Geothermie Bohrung Tiefe: 170m Tiefe bei 154m erreicht? Kosten, Risiken, Sachverständiger?
In diesem Forum sind Sie: Tiefbau und Spezialtiefbau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um eine Geothermie-Bohrung, bei der die geplante Tiefe von 170m nicht erreicht wurde. Es werden Fragen zu Werkverträgen, Zahlungszeitpunkten, der Bedeutung der tatsächlichen Bohrtiefe für die Energieausbeute und möglichen Risiken wie Bohrlocheinstürze diskutiert. Ein Sachverständiger und ein Rechtsanwalt werden als mögliche Ansprechpartner genannt.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Geothermie Bohrung Tiefe: 170m Tiefe bei 154m erreicht? Kosten, Risiken, Sachverständiger?
lang war ich ja nicht mehr zu finden. Den Rechner habe ich nur noch bedient, um Rechnungen zu überweisen. Aber seit 2 Monaten wohne ich nun auch in meiner Baustelle. Hat alles recht gut geklappt, bis auf meine Heizung. Das erste Gewerk wo richtige Bauplaner beteiligt sind, ein Bauleiter, ein Ingenieurbüro und nun vermutlich, das was ja alles abrundet, ein Rechtsanwalt.
Nun zu den Fakten:
Ich habe ein Werkvertrag mit 5 Zahlungszeitpunkten. der Dritte ist "Nach Niederbringung der Tiefenbohrung" fällig. Diese wird wie folgt Beschrieben: Bohrteufe 1 x ca. 170 Meter. Durchmesser 250 mm. Nach Bohrlocheinstürzen, Bentonitspülungen usw. sitzt der Ausbau nun auf 154 Meter. Weiter ging es nicht mehr. Drunter muss wohl wieder Schlamm oder Gestein sitzen. Könnte aber auch sein, dass die Bohrung schon oberhalb eingebrochen ist, und deshalb nichts mehr geht.
Es stellt sich nun für mich die Frage, sind die Zahlungsvoraussetzungen nun erfüllt oder nicht?
Der AN stellt sich auf den Standpunkt das er nur für die Energieausbeute von 9 kW Garantiert. Und die könne man da rausholen.
Ab wann muss ich zum Anwalt?
Brauche ich einen Sachverständigen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unvollständige Bohrung (16 m Defizit) birgt Risiko von thermischer Unterperformance, Bohrlocheinsturz und Grundwassergefährdung – sofortige fachliche Begutachtung erforderlich.
🔴 KRITISCH: Zahlungspflicht ist vor Abschluss der vertragsgemäßen Bohrtiefe von 170 m nicht ausgelöst – dritte Rate darf bis zur Klärung verweigert werden.
⚠️ WICHTIG: Eine Garantie von 9 kW ist ohne Wärmequellentest nach VDIAbk. 4640 Blatt 2 und Nachweis der Bohrlochgeometrie rechtlich und fachlich unzureichend.
⚠️ WICHTIG: Ursachenanalyse (geologisch vs. ausführungstechnisch) durch Sachverständigen ist zwingend, um Haftung und Schadensersatzansprüche abzuklären.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass es bei Ihrer Geothermiebohrung Unklarheiten bezüglich der erreichten Tiefe gibt. Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen.
🔴 Gefahr: Eine nicht erreichte Bohrteufe kann die geplante Energieausbeute beeinträchtigen und zu Problemen mit der Heizleistung führen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Prüfen Sie den Werkvertrag auf Klauseln zur Bohrteufe und den Zahlungsvoraussetzungen.
- Dokumentieren Sie den aktuellen Stand der Bohrung (Tiefe, Material).
- Lassen Sie die Bohrung von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten.
Die Einschätzung eines Sachverständigen ist entscheidend, um festzustellen, ob die Bohrung den vertraglichen Anforderungen entspricht und die zu erwartende Energieausbeute gewährleistet ist.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht und einem Sachverständigen für Geothermie auf, um Ihre Rechte und Optionen zu prüfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Geothermiebohrung, bei der die vertraglich vereinbarte Bohrtiefe von 170 Metern nicht erreicht wurde. Stattdessen endet der Ausbau bei 154 Metern, was eine Abweichung von 16 Metern darstellt. Dies ist ein klassischer Fall einer nicht vertragsgemäßen Leistung, der rechtliche und technische Implikationen hat.
