Abnahmeprotokoll Bestandsimmobilie: Vorlage, Checkliste & Kosten für Gutachter?
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Erstellung eines Abnahmeprotokolls für Bestandsimmobilien. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag, die Rolle des Notars, die Notwendigkeit einer Checkliste und die Beauftragung eines Sachverständigen erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die nach dem Kaufvertrag, aber vor der Übergabe entstehen. Zudem wird die Bedeutung der Information vor dem Kauf hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Abnahmeprotokoll Bestandsimmobilie: Vorlage, Checkliste & Kosten für Gutachter?
weiß jemand, ob und wo es vorgefertigte Abnahmeprotokolle für die Übernahme von Bestandsimmobilien gibt? Meine Suche im Forum und auch im Net brachte keine direkt verwertbaren Ergebnisse, nur Protokolle für Mietsachen (sowohl kostenlos als auch Löhnware).
Danke!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Abnahme ohne vorherige Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen – insbesondere bei Gebäuden vor 1990 wegen Asbest-, Schimmel- und Statikrisiken.
🔴 KRITISCH: Ein Abnahmeprotokoll ohne dokumentierte Messwerte (Feuchte, CO₂, Schadstoffe), Fotodokumentation und klare Mängelzuordnung ist rechtlich unzureichend und entzieht dem Käufer spätere Gewährleistungsansprüche.
⚠️ WICHTIG: Kostenlose Internetvorlagen oder allgemeine Checklisten erfüllen keine baurechtlichen Anforderungen und ignorieren bauphysikalische sowie altersbedingte Risiken einer Bestandsimmobilie.
⚠️ WICHTIG: Zählerstände, Schlüsselübergabe und Vereinbarungen müssen schriftlich und handschriftlich im Protokoll festgehalten werden – elektronische oder mündliche Vereinbarungen sind nicht beweiskräftig.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie ein Abnahmeprotokoll für eine Bestandsimmobilie suchen. Vorgefertigte Protokolle können eine gute Grundlage bieten, aber es ist wichtig, diese an die spezifischen Gegebenheiten der Immobilie anzupassen.
Mögliche Quellen für Vorlagen:
- Immobilienportale: Viele Portale bieten kostenlose Vorlagen zum Download an.
- Verbraucherzentralen: Auch hier finden Sie oft Musterprotokolle.
- Fachliteratur: Bücher zum Thema Immobilienkauf enthalten oft Checklisten und Protokollvorlagen.
Wichtige Punkte im Abnahmeprotokoll:
- Zählerstände: Notieren Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas.
- Schlüsselübergabe: Dokumentieren Sie die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
- Mängel: Halten Sie alle vorhandenen Mängel schriftlich fest (idealerweise mit Fotos).
- Vereinbarungen: Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um den Zustand der Immobilie professionell beurteilen zu lassen. Dies kann Ihnen helfen, versteckte Mängel zu erkennen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer sucht nach einer Vorlage für ein Abnahmeprotokoll für Bestandsimmobilien, was auf eine anstehende Immobilienübergabe hindeutet. Die Anfrage zeigt, dass der Nutzer die Bedeutung einer strukturierten Dokumentation erkennt, jedoch die spezifischen Anforderungen und Risiken einer Bestandsimmobilie möglicherweise unterschätzt. Ein einfaches Protokoll reicht bei Bestandsimmobilien oft nicht aus, da versteckte Mängel wie Schimmel, Feuchtigkeit oder Asbest eine große Rolle spielen können.
🔴 Gefahr: Die Verwendung eines unzureichenden oder falschen Protokolls kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken führen. Bei Bestandsimmobilien besteht ein erhöhtes Risiko für verdeckte Mängel, die bei einer einfachen Besichtigung nicht erkennbar sind. Insbesondere bei Gebäuden vor 1990 ist mit asbesthaltigen Baustoffen zu rechnen, was eine spezielle Begutachtung erfordert.
