1. direkte Vereinbarung eines bestimmten dBAbk. Maßes oder
2. Konkrete Ausführungsbeschreibung (in der Baubeschreibung) in Form von Wandstärken (z.B. zweischalig mit 3 cm Trennfuge) Fußbodenaufbau, Deckentrennung, usw., sodass ggfs. nachgerechnet werden kann, welches Schalldämmmaß bei Einhaltung der Baubeschreibung hätte erreicht werden können? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen