Maklercourtage umgehen: Ist das rechtens? Möglichkeiten & Risiken bei Bekanntschaft mit dem Verkäufer

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob und wie die Maklercourtage umgangen werden kann, wenn der Käufer den Verkäufer bereits vor der Einschaltung des Maklers kannte. Es wird betont, dass der Erstnachweis durch den Makler entscheidend ist. Eine Schenkung, um die Courtage zu umgehen, birgt steuerliche Risiken. Ehrlichkeit gegenüber dem Makler wird empfohlen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Maklercourtage umgehen: Ist das rechtens? Möglichkeiten & Risiken bei Bekanntschaft mit dem Verkäufer

Wir haben uns ein Haus mit einer Maklerin angeschaut und ihr danach auch ihren Tätigkeitsnachweis unterschrieben. Bei der Begehung des Hauses stellten wir fest, dass uns der Verkäufer persönlich bekannt ist und er außerdem das Haus auch über zwei andere Makler und eine Bank versucht hat zu verkaufen. Er ist aber auch bereit uns das Haus privat zu verkaufen. Ist es möglich auf irgendeinem Weg die Maklercourtage zu sparen, die immerhin schließlich 8000 € sein wird, und trotzdem direkt in den Besitz des Hauses zu kommen. Wie sieht es dabei mit einer Schenkung aus?
  • Name:
  • BJ
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine eigenmächtige Umgehung der Maklercourtage nach Unterschrift des Tätigkeitsnachweises birgt hohe Risiken für eine gerichtliche Klage auf Provision sowie mögliche Schadensersatzforderungen – sowohl gegen Käufer als auch gegen Verkäufer.

    🔴 KRITISCH: Eine Schenkung oder gemischte Schenkung/Kauf ist keine zulässige Rechtsauskunft zur Umgehung der Courtage – sie wird steuerlich als verdeckte Veräußerung gewertet und entkräftet den Provisionsanspruch nicht.

    ⚠️ WICHTIG: Der Provisionsanspruch des Maklers hängt nicht von Ihrer persönlichen Bekanntschaft mit dem Verkäufer ab, sondern von der wirksamen Vermittlungsleistung – auch bei vorbestehender Kenntnis kann die Courtage fällig sein.

    ⚠️ WICHTIG: Ein Alleinauftrag des Verkäufers an den Makler verpflichtet beide Seiten – ein Direktkauf ohne Makler könnte den Verkäufer schadensersatzpflichtig machen und den Käufer mittelbar haftbar machen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob Sie die Maklercourtage umgehen können, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob der Tätigkeitsnachweis wirksam ist und ob ein Provisionsanspruch entstanden ist.

    Ein Tätigkeitsnachweis bestätigt lediglich, dass der Makler Ihnen das Objekt gezeigt hat. Er begründet noch keinen Provisionsanspruch. Dieser entsteht erst, wenn Sie aufgrund der Maklertätigkeit einen Kaufvertrag abschließen.

    Wenn Sie den Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit kannten und das Haus auch über andere Kanäle angeboten wurde, kann dies den Provisionsanspruch des Maklers schwächen. Es ist zu prüfen, ob die Maklertätigkeit tatsächlich ursächlich für den Kauf war.

    Eine Schenkung des Hauses wäre eine Möglichkeit, die Maklercourtage zu umgehen. 🔴 Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da Schenkungen steuerliche Konsequenzen haben können. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konstellation, in der ein potenzieller Käufer versucht, die Maklercourtage zu umgehen, nachdem bereits ein Tätigkeitsnachweis unterschrieben wurde. Die Kernfrage ist, ob ein Direktkauf vom Verkäufer oder eine Schenkung rechtlich zulässig ist, um die Courtage zu vermeiden.

