Angebotsgebühren für Handwerker: Rechtliche Lage, übliche Praxis & Alternativen?
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Angebotsgebühren für Handwerker: Rechtliche Lage, übliche Praxis & Alternativen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ob Handwerker Gebühren für Angebote erheben dürfen, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Angebot ist erstmal kostenlos, es sei denn, es wurde vorher ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Ein Kostenvoranschlag ist im Gegensatz zum Angebot detaillierter und kann kostenpflichtig sein, wenn dies vorher vereinbart wurde. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag sind in der Regel angemessen und transparent aufzuschlüsseln.
Ich empfehle, vor der Angebotsanfrage mit dem Handwerker zu klären, ob Kosten entstehen können. Eine klare Vereinbarung im Vorfeld schützt vor unerwarteten Rechnungen. Wenn ein Handwerker nachträglich eine Gebühr für ein vermeintlich kostenloses Angebot verlangt, sollte man die Rechnung prüfen und gegebenenfalls widersprechen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab die Kostenfrage und lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Angebot
- Ein Angebot ist eine Willenserklärung eines Handwerkers, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Es ist in der Regel unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Werkvertrag, Leistungsbeschreibung - Kostenvoranschlag
- Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Leistung. Er kann kostenpflichtig sein, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Verwandte Begriffe: Angebot, Rechnung, Preisliste - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Handwerker verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Auftraggeber sich verpflichtet, dafür eine Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag - Verbraucherrecht
- Das Verbraucherrecht schützt die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen. Es umfasst unter anderem das Recht auf transparente Informationen, Widerrufsrecht und Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: AGB, Widerruf, Gewährleistung - AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen für eine Vielzahl von Verträgen verwendet. Sie müssen transparent und verständlich sein.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Klausel - Unverbindlichkeit
- Die Unverbindlichkeit eines Angebots bedeutet, dass der Handwerker nicht verpflichtet ist, die Leistung zu dem genannten Preis zu erbringen. Er kann den Preis nachträglich anpassen, wenn sich die Umstände ändern.
Verwandte Begriffe: Verbindlichkeit, Festpreis, Kostenschätzung - Transparenz
- Transparenz bedeutet, dass alle relevanten Informationen offen und verständlich dargestellt werden. Im Zusammenhang mit Angebotsgebühren bedeutet dies, dass die Kosten klar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein müssen.
Verwandte Begriffe: Offenlegung, Nachvollziehbarkeit, Klarheit
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Dürfen Handwerker generell Gebühren für Angebote verlangen?
Nein, grundsätzlich sind Angebote kostenlos, es sei denn, es wurde vorher eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung sollte idealerweise schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. - Was ist der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist eine unverbindliche Schätzung der Kosten für eine bestimmte Leistung. Ein Kostenvoranschlag ist detaillierter und genauer, kann aber kostenpflichtig sein, wenn dies vorher vereinbart wurde. - Wie hoch dürfen die Gebühren für einen Kostenvoranschlag sein?
Die Gebühren für einen Kostenvoranschlag müssen angemessen sein und in einem Verhältnis zum Aufwand stehen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten ist erforderlich. - Was kann ich tun, wenn ein Handwerker nachträglich eine Gebühr für ein kostenloses Angebot verlangt?
Prüfen Sie die Rechnung genau und widersprechen Sie schriftlich, wenn keine vorherige Vereinbarung über eine Gebühr getroffen wurde. Verweisen Sie auf die Unverbindlichkeit eines Angebots ohne anderslautende Vereinbarung. - Gibt es eine gesetzliche Regelung für Angebotsgebühren?
Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung für Angebotsgebühren. Die Rechtsprechung orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts und der Angemessenheit. - Wie kann ich mich vor unerwarteten Angebotsgebühren schützen?
Klären Sie vor der Angebotsanfrage mit dem Handwerker, ob Kosten entstehen können. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, wenn ein Angebot kostenpflichtig ist. - Was bedeutet "unverbindliches Angebot"?
Ein unverbindliches Angebot bedeutet, dass der Handwerker nicht verpflichtet ist, die Leistung zu dem genannten Preis zu erbringen. Er kann den Preis nachträglich anpassen, wenn sich die Umstände ändern. - Kann ich ein Angebot ablehnen, wenn es mir zu teuer erscheint?
Ja, Sie sind nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Sie können verschiedene Angebote einholen und das für Sie beste auswählen.
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warum?
warum? -
Handwerker Angebote: Unbezahlte Planungszeit bei Bauvorhaben
Das ist wohl anders gemeint
Falls nicht, bitte Korrektur.
Im Moment ist es ja so, dass private Bauherren zu mehreren Handwerkern laufen und sich dort Angebote machen lassen. Jeder einzelne Handwerker muss dann aber mangels exakter Vorgabe erst planen und dann kalkulieren. Bein kleinen Aufgaben mag das ja noch angehen. Nur bei größeren Aufgaben kostet das einfach viel zu viel unbezahlte Zeit.
Das gilt natürlich nicht, wenn eine ausgearbeitetes LVAbk. vorliegt, wo dann nur noch die Preise eingtragen werden müssen.
Diesmal das Beispiel von der KFZ-Werkstatt noch mal richtig: Kostenvoranschläge kosten Geld, wenn man das Auo nicht auch reaprieren lässt (also den Auftrag vergibt). Ob ich das Geld von der Versicherung wieder bekomme, steht auf einem anderen Blatt. -
Angebotserstellung: Umfangreiche Planung im Heizungs-/Lüftungsbau
Warum nicht?
Wenn für eine seriöse Angebotserstellung umfangreiche Planungsleistungen erforderlich sind würde ich dies schon einsehen. Beispiele könnte ich mir im Heizungs- / Lüftungsbau vorstellen. -
Ausschreibung: Kostenforderung für Angebotserstellung führt zum Ausschluss
Was für'n Quatsch!
Da mach ich doch glatt eine Ausschreibung in BAU.DE und wer mir mit einer Kostenforderung für die Angebotserstellung kommt, fliegt gleich von vornherein raus. So einfach ist das! -
Handwerker Planung: Risiko bei Auftragsvergabe an 'Spezis'?
Wenn das mal nicht ins eigene Fleisch schneidet
Weil man dann nur noch die Verlierer übrig hat 🙂
Die Problematik sieht solch so aus: ein seriöser Handwerker macht sich die Mühe, eine Planung zu entwerfen und Kosten zu kalkulieren. Damit geht der Kunde dann zu seinem Spezi, der dann für 10 % weniger macht.
Damit wir nicht aneinader vorbeireden: ich meine jetzt nicht horrende Summen, sondern angemessene Entschädigung.
Mittlerweile kenne ich viele Handwerker, die nur noch Endpreis abgeben, nämlich aus genau dem Grunde. -
Freie Marktwirtschaft vs. Gebührenordnung: Handwerker Angebotsgebühren?
Sagt mal, seid Ihr ...
Sagt mal, seid Ihr jetzt alle auf dem Trip die Freie Marktwirtschaft aushebeln zu wollen? Gebührenordnungen Ärzte, RAs, HOAIAbk. für Architekten und Ings, Angebots-Gebührenordnungen (watn Wort) für Handwerker und und und ... warum nicht gleich eine "Zentralisierungsbehörde für marktunübliche und ansonsten uneinbringliche Gebühren begnadeter Berufszweige"?
MB, glaubst Du etwa, mir als Freiberufler zahlen die Kunden eine Konzeptionierung und Aufwandsschätzung für ein durchzuführendes Projekt? Da kann ich morgen gleich in Rente gehen und meine hp abmelden, so sieht der Markt doch heute aus! -
Planungsleistungen: Architekten vs. Handwerker – Faire Vergütung?
Hast ja Recht, TBu
Ich bekomme ja auch nichts bezahlt. Ich will hier gar nichts fordern. Aber fair wäre es. Die Frage stammt ja auch ursprünglich von mir.
Nochmal der Hintergrund: Architekten lassen sich ihre Planungsleistungen - zu Recht - vergüten. Und nun sehe ich den Sprung zu Handwerkern. Es kommt natürlich drauf an, wie planungsintensiv ein Gewerk ist. Und auch nur bei Privataufträgen, nicht bei öffentlichen Aufträgen oder wenn ein Planer dazwischensteckt.
Grob ausgedrückt: Oberlehrer Hempel (so hier der doch von Wilhelm Busch?) und sagt: bau mir mal eine Heizung in einen Altbau, aber zack zack. Damit geht der zu 30 Anbietern, die alle einzeln planen müssen. Aber nur, wer den Auftrag bekommt, wird auch entlohnt. Ganz fair ist das nicht. -
Architekten Honorar: Vergütung trotz mangelhafter Planung?
