Bauträger Schlussrechnung: Verbindlichkeit, Mängel & Nachforderungen – Was tun?
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Bauträger Schlussrechnung: Verbindlichkeit, Mängel & Nachforderungen – Was tun?
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Die Verbindlichkeit einer Schlussrechnung des Bauträgers hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist eine Schlussrechnung eine abschließende Abrechnung aller Leistungen. Wenn die Schlussrechnung als solche bezeichnet wurde und keine Vorbehalte enthalten sind, kann dies als Anerkenntnis des Bauträgers gewertet werden, dass keine weiteren Forderungen bestehen.
Allerdings ist entscheidend, ob Mängel vorliegen. 🔴 Gefahr: Offene Mängel berechtigen Sie, einen angemessenen Teil der Schlussrechnung zurückzubehalten (Mängeleinbehalt). Die Höhe des Einbehalts sollte den voraussichtlichen Kosten zur Beseitigung der Mängel entsprechen.
Die nachträgliche Forderung eines höheren Betrags ist problematisch, insbesondere wenn die Schlussrechnung ohne Vorbehalt erteilt wurde. Es ist zu prüfen, ob die Mehrforderungen auf tatsächlich erbrachten, aber bisher nicht abgerechneten Leistungen beruhen oder ob es sich um eine unberechtigte Nachforderung handelt.
Ich empfehle Ihnen, den Bauvertrag und die bisherige Korrespondenz mit dem Bauträger sorgfältig zu prüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung aller Leistungen eines Bauprojekts. Sie fasst alle bisherigen Abschlagszahlungen zusammen und stellt den noch offenen Betrag dar. Nach Erhalt der Schlussrechnung hat der Auftraggeber eine Frist zur Prüfung und gegebenenfalls zur Beanstandung. Verwandte Begriffe: Abschlagsrechnung, Baukosten, Abrechnung.
- Mängeleinbehalt
- Der Mängeleinbehalt ist ein Geldbetrag, den der Auftraggeber bis zur Beseitigung von Mängeln an der Bauleistung zurückbehält. Er dient als Sicherheit für die Mängelbeseitigung und soll den Auftragnehmer dazu anhalten, die Mängel zeitnah zu beheben. Die Höhe des Mängeleinbehalts richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Schadensersatz.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, insbesondere die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung und die Gewährleistung. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk..
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen. Sie beginnt mit der Abnahme des Bauwerks und dauert in der Regel fünf Jahre. Während der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber das Recht, Mängel zu rügen und deren Beseitigung zu fordern. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Verjährung.
- VOB/B
- Die VOBAbk./B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) sind Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie werden häufig in Bauverträgen vereinbart und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Detail. Die VOB/B sind jedoch kein Gesetz, sondern gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Bauleistung als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Verjährung von Mängelansprüchen. Die Abnahme sollte schriftlich erfolgen und alle wesentlichen Mängel dokumentieren. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Mängelprotokoll.
- BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es enthält unter anderem Regelungen zum Vertragsrecht, Sachenrecht und Schadensersatzrecht. Viele Regelungen des BGB sind auch für Bauverträge relevant, insbesondere wenn die VOB/B nicht vereinbart wurden. Verwandte Begriffe: VOB/B, Bauvertrag, Werkvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Schlussrechnung im Baurecht?
Eine Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen eines Bauunternehmers oder Bauträgers. Sie soll Klarheit über die Gesamtkosten des Bauprojekts schaffen und die Grundlage für die abschließende Zahlung bilden. Nach Erhalt der Schlussrechnung hat der Auftraggeber in der Regel eine Frist zur Prüfung und gegebenenfalls zur Beanstandung. - Darf ein Bauträger nach einer Schlussrechnung noch Nachforderungen stellen?
Grundsätzlich ist es schwierig, nach einer Schlussrechnung noch Nachforderungen zu stellen, insbesondere wenn die Schlussrechnung ohne Vorbehalt erteilt wurde. Allerdings können Nachforderungen gerechtfertigt sein, wenn sie auf Leistungen beruhen, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren oder wenn sich der Leistungsumfang nachträglich geändert hat. Dies muss jedoch klar dokumentiert und nachweisbar sein. - Welche Rechte habe ich bei Mängeln nach Erhalt der Schlussrechnung?
Auch nach Erhalt der Schlussrechnung haben Sie das Recht, Mängel zu rügen und deren Beseitigung zu fordern. Sie können einen angemessenen Teil der Schlussrechnung bis zur Mängelbeseitigung zurückbehalten (Mängeleinbehalt). Die Höhe des Einbehalts sollte den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung entsprechen. Es ist wichtig, die Mängel detailliert zu dokumentieren und dem Bauträger schriftlich mitzuteilen. - Was ist ein Mängeleinbehalt?
