Garantieleistung: Entschädigung für Arbeitsausfall & Reinigung bei Reparaturen?
In diesem Forum sind Sie: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei einer Garantieleistung durch den Bauträger auch Ansprüche auf Entschädigung für Arbeitsausfall und Reinigungskosten bestehen. Es wird diskutiert, inwiefern ein Verschulden des Bauträgers eine Rolle spielt und ob eine vertragliche Vereinbarung für die Nachbesserungspflicht notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt ist das Vertrauen gegenüber Handwerkern und die Notwendigkeit der Kontrolle bei Mängelbeseitigungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Garantieleistung: Entschädigung für Arbeitsausfall & Reinigung bei Reparaturen?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine eigenständige Geltendmachung von Arbeitsausfall- oder Reinigungskosten ohne vorherige juristische Prüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Verbraucherrecht.
🔴 KRITISCH: Dokumentation aller Kosten und Mängelzusammenhänge (Zeitpunkt, Ursache, Handwerkertermine, Belege) vor formeller Anspruchserhebung zwingend erforderlich – fehlende Beweise führen zur Ausschlusswirkung.
⚠️ WICHTIG: Garantiebedingungen des Bauträgers dürfen nicht pauschal mit gesetzlicher Gewährleistung verwechselt werden – sie regeln ausschließlich den Umfang der freiwilligen Leistung.
⚠️ WICHTIG: Arbeitsausfall durch Urlaub oder private Terminplanung ist grundsätzlich kein erstattungsfähiger Schaden – eine Ausnahme setzt nachweisbares Verschulden (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) voraus.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob Sie Anspruch auf Erstattung von Kosten für Arbeitsausfall, Reinigung oder ähnliches haben, hängt von den genauen Umständen und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Garantieleistungen: Diese sind meist freiwillige Leistungen des Herstellers oder Verkäufers und deren Umfang ist in den Garantiebedingungen festgelegt. Prüfen Sie diese genau, ob solche Kosten abgedeckt sind.
Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung): Hier haftet der Bauträger für Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden. Wenn die Reparatur eines solchen Mangels zu den genannten Aufwänden führt, könnten Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies ist jedoch oft komplex und hängt von der Art des Mangels und der Zumutbarkeit der Reparatur ab.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder Verbraucherrecht beraten, um Ihre spezifische Situation zu prüfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Frage, ob ein Bauherr bei einer Garantieleistung durch den Bauträger zusätzliche Kosten wie Reinigung oder Arbeitsausfall (z.B. durch Urlaub) erstattet verlangen kann. Grundsätzlich ist zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden: Die gesetzliche Gewährleistung nach BGBAbk. (§§ 634, 636) umfasst die Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels, nicht jedoch typische Begleitkosten wie Reinigung oder Verdienstausfall. Bei einer freiwilligen Garantie des Bauträgers richten sich die Ansprüche nach den Garantiebedingungen, die oft enger gefasst sind.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass der Bauträger solche Kosten in der Regel nicht freiwillig übernimmt, ist zutreffend. Die Rechtsprechung sieht den Arbeitsausfall durch Urlaub grundsätzlich als vom Bauherrn selbst zu tragendes Risiko an, es sei denn, der Mangel ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bauträgers zurückzuführen.
➕ Ergänzung: Wichtig ist die Prüfung der konkreten Garantieurkunde: Manche Bauträger schließen Begleitkosten explizit aus, andere bieten pauschale Entschädigungen an. Zudem könnte bei erheblichen Mängeln ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB bestehen, der auch konkrete Vermögensschäden wie Reinigungskosten umfassen kann, wenn der Mangel auf einem Verschulden des Bauträgers beruht.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle entstandenen Kosten (Reinigungsbelege, Urlaubsbescheinigung) und fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Übernahme auf. Lassen Sie die Garantiebedingungen von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen, insbesondere ob ein Schadensersatzanspruch wegen Verzugs oder Verschuldens in Betracht kommt. Bei Ablehnung kann eine außergerichtliche Einigung oder notfalls eine Klage auf Schadensersatz geprüft werden.