    ❌ Widerspruch: Die Idee, die Maklercourtage durch einen Direktkauf zu umgehen, ist rechtlich höchst riskant. Mit der Unterschrift des Tätigkeitsnachweises wurde in der Regel ein Maklervertrag (zumindest konkludent) geschlossen. Dieser verpflichtet den Käufer zur Zahlung der Courtage, sobald der Makler die Gelegenheit zum Kauf nachgewiesen hat. Ein späterer Direktkauf mit dem Verkäufer befreit nicht von dieser Zahlungspflicht, da der Makler seine Leistung bereits erbracht hat.

    ⚠️ Korrektur: Eine Schenkung des Hauses ist in diesem Kontext keine praktikable Lösung. Eine Schenkung würde bedeuten, dass der Verkäufer dem Käufer das Haus unentgeltlich überlässt. Dies ist nicht der Fall, da der Käufer offenbar den Kaufpreis zahlen möchte. Eine gemischte Schenkung (teilweise Kauf, teilweise Schenkung) wäre zwar denkbar, aber steuerlich und rechtlich komplex und würde die Maklerprovision nicht automatisch hinfällig machen. Der Makler könnte dennoch seinen Provisionsanspruch geltend machen, da der Nachweis der Kaufgelegenheit unabhängig von der Vertragsgestaltung erfolgte.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob der Tätigkeitsnachweis eine sogenannte "Vorbehaltsklausel" oder einen "Alleinauftrag" enthält. Falls der Verkäufer einen Makleralleinauftrag erteilt hat, darf er das Haus nicht ohne den Makler verkaufen. Ein Verstoß könnte zu Schadensersatzforderungen des Maklers gegen den Verkäufer führen. Zudem könnte der Makler auch gegen den Käufer vorgehen, wenn dieser wissentlich den Alleinauftrag umgeht.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit. Der Makler wird bei Kenntnis des Direktverkaufs fast sicher seine Provision einklagen. Die Erfolgsaussichten für den Käufer sind in der Regel gering, da die Rechtsprechung die Provisionsansprüche von Maklern stark schützt. Die Kosten für einen Prozess können die 8.000 Euro Courtage schnell übersteigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Sie sollten dringend einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Lassen Sie den unterschriebenen Tätigkeitsnachweis und die genauen Vertragsbedingungen prüfen. Versuchen Sie nicht, die Courtage eigenmächtig zu umgehen, da dies zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen kann. Eine einvernehmliche Lösung mit der Maklerin, wie eine Reduzierung der Provision, ist oft der sicherere und kostengünstigere Weg.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine typische Situation, in der Interessenten versuchen, Maklercourtage zu umgehen, nachdem sie bereits einen Tätigkeitsnachweis unterzeichnet haben und den Verkäufer persönlich kennen. Dies birgt erhebliche rechtliche und vertragliche Risiken, da der Nachweis in der Regel eine wirksame Vermittlungspflicht auslöst.

    🔴 Gefahr: Die Unterschrift unter den Tätigkeitsnachweis stellt in der Regel eine wirksame Vereinbarung dar, die den Makleranspruch auf Courtage auch bei einem späteren Direktverkauf zwischen Käufer und Verkäufer begründen kann – insbesondere wenn der Makler den Kontakt hergestellt oder den Besichtigungstermin vermittelt hat.

    ⚠️ Korrektur: Eine Schenkung ist hier keine zulässige Umgehungsmöglichkeit – sie würde steuerrechtlich als verdeckte Veräußerung gewertet und könnte zudem den Makleranspruch nicht entkräften, da der wirtschaftliche Zweck (Erwerb des Hauses) unverändert bleibt.

    ➕ Ergänzung: Selbst wenn der Verkäufer das Objekt parallel über andere Makler oder eine Bank anbietet, entfällt die Courtagepflicht nicht automatisch – entscheidend ist, ob die konkrete Vermittlung durch die betreffende Maklerin erfolgt ist und ob der Tätigkeitsnachweis wirksam ist (z. B. mit klarer Bezeichnung des Objekts und der Parteien).

