Kündigung Glasbläser wegen Schluckauf gerechtfertigt? Rechte & Risiken

In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung einer Glasbläserin bei Osram aufgrund von Schluckauf. Es wird empfohlen, umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren (siehe Kündigung wegen Schluckauf: Sofort Arbeitsrechtsanwalt kontaktieren!). Eine Änderungskündigung mit Versetzung in eine andere Abteilung könnte eine Alternative sein. Die gesundheitlichen Aspekte der Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Vorerkrankungen, sind entscheidend.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Kündigung Glasbläser wegen Schluckauf gerechtfertigt? Rechte & Risiken

Also meine Frau ist Glasbläserin. Sie arbeitet bei Osram und bläst dort die 40 Watt Birnen. Neulich hatte Sie Schluckauf. Ist da die Entlassung berechtigt? Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Kündigung wegen Schluckauf ist – auch bei einer gefährlichen Tätigkeit wie Glasblasen – arbeitsrechtlich in der Regel unzulässig; sofortige Rechtsberatung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Vor jeder personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber ärztliche Stellungnahme, Abmahnung und Prüfung milderer Mittel (z. B. kurze Arbeitsunterbrechung, Umsetzung) nachweisen können – andernfalls besteht hohe Wiedereinstellungsgefahr.

    ⚠️ WICHTIG: Gesundheitsbezogene Kündigungsgründe bergen Diskriminierungsrisiken nach dem AGG – dokumentierte ärztliche Einschätzung und Betriebsarzt-Einbindung sind zwingend.

    ⚠️ WICHTIG: Der Schluckauf ist medizinisch ein vorübergehender, unwillkürlicher Reflex – eine Behauptung seiner „beruflichen Unvereinbarkeit“ ohne ärztliche und betriebliche Abklärung ist rechtlich unhaltbar.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob die Kündigung eines Glasbläsers aufgrund von Schluckauf gerechtfertigt ist, ist arbeitsrechtlich komplex.

    🔴 Gefahr: Eine Kündigung wegen gesundheitlicher Probleme ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Schluckauf allein dürfte in der Regel keine ausreichende Begründung für eine Kündigung sein, es sei denn, er beeinträchtigt die Arbeitsleistung erheblich und dauerhaft.

    • Abmahnung: Vor einer Kündigung ist oft eine Abmahnung erforderlich, um den Arbeitnehmer auf die Problematik hinzuweisen.
    • Gesundheitliche Beeinträchtigung: Es muss nachgewiesen werden, dass der Schluckauf die Arbeitssicherheit gefährdet oder die Arbeitsleistung erheblich mindert.
    • Verhältnismäßigkeit: Eine Kündigung muss verhältnismäßig sein. Gibt es mildere Mittel wie eine Versetzung oder eine Anpassung der Arbeitsbedingungen?

    Ich empfehle, die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht auf, um Ihre Rechte zu prüfen und ggf. gegen die Kündigung vorzugehen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die fiktive Kündigung einer Glasbläserin aufgrund von Schluckauf. Die Darstellung ist offensichtlich humoristisch und realitätsfern, da die beschriebene Tätigkeit des "Blasens von 40-Watt-Birnen" technisch nicht existiert. Dennoch lassen sich aus diesem fiktiven Fall grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien ableiten.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen eines einmaligen, unverschuldeten körperlichen Reflexes wie Schluckauf in der Regel nicht gerechtfertigt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verlangt für eine personenbedingte Kündigung eine negative Prognose und eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, was bei einem vorübergehenden Zustand nicht gegeben ist.

    ➕ Ergänzung: Selbst wenn der Schluckauf die Arbeit tatsächlich beeinträchtigt hätte, müsste der Arbeitgeber zunächst mildere Mittel prüfen, wie etwa eine kurze Unterbrechung der Tätigkeit oder einen Arbeitsplatzwechsel. Eine fristlose Kündigung wäre nur bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung denkbar, die hier nicht vorliegt.

    🔴 Gefahr: Die Gefahr liegt hier nicht im realen Fall, sondern in der Verharmlosung von Kündigungsgründen. Arbeitnehmer sollten sich nicht durch absurde Beispiele verunsichern lassen. Im Ernstfall drohen bei unberechtigten Kündigungen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber.

