Unseriöser Makler beim Hauskauf? Verhalten erkennen & Risiken minimieren
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Bei einem unseriösen Makler ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und fordern Sie alle Angebote schriftlich an. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu und vermeiden Sie in jedem Fall Steuerhinterziehung. Ein Notaranderkonto ist für Treuhandgeschäfte sicherer.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Risiko · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Unseriöser Makler beim Hauskauf? Verhalten erkennen & Risiken minimieren
wir haben jetzt endlich nach langer Suche (und vielen schlaflosen Nächten im BAU-Forum) ein altes Haus gefunden, das wir gerne kaufen und sanieren möchten. Dem Makler, der einen nicht ganz seriösen Eindruck macht, haben wir ein schriftliches Kaufpreisangebot gemacht. Jetzt ruft er mich an und meint, er könne vielleicht möglicherweise usw. usw. eine Möglichkeit für uns finden, wolle uns dazu aber auf jeden Fall persönlich treffen. Sein ganzes Verhalten macht mich sehr misstrauisch, wobei wir noch nie eine Immobilie gekauft haben und daher sehr neu in dem Thema sind.
Ich würde mich also freuen, wenn mir im Forum jemand Tipps geben kann, auf was wir bei diesem persönlichen Gespräch achten sollten, was wir auf keinen Fall sagen und unterschreiben dürfen, um uns um Kopf und Kragen zu bringen usw ...
Ich freue mich über jede Antwort
Sibylle
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein Dokument – auch kein “unverbindliches” Interessensschreiben, Vorvertrag oder Reservierungsformular – unterschreiben, bevor es durch einen unabhängigen Immobilienrechtler oder Notar geprüft wurde.
🔴 KRITISCH: Vor Ort keinerlei mündliche Zusagen akzeptieren – alle Vereinbarungen (Preis, Nebenkosten, Zustand, Fristen) müssen schriftlich, konkret und rechtlich wirksam vorliegen.
⚠️ WICHTIG: Beauftragen Sie vor dem ersten Treffen einen zertifizierten Bausachverständigen für eine Vor-Kauf-Begutachtung der Altimmobilie (Asbest, Schimmel, Statik, Elektro).
⚠️ WICHTIG: Fordern Sie unmittelbar schriftlich den Grundbuchauszug, aktuellen Energieausweis, Schornsteinfegerbescheid und Nachweis der Eigentümeridentität an – fehlen diese, ist ein Treffen nicht sinnvoll.
⚠️ WICHTIG: Dokumentieren Sie jedes Gespräch (Datum, Uhrzeit, Inhalt, Anwesende) und speichern Sie sämtliche E-Mails, Nachrichten und Unterlagen chronologisch.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich des Maklers haben. Ein unsicherer Eindruck ist ein Warnsignal, das Sie ernst nehmen sollten.
🔴 Gefahr: Ein unseriöser Makler kann zu finanziellen Verlusten oder rechtlichen Problemen führen.
- Prüfen Sie die Qualifikation des Maklers: Ist er zertifiziert? Hat er Referenzen?
- Holen Sie unabhängigen Rat ein: Ein Anwalt oder ein unabhängiger Gutachter kann Ihnen helfen, den Kaufvertrag und die Immobilie zu bewerten.
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich fest.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vor dem Kauf von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten und führen Sie eine gründliche Due Diligence durch.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Situation beim Hauskauf, bei der ein Makler durch vage Versprechungen und die Forderung nach einem persönlichen Treffen Druck aufbaut. Die Käuferin Sibylle zeigt zu Recht Misstrauen, da dieses Verhalten oft auf unseriöse Absichten hindeutet. Ein seriöser Makler kommuniziert Angebote und Bedingungen klar und schriftlich, ohne auf persönliche Gespräche zu drängen, die oft dazu dienen, den Käufer emotional zu manipulieren.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Makler im persönlichen Gespräch versucht, Sie zu einer übereilten Unterschrift unter einen Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung zu bewegen. Solche Dokumente können rechtlich bindend sein und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, wenn Sie später vom Kauf zurücktreten möchten. Zudem könnte der Makler versuchen, zusätzliche Provisionen oder Gebühren zu vereinbaren, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren.
➕ Ergänzung: Wichtig ist, dass Sie niemals mündlichen Zusagen vertrauen. Bestehen Sie darauf, dass alle Vereinbarungen, insbesondere zum Kaufpreis, zu Nebenkosten und zum Zustand des Hauses, schriftlich festgehalten werden. Lassen Sie sich zudem nicht unter Druck setzen, eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr zu leisten, bevor ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegt. Ein seriöser Makler wird Ihnen ausreichend Bedenkzeit einräumen und Sie nicht zu schnellen Entscheidungen drängen.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie einen unabhängigen Rechtsanwalt oder einen erfahrenen Immobiliensachverständigen zu dem Gespräch mit. Unterschreiben Sie vor Ort absolut nichts, auch keine "unverbindlichen" Dokumente. Lassen Sie sich alle Unterlagen aushändigen und prüfen Sie diese in Ruhe. Sollte der Makler auf einer sofortigen Entscheidung bestehen, brechen Sie das Gespräch ab und suchen Sie sich einen vertrauenswürdigeren Partner für den Hauskauf.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Risikosituation beim Erstkauf einer älteren Immobilie mit unklarem Maklerverhalten: fehlende Transparenz, vage Formulierungen ("möglichweise", "vielleicht"), Druck durch persönliches Treffen und fehlende schriftliche Klarheit zu Konditionen oder Vertragsgrundlagen.
