Maklerzwang beim Notar? Notarwahl, Reservierungsvereinbarung & Vertragsstrafe
BAU-Forum: Sonstige Themen
Maklerzwang beim Notar? Notarwahl, Reservierungsvereinbarung & Vertragsstrafe
meine Eltern haben sich ein Haus gekauft. Das Haus haben wir über einen Makler gefunden.
Wir haben uns das Haus angesehen, es gefiel uns und wir wollten es kaufen.
Ich rief den Makler an um ihm das zu sagen. Er schickte mir daraufhin eine Reservierungsvereinbarung zu.
Ein Teil dieser Reservierungsvereinbarung lautet:
Vorbereitung eines Beuurkundungstermins:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zusätzlich nach Abstimmung mit dem Verkäufer einen notariellen Kaufvertrag vorzubereiten und einen Beurkundungstermin zu vereinbaren.
Nun hat die Frau von der Bank, die unseren Kredit bearbeitet hat, allerdings schon einen Termin mit einem anderen Notar ausgemacht. Wir und die Verkäufer sind mit diesem Notar einverstanden, weil wir richtig schnell einen Temrin bekommen haben. Bei diesem Notar wird jetzt schon der Kaufvertrag aufgesetzt und der ganze Grundbuchkram ist auch schon erledigt.
Nun zu meiner Frage: Kann sich der Makler jetzt quer stellen und uns seinen Notar aufzwingen?
Müssen wir mit einer Vertragsstrafe rechnen, da wir ja auf eigene Faust einen Notar gesucht haben?
Jana
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unterschreiben Sie keine Reservierungsvereinbarung ohne vorherige rechtliche Prüfung, um unerwartete Vertragsstrafen zu vermeiden.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob der Makler Ihnen einen bestimmten Notar vorschreiben darf. Grundsätzlich gilt: Sie haben als Käufer das Recht, den Notar für die Beurkundung des Kaufvertrags selbst auszuwählen.
Eine Reservierungsvereinbarung mit dem Makler kann Klauseln enthalten, die eine Vertragsstrafe vorsehen, falls Sie vom Kauf zurücktreten. 🔴 Gefahr: Prüfen Sie die Reservierungsvereinbarung genau, bevor Sie diese unterzeichnen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten, um die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen.
Sollte der Makler versuchen, Sie zur Wahl eines bestimmten Notars zu drängen, empfehle ich Ihnen, dies schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die freie Notarwahl ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufprozesses.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf Ihrem Recht, den Notar selbst zu wählen, und lassen Sie sich nicht vom Makler unter Druck setzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Notarwahl
- Das Recht des Käufers, den Notar für die Beurkundung des Kaufvertrags selbst zu bestimmen. Die freie Notarwahl soll sicherstellen, dass der Notar unparteiisch ist und die Interessen beider Parteien berücksichtigt.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Notar. - Reservierungsvereinbarung
- Ein Vertrag zwischen dem Kaufinteressenten und dem Makler, der dem Interessenten das Objekt für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Sie kann eine Gebühr und eine Vertragsstrafe bei Rücktritt enthalten.
Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Vertragsstrafe, Kaufoption. - Vertragsstrafe
- Eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Sie dient als Druckmittel, um die Einhaltung des Vertrags zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Vertragsbruch, Sanktion. - Beurkundungstermin
- Der Termin beim Notar, bei dem der Kaufvertrag offiziell unterzeichnet wird. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert ihn und beurkundet die Unterschriften.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Notar, Unterschrift. - Kaufvertrag
- Ein Vertrag, der den Kauf einer Immobilie regelt. Er enthält alle wesentlichen Bedingungen des Kaufs, wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Eigentumsübertragung, Grundbuch. - Makler
- Eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie tätig ist. Der Makler erhält für seine Tätigkeit eine Provision.
Verwandte Begriffe: Provision, Vermittlung, Immobilien. - Grundbuch
- Ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Das Grundbuch dient dem Schutz des Eigentums und der Rechtssicherheit.
Verwandte Begriffe: Eigentum, Belastung, Eintragung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ein Makler den Notar für den Hauskauf bestimmen?
Nein, als Käufer haben Sie das Recht, den Notar selbst auszuwählen. Der Makler darf Ihnen keinen bestimmten Notar vorschreiben. Die freie Notarwahl ist gesetzlich verankert, um Interessenskonflikte zu vermeiden und eine unabhängige Beurkundung zu gewährleisten. - Was ist eine Reservierungsvereinbarung beim Makler?
Eine Reservierungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Kaufinteressenten und dem Makler, der dem Interessenten gegen eine Gebühr das Objekt für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Sie kann eine Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe enthalten, wenn der Kaufinteressent vom Kauf zurücktritt. - Welche Risiken birgt eine Reservierungsvereinbarung?
Die Reservierungsvereinbarung kann eine Vertragsstrafe vorsehen, wenn Sie als Kaufinteressent vom Kauf zurücktreten. Die Höhe der Vertragsstrafe kann variieren. Es ist wichtig, die Vereinbarung vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen und sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. - Was ist ein Beurkundungstermin?
Der Beurkundungstermin ist der Termin beim Notar, bei dem der Kaufvertrag für das Haus offiziell unterzeichnet wird. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert ihn und beurkundet die Unterschriften von Käufer und Verkäufer. - Was passiert, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete?
Wenn Sie nach der Beurkundung vom Kaufvertrag zurücktreten, können erhebliche finanzielle Konsequenzen entstehen. Sie können schadensersatzpflichtig werden und müssen möglicherweise die Kosten für den Notar und andere Aufwendungen tragen. - Kann ich die Reservierungsvereinbarung widerrufen?
Ob Sie die Reservierungsvereinbarung widerrufen können, hängt von den konkreten Bedingungen der Vereinbarung ab. In einigen Fällen kann ein Widerrufsrecht bestehen, insbesondere wenn die Vereinbarung außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde. - Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit einer Reservierungsvereinbarung kann eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn der Kaufinteressent vom Kauf zurücktritt. - Wie finde ich den richtigen Notar für den Hauskauf?
Sie können den Notar frei wählen. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können hilfreich sein. Achten Sie darauf, dass der Notar erfahren im Immobilienrecht ist und Ihnen den Kaufvertrag verständlich erläutern kann.
🔗 Verwandte Themen
- Notarvertrag prüfen lassen
Die Überprüfung eines Notarvertrags durch einen Anwalt kann vor unliebsamen Überraschungen schützen. - Maklerprovision sparen
Tipps und Tricks, wie Sie die Maklerprovision reduzieren oder vermeiden können. - Rücktritt vom Hauskauf
Welche Gründe berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag und welche Konsequenzen hat dies? - Finanzierung des Hauskaufs
Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen und Fördermöglichkeiten. - Rechte und Pflichten beim Hauskauf
Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.
-
Notarwahl beim Hauskauf – Käufer bestimmt den Notar!
Nach dem Motto ...
Nach dem Motto "wer zahlt, schafft an" hat der Käufer das Recht auch einen Makler seiner Wahl. Punkt.
Freundliche Grüße -
Korrektur: Käufer hat Recht auf freie Notarwahl
Grrr ...
Grrr soll natürlich heißen "hat das Recht auf" ...
Freundliche Grüße -
Reservierungsvereinbarung: Notarwahl durch Käufer & Verkäufer
Vertragsparteien
sind Käufer und Verkäufer.
Wenn die beiden sich über den Notar einig sind ist es doch OK.
Dem Makler kann es egal sein wer beurkundet.
Streiche Sie den Passus in der Reservierungsvereinbarung nach vorheriger Rücksprache mit dem Makler. -
Reservierungsvereinbarung: Risiken bei geplatztem Notartermin
Spannend wird es, wenn der Termin noch platzt
und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Der Makler lässt sich die Reservierung von Käufer und Verkäufer unterschreiben, bekommt sicher bei "seinem" Notar auch schnell Termine und hat in der Regel das Gerüst des Notarvertrages zur Einsicht bereit ohne das der Notar noch mal tätig werden muss, Besonderheiten werden bei der Beurkundung besprochen und eingefügt. Sollte der Vertrag platzen, kann sich der Notar, so überhaupt schon Kosten entstanden sind, sich bei der Partei schadlos halten, die den Verkauf verhindert, da beide Parteien die Reservierung unterschrieben haben.