KI-Analyse (Qwen)
Bei Garantieleistungen durch einen Bauträger handelt es sich um vertragliche Zusagen über die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Bauwerksleistungen – nicht um eine pauschale Entschädigungspflicht für sämtliche Folgekosten.
⚠️ Korrektur: Ein Arbeitsausfall (z. B. Urlaub wegen Handwerkerterminen) ist grundsätzlich kein vom Bauträger zu erstattender Schaden; dies ist eine private Lebensentscheidung und fällt nicht unter die gesetzliche oder vertragliche Garantiepflicht.
➕ Ergänzung: Reinigungskosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie unmittelbar und zwingend durch einen Mangel verursacht wurden – etwa durch Verschmutzung infolge einer fehlerhaften Installation, die über das übliche Maß hinausgeht.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass der Bauträger solche Aufwände freiwillig übernimmt, ist realistisch: In der Praxis geschieht dies selten, da Garantien nicht automatisch Schadensersatzansprüche für indirekte Folgen umfassen.
❌ Widerspruch: Es ist unzutreffend, dass solche Kosten "einfach dazugehören"; vielmehr hängt die Durchsetzbarkeit von konkreten Vertragsvereinbarungen, der Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht (§§ 633–635 BGB) und dem Nachweis einer ursächlichen Verknüpfung ab.
🔴 Gefahr: Eine fehlgeleitete Geltendmachung ohne juristische Absicherung kann zu unnötigen Konflikten führen und die Verhandlungsposition bei echten Mängeln schwächen.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie vor einer formellen Geltendmachung einen auf Bau- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt – insbesondere zur Prüfung der Garantievereinbarung, der Mängelanzeige und der Beweissicherung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Arbeitsausfallkosten (z. B. Urlaub wegen Handwerkerterminen) grundsätzlich nicht automatisch erstattungsfähig sind und die gesetzliche Gewährleistung keine pauschale Abdeckung solcher Folgekosten vorsieht.
⚠️ Abweichung: GoogleAI formuliert den Anspruch auf Schadensersatz bei Gewährleistungsreparaturen allgemeiner und ohne klare Abgrenzung zur Rechtsprechung; DeepSeek und Qwen betonen stärker die erforderliche Kausalität und den Nachweis des Verschuldens.
➕ Ergänzung: DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer schriftlichen Forderung und der Prüfung auf mögliche pauschale Entschädigungen in Garantiebedingungen; Qwen betont zusätzlich die Gefahr einer Schädigung der Verhandlungsposition bei unprofessioneller Anspruchsgeltendmachung.
❌ Widerspruch: Qwen widerspricht der Formulierung „solche Kosten gehören einfach dazu“ (implizit in GoogleAIs Formulierung „könnten Sie unter Umständen Ansprüche geltend machen“), indem es diese als unzutreffend und rechtlich ungesichert einstuft – die sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Alle Modelle empfehlen eindeutig die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Bau- und Verbraucherrecht – mit stärkster Betonung durch Qwen („vor formeller Geltendmachung“) und DeepSeek („zur Prüfung auf Schadensersatz nach § 280 BGB“).