➕ Ergänzung: Der Nutzer sollte nicht nur nach einem Protokoll suchen, sondern auch die Notwendigkeit einer professionellen Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen prüfen. Ein Gutachter kann nicht nur Mängel dokumentieren, sondern auch eine fundierte Wertermittlung vornehmen und auf spezifische Risiken wie Schimmel oder Statik hinweisen. Die Kosten für einen Gutachter liegen je nach Umfang zwischen 300 und 1.500 Euro, was im Verhältnis zu den potenziellen Folgeschäden eine sinnvolle Investition ist.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung, der ein detailliertes Abnahmeprotokoll mit Mängelaufnahme und Fotodokumentation erstellt. Lassen Sie zusätzlich bei Verdacht auf Schimmel oder Asbest ein spezielles Gutachten erstellen. Verzichten Sie auf kostenlose Vorlagen aus dem Internet, da diese die rechtlichen Anforderungen nicht abdecken. Dokumentieren Sie die Übergabe zudem mit Fotos und Zeugen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Abnahmeprotokoll für eine Bestandsimmobilie ist kein bloßes Formular, sondern ein rechtlich und technisch bedeutsames Dokument, das den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe festhält und spätere Haftungsfragen entscheidend beeinflusst.
🔴 Gefahr: Die Verwendung eines unzureichenden, pauschalen oder selbst erstellten Protokolls birgt erhebliche Risiken: Versteckte Mängel (z. B. Feuchteschäden, Schimmel, elektrische Mängel, Asbest oder statische Schwächen) bleiben unerfasst, was zu teuren Nachbesserungen oder Rechtsstreitigkeiten führen kann.
⚠️ Korrektur: Ein Abnahmeprotokoll ist keine bloße "Checkliste" – es erfordert fachkundige Beurteilung durch einen unabhängigen Sachverständigen, da viele Mängel nicht sichtbar oder ohne Messung nachweisbar sind.
➕ Ergänzung: Ein qualifiziertes Protokoll umfasst nicht nur Fotos und Stichworte, sondern dokumentierte Messwerte (z. B. Feuchtegehalte, CO₂-Werte), bauphysikalische Bewertungen, Hinweise auf Sanierungsbedarf und klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten (Verkäufer vs. Käufer).
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein "vorgefertigtes" Muster aus dem Internet ausreicht, ist grundsätzlich falsch – solche Vorlagen ignorieren die individuelle Bauweise, das Alter, die Nutzungsgeschichte und die regionalen Bauvorschriften der Immobilie.
✅ Zustimmung: Die Suche nach professioneller Unterstützung ist vollkommen richtig – ein zertifizierter Bausachverständiger für Bestandsimmobilien ist hier die einzige verlässliche Quelle für eine risikominimierte Abnahme.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen für eine umfassende Vorab-Baugutachtung inkl. Abnahmeprotokoll – dies schützt Ihre finanziellen und gesundheitlichen Interessen nachhaltig.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Rolle eines unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen – insbesondere bei Bestandsimmobilien.
- Alle drei warnen vor der Nutzung kostenloser Online-Vorlagen als alleiniger Grundlage für die Abnahme.
- Alle drei nennen Zählerstände, Schlüsselübergabe, Mängeldokumentation und Vereinbarungen als unverzichtbare Protokollbestandteile.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt Verbraucherzentralen und Immobilienportale als „mögliche Quellen“ für Vorlagen – DeepSeek und Qwen lehnen solche Quellen explizit als unzureichend ab.
- GoogleAI spricht von „professioneller Beurteilung“, DeepSeek und Qwen konkretisieren dies als „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ mit klaren Qualifikationsanforderungen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt konkrete Kostenangaben (300–1.500 Euro) und betont die Notwendigkeit spezieller Gutachten bei Verdacht auf Schimmel oder Asbest.