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Bekanntschaft mit dem Verkäufer den Makleranspruch automatisch entfallen lässt, ist rechtlich falsch – der Nachweis der konkreten Vermittlungsleistung durch die Maklerin ist maßgeblich, nicht die persönliche Beziehung.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass die Courtagehöhe (8.000 €) bei einem Immobilienkauf erheblich ist – dies rechtfertigt jedoch keine vertragswidrige Umgehung, sondern eine frühzeitige, transparente Klärung mit dem Makler oder eine rechtliche Prüfung der Vereinbarung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um den Tätigkeitsnachweis und die konkreten Umstände der Vermittlung juristisch prüfen zu lassen – eine eigenmächtige Umgehung birgt das Risiko einer gerichtlichen Klage auf Courtage sowie möglicher Schadensersatzansprüche.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass ein Tätigkeitsnachweis grundsätzlich einen Provisionsanspruch begründen kann – auch bei anschließendem Direktkauf.
    • Alle warnen vor eigenmächtiger Umgehung und empfehlen eindeutig die Inanspruchnahme eines auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
    • Alle lehnen Schenkung als verlässliche Umgehungsstrategie ab – aus steuerlichen, vertragsrechtlichen und maklerrechtlichen Gründen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt die Schenkungsmöglichkeit als „Option“, ohne ausreichend auf deren rechtliche Unzulässigkeit hinzuweisen – DeepSeek und Qwen korrigieren dies klar als „nicht praktikabel“ bzw. „rechtlich falsch“.
    • GoogleAI betont die mögliche Schwächung des Provisionsanspruchs bei vorbestehender Bekanntschaft; DeepSeek und Qwen widersprechen dem ausdrücklich: Der Vermittlungsnachweis ist entscheidend, nicht die persönliche Beziehung.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fügt die Relevanz einer „Vorbehaltsklausel“ oder eines „Makleralleinauftrags“ hinzu – eine Dimension, die GoogleAI und Qwen nicht eigenständig thematisieren.
    • Qwen betont die steuerrechtliche Einordnung als „verdeckte Veräußerung“ – eine präzise steuerrechtliche Kategorie, die bei GoogleAI und DeepSeek nur allgemein als „steuerliche Konsequenzen“ oder „komplex“ umschrieben wird.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert eine mögliche Rechtfertigung des Direktkaufs bei vorbestehender Bekanntschaft – DeepSeek und Qwen widersprechen dem klar und einhellig: Eine solche Annahme ist rechtlich unzutreffend und gefährlich.
    • GoogleAI stellt Schenkung als „Möglichkeit“ zur Courtageumgehung dar – DeepSeek und Qwen klären entschieden auf, dass dies keine zulässige Rechtsauskunft ist, sondern rechtlich und steuerlich kontraproduktiv.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, vorsichtige Einschätzung von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Keine eigenmächtige Umgehung; kein Vertrauen in Schenkung oder Bekanntschaft als Entlastung; Priorisierung der rechtlichen Prüfung durch einen Immobilienrechtsanwalt vor jeglicher Vertragsgestaltung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Tätigkeitsnachweis als ProvisionsgrundlageAlle drei Modelle stimmen überein: Unterschrift → wirksame Vermittlungsvoraussetzung → Provisionsanspruch möglich, auch bei Direktkauf.
    Schenkung als UmgehungsstrategieDeepSeek und Qwen widersprechen GoogleAI ausdrücklich: Schenkung ist steuerrechtlich riskant, vertraglich wirkungslos und rechtlich ungeeignet zur Umgehung.
    Bekanntschaft mit Verkäufer als EntlastungsgrundGoogleAI erwägt eine mögliche Schwächung des Anspruchs – DeepSeek und Qwen lehnen dies entschieden ab: Entscheidend ist die konkrete Vermittlungsleistung, nicht die Beziehung.
    Notwendigkeit juristischer PrüfungAlle Modelle stimmen vollständig überein: Unverzügliche Einschaltung eines auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist zwingend empfohlen.
    Risiko eines Rechtsstreits⚠️DeepSeek und Qwen prognostizieren hohe Erfolgsaussichten für den Makler – GoogleAI erwähnt Rechtsstreit nur allgemein als Möglichkeit, nicht als wahrscheinliches Szenario.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine eigenmächtige Vertragsumgehung vor juristischer Prüfung; keine Schenkung oder Vertragskonstruktion ohne fachliche Beratung; umfassende Vorlage des Tätigkeitsnachweises und aller Vertragsdokumente an einen Immobilienrechtler.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoGerichtliche Klage auf Courtage durch den MaklerHöhe der Forderung (8.000 €), Zinsen, Anwaltskosten, Prozesskosten – Gesamtkosten können 20.000 € und mehr betragen.
    🔴 RisikoVerkäufer wird schadensersatzpflichtig, falls ein Makleralleinauftrag vorlagVerkäufer haftet gegenüber Makler – mögliche Rückgriffsklage des Verkäufers gegen Käufer bei wissentlicher Umgehung.
    🔴 RisikoSteuerliche Nachzahlungs- und Sanktionsrisiken bei SchenkungFinanzamt stellt Schenkung als verdeckte Veräußerung fest → Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer, Zuschläge, Sperrfrist für Eigenheimzulage.
    🔴 RisikoUnwirksamer Tätigkeitsnachweis mit unklaren VertragsklauselnRechtsunsicherheit führt zu unnötigen Verhandlungen oder Versäumung gerichtlicher Fristen – Nachweislast für Käufer bei Klage.
    🔴 RisikoVertrauensschaden gegenüber Verkäufer und MaklerSchädigung der Vertrauensbasis, mögliche Vertragsauflösung, Rufschädigung, Ausschluss von zukünftigen Objekten bei Makler.
    ✅ ChanceEinvernehmliche Vereinbarung mit dem Makler (z. B. Reduzierung oder Staffelung der Courtage)Kosteneinsparung bei Rechtssicherheit; Vermeidung von Prozessrisiko; positive Kooperation für zukünftige Transaktionen.
    ✅ ChanceFachliche Prüfung des Tätigkeitsnachweises durch AnwaltMöglichkeit, die Wirksamkeit zu überprüfen – z. B. fehlende Objektbezeichnung, fehlende Signatur des Verkäufers oder fehlende Transparenz bei Courtagehöhe.
    ✅ ChanceKlarstellung der Maklertätigkeit im VorfeldVermeidung ähnlicher Konflikte bei künftigen Besichtigungen durch frühzeitige Klärung von Provision, Alleinauftrag und Tätigkeitsnachweis.
    ✅ ChanceNutzung alternativer Finanzierungs- oder Vertragsmodelle (z. B. Kauf mit Rückkaufrecht)Legale Gestaltungsmöglichkeit – allerdings nur bei juristischer Absicherung vor Vertragsabschluss.
    ✅ ChanceVerhandlung mit Verkäufer über CourtageübernahmeSofern Verkäufer vertraglich zur Courtage verpflichtet ist (z. B. bei Alleinauftrag), kann Käufer die Zahlung vermeiden – vorausgesetzt, Verkäufer ist zahlungsfähig und einverstanden.

