlender Dokumentation zu unklaren Haftungsverhältnissen führen – insbesondere bei nicht vertraglich geregelten Mengenfeststellungen oder fehlenden Baubegleitdokumenten.
⚠️ Korrektur: Der Faktor 1,36 t/m³ liegt unterhalb typischer Rohdichten für nicht verdichtete, natürliche Baugrundböden: Sandige Lehme bewegen sich meist zwischen 1,5–1,8 t/m³, tonige Böden bis 2,0 t/m³ – besonders bei feuchtem Zustand. Ein Wert von 1,36 t/m³ ist nur bei stark aufgelockerten, organischen oder stark wassergesättigten Böden plausibel, was im vorliegenden Fall nicht belegt ist.
➕ Ergänzung: Die Umrechnung von Gewicht in Volumen erfordert neben der Rohdichte auch Kenntnis des Feuchtegehalts, der Verdichtungszustands und der Kornverteilung – reine Literproben sind nur bei sorgfältiger Standardisierung (Trockenmasse, Entlüftung, repräsentative Entnahme) aussagekräftig.
✅ Zustimmung: Die Vorgehensweise des Bauherrn, eine Eigenmessung durchzuführen und die Wiegescheine zu prüfen, ist fachlich korrekt und entspricht der gebotenen Sorgfalt bei der Mengenkontrolle.
➕ Ergänzung: Für Streitfälle bei Aushubmengen gibt es keine bundesweit einheitliche Schiedsstelle wie im KFZ-Bereich; stattdessen gelten vertragliche Regelungen (z. B. VOB/B), ggf. Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder – bei öffentlichen Aufträgen – die Schlichtungsstelle der Vergabekammer.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen geotechnischen Sachverständigen oder einen Baugutachter, um eine repräsentative Bodenprobenentnahme, Laboranalyse der Rohdichte und eine Plausibilitätsprüfung der Wiegescheine sowie der Abrechnung vorzunehmen – insbesondere vor Fällung einer Zahlung oder Unterzeichnung einer Abnahmeerklärung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die grundsätzliche Berechtigung der Skepsis des Bauherrn gegenüber der Aushubmenge von 320 m³ bei Hanglage.
- Alle drei fordern die Vorlage und Prüfung der Wiegescheine als zentralen Nachweis der tatsächlich entsorgten Menge.
- Alle drei raten zur Einschaltung einer unabhängigen Fachkraft (Sachverständiger, Bauingenieur, Geotechniker) – GoogleAI nennt „Schiedsstelle oder Bausachverständiger“, DeepSeek „unabhängigen Sachverständigen für Erdbau“, Qwen „geotechnischen Sachverständigen oder Baugutachter“.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI thematisiert Lockerungsfaktoren (1,1–1,4) für Volumenzunahme beim Aushub, erwähnt aber nicht die kritische Dichteumrechnung (t/m³) – DeepSeek und Qwen fokussieren konsequent auf die Dichte als entscheidenden Parameter für die Umrechnung zwischen Gewicht und Volumen.
- GoogleAI behandelt die Differenz als „nicht ungewöhnlich“, während DeepSeek und Qwen die Diskrepanz zwischen 1,36 t/m³ (Rechnung) und 1,7 t/m³ (Eigenmessung) als erheblich und grundsätzlich unplausibel einstufen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek liefert konkrete Berechnung: 436 t ÷ 1,7 t/m³ ≈ 256 m³ → Differenz von ca. 64 m³; GoogleAI und Qwen nennen keine konkrete Volumendifferenz.
- Qwen ergänzt wichtige technische Hinweise zur Dichtebestimmung: Einfluss von Feuchtegehalt, Verdichtungszustand und Kornverteilung sowie die notwendige Standardisierung von Literproben – DeepSeek erwähnt Feuchte und Bodenart, GoogleAI nicht.
