Bauvertrag kündigen wegen Bauverzögerung: Rechte, Fristen & Vorgehen für Bauherren?

In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Dieser Thread diskutiert die Rechte von Bauherren bei Bauverzögerungen und die Möglichkeiten, einen Bauvertrag zu kündigen. Dabei werden sowohl die VOB als auch das BGB betrachtet. Ein wichtiger Aspekt ist die aktuelle Relevanz älterer BGH-Urteile und die korrekte Anwendung des AGB-Gesetzes. Die Diskussionsteilnehmer tauschen Erfahrungen und Einschätzungen zu den Risiken und Chancen einer Kündigung aus.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauvertrag kündigen wegen Bauverzögerung: Rechte, Fristen & Vorgehen für Bauherren?

Berlin/Karlsruhe (gms)  -  Ein Bauherr darf langsamen Bauunternehmen kündigen. Er müsse nicht geduldig warten, bis ein von ihm beauftragtes Bauunternehmen eine bereits vereinbarte Frist zur Fertigstellung endgültig nicht einhalten kann, teilt der von den Landesbausparkassen (LBS) herausgegebene Infodienst "Recht & Steuern" in Berlin mit. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (Az. : VII ZR 53/99).
In dem verhandelten Fall hatte ein Bauherr dem Bauunternehmen gekündigt, weil sich die Anzeichen mehrten, dass auf der Baustelle in absehbarer Zeit nicht gearbeitet werde. Die außerordentliche Kündigung ist nach Ansicht der Richter rechtens. Zwar sei eine Vertragsverletzung zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht eingetreten, doch es könne dem Bauherren nicht zugemutet werden, "bis das Kind in den Brunnen gefallen sei", heißt es in dem Urteil.
© dpa  -  Meldung vom 28.11.2001 12:17 Uhr

Meinungen dazu? Welche Auswirkungen hat das? Was sagen die RAs hier?

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags wegen drohender Bauverzögerung ist nur bei konkreter, objektiv nachvollziehbarer Prognose eines erheblichen Vertragsversagens wirksam – bloße Vermutungen oder subjektive Unzufriedenheit reichen nicht aus.

    🔴 KRITISCH: Ohne vorherige schriftliche Fristsetzung mit konkreter Darlegung des Kündigungsgrundes und Dokumentation aller Verzögerungsursachen ist die Kündigung regelmäßig unwirksam und kann den Bauherrn in eigenes Verzug bringen.

    ⚠️ WICHTIG: Eine fehlerhafte Kündigung birgt erhebliche Risiken: Schadensersatzansprüche des Bauunternehmers, Haftung für zusätzliche Kosten, Störung der Baufinanzierung und mögliche Unwirksamkeit der Kündigung mit Fortsetzungspflicht.

    ⚠️ WICHTIG: Die bloße Berufung auf das BGH-Urteil VII ZR 53/99 reicht nicht – die strengen Voraussetzungen (Erheblichkeit, Prognose, Darlegungslast, Verhältnismäßigkeit) müssen einzelfallbezogen nachgewiesen werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Situation so, dass ein Bauherr unter bestimmten Umständen berechtigt ist, einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmen zu kündigen, wenn es zu erheblichen Bauverzögerungen kommt. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

    Wichtige Aspekte sind:

    • Fristsetzung: Dem Bauunternehmen muss zunächst eine angemessene Frist zur Fertigstellung gesetzt werden.
    • Vertragsverletzung: Eine Kündigung ist nur bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch das Bauunternehmen gerechtfertigt.
    • Anzeichen für Bauverzögerung: Es müssen konkrete Anzeichen vorliegen, dass das Bauunternehmen die vereinbarte Frist nicht einhalten kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie eine Kündigung aussprechen, um sicherzustellen, dass diese rechtlich wirksam ist.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt behandelt die außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags durch den Bauherrn aufgrund einer drohenden Bauverzögerung. Das zitierte Urteil des BGH (Az. VII ZR 53/99) ist ein wichtiger Grundsatzentscheid, der Bauherren ein präventives Kündigungsrecht einräumt, bevor eine endgültige Fristüberschreitung eintritt. Die Kernaussage des Gerichts, dass der Bauherr nicht abwarten muss, "bis das Kind in den Brunnen gefallen ist", ist rechtlich zutreffend und stärkt die Position des Auftraggebers.

