Renovierung ETW 90m² (Bj. 1981): Gesamtkosten realistisch einschätzen? Bad, Boden, Elektrik

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Bei der Renovierung einer Eigentumswohnung (ETW) aus dem Baujahr 1981 sind die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen, insbesondere bei Badsanierung, Erneuerung von Bodenbelägen und Elektrik. Ein Wanddurchbruch erfordert zwingend die Zustimmung der Miteigentümer gemäß WEG-Recht. Die Einholung von Fachberatung ist ratsam, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Renovierung ETW 90m² (Bj. 1981): Gesamtkosten realistisch einschätzen? Bad, Boden, Elektrik

Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir denken über den Kauf einer Eigentumswohnung Baujahr. 1981 in einem extrem gepflegten Mehrfamilienhaus (MFH) nach. Die Wohnung hat 90 m², altersbedingt müsste sehr viel renoviert werden. Im einzelnen wären dies die Renovierung beider Bäder (Hauptbad ca. 14 m² Dusche und Wanne; WC, Waschbecken ) sowie Gäste WC (ca. 4 m², nur WC + Waschbecken), beide auch mit neuen Fliesen wobei dort die Wände wohl überfliest werden könnten, Boden muss abgschlagen werden also quasi komplett neue Bäder in den alten Zimmern, Anschlüsse müssten örtlcih nicht verlegt werden und altersbedingt müsste das ja hoffentlich auch noch nicht notwendig sein?! Dann das Herausnehmen einer tragenden Wand (Länge ca. 3,5 m, mit Innenliegenden Wasser- und Abflussrohren sowie Elektrik da Küchenwand, welche jedoch NICHT in die Wohnung darüber zieht, also wahrscheinlich nur im Boden ebgeklemmt wreden müsste ) und Einziehen eines Stahlträgers in die Decke sowie einer Stützsäule in den Raum mit anschließendem Verlegen von Echtholzparkett im neu gewonnenen Zuwachs zum Wohnbereich (dort liegt Echtholz-Eiche, Größe des zu neu zu verlegenden Raumgewinnes ca. 16 m² ) sowie Verlegen von Bodenfliesen im Flur (ca. 16 m²) sowie Malerarbeiten inkl Tapeten in der kompletten Wohnung. Zu allem Überfluss müssen an der Wad an die die Küche soll, die Anschlüsse an die des Bades, dass dahinter liegt, angeschlossen werden.
Der Makler, der ansonsten nicht den üblichen "Raffzahn"-Eindruck der dieser Berufsgruppe ja doch öfter zu Eigen ist, macht, sagte uns, er mache so etwas öfter und würed alles in allem mit ca. 20.000 € Kosten Material plau Einbau rechnen ...
Das erscheint uns jetzt doch etwas niedrig, inbes. zwei Bäder renovieren (kein Luxus aber auch nicht nur das "Billigste vom Billigsten" allein dürfte ja wohl schon ca. 15.000 Kosten?
Ist die Einschätzung des Maklers eurer Meinung nach richtig oder was sollte man da eher kalkulieren?
Vielen Dank für die hoffentlcih zahlreichen Antworten.
Gruß und frohe Pfingsten
Sven
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Entfernung einer tragenden Wand mit Stahlträgereinbau erfordert zwingend statische Berechnung durch einen zertifizierten Tragwerksplaner sowie baubehördliche Genehmigung – ohne diese ist die Maßnahme rechtswidrig und lebensgefährlich.

    🔴 KRITISCH: Elektrik in einer Wohnung aus 1981 muss vor jeglichen Arbeiten durch einen Elektrofachbetrieb geprüft werden – veraltete Leitungen (z. B. Alu) oder fehlender FI-Schutz bergen akute Lebensgefahr.