- Qwen klärt explizit, dass es keine bundesweit einheitliche Schiedsstelle für Aushub gibt – DeepSeek nennt Handwerkskammer/Verbraucherzentrale/Gericht, GoogleAI spricht pauschal von „Schiedsstelle“.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI beschreibt Lockerung als Volumenzunahme („1 m³ gewachsen → 1,1–1,4 m³ lose“), was korrekt ist, aber nicht den Kern der Dichte-Diskrepanz adressiert. DeepSeek und Qwen korrigieren implizit diese Perspektive: Die Rechnung beruht auf einer falschen Rohdichte – nicht auf einer falschen Lockerungsbetrachtung. Ein Widerspruch liegt darin, dass GoogleAI die Dichte als sekundär behandelt, während DeepSeek und Qwen sie als entscheidenden, nicht pauschalierbaren Parameter identifizieren. Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) folgt DeepSeek/Qwen: Die Dichte ist vertragsrelevant und muss belegt sein.
👉 Empfehlung:
- Die fachlich strengere und risikoärmere Position von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Die Dichte muss vertraglich vereinbart oder nachweisbar sein; Pauschalfaktoren ohne Bodenanalyse sind unzulässig. GoogleAIs Lockerungshinweis ist sachlich korrekt, aber für die konkrete Abrechnungskontrolle nicht entscheidend.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Dichte als zentrale Größe ✅ Alle Modelle einigen sich darauf, dass die Umrechnung von Gewicht (t) in Volumen (m³) von der Rohdichte abhängt; pauschale Faktoren ohne Bodenanalyse sind nicht ausreichend. Plausibilität des Faktors 1,36 t/m³ ❌ DeepSeek und Qwen lehnen den Wert als unplausibel ab (zu niedrig für übliche Baugrundböden); GoogleAI erwähnt ihn nicht – Konsens: Widerspruch gegen diesen Faktor ist sachlich begründet. Wiegescheine als Schlüsseldokument ✅ Alle drei Modelle stimmen überein: Wiegescheine sind der verbindlichste Beleg für die gelieferte Menge und müssen zeitlich und sachlich zugeordnet werden. Fachliche Klärung durch Sachverständigen ✅ Alle Modelle sehen die Notwendigkeit einer unabhängigen, fachlich gesicherten Bewertung – GoogleAI spricht von „Bausachverständiger“, DeepSeek von „Sachverständigen für Erdbau“, Qwen von „geotechnischem Sachverständigen“. Handlungspflicht vor Zahlung ⚠️ DeepSeek und Qwen fordern unverzüglichen schriftlichen Widerspruch und Zahlungsverweigerung; GoogleAI empfiehlt „Gespräch“ und „Vergleich“, aber keine klare Zahlungshemmung – Konsens liegt bei Abwägung: Widerspruch ist geboten, aber rechtzeitige Dokumentation ist entscheidend. 👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr darf die Rechnung nicht ohne fachlich validierte Klärung bezahlen. Die Differenz ist nicht „nicht ungewöhnlich“, sondern indiziert eine vertragswidrige Abrechnung. Die Priorität liegt auf sachverständiger Dichteprüfung, schriftlichem Widerspruch und Sicherung aller Beweise.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Überzahlung durch unzulässige Pauschalumrechnung Finanzieller Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro; kein Rückgriff möglich, wenn Abnahmeerklärung unterschrieben wurde. 🔴 Risiko Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation der Bodenart und -dichte Verlust der Beweislast im Streitfall; Gerichtsverfahren mit hoher Prozessrisikolast. 🔴 Risiko Verzögerung bei der fachlichen Klärung (z. B. Warten auf Termine) Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Fristen für Widerspruch oder Einwand (z. B. § 641 BGBAbk.); faktische Verjährung der Einwandmöglichkeit. 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Lockerungsfaktoren als Legitimation für Volumendifferenzen Irreführende Argumentation; Verdeckung der eigentlichen Ursache (falsche Dichte), wodurch der Kern des Mangels unbehoben bleibt. 🔴 Risiko Annehmen einer „Schiedsstellenempfehlung“ ohne klare Zuständigkeit Zeitverlust und falsche Erwartungshaltung – z. B. Einschaltung einer nicht zuständigen Stelle, die nicht entscheidungsbefugt ist. ✅ Chance Nachweis einer systematischen Überberechnung Möglichkeit der Rückzahlung und Vertragsanpassung; Stärkung der Verhandlungsposition für Folgeleistungen. ✅ Chance Fachliche Aufarbeitung als Referenz für zukünftige Aushubprojekte Entwicklung eines internen Prüfleitfadens für Mengenkontrolle; Verbesserung der Bauherrenkompetenz und Risikovorsorge. ✅ Chance Geotechnische Bodenanalyse als Grundlage für spätere Bauvorhaben Gewinnung wertvoller Unterlagen für Fundamentplanung, Drainage oder Geländemodellierung; mögliche Nutzung für Baugenehmigung. ✅ Chance Transparente Kommunikation mit der Tiefbaufirma Deeskalation durch fachlich fundierte Argumentation; mögliche einvernehmliche Korrektur ohne Rechtsstreit. ✅ Chance Aufbau einer langfristigen Beziehung zu einem vertrauenswürdigen Sachverständigen Schnellerer Zugriff auf Expertise bei kommenden Bauphasen oder Nachbargrundstücken; kontinuierliche Qualitätskontrolle. Orientierungshilfen
- Zahlung unverzüglich stoppen: Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein und verweigern Sie die Zahlung bis zur fachlichen Klärung – unter Bezugnahme auf fehlende Begründung des Umrechnungsfaktors 1,36 t/m³.