    ✅ Zustimmung: Die Darstellung der Rechtslage ist im Kern korrekt. Der BGH hat in der Tat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung bereits dann gerechtfertigt sein kann, wenn konkrete Anzeichen für eine schwerwiegende Vertragsverletzung (wie eine erhebliche Bauverzögerung) vorliegen. Der Bauherr muss nicht tatenlos zusehen, bis die Verzögerung tatsächlich eingetreten ist.

    ➕ Ergänzung: Die Meldung aus dem Jahr 2001 ist zwar grundsätzlich richtig, aber stark vereinfacht. Für eine erfolgreiche außerordentliche Kündigung sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Der Bauherr muss dem Unternehmer in der Regel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und den Kündigungsgrund konkret darlegen. Zudem ist die Kündigung schriftlich zu erklären. Die bloße "Anzeichenmehrung" allein reicht nicht aus; es bedarf einer objektiven und erheblichen Gefährdung des Vertragsziels.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor einer Kündigung des Bauvertrags ist dringend anwaltlicher Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung tatsächlich vorliegen, die korrekte Fristsetzung vornehmen und die Kündigung rechtssicher formulieren. Eine fehlerhafte Kündigung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Bauherrn führen, da er dann selbst in Verzug geraten könnte.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt bezieht sich auf ein älteres, aber grundsätzlich noch gültiges BGH-Urteil (VII ZR 53/99), das die außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags bereits bei konkreten Anzeichen einer drohenden, schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Bauunternehmer zulässt – also vor dem endgültigen Fristablauf oder der endgültigen Nichterfüllung.

    🔴 Gefahr: Eine vorschnelle oder formell fehlerhafte Kündigung birgt erhebliche rechtliche Risiken: Der Bauherr kann sich selbst in Verzug bringen, Schadensersatzansprüche des Unternehmers riskieren oder die Kündigung als unwirksam angesehen werden lassen – mit Folgen für Baufinanzierung, Fertigstellungstermine und Haftung.

    ⚠️ Korrektur: Das Urteil erlaubt keine beliebige Kündigung bei jeder Verzögerung; vielmehr ist stets eine konkrete, objektiv nachvollziehbare Prognose erforderlich, dass die vertraglich geschuldete Leistung (z. B. Fertigstellung) nicht mehr rechtzeitig oder überhaupt erbracht wird – bloße Vermutungen oder subjektive Unzufriedenheit reichen nicht aus.

    ➕ Ergänzung: Vor einer Kündigung sind regelmäßig Mahnung, Nachfristsetzung (§ 642 BGBAbk.) und Dokumentation sämtlicher Verzögerungsursachen (z. B. fehlende Baugenehmigung, Lieferengpässe, Witterungseinflüsse) zwingend erforderlich – auch wenn das BGH-Urteil eine Ausnahme von der Nachfristregel zulässt, bleibt die Darlegungslast beim Bauherren.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Aussage, dass Bauherren nicht bis zum endgültigen Scheitern warten müssen, ist juristisch korrekt und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Schutz vor unzumutbarer Hinauszögerung (§ 242 BGB).

