- A) gibt es da toleranzmaße, um wieviel die Dinger vom wüschennswerten zustand "absolut eben" abweichen dürfen?
- B) so langsam bilden sich an einigen stellen entlang der geleimten längsfuge spalten. gibt es auch da ein zulässiges maß? oder fällt sowas eh nicht unter die Gewährleistung?
MfG