Ein Mängeleinbehalt ist ein Geldbetrag, den der Auftraggeber bis zur Beseitigung von Mängeln an der Bauleistung zurückbehält. Er dient als Sicherheit für die Mängelbeseitigung und soll den Auftragnehmer dazu anhalten, die Mängel zeitnah zu beheben. Die Höhe des Mängeleinbehalts richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung. - Wie lange habe ich Zeit, eine Schlussrechnung zu prüfen?
Die Prüffrist für eine Schlussrechnung ist gesetzlich nicht festgelegt. Es gilt jedoch eine angemessene Frist, die sich nach der Komplexität des Bauvorhabens und dem Umfang der Rechnung richtet. In der Regel wird eine Frist von 30 Tagen als angemessen angesehen. Es ist wichtig, die Rechnung sorgfältig zu prüfen und eventuelle Beanstandungen innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. - Was passiert, wenn ich die Schlussrechnung nicht rechtzeitig prüfe?
Wenn Sie die Schlussrechnung nicht rechtzeitig prüfen und keine Beanstandungen erheben, kann dies dazu führen, dass die Rechnung als anerkannt gilt. In diesem Fall können Sie später nur noch schwer Mängel geltend machen oder Nachforderungen abwehren. Es ist daher ratsam, die Rechnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. - Kann ich eine Schlussrechnung auch ablehnen?
Ja, Sie können eine Schlussrechnung ablehnen, wenn sie Fehler enthält oder wenn Leistungen nicht erbracht wurden. Die Ablehnung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für die Ablehnung detailliert darlegen. Es ist ratsam, sich vor der Ablehnung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Ablehnung gerechtfertigt ist. - Was ist der Unterschied zwischen einer Abschlagsrechnung und einer Schlussrechnung?
Eine Abschlagsrechnung wird während der Bauphase für bereits erbrachte Leistungen gestellt. Sie dient dazu, dem Auftragnehmer einen Teil seiner Vergütung zu zahlen, bevor das Bauprojekt abgeschlossen ist. Eine Schlussrechnung hingegen wird nach Fertigstellung des Bauprojekts erstellt und stellt die abschließende Abrechnung aller Leistungen dar.
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Was ist bei der Abnahme zu beachten und wie vermeidet man Streitigkeiten?
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Schlussrechnung Bauträger: Bindungswirkung prüfen!
Bindungswirkung der Schlussrechnung
Der Bauträger ist an seine Schlussrechnung gebunden. Allerdings gibt es Tendenzen in der neueren Rechtsprechung, die die Bindungswirkung verneinen. Wenn keine ganz neuen Leistungen hinzugekommen sind, würde ich an Ihrer Stelle den Bauträger trotzdem daran festhalten. Ihnen wird dabei zugute kommen, dass es eine extra Vereinbarung über die DM 5.000,- gab. Zeigen Sie sich bestürzt und standhaft. Falls Sie es noch nicht gemacht haben, stellen Sie Ihre Gegenforderungen ordentlich und unter Nennung von Beträgen auf und ziehen Sie diese von den DM 5.000,- ab. -
Bauträger Schlussrechnung: Schriftliche Vereinbarungen prüfen!
Jedenfalls darauf reagieren ...
Hallo, könnte es sein, dass wir fast Nachbarn sind?
Aber zum Thema: So einfach willkürlich Schlussrechnungen zu stellen geht meiner Ansicht nach nicht. Die nächste Rechnung ist dann vielleicht 10000 DM. Gibt es bestimmte Gründe, warum die jetzige Rechnung so hoch ausfällt? Sind die damaligen Minderleistungen irgendwo schriftlich vereinbart worden bzw. nachweisbar? Auf das jetzt erhaltene Schreiben sollten Sie jedenfalls reagieren und mit Begründung ablehnen. -
VOB-Wirksamkeit: Aushändigung ist entscheidend!
mal so nebenbei bemerkt zur VOBAbk.
Wenn im Bauvertrag "nach VOB" drinsteht, hat das nur Wirkung, wenn Sie auch die VOB ausgehändigt bekommen haben. Ansonsten ist dieser Passus sowieso unwirksam. Das nur mal am Rande ...
