Turmdrehkran auf Flugplatz: Genehmigung, Gebühren & Luftfahrtrechtliche Aspekte?
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Turmdrehkran auf Flugplatz: Genehmigung, Gebühren & Luftfahrtrechtliche Aspekte?

Hallo,
kurze Darstellung der Sachlage.
  • öffentlicher Auftraggeber
  • Ausschreibung und Vertrag nach VOBAbk.
  • Bauhauptarbeiten (Erdbau, Maurer, Beton/Stahlbeton)
  • in den Vorbemerkung: "Baustelle: Flugplatz Pasewalk/Franzfelde"
  • Baustelleneinrichtung nicht gesondert im LVAbk. erwähnt

Der Bauunternehmer möchte einen TDK aufstellen. Nach Luftfahrtgesetzt bedarf dies einer Zustimmung der Luftfahrtbehörde (ca. 700,- €) Gebühren.
Der Bauunternehmer beruft sich auf § 4 nr. 1. (1) Satz 2 VOB/B, wonach der AGAbk. die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen herbeiführen muss.
Der AG beruft sich darauf, dass dies für das Bauwerk und das Grundstück erfolgt ist und die Genehmigung für den TDK Sache des Bauunternehmer ist. (Verursacherprinzip)
Im LV ist zur Frage TDK oder Luftfahrtbehörde, außer des Standortes, nichts ausgesagt.
Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass es sich um einen Segelflugplatz handelt und in der näheren Umgebung keine größeren Flugplätze vorhanden sind. Der Bauunternehmer also noch auf keinem Flugplatz gebaut hat.
Wie würdet Ihr die Sachlage einschätzen. Hat der AG oder der AN die Genehmigungsgebühren zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • Volker Stöckel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unzureichende Genehmigungen können zum Baustopp und zu erheblichen Strafen führen.

    🔴 Kritisch: Die Höhe des Krans und seine Position müssen luftfahrtrechtlich geprüft werden, um die Sicherheit des Flugbetriebs zu gewährleisten.

    GoogleAI-Analyse

    Die Errichtung eines Turmdrehkrans auf einem Flugplatz unterliegt besonderen Genehmigungspflichten und luftfahrtrechtlichen Bestimmungen. Da es sich um einen öffentlichen Auftraggeber und einen VOBAbk.-Vertrag handelt, sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zwingend zu beachten.

    🔴 Gefahr: Ein Turmdrehkran in der Nähe eines Flugplatzes kann eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen. Daher ist die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich.

    Die Genehmigungsgebühren sind vom Verursacher zu tragen, basierend auf dem Verursacherprinzip. Der Bauunternehmer ist in diesem Fall der Verursacher und somit für die Gebühren verantwortlich.