    👉 Handlungsempfehlung: Sollte ein realer Kündigungsfall vorliegen, empfehle ich dringend, umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Nur dieser kann die spezifischen Umstände prüfen und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bewerten. Lassen Sie sich nicht von fiktiven Beispielen täuschen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein Schluckauf ist eine harmlose, meist kurzfristige, unwillkürliche Kontraktion des Zwerchfells und stellt per se keine gesundheitliche Beeinträchtigung dar, die eine berufliche Unfähigkeit begründet – insbesondere nicht bei einer Tätigkeit wie dem Glasblasen, bei der keine akute Gefährdung Dritter oder Sachschäden durch ein solches Symptom zu erwarten ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein Schluckauf könne eine Kündigung rechtfertigen, ist rechtlich und medizinisch grundfalsch; ein solches Symptom ist weder ein Ausschlussgrund noch ein Kündigungsgrund nach deutschem Arbeitsrecht.

    ➕ Ergänzung: Eine Kündigung bedarf stets eines sozialadäquaten, verhaltens- oder personenbedingten Grundes – ein vorübergehender Schluckauf erfüllt keinerlei Kündigungsanforderung gemäß § 1 KSchG und ist auch nicht als „schwerwiegender Verstoß gegen die Arbeitspflicht“ einzuordnen.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei länger anhaltendem Schluckauf (Hiccup persistens) wäre eine arbeitsrechtliche Sanktion nur nach vorheriger ärztlicher Abklärung und unter Einhaltung des Betriebsärztlichen Verfahrens sowie der Schwerbehindertenrechte (sofern zutreffend) denkbar – niemals aber ohne vorherige Abmahnung oder Versuch einer Umsetzung.

    ✅ Zustimmung: Die Fragestellung signalisiert ein sensibles Bewusstsein für Rechte und Risiken – dies ist aus arbeitsrechtlicher Sicht durchaus begrüßenswert und zeigt die Notwendigkeit einer klaren Aufklärung über Beschäftigtenrechte.

    🔴 Gefahr: Eine vorschnelle oder willkürliche Kündigung ohne sachlichen Grund birgt für den Arbeitgeber erhebliche Risiken: Abmahnungs- und Kündigungsschutzklage mit Aussicht auf Wiedereinstellung, Schadensersatzforderungen sowie mögliche Bußgelder bei Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), falls gesundheitsbezogene Diskriminierung vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Karl-Heinz sollte seine Frau unverzüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen – insbesondere, falls bereits eine Abmahnung oder Kündigung vorliegt; zudem ist eine ärztliche Dokumentation des Schluckaufs (Dauer, Auslöser, Therapieversuche) sinnvoll, um im Streitfall die Bagatellhaftigkeit nachzuweisen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass eine Kündigung wegen Schluckauf unter normalen Umständen nicht gerechtfertigt ist und gegen das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) sowie das AGG verstoßen kann.

    • GoogleAI: „Schluckauf allein dürfte in der Regel keine ausreichende Begründung für eine Kündigung sein“.
    • DeepSeek: „Eine Kündigung wegen eines einmaligen, unverschuldeten körperlichen Reflexes wie Schluckauf ist in der Regel nicht gerechtfertigt“.
    • Qwen: „Ein Schluckauf ist … per se keine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine berufliche Unfähigkeit begründet“.

    ⚠️ Abweichung: DeepSeek betont den humoristisch-fiktiven Charakter des Falls („Blasen von 40-Watt-Birnen“), während GoogleAI und Qwen den Fall als ernstzunehmenden arbeitsrechtlichen Sachverhalt behandeln – jedoch ohne inhaltliche Divergenz im Rechtseinschätzungskern.

    ➕ Ergänzung: Qwen liefert die detaillierteste medizinisch-rechtliche Einordnung („Hiccup persistens“, Betriebsarztverfahren, Schwerbehindertenrecht) und konkretisiert die Dokumentationspflicht (ärztliche Einschätzung, Therapieversuche). DeepSeek ergänzt mit dem Hinweis auf die Risiken der „Verharmlosung von Kündigungsgründen“ für Arbeitnehmer.

    ❌ Widerspruch: Kein inhaltlicher Widerspruch in der Rechtsbeurteilung – alle Modelle priorisieren das Vorsichtsprinzip. GoogleAI und Qwen formulieren die Gefahr für den Arbeitgeber stärker (Wiedereinstellung, Schadensersatz), DeepSeek legt den Fokus stärker auf die irreführende Wirkung fiktiver Fälle – dies ist jedoch keine sachliche, sondern eine kommunikative Abweichung.

