Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Mängel nachträglich melden – Rechte & Fristen?

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Abnahmeprotokoll Eigentumswohnung: Mängel nachträglich melden – Rechte & Fristen?

Wir haben uns kürzlich eine Eigentumswohnung (Neubau) zugelegt. Bei der Übergabe haben wir nicht alle Mängel erkannt und somit auch nicht protokoliert. z.B. Kratzer in Scheiben die Aufgrund verdreckter Scheiben nicht erkannt wurden ... Generelle Frage: Haben wir im nachhinein noch eine Chance diese Mängel vom Bauträger ersetzt zu bekommen?
  • Name:
  • Thomas Wittek
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche schriftliche Mängelrüge innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung erforderlich – bei Verstoß droht Ausschluss der Gewährleistungsansprüche.

    🔴 KRITISCH: Verdeckte Mängel müssen fachlich nachgewiesen werden; ohne Begutachtung durch unabhängigen Bausachverständigen ist der Nachweis vor Gericht meist nicht erfolgreich.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Unterlagen (Abnahmeprotokoll, Kaufvertrag, Fotos mit Zeitstempel, Schriftverkehr) systematisch sammeln und mindestens fünf Jahre aufbewahren.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparaturen vor Absprache mit dem Bauträger – dies kann zu Verlust der Gewährleistungsansprüche führen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Mängel an Ihrer neuen Eigentumswohnung festgestellt haben, die im ursprünglichen Abnahmeprotokoll nicht erfasst wurden. Grundsätzlich haben Sie auch nach der Abnahme noch Rechte, Mängel geltend zu machen.

    Wichtig ist: Dokumentieren Sie die Mängel detailliert (Fotos, Beschreibungen) und melden Sie diese unverzüglich schriftlich beim Bauträger. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf.

    🔴 Gefahr: Versäumen Sie Fristen, können Ihre Ansprüche verjähren. Die Gewährleistungsfristen im BGBAbk. (Bürgerliches Gesetzbuch) betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.

    Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären und die korrekte Vorgehensweise sicherzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht oder einen Bausachverständigen, um die Mängel zu begutachten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die nachträgliche Mängelrüge bei einer Neubau-Eigentumswohnung nach bereits erfolgter Abnahme. Grundsätzlich ist die Abnahme ein entscheidender rechtlicher Moment, da mit ihr die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergeht und die Beweislast umkehrt. Dennoch bedeutet eine nicht vollständige Protokollierung nicht automatisch den Verlust aller Rechte.

    ✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass nicht alle Mängel sofort erkennbar sind. Insbesondere Kratzer in Fensterscheiben, die durch Verschmutzung verdeckt waren, fallen unter die Kategorie der verdeckten Mängel. Für solche Mängel gelten in der Regel längere Rügefristen als für offensichtliche Mängel.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen offenen und verdeckten Mängeln. Offene Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung hätten erkannt werden müssen, sind nach der Abnahme oft schwerer durchsetzbar. Verdeckte Mängel, wie die beschriebenen Kratzer unter Schmutz, können in der Regel noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (bei Neubauten nach BGB) geltend gemacht werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel umgehend mit Fotos und Datum. Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung. Ziehen Sie zur rechtlichen Absicherung einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzu, insbesondere um die Beweisführung zu den verdeckten Mängeln zu sichern und die Einhaltung der Fristen zu gewährleisten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei der Abnahme einer Eigentumswohnung im Neubau entsteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Bauträger, das insbesondere durch das BGB (§§ 633–651) sowie die VOBAbk./B bei entsprechender Vereinbarung geprägt ist.

    🔴 Gefahr: Unentdeckte Mängel bei Abnahme führen nicht automatisch zum Verlust der Gewährleistungsrechte – doch die Beweislast verschiebt sich zugunsten des Bauträgers, sobald die Abnahme als mangelfrei erklärt wurde; spätere Mängel müssen dann zweifelsfrei als vor Abnahme vorhanden nachgewiesen werden.

