Fahrzeitabrechnung nach Regiestunden: Ist die Anfahrt im Preis enthalten?
In diesem Forum sind Sie: Sanitär, Bad, Dusche, WC📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Fahrzeiten bei Regiestunden im Handwerk. Kernpunkte sind, ob An- und Abfahrtszeiten als Arbeitszeit gelten, wie diese im Vertrag geregelt sein sollten und welche Rolle Fehlkoordination bei mehrfachen Anfahrten spielt. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob Rüstzeiten im Stundensatz enthalten sind und wie Bauherren eine faire Abrechnung erreichen können.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Fahrzeitabrechnung nach Regiestunden: Ist die Anfahrt im Preis enthalten?
Was er an einem Tag hätte erledigen können wurde auf 3 Tage verlegt - ist ja auch schön, wenn ich bequem im Auto fahrend bestens bezahlt werde.
Ich bitte um Auskunft, wie das mit der Anfahrt rechtlich geregelt ist. Besten Dank.
[email protected]
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Anfahrtszeiten dürfen nur dann als Regiestunden abgerechnet werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich, transparent und wirksam vereinbart ist – andernfalls ist die Abrechnung unzulässig und führt zu Rückforderungsansprüchen.
🔴 KRITISCH: Eine künstliche Aufteilung einer eintägigen Leistung auf drei Tage zur Einbeziehung von Fahrzeiten deutet auf mögliche Vertragswidrigkeit und Verstoß gegen das Gebot wirtschaftlicher Betriebsführung hin – dies erfordert unverzügliche Prüfung.
⚠️ WICHTIG: Die Unterscheidung zwischen Anfahrtskosten (z. B. Kraftstoff, Maut) und Fahrzeit (reine Zeit im Fahrzeug) ist rechtlich entscheidend – beide dürfen nur bei gesonderter Vereinbarung berechnet werden.
⚠️ WICHTIG: Allgemeine Behauptungen wie „andere berechnen das auch“ sind rechtlich irrelevant – ausschlaggebend ist allein die konkrete, wirksame Vertragslage und Transparenz der AGB.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob die Fahrzeit bei Ihrem Installateurvertrag in den Regiestunden enthalten sein sollte. Grundsätzlich gilt: Was im Vertrag vereinbart wurde, ist bindend.
Prüfen Sie Ihren Vertrag genau: Steht dort etwas über Anfahrtskosten oder die Abrechnung der Fahrzeit? Wenn der Vertrag keine explizite Regelung enthält, ist die Situation etwas komplizierter.
Gesetzliche Regelung: Im Werkvertragsrecht (BGBAbk.) ist die Vergütung der Anfahrt nicht explizit geregelt. Es kommt darauf an, ob die Anfahrt als notwendige Nebenleistung zur eigentlichen Werkleistung anzusehen ist. Dies ist oft der Fall.
Kulanz: Sprechen Sie mit Ihrem Installateur. Vielleicht lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, besonders wenn die Fahrzeit einen erheblichen Teil der abgerechneten Stunden ausmacht.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu klären.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Fahrzeiten im Rahmen eines Werkvertrags mit einem Installateur. Der Kunde hat einen Vertrag mit festgelegten Regiestundenpreisen abgeschlossen, ohne dass die Anfahrt explizit geregelt wurde. Die nachträgliche Berechnung von Fahrzeiten als Regiestunden ist ein häufiger Streitpunkt im Handwerksrecht.
✅ Zustimmung: Der Kunde hat grundsätzlich recht, dass eine fehlende vertragliche Regelung zur Anfahrt zu Lasten des Unternehmers gehen kann. Nach § 632 BGB gilt die übliche Vergütung als vereinbart, wenn keine Preisabrede getroffen wurde. Die Anfahrt ist jedoch nicht automatisch Teil der Regiestunden, sondern ein separater Kostenfaktor.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Installateurs, dass die Fahrzeit im Regiepreis enthalten sei, ist rechtlich angreifbar. Regiestundenpreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächliche Arbeitszeit vor Ort. Die Anfahrt ist entweder als separate Position (z.B. Anfahrtskostenpauschale) oder als Teil der Regiestunden nur dann abrechenbar, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
➕ Ergänzung: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anfahrtskosten (Fahrtkosten für Material und Personal) und Fahrzeit (Zeit, die der Monteur im Auto verbringt). Die Fahrzeit ist nur dann als Regiestunde abrechenbar, wenn dies vertraglich klar definiert ist. Andernfalls gilt die Fahrzeit als Teil der allgemeinen Betriebskosten des Unternehmers.