    👉 Empfehlung: Die sicherste, arbeitsrechtlich defensivste Position ergibt sich aus der Synthese: Jede Kündigung wegen Schluckauf ist ohne ärztliche Prognose, vorherige Abmahnung, Prüfung milderer Mittel und Dokumentation rechtlich höchst fragwürdig – daher gilt stets die Empfehlung zur sofortigen Rechtsberatung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Kündigungsgrund Schluckauf❌ WiderspruchAlle Modelle lehnen eine solche Kündigung als rechtlich unzulässig ab – kein Konsens darüber, ob „absolut unzulässig“ oder „nur unter extremen Ausnahmen“; Vorsichtsprinzip führt zu eindeutigem Nein.
    Erforderlichkeit ärztlicher Abklärung✅ KonsensGoogleAI, DeepSeek und Qwen verlangen ärztliche Einschätzung vor einer personenbedingten Kündigung – insbesondere bei Dauer, Prognose und Beeinträchtigungshöhe.
    Pflicht zur Abmahnung / milderen Mitteln✅ KonsensAlle drei betonen ausdrücklich die Notwendigkeit einer Abmahnung sowie die Prüfung alternativer Maßnahmen (Umsetzung, Pausen, Arbeitsplatzanpassung).
    Risiko für Arbeitgeber✅ KonsensAlle Modelle warnen vor Klagerisiko (Kündigungsschutzklage), Wiedereinstellung, Schadensersatz und AGG-Verstößen – mit leicht unterschiedlicher Gewichtung, aber einheitlicher Schlussfolgerung.
    Handlungsempfehlung✅ KonsensUnmittelbarer Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – unabhängig davon, ob bereits abgemahnt oder gekündigt wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Arbeitnehmer muss umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, um innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigung zu handeln; parallel ist eine ärztliche Dokumentation des Schluckaufs anzustreben.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoWillkürliche Kündigung ohne ärztliche AbklärungHohe Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage mit Wiedereinstellung und Verdienstausfallersatz
    🔴 RisikoFehlende Abmahnung oder Prüfung milder MaßnahmenKündigung wird als sozialwidrig eingestuft – Unwirksamkeit gemäß § 1 KSchG
    🔴 RisikoStigmatisierung oder Diskriminierung aufgrund gesundheitlicher MerkmaleAGG-Verstoß mit Bußgeld bis zu 50.000 € und Schmerzensgeldansprüchen
    🔴 RisikoUnzureichende Dokumentation durch ArbeitgeberBeweisnot im Kündigungsschutzprozess – gesetzliche Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers
    🔴 RisikoVerharmlosung des Falls als „Witz“ statt ernsthafter PrüfungVerpasste Fristen, unzureichende Rechtsverteidigung, langfristige Schädigung des beruflichen Ansehens
    ✅ ChanceFrühzeitige Rechtsberatung und klare Kommunikation mit dem ArbeitgeberMöglichkeit einer einvernehmlichen Lösung (z. B. Aufhebungsvertrag mit Abfindung)
    ✅ ChanceMedizinische Klärung und Dokumentation des SchluckaufsNachweis der Bagatellhaftigkeit stärkt die eigene Position nachhaltig
    ✅ ChanceNutzung des Betriebsrates oder BetriebsarztesDeeskalation, interne Schlichtung, Stärkung des Mitbestimmungsrechts
    ✅ ChanceAufklärung über Schwerbehindertenrecht (bei chronischem Verlauf)Recht auf besonderen Kündigungsschutz, Anpassungsmaßnahmen und Integrationsamt-Unterstützung
    ✅ ChanceReflexartige öffentliche Diskussion über Missverständnisse im ArbeitsrechtStärkung der Rechtsbewusstseinsbildung in der Belegschaft und bei Arbeitgebern