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "Er müsse nicht geduldig warten" darf nicht missverstanden werden: Es besteht keine generelle Kündigungsprivilegierung – vielmehr ist eine sorgfältige, rechtskonforme Abwägung aller Umstände zwingend, und die Kündigung bleibt stets anfechtbar, wenn die prognostizierte Vertragsverletzung nicht eingetreten ist oder nicht hinreichend belegt wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, ist unverzüglich ein auf Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein unabhängiger Bausachverständiger einzuschalten, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen, die Beweislage zu sichern und ein form- und fristgerechtes Vorgehen sicherzustellen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass eine außerordentliche Kündigung bei konkreten Anzeichen einer drohenden, erheblichen Bauverzögerung grundsätzlich möglich ist – ohne Warten auf endgültige Fristüberschreitung.
    • Alle betonen die zwingende Notwendigkeit einer vorherigen Fristsetzung und die Erfordernis, den Kündigungsgrund konkret und schriftlich darzulegen.
    • Alle weisen unisono auf die Notwendigkeit rechtlicher Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vor jeder Kündigung hin.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Rechtslage allgemein und betont weniger deutlich die objektive Prognoseanforderung und Darlegungslast als DeepSeek und Qwen.
    • Qwen hebt stärker als die anderen hervor, dass das BGH-Urteil kein generelles Kündigungsprivileg schafft und betont ausdrücklich die Anfechtbarkeit der Kündigung bei fehlender Prognoseerfüllung.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Bedeutung der korrekten schriftlichen Form und nennt explizit den § 642 BGB (Nachfristsetzung), was GoogleAI nicht tut.
    • Qwen ergänzt die Notwendigkeit der Dokumentation aller Verzögerungsursachen (z. B. Witterung, Genehmigungen, Lieferengpässe) und betont die Verhältnismäßigkeit sowie § 242 BGB (Treu und Glauben).

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht – im Sinne einer korrigierenden Präzisierung – der potenziell missverständlichen Formulierung „Er müsse nicht geduldig warten“ (aus dem BGH-Bezug), indem es klarstellt, dass dies keine Ausnahme von der Rechtfertigungspflicht darstellt – im Gegensatz zu einer verkürzten Lesart, die GoogleAI implizit nahelegt. Die sicherere, rechtskonformere Einschätzung folgt Qwen.

    👉 Empfehlung: Die Einschätzung von Qwen ist am restriktivsten und vorsichtiger – sie priorisiert das Vorsichtsprinzip und stellt klar, dass die Kündigung stets anfechtbar bleibt, wenn die prognostizierte Vertragsverletzung ausbleibt. Diese Sichtweise wird als sicherere Grundlage für das Handeln des Bauherrn übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grundsätzliche Kündigbarkeit bei drohender VerzögerungJa – nach BGH VII ZR 53/99, bei konkreter, objektiv nachvollziehbarer Prognose einer erheblichen Vertragsverletzung.
    Voraussetzung: FristsetzungJa – schriftlich, angemessen bemessen, mit konkreter Benennung des Kündigungsgrundes (§ 642 BGB).
    Voraussetzung: Darlegungslast⚠️Ja – Bauherr trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für die Prognose (Qwen, DeepSeek); GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.
    Risiko fehlerhafter KündigungSehr hoch – Gefahr eigenem Verzug, Schadensersatzansprüchen, Unwirksamkeit und Finanzierungsstörungen.
    Notwendigkeit fachanwaltlicher BeratungUnbedingt erforderlich vor jeder Kündigung – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder unabhängiger Bausachverständiger.

    👉 Handlungsempfehlung: Eine Kündigung ist nur nach sorgfältiger, rechtskonformer Prüfung durch einen Baurechtsfachanwalt zulässig – weder das BGH-Urteil noch Anzeichen einer Verzögerung ersetzen die individuelle Rechtsprüfung und Dokumentation.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKündigung wird als unwirksam angesehenBauherr bleibt vertragsgebunden, muss Fertigstellung abwarten und möglicherweise Zusatzkosten tragen.
    🔴 RisikoEigenverzug des Bauherrn durch fehlerhafte KündigungDer Bauherr wird zur Schadensersatzleistung verurteilt – u. U. hohe Kosten für den Unternehmer (z. B. Stillstandskosten, Gewinnverlust).
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation der VerzögerungsursachenGericht lehnt Kündigung ab, da Beweislast nicht erfüllt – Bauherr trägt die Kosten für weitere Verzögerung.
    🔴 RisikoStörung der Baufinanzierung durch KündigungsankündigungBank zieht Kreditlinie, Tilgungsplan wird ungültig, mögliche Zwangsvollstreckung im Grundbuch.
    🔴 RisikoFehlende Abwägung der VerhältnismäßigkeitKündigung wird als unangemessen angesehen – Verstoß gegen § 242 BGB (Treu und Glauben), rechtliche Sanktionen möglich.
    ✅ ChanceFrühzeitige Kündigung verhindert weitere KostensteigerungReduzierung von Folgekosten durch Stillstand, Lieferengpässe oder Zinslast bei laufender Baufinanzierung.
    ✅ ChanceVertragliche Vertragsstrafen gegen den Unternehmer durchsetzenErhöhung des Drucks auf den Bauunternehmer zur raschen Abhilfe oder zuverlässigeren Terminplanung.
    ✅ ChanceWechsel zu einem leistungsfähigeren BauunternehmerEntlastung der Baustelle, beschleunigte Fertigstellung, bessere Qualitätssicherung.
    ✅ ChanceGerichtliche Klärung als Präzedenzfall für zukünftige ProjekteStärkung der Rechtsposition bei künftigen Bauvorhaben, ggf. bessere Vertragsvorlagen.
    ✅ ChanceAktive Beweissicherung im Vorfeld (z. B. Gutachten, Protokolle)Verschafft klare Beweislage für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen – auch bei Vertragsfortsetzung.