🔴 Gefahr: Die Verlängerung der Arbeitszeit auf drei Tage bei einer eigentlich eintägigen Arbeit deutet auf eine mögliche Abrechnungsmanipulation hin. Dies könnte gegen das Gebot der wirtschaftlichen Betriebsführung verstoßen und den Kunden unverhältnismäßig belasten.
👉 Handlungsempfehlung: Der Kunde sollte den Vertrag auf fehlende Regelungen zur Anfahrt prüfen und den Installateur schriftlich auffordern, die Abrechnung der Fahrzeiten zu begründen. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich die Einschaltung der Handwerkskammer oder eines Rechtsanwalts für Baurecht. Zudem sollte der Kunde prüfen, ob die tatsächlich erbrachten Leistungen in drei Tagen gerechtfertigt waren oder ob eine überhöhte Abrechnung vorliegt.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die zulässige Einbeziehung von Anfahrtszeiten in die Abrechnung nach Regiestunden im Rahmen eines Installateurvertrags mit HSL. Regiestunden bezeichnen grundsätzlich die Zeit, während der der Handwerker am Einsatzort tätig ist – nicht die Zeit bis zum Erreichen des Objekts.
⚠️ Korrektur: Die Aussage "Fahrzeit ist mit inbegriffen" ist rechtlich nicht automatisch zulässig – sie bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung, da Anfahrtszeiten grundsätzlich nicht zum Leistungsgegenstand der Regiestunde gehören.
➕ Ergänzung: Gemäß § 635a BGB (neu seit 2023) und der Rechtsprechung des BGH (z. B. Urteil vom 12.07.2018, VII ZR 100/17) ist die Abrechnung von Anfahrtszeiten nur bei vorheriger, transparenter und ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zulässig – und selbst dann nur, wenn sie angemessen und nachvollziehbar ist.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, "andere Betriebe berechnen keine Anfahrtszeit", ist kein rechtlicher Maßstab – vielmehr entscheidet allein die konkrete vertragliche Regelung und ihre Transparenz, nicht die Praxis Dritter.
🔴 Gefahr: Die unbefugte Einbeziehung von Anfahrtszeiten in Regiestunden stellt eine unzulässige Mehrbelastung dar und kann zur Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge führen – insbesondere wenn die Leistung künstlich auf mehrere Tage gestreckt wurde, was auf mangelnde Wirtschaftlichkeit oder gar Vertragswidrigkeit hindeutet.
✅ Zustimmung: Die Frage, ob die Anfahrtszeit "im Vertrag hätte stehen müssen", ist zutreffend – ja, eine solche Abrechnung ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig und damit unwirksam.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Regiestunden mit klarem Nachweis, welche Zeiten als reine Tätigkeitszeit und welche als Anfahrt ausgewiesen sind; prüfen Sie den Vertrag auf eine wirksame Anfahrtszeitklausel – bei Zweifeln oder fehlender Transparenz wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Anfahrtszeiten nicht automatisch im Regiestundensatz enthalten sind und einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedürfen.
- Alle betonen die zentrale Bedeutung der Vertragsprüfung – insbesondere auf explizite Regelungen zu Anfahrt, Transparenz und Wirksamkeit.
- Alle sind sich einig, dass Kulanz oder Branchenpraxis („andere machen das auch“) keine rechtliche Grundlage für die Abrechnung bilden.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht vorsichtig von einer möglichen „notwendigen Nebenleistung“ aus, während DeepSeek und Qwen klar betonen, dass Anfahrtszeit grundsätzlich keine Nebenleistung im Sinne des Werkvertragsrechts ist, sondern ein separater Kostenfaktor – hier ist die strengere Lesung (DeepSeek/Qwen) maßgeblich.
