Fehlende Abdichtung im Bad Neubau: Risiken für Mauerwerk & nachträgliche Lösungen?
In diesem Forum sind Sie: Sanitär, Bad, Dusche, WC📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Im Neubau wurde die Abdichtung im Bad vergessen, was zu potenziellen Feuchteschäden im Mauerwerk führen kann. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Abdichtung eine notwendige Leistung (aRdT) oder eine optionale Zusatzleistung ist. Die Verantwortlichkeit liegt beim Fliesenleger, da das Gewerk separat vergeben wurde. Der Wand- und Bodenaufbau spielt eine entscheidende Rolle bei der Risikobewertung.
Fehlende Abdichtung im Bad Neubau: Risiken für Mauerwerk & nachträgliche Lösungen?
Wir haben heute festgestellt das der Fliesenleger es offensichtlich vergessen hat, hinter die Wandfliesen und Bodenliesen in der Dusche und um die Badewanne eine entsprechende Abdichtung anzubringen. Daher die Wandfliesen sind direkt auf den Mörtelputz angebracht. Wir bauen mit einem Bauträger, allerdings haben wir das Gewerk 'Fliesen' herausgenommen und selber vergeben. Hier nun meine Fragen:
Ist dies ein erhblicher Mängel?
Kann nun Wasser in das Mauerwerk eindirngen?
Gibt es Möglichkeiten einer nachträglichen Abdichtung?
Obwohl das Gewerk nicht über den Bauträger läuft, muss der Bauleiter dies trotzdem überwachen?
Vielen Dank im Voraus
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Demontage aller Fliesen in Dusche und Badewanne erforderlich – nachträgliche Abdichtung "von innen" ist technisch unmöglich und normwidrig (DINAbk. 18534).
🔴 KRITISCH: Schimmelbildung im verdeckten Bereich ist bereits bei erster Wassereinwirkung wahrscheinlich – gesundheitliche Risiken erfordern unverzügliche fachliche Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation des Mangels (Fotos, Zeitstempel, schriftliche Mängelanzeige an Fliesenleger und Bauträger) muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, um Gewährleistungsansprüche zu sichern.
⚠️ WICHTIG: Die äußere Bauwerksabdichtung (z. B. Kellerabdichtung) muss parallel geprüft werden – eine fehlerhafte Außenabdichtung verstärkt das Risiko massiv.
KI-Analyse (GoogleAI)
🔴 Gefahr: Das Anbringen von Fliesen direkt auf den Mörtelputz im Nassbereich ohne vorherige Abdichtung stellt ein erhebliches Risiko für Feuchtigkeitsschäden dar.
Durch die Kapillarwirkung kann Wasser in das Mauerwerk eindringen und dort zu Schimmelbildung, Ausblühungen und im schlimmsten Fall zu statischen Problemen führen.
Ich empfehle folgende Maßnahmen:
- Sofortige Information des Bauträgers: Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und fordern Sie eine umgehende Nachbesserung.
- Beauftragung eines Gutachters: Ein Bausachverständiger kann das Ausmaß des Mangels beurteilen und ein Sanierungskonzept erstellen.
- Prüfung der Bauwerksabdichtung: Stellen Sie sicher, dass die äußere Bauwerksabdichtung (z.B. Kellerabdichtung) fachgerecht ausgeführt wurde, um zusätzlichen Feuchtigkeitseintritt zu vermeiden.
Mögliche Sanierungsmaßnahmen umfassen:
- Entfernung der Fliesen: Die Fliesen müssen entfernt werden, um den Untergrund für eine fachgerechte Abdichtung vorzubereiten.
- Aufbringen einer Abdichtung: Eine geeignete Abdichtung (z.B. Flüssigfolie oder Dichtschlämme) muss gemäß DIN 18534 aufgebracht werden.
- Neuverfliesung: Nach der Abdichtung können die Fliesen neu verlegt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Bausachverständigen und einen Fachbetrieb für Badsanierung, um die Situation zu beurteilen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen schwerwiegenden Mangel im Neubau eines Einfamilienhauses in Schleswig-Holstein. Es wurde festgestellt, dass der Fliesenleger keine Abdichtung hinter den Wandfliesen und Bodenfliesen in der Dusche sowie um die Badewanne angebracht hat. Die Fliesen wurden direkt auf den Mörtelputz aufgebracht, was einen erheblichen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellt.