(Dies ist meine persönliche Meinung, die ich hiermit zur Diskussion Stelle, und keine Rechtsberatung. Dafür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.) -
VOB: Ungünstige Regelungen für Bauherren vermeiden!
das mit der VOBAbk. ist nicht so einfach
sondern (abgesehen von der noch nicht entschiedenen Lage seit dem 1.1.02 BGBAbk. neu versus VOB)
die VOB ist eine allgemeine Vertragsbedingung
und als solche ist (oder war s.o.) sie solange von den Gerichten als ausgewogen angesehen, wenn sie als Ganzes vereinbart wird
(kommt allerdings so gut wie nie vor)
und wenn Sie dem Vertragspartner - wenn er nicht vom Fach ist -
angemessen zur Kenntnis gebracht wurde, z.B. durch beiliegender Kopie
(wenn sich allerdings hier jemand als Fachmann zu erkennen gibt, kann er sich nicht mehr darauf berufen)
wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind
gilt das AGB Gesetz, d.h. jede einzelne Regelung der VOB wird nach dem AGB Gesetz geprüft und Regelungen, die nicht ausgewogen sind, werden zu Ungunsten des Verwenders einer AGB ausgelegt,
Regelungen der VOB zugunsten des Bauherrn gelten meines Erachtens weiterhin! -
✅ VOB: Regelungen zugunsten des Bauherrn beachten!
Schließe mich der Aussage ...
von Herrn Feldwisch-Drentrup an. Insbesondere der letzte Satz:
Regelungen der VOBAbk. zugunsten des Bauherrn gelten weiterhin! Wichtig und treffend ist hier das Wort "zugunsten"!
MfG Patrick Kampa -
Praxistipp: Schlussrechnung unter Vorbehalt freigeben!
Praxistipp bei VOBAbk.-Vertrag
wenn Sie eine Schlussrechnung erhalten, dann Antworten sie etwa so
Den sich aus dem Gesamtbruttoauftrag von 80.638,87 € ergebenden Schlussrechnungsbetrag von brutto 6.748,89 € abzAbk.üglich Skontovereinbarung werden wir als Schlusszahlung freigeben, sobald uns ihre Fachbauleitererklärung vorliegt.
Nachforderungen schließen wir unter Bezugnahme auf die VOB/B, § 16 Absatz 3 aus.
Den Sicherheitseinbehalt i.H.v. DM 4.031,94 (EUR 2.061,50) können Sie jederzeit durch eine entsprechende Bürgschaft ablösen.
Mit freundlichen Grüßen
gegebenenfalls noch Minderungen (detailliert) abziehen. Wenn kein Widerspruch innerhalb vo ca. 14 Tagen kommt gilt die Summe als vereinbart.
U. R. -
VOB §16: Frist für Vorbehalte bei Schlussrechnung!
Präzisierung der 'ca. 14 Tage'
VOBAbk./B § 16 Absatz 3 Punkt 5: "Ein Vorbehalt ist innerhalb von 24 Werktagen nach Zugang der Mitteilung nach Abs. 2 und 3 über die Schlusszahlung zu erklären. Er wird hinfällig, wenn nicht innerhalb von weiteren 24 Werktagen eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. "
Der Unternehmer hat also 24 Werktage (Samstag = Werktag) Zeit, den Kürzungen der Schlussrechnung zu widersprechen, weitere 24 Werktage, die Differenzen nachzuberechnen oder den Widerspruch zu begründen.
Das mit der Fachbauleitererklärung habe ich nicht verstanden. Was soll vom Unternehmer erklärt werden? -
VOB: Nachträgliche Rechnungsstellung möglich?
VOB Kommentar des
Weka verlages zuhauses Herr Stubenrauch? *lach*
Zitat:
Dadurch, dass dem Vertrag die VOBAbk. zugrunde gelegt wurde, kann die Baufirma auch nachträglich noch Leistungen, die in der Schlussrechnung versehentlich vergessen wurden, in Rechnung stellen. Die in § 16 Nr. 3 VOB/B angeführte Bindung bezieht sich auf die Schlusszahlung und nicht auf die Schlussrechnung. Diese kann jedoch bekanntlich nur wirken, wenn der Bauherr auf die Ausschlusswirkung hinweist und vom ausführenden Unternehmer nicht innerhalb von 24 Werktagen Widerspruch eingelegt wird. Ein Widerspruch setzt jedoch auch eine gekürzte Schlusszahlung voraus, was in diesem Fall nicht erfolgt ist.
Eine Bindungswirkung an die Schlussrechnung besteht nicht. Nach unbestrittener und auch vom BGH bestätigter Auffassung sind Bauhandwerker im VOB-Vertrag nicht an ihre Schlussrechnung gebunden und können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Fehler in der Schlussrechnung korrigieren oder vergessene Leistungen in Rechnung stellen.