🔴 Gefahr: Ein unseriöser Makler kann rechtlich bindende Vereinbarungen suggerieren, ohne diese schriftlich festzuhalten – etwa eine vermeintliche "Reservierung" oder "Vorvertrag", die später zu Schadensersatzansprüchen führen kann, obwohl kein wirksamer Vertrag vorliegt.
🔴 Gefahr: Bei Altimmobilien besteht ohne vorherige fachkundige Begutachtung ein erhebliches Risiko für versteckte Mängel wie Asbest, Schimmel, statische Schwächen oder veraltete Elektroinstallationen – diese können finanziell ruinös werden, wenn der Makler sie verschweigt oder bagatellisiert.
⚠️ Korrektur: Ein Makler darf weder den Kaufpreis festlegen noch den Vertragsinhalt einseitig bestimmen – das alleinige Verhandlungsrecht liegt beim Verkäufer; jede "Möglichkeit" muss konkret, schriftlich und rechtlich geprüft sein, bevor auch nur ein Wort unterschrieben wird.
➕ Ergänzung: Vor jedem Treffen sollten Sie klare, schriftliche Fragen vorbereiten: Wer ist der Eigentümer? Gibt es ein aktuelles Energieausweis, Schornsteinfegerbescheid und Grundbuchauszug? Liegt eine unabhängige Bau- oder Schadensgutachtung vor? Ohne diese Unterlagen ist jedes Gespräch reine Zeitverschwendung.
❌ Widerspruch: Es ist falsch zu glauben, dass "wir noch nie eine Immobilie gekauft haben" eine Entschuldigung für mangelnde Sorgfalt ist – gerade Erstkäufer sind besonders schutzbedürftig und haben gesetzlich Anspruch auf umfassende, wahrheitsgemäße Aufklärung durch den Makler.
👉 Handlungsempfehlung: Unterzeichnen Sie keinerlei Dokumente – auch keine "Interessensbekundung" oder "Reservierungsvereinbarung" – ohne vorherige Prüfung durch einen unabhängigen Immobilienrechtler oder Notar; beauftragen Sie zudem umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen für eine Vor-Kauf-Begutachtung des Objekts.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren das Verhalten des Maklers als potenziell unseriös und warnen vor finanziellen und rechtlichen Risiken.
- Alle fordern schriftliche Fixierung aller Vereinbarungen und unabhängige juristische Beratung vor Vertragsabschluss.
- Alle betonen die Dringlichkeit einer fachkundigen Begutachtung bei Altimmobilien (Bausachverständiger).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert stärker auf die allgemeine Qualifikation des Maklers (Zertifizierung, Referenzen), während DeepSeek und Qwen konkretere Verhaltensindikatoren analysieren (Druck, vage Formulierungen, mündliche Zusagen).
- Qwen hebt als einzige KI die gesetzliche Schutzbedürftigkeit von Erstkäufern ausdrücklich hervor – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht explizit.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt mit dem Hinweis auf manipulative Gesprächsführung im persönlichen Treffen und der Gefahr, rechtsverbindliche Dokumente "unbewusst" zu unterschreiben.
- Qwen ergänzt zwei kritische technische Risiken: Asbest, Schimmel, statische Schwächen sowie die fehlende Maklerkompetenz zur Preisfestsetzung – beides nicht in den anderen Analysen vertieft.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, Unwissenheit als Rechtfertigung für Sorglosigkeit zu nutzen („wir noch nie eine Immobilie gekauft haben“ ist keine Entschuldigung). GoogleAI und DeepSeek thematisieren diesen gesetzlichen Schutz nicht – Qwen stellt hier das strengere, sicherere Vorsichtsprinzip dar und wird daher priorisiert.