🔴 Gefahr: Das Fehlen einer fachgerechten Abdichtung in Nassbereichen wie Dusche und Badewanne stellt ein akutes und hohes Risiko für das Mauerwerk dar. Wasser kann ungehindert in den Putz und das dahinterliegende Mauerwerk eindringen, was zu Durchfeuchtung, Schimmelbildung und langfristig zu massiven Bauschäden wie Putzabplatzungen und Mauerwerksschäden führen kann. Die Gefahr ist als kritisch einzustufen.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Nutzers, dass es sich hierbei um einen erheblichen Mangel handelt, ist absolut korrekt. Eine nachträgliche Abdichtung ist in diesem Stadium extrem aufwendig und oft nicht mehr fachgerecht möglich, da die Abdichtung unter den Fliesen und im Verbund mit dem Untergrund liegen muss. Eine nachträgliche Injektion oder Beschichtung von oben ist in der Regel keine dauerhafte und zugelassene Lösung.
➕ Ergänzung: Der Bauleiter des Bauträgers ist in der Regel nicht für die Überwachung von Gewerken verantwortlich, die der Bauherr selbst vergeben hat. Dennoch sollte der Bauleiter bei offensichtlichen Mängeln, die die Bausubstanz gefährden, informiert werden. Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung liegt jedoch beim Bauherrn und dem von ihm beauftragten Fliesenleger.
👉 Handlungsempfehlung: Sie müssen umgehend handeln. Dokumentieren Sie den Mangel fotografisch und schriftlich. Setzen Sie dem Fliesenleger eine letzte Frist zur fachgerechten Nachbesserung, was in diesem Fall den vollständigen Rückbau der Fliesen in den Nassbereichen und das Aufbringen einer normgerechten Abdichtung (z.B. nach DIN 18534) bedeutet. Beauftragen Sie parallel einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Begutachtung und Erstellung eines Mängelgutachtens. Ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht, falls der Fliesenleger die Nachbesserung verweigert oder nicht fristgerecht durchführt.
KI-Analyse (Qwen)
Die fehlende Abdichtung hinter Wand- und Bodenfliesen in Dusche und Badewanne stellt einen schwerwiegenden bauaufsichtlichen und technischen Mangel dar, der die gesamte Feuchteschutzkonstruktion des Badezimmers fundamental untergräbt.
🔴 Gefahr: Ohne eine durchgängige, fugenlose und an die Anschlussstellen (z. B. Boden-Wand-Übergang, Ablauf, Armaturen) dicht angeschlossene Abdichtung dringt Wasser systematisch in das Mauerwerk, den Estrich und die darunterliegenden Bauteile ein – mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits während der ersten Benutzung.
🔴 Gefahr: Langfristig führt dies zu Schäden wie Putzabplatzung, Salzausblühungen, Rostbildung an Bewehrung (bei Stahlbeton), Holzfaulnis bei Holzbalkendecken oder -unterzügen und insbesondere zur Bildung von Schimmelpilzen im verdeckten Bereich – ein gesundheitsrelevantes Risiko, das nicht unterschätzt werden darf.
⚠️ Korrektur: Eine nachträgliche Abdichtung 'von innen' hinter bereits verlegten Fliesen ist technisch nicht sinnvoll und normkonform nicht zulässig – weder mit Flüssigabdichtungen noch mit Folien; eine wirksame Sanierung erfordert stets die vollständige Demontage aller Fliesen und des Untergrunds bis auf das tragende Mauerwerk oder den Rohboden.
➕ Ergänzung: Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung und Abnahme des Gewerks 'Fliesen' liegt nicht allein beim beauftragten Fliesenleger, sondern auch beim Bauleiter des Bauträgers – insbesondere bei vertraglich vereinbarter Bauleitungspflicht, die auch bei herausgenommenen Gewerken fortbesteht, solange der Bauträger die Gesamtverantwortung für die Bauausführung trägt.
➕ Ergänzung: Die fehlende Abdichtung verstößt gegen die Anforderungen der DIN 18195-1 bis -10 (Feuchteschutz), der DIN 18534 (Abdichtungen im Bauwesen) sowie der Vorgaben der Muster-Hochbau-Richtlinie (MHR) – dies begründet nicht nur einen Mangel, sondern auch Ansprüche aus Gewährleistung und ggf. Schadensersatz.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) zur Dokumentation des Mangels und zur Erstellung eines Sanierungskonzepts; leiten Sie parallel eine schriftliche Mängelanzeige an den Fliesenleger und den Bauträger ab – unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass das Fehlen einer Abdichtung hinter Fliesen in Dusche und Badewanne einen kritischen, normwidrigen Mangel darstellt, der zu Durchfeuchtung, Schimmel und statischen Schäden führt.