    Ich empfehle, die Vollständigkeit der Genehmigungen und die Einhaltung der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen genau zu prüfen. Die Vorbemerkung im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) "Baustelle: Flugplatz Pasewalk/Franzfelde" deutet auf die Relevanz dieser Thematik hin.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Luftfahrtbehörde auf, um die notwendigen Genehmigungen einzuholen und die spezifischen Anforderungen für den Standort zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Turmdrehkran
    Ein Turmdrehkran ist eine Kranart, die hauptsächlich auf Baustellen eingesetzt wird, um schwere Lasten zu heben und zu bewegen. Er besteht aus einem Turm, einem Ausleger und einem Gegenausleger. Turmdrehkrane können unterschiedliche Höhen und Tragfähigkeiten haben.
    Verwandte Begriffe: Baukran, Ausleger, Tragfähigkeit
    Luftfahrtrecht
    Das Luftfahrtrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die den Luftverkehr regeln. Es beinhaltet unter anderem Bestimmungen über die Sicherheit des Luftverkehrs, die Zulassung von Luftfahrzeugen und die Genehmigung von Flugplätzen.
    Verwandte Begriffe: Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsordnung, Flugplatz
    VOB
    Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Bauleistung
    Baustelleneinrichtung
    Die Baustelleneinrichtung umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen, die erforderlich sind, um eine Baustelle ordnungsgemäß zu betreiben. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Strom, Wasser und sanitären Anlagen, die Sicherung der Baustelle und die Einrichtung von Lagerflächen.
    Verwandte Begriffe: Bauplatz, Baucontainer, Bauzaun
    Verursacherprinzip
    Das Verursacherprinzip ist ein Grundsatz des Umweltrechts, der besagt, dass derjenige, der eine Umweltbelastung verursacht, auch für die Kosten der Beseitigung oder Minderung dieser Belastung aufkommen muss. Es wird auch in anderen Rechtsbereichen angewendet.
    Verwandte Begriffe: Umweltrecht, Haftung, Kosten
    Leistungsverzeichnis (LV)
    Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Rahmen eines Bauvorhabens erbracht werden müssen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung der Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Angebot, Abrechnung
    Genehmigungsgebühren
    Genehmigungsgebühren sind die Kosten, die für die Erteilung einer Genehmigung durch eine Behörde anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und den gesetzlichen Bestimmungen.
    Verwandte Begriffe: Verwaltungsgebühren, Baugenehmigung, Luftfahrtrechtliche Genehmigung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Genehmigungen sind für einen Turmdrehkran auf einem Flugplatz erforderlich?
      Neben der Baugenehmigung ist in der Regel eine luftfahrtrechtliche Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Diese prüft, ob der Kran eine Gefahr für den Flugbetrieb darstellt.
    2. Wer trägt die Kosten für die Genehmigungen?
      Gemäß dem Verursacherprinzip trägt der Bauunternehmer als Verursacher die Kosten für die Genehmigungen. Dies umfasst sowohl die Kosten für die Baugenehmigung als auch die Gebühren der Luftfahrtbehörde.
    3. Was passiert, wenn die Genehmigungen nicht eingeholt werden?
      Wenn die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt werden, kann die Baubehörde einen Baustopp verhängen. Zudem können Bußgelder oder Strafen verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann der Kran abgebaut werden müssen.
    4. Wie lange dauert es, die Genehmigungen zu erhalten?
      Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann variieren. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Anträge rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bearbeitungszeiten der Behörden können unterschiedlich sein.
    5. Was ist das Verursacherprinzip?
      Das Verursacherprinzip besagt, dass derjenige, der eine bestimmte Sache oder Situation verursacht hat, auch für die daraus entstehenden Kosten und Schäden verantwortlich ist. Im Baurecht bedeutet dies, dass der Bauherr oder Bauunternehmer für die Kosten der Genehmigungen und Auflagen aufkommen muss.
    6. Welche Rolle spielt die VOB bei diesem Bauvorhaben?
      Da es sich um einen öffentlichen Auftraggeber und einen VOB-Vertrag handelt, sind die Bestimmungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) maßgeblich. Diese regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
    7. Was ist bei der Baustelleneinrichtung auf einem Flugplatz zu beachten?
      Die Baustelleneinrichtung auf einem Flugplatz muss besonders sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Es sind die spezifischen Sicherheitsbestimmungen des Flugplatzes zu beachten, um den Flugbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
    8. Wie finde ich die zuständige Luftfahrtbehörde?
      Die zuständige Luftfahrtbehörde ist in der Regel die Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Kontaktdaten sind auf den Webseiten der Landesregierungen oder über eine Suchmaschine zu finden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baugenehmigung für Krane
      Informationen zu den erforderlichen Baugenehmigungen für den Einsatz von Kranen auf Baustellen.
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      Informationen zu den Kosten, die für die Erstellung von luftfahrtrechtlichen Gutachten anfallen können.
    • Haftung bei Schäden durch Krane in der Nähe von Flugplätzen
      Regelungen zur Haftung bei Schäden, die durch den Einsatz von Kranen in der Nähe von Flugplätzen verursacht werden.
  2. TDK-Aufstellung: Zuständigkeit für Genehmigungen & Kosten