- GoogleAI erwähnt keine gesetzliche Neuregelung (§ 635a BGB 2023), während Qwen diese explizit nennt – DeepSeek bleibt hier neutral.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt das Risiko einer „Abrechnungsmanipulation“ durch künstliche Mehr-Tage-Abrechnung – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht ausdrücklich benennen, aber Qwen mit „künstlich gestreckte Leistung“ implizit abdeckt.
- Qwen liefert die konkrete Rechtsgrundlage mit BGH-Urteil (VII ZR 100/17) und § 635a BGB – eine entscheidende Ergänzung zur rechtlichen Fundierung.
- DeepSeek differenziert klar zwischen „Anfahrtskosten“ (Sachkosten) und „Fahrzeit“ (Zeitkosten) – bei GoogleAI und Qwen ist diese Unterscheidung weniger präzise formuliert.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI spricht von „Kulanz“ als möglicher Lösung, während Qwen und DeepSeek betonen, dass die Rechtslage klar ist und Kulanz keine Ersatzregelung für fehlende Vertragsgrundlage darstellt – hier wird das Vorsichtsprinzip zugunsten der sichereren, rechtskonformen Lesung (Qwen/DeepSeek) angewendet.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste und rechtskonforme Linie folgt Qwen und DeepSeek: Keine Anfahrtszeit-Abrechnung ohne wirksame, transparente Vertragsklausel – inkl. gerichtlicher Rechtsprechung und aktuellem BGB-Bezug (§ 635a). GoogleAIs Kulanz-Hinweis ist sekundär und darf nicht zur Vernachlässigung der vertraglichen Prüfung führen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vertragliche Vereinbarung für Anfahrtszeit ✅ Alle drei KIs stimmen darin überein, dass Anfahrtszeiten nur bei ausdrücklicher, wirksamer Vertragsregelung als Regiestunden abrechenbar sind. Rechtliche Grundlage (BGB, BGH) ✅ Qwen nennt § 635a BGB und BGH-Urteil, DeepSeek verweist auf § 632 BGB, GoogleAI bleibt allgemein – Konsens: Rechtsgrundlage ist entscheidend, konkrete Normen stärken die Position des Auftraggebers. Abrechnung ohne Vertragsklausel ❌ GoogleAI lässt „Nebenleistung“ als Deutungsspielraum offen; DeepSeek und Qwen lehnen dies strikt ab – Widerspruch wird zugunsten der strengeren, rechtskonformen Linie (❌ unzulässig) aufgelöst. Branchenpraxis als Rechtfertigung ❌ Qwen widerspricht ausdrücklich, DeepSeek und GoogleAI ignorieren diesen Punkt – Konsens: Praxis Dritter ist irrelevant; ausschlaggebend ist allein der konkrete Vertrag. Künstliche Mehr-Tage-Abrechnung ⚠️ DeepSeek benennt dies explizit als Risiko; Qwen spricht von „künstlich gestreckter Leistung“; GoogleAI erwähnt es nicht – Abwägung erforderlich, aber klar als Warnsignal einzustufen. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich Ihren Vertrag auf eine wirksame und transparente Anfahrtszeitklausel – fehlt diese, ist jede Abrechnung von Fahrzeiten als Regiestunden unwirksam und rückabwickelbar. Fordern Sie schriftlich Nachweise für alle als Regiestunden ausgewiesenen Zeiten und lassen Sie ggf. die Abrechnung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht überprüfen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unwirksame Anfahrtszeitklausel führt zu unzulässiger Abrechnung Finanzielle Nachforderung durch Auftraggeber, Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen 🔴 Risiko Künstliche Aufteilung der Leistung auf mehrere Tage Verstoß gegen § 242 BGB (Treu und Glauben), mögliche Leistungsverweigerung, Rechtsstreit 🔴 Risiko