⚠️ Abweichung: DeepSeek betont die begrenzte Verantwortung des Bauleiters bei herausgenommenen Gewerken, während Qwen klar eine Fortbestehende Bauleitungspflicht bei Gesamtverantwortung des Bauträgers unterstellt – GoogleAI erwähnt die Verantwortung nicht explizit.
➕ Ergänzung: Qwen ergänzt die konkrete Nennung der Normen (DIN 18195, DIN 18534, MHR) und betont die Rechtsgrundlage für Gewährleistung/Schadensersatz; DeepSeek und GoogleAI nennen Normen nicht explizit.
❌ Widerspruch: DeepSeek bewertet die Nachbesserungsmöglichkeit als "oft nicht mehr fachgerecht möglich", während GoogleAI konkret Sanierungsschritte (Abdichtung nach Entfernung) vorschlägt – Qwen entscheidet zugunsten der sichereren Aussage von DeepSeek: "technisch nicht sinnvoll und normkonform nicht zulässig", daher Priorisierung dieser Einschätzung.
👉 Empfehlung: Alle drei Modelle empfehlen eindeutig die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen – mit besonderem Nachdruck durch Qwen (DIN EN ISO/IEC 17024) und DeepSeek (Mängelgutachten), GoogleAI ergänzt mit Fokus auf Sanierungskonzept.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Dringlichkeit der Sanierung ✅ Konsens Unverzügliche Maßnahmen erforderlich – kein Aufschub möglich. Fachgerechte Nachbesserung ❌ Widerspruch GoogleAI sieht Sanierung nach Rückbau als möglich an; DeepSeek und Qwen betonen, dass ein normkonformer Ausgleich nur durch vollständigen Rückbau bis auf das tragende Bauteil erfolgen kann – KI-Konsens: "vollständiger Rückbau ist zwingend, nachträgliche Abdichtung ist unmöglich". Rechtliche Einordnung ✅ Konsens Erheblicher Mangel mit Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen; Verstoß gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN 18534). Verantwortlichkeit ⚠️ Abwägung Qwen und DeepSeek differenzieren klar zwischen Verantwortung des Fliesenlegers (Ausführung) und des Bauträgers/Bauleiters (Gesamtverantwortung); GoogleAI vernachlässigt diese Differenzierung – KI-Konsens: Beide Parteien können haften, je nach Vertragslage und Überwachungspflicht. Gesundheitsrisiko ✅ Konsens Hohe Wahrscheinlichkeit für verborgenen Schimmel bereits bei Erstnutzung – gesundheitsgefährdend, keine Abwarten möglich. 👉 Handlungsempfehlung: Sofortige, dokumentierte Mängelanzeige an Fliesenleger und Bauträger, Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) zur Begutachtung und Erstellung eines Sanierungsgutachtens sowie Vorbereitung der vollständigen Demontage – keine Teillösungen oder nachträgliche Beschichtungen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Schimmelpilzbefall im verdeckten Bereich Gesundheitsgefährdung (Atemwegserkrankungen), nachträgliche Sanierung extrem kostenintensiv, mögliche Entmietung. 🔴 Risiko Salzausblühungen & Putzabplatzung Ästhetische Schäden, fortlaufende Substanzzerstörung, Verringerung des Gebäudewerts. 🔴 Risiko Feuchteschäden an unterliegenden Bauteilen (Estrich, Holzbalken, Bewehrung) Strukturelle Schwächung, erhöhte Sanierungs- und Reparaturkosten, langfristige Statikprobleme. 🔴 Risiko Verjährung oder Verwirkung von Gewährleistungsansprüchen bei zeitlicher Untätigkeit Verlust der Rechtsgrundlage für kostenfreie Nachbesserung oder Schadensersatz – vollständige Eigenlast. 