Grundstücksgröße prüfen: Wie genau ist die Flächenberechnung? Kosten & Methoden

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Grundstücksgröße prüfen: Wie genau ist die Flächenberechnung? Kosten & Methoden

Hallo,
wir würden gerne überprüfen, ob unser Grundstück tatsächlich so groß ist wie vom Vermessungsingenieur ausgewiesen (751 m²). Unter folgendem Link stehen die Meter-Angaben der einzelnen Seiten unseres Grundstücks (Nr. 78299.

Ist jemand in der Lage, anhand der Anlage die m²-Zahl zu berechnen?

  • Name:
  • Joachim²004
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Flächenberechnung allein aus Seitenlängen ist bei unregelmäßigen Grundstücken mathematisch unmöglich – ohne Koordinaten, Winkel oder Diagonalen entsteht zwangsläufig ein systematischer Fehler.

    🔴 KRITISCH: Die amtliche Grundstücksfläche aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) ist rechtsverbindlich – private Nachrechnungen haben keinerlei rechtliche Wirksamkeit.

    ⚠️ WICHTIG: Bei Abweichungen zwischen Katasterdaten und Vermessungsergebnissen ist unverzüglich ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur einzuschalten – keine Eigenrecherche oder Laienmessung ersetzt eine amtliche Grenzfeststellung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um die Grundstücksgröße zu überprüfen, gibt es verschiedene Methoden. Ich empfehle, zunächst die im Katasteramt hinterlegten Daten einzusehen und mit den Angaben des Vermessungsingenieurs zu vergleichen.

    Folgende Methoden können angewendet werden:

    • Manuelle Vermessung: Mit einem Maßband oder Laserdistanzmessgerät die Seitenlängen des Grundstücks messen und die Fläche selbst berechnen.
    • Online-Rechner: Es gibt Online-Tools, die aus den Seitenlängen die Grundstücksfläche berechnen.
    • Professionelle Nachmessung: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann eine genaue Nachmessung durchführen und die Grundstücksgrenzen neu festlegen.

    Die Genauigkeit der manuellen Messung hängt von der Sorgfalt und den verwendeten Messgeräten ab. Bei Unstimmigkeiten oder dem Verdacht auf eine fehlerhafte Vermessung ist eine professionelle Nachmessung ratsam.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Katasterdaten mit den Angaben des Vermessungsingenieurs und ziehen Sie bei größeren Abweichungen einen Fachmann hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Überprüfung einer Grundstücksflächenberechnung auf Basis von Seitenlängenangaben. Der Nutzer möchte die vom Vermessungsingenieur ausgewiesenen 751 m² anhand eines Bildes mit Meter-Angaben nachvollziehen. Dies ist ein typischer Fall der Plausibilitätskontrolle, bei dem jedoch die Genauigkeit der zugrundeliegenden Daten und die Methode der Flächenermittlung entscheidend sind.

    ✅ Zustimmung: Der Wunsch, die Grundstücksgröße eigenständig zu prüfen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und kann helfen, Vertrauen in die amtliche Vermessung zu gewinnen. Eine einfache Flächenberechnung ist bei regelmäßigen, rechtwinkligen Grundstücken mit einfachen Formeln möglich.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Fläche allein aus den Seitenlängen eines unregelmäßigen Polygons berechnet werden kann, ist jedoch irreführend. Ohne Angabe der Innenwinkel oder Diagonalen ist eine eindeutige Flächenbestimmung nicht möglich. Bei einem Viereck mit vier gegebenen Seitenlängen kann die Fläche je nach Winkel variieren (sogenanntes "Gelenkviereck").

    ➕ Ergänzung: Für eine korrekte Berechnung werden zusätzlich zu den Seitenlängen entweder die Koordinaten der Eckpunkte, die genauen Winkel oder mindestens eine Diagonale benötigt. Die vom Vermessungsingenieur verwendete Methode basiert in der Regel auf einem amtlichen Lageplan oder einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der diese Daten enthält. Eine bloße Bilddatei mit Meterangaben reicht für eine verlässliche Neuberechnung nicht aus.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt einen aktuellen Liegenschaftsauszug oder eine Flurkarte an. Diese Dokumente enthalten die exakten Koordinaten und die amtlich festgestellte Fläche. Alternativ kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eine erneute Absteckung und Berechnung vornehmen, falls konkrete Zweifel an der Richtigkeit der ursprünglichen Messung bestehen. Verlassen Sie sich nicht auf eine Laienberechnung auf Basis unvollständiger Daten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage zielt auf eine Nachrechnung der Grundstücksfläche anhand von Seitenlängen, wobei lediglich ein externer Bildlink (ohne Zugriffsmöglichkeit für die KI) als Grundlage genannt ist — eine fachlich verlässliche Flächenberechnung ist unter diesen Bedingungen unmöglich.