@MB: Ich sehe das anders
Es ist nicht fair und Architekten bekommen ihre Planungsleistungen schon gar nicht "zu Recht" vergütet! Warum denn auch? Beim Architekt kann die Planung noch so miserabel sein und der 'geschuldete' Erfolg ist für ein Ar ..., trotzdem rechnet er seine Gebühren ab (siehe Parallel-Thread 'Honorar'). Wieso, wozu, mit welchem Recht? Noch einmal: Ich habe grundsätzlich nichts gegen Architekten oder andere Berufsgruppen, aber warum sollten einige in Ihrer Abrechnung gleicher als andere sein? Schafft endlich diese verflixten Gebührenordnungen ab und setzt alle dem Markt und seinem Wettbewerb aus, erst dann werden wir sehen! -
Elektroprojektierung: 3% Projektierungskosten im Handwerker Angebot
Beispiel
Elektroprojektierung erfolgte für meine Doppelhaushälfte durch einen Handwerker - zur Verfügung gestellt als Ausschreibung - enthielt als letzte Position 3 % Projektierungskosten, die bei Vergabe an einen günstigeren Bieter wohl zurück an den projektierenden Handwerker fließen sollten. Habe die Position gestrichen, Ausschreibungen waren ja im Bauvertrag des Generalübernehmer enthalten - Fallen gibt es. -
Planungsleistung: Unterschied Architekt vs. Handwerker bei Angeboten
sprachliche Korrektur!
"Architekten lassen sich ihre Planungsleistungen - zu Recht - vergüten"
hätten sie geschrieben
"Architekten erbringen Planungsleistungen, die zu Recht vergütet werden! "
hätte man "ja" sagen können, nur so schwingt schon wieder der schmäh der letzten Tage! verstehen sie das?
zu Sache: es ist ein nicht zu unterschätzender Unterschied, dass bei Architekten die Planung bereits die Leistung ist, bei Handwerkern die Planung häufig in die eigentliche Leistung einkalkuliert wird, und auch gerne als aquisition eingefordert wird.
nur wenn der Markt das verlangt, und die Wirtschaft das freiwillig macht, was soll man dagegen sagen - außer - wer zuletzt lacht!
warum schreibt denn keiner: um vergleichbare Angebote zu erhalten sollte man entweder verstehen was da Angeboten wird (VOBAbk.: LVAbk. mit Leistungsprogramm) oder einen unabhängigen Planer mit der Ausarbeitung einer Planung und Leistungsbeschreibung beauftragen. -
Planungsleistungen: Gewichtung Architekt vs. Handwerker bei Angeboten
Versteh'ich nicht ...
Weder die Dialektik mit " - zu Recht -" und "zu Recht", noch den grundlegenden Unterschied zwischen einem planenden Architekten und einem planenden Handwerker. Der Architekt könnte seine Entlohnung für die Planung doch ebenso in die Rechnung für den Abschluss der Planungsleistungen einfließen lassen. Natürlich liegt die Gewichtung der Tätigkeit anders, aber das lässt sich bei der "Tiefe" der Planung relativ problemlos berücksichtigen. -
VOB/A §9: Eindeutige Leistungsbeschreibung für Handwerker Angebote
wäre fair
Auch wenn die VOBAbk./A nicht vereinbart ist, sollte wie es in § 9 steht gelten: "Die Leistung ist ... so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber ... ihre Preise ... ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können". Genau das wird oft nicht gemacht. So ermitteln 10 Bieter die Mengen ("die Massen sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen") oder projektieren sogar und machen alle parallel das, was der Ausschreibende unterlassen hat. Wären Angebote in diesem Fall vergütungspflichtig, würde sich mancher Auftraggeber erinnern, dass eigentlich der Planer diese Leistung in seinem Auftrag hat und sich übers Honorar vergüten lassen wird. -
Stundensatz Kalkulation: Kosten für Planungsleistungen berücksichtigen
@till
Ihren letzten Absatz unterschreibe ich vorbehaltlos, aber davon bin ich eigentlich bei einer Ausschreibung ausgegangen ...!
Außerdem ist es doch nichts unübliches, in der Kalkulation eines Stundensatzes o.ä. die Kosten für derartige Leistungen bereits zu berücksichtigen. -
Architektenleistung: Honorar für Detailplanung vs. Handwerker
@kpa+tbu
@kpa: bitte den ganzen Satz lesen! wir sprechen darüber, dass 5 Handwerker die Detailausbildung mit dem bh besprechen, jeder also in gewissem Umfang plant, und dafür kein Honorar bekommt. nun können wissen sie sicher, dass genau dies Planung auch Teil der Architektenleistung ist. und der bekommt sie bezahlt.
meine Argumente zielten dahin, dass die Planung des Architekten ja bereits seine Arbeitsleistung sind, beim Handwerker das aber gerne als Teil der aquisition gesehen wird. Ich sehe das übrigens auch so. denn sonst werden die bh zukünftig mit Honorarforderungen der Handwerker überschüttet. besser die Handwerker (bin übrigens auch einer!) schützen sich mit dem Hinweis, das sei eine Planungsleistung!
@tbu: ja, manchmal ist hier Wiederholungsverein angesagt! klar ist aquise in der Hauptleistung. nur das Missverständnis ist: keiner geht zum Maurer und sagt Mauer mir mal ein Geschoss, ich sage dir dann ob ich es will, und ob der Preis passt! bei der a. Planung ist das so! wird es jetzt klarer? wenn einer von ihnen ein lauffähiges importmodul in sap R/3 will programmieren sie das in vierTagen und geben das ab? (kann sein dass der Vergleich hinkt!?)
@christiansen: vollste Zustimmung! -
DV-Lösungen: Risiko bei Angebotserstellung ohne Vergütung
Andere Berufsgruppen müssen mit dem Risiko leben!
Wenn wir Angebote für DV-Lösungen - natürlich anhand ausführlich definierter Anforderungen- einholen, bekommen wir i.d.R. ausführliche Ausarbeitungen eingereicht, deren Erstellung durchaus mehrere Manntage oder -Wochen erfordert. Die anbietende Firma hat dabei das Problem zu lösen, Ihr Angebot so ausführlich wie nötig, und so "wenig weiterverwendbar" wir möglich zu halten. Und das Ganze vor dem Hintergrund, dass der Auftrag evtl. anderweitig vergeben wird.
Ich sehe immer noch keinen grundlegenden Unterschied zu Architekten oder Maurer. Die Kunst ist es eben, dass Angebot möglichst so zu machen, dass der potentielle Käufer einen Eindruck von Qualität und Preis der angebotenen Leistung bekommt, die Vorleistungen jedoch möglichst nicht weiterverwenden kann.
Das Elektrofachgeschäft, das stundenlange Beratungsleistungen erbringt nur damit der Kunde dann doch bei Saturn und Konsorten kauft schützt doch auch niemand! Warum also gerade Architekten? -
Architekt vs. Maurer: Vergleich von Planung und Kosten
@till
Meiner Meinung nach hinkt hier einiges :
1. ich geh zum Maurer, sag was kostn Geschoss soundso soll es aussehen? Maurer rechnet, sagt macht 5 Mille, sag ich ist zu teuer, geh ich zum nächsten ...
2. ich geh zum Architekt, sag ihm ich habe halbe mio, und ich will ein Haus, das soundso aussieht und dieunddie Eckdaten haben soll. Architekt plant, sagt das kostet aber eine dreiviertel mio, sag ich eine ist zu teuer habe nur eine halbe, sagt Architekt OK dann nicht und nun gib mir mal 5 Mille für Planung nach HOAIAbk. ...
3. kommt Kunde zu mir, sagt wie lange brauchen sie für den Aufbau eines R/3 HR und was kostet das, mach ich Konzept inkl. Aufwandsschätzung, sagt Kunde entweder jawohl das ist es oder nee da wart ich noch (sprich: ich such nen günstigeren) ...
4. Was unterscheidet diese drei Fälle? Genau, der Architekt sieht auf jeden Fall Kohle ... =:-( -
Planungsleistung: Entgeltung für EDV- und Handwerker-Angebote?
@KPA
Was ist aber die Konsequenz aus dem von Ihnen beschriebenen Käuferverhalten (El-Fachhandel vs. Saturn, Multimedia, ...)? Wie viele Fachgeschäfte gibt es eigentlich noch? Wie ist die Tendenz? Ist Beratungs- und Planungsleistung heute eigentlich niemanden mehr etwas Wert?
Planungsleitung - wer immer Sie ausführt - muss entgeltet werden, das ist meine Meinung. Ich bin auch in der EDV tätig, muss auch Angebote abgeben, Pflichtenhefte, ... bearbeiten. Ich glaube schon zu erkennen, dass Planungsleistung als Akquiseaufwand anzusehen nur dazu führt, dass die Qualität des angebotenen darunter leidet. -
Planungswettbewerb: Architekten erarbeiten Konzept mit Kostenschätzung
Dann gehen wir davon aus
das ein Planungs- / Architektenwettbewerb gemacht wird.
Will heißen - mehrere infrage kommende Architekten bekommen ein ausführlich definiertes Anforderungsprofil des Einfamilienhaus (o.ä.). Die Architekten machen daruas eine konzeptionelle Planung und reichen diese ein mit den zu erwartenden Kosten für die Ausführung und natürlich für die eigenen Leistungen?
Das interessanteste Angebot bekommt den Auftrag und dann?
Was hat man dann erreicht? Die Architekten bieten eine günstigst herzustellende Variante, natürlich technisch korrekt vorausgesetzt, an, um den Auftrag zu erhalten und die individuelle Planung bleibt von vorn herein auf der Strecke, weil zu teuer (individuelle Lösungen werden gar nicht aufgedeckt, weil Beratung zu zeitintensiv etc. ...) -
EDV-Konzept: Qualität durch Bezahlung vs. Akquiseaufwand?