    🔴 KRITISCH: Bei Abbrucharbeiten in Baujahr 1981 besteht hohes Asbest-Risiko (Dichtungsmassen, Kleber, Bodenbeläge, Spritzputz) – Freilegung und Entsorgung nur durch zertifizierte Fachfirmen im Asbest-Schutzkonzept nach TRGS 519.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Wasser- und Abwasserleitungen in der zu öffnenden Wand müssen vor Abbruch identifiziert, dokumentiert und nach DINAbk. 1988 neu geplant, installiert und druck-/dichtheitsgeprüft werden – "örtliche Anschlüsse" sind nicht zulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Stahlträger muss brandschutztechnisch abgesichert (z. B. feuerhemmende Verkleidung) und fachgerecht verankert sein – dies erfordert bautechnische Abnahme durch die Bauaufsicht.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Kosteneinschätzung des Maklers als ersten Anhaltspunkt. Allerdings sind 15.000 - 20.000 Euro für die genannten Arbeiten bei einer 90 m² Wohnung Baujahr 1981 wahrscheinlich zu niedrig angesetzt.

    Badsanierung: Zwei Bäder komplett zu sanieren (inkl. Fliesen, Sanitärkeramik, Armaturen, Leitungen) kann schnell 10.000 - 20.000 Euro pro Bad kosten, je nach Ausstattung und Materialwahl.

    Bodenbeläge: Echtholzparkett und Fliesen verlegen sind ebenfalls kostenintensive Positionen. Rechne hier mit 50 - 150 Euro pro Quadratmeter, je nach Material und Verlegeart.

    Elektrik: Die Elektrik in einer Wohnung von 1981 entspricht möglicherweise nicht mehr den aktuellen Standards und muss eventuell erneuert werden. Das Einziehen eines Stahlträgers zur Erweiterung des Wohnbereichs ist ein statisch relevanter Eingriff, der unbedingt von einem Fachmann berechnet und ausgeführt werden muss. 🔴

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Fachfirmen ein, um ein realistisches Bild der zu erwartenden Kosten zu erhalten. Lassen Sie die Elektrik und die geplante Wandöffnung von Fachleuten prüfen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine umfassende Renovierung einer Eigentumswohnung aus dem Baujahr 1981 mit einem geschätzten Budget von 20.000 Euro durch den Makler. Diese Einschätzung ist aus fachlicher Sicht als deutlich zu niedrig und realitätsfern zu bewerten. Die geplanten Arbeiten umfassen die Komplettsanierung zweier Bäder, das Entfernen einer tragenden Wand mit Einbau eines Stahlträgers, neue Bodenbeläge und umfangreiche Malerarbeiten. Allein die Sanierung von zwei Bädern inklusive neuer Fliesen, Sanitärobjekte und Anschlüsse wird bei mittlerer Ausstattung schnell 15.000 bis 25.000 Euro kosten. Der Eingriff in die Statik durch das Entfernen einer tragenden Wand erfordert zwingend einen Statiker und eine Baugenehmigung, was mit Planungs- und Prüfkosten von mindestens 2.000 bis 5.000 Euro verbunden ist. Hinzu kommen die Kosten für den Stahlträger, die Stützsäule und die fachgerechte Ausführung durch einen Bauingenieur oder Zimmermann. Die Verlegung von Echtholzparkett und Fliesen sowie die Malerarbeiten schlagen mit weiteren 5.000 bis 10.000 Euro zu Buche. Die im Text erwähnten Wasser- und Abflussrohre in der Wand sowie die Elektrik müssen bei einer Renovierung im Jahr 1981 ebenfalls auf ihren Zustand geprüft werden, da hier oft veraltete Leitungen vorliegen, die ausgetauscht werden müssen. Eine realistische Gesamtkostenschätzung für diese Arbeiten liegt bei mindestens 35.000 bis 50.000 Euro, abhängig von regionalen Handwerkerpreisen und Materialwünschen.