🔴 Gefahr: Die Nichterreichung der vereinbarten Bohrtiefe kann zu einer geringeren Energieausbeute führen, auch wenn der Auftragnehmer eine Garantie von 9 kW abgibt. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Anlage könnte unter den Erwartungen liegen, was langfristig zu höheren Betriebskosten führt.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Auftragnehmers, die Zahlungsvoraussetzung sei allein durch die Energieausbeute erfüllt, ist rechtlich angreifbar. Der Werkvertrag definiert die Bohrteufe als Leistungsmerkmal, nicht die Energieausbeute. Eine Abweichung von 16 Metern stellt eine mangelhafte Leistung dar, die zur Verweigerung der Zahlung berechtigen kann.
➕ Ergänzung: Es ist unklar, ob die Ursache für das Scheitern der Bohrung auf unvorhersehbare geologische Bedingungen oder auf mangelhafte Ausführung zurückzuführen ist. Ein Sachverständiger kann hier Klarheit schaffen und die Ursache objektiv bewerten. Zudem sollte geprüft werden, ob die vertragliche Garantie von 9 kW unter den gegebenen Umständen überhaupt eingehalten werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Sachverständigen für Geothermiebohrungen. Dieser soll die Ursache der Abweichung klären und die tatsächliche Energieausbeute messen. Parallel dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Bau- und Werkvertragsrecht konsultieren, um Ihre Zahlungsverweigerung rechtssicher zu begründen und mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Verzögern Sie die dritte Zahlung bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts.
KI-Analyse (Qwen)
Die beschriebene Geothermiebohrung weist erhebliche Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand auf: Statt der vertraglich festgelegten Bohrtiefe von ca. 170 m wurde nur eine effektive Tiefe von 154 m erreicht – ein Defizit von 16 m, das auf technische Schwierigkeiten wie Bohrlocheinsturz, ungünstige Gesteinsverhältnisse oder mangelhafte Bohrtechnik hindeutet.
🔴 Gefahr: Eine unvollständige Bohrung kann die thermische Leistungsfähigkeit der Anlage nachhaltig beeinträchtigen, da die Wärmeentnahme stark von der effektiven Bohrtiefe, der Gesteinsdurchlässigkeit und der Wärmeleitfähigkeit abhängt – eine Garantie allein auf Basis einer theoretischen 9-kW-Ausbeute ohne Nachweis der tatsächlichen thermischen Parameter ist fachlich nicht tragfähig.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Auftragnehmers, dass "die 9 kW da rausholen" könnten, ist ohne vorherige thermische Leistungsprüfung (z. B. durch einen Wärmequellen-Test nach VDI 4640 Blatt 2) wissenschaftlich unbegründet und rechtlich nicht ausreichend, um die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht zu belegen.
➕ Ergänzung: Die vertragliche Zahlungsbedingung "Nach Niederbringung der Tiefenbohrung" bezieht sich – bei fehlender ausdrücklicher Abweichungsvereinbarung – auf die vollständige, planmäßige Herstellung der vereinbarten Bohrtiefe von 170 m; ein Abweichen nach unten erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit technischer Begründung und Risikoaufteilung.
❌ Widerspruch: Es ist nicht zulässig, die Zahlungspflicht allein auf eine pauschale Leistungsgarantie zu stützen, ohne die tatsächliche Bohrlochgeometrie, den Ausbauzustand, die thermischen Eigenschaften des Untergrunds und die langfristige Betriebssicherheit nachzuweisen – dies widerspricht den anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDI 4640, DINAbk. 4124).