Zitatende -
Ausschlusswirkung: Frist beginnt mit Mitteilung!
den Kommentar habe ich nicht
Jetzt wissen wir es ganz genau. Die Frist bezieht sich auf die Mitteilung der Ausschlusswirkung. Was passiert eigentlich, wenn zwar die Mitteilung kommt (z.B. zusammen mit der gekürzten Schlussrechnung) aber keine dazu passende Schlusszahlung erfolgt? M.E. beginnt dann keine Frist zu laufen. -
Fachbauleitererklärung: Materialeinsatz dokumentieren!
Fachbauleitererklärung
Ich verlange nur eine Erklärung, das er nach den Regeln der Technik gearbeitet und nicht ohne Absprache neues Material (z.B. der Fliesenleger neu auf dem Markt gekommenen Kleber) eingesetzt hat.
Sollte er nicht nach den Regeln der Technik gearbeitet haben und ein Schaden nach 5 Jahren auftreten, dann ist er noch in der Haftung und kann sich nicht aus seine Gewährleistung mogeln und Unwissenheit berufen. Sonst kann der Architekt wegen mangelhafter Kontrolle in die Haftung genommen werden, denn auch er schuldet den Erfolg.
U. R. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauträger Schlussrechnung: Verbindlichkeit, Mängel & Nachforderungen
💡 Kernaussagen: Die Bindungswirkung einer Schlussrechnung ist komplex und hängt von individuellen Vereinbarungen ab. Die VOBAbk./B spielt eine wichtige Rolle, ist aber nur wirksam, wenn sie dem Bauherrn ausgehändigt wurde. Bei Mängeln sollte die Schlusszahlung unter Vorbehalt erfolgen. Eine Fachbauleitererklärung kann zusätzliche Sicherheit bieten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag VOB §16: Frist für Vorbehalte bei Schlussrechnung! beträgt die Frist für Vorbehalte gegenüber der Schlusszahlung 24 Werktage nach Zugang der Mitteilung.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB: Regelungen zugunsten des Bauherrn beachten! betont, dass Regelungen der VOB, die den Bauherrn begünstigen, weiterhin gelten.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag sorgfältig auf Klauseln zur Schlussrechnung und VOB/B. Fordern Sie bei Unklarheiten eine Fachbauleitererklärung an und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten. Beachten Sie die Fristen für Vorbehalte, wie im Beitrag VOB §16: Frist für Vorbehalte bei Schlussrechnung! beschrieben. Der Beitrag Praxistipp: Schlussrechnung unter Vorbehalt freigeben! gibt einen guten Einblick in die praktische Umsetzung.
Die Diskussion zeigt, dass die Verbindlichkeit einer Bauträger Schlussrechnung von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Einhaltung der VOB, individuelle Vereinbarungen und das Vorliegen von Mängeln. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente sorgfältig zu prüfen und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um Nachforderungen abzuwehren und die eigenen Rechte zu wahren. Die Beiträge Schlussrechnung Bauträger: Bindungswirkung prüfen! und Bauträger Schlussrechnung: Schriftliche Vereinbarungen prüfen! geben hierzu wichtige Hinweise.