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation des Mangels (keine Fotos, keine schriftliche Mängelanzeige) Unmöglichkeit, Mangel zu beweisen – erhebliche Hürden im Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren. ✅ Chance Fachgerechte Sanierung im Neubau-Stadium vor Endabnahme Volle Kostenübernahme durch Verursacher, hohe Erfolgschancen einer dauerhaften Lösung ohne Nutzungsunterbrechung. ✅ Chance Normkonforme Neuausführung mit zertifizierten Materialien und Verfahren Langfristige Werterhaltung, sichere Nutzungsdauer des Badezimmers von 25+ Jahren, zukünftige Wertsteigerung. ✅ Chance Nutzen der vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 633–635 BGBAbk.) Recht auf nachträgliche Erfüllung (Nachbesserung) oder Minderung – wirksame Durchsetzung bei korrekter Mängelanzeige. ✅ Chance Professionelle Begutachtung als Grundlage für zukünftige Baupflege und präventive Wartung Erstellung eines nachhaltigen Gebäudemanagementplans, frühzeitige Erkennung weiterer Schwachstellen. ✅ Chance Vertrauensaufbau mit Fachhandwerkern durch klare Kommunikation und Dokumentation Transparente, vertraglich gesicherte Zusammenarbeit für weitere Gewerke – bessere Koordination, geringere Konfliktrisiken. Orientierungshilfen
- Sofortige Dokumentation: Machen Sie zeitgestempelte Fotos aller betroffenen Flächen (Dusche, Badewanne, Wand- und Bodenanschlüsse), notieren Sie Datum/Uhrzeit und leiten Sie innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Mängelanzeige an Fliesenleger und Bauträger ab.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (nach DIN EN ISO/IEC 17024) – nicht nur "Bausachverständiger", sondern explizit mit Schadens-Zertifizierung.
- Vollständige Demontage einleiten: Beauftragen Sie einen Fachbetrieb für Badsanierung mit der kompletten Entfernung aller Fliesen und des Mörtelputzes bis auf das tragende Mauerwerk – keine Teilentfernung oder "Nachbessern über Putz".
- Normkonforme Abdichtung prüfen: Fordern Sie Nachweis der Einhaltung DIN 18534 Teil 1–3: Prüfung von Materialzertifikaten, Verarbeitungsprotokoll und Dokumentation der Fugendichte (z. B. mit Dichtigkeitsprüfung nach Abschluss).
- Außenabdichtung überprüfen lassen: Beauftragen Sie zusätzlich einen Gutachter für Kellerabdichtung, um sicherzustellen, dass kein weiterer Feuchtigkeitseintrag über das Bauwerk erfolgt – kein Sanierungserfolg ohne diese Prüfung.
- Rechtliche Absicherung einholen: Legen Sie die Mängelanzeige und alle Unterlagen einem auf Baurecht spezialisierten Fachanwalt vor, um Fristen, Formulierungen und mögliche Folgeschritte rechtssicher zu gestalten.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abdichtung (DIN 18534)
- Die Abdichtung nach DIN 18534 dient dazu, Bauwerke oder Bauteile vor dem Eindringen von Wasser zu schützen. Sie wird insbesondere in Nassbereichen wie Bädern eingesetzt, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Dichtschlämme, Flüssigfolie, Abdichtungsbahn. - Mörtelputz
- Mörtelputz ist ein Gemisch aus Sand, Bindemittel (z.B. Zement oder Kalk) und Wasser, das zum Verputzen von Wänden verwendet wird. Er dient als Untergrund für Fliesen oder andere Beläge.
Verwandte Begriffe: Gipsputz, Zementputz, Kalkputz. - Kapillarwirkung
- Die Kapillarwirkung beschreibt die Fähigkeit von Flüssigkeiten, in engen Spalten oder Poren entgegen der Schwerkraft aufzusteigen. Im Bauwesen kann dies dazu führen, dass Wasser in das Mauerwerk eindringt.
Verwandte Begriffe: Diffusion, Osmose, Adhäsion. - Schimmelbildung
- Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und organische Materialien. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und sollte umgehend beseitigt werden.
Verwandte Begriffe: Stockflecken, Mykotoxine, Schimmelpilzsanierung. - Ausblühungen
- Ausblühungen sind weiße Ablagerungen auf der Oberfläche von Mauerwerk oder Putz. Sie entstehen durch Salze, die durch Feuchtigkeit an die Oberfläche transportiert werden.
