Maklerzwang beim Notar? Notarwahl, Reservierungsvereinbarung & Vertragsstrafe
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Maklerzwang beim Notar? Notarwahl, Reservierungsvereinbarung & Vertragsstrafe

Hallo,
meine Eltern haben sich ein Haus gekauft. Das Haus haben wir über einen Makler gefunden.
Wir haben uns das Haus angesehen, es gefiel uns und wir wollten es kaufen.
Ich rief den Makler an um ihm das zu sagen. Er schickte mir daraufhin eine Reservierungsvereinbarung zu.
Ein Teil dieser Reservierungsvereinbarung lautet:
Vorbereitung eines Beuurkundungstermins:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zusätzlich nach Abstimmung mit dem Verkäufer einen notariellen Kaufvertrag vorzubereiten und einen Beurkundungstermin zu vereinbaren.
Nun hat die Frau von der Bank, die unseren Kredit bearbeitet hat, allerdings schon einen Termin mit einem anderen Notar ausgemacht. Wir und die Verkäufer sind mit diesem Notar einverstanden, weil wir richtig schnell einen Temrin bekommen haben. Bei diesem Notar wird jetzt schon der Kaufvertrag aufgesetzt und der ganze Grundbuchkram ist auch schon erledigt.
Nun zu meiner Frage: Kann sich der Makler jetzt quer stellen und uns seinen Notar aufzwingen?
Müssen wir mit einer Vertragsstrafe rechnen, da wir ja auf eigene Faust einen Notar gesucht haben?
Jana
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  • Jana
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unterschreiben Sie keine Reservierungsvereinbarung ohne vorherige rechtliche Prüfung, um unerwartete Vertragsstrafen zu vermeiden.

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    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob der Makler Ihnen einen bestimmten Notar vorschreiben darf. Grundsätzlich gilt: Sie haben als Käufer das Recht, den Notar für die Beurkundung des Kaufvertrags selbst auszuwählen.

    Eine Reservierungsvereinbarung mit dem Makler kann Klauseln enthalten, die eine Vertragsstrafe vorsehen, falls Sie vom Kauf zurücktreten. 🔴 Gefahr: Prüfen Sie die Reservierungsvereinbarung genau, bevor Sie diese unterzeichnen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten, um die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen.

    Sollte der Makler versuchen, Sie zur Wahl eines bestimmten Notars zu drängen, empfehle ich Ihnen, dies schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die freie Notarwahl ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufprozesses.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf Ihrem Recht, den Notar selbst zu wählen, und lassen Sie sich nicht vom Makler unter Druck setzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Notarwahl
    Das Recht des Käufers, den Notar für die Beurkundung des Kaufvertrags selbst zu bestimmen. Die freie Notarwahl soll sicherstellen, dass der Notar unparteiisch ist und die Interessen beider Parteien berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Notar.
    Reservierungsvereinbarung
    Ein Vertrag zwischen dem Kaufinteressenten und dem Makler, der dem Interessenten das Objekt für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Sie kann eine Gebühr und eine Vertragsstrafe bei Rücktritt enthalten.
    Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Vertragsstrafe, Kaufoption.
    Vertragsstrafe
    Eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Sie dient als Druckmittel, um die Einhaltung des Vertrags zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Vertragsbruch, Sanktion.
    Beurkundungstermin
    Der Termin beim Notar, bei dem der Kaufvertrag offiziell unterzeichnet wird. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert ihn und beurkundet die Unterschriften.
    Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Notar, Unterschrift.
    Kaufvertrag
    Ein Vertrag, der den Kauf einer Immobilie regelt. Er enthält alle wesentlichen Bedingungen des Kaufs, wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Eigentumsübertragung, Grundbuch.
    Makler
    Eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie tätig ist. Der Makler erhält für seine Tätigkeit eine Provision.
    Verwandte Begriffe: Provision, Vermittlung, Immobilien.
    Grundbuch
    Ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Das Grundbuch dient dem Schutz des Eigentums und der Rechtssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Eigentum, Belastung, Eintragung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ein Makler den Notar für den Hauskauf bestimmen?
      Nein, als Käufer haben Sie das Recht, den Notar selbst auszuwählen. Der Makler darf Ihnen keinen bestimmten Notar vorschreiben. Die freie Notarwahl ist gesetzlich verankert, um Interessenskonflikte zu vermeiden und eine unabhängige Beurkundung zu gewährleisten.
    2. Was ist eine Reservierungsvereinbarung beim Makler?
      Eine Reservierungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Kaufinteressenten und dem Makler, der dem Interessenten gegen eine Gebühr das Objekt für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Sie kann eine Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe enthalten, wenn der Kaufinteressent vom Kauf zurücktritt.
    3. Welche Risiken birgt eine Reservierungsvereinbarung?
      Die Reservierungsvereinbarung kann eine Vertragsstrafe vorsehen, wenn Sie als Kaufinteressent vom Kauf zurücktreten. Die Höhe der Vertragsstrafe kann variieren. Es ist wichtig, die Vereinbarung vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen und sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein.
    4. Was ist ein Beurkundungstermin?
      Der Beurkundungstermin ist der Termin beim Notar, bei dem der Kaufvertrag für das Haus offiziell unterzeichnet wird. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert ihn und beurkundet die Unterschriften von Käufer und Verkäufer.
    5. Was passiert, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete?
      Wenn Sie nach der Beurkundung vom Kaufvertrag zurücktreten, können erhebliche finanzielle Konsequenzen entstehen. Sie können schadensersatzpflichtig werden und müssen möglicherweise die Kosten für den Notar und andere Aufwendungen tragen.
    6. Kann ich die Reservierungsvereinbarung widerrufen?
      Ob Sie die Reservierungsvereinbarung widerrufen können, hängt von den konkreten Bedingungen der Vereinbarung ab. In einigen Fällen kann ein Widerrufsrecht bestehen, insbesondere wenn die Vereinbarung außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde.
    7. Was ist eine Vertragsstrafe?
      Eine Vertragsstrafe ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit einer Reservierungsvereinbarung kann eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn der Kaufinteressent vom Kauf zurücktritt.
    8. Wie finde ich den richtigen Notar für den Hauskauf?
      Sie können den Notar frei wählen. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können hilfreich sein. Achten Sie darauf, dass der Notar erfahren im Immobilienrecht ist und Ihnen den Kaufvertrag verständlich erläutern kann.