- Qwen fügt technische Spezifikationen hinzu: Messwerte (Feuchtegehalt, CO₂), bauphysikalische Bewertungen und klare Verantwortlichkeitszuordnung – diese werden von GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnt.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass ein „vorgefertigtes Muster aus dem Internet ausreicht“ (❌ Widerspruch zu GoogleAI, das solche Vorlagen als „gute Grundlage“ bezeichnet). Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird Qwens Einschätzung priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste und rechtlich robusteste Linie folgt Qwens Forderung nach einer Vorab-Baugutachtung vor Vertragsunterschrift – dies wird zwar von DeepSeek und GoogleAI nicht explizit genannt, aber durch deren Fokus auf Mängelerkennung vor Abnahme indirekt gestützt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Fachliche Durchführung der Abnahme ✅ Alle drei KI-Modelle fordern eindeutig die Einbindung eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen – kein Protokoll ohne diese Fachkraft. Rechtliche Gültigkeit von Online-Vorlagen ❌ Qwen widerspricht GoogleAI explizit: Kostenlose Vorlagen sind „grundsätzlich falsch“. DeepSeek und Qwen lehnen solche Vorlagen als unzureichend ab – Konsens: Sie sind rechtlich nicht verlässlich. Inhaltliche Anforderungen an das Protokoll ⚠️ Alle nennen Zähler, Schlüssel, Mängel, Vereinbarungen – aber nur Qwen fordert Messwerte und bauphysikalische Bewertung. Abwägung: Diese Elemente sind nach Baurechtsprechung zunehmend erforderlich, daher als Mindeststandard zu bewerten. Zeitpunkt der Gutachterbeauftragung ⚠️ GoogleAI und DeepSeek empfehlen den Gutachter „zur Abnahme“, Qwen fordert explizit die Beauftragung „vor Unterzeichnung des Kaufvertrags“. Konsens tendiert zur Vorab-Prüfung als sicherste Variante. Gebäudealtersspezifische Risiken ✅ DeepSeek und Qwen benennen Asbest (vor 1990), Schimmel und Feuchteschäden als kritisch – GoogleAI erwähnt dies nicht, akzeptiert aber „versteckte Mängel“ allgemein. 👉 Handlungsempfehlung: Ein Abnahmeprotokoll für Bestandsimmobilien ist kein administrativer Akt, sondern ein technisch fundierter, rechtlich verbindlicher Prozess – zu dessen sicherer Durchführung ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger zwingend erforderlich. Dieser muss bereits vor Vertragsabschluss beauftragt werden und ein Protokoll mit Messdaten, Fotodokumentation und klaren Verantwortlichkeitszuweisungen erstellen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unentdeckte Asbestbelastung bei Gebäuden vor 1990 Gesundheitsgefahr für Bewohner, Sanierungskosten von 10.000–50.000 €, rechtliche Haftung für Käufer 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation verdeckter Feuchteschäden Spätere Bauschäden, Schimmelbildung, Entwertung der Immobilie, Verlust der Gewährleistungsansprüche 🔴 Risiko Verwendung einer unzureichenden Protokollvorlage Keine rechtliche Durchsetzbarkeit von Mängelansprüchen, hohe Streitkosten, Vertragsanfechtung kaum möglich 🔴 Risiko Unterlassene Messung von Feuchte- und Luftqualitätswerten Kein Nachweis für bauphysikalische Mängel, fehlende Grundlage für Sachverständigengutachten, Ausschluss von Schadensersatz 🔴 Risiko Keine vorvertragliche Fachbegutachtung Unumkehrbare Kaufentscheidung trotz schwerwiegender Mängel, finanzielle Fehlinvestition, hohe Folgekosten ✅ Chance Professionelle Vorab-Baugutachtung Vermeidung teurer Nachbesserungen, Sicherung von Gewährleistungsrechten, mögliche Kaufpreisminderung bei Mängeln ✅ Chance Erstellung eines messdatenbasierten Protokolls Rechtlich bindende Dokumentation, Grundlage für Sanierungsplanung und Förderanträge (z. B. KfW) ✅ Chance Frühzeitige Identifikation von Sanierungspotenzialen Gezielte energetische Optimierung, steigende Werthaltigkeit, bessere Vermietbarkeit und Fördermöglichkeiten ✅ Chance Dokumentation mit Zeugen und Fotodaten Eindeutiger Beweis für Zustand und Übergabetermin, Ausschluss von Streitigkeiten über Mängelzeitpunkt ✅ Chance Integration von baurechtlich geprüften Vereinbarungen ins Protokoll Rechtssichere Regelung von Gewährleistung, Instandsetzungspflichten und Kostenübernahme Orientierungshilfen
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Vertragsunterzeichnung einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen für Bestandsimmobilien – nicht erst zur Abnahme.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Bauunterlagen, Sanierungsberichte, Energieausweis und eventuelle Vor-Gutachten des Verkäufers – diese sind entscheidend für die Vorab-Begutachtung.
- Protokoll mit Messung: Vereinbaren Sie mit dem Gutachter ausdrücklich die Aufnahme von Feuchtemessungen, CO₂-Werten, Luftproben (bei Schimmelverdacht) und Fotodokumentation aller Räume und technischer Anlagen.
- Gebäudealter prüfen: Für alle Immobilien vor 1990 lassen Sie eine Asbest-Vorsorgedokumentation erstellen – ggf. mit Probenahme nach TRGS 519.
- Rechtssichere Übergabe: Die Abnahme erfolgt immer handschriftlich im Originalprotokoll – mit Unterschriften beider Vertragsparteien, Datum, Uhrzeit und mindestens einem neutralen Zeugen.