@RS
" ... Ich bin auch in der EDV tätig, muss auch Angebote abgeben, Pflichtenhefte, ... bearbeiten. Ich glaube schon zu erkennen, dass Planungsleistung als Akquiseaufwand anzusehen nur dazu führt, dass die Qualität des angebotenen darunter leidet ...
Das meinen Sie nicht wirklich ernst, oder? Glauben Sie wirklich, ein EDV-Konzept wird dadurch schlechter, dass Sie es nicht bezahlt bekommen? Eher im Gegenteil, je eindrucksvoller und fundierter es ist, desto eher kann ich die Aufwandsschätzung untermauern und die Chance steigt den Auftrag zu erhalten. So rum wird ein Schuh draus! -
Aquisition: Prozentualer Anteil an der Gesamtleistung im Beruf?
bitte jetzt begreifen!
Herr Alde, Herr Burmeister
kommen wir so weiter: wieviel Prozent einer Gesamtleistung, die sie in ihrem berufsleben erbringen, kann im höchstfall aquisition sein?
Freunde bei Siemens sagten mir mal was von eins bis drei Prozent?
ist das ein Ansatz? -
EDV-Systeme: Individualisierung vs. Standardlösungen für Firmen
Wie viele Firmen
haben ein EDV-System, was in der Angebots- und Präsentationsphase super war und gut mit den Standardlösungen funktionierte. Aber als es dann angeschaftt war, und es daran ging diese Standardlösungen zu Individualisieren stellte sich raus, dass dass System überhaupt nicht auf diese Firmenstruktur passte - also Firma umstrukturieren und an das EDV-System anpassen. Soviel zum Exkurs EDV.
Fazit: Erst mal eine standardisierte Hauslösung und dann Lebensgewohnheiten anpassen. -
Akquise: 3% pro Jahr inkl. Selbstdarstellung für Handwerker
@till
Die Schätzung der Siemensianer ist nicht schlecht, ich rechne z.B. mit 3 % pro Jahr inkl. meiner Selbstdarstellung hier *g* und auf meiner hp. -
Akquiseaufwand: Investitionssummen im Geschäftsverkehr berücksichtigen
Kommt in etwa hin, ...
Kommt in etwa hin,, wobei bei der Beurteilung des Aquiseaufwandes natürlich auch die teils sehr hohen Investitionssummen in Betracht gezogen werden müssen.
Das ist aber nicht der Punkt. Ich halte es im Geschäftsverkehr einfach für nicht hinnehmbar, den Anbieter für die Präsentation seiner Ware / Dienstleistung zu bezahlen. Das ist eine Vorleistung, die der Anbieter zu erbringen und als Gemeinkostenanteil auf seine Kunden zu verteilen hat. Dabei reicht es ja aus, z.B. eine Grobplanung mit Kostenschätzung (inkl. festgelegtem Spielraum) vorzulegen. Gerade bei der Höhe der anfallenden Kosten für den Auftraggeber (für Bau und Architekt) halte ich das nicht für zu viel verlangt. -
Vorplanung Architekt: Vergleich mit Maurerangebot & Industrie Akquise
na siehst du tbu!
so weit wollte ich euch heute gar nicht bekommen! 🙂
wir sind am Punkt angekommen!
wenn ich dem Herrn Burmeister für sein Hals Million Projekt eine Vorplanung mache, als Architekt mit allem was dazugehört, dann vergleicht er selbst und auch Herr Alde das mit- maximal einem Tag für ein umfangreiches Maurerangebot mit Massen und allem drum und dran,
- 3 Prozent aquise bei der Industrie (sag ich mal so)
- und tbu, das wird auch noch mit der Auskunft ihrerseits für den Aufbau eines R/3 HR verglichen
gehen wir zurück zum gescholtenen!
egal wie sie zur HOAIAbk. stehen, wir müssen sie nun mal als gegeben ansehen:-)
der Architekt ermittelt Grundlagen
er entwirft ein Haus individuell auf ihrem Grundstück
er schätzt die kosten
nach HOAI sind das exakt 10 Prozent der Gesamtleistung!
die Kleinigkeit von 3,33-facher Leistung!
hoffe in Zeiten kürzerer Tage für Erleuchtung gesorgt zu haben!
noch fragen! -
HOAI: Architektenvergütung vs. Handwerkerleistungen bei Auftragserteilung
Ja und?
Der Unterschied ist einfach der, dass alle Anbieter - außer dem Architekten natürlich - die genannten Leistungen nur bei Auftragserteilung vergütet bekommen.
Was der Hinweis darauf, wir müssen die HOAIAbk. nun mal als gegeben hinnehmen soll ist mir schleierhaft. Ich denke es geht hier u.a. darum, dass sich außer der Architektenschaft selber kaum jemand für diese Regelung erwärmen kann. -
Akquise: 10% Architekt vs. 3% Handwerker - Ist das fair?
@alde
beim Architekten gehen sie davon aus, dass er 10 Prozent aquise gefälligst zu erbringen hat, bei sich selbst meinen sie 3 Prozent sein genug.
ist das ihr letztes Wort, Herr Alde? -
Akquise p.a.: 3% bei Handwerker vs. HOAI Architekten Vorplanung
@till
bitte kurz klären:
1. ich gehe bei mir von 3 % Akquise p.a. aus, Auftragsvolumen ca. eine halbe Mio butto p.a., ergibt ca. 15.000,- für Akquise, die bei mir aber in der halben Mio enthalten sind
2. der Architekt erhält nach HOAIAbk. wieviel für die Vorplanung eines Halbe-Mio-Hauses? -
Architekt Vorleistung: Grobentwurf und Kostenschätzung – Wie viel Aufwand?
nochmal @Till
Bitte genau lesen (ich habe nicht gesagt, dass der Architekt 10 % Vorleistung erbringen soll):
Was ich vom Architekten als Vorleistung erwarte, ist ein Grobentwurf und eine Kostenschätzung in für beide Seiten vertretbarer Genauigkeit. Wenn Sie dafür 10 % Ihres Honorars aufwenden müssen, dann sind es 10 % (was ich mir aber nicht vorstellen kann). Ich denke, man kommt mit deutlich weniger aus. -
HOAI Mindestsatz: 4.600€ für Vorplanung eines 500.000€ Hauses
jetzt wird lustig
für das halbe mio Haus gibt es bei Standard Zone III Mindestsatz für die besprochenen Planleistungen lph1+2 nach HOAIAbk. 4.600 plus Nebenkosten + MwSt.
wenn sie jetzt sagen das wären ja nur 1,2 Prozent der Gesamtkosten, bedenken sie eines:- berechnet ihr Kunde bei den 3 Prozent aquise die Kosten der hardware, auf dem ihr System dann läuft mit ein (Ausnahme sie liefern das mit den unternehmerischen Risiken und gewinnen!)
denn mit den restlichen Baukosten hat der archhi als Treuhänder nichts zu tun!
-
Unternehmensberatung: Angebotsgestaltung ohne Vorab-Leistung
Was ist genau Akquise?
Hallo allerseits,
mal aus meiner Berufserfahrung Unternehmensberatung.
Wenn wir Angebote machen, dann nur so, dass der Kunde zwar erkennen kann, wie gut/schlecht unsere Leistung sein wird, was wir alles für ihn leisten werden. Wir geben dann noch Referenzen von uns, präsentieren uns live, schreiben einen Vertrag und das war es.
Wir würden niemals schon einen Teil unserer eigentlich Arbeit vorab bringen, also fachliche Tipps und Beratung geben. Denn sonst wären wir ja lebensmüde, Kunde würde sich freuen und sagen, danke schön und Tschüss.
Und ich denke, der Irrtum in dieser Diskussion beruht darauf, dass manche denken die Planungsleistung des Architekten gehöre zur Akquise. Nein, dass ist ein wichtiger Teil der eigentlichen Leistung. Ich finde, ein Architekt, der die Planungsleistung kostenlos erbringt, ohne einen bindenden Auftrag zu haben (z.B. im Erfolgsfall oder wenn Haus entsprechend gebaut wird), ist auch lebensmüde. Sonst nimmt sich Kunde die schönen Planungszeichnungen und Ideen und geht z.B. zum Bauträger. Man kann ja gerne Kriterien vertraglich vereinbaren, dass man z.B. bei Falschplanungen, wenn es zu teuer würde etc., dann wenig/nichts zahlen muss.
Also, Akquise sehe ich beim Architekten, wenn er erst mal kostenlos ein Grundgespräch mit mir führt, ich dabei erkenne, wie gut er auf mich und meine Bedürfnisse eingeht. Oder wenn er mir realisierte Objekte von sich zeigt, Beispielszeichnungen oder so.
Ganz wichtig finde ich, dass die Leistungen auch honoriert werden, die der potenzielle Kunde ansonsten zu seinen Kunden abstauben könnte. Hingegen eine Angebot für einen Rohbau, außer der Kunde hat kein ordentliches LVAbk. und das muss der Maurer auch machen, wäre für den Kunden ja nicht verwertbar, außer er baut auch mit diesem Maurer.
Gruß, Jule -
Architektenplanung: Griff ins Portemonnaie des Bauherrn?
nochmal@alde
sie meinen wohl planen ist so mal übers Grundstück gehen, dem Bauherrn tief in die Augen sehen, einen kräftigen händedruck und dann der Griff in sein portemonnai! -
Vorplanung: Auseinandersetzung mit Bauherrn-Wünschen & Auflagen
Meiner Meinung nach
hat Jule das sehr gut ausgedrückt.