    Orientierungshilfen

    1. Rechtlichen Fachanwalt sofort beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – kein Handeln vor dessen schriftlicher Prüfung der Kündigbarkeit.
    2. Alle Verzögerungsnachweise sammeln: Sammeln Sie sämtliche Dokumente: Bauzeitpläne, Baubegleitprotokolle, Lieferbestätigungen, Witterungsberichte, Genehmigungsbescheide, E-Mails und Schreiben mit Verzögerungshinweisen.
    3. Fristsetzung form- und fristgerecht vorbereiten: Lassen Sie den Fachanwalt eine schriftliche Nachfrist mit klar benanntem Kündigungsgrund, konkreter Zeitvorgabe und Abhilfeaussage formulieren – nicht selbst verfassen.
    4. Unabhängiges Baugutachten einholen: Beauftragen Sie einen anerkannten Bausachverständigen (z. B. Mitglied im BVS oder VDB), um objektiv zu dokumentieren, ob eine erhebliche, prognostizierbare Vertragsverletzung tatsächlich vorliegt.
    5. Baufinanzierung vorab abklären: Informieren Sie Ihre Bank noch vor Kündigung über den Sachverhalt – prüfen Sie mögliche Klauseln zur Kündigung im Darlehensvertrag und vereinbaren Sie ein gemeinsames Vorgehen.
    6. Alle Kommunikation mit dem Bauunternehmer schriftlich führen: Vermeiden Sie mündliche Absprachen – dokumentieren Sie jede Aussage, Vereinbarung oder Kritik in einem Protokoll mit Datum und Unterschriften.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder die Beseitigung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk., BGB.
    Bauverzögerung
    Eine Bauverzögerung liegt vor, wenn die Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Fristen abgeschlossen werden können. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise Materialengpässe, Personalmangel oder Schlechtwetter.
    Verwandte Begriffe: Terminverzug, Leistungsstörung, Bauzeit.
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Bauherrn an das Bauunternehmen, die Bauarbeiten innerhalb einer bestimmten Frist fertigzustellen. Sie ist eine Voraussetzung für die Kündigung des Bauvertrags bei Bauverzögerung.
    Verwandte Begriffe: Nachfrist, Mahnung, Leistungsaufforderung.
    Kündigung
    Die Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Im Falle eines Bauvertrags kann der Bauherr den Vertrag kündigen, wenn das Bauunternehmen seine vertraglichen Pflichten verletzt.
    Verwandte Begriffe: Rücktritt, Anfechtung, Vertragsauflösung.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch die Verletzung einer vertraglichen Pflicht entstanden ist. Im Falle einer Bauvertragskündigung kann der Bauherr Schadensersatzansprüche geltend machen.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Kompensation.
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart.
    Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Unter welchen Umständen kann ein Bauherr einen Bauvertrag kündigen?
      Ein Bauherr kann einen Bauvertrag kündigen, wenn das Bauunternehmen die vereinbarten Bauzeiten erheblich überschreitet und trotz Fristsetzung keine Besserung eintritt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung klar benennen.
    2. Welche Fristen muss ein Bauherr bei einer Kündigung beachten?
      Bevor ein Bauherr kündigen kann, muss er dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Fertigstellung setzen. Diese Frist muss ausreichend sein, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Arbeiten abzuschließen. Nach Ablauf der Frist und bei weiterhin bestehender Bauverzögerung kann die Kündigung ausgesprochen werden.
    3. Welche Rechte hat ein Bauherr nach einer Kündigung?
      Nach einer Kündigung hat der Bauherr das Recht, die bis dahin erbrachten Leistungen des Bauunternehmens abzunehmen und zu bezahlen. Zudem kann er Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch die Bauverzögerung und die Kündigung ein Schaden entstanden ist.
    4. Was ist eine wesentliche Vertragsverletzung?
      Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn das Bauunternehmen seine vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt, beispielsweise durch massive Bauverzögerungen, mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder die Einstellung der Bautätigkeit.
    5. Wie sollte eine Kündigung des Bauvertrags formuliert sein?
      Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und klar und unmissverständlich formuliert sein. Sie sollte die Gründe für die Kündigung, die erfolgte Fristsetzung und den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, enthalten. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
    6. Kann das Bauunternehmen gegen die Kündigung vorgehen?
      Ja, das Bauunternehmen kann gegen die Kündigung vorgehen, wenn es der Ansicht ist, dass die Kündigung unberechtigt ist. In diesem Fall kann das Unternehmen Klage vor Gericht erheben, um die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.
    7. Welche Rolle spielt das BGB bei der Kündigung eines Bauvertrags?
      Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Grundlagen für Bauverträge und die Kündigung von Verträgen. Insbesondere die Paragraphen zum Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sind relevant für die Kündigung eines Bauvertrags.
    8. Was bedeutet Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Bauvertragskündigung?
      Schadensersatz bedeutet, dass das Bauunternehmen dem Bauherrn den Schaden ersetzen muss, der diesem durch die Bauverzögerung und die Kündigung entstanden ist. Dies kann beispielsweise Mehrkosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen oder Mietausfälle umfassen.