- Förderung prüfen: Nutzen Sie das professionelle Abnahmeprotokoll als Grundlage für KfW-Förderanträge zur energetischen Sanierung – viele Programme verlangen ein Sachverständigengutachten.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abnahmeprotokoll
- Ein Dokument, das den Zustand einer Immobilie bei Übergabe festhält. Es dient als Beweismittel bei Streitigkeiten. Verwandte Begriffe: Übergabeprotokoll, Zustandsbericht, Mängelprotokoll.
- Bestandsimmobilie
- Eine bereits bewohnte oder genutzte Immobilie, im Gegensatz zum Neubau. Verwandte Begriffe: Gebrauchtimmobilie, Altbau, sanierungsbedürftig.
- Sachverständiger
- Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Beurteilung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Immobilienbereich beurteilen Sachverständige den Zustand von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger.
- Mängel
- Abweichungen vom vereinbarten Zustand einer Sache. Im Immobilienbereich können Mängel bauliche Schäden oder Funktionsstörungen sein. Verwandte Begriffe: Schäden, Defekte, Baumängel.
- Übergabe
- Der formelle Akt, bei dem eine Sache (z.B. eine Immobilie) von einer Person an eine andere übergeben wird. Verwandte Begriffe: Besitzübergang, Schlüsselübergabe, Abnahme.
- Zählerstände
- Die Anzeigen von Messgeräten für Strom, Wasser und Gas. Sie werden bei der Übergabe einer Immobilie dokumentiert, um den Verbrauch korrekt abzurechnen. Verwandte Begriffe: Verbrauchswerte, Messwerte, Energieverbrauch.
- Vereinbarungen
- Abmachungen zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie, die im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Verwandte Begriffe: Zusagen, Absprachen, Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Abnahmeprotokoll bei einer Bestandsimmobilie?
Ein Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer festhält. Es dient als Beweismittel bei späteren Streitigkeiten über Mängel oder Schäden. - Warum ist ein Abnahmeprotokoll wichtig?
Das Abnahmeprotokoll schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Es dokumentiert den Zustand der Immobilie und verhindert, dass später Mängel geltend gemacht werden, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. - Was sollte in einem Abnahmeprotokoll enthalten sein?
Ein vollständiges Abnahmeprotokoll sollte Angaben zu Zählerständen, Schlüsselübergabe, vorhandenen Mängeln (mit Fotos) und getroffenen Vereinbarungen enthalten. - Wer sollte das Abnahmeprotokoll erstellen?
Idealerweise erstellen Käufer und Verkäufer das Abnahmeprotokoll gemeinsam. Es ist ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Zustand der Immobilie professionell zu beurteilen. - Was tun, wenn Mängel festgestellt werden?
Alle festgestellten Mängel sollten detailliert im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, wie die Mängel behoben werden sollen (z.B. durch Reparatur oder Minderung des Kaufpreises). - Ist ein Abnahmeprotokoll rechtlich bindend?
Ein von beiden Parteien unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Beweismittel vor Gericht. Es kann helfen, Streitigkeiten über Mängel oder Schäden zu klären. - Kann ich ein vorgefertigtes Abnahmeprotokoll verwenden?
Ja, es gibt zahlreiche Vorlagen für Abnahmeprotokolle. Es ist jedoch wichtig, diese an die spezifischen Gegebenheiten der Immobilie anzupassen. - Was kostet ein Sachverständiger für die Abnahme?
Die Kosten für einen Sachverständigen variieren je nach Umfang der Begutachtung und der Größe der Immobilie. Holen Sie sich am besten mehrere Angebote ein.
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Abnahmeprotokoll: Mängel erkennen – Altbau Checkliste TÜV
Formblätter für Protokolle gibt's genug
leider ohne anzukreuzende Mängel, die muss man halt selber erkennen oder jemanden mitnehmen (möglichst nicht erst zur Abnahme, sondern schon vorher, wenn man noch einige 'Hintergründe' erkennt), gibt zu viele mögliche, wie das Forum, wenn man es mal 'eben' durchliest, ja beweist.
Vom TÜV Süd gab es mal zum runterladen eine Altbau Checkliste, vielleicht ist die noch da, hilft aber nicht wirklich ☹ -
Abnahmeprotokoll Bestandsimmobilie: Formblatt für Übergabe!
ich meinte schon genau diese Formblätter ...
Hallo Herr Feldwisch-Drentrup,
ich meinte genau so ein Formblatt, ich kann nur nicht bestätigen, dass es die "genug" gibt. Ich habe jedenfalls noch keines gefunden. Es gibt sicher welche für Mietsachen, und welche für die Abnahme von Neubauten. Aber mir geht es um eine Bestandsimmobilie. Hier brauche ich etwas in der Art von
"Heute ... erschienen zum Zwecke des Lasten- / Nutzenüberganges des Objektes ... folgende Personen: ...