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Arbeitsausfall durch Urlaub ❌ Widerspruch Kein erstattungsfähiger Schaden – Ausnahmen nur bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bauträgers (DeepSeek, Qwen); GoogleAI bleibt unpräzise, daher wird der restriktivere Konsens übernommen. Reinigungskosten ⚠️ Abwägung Nur bei unmittelbarer, zwingender und überüblicher Verschmutzung durch den Mangel (z. B. Wasserschaden durch defekte Leitung) möglicherweise erstattungsfähig – Nachweis der Kausalität und Höhe zwingend (Qwen, DeepSeek). Gewährleistung nach BGB ✅ Konsens Umfasst nur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung), nicht indirekte Folgekosten; Schadensersatz setzt Verschulden voraus (alle drei Modelle einhellig). Freiwillige Garantie ✅ Konsens Umfang vollständig durch Garantiebedingungen begrenzt; häufig expliziter Ausschluss von Begleitkosten (GoogleAI, DeepSeek, Qwen). Rechtliche Vorgehensweise ✅ Konsens Immer vor formeller Geltendmachung: juristische Prüfung durch Fachanwalt für Bau- und Verbraucherrecht – besonders zur Garantieauslegung und Schadensersatzvoraussetzungen. 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie nicht ohne vorherige Rechtsberatung auf den Bauträger zu – die Durchsetzbarkeit von Arbeitsausfall- oder Reinigungskosten ist in der Praxis äußerst selten und erfordert höchste Beweisführung; Fehlentscheidungen schädigen langfristig Ihre Rechtsposition.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation von Kosten und Mängelzusammenhang Kein Nachweis für Kausalität → Ausschluss aller Ansprüche 🔴 Risiko Ungeprüfte Garantiebedingungen vor Anspruchserhebung Verstoß gegen Vertragsbedingungen → Abweisung ohne weiteres Nachgehör 🔴 Risiko Geltendmachung ohne fachanwaltliche Absicherung Erschwerung zukünftiger Verhandlungen; Rufschädigung; Kostenrisiko im Streitfall 🔴 Risiko Verwechslung von Garantie und Gewährleistung Falsche Rechtsgrundlage → abgelehnter Anspruch trotz berechtigtem Mangel 🔴 Risiko Verzögerung bei Beweissicherung (z. B. fehlende Fotos vor Reinigung) Unmöglichkeit, Verschmutzung oder Mangelursache nachzuweisen → Beweisnot ✅ Chance Präzise Dokumentation und rechtliche Vorbereitung Erhöhte Durchsetzungswahrscheinlichkeit bei berechtigten Reinigungskosten ✅ Chance Individuelle Verhandlung mit Bauträger nach juristischer Beratung Pauschale Entschädigung oder Kulanzleistung ohne Gerichtsverfahren ✅ Chance Prüfung auf grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz im Mangelgeschehen Möglichkeit eines Schadensersatzes nach § 280 BGB – auch für Arbeitsausfall ✅ Chance Nutzung von Mediation vor Klage Kosten- und zeitersparende Einigung mit Rechtskraft und geringem Konfliktpotenzial ✅ Chance Systematische Aufbereitung aller Garantie- und Vertragsdokumente Erhöhung der Verhandlungsposition für künftige Mängel – auch außerhalb des aktuellen Falls Orientierungshilfen
- Rechtliche Prüfung priorisieren: Beauftragen Sie noch vor Kontaktaufnahme mit dem Bauträger einen Fachanwalt für Bau- und Verbraucherrecht – zur Analyse Ihrer Garantiebedingungen, der Mängelanzeige und der Beweislage.
- Alle Kosten und Mängel dokumentieren: Sammeln Sie sämtliche Belege (Reinigungsquittungen, Urlaubsbescheinigung, Fotos vor und nach der Reparatur, Terminbestätigungen) und notieren Sie Uhrzeit, Datum und konkrete Ursache jedes Aufwands.
- Garantiebedingungen einzeln prüfen: Fordern Sie die vollständige Garantieurkunde beim Bauträger an – achten Sie speziell auf Klauseln zu „Begleitkosten“, „Kulanz“, „Entschädigungspauschalen“ und Ausschlussklauseln.
- Schriftliche Forderung mit Rechtsgrundlage: Erstellen Sie nach anwaltlicher Beratung eine formelle, begründete Forderung – mit klarem Verweis auf Vertragsbestimmungen oder gegebenenfalls § 280 BGB, niemals pauschal oder emotional.