    🔴 Gefahr: Die Maklerangabe von 20.000 Euro ist eine massive Fehleinschätzung, die zu einer erheblichen finanziellen Unterdeckung führen kann. Besonders kritisch ist der geplante Eingriff in die tragende Wand, der ohne statische Berechnung und Genehmigung zu schwerwiegenden Bauschäden und Sicherheitsrisiken führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen oder Architekten mit einer detaillierten Kostenschätzung und einer Prüfung der Bausubstanz. Lassen Sie die Statik der tragenden Wand von einem Bauingenieur bewerten und holen Sie vor dem Kauf verbindliche Angebote von mehreren Fachfirmen für die Badsanierung und die Rohbauarbeiten ein. Kalkulieren Sie einen finanziellen Puffer von mindestens 20 Prozent für unvorhergesehene Mängel, die bei einem Baujahr 1981 häufig auftreten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die geplante Renovierung einer 90 m² großen ETW aus dem Jahr 1981 umfasst umfangreiche und technisch sensible Maßnahmen: komplette Badmodernisierungen (2 Bäder + Gäste-WC), statisch relevante Wandentfernung mit Stahlträgereinbau, Elektroanpassungen, Fliesen-, Parkett- und Malerarbeiten sowie Anschlussarbeiten zwischen Küche und Bad – insgesamt ein hochkomplexes Sanierungsvorhaben mit erheblichem Koordinationsaufwand.

    🔴 Gefahr: Die Entfernung einer als "tragend" bezeichneten Wand mit eingebetteten Wasser-, Abfluss- und Elektroleitungen stellt ein gravierendes statisches und sicherheitstechnisches Risiko dar – ohne vorherige statische Berechnung und baubehördliche Genehmigung ist dies rechtswidrig und lebensgefährlich.

    🔴 Gefahr: Bei einer ETW aus 1981 besteht ein hohes Risiko für veraltete oder schadstoffhaltige Baustoffe wie Asbest in Dichtungsmassen, Klebern oder Bodenbelägen sowie für veraltete Elektroinstallationen (z. B. Alu-Leitungen, fehlende FI-Schutzschalter), die bei Renovierung freigelegt und fachgerecht entsorgt werden müssen.

    ⚠️ Korrektur: Die Maklerangabe von "ca. 20.000 €" für sämtliche Leistungen ist technisch und marktüblich völlig unrealistisch – allein die fachgerechte Sanierung zweier Bäder inkl. Abbruch, Rohinstallation, Fliesen, Sanitärtechnik und Elektroanschlüssen liegt bei mindestens 25.000–35.000 € brutto, ohne Stahlträger, Stützsäule oder statische Begleitung.

    ➕ Ergänzung: Die geplante Anbindung der Küchenanschlüsse an das dahinterliegende Bad erfordert eine vollständige Neuplanung der Wasser- und Abwasserleitungen gemäß DIN 1988, inkl. Druckprüfung, Dichtheitsprüfung und Eintragung in die Hausinstallation – dies ist kein "örtlicher Anschluss" im Sinne einer einfachen Verbindung.