🔴 Gefahr: Ein unvollständig oder fehlerhaft hergestelltes Bohrloch birgt Risiken wie langfristige Leistungsabfälle, thermische Instabilität, mögliche Grundwasserverunreinigung durch ungeplante Fluidbewegungen oder sogar Bohrlochversagen bei Betriebstemperaturwechseln.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Erdwärmeanlagen (z. B. nach VDI 4640 oder ZVSHK-Regelwerk), der die Bohrlochdokumentation, die Bohrprotokolle, den Ausbauzustand und ggf. einen Wärmequellentest prüft – erst auf dieser Grundlage kann eine vertragliche und technische Bewertung der Zahlungspflicht erfolgen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren das 16-m-Defizit als vertraglichen Mangel mit erheblicher technischer Relevanz.
- Alle empfehlen die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Klärung der Ursache und Leistungsfähigkeit.
- Alle betonen die Relevanz des Werkvertrags und die Notwendigkeit einer juristischen Prüfung durch Baurechtsexperten.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert primär auf Dokumentation und Vertragsprüfung, bleibt aber vage zu technischen Nachweisen (z. B. Wärmequellentest).
- DeepSeek und Qwen betonen stärker die rechtliche Unzulässigkeit einer pauschalen 9-kW-Garantie ohne Messung – GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert die spezifischsten technischen Bezüge: VDI 4640 Blatt 2, DIN 4124, ZVSHK-Regelwerk – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
- Qwen benennt zusätzlich Risiken wie thermische Instabilität und Grundwasserverunreinigung, die bei GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnt werden.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt ausdrücklich fest: "Die Aussage des Auftragnehmers, dass ‚die 9 kW da rausholen‘ könnten, ist wissenschaftlich unbegründet" – DeepSeek relativiert dies mit "könnte unter den Erwartungen liegen", GoogleAI bleibt neutral. Priorisierung nach Vorsichtsprinzip → Qwens stärkere fachliche Skepsis gilt als maßgeblich.
👉 Empfehlung:
- Alle Modelle stimmen konsensuell darin überein, dass die Zahlung bis zur Klärung verweigert werden darf – Qwen und DeepSeek formulieren dies rechtssicherer ("vertragliche Leistungspflicht nicht erfüllt"), GoogleAI spricht nur von "Prüfung der Rechte". Daher gilt die präzisere rechtliche Einordnung als verbindlich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Bohrtiefe-Defizit (16 m) ✅ Alle drei Modelle bestätigen: Vertraglicher Mangel mit technischer und rechtlicher Relevanz – keine Vollständigkeit der Leistung. 9-kW-Garantie als Leistungsnachweis ❌ Qwen und DeepSeek lehnen pauschale Garantie ohne Messung ab; GoogleAI bleibt neutral → KI-Konsens: Nicht ausreichend. Erforderlich: Wärmequellentest nach VDI 4640 Blatt 2. Sachverständigenbefragung ✅ Alle Modelle fordern dringend die Beauftragung eines unabhängigen Geothermie-Sachverständigen – mit Spezifikation durch Qwen (zertifiziert nach VDI/ZVSHK). Zahlungsverweigerung ⚠️ Qwen und DeepSeek begründen dies rechtssicher als Folge nicht erfüllter Leistungspflicht; GoogleAI spricht von "Rechtsprüfung" → Konsens: Zahlungspflicht ist ausgesetzt, bis Bohrung vertragsgemäß vollständig ist oder nachweislich funktionsfähig. Ursachenanalyse (geologisch vs. technisch) ✅ Alle Modelle verlangen eine klare, dokumentierte Ursachenklärung – Qwen ergänzt explizit die Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung bei Abweichungen. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen VDI-zertifizierten Sachverständigen zur Bohrlochbegutachtung und zum Wärmequellentest; halten Sie die dritte Zahlung bis zur Vorlage eines vollständigen, messtechnisch abgesicherten Leistungsnachweises zurück.