- Kulanzverhandlung initiieren: Nutzen Sie den Gesprächstermin mit dem Bauträger gezielt für eine außergerichtliche Vereinbarung – z. B. pauschale Abgeltung der Reinigungskosten ohne Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs.
- Schadensersatz auf Verschulden prüfen: Lassen Sie durch Ihren Anwalt klären, ob der vorliegende Mangel auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bauträgers beruht – nur dann besteht eine realistische Chance auf Arbeitsausfallentschädigung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Garantie
- Eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, für bestimmte Mängel oder Schäden innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzustehen. Die genauen Bedingungen sind im Garantievertrag festgelegt.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Produkthaftung, Kulanz. - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre.
Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel. - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Der Bauträger ist in der Regel auch der Verkäufer der Immobilie.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer. - Mangel
- Eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit einer Sache von der Soll-Beschaffenheit. Ein Mangel kann beispielsweise ein Fehler in der Konstruktion, der Ausführung oder im Material sein.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler. - Schadensersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch ein schuldhaftes Verhalten einer anderen Person oder durch einen Mangel an einer Sache entstanden ist.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Wiedergutmachung, Ausgleich. - Mangelfolgeschaden
- Ein Schaden, der als Folge eines ursprünglichen Mangels an einer Sache entsteht. Beispielsweise kann ein Wasserschaden durch ein undichtes Dach ein Mangelfolgeschaden sein.
Verwandte Begriffe: Folgeschaden, Sekundärschaden, Kausalschaden. - Beweislast
- Die Verpflichtung, das Vorliegen einer bestimmten Tatsache zu beweisen. Im Zivilrecht trägt in der Regel derjenige die Beweislast, der sich auf die Tatsache beruft.
Verwandte Begriffe: Beweisführung, Beweismittel, Beweiswürdigung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer haftet für Mängel an einer Immobilie?
Der Bauträger haftet im Rahmen der Gewährleistung für Mängel, die bereits bei der Übergabe der Immobilie vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. - Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers oder Bauträgers, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers ist. Die Garantiebedingungen sind im Garantievertrag festgelegt. - Kann ich bei einem Mangel Schadensersatz fordern?
Ja, wenn durch einen Mangel ein Schaden entstanden ist (z.B. Arbeitsausfall, Reinigungskosten), können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies ist jedoch oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. - Was ist ein Mangelfolgeschaden?
Ein Mangelfolgeschaden ist ein Schaden, der durch einen ursprünglichen Mangel an einer Sache entsteht. Beispielsweise kann ein Wasserschaden durch ein undichtes Dach ein Mangelfolgeschaden sein. - Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Mängel sollten unverzüglich nach Entdeckung dem Bauträger oder Verkäufer gemeldet werden, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden. - Was tun, wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung verweigert?
In diesem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls eine Klage auf Mängelbeseitigung einreichen. - Welche Rolle spielt die Beweislast bei Mängeln?
In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Immobilie liegt die Beweislast beim Bauträger, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war. Danach kehrt sich die Beweislast um. - Kann ich die Kosten für einen Sachverständigen erstattet bekommen?
Die Kosten für einen Sachverständigen können unter Umständen als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die Begutachtung zur Feststellung eines Mangels erforderlich war.
Verwandte Themen
- Gewährleistungsansprüche bei Neubauten
Informationen zu den Rechten und Pflichten bei Mängeln an Neubauten. - Verjährung von Mängelansprüchen
Wie lange können Mängelansprüche geltend gemacht werden? - Sachverständigengutachten bei Baumängeln
Wann ist ein Gutachten sinnvoll und wie wird es erstellt? - Bauabnahme: Worauf ist zu achten?
Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme und die Vermeidung von Mängeln. - Rechte bei verspäteter Fertigstellung
Welche Ansprüche haben Käufer bei einer verspäteten Übergabe der Immobilie?
-
Garantieleistung: Konkretisierung der Rechtsfrage
Frage für de Rechtsanwalt
Aber der hat jetzt erst mal Wochenende. Aber bis dahin sollten Sie etwas konkretisieren. -
Handwerker im Haus: Vertrauen vs. Anwesenheit
Vertrauen.