    ➕ Ergänzung: Der Einbau eines Stahlträgers in die Decke erfordert nicht nur statische Berechnung, sondern auch brandschutztechnische Absicherung (z. B. Verkleidung mit feuerhemmenden Platten), fachgerechte Verankerung und baubehördliche Abnahme – dies ist kein Handwerkerjob, sondern ein Auftrag für einen zertifizierten Tragwerksplaner und ausführendes Fachunternehmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Kaufabschluss einen unabhängigen, Bausachverständigen (z. B. mit Zertifizierung nach DIN 18115 oder Mitgliedschaft im VDBUM), der eine umfassende Bestandsaufnahme inkl. Schadstoffscreening, statischer Einschätzung und detaillierter Kostenschätzung vornimmt – verzichten Sie auf pauschale Kostenschätzungen durch Nicht-Fachleute wie Makler.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die Maklerkostenschätzung von ca. 20.000 € als massiv zu niedrig – realistischer Kostenrahmen liegt bei mindestens 35.000–50.000 €.
    • Alle drei Modelle identifizieren den Einbau des Stahlträgers nach Entfernung einer tragenden Wand als statisch hochkritisch und genehmigungspflichtig.
    • Alle drei Modelle warnen ausdrücklich vor Lebensgefahr durch veraltete Elektroinstallation (Alu-Leitungen, fehlender FI-Schutz) und fordern fachliche Prüfung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkrete Gesamtkostenschätzung, sondern verweist auf Einzelpreisbereiche; DeepSeek und Qwen benennen klar 35.000–50.000 € bzw. 25.000–35.000 € (ohne Stahlträger), wobei Qwen explizit "brutto" und "ohne Puffer" angibt.
    • Qwen betont das Asbest-Risiko als eigenständige KRITISCH-Kategorie; GoogleAI erwähnt Schadstoffe nicht, DeepSeek spricht allgemein von "unvorhergesehenen Mängeln", aber nicht spezifisch Asbest.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die brandschutztechnische Absicherung des Stahlträgers – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
    • Qwen weist detailliert auf die gesetzliche Pflicht zur DIN-1988-konformen Neuplanung der Wasser-/Abwasserleitungen hin – GoogleAI spricht nur allgemein von "Anschlüssen", DeepSeek nennt "Rohrprüfung", aber nicht die Normierung.
    • DeepSeek fordert explizit einen finanziellen Puffer von mindestens 20 % für versteckte Mängel – Qwen und GoogleAI erwähnen Puffer nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI bezeichnet die Maklerkostenschätzung als "wahrscheinlich zu niedrig", während DeepSeek und Qwen sie als "deutlich zu niedrig" bzw. "völlig unrealistisch" bewerten – laut Vorsichtsprinzip gilt die sicherere, strengere Einschätzung: "völlig unrealistisch" (Qwen) als maßgeblich.

    👉 Empfehlung:

    • Für die Bewertung der statischen Eingriffe gilt stets die sicherste, konservativste Einschätzung: Genehmigungspflicht, Tragwerksplaner, Brandschutz, Asbest-Screening – alle von Qwen detailliert benannt.
    • Als verbindliche Grundlage für Kalkulation wird die von DeepSeek und Qwen gemeinsam geforderte Kostenbandbreite von 35.000–50.000 € herangezogen – GoogleAI wird hier als unterkonservativ bewertet.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Realistische Gesamtkosten Mindestens 35.000–50.000 € brutto (inkl. Stahlträger, Statik, Asbest, Puffer); Maklerschätzung von 20.000 € ist völlig unzureichend.
