In dem verhandelten Fall hatte ein Bauherr dem Bauunternehmen gekündigt, weil sich die Anzeichen mehrten, dass auf der Baustelle in absehbarer Zeit nicht gearbeitet werde. Die außerordentliche Kündigung ist nach Ansicht der Richter rechtens. Zwar sei eine Vertragsverletzung zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht eingetreten, doch es könne dem Bauherren nicht zugemutet werden, "bis das Kind in den Brunnen gefallen sei", heißt es in dem Urteil.
© dpa - Meldung vom 28.11.2001 12:17 Uhr
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