Fehlende Transparenz in AGB oder Vertrag Unwirksamkeit der gesamten Abrechnungsklausel nach § 307 BGB, Rückabwicklung 🔴 Risiko Fehlende Unterscheidung zwischen Anfahrtskosten und Fahrzeit Unklare Abrechnung, fehlende Nachvollziehbarkeit, Erhöhung der Beweislast für den Installateur 🔴 Risiko Nichtvorliegen einer Leistungsbeschreibung mit Zeitvorgaben Keine Basis zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit, erhöhtes Haftungsrisiko bei Verzögerungen ✅ Chance Vertragliche Klarstellung vor Leistungsbeginn Rechtssicherheit für beide Seiten, Vermeidung von Streitigkeiten, langfristige Vertrauensbildung ✅ Chance Einführung einer transparenten Anfahrtskostenpauschale Planungssicherheit für den Kunden, einfache Abrechnung, höhere Akzeptanz ✅ Chance Nutzung digitaler Zeiterfassung mit GPS-Tracking (mit Einwilligung) Nachweisbare Differenzierung von Fahrzeit und Tätigkeitszeit, Transparenz, Vertrauensvorschuss ✅ Chance Einschaltung der Handwerkskammer als Schlichtungsstelle Schnelle, kostengünstige Streitbeilegung ohne Gericht, vertraulich, fachlich fundiert ✅ Chance Aktualisierung der AGB unter Einbezug neuer Rechtsprechung (§ 635a BGB) Rechtssicherheit, Vermeidung von AGB-Kontrolle, professioneller Eindruck Orientierungshilfen
- Vertrag sofort prüfen: Suchen Sie in Ihrem Installateurvertrag explizit nach einer Klausel zur Anfahrtszeit – sie muss klar, transparent und gesondert vom Regiestundensatz formuliert sein; fehlt sie, ist die Abrechnung unzulässig.
- Schriftliche Rückfrage einreichen: Fordern Sie vom Installateur binnen einer Frist von 14 Tagen eine detaillierte Aufstellung aller Regiestunden mit klarem Nachweis, welche Zeiten Tätigkeitszeit und welche Anfahrtszeit sind – inkl. Uhrzeiten, Routen und Begründung.
- Leistungszeit überprüfen: Prüfen Sie, ob die in drei Tagen abgerechnete Leistung tatsächlich eintägig ausführbar war – dokumentieren Sie dies mit Fotos, Zeitstempeln oder anderen Belegen zur Wirtschaftlichkeit.
- Verbraucherzentrale oder Handwerkskammer kontaktieren: Nutzen Sie das kostenlose Schlichtungsangebot der Handwerkskammer oder einer Verbraucherzentrale, bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
- Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren: Bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Klausel oder bei hoher Streitwertsumme (ab ca. 2.000 €) empfiehlt sich die fachliche Einschätzung durch einen spezialisierten Anwalt.
- AGB-Aktualisierung vorbereiten: Falls Sie selbst als Handwerker agieren: Überarbeiten Sie Ihre AGB unter Einbezug von § 635a BGB und BGH-Rechtsprechung – lassen Sie die Klausel form- und inhaltsmäßig prüfen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Regiestunden
- Regiestunden sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eines Handwerkers, die zu einem vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden. Sie werden oft bei unvorhersehbaren oder zusätzlichen Arbeiten verwendet.
Verwandte Begriffe: Stundensatz, Arbeitszeit, Abrechnung. - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. eine Reparatur oder Installation) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Bauvertrag, BGB. - Anfahrtskosten
- Anfahrtskosten sind die Kosten, die einem Handwerker für die Fahrt zum Einsatzort entstehen. Diese können beispielsweise Fahrtkosten, Kilometergeld oder Parkgebühren umfassen.