Die korrekte Anwendung der VOB/B ist entscheidend, wie in den Beiträgen VOB-Wirksamkeit: Aushändigung ist entscheidend! und VOB: Ungünstige Regelungen für Bauherren vermeiden! erläutert wird. Achten Sie darauf, dass Ihnen die VOB/B bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde, da sie sonst unwirksam sein kann. Im Falle von Mängeln sollten Sie die Schlusszahlung unter Vorbehalt leisten und eine Fachbauleitererklärung fordern, um Ihre Rechte zu sichern, wie im Beitrag Fachbauleitererklärung: Materialeinsatz dokumentieren! empfohlen wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Schlussrechnung, Mangel, Nachforderung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Zu 1: Der Verursacher des Mangels/Schaden kann hier auf der Plattform nicht ausgemacht werden, daher kann …
- … Mit Firmen müssen Sie sich nicht herumstreiten. Mangels Fachwissen werden Sie als Bauherr untergebuttert. …
- … herein auf die Position zurückziehen, er wisse nicht wem er einen Mangel anlasten soll. Er muss Ihnen jemand benennen und er muss ein …
- … - Benennen des Mangels spätestens bei der Abnahme mit Hilfe des Architekten (zur Sicherheit auch …
- … Gewerke beteiligt sind. Der Bauleiter bzw. Architekt muss die Ursache des Mangels ermitteln und den entsprechenden Handwerker zur Nachbesserung auffordern. Eine detaillierte Dokumentation …
- … kann in komplexen Fällen sinnvoll sein, um eine objektive Beurteilung des Mangels zu erhalten und die weiteren Schritte zu planen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen Schließung: Rohbau gefährdet? Gewährleistung, Sicherheitsleistung & Alternativen
- … einem Bauunternehmen verlangen kann, um sich gegen Risiken wie Insolvenz oder mangelhafte Ausführung abzusichern. Sie dient als Garantie für die Erfüllung der …
- … vom Bauunternehmen verlangen kann, um sich gegen Risiken wie Insolvenz oder mangelhafte Ausführung abzusichern. Sie kann in Form einer Bankbürgschaft oder einer …
- … Wenn nicht, können Sie den Einbehalt auch von der Schlussrechnung abziehen. Denn müssten Sie dann allerdings für die 5 Jahre verzinsen. …
- … ein Einbehalt von der Schlussrechnung muss vereinbart sein, wo sind wir denn! wenn das Werk mängelfrei …
- … zurückbehalten? aus welchem Grund? ist die Arbeit nicht geleistet worden oder mangelhaft dann bestehen keine Ansprüche des an! nur wenn er seine …
- … an einen Zahlungsplan nach oder in Anlehnung an die Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) (o.ä.) gebunden. In diesem Fall sollten Sie …
- … e ohne vertragliche Vereinbarung ist ein Einbehalt bei vertragsgerechter, mangelfreier und abgenommener Werkleistung rechtswidrig! wie können sie zu einem Einbehalt …
- … der wird wohl kaum den losen Putz oder was sonst immer mangelhaft ist, neu anbringen. Der ist nämlich wahrscheinlich Koffmich und kann …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherr-Probleme: Weiterarbeiten? Vertrag prüfen, Risiken minimieren & rechtliche Schritte?
- … Bauleitung: Statiker-Pflichten bei mangelhaften Leistungen …
- … Vertrauensverhältnisses unglaubwürdig werden. Außerdem sollten Sie auf eine peinlich genaue prüfbare Schlussrechnung achten. In der Rechtsprechung werden 2 Wege gegangen: wenn der Bauherr …
- … der Vertrauensschutz entfallen, d.h. halten Sie sich mit der prüfbaren! Schlussrechnung an die HOAIAbk.. Ggf. wird der Bauherr auch gegenüber anderen über Ihre angebliche Preisvertragsverletzung reden, aber dem auszuweichen bringt nichts, da er sowieso schon überall erzählen wird, was für eine schlechte Planerin Sie sind. Auch für diesen Teil der möglichen Verleumdungen sollte Sie sich schon mit Ihrem Juristen in der Familie eine Strategie überlegen. …
- … Ich denke da nur an Freunde, die ihren Bauträgervertrag vor Abschluss allen möglichen Juristen aus Freund- und Verwandtschaft …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich?
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- und Nachteile …
- … Architektenhaus oder Bauträgerhaus? Vergleich der Vor- & Nachteile, Kosten und Risiken. Jetzt …
- … Architektenhaus, Bauträgerhaus, Vergleich, Vor-Nachteile, Kosten, Risiken, Bauherr, Architekt, Bauträger, Festpreis, Gewährleistung …
- … Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich? …
- … Architekt, welche Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) bietet das Bauen mit Bauträger? …
- … auch der Architekt/Bauträger ist nur ein Mensch und überall gibt es schwarze Schafe zu führen. …
- … Zum Einstieg ein paar pro-Bauträger-Argumente und meine Bedenken hierzu: …
- … in Bauträgerhand. Alternative Bauweisen sind somit ausgeschlossen. …