Was mir neu ist, ist, das die Bank-Tante hier aktiv wird. Das ist mir noch nicht passiert, das halte ich eher für ungewöhnlich. Aber die macht ja nur die Finanzierung ...! Aber wenn ihr mit dem Notar einverstanden seit, ändert den Text in der Reservierung sinngemäß in: ... die Parteien haben einvernehmlich beim Notar xxx eine Termin für den xx. xx. xxxx vereinbart und die Ausfertigung eines Kaufvertrag-Entwurfes beauftragt. Normal dürfte nichts schief gehen. Ist beim Termin etwas ungewöhnlich, immer den Notar fragen, der ist zur Neutralität verpflichtet, unabhängig davon, wie er heißt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Maklerzwang beim Notar? Notarwahl & Vertragsstrafe
💡 Kernaussagen: Der Käufer hat grundsätzlich das Recht auf freie Notarwahl beim Hauskauf. Eine Reservierungsvereinbarung darf dieses Recht nicht einschränken. Bei Uneinigkeit zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich des Notars, sollte der Passus in der Reservierungsvereinbarung gestrichen werden. Platzt der Notartermin, können Kosten entstehen, deren Verteilung im Vorfeld geklärt werden sollte.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Reservierungsvereinbarung: Risiken bei geplatztem Notartermin erläutert, birgt ein geplatzter Notartermin Risiken bezüglich der Kostenverteilung. Es ist ratsam, dies im Vorfeld zu klären.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Notarwahl beim Hauskauf – Käufer bestimmt den Notar! betont, dass der Käufer das Recht hat, den Notar seiner Wahl zu bestimmen, da er in der Regel die Kosten trägt. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Immobilienrecht.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Reservierungsvereinbarung sorgfältig auf Klauseln zur Notarwahl. Klären Sie im Zweifelsfall die Notarwahl mit dem Makler und Verkäufer ab und bestehen Sie auf Ihrem Recht. Weitere Informationen zur freien Notarwahl finden Sie im Beitrag Korrektur: Käufer hat Recht auf freie Notarwahl.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Makler, Notar, Notarwahl, Reservierungsvereinbarung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gemeinschaftsvertrag: Einheitlicher Charakter von Wohnanlagen – Rechte, Pflichten & Änderungen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekturbüro-Auflösung: Datenschutz bei alten Bauakten – Aufbewahrung, Risiken & Entsorgung?
- … zu entsorgen. Und viel spannender ist 3.) Einer der Söhne ist Makler im gleichen Ort und giert nun förmlich auf das Material . …
- … Eine Nutzung der Unterlagen, wie sie vielleicht dem Makler-Erben vorschweben, dürfte auf jeden Fall unzulässig sein. Auch die Daten …
- … Ihre Ansicht, dass eine Nutzung der Unterlagen, wie sie vielleicht dem Makler-Erben vorschwebt, unzulässig wäre, teile ich. Das ist nach der Herausgabe …
- … Wir kennen die Beweggründe des Makler-Erbens nicht genau, wissen nicht, weshalb er förmlich nach dem Material …
- … Was, wenn der Makler-Erbe gar keine unlautere Verwendung personenbezogener Daten im Sinn hat, sondern …
- … formulierte und welchen Planungsstil er pflegte. Vielleicht ist es mit dem Makler-Erben nicht anders. Einzelne Pläne will er sich vielleicht an die …
- … der förmlichen juristischen Sprache. Noch vor etwa 10 Jahren hat ein Notar auf eine Fotokopie den (Stempel-) Vermerk gesetzt, die Übereinstimmung der Abschrift …
- … Zur möglich Interessenlage des Makler-Erbens habe ich meinem letzten Thread, nachträglich, bevor ich Ihren letzten …
- … Architekturbüro: Makler-Erbe – Einblick in Bauakten …
- … Ich ergänze das gerne noch einmal und bedanke mich schon mal herzlich bis hier für die Gedanken. Es ist so, dass der Makler-Erbe in der Tat schon gegen den Willen und ohne …
- … Wissen des Vaters Akten eingesehen hat. Da er gleichsam Finanzmakler ist, hat er Fälle gesucht bei denen Finanzierungen alsbald auslaufen könnten. Das ist etwa zehn Jahre her. Dann hat der Vater (der Architekt) einen Riegel davor geschoben weil er böse Anrufe der Betroffenen bekam. Es wäre schön, wenn der Makler-Erbe auch nur einen Hauch von inhaltlichem Interesse an der …
