WDVS Schaden: Gefahr durch Feuchtigkeit, Schimmel & Stabilitätsverlust? Ursachen & Sanierung
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WDVS Schaden: Gefahr durch Feuchtigkeit, Schimmel & Stabilitätsverlust? Ursachen & Sanierung

Ich bin Mieter eines Mehrfamilienhauses in Hamburg. Das Haus wurde von Juni bis Dezember 2013 energetisch saniert. Im Zuge der Arbeiten, Abschlagen der äußeren Fensterbänke, fielen in den Räumen unter den inneren Fensterbänken mehrere Stücke der Mauer aus der Wand, sodass man Durchblick nach draußen (!) hatte. Obwohl die Schäden sofort gemeldet wurden, hat man die Löcher nicht verputzt, sondern einfach übergedämmt. Von innen kann man Teile der Verklebung und der Dämmung erkennen. Meine Frage: Wie gravierend sind die Schäden? Kann Feuchtigkeit aus dem Raum in die Wand eindringen (Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer)? Und können gesundheitsschädliche Substanzen in den Raum gelangen? Muss ich mehr Druck machen? Evtl. einen Gutachter beauftragen?

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  • Name:
  • OMahoney
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf Schimmelbildung: Schimmelsporen sind gesundheitsschädlich. Kontakt mit Schimmel vermeiden und Fachmann zur Schimmelbeseitigung beauftragen.

    🔴 Kritisch: Beschädigte Dämmung kann die Brandschutzwirkung beeinträchtigen. Schnelle Reparatur ist wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    GoogleAI-Analyse

    🔴 Gefahr: Ein Schaden am Wärmedämmverbundsystem (WDVSAbk.) kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn Feuchtigkeit eindringt. Dies kann zu Schimmelbildung im Innenraum führen, was die Gesundheit beeinträchtigen kann.

    🔴 Gefahr: Beschädigungen am WDVS können die Dämmwirkung reduzieren, was zu höheren Heizkosten führt. Zudem kann eindringende Feuchtigkeit die Bausubstanz schädigen und die Stabilität des Mauerwerks gefährden.

    Als Mieter sollten Sie den Schaden umgehend dem Vermieter melden. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, um den Umfang festzuhalten. Fordern Sie den Vermieter auf, einen Fachmann zur Begutachtung und Sanierung zu beauftragen.