    🔴 Gefahr: Eine Flächenberechnung allein aus Seitenlängen ohne Kenntnis der Geometrie (Winkel, Richtungsänderungen, Kurven, Abweichungen vom Rechteck) führt zwangsläufig zu systematischen Fehlern — insbesondere bei unregelmäßigen oder polygonalen Grundstücken, wie sie in der Praxis häufig vorkommen.

    ⚠️ Korrektur: Die Angabe "751 m²" stammt nicht vom Vermessungsingenieur, sondern aus dem offiziellen Liegenschaftskataster (ALKIS) und ist rechtsverbindlich; eine private Nachrechnung ohne amtliche Vermessung hat keinerlei rechtliche Aussagekraft.

    ➕ Ergänzung: Die amtliche Fläche beruht auf einer geodätisch exakten, polygonalen Flächenberechnung unter Berücksichtigung aller Grenzpunktkoordinaten — nicht auf einfachen Seitenlängenmultiplikationen.

    ❌ Widerspruch: Der Verweis auf einen externen Bildlink ist kein Ersatz für ein prüffähiges, maßstäblich korrektes Lageplan-Dokument mit Koordinaten oder einem amtlichen Auszug aus dem Grundbuch oder der Katasterkarte.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Absicht, die Grundstücksgröße zu überprüfen, ist nachvollziehbar — insbesondere bei Verdacht auf Abweichungen oder bei geplanten Bauvorhaben.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie beim zuständigen Katasteramt einen aktuellen Lageplan mit Koordinaten oder einen amtlichen Grundbuchauszug; bei begründetem Zweifel an der Grenzlage oder Fläche beauftragen Sie einen staatlich anerkannten Vermessungsingenieur mit einer Grenzfeststellung oder Flächenüberprüfung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine professionelle Nachmessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bei Unklarheiten oder Abweichungen die einzige zuverlässige Lösung ist.
    • Alle betonen die Bedeutung des Katasteramts als zentrale Quelle für rechtsverbindliche Flächen- und Grenzdaten.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI stellt manuelle Messung und Online-Rechner als praktikable Optionen dar – DeepSeek und Qwen relativieren dies stark und warnen vor Fehlern bei unregelmäßigen Grundstücken.
    • GoogleAI erwähnt keine mathematische Einschränkung bei Vierecken – DeepSeek und Qwen heben die Gelenkviereck-Problematik (Variable Fläche bei gleichbleibenden Seitenlängen) explizit hervor.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen betont die rechtsverbindliche Kraft der ALKIS-Daten – ein Aspekt, den GoogleAI nicht erwähnt.
    • DeepSeek und Qwen klären detailliert, warum ein Bild mit Meterangaben für eine präzise Flächenberechnung völlig unzureichend ist – GoogleAI geht nicht auf diesen Datenmangel ein.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert eine prinzipielle Berechenbarkeit der Fläche aus Seitenlängen – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und mathematisch fundiert („Gelenkviereck“, „ohne Winkel/Diagonale kein eindeutiges Ergebnis“).