    Orientierungshilfen

    1. Rechtsberatung sofort einholen: Kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – insbesondere, wenn bereits eine Abmahnung oder Kündigung vorliegt; die 3-wöchige Klagefrist beginnt mit Zugang der Kündigung.
    2. Ärztliche Dokumentation anfordern: Vereinbaren Sie umgehend einen Termin beim Hausarzt oder Facharzt (z. B. Internist), um Dauer, Auslöser und Therapieversuche des Schluckaufs schriftlich festzuhalten.
    3. Abmahnung oder Kündigung schriftlich einfordern: Fordern Sie – falls noch nicht geschehen – die schriftliche Begründung der Maßnahme beim Arbeitgeber an; mündliche Kündigungen sind unwirksam.
    4. Betriebsrat oder Betriebsarzt einschalten: Benachrichtigen Sie den Betriebsrat über den Sachverhalt – er kann bei der Einhaltung des Kündigungsverfahrens beraten und gegebenenfalls Einspruch erheben.
    5. Alle Kommunikation schriftlich führen: Dokumentieren Sie sämtliche Gespräche mit dem Arbeitgeber (Datum, Zeit, Inhalt, Zeugen) und verschicken Sie Nachfassungen per E-Mail mit Lesebestätigung.
    6. Keine Unterschrift ohne Prüfung: Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag, Vertragsänderung oder Abwicklungsvereinbarung, bevor der Fachanwalt diese auf soziale Rechtfertigung und Angemessenheit geprüft hat.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kündigung
    Die Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen einhalten.
    Verwandte Begriffe: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Arbeitsvertrag
    Abmahnung
    Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweist. Sie dient als Vorstufe zur Kündigung, wenn das Fehlverhalten nicht abgestellt wird.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Arbeitsrecht, Fehlverhalten
    Arbeitsrecht
    Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Es schützt die Rechte der Arbeitnehmer und sorgt für faire Arbeitsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Betriebsrat
    Kündigungsschutzklage
    Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung erheben kann, wenn er diese für ungerechtfertigt hält. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Arbeitsgericht, Kündigungsschutz
    Verhältnismäßigkeit
    Die Verhältnismäßigkeit ist ein Rechtsprinzip, das besagt, dass eine Maßnahme (z.B. eine Kündigung) nicht weiter gehen darf, als es zur Erreichung des Ziels erforderlich ist. Es müssen immer die mildesten Mittel gewählt werden.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Arbeitsrecht, Abmahnung
    Betriebsrat
    Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Er hat Mitbestimmungsrechte bei verschiedenen Angelegenheiten, z.B. bei Kündigungen.
    Verwandte Begriffe: Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Arbeitnehmervertretung
    Sozialauswahl
    Die Sozialauswahl ist ein Kriterium bei betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Arbeitsrecht, betriebsbedingte Kündigung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine Kündigung wegen Krankheit immer gerechtfertigt?
      Nein, eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsleistung vorliegen und mildere Mittel wie eine Versetzung dürfen nicht in Frage kommen.
    2. Was ist eine Abmahnung und wann ist sie erforderlich?
      Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweist. Sie ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung, wenn das Fehlverhalten nicht abgestellt wird.
    3. Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit bei einer Kündigung?
      Die Kündigung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass sie das letzte Mittel sein muss und keine anderen zumutbaren Lösungen (z.B. Versetzung, Anpassung der Arbeitsbedingungen) möglich sind.
    4. Was kann man gegen eine ungerechtfertigte Kündigung tun?
      Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung kann man innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
    5. Welche Beweispflichten hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung wegen Krankheit?
      Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Krankheit die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt und dass keine zumutbaren Alternativen zur Kündigung bestehen.
    6. Was bedeutet der Begriff "betriebsbedingte Kündigung"?
      Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Rationalisierungsmaßnahmen des Unternehmens. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z.B. eine Sozialauswahl.
    7. Was ist eine Sozialauswahl?
      Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Dabei werden die Arbeitnehmer anhand von Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten ausgewählt, die am wenigsten schutzbedürftig sind.
    8. Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Kündigung?
      Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Er kann der Kündigung widersprechen, wenn er sie für unbegründet hält.

    Verwandte Themen

    • Kündigungsschutzgesetz
      Regelungen zum Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen.
    • Abmahnung im Arbeitsrecht
      Voraussetzungen und Folgen einer Abmahnung.
    • Rechte bei Krankheit im Job
      Was Arbeitnehmer bei Krankheit beachten müssen.
    • Der Betriebsrat
      Aufgaben und Rechte des Betriebsrats.
    • Arbeitsrechtliche Beratung
      Wann und wo man sich arbeitsrechtlich beraten lassen kann.
  2. Kündigung Glasbläserin – Scheidungsempfehlung inklusive?!

    zur Entlassung selbst, sollten Sie einen RA befragen,
    aber Sie sollten sich von ihr scheiden lassen, denn offensichtlich hat Sie Ihnen auch irgendwann mal das Hirn mit rausgeblasen 😉
  3. Änderungskündigung: Versetzung in 60-Watt-Abteilung prüfen!