- Geotechnischen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen anerkannten geotechnischen Sachverständigen (z. B. über die Bundeskammer der Sachverständigen oder die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik) zur Bodenprobenentnahme und Laboranalyse der Rohdichte.
- Wiegescheine vollständig sammeln: Fordern Sie alle Wiegescheine der Erddeponie mit vollständigem Zeitstempel, Kennzeichnung des Fahrzeugs und Zuordnung zu Ihrer Baustelle an – prüfen Sie auf Vollständigkeit (Anzahl Lkw-Fahrten, jeweiliges Gewicht).
- Vertrag und Unterlagen ordnen: Sammeln Sie den Tiefbauvertrag, ggf. die VOB/B-Bestimmungen, die Baugenehmigungsunterlagen, das geotechnische Gutachten (falls vorhanden) und Ihre Eigenmessprotokolle in einer Akte.
- Feuchte- und Bodenart dokumentieren: Notieren Sie vor Ort (am besten mit Foto) die vorherrschende Bodenart (lehmig, tonig, kiesig), das Oberflächenfeuchtegefühl und sichtbare Wasseransammlungen – dies unterstützt die spätere Bewertung der Dichtewerte.
- Schlichtungsstelle identifizieren: Klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer oder der örtlichen Verbraucherzentrale, ob eine Schlichtungsstelle für private Bauherren zuständig ist und ob eine Mitgliedschaft oder Voraussetzungen vorliegen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Aushub
- Als Aushub bezeichnet man das Ausheben von Erdreich für Baugruben, Gräben oder andere bauliche Maßnahmen. Die Menge des Aushubs ist ein wichtiger Faktor für die Kostenkalkulation eines Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Baugrube, Erdreich, Erdbau. - Wiegeschein
- Ein Wiegeschein ist ein Dokument, das von einer geeichten Waage ausgestellt wird und die Masse einer Ladung (z.B. Aushub) bescheinigt. Er dient als Nachweis für die tatsächlich transportierte Menge.
Verwandte Begriffe: Masse, Gewicht, geeichte Waage. - Lockerungsfaktor
- Der Lockerungsfaktor ist ein Wert, der angibt, um wie viel sich das Volumen von Erde beim Aushub vergrößert. Er wird bei der Berechnung der Aushubmenge berücksichtigt.
Verwandte Begriffe: Verdichtung, Volumen, Bodenbeschaffenheit. - Schiedsstelle
- Eine Schiedsstelle ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Parteien (z.B. Bauherr und Bauunternehmen) vermittelt und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Verwandte Begriffe: Mediation, Streitbeilegung, Gutachter. - Baugrube
- Eine Baugrube ist eine künstliche Vertiefung im Erdreich, die für die Errichtung eines Bauwerks ausgehoben wird. Die Größe der Baugrube richtet sich nach den Abmessungen des geplanten Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Fundament, Erdreich, Aushub. - Erddeponie
- Eine Erddeponie ist ein Ort, an dem Aushub und andere Erdmassen gelagert werden. Die Entsorgung von Aushub auf einer Erddeponie ist in der Regel kostenpflichtig.