👉 Empfehlung: Folgen Sie stets der konservativsten, präventivsten Einschätzung (Qwen > DeepSeek > GoogleAI), insbesondere bei Aussagen zu Rechtsbindung, Dokumentensicherheit und Erstkäufer-Schutz.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vertrauenswürdigkeit des Maklers ✅ Alle drei KI-Modelle bewerten vages, drängendes oder mündlich-dominiertes Verhalten als klares Warnsignal für mangelnde Seriosität. Rechtliche Sicherheit vor Unterschrift ✅ Sämtliche KI-Analysen fordern eine vorherige Prüfung durch Rechtsanwalt oder Notar – kein Dokument darf vorher unterschrieben werden. Schriftlichkeit aller Vereinbarungen ✅ Einheitlicher Konsens: Mündliche Zusagen sind wertlos; Preis, Nebenkosten, Zustand und Fristen müssen schriftlich, konkret und rechtlich geprüft festgehalten sein. Fachliche Begutachtung der Immobilie ⚠️ GoogleAI und DeepSeek nennen „Gutachter“ allgemein; Qwen spezifiziert zertifizierten Bausachverständigen und benennt konkrete Risiken (Asbest, Schimmel, Statik) – Abwägung nötig. Rechtlicher Status von Erstkäufern ❌ Nur Qwen benennt explizit den gestärkten gesetzlichen Schutz – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht; daher Widerspruch, sicherere Position (Qwen) wird übernommen. 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie stets nach dem Vorsichtsprinzip: Kein Wort, kein Klick, kein Unterschriftsstrich ohne vorherige juristische und technische Prüfung – insbesondere als Erstkäufer haben Sie ein gesetzlich gestärktes Recht auf vollständige, wahrheitsgemäße Aufklärung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unterschrift unter nicht geprüftem Vorvertrag oder Reservierungsformular Rechtlich bindend – Schadensersatzpflicht oder Vertragszwang bei Rücktritt 🔴 Risiko Fehlende fachliche Begutachtung (Asbest, Schimmel, Elektro) Finanziell ruinöse Nachbesserungen nach Kauf; gesundheitliche Gefährdung 🔴 Risiko Mündliche Zusagen des Maklers (z. B. zu Renovierungskosten oder Zustand) Kein Beweiswert – spätere Rechtsstreitigkeiten ohne Aussicht auf Erfolg 🔴 Risiko Keine Überprüfung der Eigentümeridentität und Grundbucheinträge Gefahr von Betrug oder nicht berechtigtem Verkauf – Vertragsnichtigkeit 🔴 Risiko Druck durch angebliche Konkurrenzinteressenten oder „letzte Chance“ Überstürzter, emotional getriebener Kauf – fehlende Risikoanalyse und Recherche ✅ Chance Vor-Kauf-Begutachtung als Verhandlungsgrundlage Ermöglicht Preisreduzierung oder Sanierungspflichten des Verkäufers ✅ Chance Schriftliche Forderung nach vollständigen Unterlagen (Grundbuch, Energieausweis etc.) Sieht Seriosität des Maklers – bei Verweigerung klare Entscheidungsgrundlage für Abbruch ✅ Chance Einbindung eines Immobilienrechtlers bereits in der Kontaktaufnahme Präventive Absicherung: Vertrag wird von Anfang an rechtssicher gestaltet ✅ Chance Klare Dokumentation aller Kommunikation und Termine Stellt im Streitfall klaren Beweis für Maklerverhalten und eigene Sorgfaltspflicht ✅ Chance Verlangen einer unabhängigen Wertermittlung vor Preisfestlegung Vermeidet Überzahlung – sichert faire Kaufpreisgestaltung im Vergleich zum Marktwert Orientierungshilfen
- Rechtliche Prüfung vor erstem Treffen: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung aller zukünftigen Kommunikationsmittel – inkl. Muster-Reservierungsformularen, Interessensbekundungen und Anfragebriefen.
- Fachgutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen vom Verband Deutscher Sachverständiger (VDS) zertifizierten Bausachverständigen für eine Vor-Kauf-Begutachtung – mit explizitem Fokus auf Asbest, Schimmel, statische Sicherheit und Elektroanlage.
- Unterlagen anfordern: Fordern Sie per E-Mail (mit Lesebestätigung) folgende Dokumente an: aktueller Grundbuchauszug, gültiger Energieausweis, Schornsteinfegerbescheid, Nachweis der Eigentümeridentität und Verkaufsunterlagen mit vollständiger Objektbeschreibung.
- Keine Unterschrift vor Prüfung: Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt ein klares „Stopp-Signal“: Kein Dokument wird unterschrieben, solange nicht schriftlich bestätigt ist, dass es rechtskonform, vollständig und in Ihrem Interesse ist.
- Gesprächsvorbereitung: Erstellen Sie eine Liste mit mindestens 10 klaren, schriftlichen Fragen (z. B. „Ist im Grundbuch ein Pfandrecht eingetragen?“, „Wann wurde die Elektroinstallation zuletzt geprüft?“) und lassen Sie sich diese im Gespräch schriftlich beantworten.
- Zeitdruck ignorieren: Sollte der Makler mit „Konkurrenzinteresse“, „kurzer Frist“ oder „letztem Termin“ operieren – verlangen Sie 72 Stunden Bedenkzeit und nutzen Sie diese für fachliche und juristische Prüfung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Makler
- Ein Makler ist ein Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Er hat die Aufgabe, beide Parteien zusammenzubringen und den Kaufprozess zu begleiten.
Verwandte Begriffe: Immobilienmakler, Vermittler, Immobilienvermittlung. - Due Diligence
- Eine Due Diligence ist eine sorgfältige Prüfung einer Immobilie und aller relevanten Dokumente vor dem Kauf. Ziel ist es, Risiken und Mängel frühzeitig zu erkennen.