- … - Der Bauträger ist Bauherr, der Erwerber hat kein Hausrecht und kann während der Bauzeit ausgesperrt werden. …
- … - Der Bauträger bietet einen Festpreis. …
- … sind incl. der Honorare keinesfalls teurer, meist sogar günstiger als das Bauträgerangebot. …
- … Zwischenhandelsbestandteile enthalten, die nur beim Bauträger anfallen, z.B. interne Zwischenfinanzierung, Werbeetat, Verwaltungskosten, Gewinn. Diese bleiben intransparent und erhöhen die Baukosten. …
- … - Beim Bauträger habe ich einen einzigen Vertragspartner. …
- … - Beim Bauträger habe …
- … - Beim Bauträger habe ich keinen Einfluss auf die Auswahl der Einzelfirmen und keinen …
- … Ich sehe, Sie möchten die Vor- und Nachteile von Architektenhäusern und Bauträgerhäusern vergleichen. Hier ist eine Übersicht: …
- … Bauträgerhaus: Festpreis, kurze Bauzeit, standardisierte Bauweise, weniger Gestaltungsfreiheit. …
- … Vorteile Bauträger: …
- … Bauträger: …
- … Bauträger …
- … Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die fertigen …
- … Eine Festpreisgarantie ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Bauträger den Preis für ein Bauprojekt im Voraus festlegt und garantiert, dass …
- … Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Architektenhaus und einem Bauträgerhaus?Der Hauptunterschied liegt in der Individualität und dem Grad der …
- … Architektenhaus wird individuell nach den Wünschen des Bauherrn geplant, während ein Bauträgerhaus ein standardisiertes Produkt ist. …
- … ein Architektenhaus?Ein Architektenhaus ist in der Regel teurer als ein Bauträgerhaus, da Honorare für den Architekten anfallen und die Bauzeit oft …
- … Welche Vorteile bietet ein Bauträgerhaus?Ein Bauträgerhaus bietet eine Festpreisgarantie, eine kürzere Bauzeit und …
- … weniger Aufwand für den Bauherrn. Der Bauträger übernimmt die Koordination der Gewerke und die Gewährleistung. …
- … Welche Nachteile hat ein Bauträgerhaus?Ein Bauträgerhaus bietet weniger Gestaltungsfreiheit, da es sich …
- … Was ist eine Festpreisgarantie?Eine Festpreisgarantie bedeutet, dass der Bauträger den vereinbarten Preis für das Haus garantiert, unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen …
- … Rolle spielt der Baugrund bei der Entscheidung für ein Architekten- oder Bauträgerhaus?Der Baugrund spielt eine wichtige Rolle, da er die Baukosten …
- … kann. Eine gründliche Baugrunduntersuchung ist sowohl beim Architektenhaus als auch beim Bauträgerhaus unerlässlich. …
- … Architektenhaus: Planungsaufwand vs. Bauträger-Standardpläne …
- … @morübe: mag sein, das der Bauträger nur einen Tag …
- … Bauträger vs. Architekt: Kostenvergleich von Planung & Ausführung …
- … 1. Die Ausführungen von Bruno sind soweit richtig. Es gibt in der Tat beim Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer Komponenten, die die Baukosten erhöhen. Jedoch …
- … Rgel höher, da der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen muss. Bei einem Bauträger, der selbst Architekt ist, kann er die Kosten für Planung frei …
- … 2. Der Bauherr hat beim Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer nur einen Ansprechpartner und einen Gewährleistungsgeber (wie Bruno schon …
- … die hiervon mal was gehört haben - mehr auch nicht. Ein Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, der daran interessiert ist, wettbewerbsfähig zu bleiben und dabei …
- … Ein Bauträger muss vorplanen um sein Produkt (ein Haus auf einem Grundstück) zu …
- … abrechnen und z.B. den Satz einer tischlerei oder autowerkstatt nehmen. der Bauträger plant den gleichen plan übrigens nicht schneller als ein Architekt. im …
- … Architektenhaus vs. Bauträger: Vertrauen & Fachwissen entscheidend …
- … und vergleichen weiter den normal ausgebildeten und praktizierenden Architekten mit dem Bauträger, der ebenfalls Fachwissen besitzt und es praktiziert. Ich würde nicht so …
- … weit wie Helmuth gehen, dass der Bauträger im Durchschnitt innovativere Bautechnik anbietet. In beiden Fällen ist der Bauherr auf Vertrauen angewiesen, dass nach anerkannten Regeln der Technik geplant wird. …
- … Für das Architektenhaus spricht aber folgendes Regulativ: wird Ausführungsseitig von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen, wird das vom Architekten erkannt. Umgekehrt kommen Bedenkenanmeldungen von Firmen, wenn nicht auf der Höhe der Technik geplant wurde (Beispiel: neue Beton-Norm). Alles läuft im Idealfall transparent vor den Augen des Bauherrn ab, da sich diesbezüglicher Schriftwechsel über den Bauherrn vollzieht. Beim Bauträger spielt sich das zumindest hinter den Kulissen ab. Systembedingt werden …