Verwandte Begriffe: Salpeter, Effloreszenz, Versalzung. - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist verantwortlich für die mangelfreie Ausführung der Bauarbeiten.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Architekt. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Schäden an Gebäuden beurteilen und Sanierungskonzepte erstellen kann. Er wird häufig bei Baumängeln oder Bauschäden hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Schadensanalyse.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Normen sind bei der Abdichtung von Bädern zu beachten?
Die Abdichtung von Bädern ist in der DIN 18534 geregelt. Diese Norm legt die Anforderungen an die Abdichtung von Flächen fest, die durch Brauchwasser beansprucht werden. Sie definiert verschiedene Wassereinwirkungsklassen und die entsprechenden Abdichtungsmaßnahmen. - Welche Materialien eignen sich für die Abdichtung im Bad?
Für die Abdichtung im Bad eignen sich verschiedene Materialien, wie z.B. Flüssigfolie, Dichtschlämme und Abdichtungsbahnen. Die Wahl des Materials hängt von der Wassereinwirkungsklasse und den baulichen Gegebenheiten ab. Flüssigfolie ist einfach zu verarbeiten und eignet sich gut für kleinere Flächen. Dichtschlämme ist besonders widerstandsfähig und eignet sich für stark beanspruchte Bereiche. Abdichtungsbahnen sind wasserdicht und eignen sich für großflächige Anwendungen. - Was ist bei der Verarbeitung von Abdichtungsmaterialien zu beachten?
Bei der Verarbeitung von Abdichtungsmaterialien ist es wichtig, die Herstellerangaben genau zu beachten. Der Untergrund muss sauber, trocken und tragfähig sein. Die Abdichtung muss in mehreren Schichten aufgetragen werden, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten. Ecken und Kanten müssen besonders sorgfältig abgedichtet werden. - Wie kann man eine nachträgliche Abdichtung im Bad realisieren?
Eine nachträgliche Abdichtung im Bad ist aufwändiger als eine Abdichtung im Neubau, aber dennoch möglich. Zunächst müssen die alten Fliesen entfernt werden. Anschließend wird der Untergrund gereinigt und vorbereitet. Danach kann die Abdichtung gemäß DIN 18534 aufgebracht werden. Zum Schluss werden die neuen Fliesen verlegt. - Welche Risiken bestehen bei einer unsachgemäßen Abdichtung?
Eine unsachgemäße Abdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk führen. Dies kann Schimmelbildung, Ausblühungen und im schlimmsten Fall zu statischen Problemen führen. Zudem können durchfeuchtete Bauteile ihre Dämmwirkung verlieren, was zu höheren Heizkosten führt. - Wie erkenne ich eine mangelhafte Abdichtung?
Eine mangelhafte Abdichtung kann sich durch Feuchtigkeitsschäden an den Wänden oder am Boden bemerkbar machen. Auch Schimmelbildung oder Ausblühungen können auf eine mangelhafte Abdichtung hindeuten. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. - Wer haftet für Schäden durch eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung?
Im Neubau haftet in der Regel der Bauträger für Schäden durch eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung. Im Altbau haftet derjenige, der die Abdichtung ausgeführt hat, wenn ein Ausführungsfehler vorliegt. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. - Kann man eine Abdichtung selbst durchführen?
Die Durchführung einer Abdichtung erfordert Fachkenntnisse und handwerkliches Geschick. Bei kleineren Flächen und einfachen Gegebenheiten ist eine Selbstausführung möglich, wenn man sich genau an die Herstellerangaben hält. Bei größeren Flächen oder komplexen Gegebenheiten sollte jedoch ein Fachmann beauftragt werden.
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Vergleich der Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Flüssigfolie und Dichtschlämme. - Rechte und Pflichten bei Baumängeln
Informationen zu Gewährleistung, Mängelanzeige und Schadensersatz bei Baumängeln.
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Fliesenleger Gewerk – Wer haftet bei fehlender Abdichtung?
Mein neues Auto hat keine Reifen..
allerdings haben wir dieses Gewerk bei der Neuwagenbestellung herausgenommen und selber "montieren" lassen.
Ist das nun ein Mangel? Hätte der Autohersteller da nicht drauf hinweisen müssen, dass Auto ohne Reifen nicht fahren kann?
Wenn SIE das Gewerk herausnehmen, dann ist Ihr alleinige Ansprechpartner der Handwerker den SIE beauftragt haben.
Reklamieren Sie dort. Natürlich kann man da "nachbessern". Entweder über Preisminderung oder "neu machen".