Und till mit dem Nachsatz an Herrn Alde auch.
Das ist nämlich der Punkt: Vorplanung ist viel viel mehr! Das ist intensives Auseinandersetzen mit den Wünschen, Eigenarten und persönlichen Vorlieben des Bauherrn, Einbinden in das Bestehende Rundum, Abfragen von behördlichen Auflagen und und und.
Obwohl ich im Umkehrschluss von meinen Architekten schon erwarte, dass sie Handskizzen VOR Vertragsabschluss liefern, damit ich sehe, wohin deren Vorlieben gehen. Das können natürlich auch Referenzobjekte sein ... -
Missverständnis: Vorplanung ist mehr als nur ein Angebot!
Mensch jule
das klingt alles so vernünftig was du schreibst!
dieses Missverständnis wird seit Wochen, ach was sag ich Monaten hier gepflegt und gehätschelt! vielleicht klingelts ja mal bei dem einen oder anderen! -
Empörung: Es geht um viel mehr als nur Angebotskosten!
ja tu!
keine Frage!
hier ging es doch immer um viel mehr! und das fand ich so empörend
@jule: danke für das "k", ich verlege das immer! -
Handwerker Forum: Architekten dominieren die Angebotsdiskussion?
Eigentlich dachte ich ja dass dieser Beitrag
hier für die Handwerker wäre ... aber den Planern und Architekten reicht ihr eigenes Forum ja schon nimmer aus ☹
Wenn ich für jedes Angebot, welches ich nach 100 stel Plänen (wenn überhaupt) erstellen muss, Mengenerfassung mit eingeschlossen Geld bekäme wäre ich auch etwas beruhigter. Aber dem ist eben nicht so.
Mann muss dich das klar vor Augen halten: Berechne ich die Mengen nicht annähernd genau, dann steht nach erfolgtem Auftrag hier ein Beitrag im Forum in dem der Bauherr frägt ob das denn so zulässig ist das die Arbeiten jetzt plötzlich xy tausend DM mehr kosten weil eben xyz m² mehr Fläche war.
Ermittle ich genau, dann gehen einige Stunden drauf die mir kein Mensch bezahlt. Gerecht ist es ja eigentlich nicht ... aber andererseits sehe ich es als Dienst am Kunden dass ich ihm klare Fakten auf den Tisch lege. Die Aufträge gehen leider aber dann oft an den, der die kleinere Zahl auf den Tisch bringt weil eben Mindermenge ermittelt hat. Dies alleine wäre meine Motivation zu sagen ein Gebühr wäre gerechtfertigt. -
Architekt vs. Maurer: Vergleich von Planung und Kosten (Wiederholung)
Auch auf die Gefahr hin,
das ich mich wiederhole:
"Meiner Meinung nach hinkt hier einiges :
1. ich geh zum Maurer, sag was kostn Geschoss soundso soll es aussehen? Maurer rechnet, sagt macht 5 Mille, sag ich ist zu teuer, geh ich zum nächsten ...
2. ich geh zum Architekt, sag ihm ich habe halbe mio, und ich will ein Haus, das soundso aussieht und dieunddie Eckdaten haben soll. Architekt plant, sagt das kostet aber eine dreiviertel mio, sag ich eine ist zu teuer habe nur eine halbe, sagt Architekt OK dann nicht und nun gib mir mal 5 Mille für Planung nach HOAIAbk. ...
3. kommt Kunde zu mir, sagt wie lange brauchen sie für den Aufbau eines R/3 HR und was kostet das, mach ich Konzept inkl. Aufwandsschätzung, sagt Kunde entweder jawohl das ist es oder nee da wart ich noch (sprich: ich such nen günstigeren) ...
4. Was unterscheidet diese drei Fälle? Genau, der Architekt sieht auf jeden Fall Kohle ... =:-(
Dies ist und bleibt weiterhin so. Diese Fälle gab es auch hier schon und ich sehe nicht warum es so bleiben soll! Nicht die Handwerker brauchen eine "neue" Gebührenordnung, die anderen gehören abgeschafft und dann kommt auch für die Architekten die Situation, was ist für mich noch Akquise und was nicht. Das lässt sich dann sehr schön per Vertrag regeln! -
Gebührenordnung: Handwerksmeister vs. Architekt - Massenermittlung
hmm
Hallo zusammen,
schön, hier geht der Beitrag nun weiter und wirklich sachlich. Hoffentlich bleibt das so.
Zur Sache:
@ till
ich weiß nicht, ob eine Gebührenordnung der richtige Weg ist, denn die haben wir ja im Grunde bei der HOAIAbk. auch.
Worum es doch geht ist, dass sich, wie schon beschrieben, der Handwerksmeister hinsetzten muss, Massen ermitteln, Preise einholen, etc.. Das ist zeitaufwendig, fehlt doch diese Zeit sich auf der Baustelle um die Qualität zu kümmern. Und Zeit kostet nun mal Geld. Um ein seriöses Angebot abzugeben, müssen Detaillösungen gefunden werden, teilweise weitere umfangreichere Berechnungen ausgeführt werden. All das wird doch dem Architekt bezahlt, warum bitte nicht dem Handwerker? Dem Architekt wird das selbst dann entgeltet, wenn er im Grunde die Leistung gar nicht selber erbraht hat, der Handwerker guckt in die Röhre.
Schlimmstenfalls ist der Handwerker sogar noch in der Planungshaftung. Versichert ist er aber nur dann, wenn er den Auftrag selber ausführt. Darüber sollten sich die lieben Handwerkskollgen auch mal im Klaren sein. Der Architekt ist bei Fehlern (außer bei Vorsatz) immer versichert.
Es ist schon richtig, und das ist ja auch der Weg, den ich eingegangen bin. Die BH sollen ja zu einem externen Berater / Planer gehen. Ich verdiene mein bescheidenes Entgelt nicht mit der praktischen Ausführung. Ja, ich bin mit meinen Preisen frei verhandelbar, lege aber besonderen Wert darauf, nicht als Preisbrecher zu gelten. Nein, meine Preise werden fair ausgerechnet.
Im Grunde ist ja der Aufwand bei einem Einfamilienhaus mit Ziegeldach erheblich größer, als bei einem Industriedach mit 6.000 m².
Nach der HOAI verdient der Architekt aber bei deutlich weniger Aufwand an der Industriehalle. Wie sonst wäre zu erklären, dass es mal gerade 3 % der Neubauten im Einfamilienhaus-Bereich sind, die von Architekten geplant und ausgeführt werden? Kann es sein, dass sie gar nicht mehr in diesen Bereich wollen?
Stichwort Nebenkosten. Ja, haben wir schon geschrieben, aber ausreichend abgeklärt wurde das nicht.
Dann sind da noch die anderen Fragen aus dem anderen Beitrag ungeklärt. Stichwort, Kostenvermehrung ohne Zutun des BH bei Honorarerhöhung des Architekt, usw.
Nein, eine allpassende Lösung habe ich noch nicht, wir arbeiten dran.
Grüße
Stefan Ibold -
Maler Praxis: Angebotserstellung bei Versicherungsschäden & Mieterwechsel
mal aus der Praxis erzählt
Ich kenn als Maler das Problem natürlich zur Genüge, da es in meinem Gewerk besonders häufig zum Einholen von Angeboten bei Versicherungsschäden oder bei Mieterwechseln zum Einbehalten der Kaution kommt, ohne dass auch nur im Traum daran gedacht wird, da auch was zu beauftragen. Ich habe da mittlerweile ein recht gutes Gespür entwickelt, wer von mir eigentlich nur ein Angebot will, um sich Kohle in die Tasche zu stecken. Das passiert bei Wasserschäden, bei Mieterwechseln - eben um die Kaution abzuzocken, auch mal bei Mehrfamilienhäusern, kurz bevor der Bauträger aus der Gewährleistung kommt ... Wenn ich schon beim ersten Telefonat den Eindruck habe, dass es auf sowas hinausläuft, dann fordere ich eine Pauschale von 100,- Mark für eine Angebotserstellung, die wieder vergütet wird, wenn der Auftrag zur Ausführung kommt. Da scheidet sich dann der Spreu vom Weizen. Die einen machen einen Rückzieher, die anderen geben zu, dass sie nur ein Angebot für die Versicherung brauchen und sind mit dem Hunni einverstanden, bleibt ja genug über, um selbst zum Pinsel zu greifen und vom Rest in den Urlaub zu fliegen. -
Handwerker Planung: Leistung zur Kundengewinnung vs. Architektenleistung
Nochmal insbesondere für Knauber, TBu, SI etc.
Ich denke, der entscheidende Punkt beim Handwerker ist, ob er mit seiner Planung / Berechnung eine Leistung erbringt, die der Kunde quasi allein - ohne weitere Beauftragung - nutzen kann. Also wie z.B. ein detailliertes Leistungsverzeichnis konstruktiver Art erstellen, Materialfestlegung, technische Detaillösungen planen. Wenn der Handwerker dies machen muss, um den Kunden zu gewinnen, dann sollte er ähnlich wie der Architekt für die Leistungen honoriert werden. Oder in welcher Form auch immer vertraglich geschützt sein, dass der Kunde das Ganze nicht einfach für seinen eigenen Nutzen unentgeltlich verwendet. Deshalb würde ich als Handwerker mich hüten, zu genaue Infos vorab im Angebot preiszugeben. Da ich nicht aus der Branche bin, habe ich leider auch keine Lösung.