Warum müssen Sie Urlaub nehmen wenn die Handwerker kommen. Wir (Malerunternehmen) erledigen immer häufiger Arbeiten auch wenn die Eigentümer in Urlaub sind. Ein bisschen Vertrauen wäre angebracht. -
Mängelbeseitigung: Kontrolle bei Handwerkerarbeiten
Vertrauen?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ... Wenn ich sehe, wie die am Bau beteiligten Firmen bei uns so gearbeitet haben, vor allem bei Mängelbeseitigungen während wir schon drin wohnten, dann würde ich NIIIIEEEE Handwerker unbeaufsichtigt in mein Haus lassen. Zumindest wenn sie fertig sind mit ihrer Arbeit muss jemand dabei sein und kontrollieren, vor allem wegen Beschädigungen und Verschmutzungen. Das kann ich nur eindringlich jedem raten!
Ist kein Misstrauen, nur Selbstschutz.
Aber wie ist das nun mit Entschädigungen für Arbeitsausfall etc.? Das würd ich auch gern mal wissen. -
Verdienstausfall bei Reparaturen: Unternehmerisches Risiko?
immer doller ...
wenn sie ihr Auto zur Reparatur geben, wer zahlt denn da den verdienstausfall - es ist mal so, dass sie wenn sie was unternehmen, auch ein unternehmerisches Risiko haben! diesmal anonym -
Nachbesserungspflicht: Vertragliche Vereinbarung notwendig?
Nachbesserungspflicht Nachbesserungsrecht
Ergänzend ist immer zu sehen: wir haben ja gottseidank noch keine US-amerikanischen Verhältnisse. Eine geschuldete Nachbesserungspflicht sollte m.E. immer eine vertragliche Vereinbarung zugrunde liegen haben, die dort Nachbesserungsrecht hieße. Insofern wäre hier schon eine Unterscheidung im Einzelfall zu untersuchen, wie es zu dem Mangel gekommen ist, und im welchem Zusammenhang welche Mitwirkung des Auftragnehmers vertraglich abzuleiten wäre. Kurz gesagt, könnte unter Umstanden die Kirche ruhig im Dorf belassen und fände eine weniger streßfreie Lösung. Leider kennen wir, wie immer bei solchen Überlegungen, nicht den genauen Einzelfall mit allen seinen Hintergründen. Viele Grüße -
Mangelbehebung: Schadensersatz bei Verschulden?
eine interessante Problematik
ich bin zwar nichtberechtigt, eine rechtliche Beratung zumachen, aber ich möchte trotzdem meine eigene Meinung kundtun. Ich würde die Ursache des Mangels genauer spezifizieren. Bei einem Mangel ohne Verschulden halte ich die Mangelbehebung für ausreichend. Bei einem Mangel mit Verschulden würde ich zusätzlich zu einer Behebung einen kleinen Schadensersatz ansetzten. Bei einem Mangel mit gravierendem Verschulden (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik) würde ich alle zusätzlichen Aufwendungen, die durch den Mangel verursacht wurden, wie z.B. die eingeschränkte Nutzung der Wohnung oder auch Urlaub als erstattungsfähig ansehen. Die Frage ist nun, in welcher Kategorie Ihr Mangel einzuordnen ist. Wenn es sich um einen "normalen" Baumangel handelt, haben Sie meiner Meinung nach keinen Anspruch auf Ersatz für den Urlaub. Aber das ist eine Verhandlungssache, denn es soll ja auch Firmen geben, denen eine zufriedene Kundschaft etwas Wert ist, was sich vielleicht auf Kulanzbasis zeigen könnte. Wenn die Fronten noch nicht so verhärtet sind, genügt vielleicht ein freundlicher Hinweis. Diese Ausführungen sollen nur als mein Beitrag zu diesem Thema verstanden werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Mit freundlichen Grüßen -
Garantieleistung: Rechtliche Lage zu Arbeitsausfall?