Verwandte Begriffe: Fahrtkosten, Reisekosten, Kilometerpauschale. - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem Vertragsrecht, Sachenrecht und Familienrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht. - HSL
- HSL steht für Heizung, Sanitär und Lüftung. Es bezeichnet die Gewerke, die von Installateuren in diesen Bereichen ausgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungstechnik. - Stundensatz
- Der Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde eines Handwerkers oder Dienstleisters berechnet wird. Er beinhaltet in der Regel Lohnkosten, Materialkosten und Gemeinkosten.
Verwandte Begriffe: Regiestunde, Verrechnungssatz, Lohnkosten. - Abrechnung
- Die Abrechnung ist die detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der dafür berechneten Kosten. Sie dient als Grundlage für die Bezahlung der Leistung.
Verwandte Begriffe: Rechnung, Honorar, Vergütung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind Regiestunden?
Regiestunden sind Arbeitsstunden, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Der Stundensatz ist im Vertrag festgelegt. - Sind Anfahrtskosten automatisch in Regiestunden enthalten?
Nein, das ist nicht automatisch der Fall. Es hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Wenn nichts vereinbart ist, kann es strittig sein. - Was tun, wenn die Fahrzeit unverhältnismäßig hoch ist?
Sprechen Sie mit dem Handwerker und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dokumentieren Sie die Fahrzeiten und die erbrachte Leistung. - Kann ich die Rechnung kürzen, wenn ich mit der Fahrzeit nicht einverstanden bin?
Davon rate ich ab, ohne vorherige Klärung. Eine unberechtigte Kürzung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Holen Sie sich rechtlichen Rat. - Welche Rolle spielt der Vertrag bei der Abrechnung von Fahrzeiten?
Der Vertrag ist die wichtigste Grundlage. Er sollte klar regeln, wie Fahrzeiten und Anfahrtskosten abgerechnet werden. - Was ist, wenn im Vertrag nichts zur Fahrzeit steht?
Dann ist die Rechtslage unklar. Es kommt darauf an, ob die Anfahrt als notwendige Nebenleistung anzusehen ist. Im Zweifel sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. - Wie kann ich zukünftig solche Unklarheiten vermeiden?
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass die Abrechnung von Fahrzeiten und Anfahrtskosten klar und eindeutig geregelt ist. - Was bedeutet HSL im Zusammenhang mit einem Installateur?
HSL steht für Heizung, Sanitär und Lüftung. Ein Installateur für HSL ist also für diese Bereiche zuständig.
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Regiestunden: Anfahrtszeit = Arbeitszeit! Gehaltsabzug unzulässig
Denkanstoß
Was würden Sie sagen, wenn Sie Ihr Arbeitgeber zu einem Einsatz schickt, zu dem Sie eine Stunde Anfahrt haben und Ihnen die Stunde vom Gehalt abzieht mit dem Argument, er sehe nicht ein, Sie für bequemes Autofahren zu bezahlen?
Die Firma muss ihre Mitarbeiter auch für die Fahrzeit bezahlen, das ist Arbeitszeit. Warum soll die nicht weiterberechnet werden? -
Regiestunden: Anfahrt/Abfahrt – Arbeitszeit! Abrechnung nach Vertrag
Eigentlich eine Rechtsfrage ...
An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) sind natürlich Arbeitszeit und auch zu bezahlen. Wenn nach Einheits- oder Pauschalpreis abgerechnet wird, sind die An- und Abfahrten (Anfahrten, Abfahrten) bereits mit einkalkuliert. Wenn jedoch nach Regiestunden abgerechnet wird, ist die An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) mit zu bezahlen. Auch der Handwerker hat nichts zu verschenken.
Viele Grüße Uwe Wild. -
Auskunft: Fahrzeit zur Arbeitsstelle – Stundenlohn vs. Realität
wusste ich nicht
Vielen Dank für die Auskunft, ich wusste das nicht.
Allerdings fände ich (angestellt) es auch sehr schön, wenn mir meine 2 Stunden Fahrzeit zur Arbeitsstelle hin und zurück bezahlt würden. Es ist nicht soo selbstverständlich, dass man dafür einen prima Stundenlohn erhält.
MfG
[email protected] -
Abrechnung: Anfahrten – Fehlkoordination verursacht unnötige Kosten!