    Verwandte Themen

    • Bauzeitverlängerung
      Ursachen und Folgen einer Bauzeitverlängerung und wie man damit umgeht.
    • Mängel am Bau
      Wie man Baumängel erkennt, dokumentiert und beseitigt.
    • Abnahme des Bauwerks
      Der Ablauf der Bauabnahme und die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen.
    • Sicherheiten im Bauvertrag
      Welche Sicherheiten Bauherren und Bauunternehmen vereinbaren können, um sich abzusichern.
    • Streitigkeiten am Bau
      Wie man Streitigkeiten am Bau vermeidet und welche Möglichkeiten der Streitbeilegung es gibt.
  2. Bauvertrag: Risiken bei Kündigung durch Bauherren

    Foto von Stefan Ibold

    tja
    Moin,
    schicker Hinweis. So auf den ersten Blick scheint das ja Verbraucherfreundlich zu sein. Allerdings wird das wohl vermehrt Streitigkeiten nachsich ziehen, denn welcher BH wird schon genau beurteilen können, wie lange der AN noch benötigen wird, ob die Witterungsvoraussetzungen gegeben sind, etc..
    Ich denke, dass man hier, wie so oft bei Urteilen, den speziellen Einzelfall beurteilen muss. Das wird ohne Hintergrundwissen natürlich nicht gehen.
    MfG
    Stefan Ibold
  3. BGH-Urteil zur Bauverzögerung: Aktuelle Relevanz?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Und was ich mich frage,
    das Urteil wurde in 99 gefällt. Wieso dpa-Meldung erst heute?
    Herr Sachs, gibt es da Hintergrundinfos?
  4. Bauvertrag kündigen: DPA-Meldung – Was bedeutet das?

