1. Abgesehen davon, dass wir bezweifeln, dass die Schuldfrage bei uns bzw. nur bei uns liegt: Wir haben, da die Schimmelbildung beseitigt werden muss, direkt zu diversen Handwerksfirmen Kontakt aufgenommen. Zusätzlich wurden Speziallösungsanbieter (im Internet) angemailt. Die Antwort von Handswerksfirmen und Lösungsanbieter dauert eben ein paar Tage. Hinzu kommt eine Überlegenszeit die alternativen Möglichkeiten zu prüfen. Unterstellt man, dass das Verschulden bei uns (Vermieter) lag: Ist dieser Einbehalt gerechtfertigt, d.h. waren wir überhaupt in Verzug, da wir ja durchaus aktiv an dem Problem gearbeitet haben? Es war hier ja keine Gefahr in Verzug, wie es z.B. bei einem Wasserrohrbruch gewesen wäre (erst handeln und dann überlegen was das Beste ist). Per 16.2. haben waren die Arbeiten abgeschlossen: Entfernung der alten Tapeten im Schadenbereich und Behandlung der Wände mit einem Spezialanstrich. Waren wir überhaupt in Verzug? Sind 20 % Warmmiete für "kleinere" Schimmelflecken nicht übertrieben? Muss der Mieter nicht zumindest für den halben Monat die einbehaltene Miete nachzahlen?
2. Die Schimmelbildung trat an Auswänden auf:
- Küche: Im Eck. Anmerkung: Der Abluftausgang für die Dunstabzugshaube befindet sich an einer anderen Wand in der Küche, wie der Mieter eine Küche aufgebaut hat. Das Abgangsrohr in der Wand wurde mit Plastiktüten verschlossen. Die Dunstabzugshaube wird also ohne Abluftführung genutzt.
Tapete: Raufaser, gestrichen
- Toilette: Schimmel im Bereich Fensterleibung tw. an Wand
Tapete: Raufaser, gestrichen
- Bad: Halb gefliest; Zusätzlich Waschmaschine (mit Trocknerkombination) im Bad. Schimmel im Bereich Fensterleibung.
Tapete: Raufaser gestrichen
- Schlafzimmer: Schimmel in Ecke (2 Außenwände).
Tapete: Raufaser gestrichen Okay, durch doppelverglaste Fenster liegt der Taupunkt nicht mehr am Fenster, sondern ggf. an einer Außenwand. Bloß warum schaffen es alle Vermieter in der eigenen Wohnung durch bessers Lüften solche Probleme in den Griff zu bekommen, aber viele Mieter nicht? (Anmerkung: ein zweiter Mieter klagt auch über Schimmel; der dritte Mieter, der seit 20 Jahren in der Wohnung lebt (aletr und neuer Bauzustand) hat keinen Schimmel). Die verschiedenen Mieteigentümer dieses Hauses wohnen zwar nicht in diesem "verschimmelten Haus", aber vom Baustandard her in vergleichbaren Wohnungen und bekommen Schimmel (z.B. im Bad durch besseres Lüften und mehr Heizen) in den Griff. Der Vermieter ist im Obligo dem Gericht die Schuld des Mieters zu beweisen. Meines Erachtens chancenlos, wenn ich mir Urteile zum Thema "Schimmel" anschaue. Ein Gutachter wird immer zu dem Ergebnis kommen: Die Wand ist schlechter isoliert wie das Fenster =>Vermieter ist Schuld ... Bei einer Dauermessung der Luftfeuchtigkeit über mehrere Tage wird der Mieter sicherlich in der Lage sein ganz, ganz, ganz viel zu Lüften =>Nachweis eines falschen Lüftungsverhaltens ist damit unmöglich. Haben wir ein Chance kostengünstig das wahre Verschulden zu erfahren? Einer der Handwerker hatte eine Feuchtigkeitsmessung an den geschimmelten Wänden durchgeführt und Werte von 0,4 und 0,5 (welche Einheit auch immer) festgestellt, was er von der Bausubstanz her eigentlich mit gut bis sehr gut bezeichnete =>Feuchtigkeit kommt von innen. Dies gibt uns das Gefühl, dass wir zumindest in weiten Teilen im Recht sind. Bloß was nützt es?
3. Ist Schimmel in gewissen Grenzen nicht evtl. sogar "kalkuliert" bzw. anerkannt? Immerhin sehen "Standardmietverträge" Schönheitsreparaturen in Feuchträumen alle 3 Jahre. in anderen Räumen alle 5 Jahre vor. 3a.) Da 3 Jahre in unserem Fall im Sommer rum sind: Können wir den Mieter zumindest für die Feuchträume auffordern im Rahmen der auszuführenden Schönheitsreparaturen, die Raufasertapeten zu entfernen und andere Tapeten, die weniger/keinen Schimmelnährboden haben, zu verwenden? Besten Dank für schnelle und gute Vorschläge.