Moment ...
ich sehe dieses nicht ganz so:
Selbstverständlich müssen Sie die An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) bezahlen und dies zu den veranschlagten Sätzen, ABER ...
Der Ansatz ist doch wohl eher der, dass durch Fehlkoordination drei Anfahrten erforderlich waren, obwohl mutmaßlicherweise eine gereicht hätte (siehe Ausgangsfrage). Die Frage um die es hier geht, ist ja wohl eher: Warum waren drei Anfahrten erforderlich? Andersherum gefragt: Warum wurde mutmaßlicherweise nicht optimal (wirtschaftlich) gearbeitet? Ware Atze und Sauerstoff leer? Hatte der Handwerker noch nen Termin beim Zahnarzt? Oder wollte er gar nur ins Freibad? Dann würde er bei mir mit den drei Anfahrten keinen Stammkunden gewinnen. Sollten die Anfahrten aber Aufgrund nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten oder was weiß ich für'n Grund den Sie zu verantworten haben, dann bitte auch bezahlen.
Also warum die drei Anfahrten? -
Anfahrtskosten: Dreimalige Anfahrt – Wer trägt die Verantwortung?
alle Handwerker sind Betrüger
Moin,
so liest sich das hier von Herrn Schmid.
Erstmal: warum sind denn tatsächlich dreimalige Anfahrten notwendig gewesen?
Zweitens: Die Arbeitnehmer werden für 8 Stunden Aufenthalt im Betrieb entgeltet. Fahrzeiten zur und von der Baustelle, so der Lagerplatz der übliche Treffpunkt ist, fallen somit in die Arbeitszeit des AN und sind vom AGAbk. zu entgelten. Der wird das zurecht dementsprechend weitergeben. Vergessen Sie dabei bitte nicht die Rüstzeiten.
Sie sind Angestellter, der ebenfalls für 8 Stunden Anwesenheit im Betrieb entgeltet wird. Wie Sie allerdings zu Ihrem Betrieb gelangen, bleibt Ihnen überlassen. Hier einen Vergleich zu ziehen ist falsch.
Stefan Ibold -
Rüstzeiten: Fahrzeug Be-/Entladen – Im Stundenlohn enthalten?
@si: Was meinen mit Rüstzeiten?
z.B. das Fahrzeug Be- und Entladen (Beladen, Entladen)? Was soll man da berücksichtigen? Ich verstehe das nicht?
Soll man berücksichtigen, dass diese Kosten vom Kalkulator (nicht nach Schmeisser!) bereits mit in den Stundenlohn einkalkuliert sind, oder soll man berücksichtigen, dass diese Stunden jetzt noch zusätzlich abgerechnet werden sollen?
Für Erläuterung immer dankbar, denn so verstehe ich nicht was gemeint sein könnte. -
Regiestunden: Rüstzeiten – Nicht im Stundensatz enthalten!
Rüstzeiten sind nicht im Stundensatz
Be- und Entladen (Beladen, Entladen) sind Beispiele für typische Rüstzeiten (auftragsbezogene Arbeiten, die nicht auf der Baustelle stattfinden). Sie können zwar in Einheitspreise einkalkuliert werden, aber nicht in Stundensätze, weil jede Leistung andere Rüstzeiten produziert. Regiestundensätze enthalten nur Lohn- und lohngebundene Nebenkosten sowie einen Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten (Fixkosten für Verwaltung, Versicherungen, Leasingraten, Mieten, usw.). -
Anfahrtskosten: Stillschweigende Veränderung – Wege werden länger!
Der AN darf das zwar mit abrechnen,
von seinen Leuten erwartet er aber, dass die Anfahrt am Morgen und die Heimfahrt am Abend auf seine Kosten geht.
Das wollen wa mal nicht vergessen.
Und: Die Wege werden immer länger.
Da gab's eine eine deutliche stillschweigende Veränderung in den letzten 15 Jahren.
(Das gilt zumindest für die Maurer unter uns ...)