    Nein, leider Frau Tussing,
    erschien diese dpa-Meldung erst heute im Web . Ich habe ansonsten auch keine Hintergrundinfos, deshalb Stelle ich diese Meldung ja auch hier ein ...! Ich kann mir ja selbst keinen Reim drauf machen, warum das erst jetzt hoch kommt (is denn schon Weihnachten?) und ob ich damit tatsächlich eine Handhabe gegen den Bauunternehmer habe? =:-(
  5. Bauvertrag: Fristlose Kündigung bei Bauverzug – Erklärung

    Erklärungsversuch
    Aktenzeichen .. /99  -  Jahr, in dem die Akte und somit das Zeichen angelegt wurde. Hat nichts mit dem Urteil zu tun, kann also recht frisch sein.
    Nebenbei schlachte ich gerade alte LV's von Einfamilienhaus-Bauten aus. Dort findet sich auch der Passus (in den BVB), dass sich der AG vorbehält, bei zeitlichem Verzug und nicht-vertragsgemäßen Verhalten fristlos zu kündigen. Scheint also (manchmal) üblich zu sein. Was sagt dazu die VOBAbk.?
  6. BGB vs. VOB: Kündigungsrecht des Auftraggebers (§8 B)

    Foto von Stefan Ibold

    so in etwa..
    das:
    dass sie sich auf das BGBAbk. bezieht 🙂 )
    nein; § 8 Teil B regelt die Kündigung durch den AGAbk. und beschriebt in Abs. (1) dass der AG bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen kann. Und dann kommen die Einschränkungen und Pflichten des AG.
    Wenn man sich diesen Teil durchliest, dann wird man verstehen, warum dr Teil B explizit vereinbart und ausgehändigt werden sollte.
    Die $ 4 und 7 sind in Teilbereichen ebenfalls relevant.
    Ich bin nur zu faul, die hier abzutippen, es sei denn, Ihr überweist pauschal 1.500,00 DM für 8 Std. Fleißarbeit 🙂 )
    Grüße
    si
  7. Stundenlohn im Bauwesen: Realistische Kalkulation?

    @si
    1500,00 für 8 Std.? Schreiben Sie mit einem goldenen Füllfederhalter an Ihrem Compi? =;-))
  8. Bauvertrag kündigen: Aktuelles Urteil – Erfahrungen?

    Foto von Andrea Leidenbach

    Das Urteil kann wirklich nicht
    sehr alt sein, ich wollte genau aus diesen Gründen, wie einige andere Bauherren auch, den Vertrag kündigen, wäre laut Gutachter und Sachverständigen auch nicht mehr möglich gewesen fertigzustellen.
    Da mehrere RAs im Frühling/Sommer gesucht und nicht gefunden haben, ist es wohl wirklich neu.
    Eine andere Schwierigkeit bei dieser Kündigung ist, besonders wenn schon hohe Abschläge gezahlt wurden den genauen Wert zu ermitteln und die Kosten auszugleichen. (Obacht beim Zahlungsplan)
    Sollte eine Baufertigstellungsgarantie (Versicherung) bestehen sind auch deren Vorschriften zu beachten, so einfach wie es klingt ist es glaube ich nicht.
  9. Bauwesen: Zeitaufwand für Angebotserstellung – Diskussion

    Foto von

    nee, ...
    Moin E. Sachs,
    aber wenn ich hier schon Sonderkurse nach unten mache, dann bitte nicht auch noch lästern 🙂 ) Und die 8 Stunden brauche ich allein deshalb, weil nach zwei Stunden Schreibarbeit der Rest fürs Fehlerfinden und -Korrigieren draufgeht.
    Aber über meine Arbeitstechnik:
    ich male die Buchstaben auf den Bildschirm, fotographiere diesen mit der DickenTalKamera und Stelle das Bild ins Netz.
    Am längsten dauernd dabei die Entwicklungszeit, weil der chip in der Kamera sich grundsätzlich in dem Entwicklerbad auflöst und ich die gesamte Prozedur wiederholen muss : ((
    Wie machen Sie das denn?
    si
  10. VOB online: Kostenloser Zugriff & Kündigungsrecht des AG