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzureichende Wärmeentnahme durch zu kurze Bohrung Langfristig höhere Heizkosten, unzureichende Deckung des Wärmebedarfs, Systemüberlastung 🔴 Risiko Bohrlocheinsturz oder Rissbildung im Gestein Technisches Versagen, Leistungsabfall, Sicherheitsgefahr bei Betriebstemperaturwechseln 🔴 Risiko Grundwasserverunreinigung durch ungeplante Fluidbewegung Umweltrechtliche Haftung, Sanierungskosten, behördliche Sanktionen 🔴 Risiko Rechtliche Durchsetzungsprobleme bei fehlender Dokumentation Verlust von Schadensersatzansprüchen, Zwang zur Nachbohrung auf eigene Kosten 🔴 Risiko Fehlende thermische Stabilität durch unzureichende Gesteinskontaktfläche Stark schwankende Heizleistung, frühzeitiger Verschleiß der Wärmepumpe ✅ Chance Optimierung des Bohrlochausbaus mit aktuellen Materialien Steigerung der Wärmeübertragungseffizienz auch bei reduzierter Tiefe ✅ Chance Nutzung der bestehenden Bohrung für ergänzende thermische Speicherung Möglichkeit einer Hybridlösung mit saisonaler Speicherung bei späterer Anpassung ✅ Chance Schaffung vertraglicher Klarheit durch begutachtete Abweichungsvereinbarung Rechtssichere Grundlage für weitere Projekte und klare Risikoverteilung ✅ Chance Erfassung geologischer Daten für zukünftige Anlagen am Standort Wertvolle Datenbasis für Nachbarbohrungen oder kommunale Wärmenetze ✅ Chance Stärkung der Verhandlungsposition durch Sachverständigen-Gutachten Möglichkeit von Teilerstattung, kostenloser Nachbohrung oder Kompensation Orientierungshilfen
- Sofortige Sachverständigenbeauftragung: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Erdwärmeanlagen (VDI 4640 / ZVSHK) zur Prüfung der Bohrlochgeometrie, des Ausbaus und Durchführung eines Wärmequellentests.
- Zahlungsstopp veranlassen: Halten Sie die dritte vertragliche Rate bis zur Vorlage eines messtechnisch abgesicherten Leistungsnachweises (nach VDI 4640 Blatt 2) zurück – dokumentieren Sie dies schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer.
- Vertragsdokumentation sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen: Werkvertrag, Bohrprotokolle, Ausbaupläne, Kommunikation mit dem Auftragnehmer (insb. schriftliche Garantieerklärung).
- Rechtliche Prüfung einleiten: Beauftragen Sie noch in dieser Woche einen auf Bau- und Werkvertragsrecht spezialisierten Anwalt zur Prüfung der Zahlungsverweigerung und möglicher Schadensersatzansprüche.
- Geologische Ursachen klären lassen: Fordern Sie vom Sachverständigen eine klare Differenzierung zwischen "unvorhersehbaren geologischen Hindernissen" und "ausführungstechnischem Verschulden" – dies ist entscheidend für die Haftung.
- Kommunikation mit Auftragnehmer regeln: Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt ein standardisiertes Schriftverkehrsschema – keine mündlichen Zusagen, keine Zustimmung zu Abweichungsvereinbarungen ohne vorherige fachliche und rechtliche Prüfung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bohrteufe
- Die Bohrteufe ist die Tiefe eines Bohrlochs, gemessen von der Erdoberfläche bis zum tiefsten Punkt der Bohrung. Sie ist ein entscheidender Faktor für die Erreichbarkeit von Ressourcen wie Erdöl, Erdgas oder Erdwärme. Eine ausreichende Bohrteufe ist wichtig, um die gewünschte Menge und Qualität der Ressource zu gewinnen.
Verwandte Begriffe: Bohrloch, Tiefbohrung, Geothermie. - Bentonitspülung
- Bentonitspülung ist eine Suspension aus Bentonit-Ton und Wasser, die bei Bohrungen eingesetzt wird. Sie dient dazu, das Bohrloch zu stabilisieren, Bohrgut abzutransportieren und das Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern. Die Bentonitspülung bildet eine schützende Schicht an der Bohrlochwand und verhindert so das Einstürzen des Bohrlochs.