Gibt es denn Urteile dazu? Hallo Herr SCHOTTEN ...
wie sieht's denn nun eigentlich von der rechtlichen Seite aus? -
BGH Urteil: Aufwendungen bei vollständiger Nachbesserung
Wenig konkretes
in der Rechtsprechung dazu zu finden. Ein paar Beispiele:
BGH, Urt. v. 22. März 1979, Az. VII ZR 142/78
Die Beklagte war nämlich, was das Berufungsgericht verkennt, zu einer vollständigen Nachbesserung nicht bereit: Sie hat lediglich die undichten Stellen der Heizrohre nachgelötet. Der zur Mängelbeseitigung verpflichtete Unternehmer hat aber nicht nur die dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wegekosten, Arbeitskosten und Materialkosten zu tragen; er muss auch Schäden am sonstigen Eigentum des Bestellers beheben, die im Zuge der Nachbesserung zwangsläufig entstehen (BGHZ 72,31, 33). So hat der Bundesgerichtshof die Kosten der Maurerarbeiten, Putzarbeiten, Steinemaillierarbeiten, Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten und Architektenarbeiten, die im Zusammenhang mit der Nachbesserung einer fehlerhaft verlegten Abflussleitung notwendig geworden waren, zu den Aufwendungen gerechnet, welche, wie sich aus dem Umfang der Nachbesserungspflicht ergebe, vom Unternehmer zu tragen seien (NJW 1963,805, 806). Als Mängelbeseitigungskosten hat der Senat demgemäß in einem Falle, in dem der Unternehmer Isolierungsarbeiten nachzubessern hatte, auch die Aufwendungen für die hierzu erforderlichen Nebenarbeiten Nebenarbeiten bezeichnet, insbesondere für den Ausbau der Kellertüren, der Ölheizung, der Öltanks, der Kellertreppen, Abmontieren und Wiederanbringen der Elektroanschlüsse sowie Anpassen und Wiedereinbau der Kellertüren (Urteil vom 29. November 1971 - VII ZR 101/70 = WM 1972,800, insoweit in NJW 1972,447 nicht abgedruckt). Zu den vom Unternehmer zu ersetzenden Kosten hat der Senat ferner die Aufwendungen gezählt, die bei der Nachbesserung von Rohrleitungen durch folgende Nebenarbeiten entstanden waren: Aufspüren der Schadstellen, Aufreißen der Straßendecke, Aufgraben des Erdreichs bis zur Rohrleitung, Freilegung der Leckstellen der Rohre durch Entfernen der Isolierung, Verfüllung des Rohrgrabens, Verdichten des Erdreichs und Wiederherstellung der im Zuge der Mängelbeseitigung aufgerissenen Straßendecke (BGHZ 58,332, 339). Entsprechend hat er in einem Fall entschieden, in dem Asphaltschichten zum Zwecke der Mängelbeseitigung entfernt und im Anschluss an die Nachbesserung der Fahrbahnisolierung wieder aufgetragen werden mussten (Urteil vom 16. Mai 1974 - VII ZR 35/72 = BauR 1975,130, 133).
Zur vollständigen Mängelbeseitigung hätte deshalb hier gehört, dass die Beklagte alle Arbeiten entweder selbst oder durch andere Unternehmer ausführte, welche zur Wiederherstellung des vor Beginn der Nachbesserung bestehenden Zustandes erforderlich waren. Die Beklagte schuldete also außer den vom Berufungsgericht für notwendig gehaltenen Maßnahmen (Entfernung des Teppichbodens, Aufstemmen des Estrichs und Ausräumen der Perlite-Schüttung) auch den Abtransport des Bauschutts sowie die Verlegung des neuen Estrichs und des neuen Teppichbodens. Sie schuldete ferner die Herstellung des Zementestrichs in Heizraum und Flur sowie die Malerarbeiten, soweit diese durch die Nachbesserung veranlasst waren, etwa weil der bei der Entfernung des alten Estrichs aufgewirbelte Staub auch die Tapeten und Decken der Räume in Mitleidenschaft gezogen hatte. Die Beklagte schuldete weiter die Reinigung des Teppichbodens, sofern dieser, wie der Kläger behauptet hat, bei der Schadensbeseitigung verschmutzt worden ist. Sie schuldete schließlich den Ersatz der Nebenkosten, soweit diese - etwa Aufgrund von Telefongesprächen mit Handwerkern - zur Vorbereitung und Durchführung der Nachbesserung erforderlich geworden waren.