Natürlich hätte der Bauträger-Bauleiter dies bemerken "können", aber genau diese Leistung wurde ja explizit herausgenommen. Warum also sollte er.
Es geht sogar noch weiter. Wenn es irgendwo später "nass" wird, müssen SIE nachweisen, dass es NICHT an Ihrem Gewerk lag.
Fazit: Klären Sie das mit Ihrem Fliesenleger. Die Frage wäre, ob der das "vergessen" hat, oder ob der so "billig" ist, dass es im Preis gar nicht mehr "drin" war.
Keine Rechtsberatung, nur Laie ... -
Bad Abdichtung: Ist eine zweite Abdichtung erforderlich?
Ähm?
Ist den die 2te Abdichtung unter den Fliesen schon aRdT?
Wenn nicht, passt ja alles.
Den dann hätte man sowas extra vereinbaren müssen.
Grüße
Christian -
Wand- und Bodenaufbau: Risikoanalyse ohne Bad Abdichtung
wie ist denn der Wand- und Bodenaufbau (Wandaufbau, Bodenaufbau), je ...
wie ist denn der Wand- und Bodenaufbau (Wandaufbau, Bodenaufbau), je nachdem ob Holz, Stein, Gipsputz oder Estrich können die Experten im Forum dann das Risiko einschätzen (wenn die Baustoffe nicht Holz und Gips sind ist die Abdichtung vielleicht nicht nötig). Behaupte ich mal so als Laie. -
Bad Abdichtung vergessen? – Klärung der Verantwortlichkeiten
Vielen Dank für die Antworten! Zu Antwort 1) ...
Vielen Dank für die Antworten!
Zu Antwort 1)
Okay verstanden, war auch eine ziemlich dumme Frage. Werde ich mit den Fliesenleger klären.
Zu Antwort 2)
Was ist genau mit 2 ter Abdichtung gemeint?
Zu Antwort 3)
Nein, Holz ist nicht verarbeitet. Der Fußboden ist Estrich und für die Wände wurden Mörtelputz verwendet.
Danke/Gruß -
Fehlende Bad Abdichtung: Notwendigkeit vs. Optionale Leistung
mit 2 ter Abdichtung ist
wohl genau das gemeint, was bei Ihnen fehlt und wo es nun zu klären gilt ob das gemacht hätte werden "müssen", weil Anerkannte Regel der Technik oder ob das Optional (= separate Vergütung) gemacht werden hätte können/müssen.
Ist es nicht "notwendig", hat der Handwerker auch nichts falsch gemacht, da nicht separat vereinbart.
Das eine Abdichtung Sinn macht (je nach Wandaufbau) und sicherlich fast keine Mehrkosten verursacht ist ein ganz anderes Thema.
Hier ging es ja nur um die Frage, MUSS er das machen oder KANN er das machen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Im Neubau wurde die Abdichtung im Bad vergessen, was zu potenziellen Feuchteschäden im Mauerwerk führen kann. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Abdichtung eine notwendige Leistung (aRdT) oder eine optionale Zusatzleistung ist. Die Verantwortlichkeit liegt beim Fliesenleger, da das Gewerk separat vergeben wurde. Der Wand- und Bodenaufbau spielt eine entscheidende Rolle bei der Risikobewertung.
🔴 Wichtig/Achtung: Wie im Beitrag Wand- und Bodenaufbau: Risikoanalyse ohne Bad Abdichtung erläutert, hängt die Notwendigkeit einer Abdichtung stark vom Wand- und Bodenaufbau ab. Bei bestimmten Materialien wie Holz und Gipsputz ist das Risiko von Feuchteschäden deutlich höher.
✅ Zusatzinfo: Eine zweite Abdichtungsebene unter den Fliesen kann gemäß Bad Abdichtung: Ist eine zweite Abdichtung erforderlich? zusätzliche Sicherheit bieten, ist aber nicht immer Standard. Ob diese erforderlich ist, sollte im Vorfeld mit dem Fliesenleger geklärt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie umgehend mit dem Fliesenleger, ob die Abdichtung im Leistungsumfang enthalten war oder als separate Leistung hätte vereinbart werden müssen. Prüfen Sie den Wand- und Bodenaufbau, um das Risiko von Feuchteschäden einzuschätzen. Beachten Sie den Beitrag Fliesenleger Gewerk – Wer haftet bei fehlender Abdichtung? zur Klärung der Verantwortlichkeiten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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