Verwandte Begriffe: Sorgfaltsprüfung, Risikobewertung, Immobilienprüfung. - Kaufpreisangebot
- Ein Kaufpreisangebot ist ein verbindliches Angebot eines potenziellen Käufers an den Verkäufer, die Immobilie zu einem bestimmten Preis zu erwerben.
Verwandte Begriffe: Angebot, Kaufvertrag, Kaufpreis. - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie verzeichnet sind.
Verwandte Begriffe: Eigentumsregister, Lastenverzeichnis, Grundstück. - Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch einer Immobilie bewertet und Verbesserungspotenziale aufzeigt.
Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Energiebedarf, Wärmebedarf. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung. - Altlasten
- Altlasten sind durch frühere industrielle oder gewerbliche Nutzung verursachte Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Verwandte Begriffe: Umweltschäden, Kontamination, Bodensanierung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie erkenne ich einen unseriösen Makler?
Achten Sie auf fehlende Qualifikationen, unrealistische Versprechungen, Drängen zum schnellen Abschluss, mangelnde Transparenz und fehlende Dokumentation. Ein seriöser Makler ist transparent, beantwortet Ihre Fragen umfassend und drängt Sie nicht zu übereilten Entscheidungen. - Was kann ich tun, wenn ich bereits einen Vertrag mit einem unseriösen Makler abgeschlossen habe?
Lassen Sie den Vertrag umgehend von einem Anwalt prüfen. Je nach Sachlage kann der Vertrag angefochten oder gekündigt werden. Dokumentieren Sie alle Vorfälle und sammeln Sie Beweise für das unseriöse Verhalten des Maklers. - Welche Rechte habe ich als Käufer?
Sie haben das Recht auf umfassende Informationen über die Immobilie, Einsicht in alle relevanten Dokumente und eine transparente Abwicklung des Kaufprozesses. Sie haben auch das Recht, den Kaufvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. - Wie kann ich mich vor unseriösen Maklern schützen?
Recherchieren Sie gründlich, holen Sie Referenzen ein, prüfen Sie die Qualifikation des Maklers und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und ziehen Sie im Zweifelsfall einen unabhängigen Experten hinzu. - Was ist eine Due Diligence beim Immobilienkauf?
Eine Due Diligence ist eine sorgfältige Prüfung der Immobilie und aller relevanten Dokumente vor dem Kauf. Dazu gehören die Prüfung des Grundbuchs, des Energieausweises, der Baugenehmigungen und eventueller Altlasten. Ziel ist es, Risiken und Mängel frühzeitig zu erkennen. - Wie finde ich einen seriösen Makler?
Fragen Sie Freunde und Bekannte nach Empfehlungen, recherchieren Sie online nach Bewertungen und prüfen Sie die Qualifikation des Maklers. Achten Sie auf Transparenz, Ehrlichkeit und eine umfassende Beratung. Ein seriöser Makler nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und geht auf Ihre Bedürfnisse ein. - Was tun, wenn der Makler den Kaufpreis künstlich in die Höhe treibt?
Holen Sie ein unabhängiges Wertgutachten ein, um den tatsächlichen Wert der Immobilie zu ermitteln. Vergleichen Sie die Preise ähnlicher Immobilien in der Umgebung und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein seriöser Makler wird den Wert der Immobilie realistisch einschätzen. - Kann ich den Makler wechseln, wenn ich unzufrieden bin?
Prüfen Sie Ihren Maklervertrag. Je nach Vereinbarung können Sie den Vertrag unter bestimmten Bedingungen kündigen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
Verwandte Themen
- Immobilienkauf ohne Makler
Vor- und Nachteile des Kaufs direkt vom Eigentümer. - Finanzierung des Immobilienkaufs
Verschiedene Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten. - Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf. - Immobilienbewertung
Methoden zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie. - Mängel an der Immobilie
Rechte des Käufers bei versteckten Mängeln.
-
Maklergespräch: Locker bleiben & Angebot prüfen!
warum sollten Sie was unterschreiben?
So wie sich das anhört, will er ja was von Ihnen. Also einfach mal ganz locker zum Gespräch hingehen und sich das alles anhören, was er so tolles zu bieten hat. (Sicherlich sind da ein paar Sachen dabei, die es ganz schnell zu entscheiden gilt, da das Angebot nur noch heute und morgen gilt *grins* => darauf gehen Sie natürlich nicht ein)
Dann berichten Sie hier wieder, was er denn außergewöhnliches vorgeschlagen hat. -
Unseriöser Makler? – Fordern Sie schriftliche Angebote!
alles, was er Ihnen anbietet
sollte er Ihnen auch schriftlich geben und Ihnen die Gelegenheit geben, in aller Ruhe alles zu prüfen.
Alles andere (nur mündlich, Zeitdruck, "einmalige Gelegenheit nur heute", etc.) würde ich niemals akzeptieren! -
Druck beim Immobilienkauf? – Keine Unterschrift!
Ein Zeuge wäre nicht schlecht..
wobei das nur dann hilfreich ist, wenn Sie das dann später vor Gericht ggf. "beweisen" müssen.