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche juristische Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt und übergeben Sie ihm den vollständigen Tätigkeitsnachweis, alle Kommunikationsdokumente mit Makler und Verkäufer sowie die Vertragsunterlagen.
    2. Keine eigenmächtige Vertragsänderung vorher: Unterzeichnen Sie weder einen Kaufvertrag noch eine Schenkung, noch eine gemischte Vereinbarung – bis der Anwalt die Rechtslage abschließend bewertet hat.
    3. Tätigkeitsnachweis auf Wirksamkeit prüfen lassen: Der Anwalt soll insbesondere prüfen, ob die Objektbezeichnung klar ist, alle Parteien unterschrieben haben, die Courtagehöhe transparent angegeben wurde und ob ein Alleinauftrag vorliegt.
    4. Verhandlung mit dem Makler initiieren: Fordern Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt ein Gespräch mit der Maklerin, um eine einvernehmliche Lösung (z. B. Reduzierung, Staffelung oder Übernahme durch Verkäufer) zu vereinbaren – das ist meist effizienter als ein Prozess.
    5. Klärung mit dem Verkäufer über dessen Verpflichtung: Fragen Sie den Verkäufer schriftlich, ob er dem Makler einen Alleinauftrag erteilt hat und ob er die Courtage zu tragen bereit ist – legen Sie die Antwort Ihrem Anwalt vor.
    6. Alle Dokumente zu Maklerkontakt sammeln: Sammeln Sie sämtliche E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Besichtigungsnachweise, Anzeigen, Makler-Webseiten mit Objektdarstellung – diese helfen bei der Klärung der Vermittlungsleistung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklercourtage
    Die Maklercourtage ist die Provision, die ein Makler für seine Tätigkeit erhält. Sie wird in der Regel vom Käufer und Verkäufer gemeinsam getragen.
    Verwandte Begriffe: Provision, Maklergebühr, Vermittlungsprovision
    Tätigkeitsnachweis
    Ein Tätigkeitsnachweis ist eine Bestätigung, dass der Makler eine bestimmte Tätigkeit erbracht hat, z.B. die Besichtigung eines Objekts. Er dient als Nachweis für die erbrachte Leistung.
    Verwandte Begriffe: Leistungsnachweis, Besichtigungsbestätigung
    Provisionsanspruch
    Der Provisionsanspruch ist das Recht des Maklers, für seine Tätigkeit eine Provision zu erhalten. Er entsteht in der Regel mit dem Abschluss eines Kaufvertrags aufgrund der Maklertätigkeit.
    Verwandte Begriffe: Courtageanspruch, Vergütungsanspruch
    Schenkung
    Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Person. Im Zusammenhang mit Immobilien kann eine Schenkung eine Möglichkeit sein, die Maklercourtage zu umgehen.
    Verwandte Begriffe: Zuwendung, unentgeltliche Übertragung
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die sich auf Immobilien beziehen, z.B. Kaufverträge, Grundbuchrecht, Mietrecht.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Sachenrecht
    Maklerrecht
    Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten von Maklern. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Vermittlungsrecht
    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Übereignungsvertrag, schuldrechtlicher Vertrag