    Achten Sie auf Anzeichen von Feuchtigkeit im Innenraum, wie z.B. Stockflecken oder muffiger Geruch. Lüften Sie die betroffenen Räume regelmäßig, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf eine fachgerechte Sanierung des WDVS, um Folgeschäden zu vermeiden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Gutachter hinzu, um den Schadenumfang und die notwendigen Maßnahmen zu beurteilen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
    Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Gebäudefassaden, bestehend aus Dämmplatten, Armierungsschicht und Oberputz. Es reduziert Wärmeverluste und spart Heizkosten. Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Dämmmaterial, Wärmeschutz.
    Feuchtigkeitsschaden
    Ein Feuchtigkeitsschaden entsteht durch eindringende Feuchtigkeit in Bauteile, was zu Schimmelbildung, Korrosion und Schäden an der Bausubstanz führen kann. Verwandte Begriffe: Schimmel, Wasserschaden, Kondensation.
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und organische Materialien. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und zu allergischen Reaktionen oder Atemwegserkrankungen führen. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Sporen, Mykotoxine.
    Bausubstanz
    Die Bausubstanz umfasst alle tragenden und raumbildenden Bauteile eines Gebäudes, wie Mauerwerk, Beton, Holz und Stahl. Schäden an der Bausubstanz können die Stabilität des Gebäudes gefährden. Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Tragwerk, Fundament.
    Gutachter
    Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der aufgrund seiner Fachkenntnisse in der Lage ist, Schäden an Gebäuden zu beurteilen und Sanierungsempfehlungen zu geben. Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Schadensanalyse, Wertgutachten.
    Dämmwirkung
    Die Dämmwirkung beschreibt die Fähigkeit eines Materials, den Wärmeverlust zu reduzieren. Eine gute Dämmwirkung trägt zur Energieeffizienz eines Gebäudes bei. Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeleitfähigkeit, U-Wert.
    Mauerwerk
    Mauerwerk besteht aus Steinen, die mit Mörtel verbunden sind. Es dient als tragende und raumbildende Konstruktion von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Ziegel, Betonstein, Naturstein.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS)?
      Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Gebäudefassaden. Es besteht aus Dämmplatten, die auf die Fassade geklebt und/oder gedübelt werden, sowie einer Armierungsschicht und einem Oberputz. Ziel ist es, den Wärmeverlust des Gebäudes zu reduzieren und somit Heizkosten zu sparen.
    2. Welche Schäden können an einem WDVS auftreten?
      Häufige Schäden sind Risse im Putz, Ablösungen der Dämmplatten, Beschädigungen durch mechanische Einwirkung (z.B. Hagel) oder Feuchtigkeitseintritt. Auch Algen- oder Moosbefall können auftreten.
    3. Wie erkenne ich einen Schaden am WDVS?
      Achten Sie auf Risse, Abplatzungen, Verfärbungen oder Beulen im Putz. Auch feuchte Stellen oder Schimmelbildung im Innenraum können auf einen Schaden am WDVS hindeuten.
    4. Was sind die Folgen eines beschädigten WDVS?
      Ein beschädigtes WDVS kann zu erhöhten Heizkosten, Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und einer Beeinträchtigung des Wohnklimas führen.
    5. Wer ist für die Reparatur eines WDVS-Schadens zuständig?
      Als Mieter sind Sie verpflichtet, den Schaden dem Vermieter zu melden. Der Vermieter ist dann für die Reparatur verantwortlich.
    6. Kann ich einen WDVS-Schaden selbst reparieren?
      Kleine Risse im Putz können Sie eventuell selbst ausbessern. Bei größeren Schäden sollten Sie jedoch unbedingt einen Fachmann beauftragen.
    7. Wie lange dauert die Reparatur eines WDVS-Schadens?
      Die Dauer der Reparatur hängt vom Umfang des Schadens ab. Kleinere Reparaturen können innerhalb weniger Stunden erledigt sein, während größere Sanierungen mehrere Tage oder Wochen dauern können.
    8. Welche Kosten entstehen bei der Reparatur eines WDVS-Schadens?
      Die Kosten hängen vom Umfang des Schadens und den gewählten Materialien ab. Eine genaue Kostenschätzung kann Ihnen ein Fachmann nach Besichtigung des Schadens geben.

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    • Rechte und Pflichten von Mietern bei Bauschäden
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  2. Putz & Maler: Terminvereinbarung zur Schadenbeseitigung

    Termine?
    Gibt es schon Termine für den Putz und den Maler, die die Schäden in den Wohnungen beseigigen? Wenn nicht, bitten Sie ihren Vermieter um konkrete Terminangaben, bis wann die Schäden beseitigt sein werden. Alles andere überschreitet wohl ein bisl das übliche Maß. Wozu sollten Sie einen eigenen Gutachter beauftragen? Was soll der klären und davon abgesehen müssen Sie den bezahlen!
  3. WDVS Schaden: Relevanz für Feuchtigkeit & Gesundheit?

    Sind die Schäden denn relevant in ...
    Sind die Schäden denn relevant in Bezug auf Feuchtigkeit und Gesundheitsgefährdung?
    • Name:
    • OMahoney
  4. Mängelbeseitigung: Vermieter informieren & Frist setzen!

    Foto von wiki

    Ist der Vermieter informiert?
    Allein optisch schon ist das absolut inakzeptabel. Wenn Sie das aber dauerhaft dulden, wird Ihre Position jeden Tag schlechter.

    Mein Rat: Mietenminderung und Gang zum (Fach-) Anwalt androhen, wenn das nicht schleunigst fachgerecht repariert wird.

  5. WDVS Schaden: Mietminderung, Gutachter, Anwalt sinnvoll?

    Anonymus droht
    Wie bereits zu lesen war, ist der Vermieter im Bilde und hat auch die Beseitigung der Schäden angekündigt. Die weitere Rechtslage kennen wir nicht. Ist der Vermieter Eigentümer des gesamten Hauses oder nur Eigentümer der Wohnung (was die Sache mit den Handwerkerterminen manchmal verkompliziert) ...