Ansonsten, KEINE Unterschrift > Keine Möglichkeiten. Nur schriftlich, nichts mündliches. Kein Zeitdruck.
Wenn der was hat, was "weg" muss, weil es keiner kauft, gibt es das auch nächsten Monat noch zum Sonderpreis. -
Immobilienkauf: Ruhe bewahren spart bis zu 50.000€!
genau
wie Kho sagt, wenn kaum Interesse von anderen an dem Objekt besteht, Ruhe bewahren. Ich habe auf diese Weise rund 50.000 Eurodollar gespart, soweit ging der Preis nämlich runter. Hat etwa 6 Monate gedauert 🙂 und der Makler hat fast jeden Tag angerufen. Nach 6 Monaten warßs mir dann zu blöd, habe dann meinen Preis gesagt und dann war erstmal Schweigen im Walde.
Ne Woche später erst die Vorverträge gemacht. -
BauSV beim Maklertermin: Kompetenz zeigen & Risiken senken
SV mitnehmen
Werte (r) Fragesteller (in)
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Makler an dem Objekt, nehmen Sie einen BauSV mit, sagen Sie dies dem Makler vorher und schau'n Sie mal was der dann so anzugeben hat.
Dann haben Sie erstens den o.a. (wichtig) unabhängigen Zeugen (Tante Frieda könnte im Streitfall als parteiisch gelten), Sie zeigen dem Makler, dass Sie kein Opferlamm sind und wissen gleich, was mit Ihrem Traumhaus alles im Argen liegt. Und vielleicht sagt der SV Ihnen auch gleich noch, ob der Preis annähernd angemessen ist.
Wenn der Makler auf diese Ankündigung schon komisch reagiert, gleich abwinken. Denn dann ist irgendwas ober faul.
An sonsten siehe obige Beiträge. -
Seriöser Makler: Angemessener Preis statt Einknicken!
Wie soll den wohl der SV
sagen, ob der Preis angemessen ist?!
Ein seriöser Makler wird nichts dagegen haben, wenn Sie einen SV mitbringen. Ein seriöser Makler wird aber auch nicht um 50 Mille einknicken! Ein seriöser Makler macht von Anfang an einen zwar ehrgeizigen, aber angemessenen Preis und lehnt den Vertrieb von überzogenen Verkaufspreisvorstellungen von Anfang an ab. Ein seriöser Makler wird Sie selbstverständlich persönlich sprechen wollen und er wird (oh graus) sogar noch eine Finanzierungsbestätigung einer Bank verlangen, bevor er den Vertrieb einstellt und mit Ihnen einen Notartermin vereinbart.
Ein Makler der all das nicht tut, ist sicherlich auch ausgeschiedner Zeitsoldat der den BFD nicht genutzt hat ☹
Oh mei, oh mei -
Hauskauf: Architekt schätzt Zustand & Investitionen!
der sachverständige- dies wird in diesem falle wohl ein Architekt sein - könnte z.B. anhand des zustandes des Hauses die noch notwendigen Investitionen abschätzen, er kann den Wert des bestandes bestimmen, kann Umbaumöglichkeiten relativ schnell erkennen, er kennt die grundstückspreisen in seiner Region und zu guter letzt kennt er sich mit dem Baurecht aus - ein nicht zu unterschätzender Faktor beim Haus- oder Grundstückskauf (Hauskauf, Grundstückskauf).
den Architekten kann man nicht früh genug mit ins Boot holen, wenn man preiswert bauen oder kaufen möchte.
freundliche Grüße -
Notverkauf: Wertgutachten & Bau-Ingenieur zur Besichtigung
50 Mille
Der Makler war seriös bei mir! Bei mir war es mehr oder weniger ein Notverkauf und es wurde vorher ein Wertgutachten erstellt.
Der Makler konnte auch von sich aus mit dem Preis nicht runtergehen, da hatten noch ein paar RA die Hände drauf.
Ich hatte zur Besichtigung, die dann auch rund 2 Tage dauerte, einen Bau-Ing. mit. Am ersten Tag war der Makler dabei, am 2. Tag nicht. Auf die 50 Mille sind wird gekommen, nachdem der Bau -Ing die Sanierungskosten geschätzt hat. Und ja, er bekam auch eine Finanzierungsbestätigung der Bank. -
Renovierungsbedarf: SV/Architekt statt Makler fragen!
wie soll eigentlich ein Makler
sagen, ob ein Preis angemessen ist, zumindest bei renovierungsbedürftigen Häusern?
Ein Makler wird kaum der bautechnische Fachmann sein, der den Renovierungsbedarf richtig einschätzen kann. Da ist ein SV, Architekt o.ä. der weitaus bessere Ansprechpartner. -
Maklergespräch überstanden: Treffen im Café riskant?
So, das Maklergespräch hätten wir überstanden ...
So, das Maklergespräch hätten wir überstanden erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten, die mich sehr beruhigt haben - vor allem, nachdem der Makler dann bei der Terminbestätigung darauf bestand, dass wir uns in einem Cafe treffen, da er heute nicht im Büro sei (?).