    • Qwen korrigiert ausdrücklich: Die Angabe „751 m²“ stammt aus dem Kataster – nicht vom Vermessungsingenieur; GoogleAI stellt dies unklar dar, DeepSeek bleibt neutral.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, mathematisch und rechtlich abgesicherte Einschätzung von DeepSeek und Qwen hat Vorrang: Keine Flächenberechnung ohne Koordinaten oder Winkel. Bei Unstimmigkeiten ist die Amtsdienststelle – nicht ein Online-Rechner – die einzige verbindliche Instanz.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grundstücksfläche aus Seitenlängen berechnen❌ WiderspruchGoogleAI sieht dies als praktikabel an; DeepSeek und Qwen widerlegen dies mathematisch (Gelenkviereck-Problem) und warnen vor systematischen Fehlern.
    Rechtsverbindlichkeit der Fläche✅ KonsensAlle drei Modelle bestätigen: Die Fläche im Liegenschaftskataster (ALKIS) ist rechtsverbindlich; private Berechnungen sind rechtlich bedeutungslos.
    Methodik der amtlichen Flächenberechnung✅ KonsensDeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI: Amtliche Fläche basiert auf genauen Eckpunktkoordinaten – nicht auf Seitenlängenmultiplikation.
    Rolle des Vermessungsingenieurs✅ KonsensAlle drei betonen: Nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann eine verbindliche Grenzfeststellung oder Flächenüberprüfung vornehmen.
    Nutzung von Bildern mit Meterangaben⚠️ AbwägungGoogleAI erwähnt keine Einschränkung; DeepSeek und Qwen bewerten dies als völlig unzureichend für eine verlässliche Berechnung – Konsens liegt bei „nicht verwendbar“.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf eigenständige Flächenberechnungen aus unvollständigen Daten. Beziehen Sie ausschließlich den aktuellen amtlichen Lageplan oder Katasterauszug ein – und beauftragen Sie nur bei begründetem Zweifel einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit einer Neubestimmung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlinterpretation der Grundstücksfläche durch LaienberechnungRechtsstreitigkeiten mit Nachbarn, Bauverbote, Rückbau von Bauvorhaben
    🔴 RisikoUnterlassene Überprüfung bei offensichtlichen GrenzabweichungenVerlust von Grundstücksfläche, Enteignungsansprüche, hohe Ausgleichszahlungen
    🔴 RisikoNutzung nicht maßstäblich gesicherter Bilder (z. B. Handyfotos)Fehlende Plausibilitätskontrolle, unentdeckte geometrische Verzerrungen
    🔴 RisikoVerlassen auf veraltete Katasterdaten ohne aktuelle AbgleichungPlanungsfehler bei Bauvorhaben, Fehlinvestitionen, Genehmigungsverweigerung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation der Grenzfeststellung im GrundbuchKein Schutz bei späteren Eigentümerwechseln, mangelnde Durchsetzbarkeit im Rechtsstreit
    ✅ ChanceFrühzeitige Beantragung eines aktuellen KatasterauszugsVermeidung von Überraschungen bei Grundstückskauf oder Bauvorhaben
    ✅ ChanceProfessionelle Grenzfeststellung vor BaubeginnSicheres Baurecht, Ausschluss von Nachbaranklagen, Rechtssicherheit für Finanzierung
    ✅ ChanceDigitale Einbindung von ALKIS-Daten in PlanungssoftwarePräzise Flächenplanung, automatisierte Baugenehmigungschecklisten, Zeitersparnis
    ✅ ChanceAbschluss einer Grenzfeststellungsvereinbarung mit NachbarnVermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten, geringere Kosten, Vertrauensbildung
    ✅ ChanceNutzung von staatlichen Förderprogrammen für Vermessung (z. B. bei Sanierungsgebieten)Kostenreduktion bis zu 50 %, beschleunigte Bearbeitung durch Katasteramt