    Mietminderung? Gutachter? Anwalt? Das sind alles Kosten, auf denen der Mieter wohl sitzen bleibt, denn der Vermieter hat die Beseitigung der Schäden bzw. die Ausführung der Restarbeiten des Fenster- und Fensterbankaustauschs ja nie abgelehnt, sondern sogar zugesagt.

    Frage: Lieber Fragesteller, was glauben Sie, was durch ein wenig fehlenden Innenputz für Gesundheitsgefährdungen entstehen sollen?! Ich vermute mal irgendwas zwischen "nichts" und "gar nichts". Es ist also ein rein optischer Mangel, der den Gebrauchswert der Wohnung nur gering bis mäßig einschränkt und wohl kaum eine Gefährdung darstellt. Mietminderung ist da vermutlich nicht der richtige Weg. Sie können ihrem Vermieter aber einen Brief schreiben und ihn an seine Zusage, die Putzschäden zu beseitigen erinnern und in dem Sie ankündigen, dass Sie voraussichtlich im März vorhaben ihre Wohnung malermäßig zu renovieren. Sollten die Beiputzarbeiten und Tapetenreparaturen bis dahin nicht erledigt sein, so werden Sie diese ihrem Maler mit in Auftrag geben und mit der nächsten Netto-Kaltmiete verrechnen.

  6. Mängelbeseitigung: Formulierung der Aufforderung an Vermieter

    Foto von Ralf Wortmann

    Formulierung einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung für Mieter
    Herr Tilgner, bei allem Respekt und aller Wertschätzung, aber der Rat,

    "Wenn nicht, bitten Sie ihren Vermieter um konkrete Terminangaben, bis wann die Schäden beseitigt sein werden. "

    reicht bei weitem nicht aus.

    Viele glauben, dass es z.B. ausreichen würde, den Vertragspartner aufzufordern, sich Mängel anzusehen, oder bis zum ... zu erklären, bis wann er die Mängel behebt. Mit solchen Formulierungen kommt der Vermieter entgegen weit verbreiteter Meinung jedoch nicht in Verzug.

    Hier hilft es dem Mieter nur:

    a) die Mängel konkret zu beschreiben (welches Zimmer, welches Fenster, etc.) ,

    b) den Vermieter zur fachgerechten Beseitigung dieser Mängel aufzufordern und ihm eine ganz konkrete Frist (Datum, bis zum ...) zur Mängelbeseitigung zu setzen (3 Wochen sollten hier m.E. genügen) ,

    c) mitzuteilen, dass er wegen der o.g. Mängel Mietminderungsansprüche geltend macht, deren Höhe er noch beziffern wird und dass er seine künftigen Mietzinszahlungen deshalb nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistet,

    d) diese Aufforderung dem Vermieter per Einwurf-Einschreiben zu übersenden oder einen sonstigen Zustellungsbeweis herbeizuführen.

    Erst nach fruchtlosem Ablauf jener gesetzten Frist sollte der Fragesteller evtl. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und alles Weitere (auch die Höhe einer etwaigen Mietminderung) besprechen. Dann dürfte auch ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten als Verzugsschaden durchsetzbar sein, weil sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet.

    Viele Grüße

    Ralf Wortmann, Magdeburg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  7. Mietminderung bei WDVS Schaden: Angemessen oder übertrieben?

    Manchmal schüttelt mich der Brechreiz ...
    doch ganz arg, wenn ich so lese, wegen welchen Kinkerlitzchen Mieter aufgefordert werden, Mietminderungen durchzusetzen. Und noch mehr schüttelts mich, dass es Menschen gibt, die dem sogar noch freiwillig unterstützend beistehen!

    Mein Gott, was soll denn das? Der Mieter hat ein paar kleine Löcher in der Wand, die ihn in der Nutzung der Mietsache in keiner Weise einschränken. Warum soll also bitte da eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Fordern Sie auch Gehaltsminderung, wenn ein Mitarbeiter deutlich mehr Belistifte verbraucht als die anderen? Oder gewähren Sie Honorarminderung, wenn der von Ihnen prognostizierte Prozesserfolg nicht eintritt?

    Der einzige, der hier einen Schaden erleiden könnte, ist der Vermieter wg einer möglichen Dampfeintragung in die Dämmfassade!