    würde sagen , das verhält sich in etwa ...
    wie das einholen von verkehrsrechtlichen Anordnungen oder Fremdleitungsplänen , bei diesen ist in der Regel die ausführende Firma zuständig , hat aber da versicherungstechnische Hintergründe , die hier auch zutreffen , verantwortlich für den tdk ist ja der BU.
    gängigerweise steht aber in den meisten LVs in den Vorbemerkungen der schöne Satz : Kosten für ... sind in die EPs einzukalkulieren.
  3. Genehmigungspflicht: AG muss Kran-Aufstellung ermöglichen!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    der AN hat recht
    Der AG muss entweder die Genehmigung besorgen oder er hätte darauf hinweisen müssen, dass kein Kran aufgestellt werden kann. Das wird er aber nicht einsehen wie das freche Argument des "Verursacherprinzips" zeigt. Der AN verursacht nichts, er muss nicht mit Kran bauen, aber er durfte bei der Kalkulation davon ausgehen. Regelungen über notwendige Genehmigungen und spezielle Gebühren zu Lasten des AN fehlen. Selbst wenn eine Klausel dazu im LV wäre, wäre sie nach § 307 BGBAbk. bedenklich. Stellt der AGAbk. dem AN kein fürs Bauen mit Kran geeignetes Grundstück zur Verfügung, gibt es eben einen fetten Nachtrag fürs Bauen ohne Kran.
    Der AN hat in diesem Fall vielleicht Glück, dass der Streit schon zu Baubeginn auftritt und er noch nicht vorgeleistet hat. Ich würde als AN nichts beantragen, Behinderung anmelden, gleichzeitig ein knapp befristetes Nachtragsangebot für Bauen ohne Kran legen, Leistungen ohne vorherige Beauftragung ablehnen und Kündigung wegen Annahmeverzug androhen.
  4. Update: Waffenstillstand im Genehmigungsverfahren TDK

    Dank für die Hilfe
    Hallo,
    im Moment ist Waffenstillstand. Mal sehen was der oberste Bauherr sagt, wenn der aus dem Urlaub zurück ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Volker Stöckel
  5. Gebührenbefreiung Luftamt: Verwaltungskostengesetz für Bauherren

    Verwaltungskostengesetz
    Wenn sich der Bauherr beim Luftamt darauf beruft, kostet ihn die Genehmigung _nix_!
    Weiß nicht, wie sich das mit der Gebührenfreiheit verhält, wenn der AN IM AUFTRAG eines öffentlich rechtlichen Bauherrn die Genehmigung einholt ...
    ich würde die einfach mal anrufen und fragen, was Sache ist.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Turmdrehkran auf Flugplatz: Genehmigung, Gebühren & Luftfahrtrecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Genehmigungspflicht und Kostentragung für die Aufstellung eines Turmdrehkrans (TDK) auf einem Flugplatz im Rahmen eines VOBAbk.-Bauvorhabens. Strittig ist, ob der Auftraggeber (AGAbk.) oder der Auftragnehmer (AN) für die Einholung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung und die damit verbundenen Gebühren verantwortlich ist. Das Verursacherprinzip wird diskutiert, ebenso wie die Pflicht des AG, auf Genehmigungspflichten hinzuweisen. Ein wichtiger Punkt ist die mögliche Gebührenbefreiung nach dem Verwaltungskostengesetz.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Genehmigungspflicht: AG muss Kran-Aufstellung ermöglichen! muss der AG entweder die Genehmigung besorgen oder darauf hinweisen, dass kein Kran aufgestellt werden kann. Andernfalls kann der AN ein Nachtragsangebot stellen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag TDK-Aufstellung: Zuständigkeit für Genehmigungen & Kosten verweist auf die gängige Praxis, dass Kosten für Genehmigungen in die Einheitspreise (EPs) einkalkuliert werden müssen, wenn dies in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses (LVAbk.) steht.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Gebührenbefreiung Luftamt: Verwaltungskostengesetz für Bauherren wird die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für den Bauherrn beim Luftamt gemäß Verwaltungskostengesetz angesprochen. Es wird empfohlen, dies direkt beim Luftamt zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeit für die Genehmigung und die Kostentragung im Vorfeld des Bauvorhabens. Prüfen Sie die Vorbemerkungen im LV auf Klauseln zur Kostentragung. Kontaktieren Sie das zuständige Luftamt, um die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung zu prüfen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Genehmigungspflicht: AG muss Kran-Aufstellung ermöglichen! bezüglich der Pflichten des AG.

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