    Tragende Wandentfernung & Stahlträger Statisch relevanter Eingriff – zwingend genehmigungspflichtig, Tragwerksplaner erforderlich, brandschutztechnische Absicherung obligatorisch.
    Elektrik in Altbau (1981) Lebensgefährlich bei Selbstausführung; sofortige Prüfung durch Elektrofachbetrieb notwendig – Alu-Leitungen, fehlender FI-Schutz, veraltete Verteiler sind Standardrisiken.
    Asbest- und Schadstoffrisiko ⚠️ Qwen benennt Asbest explizit als KRITISCH-Risiko; GoogleAI und DeepSeek erwähnen Schadstoffe nicht direkt – Konsens: hohe Wahrscheinlichkeit für Asbest in Dichtungen, Klebern, Bodenbelägen, vorsorgliche Prüfung vor Abbruch zwingend.
    Wasser-/Abwasserleitungen ⚠️ Qwen fordert DIN-1988-konforme Neuplanung mit Druck- und Dichtheitsprüfung; GoogleAI und DeepSeek verweisen allgemein auf "Prüfung" – Konsens: keine "Anschlüsse", sondern vollständige Neuanlage gemäß Norm.
    Finanzpuffer ⚠️ Nur DeepSeek nennt 20 % Puffer – Qwen und GoogleAI nicht; Konsens: bei Baujahr 1981 ist ein solcher Puffer technisch unverzichtbar (versteckte Mängel, Schadstoffe, Statik-Überraschungen).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Kaufabschluss einen unabhängigen Bausachverständigen mit umfassender Bestandsaufnahme (inkl. Schadstoff-Screening, statischer Einschätzung, Leitungsplanung), um eine verbindliche Kostenschätzung zu erhalten – verzichten Sie auf jegliche Annahme der Maklerangaben.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Entfernung tragender Wand ohne statische Berechnung Massives Standsicherheitsrisiko, Gefahr von Deckeneinbrüchen, Schadensersatzansprüche, Baustop durch Bauaufsicht
    🔴 Risiko Asbestfreisetzung bei Abbruch Gesundheitsgefährdung (Lungenkrebs, Asbestose), strafrechtliche Konsequenzen, Nachrüstungskosten > 10.000 €, Verzögerung um Monate
    🔴 Risiko Unentdeckte Alu-Leitungen oder FI-Mangel Elektroschock, Brandgefahr, Versicherungsleistungsverweigerung, Nachrüstung zwingend vor Bezug
    🔴 Risiko Fehlende Baugenehmigung für statische Eingriffe Unwirksame Bauabnahme, rechtliche Nichtigkeit des Vorhabens, Rückbauverpflichtung, Wertminderung der Immobilie
    🔴 Risiko Unterfinanzierung durch unrealistische Maklerkalkulation Projektstopp in laufender Renovierung, Kreditaufnahme unter Zwang, Abbruch mit Rohbauschäden, Rechtsstreit mit Makler
    ✅ Chance Umsetzung einer barrierearmen Badnutzung Erhöhte Wohnqualität und Wertsteigerung der ETW – besonders bei altersgerechtem Umbau attraktiv für Käufer
    ✅ Chance Modernisierung der Elektro- und Wasserinstallation Dauerhafte Reduktion von Störanfälligkeit, Einhaltung aktueller Versicherungsanforderungen, Energieeffizienzsteigerung
    ✅ Chance Wandöffnung zur Wohnzusammenführung Erhöhte Raumatmosphäre, bessere Raumnutzung, steigende Marktwerte für offene Grundrisse
    ✅ Chance Ganzheitliche Sanierung in einem Zug Kosteneinsparung durch Bündelung (z. B. Abbruch gemeinsam, Gerüstdauer reduziert), vermeidet Mehrfachbelastung mit Baustellen
    ✅ Chance Echtholzparkett als Wertsteigerung Langfristige Wertsteigerung und hohe Akzeptanz bei späterem Verkauf – deutlich höherer Wert als Laminat oder Vinyl

