Jetzt meine Fragen:
- Haben die unbezahlten Rechnungen Auswirkungen auf die Garantie/Gewährleistung der Handwerker? M.E. wird sich wohl niemand um Garantiefälle kümmern, wenn er für seine Leistungen keine Bezahlung erhalten hat.
- Ausgehend von dieser Überlegung: Ist eine Verweigerung der Abnahme unter Hinweis auf o.g. Umstand möglich? Meines Wissens geht es im Rahmen der Abnahme nur um die Feststellung baulicher Mängel. Andererseits ist die Abnahme mein "letzter Hebel" gegenüber dem Generalunternehmer.
Für Hinweise wäre ich dankbar!
Viele Grüße
Horst