Nur, so wie TBu in seinem Beispiel darstellt, vergisst er immer, genau zu unterscheiden, was die Akquiseleistung ist: ist das schon die eigentliche Leistung bzw. eine verwertbare für den Kunden? Oder ist es nur eine "Akquiseleistung" eben zur Kundengewinnung wie z.B. Kostenangebot ohne selbsterstelltes LVAbk., "Marketing" durch Referenzen oder was auch immer. Wenn natürlich, wie SI schreibt, ein Handwerker originäre Planungsleistungen unbezahlt während seiner Arbeit erbringen muss, sollte er hier schon die Option haben, diese auch entsprechend abzurechnen.
In dem harten Preiswettbewerb, in dem die Braubranche leider ist, ist es natürlich sehr schwierig, da zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
Gruß, Jule -
HOAI abschaffen? Architekten sollen es wie Handwerker machen?
@MK
Ok, Martin, das sehe ich ja auch ein und wie z.B. in diesen Fällen funzt das ja auch. Aber ist deshalb eine Gebührenordnung für Handwerker notwendig? Sollte man nicht im Umkehrschluss eher die HOAIAbk. abschaffen und den Architekten sagen, was MK kann, kannst du doch wohl selber auch? -
Marktwirtschaft: Handwerker kalkulieren Angebotskosten in m²-Preise ein
Ich verstehe das Ganze nicht ...
wer denkt das der Handwerker umsonst Arbeitet versteht die Marktwirtschaft nicht. Kein Handwerker stellt ein Kalkulateur ein ohne sich die Leistung nicht bezahlen zu lassen. Nur wird das nicht ausgewiesen. Letztlich landen die Kosten als Gemeinkosten und werden im Durchschnitt auf die m²-Preise umgelegt. Es kann sich ja auch niemand leisten, unsonst zu Arbeiten. Die Handwerker wollen das ja auch nicht ausweisen, denn sonst könnte ja der Bauherr, oder Architekt ... (ich würde vermutlich aus Kostenminimierung immer wieder die gleichen Firmen nehmen und mir nicht die Arbeit machen 5-10 Leistungsausschreibungen zu vergleichen), ... zu einem gehen der es ohne Zusatzkosten anbietet.
Gruß Uwe -
Handwerker Leistung: Verkauf frei, ähnlich Architekten Honorierung?
@Jule
... Wenn der Handwerker dies machen muss, um den Kunden zu gewinnen, dann sollte er ähnlich wie der Architekt für die Leistungen honoriert werden ...
Das steht ihm doch frei. Er kann doch seine Leistung verkaufen wie er Lustig ist. -
Architekt plant: 10% Leistung vs. Handwerker Akquise im Jahresumsatz
man tbu
sie schreiben in ihrer Aufzählung ein kleines Wort mit großer Wirkung. der Architekt plant! dieses kleine wörtchen bedeutet: er erbringt 10 Prozent seiner Leistung (wenn er nicht murkst)! ist das nicht ausführlichst nun erörtert, man 10 Prozent der Leistung das wären pro Architekt im laden 12.000 dm Akquiseleistung im Jahr, bei einem 10 man Betrieb 120.000 dm pro Jahr
ich kapiere langsam nicht mehr, dass sie das nicht kapieren?
sie selbst können nur max 3 Prozent budgetieren, der Architekt soll 10 Prozent, ich bin fassungslos!
ja martin, mach ich auch so. nur jetzt helf mir mal! ich mache mit 10 malern einen Jahresumsatz von einer mio. und 100.000 dm wären für aq in der Kostenplanung? kannst du dir das vorstellen? ich nicht, sorry - da steige ich aus
si: mir kommt das ganze wie Futterneid vor, kann das sein?
die Zeiten sind schlecht, OK, aber das ist doch kein Grund, oder? -
Ausschreibungen: Architektenplanung vs. Handwerker-Leistungsverzeichnis
es geht ja noch weiter
@ Jule,
schicker Verschreiber 🙂 ) der Baubranche geht es ja tatsächlich schlechter.
Die Sache ist doch die. Es nimmt in der letzten Zeit zu, dass da Ausschreibungen, merkwürdiger Weise die der öffentlcihen Hand, und dort speziell die, die durch Architekten im Wettbewerb gewonnen wurden, dass ein Stück Dach, Haus, Heizung was weisich ausgeschrieben wird. Auch hier bekommt der Architekt die Planungsleistung im vollen Umfang entgeltet, während der Handwerker die eigentliche Leistung (konsequenterweise muss er eine Art Leistungsverzeichnis erstellen, um überhaupt eine Kalkulationsgrundlage zu erhalten) der Planung erbringt und leer ausgeht. Die Erfahrung zeigt, dass sich solche Praktiken sehr schnell in die niederen Bereiche fortführen, nämlich, dass da dann ebenso 15 Seiten Vorbemerkungen und 3 Seiten LV von der Anfragenden Seite kommen. Handwerker mach Du mal. Die "aufwendige" Kostenschätzung = Kosten für m³ umbauten Raum, hat jeder Architekt im Archiv liegen und ist m.E. nicht so aufwendig, wie gern beschrieben (Ausnahme sind sicherlich Sonderbaustellen auch teilweise, mir fällt gerade nichts anderes ein, Krankenhäuser gem HZ IV der HOAIAbk. ).
Die Erfahrungen von MK kenne ich ebenfalls zur Genüge.
Ein letztes Beispiel: Architekt ruft mich an, mach mal bitte Angebot für den und den Kunden, weil der will Umdecken. Ich Ortstermin, Massenermittlung, Kundengespräch über die Auswahl der Materialien, Kalkulation, Abgabe des Angebotes. 5 Tage später bekomme ich mein LVAbk. wieder auf den Tisch, mit der Bitte Preise abzugeben. Da wurde sich ncihteinmal die Mühe gemacht die Texte umzustellen, da wurde nur der Briefkopf wegkopiert. Ergebnis: auch ohne, dass ich die Mühe in die Einheitspreise eingerechnet habe, ich habe weder den Auftrag, noch eine Entgletung für die Mühe bekommen. Der Architekt schon, hat er mir grinsend erzählt.
MB, Kantholz bitte 🙂 )
Grüße
si -
Gerüstbau Angebot: 1.000 DM Aufwand bei 60.000 DM Auftragssumme
und nochmals ur!
für ein umfangreiches Angebot in meinem Betrieb (Gerüstbau, innen/Außenputz, Trockenbau und Maler) sitze und messe ich einen tag, das sind also rund 1.000 dm bei einer Auftragssumme von ca. 60 Tsd also nach den siemensianern erträglich!
natürlich argere ich mich, wenn ich erfahre, dass noch drei Kollegen ebenso einen Tag gemessen und gerechet haben, und ein anderer den Auftrag kriegt!
keiner arbeitet gerne umsonst!
der Architekt hätte bei der Konstellation schon mal 6000 interne Kosten!
bitte jetzt mal realistisch ohne jammern!
martin, si! -
Planungsentgeltung: Handwerker vs. Architekt – Klare Kernaussage!
Poah! Mir wird schwindelig
ich bin ja so einiges gewohnt, was Fliehkräfte enger Kurven anbelangt, aber die Kurve, die Till von der Planungsentgeltung der Handwerker hin zur HOAIAbk. genommen hat, lässt mich jetzt noch schwindeln. Daher noch einmal meine Kernaussage, die ich wirklich (! TBu!) ernstmeine: Für eine Planung soll derjenige entgeltet werden, der die Planungsleistung erbringt. Das kann sowohl der Architekt sein oder aber bei den von Si beschriebenen (und wie ich aus meine Umfeld höre gar nicht so seltenen) Fall, dass der Anbieter aus Minimalvorgaben im Rahmen der Angebotserstellung selbst eine Planung und Grundlagenermittlung (ich weiß, es sind sicherlich nicht die richtigen Fachbegriffe, sehts mir bitte nach) machen muss. -
Handwerksmeister vs. Architekt: Woher kommen die Mehrkosten?
ähh? wie jetzt?
@ till,
das verstehe ich jetzt nicht.
Wenn Sie bei einer Kalkulation oder besser beim Erstellen eines LVAbk. als Handwerksmeister Kosten von 1.000,00 DM haben, weshalb hat der Architekt bei gleichen Vorzeichen 6.000,00 DM Kosten?
Nein, Futterneid ist ein Begriff, den ich nicht kenne, weil der unsinnig ist. Jeder soll das für eine Leistung erhalten , was er verdient. Klare Sache. Und wenn ich in der Schule besser aufgepasst hätte, dann wäre ich heute vielleicht kein Handwsrksmeister, sondern Politiker 🙂 )
Grüße
si -
Planungspauschale: Pizza-Bäcker nach Pizzen-Verordnung?