Gut, Inhalt des Gesprächs war also, dass es sicherlich möglich wäre, den Verkäufer durch eine offiziell nicht vorhandene Summe noch etwas freundlicher zu stimmen, die er natürlich gerne für uns treuhänderisch verwalten würde ... dann ging es darum, möglichst schnell einen Notartermin zu vereinbaren, kombiniert mit der Aussage, dass uns keine Bank der Welt vorher eine schriftliche Finanzierungsbestätigung geben würde, die gäbe es immer erst bei Vertragsabschluss ... usw. usw..
Insgesamt würde ich das mal als nicht soooo seriös bezeichnen, allerdings interessiert uns das Haus immer noch. Wir werden uns also weiterhin um eine Finanzierung bemühen und wenn alles klappt, werde ich mich als erstes für das Forum hier registrieren lassen. Nochmals vielen Dank und bis bald
Sibylle -
Zusatzinfo: Mehrere Makler am Objekt möglich!
-
🔴 Warnung: Makler ohne Büro? Polizei rufen!
Sie hätten mal kurz vom Klo
die Polizei rufen sollen. Als Dame hätten Sie doch die Möglichkeit gehabt mal kurz Nase-zu-pudern ...
Wie kommen Sie darauf, das der Herr ein Büro hat?! Im übrigen, hat er Ihnen ein Expose' übergeben? Wieviel Courtage' verlangt er von Ihnen? Ich tippe mal auf 6 %. Das ist mal wieder einer, der dem Verkäufer natürlich nicht erklären kann, warum auch er eine Courtage zu zahlen hat. Dann würde er sicherlich keinen Auftrag erhalten. Wobei ich immer noch bezweifele das er einen qualifizierten Alleinauftrag hat.
Meine Empfehlung nehmen Sie von dem Haus Abstand. Wer weiß, was da sonst noch so alles lauert! -
🔴 Achtung Steuerhinterziehung: Keine 'inoffiziellen Summen'!
Achtung Steuerhinterziehung!
Sie haben schon verstanden, was der Mann ihnen da vorschlägt? Eine " offiziell nicht vorhandene Summe" führt dann später zu doppelter Steuerhinterziehung:- Der Verkäufer gibt das sicher nicht als "Einnahme aus Immobilienverkauf an"
- Sie als Käufer zahlen natürlich entsprechend geringere Grunderwerbssteueren, da auch die "offiziell nicht vorhandene Summe" natürlich dem Kaufpreis zuzurechnen ist!
Jemandem der sowas vorschlägt, würde ich natürlich auch kein Geld anvertrauen. Als "Treuhänder" wäre dieser Kerl unten durch. Dazu kann man nur einen Notar nehmen, der solche Krummen Spielchen nicht mitmacht.
-
Doppelte Provision: Vorsicht bei mehreren Maklern!
@Tu: Mehrere Makler wären aber mit Vorsicht zu genießen
von wegen doppelter Maklerprovision ... vor allem wenn man erst bei dem einen und dann bei dem zweiten Makler war. -
🔴 Unseriöser Makler: Abstand halten & Notar einschalten!
Vorsicht
Werte (r) Fragesteller (in)
So, wie ich Ihre Aussagen lese, würde ich den Mann mit der ganz langen Kneifzange am ausgestreckten Arm anfassen.
Egal wofür diese merkwürdene Geldsumme sein soll, ein Makler sollte nicht als Treuhänder auftreten. Wer weiß, ob das Ticket auf die Bahamas nicht schon reserviert ist?
Wenn Treuhänder, dann Notaranderkonto (heißt wirklich so), aber das ist erstens aus der Mode und zweitens gebührenpflichtig.
Mein Rat wäre, am besten mit den Nachbarn sprechen, um rauszukrigen, wer der Eigentümer ist. Dann wissen Sie schon mal welche Nachbarschaft da auf Sie zukommt und Sie können den Eigentümer mal nach dem Makler und seinen Gepflogenheiten fragen. Vielleicht weiß der Eigentümer ja gar nichts von seinem Glück : , (.
Der Makler wird Ihnen eine Adresse gegeben haben. Mal vorbeifahren und das Büro (ähäm) suchen.
Eine endgültige Finanzierung bekommen Sie sicherlich erst mit dem Notarvertrag, aber ein seriöser Notar wird den Vertrag erst machen, wenn Sie eine Finanzierung gesichert haben. Und dazu braucht die Bank Unterlagen (Grundbuch, Zeichnungen, Feuerversicherung etc.). Vom Makler verlangen.
Zum Thema mehrere Makler:
Wenn Sie das Haus über weitere Makler angeboten bekommen, teilen Sie denen unverzüglich mit, das der erste Kontakt mit dem Objekt bereits anderweitig stattgefunden hat. Ein Makler hat i.d.R. nur dann einen Anspruch auf Courtage, wenn er den Erstnachweis des Objekts erbracht hat (außer Sie erteilen einen honorarpflichtigen Suchauftrag). Was wiederum bedeuten kann, das Sie diesem komischen Vogel Honorar zahlen müssen, auch wenn der Eigentümer ihm gar keinen Auftrag erteilt hat.