  8. WDVS Schaden: Lösungsorientierung statt Rechtsstreit?

    verständlich, verständlich  -  Herr Dühlmeyer
    Ich hatte gedacht es geht um eine Lösung und nicht ums Recht bekommen ...

    Naja, hoffen wir, der Vermieter war mit seiner Modernisierungsankündigung etwas genauer, als mit der termingerechten Abarbeitung der "Restarbeiten"  -  Ich würd es mal noch gar nicht Mangel nennen wollen!

  9. Mietminderung: Vorbehalt bei WDVS Schäden erklären

    Foto von

    Vorbehalt zur Mietminderung
    Hallo, Herr Dühlmeyer!

    Wenn Sie meinen vorgeschlagenen Text genauer anschauen, werden Sie sicher bemerken, dass ich nicht zur Mietminderung aufgefordert habe, sondern erstmal nur zur Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts. Ein solcher Vorbehalt tut niemandem weh und damit kann man nichts falsch machen. Ob und in welcher Höhe dann später einmal wirklich gemindert wird, kann der Fragesteller später entscheiden.

    Ohne diesen Vorbehalt würde Herr OMahoney, wenn er fröhlich ungekürzt weiter zahlt, seine Mietminderungsrechte verwirken und könnte nur noch seine Mängelbeseitigungsansprüche geltend machen.

    Es sind vielleicht nur 2-3 % der Bruttowarmmiete, die deshalb gemindert werden könnten, aber mancher Mieter ärgert sich, wenn es sich trotz aller vermieterseitigen Versprechungen herausstellt, dass die Mängel vielleicht auch zwei Jahre später noch immer nicht beseitigt wurden und würde dann doch gerne auf eine Mietminderung zurückgreifen. Der Vorbehalt gestattet es ihm, es dann doch noch rückwirkend zu tun.

    So ein Vorbehalt gehört deshalb zum ganz normalen anwaltlichen Handwerkszeug.

    Viele Grüße

    Ralf Wortmann, Magdeburg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  10. WDVS Schaden: Mietminderung – Vermieter-Perspektive

    Foto von

    Mindern oder nicht mindern?
    Ich bin selbst Vermieter und hätte jedes Verständnis dafür, wenn ein Mieter nicht dauerhaft (= länger als ein paar Wochen) mit unverputzten Löchern in der Wand wohnen mag. Zum Zeitpunkt der Besichtigung und der Vereinbarung des Mietpreises waren diese Löcher ja sicherlich nicht vorhanden.

    Neben dem reinen Nutzwert einer Wohnung (Dach überm Kopf und beheizt) spielt auch der Geltungswert (boah, geiles Wohnzimmer) eine Rolle. Bei manchen Immobilien steht letzteres sogar im Vordergrund (bei normalen Wohnung natürlich eher nicht).

    Als Vermieter stehe ich bzw. mein Verwalter in der Pflicht, gemeldete Mängel unverzüglich zu begutachten und gegebenenfalls auch abzustellen. Wenn man Mieter mal keine Lust hat, die volle Miete zu bezahlen, dann nnehme ich da ja auch nicht eifnach hin. Gleiches gilt, wenn ich als Vermieter keine "vollwertige" Wohnung bereitstelle.

  11. WDVS Schaden: Blower-Door-Test zur Ursachenklärung sinnvoll?

    Foto von

    Im Zweifel (oder im Streitfall) ist ...
    Im Zweifel (oder im Streitfall) ist Im Zweifel (oder im Streitfall) ist dem Fragesteller wenigstens ein "Blower-Door-Test (BDT)" zu empfehlen!
  12. WDVS Schaden: Vorbehalt vs. Mietminderung – Strategiefrage

    Ach Herr Wortmann ...
    Ob nun "Vorbehalt" oder gleich real mindern, die Botschaft, die beim Vermieter ankommt, ist die absolut gleiche!

    Entweder ist der Vermieter willig, dann düpieren Sie ihn mit einer solchen Botschaft nur (ich würde ggf. den schon beauftragten Handwerker anweisen, doch nochmal genau zu prüfen, ob seine Leute schon Zeit haben 😉. Oder dem geht es am A. vorbei, dann geht ihm auch eine Ankündigung am selben vorbei und die 2-3 % sind billiger als ein Maurer und ein Maler. Mehr als eben diese 2  -  3 % wird es aber nicht geben.