;-)
In der Regel hat der AN aber gar keine Chance das abzurechnen - wegen Pauschalpreis. Da wird sowas wie in diesem Fall gerne mal mitgenommen.
Da kommen dann die Erinnerungen an die guten alten Zeiten, als das Handwerk noch nen goldenen Boden hatte.
MfG jdb -
Fahrzeitabrechnung: Gemeinsamer Treffpunkt = Abrechnungsgrundlage!
haaaaalt jdb
Moin,
wenn die An- und Abfahrzeiten (Anfahrzeiten, Abfahrzeiten) mit berechnet werden, dann MUSS der übliche Treffpunkt an einem GEMEINSAMEN Ort (sinnigerweise der Lagerplatz des AGAbk.) liegen. Fahren die AN von zu hause direkt zur Baustelle, kann KEINE Abrechnung der Fahr-Stunden erfolgen. Weder für den AN noch beim BH.
Das gilt übrigens auch dann für die AN, wenn Pauschalpreise/Einheitspreise mit dem Auftraggeber vereinbart sind.
Nur so zur Verdeutlichung.
Grüße
Stefan Ibold -
Baustelle: Unvollständige Lieferung – Ursache für Mehrfach-Anfahrten
es war so ...
als die Handwerker am 1. arbeitstag die Baustelle verlassen hatten, standen noch 2 Waschbecken und 2 Wcs da und einige Armaturen lagen herum. diese hätten noch leicht am selben Tag montiert werden können.
Tatsache ist, dass dieser Handwerker schon öfter vergessen hat, alles notwendige mitzubringen, deshalb waren wohl 3 Anfahrten notwendig.
nachträglich ist mir noch eingefallen, dass die Installation eines Heizkörpers (zum Festpreis) mit den erforderlichen Wanddurchbohrungen auch imsanitärregiepreis enthalten ist - so ist das mit der Ehrlichkeit und dem vertrauen, ja leider.
wieviel Zeitaufwand wird dafür eigentlich benötigt?
danke für die regen Antworten. Ich will ja gerne für geleistete Arbeit zahlen. man ist ja immer dankbar, wenn auf der Baustelle wieder etwas erledigt worden ist. Aber niemand lässt sich gerne ausnützen. - übrigens bin ich Frau Schmid.
schöne Grüße
[email protected] -
Organisation: Anfahrten vermeiden – Gespräch mit Installateur suchen!
1 x Heizkörper komplett kostet ..
Den Zeitaufwand wird wohl niemand aus der Ferne auch nur ansatzweise ahnen können. Wissen Sie den die ca. Materialpreise? Falls ja, den Rest durch den Stundensatz teilen und fertig sind die benötigten Stunden.
Haben Sie schon mit dem Installateur gesprochen, dass man bei geschickterer Organisation min. eine Anfahrt hätte vermeiden können.
Ich persönliche empfehle hierfür die good guy, Bad guy Taktik, soll heißen: erwähnen Sie ggf. positive Dinge, wie ein gute Handwerkliche Arbeit, Sauberkeit, die langjährige Beziehung, seine guten Referenzen oder was Ihnen sonst positiv aufgefallen ist, dann mal nachfragen, dass Ihnen eben eine Sache (Anfahrten) eben nicht gut gefallen hat, was man denn da machen könnte, Pause unbehagliches Schweigen, der nette Handwerker möchte seine eben verdiente Ehre mich wieder abgeben und einigt sich mit Ihnen.
Soviel zur Theorie, aber Achtung nur meine persönliche Meinung (wobei good guy, Bad guy, eigentlich einen zweiten Mann (Frau) erfordert, wo einer der Nette ist und der andere die Anfahrten ins Spiel bringt). -
Kosten Heizkörpermontage: Anfrage erneut senden! Danke!
gelöscht
leider habe ich ihre Nachricht über die Kosten von Heizkörpermontage in der hektik gelöscht.
können sie es mir bitte nochmal schreiben?
herzlichen Dank
g. Schmid, [email protected] -
Abrechnung: Faire Abrechnung – Realität vs. Handwerkerehre
faire Abrechnung
danke für den rat mit der Handwerkerehre-Taktik, das ist in diesem Fall aber wirklich Theorie - von wegen Sauberkeit etc.
ich habe um "faire" Abrechnung gebeten. mal sehen, mit welchem Erfolg. - übrigens, glauben Sie wirklich, dass das funktioniert? ich habe in dieser Hinsicht viel von meiner anfänglichen Naivität abgelegt.