Bitte, bitte ganz ruhig bleiben und nichts überstürzen. Wie LZ oben sagte, mit Abwarten kann man Geld sparen. Der Markt ist im Augenblick Käuferfreundlich. -
Kaufangebot: Bindung in Österreich beachten!
Versteh's nicht ganz
Wenn Sie dem Vogel schon ein KaufAngebot gegeben haben, versteh ich jetzt das Problem nicht ganz, oder ist ihm der Preis zu niedrig (habe Sie den erfunden, oder kommt der vom Makler). Jedenfalls ist man in Österreich an ein KaufAngebot gebunden, wenn die Gegenseite innerhalb der im Angebot angegebenen Frist akzeptiert. Da ist es auch uninteressant ob Sie Ihre Finanzen geregelt bekommen. Eine Stornogebühr ist dann in jedem Fall fällig. Und ob der ein Büro hat oder nicht ist doch wurscht, wenn im Grundbuch nichts böses steht, ein Bausachverständiger sein OK gibt, eventuell einige Infos von Nachbarn oder dem Vorbesitzer kommen, und es eine ordentliche Abrechnung gibt. Ob der seine Steuern hinterzieht oder nicht ist (wenn Sie schriftliche Rechnungen haben) ja wohl dessen Bier. -
Steuerhinterziehung: Käufer zahlt Grunderwerbssteuer!
auch der Käufer hinterzieht steuern!
Vorsicht Herr Hense: Auch der Käufer würde bei einem solchen Vorgehen Steuern hinterziehen, da diese "nicht offizielle Summe" zweifelsohne als Bestandteil des Kaufpreises zu sehen ist. Für die wird dann keine Grunderwerbssteuer gezahlt ... -
Kaufangebot in Deutschland: Nur Notarvertrag bindend!
Hense mäht mit Sense ...
In Deutschland können Sie so viele Kaufangebote abgeben wie Sie wollen. Gebunden sind Sie nur, wenn Sie einen notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben. Aber wenn dann die Finanzierung nicht funktioniert hat ein richtig guter Notar sicherlich eine Klausel eingebaut, Sie auch wieder nach Eintragung der Erwerbsvormerkung aus dem Grundbuch zu entfernen. Wenn Sie nun mal den Kaufpreis nicht zahlen können, bzw. doch keine Finanzierung erhalten, nutzt auch kein Notarvertrag etwas ... labber labber -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Unseriöser Makler beim Hauskauf? Verhalten erkennen & Risiken minimieren
💡 Kernaussagen: Bei einem unseriösen Makler ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und fordern Sie alle Angebote schriftlich an. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu und vermeiden Sie in jedem Fall Steuerhinterziehung. Ein Notaranderkonto ist für Treuhandgeschäfte sicherer.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Seien Sie vorsichtig, wenn der Makler ein Treffen in einem Café statt im Büro vorschlägt, wie in Maklergespräch überstanden: Treffen im Café riskant? beschrieben. Dies kann ein Warnsignal sein.
🔴 Risiko: Akzeptieren Sie keine "inoffiziellen Summen", da dies zu Steuerhinterziehung führt, wie im Beitrag 🔴 Achtung Steuerhinterziehung: Keine 'inoffiziellen Summen'! erläutert wird. Dies betrifft sowohl den Verkäufer als auch den Käufer.
✅ Empfehlung: Nehmen Sie einen Bausachverständigen (BauSV) zum Termin mit, um den Zustand des Objekts einschätzen zu lassen und dem Makler zu zeigen, dass Sie sich auskennen. Dies wird im Beitrag BauSV beim Maklertermin: Kompetenz zeigen & Risiken senken empfohlen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob noch andere Makler am Objekt beteiligt sind, aber achten Sie auf mögliche doppelte Provisionsforderungen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag Doppelte Provision: Vorsicht bei mehreren Maklern!. Im Zweifelsfall sollten Sie Abstand von dem Geschäft nehmen, wie in 🔴 Unseriöser Makler: Abstand halten & Notar einschalten! geraten wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Immobilienkauf, Makler, Risiko, Warnzeichen". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Doppelhaushälfte Kauf: Bauträgerpfusch erkennen? Gutachter vs. Realität, Baurecht prüfen!
- … Doppelhaushälfte, Bauträger, Pfusch am Bau, Gutachter, Baurecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Bauamt, Immobilienkauf, Hauskauf …
- … Immobilienkauf, Baurecht, Bauwesen, Gutachten …
- … das 1. Objekt vorgewarnt gleich mit amtlich vereidigten Gutachter (Architekt rein). Makler, Baurechtlich völlig i.O. war die Aussage bevor wir die Doppelhaushälfte ausgemessen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Investoren für Bauprojekt finden: Finanzierung, Rendite & Ablauf in Andalusien?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kaufpreisgebot ablehnen & Gegenangebot: Was passiert, wenn der Käufer ablehnt?