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      Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen und Fördermöglichkeiten.
    • Rechte und Pflichten beim Hauskauf
      Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.
  2. Notarwahl beim Hauskauf – Käufer bestimmt den Notar!

    Nach dem Motto ...
    Nach dem Motto "wer zahlt, schafft an" hat der Käufer das Recht auch einen Makler seiner Wahl. Punkt.
    Freundliche Grüße
  3. Korrektur: Käufer hat Recht auf freie Notarwahl

    Grrr ...
    Grrr soll natürlich heißen "hat das Recht auf" ...
    Freundliche Grüße
  4. Reservierungsvereinbarung: Notarwahl durch Käufer & Verkäufer

    Vertragsparteien
    sind Käufer und Verkäufer.
    Wenn die beiden sich über den Notar einig sind ist es doch OK.
    Dem Makler kann es egal sein wer beurkundet.
    Streiche Sie den Passus in der Reservierungsvereinbarung nach vorheriger Rücksprache mit dem Makler.
    • Name:
    • M.P.
  5. Reservierungsvereinbarung: Risiken bei geplatztem Notartermin

    Spannend wird es, wenn der Termin noch platzt
    und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Der Makler lässt sich die Reservierung von Käufer und Verkäufer unterschreiben, bekommt sicher bei "seinem" Notar auch schnell Termine und hat in der Regel das Gerüst des Notarvertrages zur Einsicht bereit ohne das der Notar noch mal tätig werden muss, Besonderheiten werden bei der Beurkundung besprochen und eingefügt. Sollte der Vertrag platzen, kann sich der Notar, so überhaupt schon Kosten entstanden sind, sich bei der Partei schadlos halten, die den Verkauf verhindert, da beide Parteien die Reservierung unterschrieben haben.
    Was mir neu ist, ist, das die Bank-Tante hier aktiv wird. Das ist mir noch nicht passiert, das halte ich eher für ungewöhnlich. Aber die macht ja nur die Finanzierung ...! Aber wenn ihr mit dem Notar einverstanden seit, ändert den Text in der Reservierung sinngemäß in: ... die Parteien haben einvernehmlich beim Notar xxx eine Termin für den xx. xx. xxxx vereinbart und die Ausfertigung eines Kaufvertrag-Entwurfes beauftragt. Normal dürfte nichts schief gehen. Ist beim Termin etwas ungewöhnlich, immer den Notar fragen, der ist zur Neutralität verpflichtet, unabhängig davon, wie er heißt.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    Maklerzwang beim Notar? Notarwahl & Vertragsstrafe

    💡 Kernaussagen: Der Käufer hat grundsätzlich das Recht auf freie Notarwahl beim Hauskauf. Eine Reservierungsvereinbarung darf dieses Recht nicht einschränken. Bei Uneinigkeit zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich des Notars, sollte der Passus in der Reservierungsvereinbarung gestrichen werden. Platzt der Notartermin, können Kosten entstehen, deren Verteilung im Vorfeld geklärt werden sollte.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Reservierungsvereinbarung: Risiken bei geplatztem Notartermin erläutert, birgt ein geplatzter Notartermin Risiken bezüglich der Kostenverteilung. Es ist ratsam, dies im Vorfeld zu klären.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Notarwahl beim Hauskauf – Käufer bestimmt den Notar! betont, dass der Käufer das Recht hat, den Notar seiner Wahl zu bestimmen, da er in der Regel die Kosten trägt. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Immobilienrecht.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Reservierungsvereinbarung sorgfältig auf Klauseln zur Notarwahl. Klären Sie im Zweifelsfall die Notarwahl mit dem Makler und Verkäufer ab und bestehen Sie auf Ihrem Recht. Weitere Informationen zur freien Notarwahl finden Sie im Beitrag Korrektur: Käufer hat Recht auf freie Notarwahl.

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