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Tätigkeitsnachweis?
      Ein Tätigkeitsnachweis ist eine Bestätigung, dass der Makler Ihnen ein Objekt gezeigt hat. Er dient als Nachweis für die erbrachte Leistung, begründet aber noch keinen Anspruch auf Provision.
    2. Wann entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers?
      Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn Sie aufgrund der Maklertätigkeit einen Kaufvertrag über das Objekt abschließen. Die Maklertätigkeit muss ursächlich für den Kauf gewesen sein.
    3. Kann ich die Maklercourtage umgehen, wenn ich den Verkäufer kenne?
      Es ist möglich, dass der Provisionsanspruch des Maklers entfällt oder reduziert wird, wenn Sie den Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit kannten und das Objekt auch über andere Kanäle angeboten wurde. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
    4. Welche Risiken bestehen bei einer Schenkung des Hauses?
      Eine Schenkung des Hauses kann steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere Schenkungssteuer. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.
    5. Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich die Maklercourtage zahlen muss?
      Lassen Sie den Sachverhalt von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen. Dieser kann Ihre Rechte und Pflichten klären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen.
    6. Was passiert, wenn ich den Tätigkeitsnachweis unterschrieben habe?
      Die Unterschrift unter den Tätigkeitsnachweis bestätigt lediglich, dass Sie das Objekt besichtigt haben. Es bedeutet nicht automatisch, dass Sie zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet sind.
    7. Kann der Makler auf die Courtage bestehen, wenn das Haus auch über andere Makler angeboten wurde?
      Ja, grundsätzlich kann der Makler auf die Courtage bestehen, wenn seine Tätigkeit ursächlich für den Kauf war. Allerdings kann die Tatsache, dass das Haus auch über andere Makler angeboten wurde, den Provisionsanspruch beeinflussen.
    8. Welche Rolle spielt es, ob der Makler zuerst oder ich den Kontakt zum Verkäufer hergestellt habe?
      Wenn Sie den Kontakt zum Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit hergestellt haben, kann dies den Provisionsanspruch des Maklers schwächen. Es ist entscheidend, ob die Maklertätigkeit tatsächlich ursächlich für den Kauf war.