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor Kaufabschluss einen unabhängigen Bausachverständigen (z. B. VDBUM-Mitglied), der eine schriftliche Bestandsaufnahme inkl. Asbest-Screening, statischer Einschätzung und DIN-konformer Leitungsplanung erstellt.
    2. Sicherheitsprüfung priorisieren: Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb mit einer vollständigen Prüfung der gesamten Anlage – verlangen Sie einen Prüfbericht nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100.
    3. Baugenehmigung prüfen: Recherchieren Sie beim zuständigen Bauamt, ob für die Wandöffnung und den Stahlträger bereits eine Genehmigung vorliegt oder ob ein Antrag gestellt werden muss – ohne Genehmigung darf nicht begonnen werden.
    4. Kosten realistisch kalkulieren: Legen Sie ein Budget von mindestens 45.000 € + 20 % Puffer (9.000 €) zugrunde – das sind 54.000 € Gesamtsumme für Planung, Bau, Genehmigung, Schadstoffentsorgung und Nachbesserungen.
    5. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle zugänglichen Baupläne, Hausordnung, Teilungserklärung sowie Vorbesitzer-Angaben zu Sanierungen – für die statische Bewertung und die Genehmigung sind diese zwingend notwendig.
    6. Fachfirmen vorab einladen: Vereinbaren Sie vor Vertragsabschluss Termin mit einem Sanitär-, Elektro- und einem Stahlbau-Fachbetrieb – lassen Sie sich schriftliche, detaillierte Angebote für die einzelnen Gewerke geben.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Badsanierung
    Umfasst die Erneuerung von Sanitäranlagen, Fliesen, Armaturen und Leitungen in einem Badezimmer. Eine Badsanierung kann sowohl eine Teilrenovierung als auch eine Komplettsanierung sein.
    Verwandte Begriffe: Sanitärinstallation, Fliesenarbeiten, Armaturen.
    Elektroinstallation
    Bezeichnet die Installation von elektrischen Leitungen, Steckdosen, Schaltern und anderen elektrischen Bauteilen in einem Gebäude. Eine fachgerechte Elektroinstallation ist wichtig für die Sicherheit und Funktionalität des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Stromkreis, Sicherung, FI-Schalter.
    Stahlträger
    Ein Bauelement aus Stahl, das zur Abtragung von Lasten verwendet wird. Stahlträger werden häufig in Wänden oder Decken eingebaut, um größere Spannweiten zu überbrücken oder Lasten abzutragen.
    Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerk, Lastabtragung.
    Echtholzparkett
    Ein Bodenbelag aus massivem Holz oder Furnierholz, der auf einen Träger aufgebracht wird. Echtholzparkett ist langlebig, pflegeleicht und sorgt für ein angenehmes Raumklima.
    Verwandte Begriffe: Parkett, Laminat, Dielen.
    Fliesen
    Ein keramischer Belag für Böden und Wände. Fliesen sind wasserabweisend, pflegeleicht und in vielen verschiedenen Designs erhältlich.
    Verwandte Begriffe: Keramik, Mosaik, Feinsteinzeug.
    Mehrfamilienhaus (MFH)
    Ein Gebäude, das mehrere Wohneinheiten beherbergt, die von verschiedenen Mietern oder Eigentümern bewohnt werden. Mehrfamilienhäuser sind eine typische Wohnform in Städten und Ballungsgebieten.
    Verwandte Begriffe: Wohnhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung.
    Tragwerk
    Das Tragwerk eines Gebäudes ist die Gesamtheit aller Bauteile, die die Lasten des Gebäudes aufnehmen und ableiten. Das Tragwerk muss standsicher und dauerhaft sein.
    Verwandte Begriffe: Statik, Fundament, Stütze.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Bodenbeläge sind für eine Renovierung empfehlenswert?
      Ich empfehle für Wohnräume Echtholzparkett oder Laminat. Für Bäder und Küchen sind Fliesen oder Vinylböden eine gute Wahl, da sie wasserabweisend und pflegeleicht sind. Achten Sie auf die Nutzungsklasse des Bodenbelags, um sicherzustellen, dass er den Anforderungen des jeweiligen Raumes entspricht.
    2. Wie finde ich einen seriösen Handwerker für die Renovierung?
      Ich empfehle, mehrere Angebote von verschiedenen Handwerkern einzuholen und die Referenzen zu prüfen. Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung und einen Festpreis. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach Empfehlungen oder suchen Sie online nach Bewertungen.
    3. Welche Genehmigungen benötige ich für die Renovierung?
      Ich empfehle, sich vor Beginn der Renovierung bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, ob Genehmigungen erforderlich sind. Insbesondere bei baulichen Veränderungen, wie dem Einreißen von Wänden oder dem Verändern der Fassade, sind Genehmigungen erforderlich.
    4. Wie kann ich die Kosten für die Renovierung senken?
      Ich empfehle, Eigenleistungen zu erbringen, wie z.B. das Entfernen von Tapeten oder das Streichen von Wänden. Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Materialien und Anbietern. Planen Sie die Renovierung sorgfältig, um unnötige Kosten zu vermeiden.
    5. Was muss ich bei der Entsorgung von Bauschutt beachten?
      Ich empfehle, Bauschutt fachgerecht zu entsorgen. Informieren Sie sich bei der Gemeinde oder einem Entsorgungsunternehmen über die Möglichkeiten der Entsorgung. Achten Sie darauf, dass der Bauschutt getrennt wird, um die Umwelt zu schonen.
    6. Wie lange dauert eine Renovierung?
      Ich empfehle, die Dauer einer Renovierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Arbeiten, der Größe der Wohnung und der Verfügbarkeit von Handwerkern. Planen Sie ausreichend Zeit ein und berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen.
    7. Was ist bei der Auswahl von Fliesen zu beachten?
      Ich empfehle, bei der Auswahl von Fliesen auf die Rutschfestigkeit, Abriebfestigkeit und Wasseraufnahme zu achten. Wählen Sie Fliesen, die für den jeweiligen Raum geeignet sind. Achten Sie auch auf das Design und die Farbe der Fliesen, um ein harmonisches Gesamtbild zu erzielen.
    8. Wie kann ich Schimmelbildung während der Renovierung vermeiden?
      Ich empfehle, während der Renovierung regelmäßig zu lüften, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. Achten Sie darauf, dass keine Feuchtigkeit in die Bausubstanz eindringt. Verwenden Sie schimmelhemmende Farben und Materialien.