- … Ein wichtiger Punkt MoRüBe. Zugunsten des Bauträgers wie ich die Meinungen angehender Bauherren deute. …
- … Bauträger-Ausschreibungen: Jahresverträge & Mengenrabatte für Bauherren …
- … Du Bauträger/GUs schreiben in der Regel sehr viele Gewerke für ein …
- … Ausschreibungsverfahren eine deutliche Einsparung an Arbeitszeit - nicht nur für den Bauträger, sondern auch für die Handwerker, welche sich die Arbeit mit den …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können. …
- … Bauvertrag: Einfluss als Bauherr bei Architekt & Bauträger möglich …
- … Ob Bauträger oder Architekt - den Vertrag den ich mache ist meine Sache, ob ich Einfluss ausüben kann oder nicht hängt davon ab, was ich vertraglich vereinbare (ggf. gegen Aufpreis) …
- … Auch ein Bauträger oder Generalunternehmer kann individuell bauen oder anders herum, ein Architekt …
- … jetzt kann es sein, dass unser Bauträger eine Sonderform darstellt und ich verwöhnt wurde aber ... doch es …
- … gibt scheinbar noch was dazwischen (zwischen Architekt und Bauträger) als Ausweichmöglichkeit …
- … Bauträger: Großeinkauf-Vorteile vs. Endpreis für den Bauherrn …
- … der heutigen Zeit der ausgelutschten Baupreise überhaupt noch vorhanden, landen beim Bauträger zur Abdeckung seiner internen Kosten und der Preisgarantie, aber nicht beim …
- … Endkunden. Zur Verdeutlichung der internen Kosten beim Bauträger verweise ich auf eine Seminarunterlage des Berufsbildungszentrums Augsburg zum Thema Immobilienmanagement: …
- … Es handelt sich nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um eine kleine Wohnanlage mit 385 m² Wohnfläche. Ich sehe nicht, wie der Bauträger es durch Großeinkauf schaffen soll, bei Bauwerkskosten von 380.000 um …
- … über Großeinkauf wegzusparen sehe ich nicht. Die Preisbestandteile der Aufschläge des Bauträgers stehen natürlich zur Diskussion, es ist nur eine Seminarunterlage. …
- … alle auch für Bauträger? …
- … Handwerker der Bauträger …
- … Herr Sollacher, gibt es Handwerker, welche nicht auch für Bauträger arbeiten? Wenn ja, wie viele sind das? …
- … Bauträger-Aufträge – Qualität & Rechtssicherheit …
- … die nur sehr selten oder überhaupt nicht für Bauträger arbeiten. …
- … - Arbeiten zwar fachlich einwandfrei, durch rechtliche Wissensmängel (z.B. Nachtragsangebote) wurde öfters die Schlussrechnung gekürzt, …
- … Bauträger: Rabatte & Gewinnmaximierung vs. Architekten-Einsparungen …
- … Warum sollte die Rabatte auf den Endpreis durchschlagen? Der Bauträger/Generalunternehmer verlangt das, was der Markt hergibt und macht doch …
- … Bauträger: Bauleistungshandel – Kostenvorteile vs. Intransparenz …
- … Nichts gegen den Bauträger als Bauleistungshändler. Wenn der Kostenvorteil auf reinem Großeinkauf, Aufbau von …
- … er bringt. Sonst wird es für den Endkunden teurer und der Bauträger wird zum kostentreibenden Zwischenhändler. Ich befürchte, wir haben diese Situation, allein …
- … Architekten: Wettbewerbsfähig durch Rabatte & Bauträgerpreise …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können . …
- … Allein deshalb werden Architekten sehr wohl mit dem Bauträgerpreis mithalten können. …
- … Bauträger vs. Architekt: Zuschläge & HOAIAbk.-Vorgaben im Vergleich …
- … Ich will Euch sagen, wo das Problem liegt: Bruno hat es erkannt: Der Bauträger (ach ja Markus, sagst Du noch mal Billigbau gibt es …
- … Gleiche Leistung, aber der Architekt ist zwangsläufig teurer. Und nicht jeder Bauträger baut 500 Häuser. Was das Werbeverbot anbelangt ist dieses meiner Ansicht …
- … Architekt vs. Bauträger: Qualität & Transparenz im Fokus …
- … Produkt Haus und deren Qualität schreibt keiner. Ergo: Beide, Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer sind in der Lage, sowohl qualitätiv hochwertige und Architektonisch …
- … halte ich es nach wie vor so, dass beide (Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer) ihre Daseinsberechtigung haben. Hier gibt es kein schlecht oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Qualitätsmanagement & Fehlerbehebung …
- … und Qualitätsmanagement gar kein Thema sind, bei dem sich Architekt und Bauträger unterscheiden. …
- … hat der Bauherr einen Treuhänder und Fachmann auf seiner Seite. Beim Bauträger nicht. Der Bauherr realisiert beim Bauträger Fehler erstens später, zweitens nicht …
- … Architektenhaus frühzeitig gegengesteuert werden kann, es nicht zu (Über-) Zahlungen für mangelhafte Teilleistungen kommt, wird beim Bauträgerhaus später reagiert und es …
- … die Eindeutigkeit des Leistungssolls. Ich will nicht darauf hinaus, dass der Bauträger die schlechteren Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne) an der Baustelle hat …