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      Vor- und Nachteile eines Makleralleinauftrags.
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    • Immobilienkauf ohne Makler
      So finden Sie Ihre Traumimmobilie ohne Makler.
  2. 🔴 Risiko: Haus-Schenkung statt Kauf – Lieber nicht!

    Hä? Also ich glaub ja nun vieles ...
    Hä? Also ich glaub ja nun vieles aber nicht alles. Sie kennen das Objekt nicht und dann will Ihnen der Verkäufer es schenken? Also ernsthaft: nee, lieber nicht ... *verständnislos-den-Kopf-schüttel*
  3. Maklercourtage fällig: Erstnachweis entscheidend beim Immobilienkauf

    Maklercourtage
    Werter Fragesteller
    wird fällig, wenn der betreffende Makler Ihnen den Erstnachweis des Objekts gebracht hat.
    Sie hätten sofort mitteilen müssen, dass Sie das Objekt bereits vorher kannten, also anderweitig Erstkontakt hatten.
    Ob die Maklerin einen Auftrag hatte oder nicht, ob der Eigentümer von ihren Bemühungen wusste, alles unwichtig.
    Und eine Schenkung könnte zu einer Schätzung des anzunehmenden Kaufpreises und darauf basierender Courtageermittlung führen.
    Ich möchte jetzt nicht über die Gerechtigkeit der Maklerregeln diskutieren.
  4. ⚠️ Achtung: Schenkung statt Kauf – Steuerhinterziehung droht!

    Noch was ...
    Werter Fragesteller
    Ich möchte jetzt nicht mit Ihnen diskutieren, wie diese Schenkung genau ablaufen soll.
    Aber: wenn die Maklerin sauer wird, könnte die das Finanzamt davon informieren. Dann sind entweder  -  zur Courtage dazu  -  Schenkungssteuern fällig oder ein Verfahren wegen versuchter oder tatsächlicher (Grunderwerbs) Steuerhinterziehung.
    Also bitte, genau überlegen!
  5. ✅ Makler-Nachweis unterschrieben: Courtageanspruch besteht!

    Habe mich gerade wieder beruhigt Ralf ...
    Habe mich gerade wieder beruhigt Ralf die Maklerin hat Ihnen ein "Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages" (wie es im Rechtssinne heißt) abzeichnen lassen. Und damit haben Sie verloren (abgesehen davon, das der Rest dermaßen unglaubwürdig ist). Entsprechende Urteile können auf Wunsch vorgelegt werden, stehen in jedem Handbuch drin.
  6. ✅ Maklercourtage zahlen: Ehrlichkeit währt am längsten!