    ✅ Zustimmung: Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung für verdeckte Mängel – also solche, die bei sorgfältiger Prüfung unter den gegebenen Umständen (z. B. verschmutzte Scheiben) nicht erkennbar waren.

    ➕ Ergänzung: Der Anspruch unterliegt einer gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) bei Bauwerken – bei einzelnen Bauteilen (z. B. Fensterscheiben) kann die Verjährung kürzer sein, sofern sie als bewegliche Sachen gelten; zudem ist die Rügefrist von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels (§ 377 HGB analog) zu beachten.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass 'nicht protokollierte Mängel automatisch verfallen', ist rechtlich falsch – entscheidend ist nicht das Protokoll allein, sondern ob der Mangel verdeckt war und ob die Rüge fristgerecht erfolgte.

    ❌ Widerspruch: Es ist unzutreffend, dass 'keine Chance mehr besteht' – vielmehr hängt der Erfolg vom Nachweis der Verdecktheit, der zeitlichen Einordnung und der korrekten Geltendmachung ab; ein pauschaler Verlust der Rechte ist nicht gegeben.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel umgehend mit Fotos, Zeitstempel und detaillierter Beschreibung; rügen Sie schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung beim Bauträger unter Hinweis auf die verdeckte Natur; beauftragen Sie bei Streitigkeiten oder komplexen Mängeln unverzüglich einen unabhängigen Bausachverständigen für eine fachliche Stellungnahme und Beweissicherung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Nicht protokollierte Mängel entbinden nicht automatisch von Gewährleistungsrechten – insbesondere bei verdeckten Mängeln.
    • Alle sehen die 5-jährige gesetzliche Verjährungsfrist für Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) als maßgeblich an.
    • Alle fordern umgehende Dokumentation mit Fotos, Datum und schriftliche Rüge beim Bauträger.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkrete Rügefrist – DeepSeek und Qwen benennen explizit die zweiwöchige Rügefrist nach Entdeckung (analog § 377 HGB), wobei Qwen zusätzlich auf mögliche kürzere Fristen für Einzelbauteile hinweist.
    • GoogleAI spricht nur allgemein von "angemessener Frist" zur Mängelbeseitigung; DeepSeek und Qwen betonen stärker die Notwendigkeit einer gesetzlich wirksamen Fristsetzung mit klarem Zeitrahmen (z. B. 14 Tage).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die präziseste rechtliche Einordnung: Unterscheidung zwischen Bauwerk (5 Jahre) und beweglichen Bauteilen (ggf. kürzere Verjährung), klare Benennung der Rügefrist und Korrektur des Irrglaubens "keine Chance mehr".
    • DeepSeek ergänzt die konkrete Beweislastumkehr nach Abnahme und erklärt die Rechtsfolgen der Gefahrübergangsregelung – ein Aspekt, den GoogleAI nicht erwähnt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI warnt generell vor "Verjährung", ohne klare Trennung zwischen Verjährung (5 Jahre) und Ausschluss durch versäumte Rügefrist (2 Wochen); Qwen korrigiert dies eindeutig und betont: "Die Annahme, dass nicht protokollierte Mängel automatisch verfallen, ist rechtlich falsch" – dies stellt einen sachlichen Widerspruch zur unpräzisen Formulierung bei GoogleAI dar. Qwen liefert die sicherere, rechtskonformere Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Die rechtlich präziseste und sicherste Position vertritt Qwen – insbesondere bei der Differenzierung von Verjährung vs. Rügefrist und der klaren Ablehnung des "Verfallsautomatismus".
    • Zur Durchsetzung wird bei allen Modellen eindeutig ein unabhängiger Bausachverständiger empfohlen – bei komplexen oder umstrittenen Mängeln ist dies zwingend.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Recht auf Nachbesserung bei nicht protokollierten Mängeln Ja – insbesondere bei verdeckten Mängeln (z. B. Kratzer unter Schmutz), die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren.
    Gesetzliche Verjährungsfrist Grundsätzlich 5 Jahre ab Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) für das Bauwerk; kürzere Fristen möglich für einzelne Bauteile.
    Rügefrist nach Entdeckung ⚠️ Zwei Wochen nach Entdeckung – einheitlich von DeepSeek und Qwen benannt; GoogleAI erwähnt keine konkrete Frist, was zu Unsicherheit führen kann.
    Beweislast nach Abnahme Umgekehrt: Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits vor Abnahme bestand – besonders bei verdeckten Mängeln ist ein Sachverständigengutachten zwingend.
    Handlungsempfehlung zur Absicherung Unverzügliche Dokumentation (Fotos mit Zeitstempel), schriftliche Rüge mit Fristsetzung, Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen bei Streit oder Zweifel.