Verwandte Begriffe: Bohrspülung, Bohrlochstabilität, Tonmineral. - Energieausbeute
- Die Energieausbeute bezeichnet die Menge an nutzbarer Energie, die aus einer Energiequelle gewonnen werden kann. Bei Geothermieanlagen hängt die Energieausbeute von der Temperatur des Erdreichs, der Bohrteufe und der Effizienz der Wärmepumpe ab. Eine hohe Energieausbeute ist wichtig für eine wirtschaftliche Nutzung der Geothermie.
Verwandte Begriffe: Wirkungsgrad, Primärenergie, Geothermie. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Zusammenhang mit Geothermiebohrungen regelt der Werkvertrag die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bezüglich der Bohrung, der Installation der Anlage und der Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Gewährleistung. - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die beauftragt wird, Gutachten zu erstellen oder Beratungen durchzuführen. Bei Geothermiebohrungen kann ein Sachverständiger die Bohrung überwachen, die Energieausbeute beurteilen und Empfehlungen für weitere Maßnahmen geben.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Beratung. - Bohrlocheinsturz
- Ein Bohrlocheinsturz bezeichnet das unkontrollierte Zusammenfallen der Wände eines Bohrlochs. Dies kann durch instabile Gesteinsschichten, mangelnde Bohrlochstabilisierung oder das Eindringen von Wasser verursacht werden. Ein Bohrlocheinsturz kann die Bohrung gefährden und zusätzliche Kosten verursachen.
Verwandte Begriffe: Bohrlochstabilität, Gebirgsdruck, Verrohrung. - Tiefenbohrung
- Eine Tiefenbohrung ist eine Bohrung, die in große Tiefen des Erdreichs vordringt, typischerweise mehrere hundert bis mehrere tausend Meter. Sie wird häufig zur Erschließung von Erdöl-, Erdgas- oder Geothermie-Vorkommen eingesetzt. Tiefenbohrungen erfordern spezielle Techniken und Ausrüstungen, um die Stabilität des Bohrlochs zu gewährleisten und die gewünschte Tiefe zu erreichen.
Verwandte Begriffe: Bohrung, Geothermie, Erdölförderung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bohrteufe?
Die Bohrteufe bezeichnet die Tiefe, bis zu der ein Bohrloch in den Untergrund getrieben wird. Bei Geothermiebohrungen ist die Bohrteufe entscheidend für die Erreichbarkeit von ausreichend warmem Gestein zur Energiegewinnung. - Was sind Bentonitspülungen?
Bentonitspülungen sind Suspensionen aus Bentonit-Ton, die während der Bohrung verwendet werden, um das Bohrloch zu stabilisieren, Bohrgut abzutransportieren und das Eindringen von Grundwasser zu verhindern. Sie tragen dazu bei, Bohrlocheinstürze zu vermeiden. - Was bedeutet Energieausbeute bei Geothermie?
Die Energieausbeute bei Geothermie bezeichnet die Menge an Wärmeenergie, die aus dem Erdreich gewonnen und für Heizzwecke oder zur Stromerzeugung genutzt werden kann. Sie hängt von der Bohrteufe, der Gesteinstemperatur und der Effizienz der Wärmepumpe ab. - Was tun bei Bohrlocheinstürzen?
Bei Bohrlocheinstürzen muss die Bohrung gestoppt und das Bohrloch stabilisiert werden. Dies kann durch den Einsatz von Bentonitspülungen oder Verrohrungen erfolgen. Ein Sachverständiger sollte hinzugezogen werden, um die Ursache zu ermitteln und weitere Maßnahmen festzulegen. - Welche Rolle spielt der Werkvertrag bei einer Geothermiebohrung?
Der Werkvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Er sollte detaillierte Angaben zur Bohrteufe, den Zahlungsvoraussetzungen, den Gewährleistungen und den Haftungsregelungen enthalten. - Wann sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden?
Ein Sachverständiger sollte hinzugezogen werden, wenn Unklarheiten bezüglich der Bohrteufe, der Energieausbeute oder der Qualität der Bohrung bestehen. Er kann den Zustand der Bohrung beurteilen und Empfehlungen für weitere Maßnahmen geben. - Was sind die Risiken einer zu geringen Bohrteufe?