@RS
Bei den Kurven, Konstellationen und Zahlen kann einem auch nur schwindlig werden. Sei's drum, ich fürchte till wird demnächst auch meinen Pizza-Bäcker dazu rumkriegen, das er mir für die Planung meiner Pizza mit drei verschiedenen Zutaten eine Planungspauschale nach der Pizzen-Verordnung in Rechnung stellt und ich diese auch noch bezahlen muss, wenn ich auf Lasagne umschwencke ... schönen Abend noch! -
Missverständnis: Klärung der Positionen im Thread
@TBu, sorry
Wir haben uns am Anfang missverstanden. -
Architektenleistung: Marginale Planungsleistungen vs. HOAI Honorar
ja rs/si!
rs=>die Planungsleistungen im Zusammenhang mit angeboten sind im Vergleich zu dem was der Architekt zu machen hat marginal, den Rest sehen sie exakt richtig, danke!
si=>ich mache das Angebot über 60.000 dm und habe ca. 1,5 proz akquise.
für eine Architektenleistung in Höhe von 60 tsdm soll ich als "Murkser" 6000 bringen?
da pfeifts doch! gelbe karte, oder -
Architektenvertrag: Vergütungsanspruch durch Vertragsabschluss
Auszug aus Architekten und Ingenieursrecht
Weiterhin zu klären ist immer wieder die Frage der vertraglichen Bindung oder einer honorarfreien Akquisitionstätigkeit durch den Architekten. Grundsätzlich setzt der Vergütungsanspruch des Architekten gegen den Bauherrn den
Abschluss eines Architektenvertrages voraus, der in aller Regel keiner Form bedarf. Er kann mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder nur schlüssig abgeschlossen werden. Häufig wird Architekten allerdings durch Formular-Verträge, insbesondere an den Einheits-Architektenvertrag, der von den Architektenverbänden und Architekten-Kammern entworfen ist, um auf dem Gebiet des Vertragsrechts eine möglichst einheitliche Linie herbeizuführen,
ihr Vertragsverhältnis zugrunde gelegt. -
Handwerksmeister vs. Architekt: Gleiche Leistung, unterschiedliche Kosten?
ich bin zu blöd
@ till,
ich schrieb bei gleichen Vorzeichen.
Aber ich verstehe anscheinend das Problem wirklich nicht.
Der Handwerksmeister misst, plant, zeichnet, rechnet, und macht alles andere Erforderliche, um sein Gewerk (LVAbk. und Angebot) zu erbringen. Der Architekt macht exakt das Gleiche, wo kommen die Mehrkosten her?
Ich finde auch, dass hier Akquise hier aus zwei Blickwinkeln betrachtet wird. Was ist denn nun wirklich Akquise? Wen nder Handwerker ein LV erstellt und daraus sein Angebot, ist das Akquise? Die wird nicht entgeltet. Wenn der Architekt gem. seines Berufsbildes ein Gebäude skizziert, die Kostenschätzung gem. Bauvolumen "er/berechnet", ist das Akquise? Die wird entgeltet?
Ernsthaft, erklärt es mir bitte.
Grüße
si -
Sachliche Diskussion: Fragen und Antworten ohne Beleidigungen
ne sachliche Diskussion
@ till,
und deshalb möchte ich Sie bitten, mir meine Fragen ebenso sachlich zu beantworten, wie ich sie gestellt habe.
Alles andere Unsachliche lassen wir bitte bei allen außen vor.
Mensch, es muss doch möglich sein, so eine Runde ohne Beleidigungen hinzubekommen. Deftig möchts ja sein, aber nicht beleidigend.
Grüße
si -
Angebotserstellung: Architekt vs. Handwerker - Differenzierung notwendig
Ein wenig Differenzieren ...
ist hier sicher angebracht. Da wären zunächst einmal Architekt- von Handwerkerleistungen zu trennen. Der Architekt schaut (hoffentlich) ja auf alle Gewerke, der Handwerker nur, wenn er's aus fachlichen Gründen muss (und da wird's eben ohne konkrete Vorgaben sehr schnell richtig viel Arbeit). Der Aufwand zur Erstellung eines Angebotes unterscheidet sich jedenfalls in der Regel von Bau zu Bau. Wenn ein Kunde zu mir kommt und fragt was 300 Meter Dachlatten und 75 m² Rauschalung kosten, wenn ich die da oder dort hin fahren würde, wäre ich ja selbst dumm für das Angebot eine Gebühr zu verlangen. 😉
Kommt aber ein Kunde, der sagt, bieten sie mir bitte folgendes an: SFH, voll unterkellert, mit ihrem Holzbausystem ausgeführt, 140 m² Wohnfläche, Lehmbau, Pelletheizung unterstützt durch Solaranlage, Niedertemperaturwandheizungen, Holzfenster, alles nach baubiologischen Kriterien ... Soll ich mich dann 2 Wochen arbeitstäglich 4-8Std. an dieser "Ausschreibung" erfreuen, um dann den evtl. Auftrag nach meiner kostenlosen Vorplanung, Konzeptentwicklung und Leistungsbeschreibung an einen Wettbewerber abgeben, der nichts mehr machen muss, außer abschreiben und Preise einsetzen? Das ist die Praxis, sicher im besonders krassen Beispiel angeführt, aber sicher doch auch woanders (Dachstuhl, Flachdachabdichtung, WDVSAbk.-Fassade, Sanitärinstallation, ...) so die Regel!
Ich frage mich auch, was es für den BH bringen soll, wenn er ein Angebot erhält, dass er, weil "Die anbietende Firma dabei das Problem gelöst hat, Ihr Angebot so ausführlich wie nötig, und so "wenig weiterverwendbar" wir möglich zu halten" nicht durchschaut und somit nicht versteht. Erfahrungsgemäß fallen solche Angebote doch meist von vornherein raus, da ihnen ein für den Laien unseriöser "Beigeschmack" anhaftet ... oder es kommt, wie es kommen muss, der Laie kauft notgedrungen die Katze im Sack ... ☹
Ich möchte nicht direkt eine Gebührenordnung für so etwas propagieren, aber dennoch darauf hinweisen, dass die derzeitigen Gebräuche sich in der alltäglichen Praxis als sehr zweifelhaft erweisen. Warum wäre sonst das Forum hier voll mit oft unverständlichen (für den Expertenkreis) technischen Fragen von Bauherrn (die offensichtlich nicht die Hälfte der Offerte des Handwerkers ihrer Wahl verstanden haben)? Das verhält sich meiner Ansicht nach sehr einfach - ich möchte jedoch vorab noch anmerken, dass ich folgende Thesen nicht für immer und prinzipiell allgemeingültig verstanden wissen will, es soll ja nicht nur schwarze Schafe geben. 😉
Szenario: BH X hat einen Baueingabeplan vorliegen und möchte sich die Kosten für eine saubere Ausschreibung ersparen. Er geht also auch eigene Faust los und sucht sich Firmen aus, die er dann gezielt besucht. Er legt seine Pläne vor und erzählt dort, was er möchte (wenn er das überhaupt erschöpfend kann, pers. Anm. d. Verf.). In jeder Firma hört er andere Empfehlungen und Ratschläge und spätestens nach der Dritten erzählt er dann bei der Vierten schon was Anderes, als noch der Ersten. Er bekommt nun nach und nach seine Angebote, 2-3 dürften so halbwegs vergleichbar sein, der Rest ist abweichend. Was wird also zunächst verglichen, das was unter dem Strich steht, der Angebotsendpreis! Jetzt ist auch noch das 12. Angebot das BILLIGSTE, inhaltlich zwar stark von den andern abweichend (da gibt es das ja z.B. nicht selten, dass ein und der Selbe Dachstuhl mit 7,5 m³ Holz vom Mitbewerber mit 5 m³ angeboten wird), aber egal ...? Die Qualitäts-, System-, Material- und Leistungsunterschiede etc. werden so jedenfalls für den Laien nicht klar, dennoch muss er sich ja entscheiden ... das ist dann oft wie Lotto spielen, mit den selben Gewinnchancen! Und im Falle des Verlustes an Qualität, des Streites um Mehrleistungen oder Ähnlichem die eigene Schuld des mit Verlaub reingefallenen "Sparbrenners".
Daher dürfte es denke ich auch im Interesse der BH sein, wenn er einen sauber erstellten, für den Wettbewerb verwendbaren Leistungskatalog zur Verfügung hat. Nur so hat er vergleichbare Angebote vorliegen! Und warum soll ein Handwerker das UMSONST machen, wenn ein Architekt oder sonstiger "Ausschreiber" dafür Kohle kriegt? Welche Intuition verbirgt sich da hinter dem Bauherrenwunsch nach kostenlosen "Planungsleistungen", außer "Sparbrennerei" - und warum soll derjenige BH dann auch noch damit Glück haben und so erfolgreich sein?
Gute Arbeit kostet gutes Geld! Leistung - Gegenleistung! Wenn das nicht marktwirtschaftlich sein soll, dann weiß ich auch nicht!
Frage noch an alle Handwerker hier! Wer kommt heute noch mit 3 % des gesamten Zeiteinsatzes für Angebotserstellungen zurecht? Wer kann diese Zeiten noch zu 100 % über die Gemeinkostenzuschläge auf Material und Produktivstunden verrechnen? Und zu guter letzt noch die Frage an alle, die vorher 2- mal "Ich" rufen konnten: Wie geht das?