    die archifee macht es billiger
    unter dem angegebenen Link gibt's den Text der VOBAbk. und viele andere umsonst, ansonsten kann der AGAbk. natürlich jederzeit kündigen, muss nur dann bis auf die ersparten Aufwendungen das Entgelt zahlen, wenn der Unternehmer ihm nicht einen guten Grund für die Kündigung gegeben hat, wie wohl in dem Einzelfall, in dem das Urteil ergangen ist. Ich würd das ganz genau mit einem Juristen und einem SV abklären, bevor ich sowas angehen würde, sonst geht's ganz leicht schief.
    Den forschen Passus von Herrn Taschner würd ich ganz schnell wieder in die Mottenkiste legen und dort liegen lassen, mit solchen Regelungen schießt sich nur derjenige, der meint, damit etwas regeln zu können, selbst ins Knie.
    MfG
  11. Bauwesen: Stundensatz – Sonderkurs oder Standard?

    @Si
    Ich will ja gar nicht lästern, aber den Betrag als "Sonderkurs nach unten" fürs abschreiben? Da möcht ich doch gar nicht wissen, was Sie fürs Arbeiten verlangen? Und wie ich es mache? Na immer noch im 'Adler-Such-Verfahren' und 'Drei-Augen-Kontroll-Prinzip', bin ja schließlich kein Profi so wie Sie!
    =;-))
  12. Bauvertrag: Zeitlicher Verzug als Kündigungsgrund?

    OT @si @Feldwisch-D.
    Ich empfehle Scanner + Fineprinter bzw. Omnipage; da dauert die Aktion (gute Vorlage vorausgesetzt) nur Minuten ...
    +++++
    Habe nicht gesagt, dass ich den Passus benutze oder zur Benutzung empfehle. War nur 'ne Andeutung, dass so etwas schon länger Usus ist. -- Warum eigentlich forsch? Das nicht-vertragliche Verhalten war schon ziemlich hart. Aber der zeitliche Verzug als Kündigungsgrund? Forsch? Siehe Urteil ..
  13. BGH Urteil: Fertigstellungstermin & Kündigungsrecht (2000)

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    @ Josef Feldwisch-Drentrup: fantastische Art meine Homepage aufzurufen 🙂
    Ich wusste gar nicht, dass sich meine Seiten

    auf diese puritanische, schnelle und framesetlose Art aufrufen lassen. Die Datei menu.html steht eigentlich nur als Reserve im Netz, falls Besucher in ihrem Browser JavaScript deaktiviert haben. Ich habe es gleich selbst probiert und bin begeistert!

    Das oben angeführte Urteil wurde am 4. Mai 2000 gefällt, hat mit VOBAbk. nichts zu tun, sondern betrifft das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und ist u.a. hier nachlesbar:

  14. Bauvertrag: Urteil zur Einhaltung des Fertigstellungstermins

    Ähnliches Urteil zum Thema Einhaltung des Fertigstellungstermins:
    hatten wir glaube ich schon mal, aber egal ...
  15. Bauvertrag: AVB's – Risiken 'forscher' Bemerkungen

    mit meinen 'forschen' Bemerkungen
    wollte ich nur davor warnen, forsche AVB's in die Verträge zu schreiben, einmal gelten diese mit 99 %'iger Sicherheit eh nicht, und zum anderen hebeln diese Änderungen die Gültigkeit der VOBAbk. in den für den Anwender dieser AVB's günstigen Bereichen aus, d.h. solche ganz schlauen Vorbedingungen schaden dem Anwender nur. Im Urteilstext steht ja auch genau drin, unter welchen definierten Bedingungen so eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
  16. Werkvertrag nach BGB: Gültigkeit von AGBs?