    Foto von Stefan Ibold

    bestehen sie ...
    Moin,
    auf einer Änderungskündigung. Mann möchte Ihre Frau in die 60 Watt-Abteilung versetzen. Das größere Volumen der Lampen ist gut für die Lungenentwicklung.
  4. Versetzung wegen Schilddrüse: Halogenlampenabteilung ungeeignet!

    Meiner Bekannten ging es ähnlich ...
    Die musste wegen ihrer Schilddrüse Jodtabletten nehmen und dann hat man sie einfach in die Abteilung für Halogenlampen versetzt ...
    Gruß Roland
  5. Kündigung wegen Schluckauf: Sofort Arbeitsrechtsanwalt kontaktieren!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Im Ernst?!?
    wenn sich das wirklich so zugetragen hat ab zum Anwalt (Fachgebiet Arbeitsrecht) Die werden sich über so einen Fall freuen.
  6. Glasbläser-Anekdote: 10.000 Volt in den Armen, kein Licht im Kopf

    Foto von Martin Malangeri

    meinem Bekannten ging es anders:
    in den Armen 10.000 Volt und im Kopf kein Licht ...
  7. Alternative Abteilungen: Glühdrahtwickeln statt Glasbläserei?

    eigentlich ...
    eigentlich hätte man Ihre Bekannte doch auch in eine andere Abteilung versetzen können. Ich denke da zum Beispiel an das Glühdrahtwickeln oder das Preisschildaufkleben. Evtl. könnte Sie auch das Produktionsdatum stempeln ...
    Übrigens, waren Sie nicht der Karl-Heinz über dem letztens eine Kellerwohnung freigeworden ist?
    • Name:
    • ANDRE
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kündigung Glasbläser wegen Schluckauf – Rechtliche Bewertung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung einer Glasbläserin bei Osram aufgrund von Schluckauf. Es wird empfohlen, umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren (siehe Kündigung wegen Schluckauf: Sofort Arbeitsrechtsanwalt kontaktieren!). Eine Änderungskündigung mit Versetzung in eine andere Abteilung könnte eine Alternative sein. Die gesundheitlichen Aspekte der Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Vorerkrankungen, sind entscheidend.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Eine Versetzung in die Halogenlampenabteilung bei Schilddrüsenerkrankung und Jodtabletten-Einnahme kann problematisch sein, wie im Beitrag Versetzung wegen Schilddrüse: Halogenlampenabteilung ungeeignet! geschildert wird. Hier ist der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers besonders wichtig.

    ✅ Zusatzinfo: Alternativ zur Glasbläserei könnten Tätigkeiten wie Glühdrahtwickeln oder Preisschildaufkleben in Betracht gezogen werden, um die Glasbläserin weiterhin im Unternehmen zu beschäftigen (Alternative Abteilungen: Glühdrahtwickeln statt Glasbläserei?). Dies könnte eine gütliche Einigung ermöglichen und eine Kündigung vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Kündigung umgehend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Achten Sie auf die Einhaltung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und prüfen Sie alternative Einsatzmöglichkeiten für die Glasbläserin innerhalb des Unternehmens. Eine einvernehmliche Lösung ist oft besser als ein Rechtsstreit.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kündigung, Glasbläser, Schluckauf, Arbeitsrecht". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Sonstige Themen - 10923: Kündigung Glasbläser wegen Schluckauf gerechtfertigt? Rechte & Risiken
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gasanschluss abtrennen: Kosten, Ablauf & Kündigung beim Versorger – Lohnt sich das?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Stromversorger für Wärmepumpe frei wählen? Anschluss, Anbieter & Kosten in NRW
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletöfen & Pelletheizungen: Marktübersicht 2005, Abgaswerte & Typenblätter
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpen-Strompreise EON: Alternativen in München? Anbieter-Vergleich & Wechselmöglichkeiten
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage im Mehrfamilienhaus: Wer trägt die Kosten? Umlage auf Mieter möglich?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Holz- & Pelletheizung Förderung NRW: 40% Zuschuss sichern – Voraussetzungen & Antrag?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung – Kosten, Ablauf & Vorteile?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kündigung, Glasbläser, Schluckauf, Arbeitsrecht" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Kündigung, Glasbläser, Schluckauf, Arbeitsrecht" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Kündigung Glasbläser wegen Schluckauf gerechtfertigt? Rechte & Risiken
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kündigung Glasbläser: Schluckauf – Rechtens?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kündigung, Glasbläser, Schluckauf, Arbeitsrecht, Osram, Entlassung, Abmahnung, Gesundheit
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