    Bestenfalls haben Sie also gar nichts, schlechtestenfalls eine Menge Schaden angerichtet!

    Zum Handwerkszeug eines Arztes gehört ein Skapell, beim Chirurgen sogar zum täglichen! Trotzdem setzen verantwortungsvolle Chirurgen dieses nur dann ein, wenn es sinnvoll ist und keine andere Lösung Erfolg verspricht. Ich fände es gut, wenn Anwälte sich mehr an die medizinischen Grundsätze der minimalinversiven Chirurgie halten würden!

  13. WDVS Schaden: Hinweis auf Blower-Door-Test (BDT)

    Foto von

    Der verantwortungsvolle Experte
    schließt einen Worst Case aber auch nicht aus, daher der Hinweis:

    Blower-Door-Test (BDT)

  14. WDVS Schaden: Blower-Door-Test – Zumutbar für Mieter?

    staun ...
    Was soll der Mieter mit dem Ergebnis von einem Blower-Door-Test (BDT)? Soll er jetzt auch gleich noch die Bauleitung für die Restleistungen und Mängelnacharbeiten übernehmen und dann auch noch ein Lüftungskonzept nach DINAbk. 1946-6 einfordern?

    Liebe Kollegen, jetzt lasst aber mal die Kirche im Dorf! Selbstverständlich steht dem Mieter eine ordentliche Wohnung zu, frei von technischen und optischen Mängeln. Wenn die großen Fassadenarbeiten und der Fenstertausch laut Fragesteller (Mieter) bis Ende Dez. 2013 sowieso geplant waren, dann dürfte es wohl kein ein Drama darstellen, wenn Restarbeiten in den Wohnungen dann ein paar Wochen länger dauern.

    Was sollen da die Drohgebärden und das ganze juristische und sachverständige Gefachsimpel?! Die eigentliche Frage des Mieters: Muss ich mir Sorgen machen? , kann man doch mit gutem Gewissen verneinen und ihm noch etwas Geduld anempfehlen.

  15. WDVS Schaden: Entspricht Ausführung den anerkannten Regeln?

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    Wenn hier nun sachverständig erklärt wird,
    dass die Ausführung, so wie sie hier dokumentiert wurde, den aaRdTAbk. entspricht, so erledigt sich jede weitere Diskussion!

    Ich für meinen Teil schließe zunächst aus, dass diese Ausführung den aaRdT entsprechen kann. (wg. Ferndiagnose)
    Auch das verputzen der Fehlstellen wird daran nichts ändern!

    Wo liegt die Fensterbank denn auf?

    Da kommt man tatsächlich in's "staunen"!

    Von daher ergeben sich diesseits dann auch Befürchtungen bez. der weiteren Anforderungen an eine thermisch entkoppelte Fensterbank.

  16. WDVS Schaden: Aufklärung über Risiken & Chancen wichtig!

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    Herr Dühlmeyer, um bei Ihrem Bild ...
    Herr Dühlmeyer, um bei Ihrem Bild zu bleiben:

    wenn es Maßnahmen der schonenden minimal-invasiven Chirurgie gibt, bin ich auch übertragen auf meinen Beruf stets sehr dafür, sie anzuwenden. Allerdings sollte ein "mündiger Patient" darüber immer selbst entscheiden können. Dazu gehört eine ärztliche Aufklärung, welche Möglichkeiten es gibt und welche Chancen und Risiken sie jeweils mit sich bringen.

    Was ich als Patient überhaupt nicht mag, sind Ärzte, die selbstherrlich solche Sachen selbst entscheiden und einem Patienten Informationen, die dieser vielleicht für wichtig halten würde, einfach vorenthalten.

