Maklercourtage umgehen: Ist das rechtens? Möglichkeiten & Risiken bei Bekanntschaft mit dem Verkäufer
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Maklercourtage umgehen: Ist das rechtens? Möglichkeiten & Risiken bei Bekanntschaft mit dem Verkäufer

Wir haben uns ein Haus mit einer Maklerin angeschaut und ihr danach auch ihren Tätigkeitsnachweis unterschrieben. Bei der Begehung des Hauses stellten wir fest, dass uns der Verkäufer persönlich bekannt ist und er außerdem das Haus auch über zwei andere Makler und eine Bank versucht hat zu verkaufen. Er ist aber auch bereit uns das Haus privat zu verkaufen. Ist es möglich auf irgendeinem Weg die Maklercourtage zu sparen, die immerhin schließlich 8000 € sein wird, und trotzdem direkt in den Besitz des Hauses zu kommen. Wie sieht es dabei mit einer Schenkung aus?
  • Name:
  • BJ
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Eine unrechtmäßige Umgehung der Maklercourtage kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadensersatzforderungen führen.

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    Die Frage, ob Sie die Maklercourtage umgehen können, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob der Tätigkeitsnachweis wirksam ist und ob ein Provisionsanspruch entstanden ist.

    Ein Tätigkeitsnachweis bestätigt lediglich, dass der Makler Ihnen das Objekt gezeigt hat. Er begründet noch keinen Provisionsanspruch. Dieser entsteht erst, wenn Sie aufgrund der Maklertätigkeit einen Kaufvertrag abschließen.

    Wenn Sie den Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit kannten und das Haus auch über andere Kanäle angeboten wurde, kann dies den Provisionsanspruch des Maklers schwächen. Es ist zu prüfen, ob die Maklertätigkeit tatsächlich ursächlich für den Kauf war.

    Eine Schenkung des Hauses wäre eine Möglichkeit, die Maklercourtage zu umgehen. 🔴 Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da Schenkungen steuerliche Konsequenzen haben können. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklercourtage
    Die Maklercourtage ist die Provision, die ein Makler für seine Tätigkeit erhält. Sie wird in der Regel vom Käufer und Verkäufer gemeinsam getragen.
    Verwandte Begriffe: Provision, Maklergebühr, Vermittlungsprovision
    Tätigkeitsnachweis
    Ein Tätigkeitsnachweis ist eine Bestätigung, dass der Makler eine bestimmte Tätigkeit erbracht hat, z.B. die Besichtigung eines Objekts. Er dient als Nachweis für die erbrachte Leistung.
    Verwandte Begriffe: Leistungsnachweis, Besichtigungsbestätigung
    Provisionsanspruch
    Der Provisionsanspruch ist das Recht des Maklers, für seine Tätigkeit eine Provision zu erhalten. Er entsteht in der Regel mit dem Abschluss eines Kaufvertrags aufgrund der Maklertätigkeit.
    Verwandte Begriffe: Courtageanspruch, Vergütungsanspruch
    Schenkung
    Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Person. Im Zusammenhang mit Immobilien kann eine Schenkung eine Möglichkeit sein, die Maklercourtage zu umgehen.
    Verwandte Begriffe: Zuwendung, unentgeltliche Übertragung
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die sich auf Immobilien beziehen, z.B. Kaufverträge, Grundbuchrecht, Mietrecht.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Sachenrecht
    Maklerrecht
    Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten von Maklern. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Vermittlungsrecht
    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Übereignungsvertrag, schuldrechtlicher Vertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Tätigkeitsnachweis?
      Ein Tätigkeitsnachweis ist eine Bestätigung, dass der Makler Ihnen ein Objekt gezeigt hat. Er dient als Nachweis für die erbrachte Leistung, begründet aber noch keinen Anspruch auf Provision.
    2. Wann entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers?
      Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn Sie aufgrund der Maklertätigkeit einen Kaufvertrag über das Objekt abschließen. Die Maklertätigkeit muss ursächlich für den Kauf gewesen sein.
    3. Kann ich die Maklercourtage umgehen, wenn ich den Verkäufer kenne?
      Es ist möglich, dass der Provisionsanspruch des Maklers entfällt oder reduziert wird, wenn Sie den Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit kannten und das Objekt auch über andere Kanäle angeboten wurde. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
    4. Welche Risiken bestehen bei einer Schenkung des Hauses?
      Eine Schenkung des Hauses kann steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere Schenkungssteuer. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.
    5. Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich die Maklercourtage zahlen muss?
      Lassen Sie den Sachverhalt von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen. Dieser kann Ihre Rechte und Pflichten klären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen.
    6. Was passiert, wenn ich den Tätigkeitsnachweis unterschrieben habe?
      Die Unterschrift unter den Tätigkeitsnachweis bestätigt lediglich, dass Sie das Objekt besichtigt haben. Es bedeutet nicht automatisch, dass Sie zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet sind.
    7. Kann der Makler auf die Courtage bestehen, wenn das Haus auch über andere Makler angeboten wurde?
      Ja, grundsätzlich kann der Makler auf die Courtage bestehen, wenn seine Tätigkeit ursächlich für den Kauf war. Allerdings kann die Tatsache, dass das Haus auch über andere Makler angeboten wurde, den Provisionsanspruch beeinflussen.
    8. Welche Rolle spielt es, ob der Makler zuerst oder ich den Kontakt zum Verkäufer hergestellt habe?
      Wenn Sie den Kontakt zum Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit hergestellt haben, kann dies den Provisionsanspruch des Maklers schwächen. Es ist entscheidend, ob die Maklertätigkeit tatsächlich ursächlich für den Kauf war.