Verwandte Begriffe: Deponie, Abfallentsorgung, Recycling. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Baubereich, die Gutachten erstellt und Bauherren bei technischen Fragen berät. Er kann beispielsweise die Aushubmenge überprüfen und die Rechnung der Tiefbaufirma beurteilen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauexperte, Bauberatung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie kann ich die Aushubmenge selbst grob schätzen?
Sie können die Aushubmenge grob schätzen, indem Sie die Länge, Breite und Tiefe der Baugrube messen und multiplizieren. Berücksichtigen Sie dabei die Hanglage und den Lockerungsfaktor des Bodens. Diese Schätzung dient jedoch nur als Anhaltspunkt. - Was ist ein Wiegeschein und warum ist er wichtig?
Ein Wiegeschein ist ein Dokument, das von der Erddeponie ausgestellt wird und die Masse des angelieferten Aushubs bescheinigt. Er ist wichtig, um die tatsächlich entsorgte Menge nachzuweisen und die Rechnung der Tiefbaufirma zu überprüfen. - Was mache ich, wenn die Wiegescheine fehlen oder unvollständig sind?
Fordern Sie die fehlenden Wiegescheine bei der Tiefbaufirma oder direkt bei der Erddeponie an. Wenn die Wiegescheine unvollständig sind, bestehen Sie auf eine Klärung und gegebenenfalls auf eine Korrektur der Rechnung. - Wie funktioniert eine Schiedsstelle im Baubereich?
Eine Schiedsstelle ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen vermittelt. Sie versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. - Welche Rolle spielt der Lockerungsfaktor bei der Aushubberechnung?
Der Lockerungsfaktor berücksichtigt, dass sich das Volumen von Erde beim Aushub vergrößert. Er wird verwendet, um die Menge des losen Aushubs zu berechnen, die transportiert und entsorgt werden muss. - Kann ich die Tiefbaufirma verklagen, wenn die Rechnung zu hoch ist?
Eine Klage ist der letzte Schritt. Zunächst sollten Sie versuchen, die Angelegenheit im Gespräch mit der Tiefbaufirma oder mithilfe einer Schiedsstelle zu klären. Eine Klage ist nur dann sinnvoll, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind und Sie stichhaltige Beweise für eine überhöhte Rechnung haben. - Was kostet ein Bausachverständiger für die Überprüfung der Aushubmenge?
Die Kosten für einen Bausachverständigen variieren je nach Aufwand und Region. Sie sollten sich vorab ein Angebot einholen. Die Investition kann sich lohnen, wenn dadurch eine überhöhte Rechnung vermieden wird. - Wo finde ich eine geeignete Schiedsstelle für Baustreitigkeiten?
Informationen zu Schiedsstellen finden Sie bei den Architekten- und Ingenieurkammern, den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern.
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Aushub-Abrechnung: VOB-Regeln zu Baugrubenmaßen
VOB sagt
zur Abrechnung :
Die Maße der Baugrubensohle ergeben sich aus den Außenmaßen des Baukörpers zuzüglich :- den Mindestbreiten betretbarer Arbeitsräume nach DINAbk. 4124 (mindestens 50 cm) und zuzüglich
- der erforderlichen Maße für Schalungs und Verbaukonstruktionen.
Tiefe: OK ursprüngliches Gelände bis OK Sohle
Für abgeböschte Baugruben gilt der Böschungswinkel :- 40 ° Bkl. 3 - 4 (z.B. Mutterboden, Sand, Kies)
- 60 ° Bkl. 5 (Lehm, Mergel)
-
Aushubmenge prüfen: Wiegescheine vs. Baugrubenaufmaß
Reden Sie nochmal mit dem Erdbauer, Sie haben gute Argumente
In ihrem Fall hat sich der Erdbauer selber ausgetrickst. Ich würde an ihrer Stelle die Wiegescheine akzeptieren. Mit der Wichte von 1,7 liegen Sie ganz gut. Als weiteren Beleg für die Aushubmenge würde ich die Baugrube ausmessen und das Volumen nach der Obeliskenformel überschlägig ermitteln. Auf fünf Kubikmeter hin oder her kommt es da nicht drauf an. Sagen Sie ihm, in Mathematik waren Sie schon immer gut und Baugrubenaufmaß ist ihr Spezialgebiet ...