- … oder nach Hundertsteln baut. Es geht um die Baubeschreibung. Beim Bauträger besteht diese aus vielleicht 20 Seiten, während die Ausschreibungen des Architekten leicht 100 Seiten an Umfang haben. Der Bauherr ist beim Bauträger viel mehr auf Vertrauen angewiesen, bei einem Keller nach statischen …
- … Bauträger: Jahresverträge mit Handwerkern für Standardisierung …
- … Den Bauträgern/GUs sind Jahresverträge sehr wohl geläufig, das ist eben …
- … Standardlösungen: Preisvorteile für Bauträger & Handwerker …
- … so erlebt. Da würd ich den Unterschied festmachen. Da kann der Bauträger (und der Handwerker) was einsparen, was er dann einstecken oder an …
- … individueller baut. Ansonsten hängt die Qualität halt arg vom einzelnen Handwerksbetrieb/Bauträger/Architekt ab. Da gibt es alle Schäfchen, von schwarz über viel …
- … Standardlösungen: Grundriss vs. Ausführungsplanung – Architekt vs. Bauträger …
- … Bei der Grundriss-Planung (Eingabeplan) gebe ich Ihnen 100 %ig recht. Würde ich auch nie von einem Bauträger/Generalunternehmer machen lassen (abgesehen von einem Reihenhaus oder dergleichen). Ein …
- … ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und auch für die meisten Bauherrn …
- … Architekten: Standesehre vs. Pfusch bei Bauträger-Projekten? …
- … unterschreiben? Warum tut Ihr nichts gegen Architekten, die bei (oder für) Bauträger arbeiten, und geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. …
- … Bauleiter: Treuhänder des Bauherren vs. Bauträger-Interessen? …
- … soll er sein. Jedoch - und stellt man dies mit dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des …
- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Bauwesen: Beweisbarkeit von Fehlverhalten – Architekt vs. Bauträger …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten: Titel & Kammermitgliedschaft bei Bauträger-Tätigkeit …
- … dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem Argument, dass das keine echten Architekten sind. Auch diese führen offiziell den Architekten-Titel und sind in der Architektenkammer eingetragen, teilw. sogar als freischaffend. …
- … Auch für die Träger öffentlicher Aufträge wurden Kapitalgesellschaften gegründet, die dann nicht einmal mehr VOBAbk.-gerecht ausschreiben und beauftragen müssen. Da können dann freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit …
- … Marktverzerrung: Bauträger optimieren Margen auf Kosten der Qualität …
- … Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen Kommunen hergehen. Da wird der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … Diskussion: Architektenhaus vs. Bauträgerhaus – Persönliches Treffen? …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Architekt vs. Bauträger: Vorwürfe & kaufmännische Rechnung …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … Architekt vs. Bauträger: Schwarz/Weiß-Denken & fehlende Kritikfähigkeit? …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser Zunft …
- … Reihenhäuser: Honorar nach HOAIAbk. vs. Bauträgeraufschläge …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- & Nachteile – Daseinsberechtigung beider Systeme …
- … Bauträger-Preis: Honorarberechnung & Bauträger-Aufschlag im Detail …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … Architekt vs. Bauträger: Eigeninteresse & Konkurrenz im Forum …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Architekt vs. Bauträger: Relativierung von …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat Konzepte zu entwickeln, den Bebauungsplan zu studieren und und …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Wirtschaftliche Zwänge & Mängelbeseitigung …
- … ich mich mangels Zeit an dieser Diskussion gar nicht beteiligen. Dennoch ein paar Statements von mir, um zwischen Schwarz und weiß noch ein paar Grautöne zu legen. …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in vergleichbarem Zahlenverhältnis. …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss!) es passieren, dass Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Architekt vs. Bauträger: Voraussetzungen & Sachkenntnis im Vergleich …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal …
- … Das Herausrechnen des Bauträgerzuschlags war ein Scherz an MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, …
- … Zur Bauträgerkalkulation habe ich weiter vorne eine um Bemerkungen ergänzte Seminarunterlage verlinkt, …
- … Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Kosten, Risiken & Vergleich …
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