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      Informationen zu den Widerrufsrechten bei einem Maklervertrag.
    • Provisionshöhe beim Immobilienverkauf
      Wie hoch darf die Maklerprovision sein?
    • Makleralleinauftrag
      Vor- und Nachteile eines Makleralleinauftrags.
    • Haftung des Maklers
      Wann haftet ein Makler für Fehler?
    • Immobilienkauf ohne Makler
      So finden Sie Ihre Traumimmobilie ohne Makler.
  2. 🔴 Risiko: Haus-Schenkung statt Kauf – Lieber nicht!

    Hä? Also ich glaub ja nun vieles ...
    Hä? Also ich glaub ja nun vieles aber nicht alles. Sie kennen das Objekt nicht und dann will Ihnen der Verkäufer es schenken? Also ernsthaft: nee, lieber nicht ... *verständnislos-den-Kopf-schüttel*
  3. Maklercourtage fällig: Erstnachweis entscheidend beim Immobilienkauf

    Maklercourtage
    Werter Fragesteller
    wird fällig, wenn der betreffende Makler Ihnen den Erstnachweis des Objekts gebracht hat.
    Sie hätten sofort mitteilen müssen, dass Sie das Objekt bereits vorher kannten, also anderweitig Erstkontakt hatten.
    Ob die Maklerin einen Auftrag hatte oder nicht, ob der Eigentümer von ihren Bemühungen wusste, alles unwichtig.
    Und eine Schenkung könnte zu einer Schätzung des anzunehmenden Kaufpreises und darauf basierender Courtageermittlung führen.
    Ich möchte jetzt nicht über die Gerechtigkeit der Maklerregeln diskutieren.
  4. ⚠️ Achtung: Schenkung statt Kauf – Steuerhinterziehung droht!

    Noch was ...
    Werter Fragesteller
    Ich möchte jetzt nicht mit Ihnen diskutieren, wie diese Schenkung genau ablaufen soll.
    Aber: wenn die Maklerin sauer wird, könnte die das Finanzamt davon informieren. Dann sind entweder  -  zur Courtage dazu  -  Schenkungssteuern fällig oder ein Verfahren wegen versuchter oder tatsächlicher (Grunderwerbs) Steuerhinterziehung.
    Also bitte, genau überlegen!
  5. ✅ Makler-Nachweis unterschrieben: Courtageanspruch besteht!

    Habe mich gerade wieder beruhigt Ralf ...
    Habe mich gerade wieder beruhigt Ralf die Maklerin hat Ihnen ein "Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages" (wie es im Rechtssinne heißt) abzeichnen lassen. Und damit haben Sie verloren (abgesehen davon, das der Rest dermaßen unglaubwürdig ist). Entsprechende Urteile können auf Wunsch vorgelegt werden, stehen in jedem Handbuch drin.
  6. ✅ Maklercourtage zahlen: Ehrlichkeit währt am längsten!