- … print-on-demand erstellt und der anwesenden Gesellschaft zu seinem 90. verteilt. Der Makler Erbe hat es im rausgehen in die Altpapiertonne gesteckt. Konnte man …
- … Bauakten: Miterben vs. Makler-Erbe – Herausgabeanspruch …
- … ein Prozess vor dem Amtsgericht. Mit nur einem Anwalt (dem des Makler-Erbens) wären es, falls Sie verurteilt werden sollten, bei dem o.g. …
- … Der Makler-Erbe könnte evtl. Schwierigkeiten haben, eine Herausgabeklage zu organisieren, wenn er …
- … denn das unvermeidbare wird kommen. Da es allein schon mit besagtem Makler-Erben sofort und unmittelbar Streit um die Betreuungsvollmacht gegeben hat, wurde …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grundstückswert ermitteln: Straßenfront, Bodenrichtwert & Bebaubarkeit – Was ist es wert?
- … zum Kaufpreis können Kosten für die Erschließung (falls noch nicht erfolgt), Notar, Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklergebühren entstehen. …
- … Recherchieren Sie in Online-Immobilienportalen, bei lokalen Maklern oder im Grundbuchamt nach kürzlich verkauften Grundstücken in der Umgebung mit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kaufpreisgebot ablehnen & Gegenangebot: Was passiert, wenn der Käufer ablehnt?
- … Kaufpreisgebot, Gegenangebot, Immobilienverkauf, Makler, bindendes Angebot, Ablehnung, Frist, Rücktritt …
- … Immobilienrecht, Kaufvertrag, Immobilienverkauf, Maklerrecht …
- … Wir beabsichtigen eine Wohnung über den Makler zu verkaufen. Nun ist ein bis zum 15.09.2007 bindendes Kaufpreisgebot abgegeben …
- … Verwandte Begriffe: Angebot, Annahme, Notarvertrag …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wärmedämmung: Energieausweis Pflicht? Kosten, Nutzen & Förderung im Überblick
- … Dach). Der jetzige Eigentümer sagt halt er erstelle keinen Energieausweis, die Maklerin sagt dazu dass sie nichts daran machen kann und im …
- … In jedem Notarvertrag kann festgehalten werden, dass es keinen Energiepass gibt und fertig. …
- … muss, was natürlich in dem vorgenannten Fall dann auch üblicherweise im Notarvertrag festgehalten wird. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Poroton T9 vs. Alternativen: Lohnt sich der Ziegel für mein Putzbau-Projekt wirklich?
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundstückskauf in Niedersachsen: Baubindung, Lage am Deich & Finanzierung – Was beachten?
- BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus Hersteller 1975 gesucht: Typ erkennen, Baujahr prüfen & Wert ermitteln?
- BAU-Forum - Fertighaus - Hauskauf ohne Erfahrung: Worauf achten? Risiken, Finanzierung & Kosten im Überblick
- … Darunter verstehe ich den Preis für das Haus, das Grundstück, alle notariellen, steuerlichen Ausgaben und was sonst noch dazu gehören könnte. …
- … Notarkosten …
- … Die Notarkosten sind die Gebühren, die für die notarielle Beurkundung …
- … des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch anfallen. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich festgelegt.Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Grundbuchamt. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Makler, Notar, Notarwahl, Reservierungsvereinbarung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Makler, Notar, Notarwahl, Reservierungsvereinbarung" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Makler, Notar, Notarwahl, Reservierungsvereinbarung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Makler, Notar, Notarwahl, Reservierungsvereinbarung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Maklerzwang beim Notar? Notarwahl, Reservierungsvereinbarung & Vertragsstrafe
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Makler & Notar: Darf der Makler den Notar bestimmen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Makler, Notar, Notarwahl, Reservierungsvereinbarung, Vertragsstrafe, Hauskauf, Immobilienkauf, Beurkundungstermin
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!