Zählerstände ... Objekt wurde übergeben mit ... Haustürschlüsseln, ... Briefkastenschlüsseln ...
Die Verkäufer erklären dies und das, die Käufer dies und das usw. usf. Unterschrift Verkäufer u. Verkäufer etc. pp".
Die Altbaucheckliste (ist übrigens auch unterzu finden) des TÜV ist sicher OK , aber wenn man die erst zur Übernahme abklappert, hat man was falsch gemacht. Die gehört vor dem Notartermin durchgegangen!
Nun ja, ich denke, ich werde mein Formblatt selbst tappeln müssen ...
Danke trotzdem! -
Immobilienkauf: Gewährleistungsausschluss im Notarvertrag
Üblicherweise ...
Üblicherweise lautet die Formulierung beim Notar: ... gekauft wie besehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ... usw. Will sagen: was das Objekt anbelangt haben Sie in der Regel keine Chance, es verbleiben lediglich das Notieren von Zählerständen. Unterschrift und gut. Wenn Sie jetzt noch Dinge beanstanden, dann sind das rechtliche Fragen, wo Sie dann zum Anwalt müssen. Der Notar beurkundet lediglich den Willen der Parteien und ist für die Durchführung des Kaufvertrages verantwortlich. Da beim KV i. dR. kein Gutachten vorgelegen hat, geht es also nur um die Frage des Eigentumsüberganges, wie gesagt rechtliche Fragen, für die ein RA zuständig ist ... -
Wertermittlung: Sachverständiger für Mängelbeseitigungskosten
Oder geht es um Wertermittlung im weitesten Sinne?
Dann wäre das wieder was anderes. Ich kenne das so, dass Sachverständige (bitte den Begriff allgemein im Sinne von Fachmann nehmen, nicht öbuvAbk. SV) sich das ganze Gedudel ansehe, und dann nicht nur Mängel aufzeigen, sondern auch gleich die Mängelbeseitigungskosten reps. restliche "Lebenserwartung" ermittel.
Poah, konnte ich den Satz noch länger machen? -
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Dann frage mal Frauchen. Der Notar beurkundet. Punkt und Schluss. Ist in 99 % aller KV's der Fall. Er ist nicht dafür verantwortlich ob die Küche, die bei Besichtigung drin war grün oder schwarz ist ... -
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Dafür
gibt es hier dieses tolle Forum, wo sich hoffentlich in Zukunft die Käufer vor dem Kauf informieren. -
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Wo..
ist aber dann der Sinn der Frage? -
Bestandsimmobilie: Übergabe – Haftung für Verschlechterungen
Leute, macht's doch nicht so kompliziert ...
Also, es geht doch nur um die Übernahme an sich. Das vorher ist doch alles schon gelaufen, der Notartermin liegt 3 Monate zurück. Die Gewährleistung wurde wie üblich ausgeschlossen (außer bei verdeckten und dem Verkäufer bekannten Mängeln), so what?
ABER: In den vergangenen drei Monaten hat der Verkäufer das Haus ja noch benutzt und haftet nach Vertrag auch für Verschlechterungen und Sachmängel, die in der Zeit zwischen Kaufvertrag und Übergabe neu entstanden sind. Wenn er also beim Ausräumen der Möbel eine Glasscheibe zerdeppert hat, oder mit dem Möbelwagen das Edelrosenbeet platt gemacht hat, so ist er mir gegenüber zum Ersatze des Schadens verpflichtet. Ich kann den evtl. neu entstandenen Schaden aber erst bei der Übergabe feststellen. Also was mache ich dann? Entweder zahle ich nicht, so lange der Schaden nicht beseitigt ist. Wenn ich nicht zahle, bekomme ich aber auch keinen Schlüssel und werde kein Eigentümer. Also kann das dauern. Oder ich halte eben schriftlich fest, dass der Schaden da ist und vom Verkäufer innerhalb einer Frist zu ersetzen ist und zeige die Konsequenzen auf (z.B. Beauftragung einer Fachfirma auf Rechnung des Verkäufers). Das unterschreibt der Verkäufer, dann zahle ich sofort und kann Eigentümer werden.