    @jfd
    Wie sieht das denn bei einem Werkvertrag nach BGBAbk. § 631 ff. aus?
    Auch wenn die Gültigkeit dieser Bedingungen auf wackligem Fuß steht (vgl. AGB's der Lieferanten), zählt in diesem Fall die Vertragsfreiheit gar nix? (Im Bereich VOBAbk. gebe ich Ihnen Recht).
    Fragt ganz interessehalber
  17. BGH-Urteil zur Bauverzögerung: Details & Konsequenzen

    Foto von

    Moin zusammen,
    ich habe mir das angsprochene BGH-Urteil mal besorgt.
    Es wurde am 04.05.2000 gefällt (VII ZR 53/99  -  OLG Brandenburg, LG Potsdam) und hebt das Urteil des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 23.12.1998 auf.
    Allerdings (zitiert):
    Die Anschlussrevision der Klägerin wird zurückgewiesen.
    Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
    ..
  18. Bauvertrag: AGB-Gesetz & 'forsche' Vertragsbedingungen

    bei aller Freiheit
    gilt in jedem Fall, egal ob VOB oder BGBAbk. pur das AGB-Gesetz, und das hebelt die allzu 'forschen' Vertragsbedingungen allesamt aus, daneben bestraft es den Verwender der AGB's, wenn die VOBAbk. gilt, damit, dass die Bedingungen der VOB, die für ihn günstig sind, dann für ihn nicht mehr gelten, die für die andere Seite günstigen Bedingungen der VOB gelten natürlich zu seinen Ungunsten nach wie vor, und dann viel Spaß (und einen guten RA) bei einem Rechtsstreit ☹((((((
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauvertrag kündigen wegen Bauverzögerung: Rechte und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Rechte von Bauherren bei Bauverzögerungen und die Möglichkeiten, einen Bauvertrag zu kündigen. Dabei werden sowohl die VOB als auch das BGBAbk. betrachtet. Ein wichtiger Aspekt ist die aktuelle Relevanz älterer BGH-Urteile und die korrekte Anwendung des AGB-Gesetzes. Die Diskussionsteilnehmer tauschen Erfahrungen und Einschätzungen zu den Risiken und Chancen einer Kündigung aus.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Unbedingt die Details des BGH-Urteils beachten, bevor man voreilige Schlüsse zieht (siehe BGH-Urteil zur Bauverzögerung: Details & Konsequenzen). 'Forsche' Vertragsbedingungen können kontraproduktiv sein, wie im Beitrag Bauvertrag: AGB-Gesetz & 'forsche' Vertragsbedingungen erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Es gibt auch ältere Urteile zum Thema Einhaltung des Fertigstellungstermins, siehe Bauvertrag: Urteil zur Einhaltung des Fertigstellungstermins. Der Beitrag VOB online: Kostenloser Zugriff & Kündigungsrecht des AG bietet einen Link zum kostenlosen Zugriff auf die VOBAbk..

    👉 Handlungsempfehlung: Vor einer Kündigung sollte man sich rechtlich beraten lassen und die Erfolgsaussichten prüfen. Der Beitrag Bauvertrag: Risiken bei Kündigung durch Bauherren weist auf die möglichen Streitigkeiten hin. Es ist ratsam, die im Thread genannten Urteile und Paragraphen (BGB, VOB) genau zu prüfen und die individuelle Situation zu berücksichtigen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauvertrag, Bauverzögerung, Bauherr, Frist". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Filigrandecke verspachteln: Pflichten Rohbauer? Kosten, Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibung
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unstrukturiert: Bauverzögerung, Planungsfehler & Vorgehen bei Baumängeln?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauleiter Urlaub während Bauphase: Was ist erlaubt? Rechte, Pflichten & Konsequenzen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fertighaus-Lieferverzug: Schadensersatz, Mietkosten & Bereitstellungszinsen – Rechte?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Rücktritt: Schadensersatzansprüche, Honorar & Vorgehen?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Münchener Hausbau Firmengruppe (ehem. Schweighöfer): Insolvenz – Was tun als Bauherr?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unpünktlich: Baufortschrittsanzeige verzögert – Was tun bei Zeitverzug?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauvertrag, Bauverzögerung, Bauherr, Frist" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Bauvertrag, Bauverzögerung, Bauherr, Frist" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauvertrag kündigen wegen Bauverzögerung: Rechte, Fristen & Vorgehen für Bauherren?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauvertrag kündigen: Rechte & Fristen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauvertrag kündigen, Bauverzögerung, Bauherr Rechte, Fristen, Vorgehen, Vertragsbruch, Schadensersatz
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