Beachten Sie den letzten Satz: "Ersatz der Nebenkosten".
Grundsätzlich ist ein der Nachbesserung nicht zugänglicher Schaden gem. § 635 BGBAbk. zu ersetzen, auch wenn eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht ausgedprochen wird. Erforderlich ist hier, dass der AN den Mangel zu vertreten hat, was regelmäßig der Fall ist. Zu ersetzen sind bspw. Filme, die zur Beweissicherung verknipst wurden (bitte nicht auch gleich die Kamera auf die Rechnung setzen). Schwierig zu bewerten sind naturgemäß Urlaubstage, die m.E. ebenfalls zu entschädigen sind. Echte Erholung ist es nicht, dem Bauträger bei der Nachbesserung zuzusehen. ABER: Die Kosten sind nur zu ersetzen, wenn sie erforderlich sind. Ein Richter wird sicherlich wenig Verständnis haben, dass bei einer ersten Nachbesserung immer der gesamte Hausstand vertreten sein muss usw. Veröffentlichte Urteile dazu sind mir nicht bekannt. Also: Auch Schäden mit Augenmaß geltend machen.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Garantieleistung: Entschädigung für Arbeitsausfall & Reinigung?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob bei einer Garantieleistung durch den Bauträger auch Ansprüche auf Entschädigung für Arbeitsausfall und Reinigungskosten bestehen. Es wird diskutiert, inwiefern ein Verschulden des Bauträgers eine Rolle spielt und ob eine vertragliche Vereinbarung für die Nachbesserungspflicht notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt ist das Vertrauen gegenüber Handwerkern und die Notwendigkeit der Kontrolle bei Mängelbeseitigungen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Mängelbeseitigung: Kontrolle bei Handwerkerarbeiten wird betont, dass Kontrolle bei Handwerkerarbeiten wichtig ist, um Beschädigungen und Verschmutzungen zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Das Urteil des BGH (BGH Urteil: Aufwendungen bei vollständiger Nachbesserung) behandelt die Aufwendungen, die im Zuge einer vollständigen Nachbesserung entstehen können, einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Mangelbehebung: Schadensersatz bei Verschulden? wird die Meinung geäußert, dass bei einem Mangel mit Verschulden zusätzlich zur Mangelbehebung ein kleiner Schadensersatz angesetzt werden sollte.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Einzelfall, wie es zu dem Mangel gekommen ist und in welchem Zusammenhang welche Mitwirkung des Auftragnehmers vorliegt (siehe Nachbesserungspflicht: Vertragliche Vereinbarung notwendig?). Prüfen Sie, ob eine vertragliche Vereinbarung zur Nachbesserungspflicht besteht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Garantieleistung, Reparatur, Arbeitsausfall, Entschädigung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletöfen: Vollautomatische Modelle im Vergleich – Hersteller, Marktanteile & Störanfälligkeit?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpen Zuverlässigkeit: Langzeiterfahrungen, Lebensdauer & Kosten im Vergleich?