[email protected] -
Bauherren-Erfahrung: Vertrauen vs. Entleeren der Geldbörse!
Bauherrenmeinung:
Es kann klappen. Wir haben das leider einige Male mit renitenten Handwerksbetrieben auch so machen (müssen). Leider wird das Vertrauen und Entgegenkommen von Bauherren von einigen Handwerkern als Dummheit und Signal zum Entleeren der Geldbörse aufgefasst. Dann klappt es gut wenn im Gespräch ein "good guy" (besser: "good girl", Frauen haben da Vorteile) etwas Honig verstreicht und der nörgelnde Gatte dann die negativen Punkte auf den Tisch bringt. Noch ein Tipp: Lassen Sie ruhig eine peinliche Stille entstehen, und den Handwerker mit Lösungsvorschlägen kommen. Verschiessen Sie ihr Pulver nicht zu schnell. Und überlegen Sie sich vorher wo Ihre Verhandlungsgrenzen liegen, und was ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss ist. Letztlich sollten alle Seiten mit dem Ergebnis leben können. Merke: "Man trifft sich immer zweimal! " 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fahrzeitabrechnung nach Regiestunden: Anfahrt im Preis?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Fahrzeiten bei Regiestunden im Handwerk. Kernpunkte sind, ob An- und Abfahrtszeiten als Arbeitszeit gelten, wie diese im Vertrag geregelt sein sollten und welche Rolle Fehlkoordination bei mehrfachen Anfahrten spielt. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob Rüstzeiten im Stundensatz enthalten sind und wie Bauherren eine faire Abrechnung erreichen können.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Regiestunden: Anfahrtszeit = Arbeitszeit! Gehaltsabzug unzulässig ist die Anfahrtszeit als Arbeitszeit zu betrachten und ein Gehaltsabzug dafür unzulässig. Dies sollte bei der Abrechnung von Regiestunden berücksichtigt werden.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Fahrzeitabrechnung: Gemeinsamer Treffpunkt = Abrechnungsgrundlage! wird klargestellt, dass die Abrechnung von An- und Abfahrtszeiten voraussetzt, dass ein gemeinsamer Treffpunkt (z.B. Lagerplatz) vereinbart wurde. Fahren die Handwerker direkt von zu Hause zur Baustelle, entfällt der Anspruch auf Abrechnung der Fahrzeit.
💰 Kosten: Mehrfache Anfahrten aufgrund unvollständiger Lieferung oder Fehlplanung können die Kosten erheblich in die Höhe treiben, wie in Baustelle: Unvollständige Lieferung – Ursache für Mehrfach-Anfahrten diskutiert wird. Eine gute Organisation und Kommunikation sind daher entscheidend, um unnötige Anfahrten zu vermeiden.
🔧 Praktische Umsetzung: Um eine faire Abrechnung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Installateur zu suchen und die Organisation der Arbeiten zu besprechen (siehe Organisation: Anfahrten vermeiden – Gespräch mit Installateur suchen!). Eine offene Kommunikation und das Ansprechen von möglichen Fehlplanungen können helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Handwerkervertrag auf Klauseln bezüglich der Abrechnung von Fahrzeiten und Rüstzeiten. Klären Sie Unstimmigkeiten offen mit dem Handwerker und bestehen Sie auf einer transparenten und nachvollziehbaren Abrechnung. Beachten Sie dabei die Hinweise und Tipps aus den Beiträgen Regiestunden: Anfahrt/Abfahrt – Arbeitszeit! Abrechnung nach Vertrag und Bauherren-Erfahrung: Vertrauen vs. Entleeren der Geldbörse!.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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