    👉 Handlungsempfehlung: Rügen Sie alle Mängel schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, dokumentieren Sie lückenlos und beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen, sobald der Bauträger die Mängel bestreitet oder nicht fristgerecht beseitigt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Versäumte zweiwöchige Rügefrist nach Entdeckung Ausschluss der Gewährleistungsansprüche – selbst bei klarem Mangel.
    🔴 Risiko Fehlende fachliche Beweissicherung (kein Gutachten) Gerichtliche Durchsetzung scheitert mangels Nachweis, dass Mangel vor Abnahme bestand.
    🔴 Risiko Unvollständige oder unklare Dokumentation (Fotos ohne Zeitstempel, fehlende Beschreibung) Verlust der Beweiskraft vor Schiedsstelle oder Gericht.
    🔴 Risiko Unbefugte Eigenreparatur vor Einwilligung des Bauträgers Verlust des Anspruchs auf Nachbesserung oder Ersatz; ggf. Schadensersatzpflicht.
    🔴 Risiko Verwechslung von Verjährungsfrist (5 Jahre) und Rügefrist (2 Wochen) Fehlende rechtzeitige Geltendmachung – Ansprüche verfallen vor Ablauf der Verjährung.
    ✅ Chance Rechtlicher Anspruch auf Mängelbeseitigung trotz Abnahme Vollständige oder teilweise kostenfreie Nachbesserung durch Bauträger möglich.
    ✅ Chance Fachliche Begutachtung durch Bausachverständigen Stärkung der Verhandlungsposition – häufig schnelle außergerichtliche Einigung.
    ✅ Chance Schriftliche Dokumentation mit klarem Zeitstempel Eindeutiger Nachweis der Entdeckungszeit – entscheidend für Einhaltung der Rügefrist.
    ✅ Chance Nutzung des Schiedsverfahrens nach VOB/B oder Bauschiedsstelle Schnellere, kostengünstigere und fachkundigere Streitbeilegung als Gerichtsverfahren.
    ✅ Chance Gezielte Rüge mit konkreter Fristsetzung (z. B. 14 Tage) Rechtswirksame Grundlage für weitere Schritte (z. B. Nachbesserung durch Dritte auf Kosten des Bauträgers).