REDEN Sie einfach mit ihm, brüskieren Sie ihn dabei nicht, seien Sie charmant (... also mit der Arbeit ihrer Leute war ich wirklich sehr zufrieden ... blabla ... Die haben die Baugrubentiefe auf den cm genau ausgehoben ... Auch mein Mann war begeistert, aber über die Abrechnung müssen wir noch mal reden. Sie müssen die Baustellen verwechselt haben ... wir bauen doch nur ein Einfamilienhaus und kein Atomkraftwerk ...), lassen Sie ihn nicht als Deppen dastehen, der zu doof ist ein korrektes Aufmaß zu erstellen, dann benötigen Sie keine Schiedsstelle.
MfG Ortwin -
Aushub-Volumen: Unterschied zwischen gelockertem und festem Boden
-
Aushub-Abrechnung: Welches Volumen gilt nach VOB?
Kubikmeter Erde?
Für mich ist die Frage:
Zahlen Sie für den ausgehobenen Kubikmeter Erde, wie er also durch Berechnung ermittelt werden kann?
Oder zahlen Sie für den aufgelockerten Kubikmeter Erde, wie er auf dem Kipper des Lkws landet.
Dazwischen liegt durch die Auflockerung sicher ein bedeutender Faktor.
Frage an die VOBAbk.-Profis: Welches Volumen meint die VOB? -
Aushub abrechnen: Baugrubenaufmaß vs. Auflockerungsfaktor
Abrechnung nach Aufmaß
also wie von B. Bültemeyer schon beschrieben.
Baugrubenabmaße sind nachvollziehbar.
Auflockerungsfaktoren sind da mehr für die kalkulatorische Ermittlung des EP gedacht. Denn letztlich muss man, wie Herr Ebel schon sagte, 15 m³ gelagerter Boden mit einem Faktor beaufschlagen, um die aufgelockerte Gesamtmenge mit dem Lkw von der Baustelle weg zu bekommen.
Nichts desto trotz sind für die Abrechnung die Baugrubenabmessungen maßgeblich, es sei denn sie haben vertraglich etwas anderes festgelegt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Aushub entsorgen: Mengenprüfung, Berechnung und Streitbeilegung
💡 Kernaussagen: Bei der Aushubentsorgung ist die korrekte Mengenermittlung entscheidend. Die Diskussion dreht sich um die Prüfung von Wiegescheinen, die Berechnung des Aushubvolumens und die Anwendung der VOBAbk.-Regeln. Bei Streitigkeiten kann eine Schiedsstelle hinzugezogen werden. Wichtig ist der Unterschied zwischen festem und gelockertem Boden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Aushubmenge prüfen: Wiegescheine vs. Baugrubenaufmaß sollte man die Wiegescheine akzeptieren und zusätzlich ein Baugrubenaufmaß zur überschlägigen Ermittlung des Volumens erstellen.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Aushub-Volumen: Unterschied zwischen gelockertem und festem Boden erklärt, dass die ausgehobene Menge größer ist als das ursprüngliche Volumen, da sich der Boden beim Ausheben lockert. Dies muss bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
✅ Zusatzinfo: Aushub-Abrechnung: VOB-Regeln zu Baugrubenmaßen erläutert die VOB-Bestimmungen zur Abrechnung von Baugruben, einschließlich der erforderlichen Maße für Arbeitsräume und Schalungskonstruktionen. Die Tiefe wird vom ursprünglichen Gelände bis zur Sohle gemessen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab, ob die Abrechnung auf Basis des ausgehobenen oder des aufgelockerten Volumens erfolgt (siehe Aushub-Abrechnung: Welches Volumen gilt nach VOB?). Bei Unklarheiten sollte ein Baugrubenaufmaß erstellt werden, wie in Aushub abrechnen: Baugrubenaufmaß vs. Auflockerungsfaktor beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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