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  2. Wanddurchbruch – Miteigentümer-Erlaubnis zwingend erforderlich!

    Liegt die Erlaubnis der anderen Miteigentümer ...
    schon vor, dass eine Wand herausgenommen werden darf?
    Ich vermute mal dass es für 20000 zu machen ist ... ist möchte aber nicht wissen wie es dann gemacht ist ...
    Gruß
  3. WEG-Recht: Wanddurchbruch erfordert Zustimmung der Miteigentümer

    Bernhard hat schon Recht mit ...
    >Liegt die Erlaubnis der anderen Miteigentümer schon vor?
    ... das ist das Allerwichtigste. Sie würden nämlich Gemeinschaftseigentum verändern wollen. Und das mag die Gemeinschaft erst einmal überhaupt nicht.
    Und, dass
    > Der Makler, der ansonsten nicht den üblichen "Raffzahn"-Eindruck der dieser Berufsgruppe ja doch öfter zu Eigen ist, macht<
    ... den wollte ich mal sehen.
    Und dass ein Nichtfachmann, wie ein Makler meint, dass ein solcher Umbau/Modernisierung für 20 T€ zu machen sei, halte ich für einigermaßen anmaßend. Lassen Sie's daher lieber von einem Fachmann rechnen. Aber zuerst sollten Sie mal im WEGAbk.-Recht nachlesen, oder aber wiederum einen Berater-Fachmann fragen. Sonst kaufen Sie womöglich eine Wohnung und dürfen weiter nichts als (einigermaßen geräuscharm) modernisieren, nicht jedoch umbauen!
    Beachte: Makler will Ihnen eine Wohnung verkaufen (sonst nix), meint alles sei machbar und dazu noch billig. Das sollte die Alarmglocken aufleuchten lassen.
    MfG (nach Pfingsten)
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Renovierung ETW: Kosten, Wanddurchbruch und WEGAbk.-Recht

    💡 Kernaussagen: Bei der Renovierung einer Eigentumswohnung (ETW) aus dem Baujahr 1981 sind die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen, insbesondere bei Badsanierung, Erneuerung von Bodenbelägen und Elektrik. Ein Wanddurchbruch erfordert zwingend die Zustimmung der Miteigentümer gemäß WEG-Recht. Die Einholung von Fachberatung ist ratsam, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor Beginn der Renovierungsarbeiten sollte die Erlaubnis der Miteigentümer für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum eingeholt werden, wie im Beitrag WEG-Recht: Wanddurchbruch erfordert Zustimmung der Miteigentümer betont wird. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.

    💰 Kosten: Die Einschätzung der Renovierungskosten ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen, um einen realistischen Überblick zu erhalten. Die Kosten für Badsanierung, Elektrik und Bodenbeläge können erheblich variieren.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Planung der Renovierung sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, um die Machbarkeit der geplanten Maßnahmen zu prüfen und mögliche Risiken zu identifizieren. Dies gilt insbesondere für den Wanddurchbruch, wie im Beitrag Wanddurchbruch – Miteigentümer-Erlaubnis zwingend erforderlich! erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf der Eigentumswohnung sollte eine detaillierte Kostenschätzung für die Renovierung eingeholt werden. Klären Sie alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen ab und holen Sie die Zustimmung der Miteigentümer ein. Ziehen Sie einen Fachmann für WEG-Recht hinzu, um sich umfassend beraten zu lassen.

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