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Rüge einreichen: Setzen Sie dem Bauträger innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung der Mängel schriftlich eine klare Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage) – mit Liste der Mängel und Hinweis auf verdeckte Natur.
    2. Bausachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Ablauf der Rügefrist einen anerkannten Bausachverständigen (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Baubegutachtung e. V. oder örtliche Handwerkskammer) zur fachlichen Dokumentation.
    3. Dokumentation vervollständigen: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen: Abnahmeprotokoll, Kaufvertrag, Fotos mit Zeitstempel und Ort, sämtliche E-Mails und Briefe mit dem Bauträger – ordnen Sie sie chronologisch und sichern Sie Kopien ab.
    4. Keine Eigenreparaturen vorher: Führen Sie keinerlei Reparaturen oder Änderungen an den beanstandeten Stellen durch – auch nicht "zur Zeitersparnis" – dies gilt bis zur einvernehmlichen Lösung oder gerichtlichen Entscheidung.
    5. Schiedsstelle aktivieren: Falls der Bauträger die Mängel bestreitet oder nicht fristgerecht reagiert, leiten Sie – gemeinsam mit dem Sachverständigengutachten – ein Schiedsverfahren ein (z. B. über die Bau-Schiedsstelle des ZVSHK oder die Deutsche Baubegutachter- und Schiedsstelle).
    6. Rechtsberatung einholen: Buchen Sie ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – viele bieten eine kostenlose Erstberatung oder Beratungshilfe über die Rechtsschutzversicherung an.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahmeprotokoll
    Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie erstellt wird und den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe festhält. Es dient als Grundlage für die Mängelbeseitigung durch den Bauträger.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelanzeige, Gewährleistung.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Bauträger über festgestellte Mängel an der Immobilie. Sie sollte detailliert und unverzüglich nach Entdeckung des Mangels erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Gewährleistung, Fristsetzung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel an der Immobilie zu beseitigen. Die Gewährleistungsfristen sind im BGB geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Verjährung, BGB.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er ist verantwortlich für die Errichtung der Immobilie und die Beseitigung von Mängeln.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bauunternehmen.
    Verjährung
    Verjährung bedeutet, dass Ansprüche auf Mängelbeseitigung nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Verjährungsfristen sind im BGB geregelt.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Frist.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Mängel an Gebäuden begutachten und bewerten kann. Sein Gutachten kann als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen dienen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Mängel, Beweissicherung.
    Offenkundige Mängel
    Offenkundige Mängel sind Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung der Immobilie erkennbar sind. Diese müssen im Abnahmeprotokoll festgehalten werden, um später geltend gemacht werden zu können.
    Verwandte Begriffe: Verdeckte Mängel, Abnahme, Protokoll.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Abnahmeprotokoll?
      Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie erstellt wird. Es listet alle festgestellten Mängel auf und dient als Grundlage für die Mängelbeseitigung durch den Bauträger. Es ist ein wichtiger Nachweis für den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe.
    2. Welche Fristen gelten für die Mängelanzeige?
      Mängel sollten unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Bauträger angezeigt werden. Die Gewährleistungsfristen betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, da sonst die Ansprüche verjähren können.
    3. Was tun, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ich empfehle, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie können auch einen Bausachverständigen hinzuziehen, um die Mängel zu dokumentieren und zu bewerten.
    4. Kann ich Mängel auch nach der Abnahme noch geltend machen?
      Ja, auch nach der Abnahme können Mängel geltend gemacht werden, sofern sie innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckt werden und nicht offensichtlich waren. Es ist wichtig, die Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Bauträger anzuzeigen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen offenkundigen und verdeckten Mängeln?
      Offenkundige Mängel sind solche, die bei einer sorgfältigen Prüfung der Immobilie erkennbar sind. Verdeckte Mängel sind solche, die erst später entdeckt werden. Für offenkundige Mängel muss man sich die Rechte im Abnahmeprotokoll vorbehalten, verdeckte Mängel können auch später noch gerügt werden.
    6. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Mängel sollten detailliert dokumentiert werden, am besten mit Fotos und einer genauen Beschreibung. Es ist wichtig, den Mangel, das Datum der Entdeckung und die Auswirkungen des Mangels festzuhalten. Diese Dokumentation dient als Beweismittel bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
    7. Was bedeutet "Verjährung" im Zusammenhang mit Mängeln?
      Verjährung bedeutet, dass Ansprüche auf Mängelbeseitigung nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Verjährungsfristen sind im BGB geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    8. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachkundig begutachten, deren Ursachen feststellen und die Kosten für die Mängelbeseitigung schätzen. Sein Gutachten kann als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger dienen.

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    • Abnahme der Eigentumswohnung
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    • Name:
    • RA Schotten
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