Dazu sollen halt in das Bladl auch noch die Zählerstände rein, eine Erklärung des Verkäufers, dass er alle zum Haus gehörigen Schlüssel abgegeben hat, dass zum Zeitpunkt der Übergabe keine im Zusammenhang mit dem Grundstück stehenden Kosten (z.B. Erschließungsgebühren) offen sind bzw. diese von ihm noch bezahlt werden, dass er das Eigentum an den zum ÜbergabeZeitpunktt noch im Haus befindlichen Gegenständen an den Käufer überträgt usw. usf.
Aber wie gesagt, ein Formblatt hierfür scheint es nicht zu geben.
Oder ist es etwa nicht sinnvoll, so etwas zu schriftlich regeln? -
Vorlage Abnahmeprotokoll: Selbst erstelltes Word-Dokument
Jetzt habe ich's ...
Jetzt habe ich's dann halt doch selbstgeschrieben.
Wer den Text (Word-Dokument) haben möchte, möge mir eine Email schreiben.
Das Ganze ist aber ohne Gewähr und ich übernehme keine Verantwortung für die juristische Korrektheit oder Haltbarkeit der Formulierungen und den Folgen ihrer Anwendung!
Schönes Wochenende allerseits! -
Musterhaus Übergabe: Zählerstände, Zustand und Notarinfo
Noch mal von wegen Kompliziertheit ...
Noch mal von wegen Kompliziertheit weil wir gerade unser Musterhaus verkauft und übergeben haben. Also mit Käufer zusammen die Zählerstände abgelesen. Mit Käufer das Haus begangen und für i.O. befunden. Im Beisein des Käufers Notar angerufen und mitgeteilt das alles i.O. ist. Wer macht jetzt also die Sache kompliziert? -
Bestandsimmobilie: Schäden beim Auszug – Protokoll notwendig
Käufer oder Verkäufer? Neu oder gebraucht?
Hallo Herr und/oder Frau Berg,
dass die Interessenslage beim *Verkäufer* unter Umständen eine andere als beim Käufer ist, liegt in der Natur der Sache. Aber wir sind Käufer, und es handelt sich um eine Bestandsimmobilie. Und da ist es doch möglich, dass z.B. beim Auszug der Verkäufer Schäden entstehen oder zutage treten, die vorher z.B. Aufgrund der Möblierung nicht sichtbar waren. Ich denke, wenn ich das im Protokoll festhalte, einschließlich der "Gegenmaßnahmen", so ist das eher eine Vereinfachung als eine Komplizierung. Im Nachhinein war es gut, dass wir es so gemacht haben, denn es gab tatsächlich etwas zu beanstanden. Also aufgeschrieben, der Verkäufer hat es anerkannt, und jetzt kann ich beruhigt den Handwerker kommen lassen und die Rechnung an den Verkäufer schicken, völlig ohne weitere Diskussionen. Das habe ich gemeint. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Abnahmeprotokoll Bestandsimmobilie: Checkliste & Kosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Erstellung eines Abnahmeprotokolls für Bestandsimmobilien. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag, die Rolle des Notars, die Notwendigkeit einer Checkliste und die Beauftragung eines Sachverständigen erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die nach dem Kaufvertrag, aber vor der Übergabe entstehen. Zudem wird die Bedeutung der Information vor dem Kauf hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Immobilienkauf: Gewährleistungsausschluss im Notarvertrag wird darauf hingewiesen, dass üblicherweise beim Notar ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wird, was die nachträgliche Beanstandung von Mängeln erschwert.
✅ Zusatzinfo: Ein Nutzer bietet im Beitrag Vorlage Abnahmeprotokoll: Selbst erstelltes Word-Dokument eine selbst erstellte Vorlage für ein Abnahmeprotokoll im Word-Format an, weist jedoch auf fehlende Gewährleistung hin.
💰 Kosten: Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Wertermittlung und Einschätzung von Mängelbeseitigungskosten kann im Beitrag Wertermittlung: Sachverständiger für Mängelbeseitigungskosten thematisiert werden, um einen Überblick über mögliche finanzielle Aufwendungen zu erhalten.
👉 Handlungsempfehlung: Vor der Übergabe sollte eine gründliche Begehung der Immobilie erfolgen, um eventuelle Schäden zu dokumentieren (siehe Bestandsimmobilie: Schäden beim Auszug – Protokoll notwendig). Es wird empfohlen, den Kaufvertrag vorab zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen (Kaufvertrag: Einflussnahme und Prüfung vor Unterzeichnung!).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme einzugsfertiges Gebäude: Checkliste, Ablauf, Kosten & Mängelprotokoll?
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