MfG
Klaus Kirchner -
Praxisnahe Beschreibung: Volle Zustimmung für Herrn Kirchner
ich denke der Herr kirchner hat
alles genau so beschrieben wie ich es vorhin eigentlich auch schon ausdrücken wollte ... und erfährt meine volle Zustimmung. man bemerkt das praxisnahe.
mehr ist eigentlich unnötig dazu zu sagen. -
Architektenkammern: Keine eindeutigen Regelungen gefunden
-
Situation gut beschrieben: Zustimmung für Herrn Kirchner
Ja, Herr Kirchner hat das sehr gut gemacht
Das beschreibt die Situation auch sehr gut. -
Leistung: Korrekt erbrachte Leistung soll entlohnt werden
Der Architekt soll natürlich seine Leistung bezahlt bekommen
Etwas anderes hat keiner behauptet oder gefordert. Aber auch nur seine korrekt und selbst erbrachte Leistung. Und zwar genauso wie der Handwerker und der Fachplaner auch. Wobei Fachplaner sowohl Handwerker als auch Architekt oder Bauingenieur sein kann.
Aber: nicht erbrachte und/oder fehlerhafte Leistung soll eben nicht entlohnt werden. -
HOAI Änderung: Zimmerer betrachten Architektenleistung als Akquise?
alles richtig!
genau das wollte ich indem Honorar. Thread diskutieren!
was muss sich an der HOAIAbk. ändern, war dort die Frage!
die krux ist, dass offensichtlich Zimmerer die Architektenleistung als akquise betrachten, und mal so "nebenbei" mitmachen? -
Architekten Thema: Berechtigung in dieser Handwerker Diskussion?
@till
ich frage mich schon von Anfang an was dieses Thema hier denn mit dem Architekten zu tun hat.
ich für meinen Fall zweifle die Berechtigung der HOAIAbk. ja auch nicht an ... aber lieber till ... dafür haben wir an anderer Stelle einen Beitrag ... nicht wahr. -
HOAI Tabelle: 10% beziehen sich auf die Architektenleistung?
nu kapier ich
@ till
ich habe die Tabelle nicht im Kopf, die 10 % beziehen sich auf die HOAIAbk., die der Architekt eben nach dieser für die Leistung, s.o. als Entgelt bekommen soll?
Nur- vorausgesetzt das ist so, dann müssten Sie mal den Begriff Kosten klären. Das sind nämlich die Dinger, die ich egal wie nicht wegdrücken kann, aber es sind nicht die, die ich als entgangenen Gewinn bezeichnen kann. Insofern habe ich vorhin auch die Unterschiede nicht begriffen. Sie binden sich nicht die 10 % ans Bein, sondern die tatsächlichen Kosten. Die können allerdings nicht wirklich sehr viel höher sein, als bei einem Handwerksmeister. Das stimmt allerdings nur dann, wenn dort der "Beitrag Gewinn" aus den Materialverkäufen nicht mit einbezogen wird.
Ist das so, till? -
Verständigungsproblem: Beratung vs. bezahlte Leistung bei Handwerkern
Das Problem hier
ist einfach die Verständigung untereinander.
Obwohl Jule es schon einmal treffend beschrieben hat hier noch einmal die Frage
Was ist eine unverbindliche Beratung von Handwerkern und Architekten und wann fängt eine zu bezahlende Leistung an und worin bestehen die Unterschiede beim Vergütungsanspruch.
Nicht mit Können und Wollen umschrieben, sondern was steht in den Verordnungen und sind diese noch aufrecht zu erhalten und inwieweit hat jeder Einzelne einen Ermessenspielraum oder muss sogar abrechnen?
Vielleicht kann das noch einmal jemand zusammenfassen, ist aus diesem Desaster nicht mehr entnehmbar und darauf noch einmal neu ansetzen.
PS Planungsleistungen z.B. für Heizng habe ich auch gezahlt und nicht an Architekten -
Planungskosten: Architekten vs. Handwerker - Interessante Diskussion!
@ frank knauber und si
frank knauber=>das Thema kommt aus einer Diskussion, wo es um die Honorierung der Planungskosten bei Architekten und Handwerkern! deshalb geht es vielleicht etwas durcheinander!? tut mir leid, dass sich das als streiterei darstellt. im Grunde geht es um ein äußerst interessantes Thema - und da ich auf beiden Seiten stehe nehme ich auch gerne mal die Position der Gegenseite ein - ich bitte um ihr Verständnis!
si=>na das Beispiel war nur im zweiten blick zu verstehen, OK, werde mich zukünftig um mehr Klarheit bemühen!
wir müssen mal ein paar Dinge gemeinsam akzeptieren- alle Fehler sind Null, ok
- der Vorentwurf eines Gebäudes wird in der HOAIAbk. mit 10 Prozent der Gesamtleistung bewertet. die resultierenden kosten des a-Büros bei der Bearbeitung dieser Leistungsphasen entspricht der HOAI - da sollte jetzt auch ein Haken dahinter
- das Angebots- bzw. akquiseverfahren in der Industrie und im Handwerk kostet ca. 1 bis 3 Prozent der gesamten Auftragssumme.
wenn ich also in meinem Betrieb an einem Auftrag dran bin, wo es um 100 tsdm geht, sagen die Jungs von der Industrie: wenn du zwischen 1000 und 3000 dm aufwendest um an den Auftrag ran zu kommen ist das normal.
und nun der Schluss: ich versichere ihnen aus meiner Praxis die Richtigkeit beider kosten, nämlich die Planungskosten im a-Büro ebenso wie die Erstellung eines umfangreichen Angebots für Putz und Malerarbeiten (von der Anzahl der Positionen und massenansätze mindestens das doppelte eines Maurerangebotes)
unter dieser Voraussetzung verlangt Herr Burmeister und andere vom Architekten, wenn er mal so schnell einen Entwurf machen soll ganze 10 Prozent der gesamten Architektenleistung.
im Fall des Putz- und malerbetriebs brauche ich zur Erstellung des Angebots aber lediglich ein bis drei Prozent.
nun mögen sie erwidern,
1 der Zimmermann macht einen Entwurf: das ist eine Architektenleistung, und als solche abrechenbar
2 der Dachdecker überlegt sich Details (der putze mit WDVSAbk. übrigens auch): wenn Standards genutzt werden können, das sind doch die überwiegende Anzahl, diese Details braucht er erst zur Ausführung
3 der Handwerker bespricht Ausführung, führt die technischen Details und die Optik (Gestaltung) zusammen, macht Massenermittlung und Leistungsbeschreibung, bespricht Angebot. der bh oder auch der Architekt nimmt im einfachsten Fall das Konzept (denn das ist kein Angebot mehr), deckt die Preise ab und verteilt das an mehrere "Mitbewerber": auch erlebt, bei 250 tsdm Auftrag drei Tage rumgebastelt, Auftrag bekommt ein anderer. das ärgert wahnsinnig, aber ist man wegen seiner eigenen Gutmütigkeit nicht selbst schuld? und wenn ein Architekt dahintersteckt, der bekommt das tatsächlich bezahlt! unmögliches verhalten - finde ich auch! --- nur - bitte nicht verallgemeinern - das ist nicht die Regel
4 bei allem ärger: die Planungsleistungen der Architekten sind in aller Regel erheblich umfangreicher - echt und wahr!
die Kostenseite bei si versteh ich nicht! wenn das wichtig ist bitte noch erläutern, ja! -
Schön gesagt
Aber darum ging es nicht. -
Architekten Vorentwurf: Referenzen und Kostenvoranschlag kostenlos?
Hmm, lange Diskussion und kein Ergebnis
Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass auch von Architekten eine Art "Probestück" bzw. Vorentwurf erwartet werden kann, um einschätzen zu können ob man mit dem was sich der Architekt vorstellt zumindest ansatzweise zufrieden sein wird. Gleiches gilt auch für Handwerker: Referenzen und Kostenvoranschlag sollten kostenlos sein, detaillierte Aufstellungen und Planungsleistungen sind - selbstverständlich - zu vergüten.
Aber egal, das Diskutieren über ein solches Thema in der vorliegenden Form macht keinen Spaß.
Und dazu noch mal ein Wort @ Till: Wenn Sie, was Ihre eigenen Formulierungen ebenso sensibel wären wie bei den an Sie gerichteten Beiträgen wäre der Umgang hier sehr viel angenehmer. Formulierungen wie "begreifen Sie endlich", "sie meine wohl ... " usw. sind in meinen Augen Unverschämtheiten die im Umgang mit flüchtigen Bekannten nicht angemessen sind. Dies vor allem, weil Sie in dieser Hinsicht keinerlei Toleranz gegenüber anderen zeigen und sich wegen jeder Kleinigkeit angegriffen fühlen. -
Vergütungsanspruch: Was ist die geschuldete Leistung bei Angeboten?