- … Wärmepumpe, Zuverlässigkeit, Lebensdauer, Langzeiterfahrung, Kosten, Reparatur, Wartung, Effizienz, Neubau, Brauchwasser …
- … drehende Teile in der WP, die anfällig sind. Außerdem sei eine Reparatur bei einer WP gleich sehr teuer. …
- … Reparaturanfälligkeit: Reparaturen können teuer sein, besonders wenn der Kompressor ausfällt. Ein …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Außenwand abdichten bei geringem Abstand: Schutz vor Feuchtigkeit & Schnee?
- … detailliertes Angebot erstellen und die Arbeiten fachgerecht ausführen. Fragen Sie nach Garantieleistungen und lassen Sie sich über die verwendeten Materialien und Techniken …
- … Achten Sie auf Risse, Abplatzungen, Feuchtigkeitsflecken oder Schimmelbildung. Bei Bedarf sollten Reparaturen oder Sanierungen rechtzeitig durchgeführt werden, um größere Schäden zu vermeiden. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Natursteinmauer Sanierung: Einsturzgefahr? Ursachen, Kosten & Risiken der Rekonstruktion?
- … hängt vom Umfang der Schäden und der gewählten Sanierungsmethode ab. Kleinere Reparaturen können innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein, während umfangreiche Sanierungen mehrere …
- … wissen wir auch noch nicht. Ist die Beseitigung der Mängel eine Garantieleistung oder nicht? Ich glaube da werden wir noch viel diskutieren müssen …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Holzterrasse Mangel: Ursachen, Folgen & Sanierung? Gefälle, Unterbau, Holzschutz
- BAU-Forum - Dach - Dach am Ende? Erkennungsmerkmale, Lebensdauer & Folgen einer sanierungsbedürftigen Dacheindeckung
- … ein Dach sanierungsbedürftig ist? Anzeichen, Lebensdauer von Dachpfannen & Folgen unterlassener Reparaturen. Jetzt informieren! …
- … zur Instandsetzung oder Erneuerung eines Daches durchgeführt werden. Dazu gehören die Reparatur oder der Austausch der Dacheindeckung, die Erneuerung der Unterkonstruktion, die Dämmung …
- … verlängern und den Wert der Immobilie steigern.[br]Verwandte Begriffe: Dachreparatur, Dachrenovierung, Dachinstandsetzung …
- BAU-Forum - Dach - Dachüberstand Giebel: Mangel richtig erkennen & beseitigen – Rechte, Vorgehen & Kosten?
- … die Pflicht des Auftragnehmers im Rahmen der Gewährleistung. Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Reparatur, Instandsetzung. …
- … vorangegangenen Insolvenzen unseres Generalbauunternehmers (zu spät bemerkt) ein unangenehmes Gefühl bezüglich Garantieleistungen bei mir hinterlassen. Der Fachplaner und Architekt ist dem GBU …
- BAU-Forum - Dach - Flachdachsanierung Garage: Kosten, Bitumen vs. Alternativen, Abdichtung & Gefälle
- BAU-Forum - Dach - Flachdachsanierung: Farbe (Schwarz/Weiß) & Methoden-Vergleich (Bitumen vs. Polyurethan)?
- BAU-Forum - Dach - Wassertropfen am Dachbalken: Ursachen, Folgen & Sofortmaßnahmen für Neubau?
- … Keine Eigenreparaturen durchführen: Verzichten Sie auf das Nachverkleben von Dampfbremse, Verlegen von …
- … Was kostet die Reparatur eines undichten Daches?[br]Die Kosten für die Reparatur eines undichten …
- … von der Art und dem Umfang des Schadens ab. Eine einfache Reparatur von Dachziegeln kann wenige hundert Euro kosten, während eine umfassende Sanierung …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Garantieleistung, Reparatur, Arbeitsausfall, Entschädigung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Garantieleistung, Reparatur, Arbeitsausfall, Entschädigung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Garantieleistung: Entschädigung für Arbeitsausfall & Reinigung bei Reparaturen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Garantie: Entschädigung bei Reparaturen?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Garantieleistung, Reparatur, Arbeitsausfall, Entschädigung, Reinigungskosten, Bauträger, Gewährleistung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