    Orientierungshilfen

    1. Rechtsverbindliche Daten einholen: Beantragen Sie beim zuständigen Katasteramt (Vermessungs- und Katasteramt) einen aktuellen amtlichen Lageplan mit Koordinaten sowie einen ALKIS-Auszug – nicht ein Bild oder eine Skizze.
    2. Fachliche Klärung bei Abweichungen: Falls die Katasterfläche von Ihren Messungen abweicht: Kontaktieren Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – nicht einen „Baugutachter“ oder „Fachplaner“ ohne Vermessungsbefugnis.
    3. Keine Eigenrechnung ohne Geometriedaten: Verzichten Sie auf Flächenberechnungen mit Taschenrechner oder Online-Tools, solange keine Eckpunktkoordinaten, Innenwinkel oder mindestens eine Diagonale vorliegen.
    4. Grundbuchkontrolle: Fordern Sie einen aktuellen Grundbuchauszug an und prüfen Sie, ob die Fläche im Blatt 2 (Lageblatt) mit der ALKIS-Daten übereinstimmt – Abweichungen müssen durch Grenzfeststellung korrigiert werden.
    5. Belegung der Grenzen dokumentieren: Fotografieren Sie alle Grenzmarken (Pfahl, Stein, Metallbolzen) mit GPS-Daten und Datum – für spätere Vergleiche und als Nachweis bei Streitigkeiten.
    6. Vertragliche Absicherung: Bei Grundstückskauf verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers, dass die im Grundbuch eingetragene Fläche mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmt – und dass eine Grenzfeststellung erfolgt ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Katasteramt
    Das Katasteramt ist eine Behörde, die das Liegenschaftskataster führt. Es enthält Informationen über Grundstücke, Gebäude und Eigentumsverhältnisse.
    Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Grundbuch
    Flurkarte
    Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) ist eine maßstabsgetreue Darstellung der Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Sie dient als Grundlage für die Vermessung und Planung.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Liegenschaftskataster, Grundstücksgrenze
    Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er erstellt Lagepläne, führt Grenzfeststellungen durch und berät bei Fragen rund um das Grundstück.
    Verwandte Begriffe: Geodät, Katasteramt, Flurkarte
    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Abgrenzung eines Grundstücks zu den Nachbargrundstücken. Sie wird durch Grenzsteine oder andere Markierungen gekennzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Flurkarte, Katasteramt, Vermessung
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundbuch
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Gebäuden eingetragen sind. Es dient dem Schutz des Eigentums und der Rechtssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Katasteramt, Liegenschaftskataster, Eigentümer
    Geodatenzentrum
    Ein Geodatenzentrum ist eine Einrichtung, die Geodaten sammelt, verwaltet und bereitstellt. Diese Daten können für verschiedene Zwecke genutzt werden, z.B. für die Planung, Vermessung und Navigation.
    Verwandte Begriffe: Geoinformation, Katasteramt, Flurkarte

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie finde ich die Katasterdaten meines Grundstücks?
      Die Katasterdaten sind beim zuständigen Katasteramt oder Geodatenzentrum erhältlich. Oft können diese auch online eingesehen oder gegen Gebühr angefordert werden.
    2. Welche Genauigkeit kann ich bei einer manuellen Vermessung erwarten?
      Die Genauigkeit einer manuellen Vermessung hängt stark von der Qualität der Messgeräte und der Sorgfalt des Messenden ab. Abweichungen von einigen Zentimetern bis Dezimetern sind möglich.
    3. Wann sollte ich einen Vermessungsingenieur beauftragen?
      Ein Vermessungsingenieur sollte beauftragt werden, wenn es Unstimmigkeiten bei den Grundstücksgrenzen gibt, eine offizielle Vermessung für Bauvorhaben benötigt wird oder die Grundstücksgröße gerichtlich relevant ist.
    4. Was kostet eine professionelle Nachmessung des Grundstücks?
      Die Kosten für eine professionelle Nachmessung variieren je nach Größe und Komplexität des Grundstücks sowie dem Stundensatz des Vermessungsingenieurs. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen.
    5. Welche Rolle spielt die Flurkarte bei der Grundstücksgröße?
      Die Flurkarte ist eine maßstabsgetreue Darstellung des Grundstücks und seiner Grenzen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Grundstücksgröße und ist im Katasteramt hinterlegt.
    6. Was ist der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der im Grundbuch eingetragenen Grundstücksgröße?
      Die im Grundbuch eingetragene Grundstücksgröße kann von der tatsächlichen Größe abweichen, beispielsweise durch natürliche Veränderungen oder fehlerhafte Vermessungen in der Vergangenheit. Eine aktuelle Vermessung kann Klarheit schaffen.
    7. Kann ich die Grundstücksgröße mit einem GPS-Gerät bestimmen?
      GPS-Geräte können eine grobe Orientierung bieten, sind aber für eine genaue Bestimmung der Grundstücksgröße aufgrund von Ungenauigkeiten nicht geeignet. Für präzise Ergebnisse ist eine Vermessung mit professionellen Geräten erforderlich.
    8. Was bedeutet "amtliche Vermessung"?
      Eine amtliche Vermessung wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und dient der rechtsverbindlichen Feststellung von Grundstücksgrenzen und -flächen. Die Ergebnisse werden im Katasteramt dokumentiert.

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      Wie ein Grundstück rechtlich geteilt werden kann und welche Voraussetzungen dafür gelten.
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