    Die Frage, die ich in einem realen Mandat in dieser Sache einem Mandanten stellen müsste, wäre:

    "Möchten Sie auch in dem Fall, dass Ihr Vermieter vielleicht über Jahre oder Monate hinweg den Mangel doch nicht beseitigt, auf Ihr Mietminderungsrecht verzichten, oder möchten Sie statt dessen lieber das Risiko eingehen, dass wir Ihren Vermieter mit der Erklärung eines vorsorglichen Mietminderungsvorbehalts eventuell verärgern? "

    Solche taktischen Fragen sind im realen Mandat berechtigt, aber meiner Meinung nach in einer Internetforumssituation wie dieser hier impraktikabel. Deshalb gibt es von mir in so einem Forumsbeitrag kurz und schmerzlos das juristische Spektrum der Möglichkeiten => zum selbst aussuchen. Vollständig vorenthalten möchte ich dem Fragesteller eine Information über die bestehende Möglichkeit einer Mietminderung jedenfalls nicht.

    Was Sie befürchten, Herr Dühlmeyer, ist ein Reaktanzverhalten des Vermieters, wenn mit Minderung gedroht wird. Ich meinen Mietrechtsmandaten habe ich (anders als in Bausachen, dort kommt sowas schon mal vor) eine solche "Trotzreaktion" eines Vermieters auf eine privatschriftliche Mietminderungsandrohung eines Mieters bislang jedenfalls noch nicht erlebt.

    Eingegriffen in diesen Thread habe ich übrigens erst, als ich die (von mir zitierte) Formulierung von Ihnen, Herr Tilgner, im Beitrag Nr. 4 las, die Sie inzwischen durch einen anderen Ratschlag, der aber leider juristisch ebenso falsch ist, ersetzt haben. Wenn sich Bautechniker um juristische Lösungen bemühen, liegen sie genauso oft daneben, wie Juristen, die glauben, Einschätzungen in Fragen der Bautechnik erteilen zu können.

    Aber Herr Tilgner, Sie haben auf jeden Fall mit Ihrem letzten Satz im Beitrag Nr. 13 recht. Herrn OMahoney ging es in erster Linie wohl um die bautechnische Frage, ob die Schäden gravierend und gefährlich sind. Wir drei sind daher mit unserer Grundsatzdiskussion, ob ein Mietminderungsvorbehalt erklärt werden sollte, ganz schön off-topic ...

    Viele Grüße

    Ralf Wortmann, Magdeburg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

  17. WDVS Schaden: Aktueller Stand der Sanierung?

    Foto von

    Sind die Fehlstellen inzwischen saniert worden?
    Es wäre nett wenn Sie über den aktuellen Sachstand berichten könnten.
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    WDVS Schaden: Ursachen, Gefahren und Sanierung – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Schäden an einem WDVSAbk. (Wärmedämmverbundsystem) in einem Mehrfamilienhaus, die durch unsachgemäßen Fensterbankaustausch entstanden sind. Mieter sollten den Vermieter informieren und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, hängt von der Relevanz der Schäden für Feuchtigkeit und Gesundheit ab. Ein Blower-Door-Test kann zur Ursachenklärung beitragen.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Laut Mängelbeseitigung: Vermieter informieren & Frist setzen! ist es wichtig, den Vermieter schriftlich über die Mängel zu informieren und eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen, um die eigene Position nicht zu schwächen.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Mietminderung: Vorbehalt bei WDVS Schäden erklären empfiehlt, einen Vorbehalt zur Mietminderung zu erklären, um die eigenen Rechte zu wahren, ohne sofort eine Eskalation herbeizuführen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Es wird diskutiert, ob ein Blower-Door-Test (BDT) für den Mieter zumutbar ist, wie im Beitrag WDVS Schaden: Blower-Door-Test – Zumutbar für Mieter? thematisiert wird. Ein solcher Test kann zwar zur Ursachenklärung beitragen, ist aber mit Kosten und Aufwand verbunden.

    👉 Handlungsempfehlung: Mieter sollten den aktuellen Stand der Sanierung erfragen (siehe WDVS Schaden: Aktueller Stand der Sanierung?) und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist ratsam, die Kommunikation mit dem Vermieter zu dokumentieren und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuzuziehen, um die Schäden fachgerecht zu beurteilen.

    Die Diskussion zeigt, dass bei WDVS Schäden eine schnelle und professionelle Reaktion wichtig ist, um Folgeschäden wie Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. Eine offene Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist dabei essenziell, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Einschätzung der Relevanz der Schäden und die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Situation, wie im Beitrag WDVS Schaden: Entspricht Ausführung den anerkannten Regeln? hervorgehoben wird.

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