    Es gibt wie in jeder
    Branche auch unter den Maklern schwarze Schafe. Die Maklerin hier ist es nicht. Also zahlen Sie ihr die Courtage. Wenn Sie 2 ... 6 Monate Arbeiten und dann auch nur ihr Geld bekommen, wenn die Arbeit von Erfolg gekrönt ist , z.B. wenn Sie zehn Leuten an der Haustür je einen Staubsauger verkauft haben (um mal eine unangenehme Tätigkeit darzustellen) und jetzt sagen die Kunden, ja den Staubsauger bezahle ich, aber da ich schon mal von der Firma xyz gehört habe und weiß, das ich den Staubsauger auch direkt von der Firma beziehen kann, ziehe ich vom Rechnungsbetrag pauschal 7 % Vertriebsprovision ab, dann sagen Sie, ist in Ordnung, ich verzichte auf mein Geld?! Nene, so nicht! Bitte verraten Sie uns doch, als was Sie Arbeiten, ich versuche es dann an Ihrem Job klar zu machen. Sie dürfen ja auch gerne weiter anonym auftreten, aber treten Sie meine Initialen "BJ" nicht mit sochen Fragen in den Schmutz, Danke!
  7. Schenkungsteuer: Notar meldet Immobilienübertragung ans Finanzamt

    Schenkungsteuer käme sowieso
    ... auch ohne Anzeige der Maklerin:
    da eine Immobilie übertragen wird, müsste die Schenklung über einen Notar laufen, und der meldet die Schenkung dann dem Finanzamt ...
    Gruß
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel
  8. Zusatzinfo: Notarielle Schenkung – Persönliche Erfahrung fehlt

    Ah so..
    Sorry, bin noch nie notariell beschenkt worden 😉
  9. Kritik: Anfrage zur Umgehung der Maklercourtage unerwünscht!

    Wo bleibt der Aufschrei? Thread sollte geschlossen/gelöscht werden!
    Die Frage ist doch eindeutiger als manche "Mängelfragen", bei denen sofort die Drittelfinanzierung angeprangert wird!
    Ich finde, solche Anfragen haben hier gar nichts zu suchen.
  10. ✅ Antwort bestätigt: Keine Chance zur Umgehung der Courtage

    Foto von Andrea Leidenbach

    Die Frage
    wurde doch sehr eindeutig beantwortet Herr Richter, gibt es nichts rann zu mäkeln und erspart vielleicht eine zweite in der Richtung 😉
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Maklercourtage umgehen? Rechtliche Risiken & Alternativen beim Immobilienkauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob und wie die Maklercourtage umgangen werden kann, wenn der Käufer den Verkäufer bereits vor der Einschaltung des Maklers kannte. Es wird betont, dass der Erstnachweis durch den Makler entscheidend ist. Eine Schenkung, um die Courtage zu umgehen, birgt steuerliche Risiken. Ehrlichkeit gegenüber dem Makler wird empfohlen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut ⚠️ Achtung: Schenkung statt Kauf – Steuerhinterziehung droht! kann eine versuchte Schenkung zur Umgehung der Maklercourtage zu Problemen mit dem Finanzamt führen, inklusive Schenkungssteuer oder sogar einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

    💰 Zusatzinfo: Auch ohne Anzeige des Maklers wird eine Schenkung einer Immobilie vom Notar dem Finanzamt gemeldet, wie in Schenkungsteuer: Notar meldet Immobilienübertragung ans Finanzamt erläutert wird. Dies macht eine Umgehung der Schenkungsteuer nahezu unmöglich.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Maklercourtage fällig: Erstnachweis entscheidend beim Immobilienkauf stellt klar, dass die Maklercourtage fällig wird, wenn der Makler den Erstnachweis des Objekts erbracht hat. Es wird empfohlen, den Makler sofort über die Vorkenntnis des Objekts zu informieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, die Maklercourtage zu zahlen, wenn der Makler den Erstnachweis erbracht hat (siehe ✅ Maklercourtage zahlen: Ehrlichkeit währt am längsten!). Eine ehrliche Kommunikation mit dem Makler und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind ratsam, um Risiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Umgehung der Maklercourtage durch eine Schenkung ist keine empfehlenswerte Alternative.

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