Was AL fragt, ist ein interessanter Ansatz
um hier mal sachlich weiterzukommen. Ich zitiere nochmal:
"Was ist eine unverbindliche Beratung von Handwerkern und Architekten und wann fängt eine zu bezahlende Leistung an und worin bestehen die Unterschiede beim Vergütungsanspruch? "
Ich würde dem noch einen Punkt hinzufügen:
Was genau ist die geschuldete (und damit zu vergütende) Leistung? Der Aufwand (xx Stunden), egal ob das Ergebnis die Vorgaben erfüllt? Oder das Ergebnis (Vorgaben erfüllt), egal wie lange der AN dafür gebraucht hat? siehe dazu auch meinen Beitrag im folgenden Link: -
Genau AL
Darum geht es nämlich. -
Moderation: Nicht sachdienliche Beiträge wurden gelöscht
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Angebotsgebühren für Handwerker: Rechtliche Lage und Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Handwerker für die Erstellung von Angeboten Gebühren erheben dürfen. Dabei werden die Unterschiede zwischen Architekten- und Handwerkerleistungen, die HOAIAbk., sowie die freie Marktwirtschaft thematisiert. Einigkeit besteht darin, dass erbrachte Leistungen fair entlohnt werden sollen, jedoch gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wann eine Leistung als erbracht gilt und wie diese zu vergüten ist.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Einige Teilnehmer betonen, dass die Kosten für die Angebotserstellung oft in die allgemeinen m²-Preise einkalkuliert werden, ohne dass dies explizit ausgewiesen wird (siehe Marktwirtschaft: Handwerker kalkulieren Angebotskosten in m²-Preise ein).
✅ Zusatzinfo: Es wird diskutiert, ob eine Gebührenordnung für Handwerker notwendig ist oder ob die HOAI abgeschafft werden sollte (siehe HOAI abschaffen? Architekten sollen es wie Handwerker machen?). Einige sehen die HOAI kritisch, während andere sie als Grundlage für eine faire Entlohnung betrachten.
💰 Kosten: Die Höhe der Kosten für die Angebotserstellung wird unterschiedlich eingeschätzt. Ein Teilnehmer berichtet von 1.000 DM Aufwand bei einer Auftragssumme von 60.000 DM (siehe Gerüstbau Angebot: 1.000 DM Aufwand bei 60.000 DM Auftragssumme), während andere höhere Kosten für Architektenleistungen annehmen.
📊 Fakten/Zahlen: Es wird diskutiert, welcher Prozentsatz des Jahresumsatzes für Akquise aufgewendet werden sollte. Die Schätzungen reichen von 3% (siehe Akquise: 3% pro Jahr inkl. Selbstdarstellung für Handwerker) bis zu höheren Werten, abhängig von der Branche und der Art der Leistung.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten im Vorfeld mit Handwerkern und Architekten klären, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und wie diese vergütet werden. Eine transparente Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden und zu einer fairen Preisgestaltung führen. Siehe auch Vergütungsanspruch: Was ist die geschuldete Leistung bei Angeboten?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Angebotsgebühr, Handwerker". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Handwerker Planung: Leistung zur Kundengewinnung vs. Architektenleistung …
- … Ich denke, der entscheidende Punkt beim Handwerker ist, ob er mit seiner Planung / Berechnung eine Leistung erbringt, …
- … detailliertes Leistungsverzeichnis konstruktiver Art erstellen, Materialfestlegung, technische Detaillösungen planen. Wenn der Handwerker dies machen muss, um den Kunden zu gewinnen, dann sollte er …
- … einfach für seinen eigenen Nutzen unentgeltlich verwendet. Deshalb würde ich als Handwerker mich hüten, zu genaue Infos vorab im Angebot preiszugeben. Da ich …
- … Referenzen oder was auch immer. Wenn natürlich, wie SI schreibt, ein Handwerker originäre Planungsleistungen unbezahlt während seiner Arbeit erbringen muss, sollte er hier …
- … HOAIAbk. abschaffen? Architekten sollen es wie Handwerker machen? …
- … Fällen funzt das ja auch. Aber ist deshalb eine Gebührenordnung für Handwerker notwendig? Sollte man nicht im Umkehrschluss eher die HOAIAbk. abschaffen und …
- … Marktwirtschaft: Handwerker kalkulieren Angebotskosten in m²-Preise ein …
- … wer denkt das der Handwerker umsonst Arbeitet versteht die Marktwirtschaft nicht. Kein Handwerker stellt ein Kalkulateur ein ohne sich die Leistung nicht bezahlen …
- … Es kann sich ja auch niemand leisten, unsonst zu Arbeiten. Die Handwerker wollen das ja auch nicht ausweisen, denn sonst könnte ja der …
- … Handwerker Leistung: Verkauf frei, ähnlich Architekten Honorierung? …
- … ... Wenn der Handwerker dies machen muss, um den Kunden zu gewinnen, dann sollte …
- … Architekt plant: 10% Leistung vs. Handwerker Akquise im Jahresumsatz …
- … Ausschreibungen: Architektenplanung vs. Handwerker-Leistungsverzeichnis …
- … bekommt der Architekt die Planungsleistung im vollen Umfang entgeltet, während der Handwerker die eigentliche Leistung (konsequenterweise muss er eine Art Leistungsverzeichnis erstellen, um …
- … Seiten Vorbemerkungen und 3 Seiten LVAbk. von der Anfragenden Seite kommen. Handwerker mach Du mal. Die aufwendige Kostenschätzung = Kosten für m³ umbauten …
- … Planungsentgeltung: Handwerker vs. Architekt – Klare Kernaussage! …
- … Kurven anbelangt, aber die Kurve, die Till von der Planungsentgeltung der Handwerker hin zur HOAIAbk. genommen hat, lässt mich jetzt noch schwindeln. Daher …
- … Blickwinkeln betrachtet wird. Was ist denn nun wirklich Akquise? Wen nder Handwerker ein LVAbk. erstellt und daraus sein Angebot, ist das Akquise? Die …
- … Angebotserstellung: Architekt vs. Handwerker - Differenzierung notwendig …
- … Da wären zunächst einmal Architekt- von Handwerkerleistungen zu trennen. Der Architekt schaut (hoffentlich) ja auf alle Gewerke, der Handwerker nur, wenn er's aus fachlichen Gründen muss (und da …
- … Fragen von Bauherrn (die offensichtlich nicht die Hälfte der Offerte des Handwerkers ihrer Wahl verstanden haben)? Das verhält sich meiner Ansicht nach sehr …
- … Nur so hat er vergleichbare Angebote vorliegen! Und warum soll ein Handwerker das UMSONST machen, wenn ein Architekt oder sonstiger Ausschreiber dafür Kohle …
- … Frage noch an alle Handwerker hier! Wer kommt heute noch mit 3 % des gesamten Zeiteinsatzes für …
- … seine korrekt und selbst erbrachte Leistung. Und zwar genauso wie der Handwerker und der Fachplaner auch. Wobei Fachplaner sowohl Handwerker als auch Architekt …
- … Architekten Thema: Berechtigung in dieser Handwerker Diskussion? …
- … Verständigungsproblem: Beratung vs. bezahlte Leistung bei Handwerkern …
- … Was ist eine unverbindliche Beratung von Handwerkern und Architekten und wann fängt eine zu bezahlende Leistung an und …
- … Planungskosten: Architekten vs. Handwerker - Interessante Diskussion! …
- … Diskussion, wo es um die Honorierung der Planungskosten bei Architekten und Handwerkern! deshalb geht es vielleicht etwas durcheinander!? tut mir leid, dass sich …
- … 3 der Handwerker bespricht Ausführung, führt die technischen Details und die Optik (Gestaltung) zusammen, …
- … Architekt vorstellt zumindest ansatzweise zufrieden sein wird. Gleiches gilt auch für Handwerker: Referenzen und Kostenvoranschlag sollten kostenlos sein, detaillierte Aufstellungen und Planungsleistungen sind …
- … Was ist eine unverbindliche Beratung von Handwerkern und Architekten und wann fängt eine zu bezahlende Leistung an und …
- … Angebotsgebühren für Handwerker: Rechtliche Lage und Alternativen …
- … um die Frage, ob Handwerker für die Erstellung von Angeboten Gebühren erheben dürfen. Dabei werden die Unterschiede zwischen Architekten- und Handwerkerleistungen, die HOAIAbk., sowie die freie Marktwirtschaft thematisiert. Einigkeit besteht …
- … -Preise einkalkuliert werden, ohne dass dies explizit ausgewiesen wird (siehe Marktwirtschaft: Handwerker kalkulieren Angebotskosten in m²-Preise ein). …
- … eine Gebührenordnung für Handwerker notwendig ist oder ob die HOAIAbk. abgeschafft werden sollte (siehe HOAI abschaffen? Architekten sollen es wie Handwerker machen?). Einige sehen die HOAI kritisch, während andere sie …
- … reichen von 3% (siehe Akquise: 3% pro Jahr inkl. Selbstdarstellung für Handwerker) bis zu höheren Werten, abhängig von der Branche und der Art …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten im Vorfeld mit Handwerkern und Architekten klären, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und wie …
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- … DachdeckerEin Dachdecker ist ein Handwerker, der sich mit der Eindeckung, Abdichtung und Reparatur von Dächern befasst. …
- … für die Montage von Solarthermieanlagen auf Dächern zuständig.Verwandte Begriffe: Zimmerer, Spengler, Handwerker. …
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- … eindeutig! zu laut (hätte nie bei unserer offenen Bauweise, die dem Handwerker bekannt war, drin eingebaut werden dürfen. …
- … Um den Handwerker (vielleicht) in die Pflicht nehmen zu können, brauchen Sie konkrete Unterlagen: …
- … die Anlage prüfen und Mängel aufdecken. Dies ist besonders wichtig, um Handwerker-Pfusch nachzuweisen. …
- … Vorfeld die Beauftragung und bekannte Tatsachen, um die Ansprüche gegenüber dem Handwerker geltend zu machen. Die Energieeffizienz der Anlage sollte im Fokus der …
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