    Es gibt wie in jeder
    Branche auch unter den Maklern schwarze Schafe. Die Maklerin hier ist es nicht. Also zahlen Sie ihr die Courtage. Wenn Sie 2 ... 6 Monate Arbeiten und dann auch nur ihr Geld bekommen, wenn die Arbeit von Erfolg gekrönt ist , z.B. wenn Sie zehn Leuten an der Haustür je einen Staubsauger verkauft haben (um mal eine unangenehme Tätigkeit darzustellen) und jetzt sagen die Kunden, ja den Staubsauger bezahle ich, aber da ich schon mal von der Firma xyz gehört habe und weiß, das ich den Staubsauger auch direkt von der Firma beziehen kann, ziehe ich vom Rechnungsbetrag pauschal 7 % Vertriebsprovision ab, dann sagen Sie, ist in Ordnung, ich verzichte auf mein Geld?! Nene, so nicht! Bitte verraten Sie uns doch, als was Sie Arbeiten, ich versuche es dann an Ihrem Job klar zu machen. Sie dürfen ja auch gerne weiter anonym auftreten, aber treten Sie meine Initialen "BJ" nicht mit sochen Fragen in den Schmutz, Danke!
  7. Schenkungsteuer: Notar meldet Immobilienübertragung ans Finanzamt

    Schenkungsteuer käme sowieso
    ... auch ohne Anzeige der Maklerin:
    da eine Immobilie übertragen wird, müsste die Schenklung über einen Notar laufen, und der meldet die Schenkung dann dem Finanzamt ...
    Gruß
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel
  8. Zusatzinfo: Notarielle Schenkung – Persönliche Erfahrung fehlt

    Ah so..
    Sorry, bin noch nie notariell beschenkt worden 😉
  9. Kritik: Anfrage zur Umgehung der Maklercourtage unerwünscht!

    Wo bleibt der Aufschrei? Thread sollte geschlossen/gelöscht werden!
    Die Frage ist doch eindeutiger als manche "Mängelfragen", bei denen sofort die Drittelfinanzierung angeprangert wird!
    Ich finde, solche Anfragen haben hier gar nichts zu suchen.
  10. ✅ Antwort bestätigt: Keine Chance zur Umgehung der Courtage

    Foto von Andrea Leidenbach

    Die Frage
    wurde doch sehr eindeutig beantwortet Herr Richter, gibt es nichts rann zu mäkeln und erspart vielleicht eine zweite in der Richtung 😉
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Maklercourtage umgehen? Rechtliche Risiken & Alternativen beim Immobilienkauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob und wie die Maklercourtage umgangen werden kann, wenn der Käufer den Verkäufer bereits vor der Einschaltung des Maklers kannte. Es wird betont, dass der Erstnachweis durch den Makler entscheidend ist. Eine Schenkung, um die Courtage zu umgehen, birgt steuerliche Risiken. Ehrlichkeit gegenüber dem Makler wird empfohlen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut ⚠️ Achtung: Schenkung statt Kauf – Steuerhinterziehung droht! kann eine versuchte Schenkung zur Umgehung der Maklercourtage zu Problemen mit dem Finanzamt führen, inklusive Schenkungssteuer oder sogar einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

    💰 Zusatzinfo: Auch ohne Anzeige des Maklers wird eine Schenkung einer Immobilie vom Notar dem Finanzamt gemeldet, wie in Schenkungsteuer: Notar meldet Immobilienübertragung ans Finanzamt erläutert wird. Dies macht eine Umgehung der Schenkungsteuer nahezu unmöglich.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Maklercourtage fällig: Erstnachweis entscheidend beim Immobilienkauf stellt klar, dass die Maklercourtage fällig wird, wenn der Makler den Erstnachweis des Objekts erbracht hat. Es wird empfohlen, den Makler sofort über die Vorkenntnis des Objekts zu informieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, die Maklercourtage zu zahlen, wenn der Makler den Erstnachweis erbracht hat (siehe ✅ Maklercourtage zahlen: Ehrlichkeit währt am längsten!). Eine ehrliche Kommunikation mit dem Makler und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind ratsam, um Risiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Umgehung der Maklercourtage durch eine Schenkung ist keine empfehlenswerte Alternative.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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