Eine zu geringe Bohrteufe kann dazu führen, dass nicht ausreichend warmes Gestein erreicht wird, was die Energieausbeute der Geothermieanlage reduziert. Dies kann zu höheren Heizkosten und einer geringeren Effizienz der Anlage führen. - Wie kann ich mich vor Risiken bei Geothermiebohrungen schützen?
Sie können sich schützen, indem Sie einen detaillierten Werkvertrag abschließen, die Bohrung von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, wenn Probleme auftreten.
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Geothermie: Druckmittel bei Nichterreichen der Bohrleistung
ohne
Rechtsberatung betreiben zu wollen, würde ich davon ausgehen, dass Sie bei Zahlung der 3. ZR immer noch 2 'offen' und als Sicherheit haben; evtl. sogar eine Bürgschaft / einen Sicherheitseinbehalt.
Ich würde zahlen, denn der Unternehmer hat erstmal Arbeit geleistet.
Wenn er nicht auf die 9 kW kommt, hätten Sie mit den ausstehenden Zahlungen m.E. genügend Druckmittel.
Eine andere Frage ist das Fachwissen darüber, wieviel in 1,54 m rausgeholt werden kann. Da kann ich nicht helfen.
Lag eigentlich kein Bodengutachten vor? Wer hätte von den anstehenden Bodenverhältnissen wissen müssen? -
Tiefenbohrung: Korrektur der Bohrtiefe – 154 m statt 1,54 m
-
Geothermie: Bedeutung geringer Tiefenabweichung bei Bohrung
-
Tiefenbohrung: Einfluss der Bohrtiefe auf Stromverbrauch?
wo sind denn die tiefbohrer? 😉
ich kenn's nur bis 100 ... 120 m - über 150 m in einer (?) Bohrung finde ich eh
schon ziemlich gut.
natürlich wirken sich die rd. 10 % auf den Stromverbrauch aus - ob's ausschlaggebend
ist?
vielleicht sind die Unterschiede geringer als die Ungenauigkeiten in den
Randbedingungen für die Wärmebedarfsberechnung 😉 -
Geothermie: Bohrung – Einzelbohrung vs. zwei Bohrungen?
Wenn auch keine Fachleute,
so wundern wir uns doch warum die Bohrung an einem Stück erfolgte und nicht 2 Löcher gebohrt wurden.
Wir hatten für unser Haus 2 Löcher ca. 52 und 56 m.
Würde uns mal interessieren, wer das gemacht hat, da wir zurzeit auch wieder eine Tiefenbohrung für unser neues Haus planen. -
ich würde erstmal 154/170stel
zahlen ... -
Geothermie: Provisorische Heizung nach Bohrungsverzögerung
Die paar Meter wären ja nicht so schlimm, wenn der Rest stimmt
Das Bohrunternehmen war eigentlich ganz in Ordnung. Hat allerdings das ganze auch nur als Subunternehmer auf Regie gemacht. Es gab wohl keinen Bohrunternehmer der das Risiko Aufgrund des einzusetzenden Verfahrens auf sich nehmen wollte. Ich hatte den Vertrag um den Fertigstellungszeitpunkt 31.12.02 ergänzt. Im Februar habe ich nochmal eine Kündigung angedroht. Daraufhin wurde eine Provisorische Heizung eingebaut. Neuer Endtermin war Ende April. Den habe ich Mitte April nochmal bestätigt, mit dem Hinweis, dass wenn der nicht einzuahlten ist, sie keine neuen Arbeiten mehr anfangen sollen. Danach fing die Bohrung an. Jetzt haben wir Mitte Mai. Heizen tu ich immer noch mit einem Tauchsieder. Zum Glück brauche ich nur noch Warmwasser. Sonst konnte ich bei meiner Luxusheizung auch noch immer aufpassen, dass ich das Umschalten nicht vergesse. 11 kW für über 25 KEuro. Bin ich da etwas empfindlich, wenn ich da auf genaue Vertragserfüllung bestehe. Das Problem ist, man kann die Bohrung aber nicht mehr auf 170 bringen. Naja, und dann kommt noch eine Kleinigkeit hinzu. Das Loch scheint nur teilweise hinterfüllt zu sein. Mir ist noch nicht klar was das bedeute. Aber bei meinen Bodenverhältnissen so etwa wie fehlende Armierung in der Bodenplatte.