- … Kaufpreisgebot, Gegenangebot, Immobilienverkauf, Makler, bindendes Angebot, Ablehnung, Frist, Rücktritt …
- … Immobilienrecht, Kaufvertrag, Immobilienverkauf, Maklerrecht …
- … Wir beabsichtigen eine Wohnung über den Makler zu verkaufen. Nun ist ein bis zum 15.09.2007 bindendes Kaufpreisgebot abgegeben …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Asbestsanierung Okal-Haus (Bj. 74): Kosten pro m² für Fassade & Holzverschalung?
- … Asbestsanierung, Fassadensanierung, Altbausanierung, Schadstoffsanierung, Immobilienkauf …
- … Fassade aus 8 mm starken Okal-Asbestzementplatten auf – eine klassische, hochrisikobehaftete Asbestanwendung mit signifikantem Einatmungsrisiko bei Beschädigung oder unsachgemäßer Bearbeitung. …
- … Qwen und DeepSeek betonen zusätzlich das Risiko unsachgemäßer Nachdämmung (Feuchteschäden, Kondensat) – GoogleAI erwähnt dies nicht. …
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Grundstückskauf: 9x72m Grundstück – Was beachten? Bebauung, Ausrichtung & Risiken?
- … Grundstück, Bauplanung, Baurecht, Immobilienkauf …
- … [br]Laut Immobilienmakler ist an beiden Seiten Grenzbebauung möglich, nach einem Anruf im Bauordnungsamt …
- … und betont, dass zwar eine Selbst-Einreichung möglich ist, aber mit hohem Risiko verbunden ist; Qwen geht weiter und kennzeichnet einen eigenständigen Bauvorantrag als …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Asbest in Wohnung von 1969? PVC-Platten, Laminat, Kosten für Asbest-Test & Sanierung?
- … Immobilienkauf, Altbausanierung, Schadstoffanalyse, Asbest …
- … ich möchte eine Wohnung kaufen und habe eine angeschaut, die mir im Grunde sehr zusagt. Der Makler hat mir jetzt Unterlagen geschickt. In der Baubeschreibung von 1969 …
- … Klassischer Verdachtsfall für asbesthaltigen Bitumen- oder Zementestrich; höchste Risikoklasse bei Aufbrechung. …
- BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus Bauunterlagen (1977): Welche Dokumente sind Pflicht & wo finde ich fehlende Pläne?
- … Fertighaus, Bauunterlagen, Bauplan, Baubeschreibung, Fertighaus 1977, Dokumentation, fehlende Unterlagen, Immobilienkauf, Altbau …
- … Fertighaus, Bauunterlagen, Baurecht, Immobilienkauf, Altbau …
- … DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die fehlende Baubeschreibung ein gravierendes Risiko darstellt – sowohl hinsichtlich Statik, Materialien als auch rechtlicher Verantwortung. …
- BAU-Forum - Fertighaus - 20 Jahre altes Wilko Fertighaus kaufen: Worauf achten? Checkliste für Zustand, Lebensdauer & Modernisierung
- … Fertighaus, Immobilienkauf, Hausinspektion …
- … PS: Nähere Angaben zur Bauweise haben wir leider nicht, weil der Makler eine Pflaume ist. …
- … Dokumentation eher allgemein; DeepSeek und Qwen heben dies als zentrales, systemisches Risiko hervor – insbesondere für Statik, Brandschutz und Ersatzteilbeschaffung. …
- BAU-Forum - Fertighaus - Hauskauf ohne Erfahrung: Worauf achten? Risiken, Finanzierung & Kosten im Überblick
- … Hauskauf, Immobilienkauf, Finanzierung, Nebenkosten, Risiken, Checkliste, Kaufvertrag, Eigenkapital, Finanzierungsrahmen …
- … Immobilienkauf, Finanzierung, Immobilienrecht …
- … (15–20.000 € bei 200.000 € Kaufpreis) und benennt die Erschließung explizit als Risikofaktor – bei GoogleAI und Qwen nur allgemein. …
- BAU-Forum - Fertighaus - OKAL Fertighaus von 1974 kaufen? Risiken, Lebensdauer & Sanierungskosten prüfen!
- … Immobilienkauf, Fertighaus, Altbausanierung …
- … [br]Bei der Innenbesichtigung habe meine Frau und ich keine lästigen Gerüche oder sonstige Probleme (etwa Feuchte im Keller) feststellen können. Der Makler hat uns natürlich beruhigt. Den Eigentümer haben wir noch nicht …
- … Alle nennen Feuchtigkeit im Keller und in der Gebäudehülle als kritischen Risikofaktor für Holzabbau und Schimmel. …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Immobilienkauf, Makler, Risiko, Warnzeichen" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Immobilienkauf, Makler, Risiko, Warnzeichen" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Unseriöser Makler beim Hauskauf? Verhalten erkennen & Risiken minimieren
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Unseriöser Makler? Risiken beim Hauskauf erkennen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Immobilienkauf, Makler, unseriös, Risiken, Warnzeichen, Verhalten, Kaufpreisangebot, Fall einschätzen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
