wir haben ein Reihenhaus in Baden Württemberg gekauft und sind dabei es innen zu restaurieren. In diesem Zuge wurde von der Sanitärfirma die wir beauftrag haben, im Gäste-WC das alte Abwasserrohr des Waschbeckens rausgerissen um es durch ein neues zu ersetzen. Das Haus (BJ 1960) hat nur 12er Zwischenwände und beim Herausreißen des Rohres ist leider ein großer Teil bis zum Nachbbarn aus der Wand herausgebrochen (siehe Bild). Die Sanitärfirma möchte das ganze reparieren lassen (sie sind versichert), aber der Nachbar weigert sich uns ins Haus zu lassen und sagt, dass wir das neue Rohr in den dünnen Wänden gar nicht verlegen dürfen.
Unsere Sanitärfirma war jedoch der Meinung dass dies erlaubt sei weil das alte Rohr ja ebenfalls in der Wand verlegt war.
Bei unserem Nachbar ist der betroffene Raum die Küche.
Kann das neue Rohr in der Wand bleiben? Da das Gäste-WC eh schon sehr eng ist, wäre uns das natürlich lieber. Oder muss es auf die Wand verlegt werden?
Was sollen wir machen weil unser Nachbar sich weigert den Schaden in seinem Haus reparieren zu lassen? Wie können wir als Bauherren nachweisen dass wir das regelt wollten, aber unser Nachbar sich geweigert hat?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