PS: "Baugrunduntersuchungen" gibt es da schon. Auch für die Tiefe. Man kann beim Geologischen Landesamt die nächstliegenden Bohrungen erfragen. Dort bekommt man dann Bohrprofile für ein paar €. Und bei den Tiefen ändert es sich nicht mehr alle Meter.
Danke und Gruß -
Werkvertrag: Nachträglicher Anspruch auf Bankbürgschaft?
Kann man auf eine Bankbürgschaft auch nachträglich bestehen?
Leider sind in dem Vertrag meine Zahlungen durch nichts besichert. Kann ich nachträglich auf ein Bürgschaft bestehen? Sonderlich liquide sind die wohl nicht.
Gruß -
Geothermie: Einseitige Durchsetzung einer Bürgschaft möglich?
nicht ohne einen Grund
Haben Sie keine Bürgschaft vereinbart, können Sie einseitig keine durchsetzen (Ausnahme: Bauträgervertrag und der Zahlungsplan weicht von § 3 MaBV ab). Bedenken Sie, dass der Unternehmer durch seine Bauleistung in Vorleistung geht. Eine zusätzliche Bürgschaft wäre doppelte Absicherung. Leistung und Zahlungsplan müssen natürlich zusammenpassen damit es zu keiner Überzahlung kommt. Ein Fall, in dem es öfter zur nachträglichen Vereinbarung einer Bürgschaft kommt: die Ausführung weicht vom Vertrag ab und ist risikobehaftet (ein Mangel ohne dass ein Schaden vorliegt), die Mängelbeseitigung würde unangemessen hohen Aufwand erfordern. Zur Vermeidung von AbzAbk.ügen (Minderung, Druckzuschlag) kann das Stellen einer Gewährleistungsbürgschaft für den Ausführenden die bessere Lösung sein. Auch hier ist eine zweiseitige Vereinbarung notwendig. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Geothermie Bohrung: Tiefe, Kosten und Risiken minimieren
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Geothermie-Bohrung, bei der die geplante Tiefe von 170m nicht erreicht wurde. Es werden Fragen zu Werkverträgen, Zahlungszeitpunkten, der Bedeutung der tatsächlichen Bohrtiefe für die Energieausbeute und möglichen Risiken wie Bohrlocheinstürze diskutiert. Ein Sachverständiger und ein Rechtsanwalt werden als mögliche Ansprechpartner genannt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Geothermie: Druckmittel bei Nichterreichen der Bohrleistung wird darauf hingewiesen, dass ausstehende Zahlungen als Druckmittel gegenüber dem Unternehmer dienen können, falls die vereinbarte Leistung (9 kW) nicht erreicht wird.
✅ Zusatzinfo: Es wird die Frage aufgeworfen, ob eine geringe Abweichung von der geplanten Bohrtiefe (154m statt 170m) einen signifikanten Einfluss auf die Energieausbeute hat. Siehe dazu auch Geothermie: Bedeutung geringer Tiefenabweichung bei Bohrung.
🔴 Risiko: Das Bohrunternehmen arbeitete als Subunternehmer auf Regie, was bedeutet, dass das Risiko für Bohrlocheinstürze und andere Probleme beim Auftraggeber lag. Der Beitrag Geothermie: Provisorische Heizung nach Bohrungsverzögerung beschreibt die Situation nach einer Verzögerung und die Notwendigkeit einer provisorischen Heizung.
💰 Kosten: Die fehlende Absicherung der Zahlungen im Werkvertrag wird kritisiert. Im Beitrag Werkvertrag: Nachträglicher Anspruch auf Bankbürgschaft? wird die Frage aufgeworfen, ob nachträglich eine Bürgschaft verlangt werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Werkvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren, um die eigenen Rechte zu wahren und Risiken zu minimieren. Siehe auch Geothermie: Einseitige Durchsetzung einer Bürgschaft möglich? bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Bürgschaft.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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